Neue DIN VDE 0833-4 ist Thema im Planerbrief Nr. 48

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2024-16 vom
2. Juli 2024

Zum 1. Juli 2024 ist der neue Planerbrief Nr. 48 der Deutschen Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) erschienen. Gastautor Wolfgang Unger von der Novar GmbH erläutert die Änderungen, die mit der im Juni 2024 in Kraft getretenen neuen DIN VDE 0833-4 „Gefahrenmeldeanlagen für Brand, Einbruch und Überfall – Teil 4: Festlegungen für Anlagen zur Sprachalarmierung im Brandfall“ zu beachten sind.

Weitere Themen in diesem Planerbrief sind die neue F-Gase-Verordnung, Blitz- und Überspannungsschutz, Cybersicherheit, RLT-Anlagen in Schwimmbädern und Fortbildungspunkte für Energieeffizienzberater. Im Editorial wird aufgezeigt, welche Kältemittel mit der novellierten F-Gase-Verordnung bei der Planung von Kälte- und Klimaanlagen sowie Wärmepumpen zu berücksichtigen sind. Ein anderer Beitrag schildert die Neuerungen der seit diesem Jahr ausnahmslos anzuwendenden neuen DIN 18014 „Erdungsanlagen für Gebäude – Planung, Ausführung und Dokumentation“. Der Beitrag zur Cybersicherheit berichtet über die Auflagen, die die zweite EU-Richtlinie zur Netzwerk- und Informationssicherheit (NIS-2-Richtlinie) an bestimmte Unternehmen stellt. Ein weiterer Beitrag zeigt, welche Vorteile eine durch Künstliche Intelligenz (KI) gesteuerte Lüftungsregelung in Schwimmbädern hat. Darüber hinaus wird Fortbildung als eine Möglichkeit zur Verlängerung des Eintrages in die Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes erläutert und Inhalt und Umfang des Fortbildungsangebotes der DGWZ für Energieeffizienz-Experten vorgestellt.

Der nächste Planerbrief Nr. 49 erscheint am 1. September 2024. Mit dem Planerbrief informiert die DGWZ alle zwei Monate unabhängig und neutral über neue Vorschriften, Technologien und Veranstaltungen zu Planung, Errichtung und Betrieb von Technischer Gebäudeausrüstung (TGA). Der Planerbrief kann kostenlos auf der Website www.planerbrief.de abonniert und heruntergeladen werden.

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Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Ansprechpartner
Dr. Barbara Löchte
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 120
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
Telefon  06172 98185-30
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Weiterführende Informationen
www.planerbrief.de

Chillventa Messe - Messe Nürnberg - Eingang - Eröffnung

Chillventa 2024 – Messe Nürnberg

Chillventa 2024 – Messe Nürnberg

Weltleitmesse der Kältetechnik

Chillventa Messe Nürnberg - Logo

8.-10. Oktober 2024 – Nürnberg

Preise | Geländeplan, Hallenplan | Produktangebote | Aussteller | Besucher | Veranstalter | Entwicklung der Chillventa | Weitere Informationen

Die Chillventa 2024 ist die weltweit führende Messe für Kältetechnik, Klima, Lüftung und Wärmepumpen und findet vom 8. bis 10. Oktober 2024 bei der  Messe Nürnberg statt. Diese bedeutende Veranstaltung vereint internationale Fachbesucher und Aussteller, um die neuesten Innovationen und Trends in der Branche zu präsentieren und zu diskutieren. Auf der diesjährigen Messe soll es sich vor allem um Nachhaltigkeit, Energieeffizienz, Digitalisierung und neue Kältemittel drehen.

Eröffnet wird die Messe durch den Chillventa Congress bereits am 7. Oktober 2024, wo Teilnehmer sowohl vor Ort als auch online die Möglichkeit haben, sich fachbereichspezifisch mit internationalen Experten über aktuelle Trends auszutauschen und mehr über die Zukunft der Kältemittel zu erfahren.

Preise

  • Tageskarte: 30 Euro
  • Dauerkarte für 3 Tage: 45 Euro
  • Chillventa Congress: 253 Euro

Geländeplan, Hallenplan

Produktangebote

  • Industrielle und kommerzielle Kühllösungen
  • Eislagersysteme
  • Transportkühlung
  • Produkte zur Klimatisierung von Gebäuden
  • Produkte zur Verbesserung der Raumluftqualität
  • Wärmepumpensysteme
  • Systeme zur effizienten Belüftung
  • Geräte zur Überwachung und Steuerung von Kälte- und Klimaanlagen
  • Automationssysteme
  • Ventile
  • Ölscheider
  • Kältemittelempfänger
  • Komponenten für die Installation und Wartung von Kühlsystemen

Aussteller

Wichtigste Besuchergruppen

  • Fachplaner
  • Architekten
  • Anlagenbetreiber
  • Installateure
  • Hersteller
  • Lieferanten
  • Händler
  • Handwerker

Veranstalter

NürnbergMesse GmbH
Messezentrum 1
90471 Nürnberg
Telefon: 0911 68060
Fax: 0911 68068228
E-Mail: info@nuernbergmesse.de

Website des Veranstalters: www.nuernbergmesse.de 
Website der Chillventa: www.chillventa.de

Die Entwicklung der Chillventa

Weitere Informationen

Stichworte
Chillventa, Congress, Kältetechnik, Klima, Messe, Nürnberg, Wärmepumpen, 2024

Kältemittelwahl neu überdenken!

Kältemittelwahl neu überdenken!

Im März ist die novellierte F-Gase-Verordnung in Kraft getreten. Dies hat gravierende Folgen für die Planung von Kälte- und Klimaanlagen sowie Wärmepumpen, die fluorierte Treibhausgase (F-Gase) enthalten.

Aufgrund einer kontinuierlichen Verringerung der verfügbaren Menge an F-Gasen, durch anwendungsspezifische Verbote des Inverkehrbringens für Anlagen mit F-Gasen sowie durch Verwendungsverbote von bestimmten Kältemitteln für Wartungsarbeiten zeichnet sich klar ab, wie sich die Kälte- und Klimatechnik entwickeln wird: Neuanlagen sollten nur noch mit nicht-fluorierten Kältemitteln wie Propan, Kohlendioxid oder Ammoniak bzw. mit fluorierten Kältemitteln mit einem möglichst niedrigen Treibhauspotential geplant werden.

Die bisher vorrangig verwendeten Sicherheitskältemittel werden größtenteils vom Markt verschwinden. Stattdessen kommen Kältemittel zum Einsatz, bei deren Verwendung größere Sorgfalt erforderlich ist, weil diese brennbar (Propan) oder toxisch (Ammoniak) sind bzw. eine erstickende Wirkung und hohe Anlagendrücke haben (Kohlendioxid). Preissteigerungen und Engpässe für F-Gase sind zu erwarten. Ob das für Wartungsarbeiten ggf. benötigte F-Gas erhältlich sein wird, ist nicht sichergestellt.

Entsorgen Sie also Ihre alten Planungsunterlagen und überdenken Sie die Kältemittelwahl neu!

Autor: Christoph Brauneis, Beauftragter für Politik und Medien, Verband Deutscher Kälte-Klima-Fachbetriebe e.V. (VDKF), Landesinnung Kälte-Klimatechnik Hessen-Thüringen/Baden-Württemberg (LIK)

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Chillventa 2024

Chillventa 2024

Vom 8. bis 10. Oktober 2024 findet in Nürnberg die Chillventa, internationale Leitmesse für Kältetechnik, statt. Auf der Fachmesse können sich Fachplaner, Architekten, Anlagenbetreiber, Händler und Handwerker über die wichtigsten Trends und Innovationen rund um die Kälte-, Klima-, Lüftungs-, Wärmepumpen- und Isoliertechnik sowie Automation informieren und austauschen. Ein breit gefächertes Rahmenprogramm bietet darüber hinaus Lösungen für die Digitalisierung im Handwerk und die Anwerbung von Fachkräften.

Autorin: Dr. Barbara Löchte, Marketing Kommunikation, Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit

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Neue DIN VDE 0833-4 zur Sprachalarmierung im Brandfall erschienen

Neuerungen bei der DIN VDE 0833-4

Am 1. Juni 2024 trat die neue DIN VDE 0833-4 „Gefahrenmeldeanlagen für Brand, Einbruch und Überfall – Teil 4: Festlegungen für Anlagen zur Sprachalarmierung im Brandfall“ in Kraft und ersetzt damit die DIN VDE 0833-4:2014-10. Verantwortliche für die Planung, Errichtung, Erweiterung, Änderung und den Betrieb von Anlagen zur Sprachalarmierung erhalten dadurch detaillierte Anweisungen sowohl zu funktionalen Eigenschaften der technischen Einrichtungen als auch zu deren Handhabung und der hierfür erforderlichen Qualifikation.

Seit der letzten Überarbeitung hat sich einiges im Hinblick auf Technik, Anforderungen und Rahmenbedingungen geändert, so dass eine Aktualisierung dringend erforderlich war. Besondere Bedeutung erhalten in der Neufassung die Normabschnitte, die detailliert beschreiben, welche Qualifikation und Fachkenntnisse Fachkräfte für Sprachalarmanlagen besitzen und nachweisen müssen. Hierzu zählen, neben Kenntnissen im Bereich der Elektrotechnik, ausdrücklich auch solche der Elektroakustik. Gefordert wird ein grundlegendes Verständnis physikalischer Eigenschaften des Schalls, wie Nachhall, Störgeräuschpegel oder für die Sprachalarmierung relevante Faktoren wie die Sprachverständlichkeit.

Die Kapitelstruktur wurde dahingehend angepasst, dass sie zukünftig mit allen anderen Teilen der Normenreihe DIN VDE 0833 eine einheitliche Struktur aufweist. In Teil 4 wurde dies erstmalig umgesetzt. Zudem wurde der Anwendungsbereich aktualisiert, so dass die neue Norm über den Brandfall hinaus auch auf andere Notfälle angewendet werden kann. Ebenso enthält das Dokument nun ein „vereinfachtes“ und ein „ausführliches“ Planungsverfahren, welches in Abhängigkeit von den Projektanforderungen ausgewählt werden kann.

Bei der Bewertung der Messergebnisse zur Sprachverständlichkeit, dem Sprachübertragungsindex (STI), wurde einiges geändert, um Verbesserungen zum bisherigen Stand zu erreichen. Zudem erfolgte eine Annäherung zu dem europäischen Regelwerk DIN CEN/TS 54-32. Auch der Themenbereich „Brandfalldurchsagen“ wurde erheblich erweitert und präzisiert, um eine bestmögliche Verständlichkeit zu erreichen und Fehlinterpretationen zu vermeiden.

Autor: Wolfgang Unger, Business Development Manager Sprachalarmierung, Novar GmbH

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Die passende Erdungsanlage für Gebäude

Die passende Erdungsanlage für Gebäude

Seit dem 1. Juni 2023 gilt die neue DIN 18014 und ist seit diesem Jahr nun auch ausnahmslos anzuwenden. Was hat sich geändert? Die neue Version bezieht sich allgemeiner als ihre Vorgängerin auf die Planung, Errichtung und Dokumentation von Erdungsanlagen für Gebäude. Die Erweiterung der Norm ist eine Reaktion auf die permanente Weiterentwicklung der Bautechnik und die wachsenden Anforderungen an Erdungsanlagen.

In der Praxis bedeutet das vor allem: Die neue DIN 18014 bietet bei einigen Gebäudearten wie beispielsweise bei Standard-Einzelwohngebäuden bis 400 Quadratmeter Grundfläche auch die Möglichkeit, Tiefenerder oder andere Erdungsmaßnahmen anzuwenden. Bislang waren ausschließlich Fundamenterder vorgesehen. Eine weitere Neuerung: Die aktuelle DIN 18014 berücksichtigt unterschiedliche Anforderungen und kann sowohl für Neubauten als auch für Nachrüstungen an Bestandsgebäuden angewendet werden.

Digitale Auswahlhilfen helfen dabei, gemäß der neuen DIN 18014 immer die passende Erdungsanlage zu finden. Sie führen Schritt für Schritt zu den passenden Produkten, bieten Montagebeispiele und einen Überblick über alle benötigten Materialien.

Autorin: Julia Belz, Redakteurin Public Relations, OBO Bettermann Holding GmbH & Co. KG

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Die neue NIS-2-Richtlinie

NIS-2-Richtlinie

Die zweite EU-Richtlinie zur Netzwerk- und Informationssicherheit (NIS-2-Richtlinie) stellt Auflagen bei der Cybersicherheit für bestimmte Unternehmen auf. Ob der eigene Betrieb von der Regelung betroffen ist, ist im Einzelfall abzuschätzen. Grundsätzlich gilt, dass Unternehmen ab 50 Beschäftigten oder Unternehmen mit einem Jahresumsatz und einer Jahresbilanzsumme von mindestens zehn Millionen Euro direkt betroffen sind, sofern sie einem kritischen Sektor, wie Energie oder Chemiehandel, zugeordnet werden.

Betroffene Unternehmen haben voraussichtlich Risikomanagementmaßnahmen durchzuführen, welche Sicherheitsvorfälle auf ihre Dienste vermeiden sollen. Außerdem sind sie bei Kenntniserlangung eines erheblichen Sicherheitsvorfalls verpflichtet, diesen innerhalb konkreter Fristen über einen staatlich eingerichteten Meldeweg zu übermitteln. Weil diese Unternehmen auch zur Sorgfalt für ihre IT-Lieferkette verpflichtet werden, bezieht der Rechtsrahmen indirekt weitere Betriebe mit ein, darunter oftmals kleine und mittlere Unternehmen.

Die EU-Richtlinie ist bis Oktober 2024 in deutsches Recht zu überführen. Bis dahin sind Änderungen am bisherigen Referentenentwurf möglich. Um Planungsunsicherheiten für Unternehmen auszuräumen, wird daher zu einer zeitnahen Schaffung von Rechtsklarheit und Bereitstellung von Informationsangeboten geraten.

Autor: Patrick Schönowski, Referent für den Fachbereich Digitalisierung, Deutscher Mittelstands-Bund (DMB) e.V.

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KI-Lüftungsregelung

KI-Lüftungsregelung

Die Hardware von Lüftungsgeräten in Schwimmbädern ist bereits sehr effizient. Mit möglichst niedrigem Energieaufwand sollen notwendige Temperatur- und Feuchtewerte sowie der Frischluftbedarf erreicht werden. Um die Anlagen möglichst effizient zu betreiben, ist ein erweitertes Modellwissen erforderlich. Denn viele externe Einflussgrößen sind zu berücksichtigen, damit die Lüftungsgeräte im besten Betriebsmodus laufen. Konventionelle Regelansätze stoßen da an ihre Grenzen. Lösungen bieten hier zum Beispiel durch Künstliche Intelligenz (KI) gesteuerte, modellbasierte Regler. Mit einer KI-Lüftungsregelung können im Mittel 25 Prozent Energiekosten in Neu- und Bestandsanlagen eingespart werden.

 Autor: Dr.-Ing. Matthias Lamping, Geschäftsleiter, HANSA Klimasysteme GmbH

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Entrauchung von Garagen: VDI 2053 Blatt 2 veröffentlicht

Entrauchung von Garagen: VDI 2053 Blatt 2 veröffentlicht

Zum Mai 2024 wurde die Technische Regel „VDI 2053 Blatt 2:2024-05 Raumlufttechnik – Garagen – Entrauchung“ veröffentlicht. Damit wird die bisher gültige Fassung der VDI 2053:2004-01 „Raumlufttechnische Anlagen für Garagen“ ersetzt.

Die Richtlinie gilt für natürliche Rauchabzüge und maschinelle Rauchabzugsanlagen in geschlossenen Garagen. Automatische Garagen werden nicht behandelt. Das Dokument des Vereins Deutscher Ingenieure e.V. (VDI) beschränkt sich dabei ausschließlich auf Garagen für Personenkraftwagen und gilt für Fahrzeuge jeglicher Antriebsarten wie beispielsweise Verbrenner für Benzin, Diesel oder Wasserstoff sowie für Elektromotoren mit Batterien oder Brennstoffzellen. Die in dieser Richtlinie zugrunde gelegten Werte gehen von Ergebnissen für Wagen mit Verbrennungsmotoren aus.

Die Entrauchung hat eine zentrale Bedeutung für die Brandbekämpfung in Garagen. VDI 2053 Blatt 2 unterstützt mit den beschriebenen Gesichtspunkten die Selbstrettung von Personen, die Unterstützung der Feuerwehr bei der Brandbekämpfung und den Sachschutz. Dazu beschreibt die Richtlinie Auslegungsmethoden und Beispiele für notwendige Entrauchungsluftvolumenströme bei Bränden von einem, zwei oder drei Pkw in einer Garage. Bei den zur Entrauchung einzusetzenden Lüftungssystemen unterscheidet die VDI 2053 Blatt 2 in Schichtlüftung und Mischlüftung und in den Betrieb mit oder ohne Sprinkleranlage. Laut VDI ist beim Anwenden der VDI 2053 Blatt 2 stets ein Abgleich mit den jeweils örtlich gültigen Vorschriften erforderlich, wie die Garagenverordnungen der Länder. Eine planungs- und genehmigungsgemäße Nutzung wird vorausgesetzt.

Die Richtlinie wendet sich an Bauherren, Fachplaner, Anlagenerrichter, Betreiber, Hersteller, Sachverständige, Genehmigungsbehörden, Feuerwehren, Arbeitssicherheit und Versicherungen. VDI 2053 Blatt 2 kann für 137,10 EUR bei DIN Media bestellt werden.

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Pflicht zur E-Rechnung ab 2025

Mit dem im März 2024 beschlossenen Wachstumschancengesetz werden elektronische Rechnungen (E-Rechnungen) für Unternehmen ab dem 1. Januar 2025 verpflichtend sein. Ab dann müssen Unternehmen in Deutschland in der Lage sein, elektronische Rechnungen zu empfangen und zu verarbeiten.

Zukünftig wird zwischen E-Rechnungen und sonstigen Rechnungen unterschieden. E-Rechnungen müssen dann in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt werden, das dem europäischen Rechnungsstandard EN16931 entspricht und die elektronische Verarbeitung ermöglicht. Bekannte Formate für die E-Rechnung sind in Deutschland die „XRechnung“ und das „ZUGFeRD-Format“. Unter sonstige Rechnungen fallen Papierrechnungen und solche, die in einem anderen elektronischen Format (PDF, JPG, etc.) übermittelt werden. Betroffen sind nur B2B-Geschäfte zwischen inländischen Unternehmen.

Grundsätzlich gilt die Verpflichtung ab Januar 2025. Die Pflicht zur Ausstellung von E-Rechnungen an unternehmerische Geschäftspartner wird mit unterschiedlichen Übergangsfristen bis zum 31. Dezember 2027 eingeführt.  So dürfen Rechnungen in Papierform oder als E-Rechnung, die nicht der EU-Norm entsprechen (bei Zustimmung des Empfängers) noch bis Ende 2026 gestellt werden. Für Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz unter 800.000 Euro gilt dies bis Ende 2027. Ab 2028 müssen dann alle Unternehmen im B2B-Bereich die Anforderungen an die E-Rechnung und deren Übermittlung erfüllen.

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