
DGUV Information 209-013
Anschläger
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Übersicht
Im Transportbereich ist trotz hohen Mechanisierungsgrades noch ein erheblicher Anteil Handarbeit zu leisten, vornehmlich beim Transport von Lasten durch Hebezeuge. Krane helfen schwere Lasten leichter zu bewegen. Sie entlasten von schwerer körperlicher Arbeit, verlangen aber dafür mehr Kopfarbeit.
In Bearbeitungsbetrieben werden zunehmend flurgesteuerte und funkferngesteuerte Krane eingesetzt, sodass der Anschläger gleichzeitig den Kran bedient. Er ist allein für beide Funktionen verantwortlich. Die Gefahr liegt darin, dass Produktions- und Reparaturpersonal sowohl den Kran bedient als auch anschlägt und damit eine völlig ungewohnte Tätigkeit ausübt. Die Leichtigkeit, mit der der Kran oder das Hebezeug die Last anhebt, täuscht über die Gefahrensituation hinweg.
Richtlinie herunterladen
Die Regel kann unter folgendem Link als PDF heruntergeladen werden.
Weitere Informationen
- Seminar Anschlagmittel und Lastaufnahmemittel – Befähigte Person zur Prüfung
- Übersicht zu Anschlagmitteln und Ladungssicherungshilfsmitteln
- DGUV Regel 109-017
- Normen Anschlagmittel
- Übersicht zur Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
Stichworte
DGUV 209-013, Ladungssicherung, Anschlag- und Lastaufnahmemittel, Zurrmittel, Transportfahrzeuge, Ladegut, Krane, Normen, Richtlinien, Vorschriften, 2024
