Brandschutz im Kleinbetrieb

Brandschutz im Kleinbetrieb

Die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) informiert in der Arbeitssicherheitsinformation ASI 9.30 über Brandschutz in Kleinbetrieben. Diese enthält auch eine Mustercheckliste für eine Brandverhütungsschau.

Die Arbeitssicherheitsinformation ASI 9.30 „Brandschutz im Kleinbetrieb“ erklärt Grundlagen zu Bränden sowie zum vorbeugenden Brandschutz. Außerdem werden Hinweise und Maßnahmen zum baulichen, anlagentechnischen und organisatorischen Brandschutz, z.B. zu Flucht- und Rettungswegen, gegeben. Auch die Brandklassen sowie die Brandbekämpfung werden erläutert. In der Broschüre findet sich außerdem eine Mustercheckliste für eine Brandverhütungsschau. Diese Liste ist jedoch nicht abschließend und muss auf die Gegebenheiten des jeweiligen Betriebes angepasst und ergänzt werden. Eine solche Überprüfung sollte in regelmäßigen Abständen durchgeführt werden.

ASI 9.30 "Brandschutz im Kleinbetrieb"

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E-Rechnung für öffentliche Aufträge bald Pflicht

E-Rechnung für öffentliche Aufträge bald Pflicht

Ab 27. November 2020 ist die elektronische Rechnungsstellung für öffentliche Aufträge des Bundes verpflichtend. Ab diesem Stichtag müssen alle Rechnungen für öffentliche Aufträge zwingend elektronisch ausgestellt und übermittelt werden. 2021 folgen die Bundesländer und weitere öffentliche Auftraggeber.

Eine E-Rechnung stellt Rechnungsinhalte – anstelle auf Papier oder in einer Bilddatei wie z. B. als PDF – in einem strukturierten, maschinenlesbaren XML-Datensatz dar. Dies gewährleistet, dass Informationen, die in dieser Form vom Rechnungssteller ausgestellt werden, elektronisch übermittelt und empfangen, sowie medienbruchfrei und automatisiert weiterverarbeitet und zur Auszahlung gebracht werden können.

Für die Ausstellung von E-Rechnungen an die Bundesverwaltung ist grundsätzlich der Standard XRechnung in der jeweils gültigen Fassung zu verwenden. Zusätzlich kann jeder andere Standard (z. B. ZUGFeRD ab Version 2.1.1 im Profil XRechnung) verwendet werden, wenn dieser den Anforderungen der europäischen Norm für die elektronische Rechnungsstellung (EN-16931), der E-Rechnungsverordnung des Bundes (E-RechV) und den Nutzungsbedingungen der Rechnungseingangsplattformen des Bundes entspricht.

Die Datev will ab September ein „Zusatzmodul Rechnungsschreibung“ anbieten. Darüber können Unternehmen E-Rechnungen per Knopfdruck gesetzeskonform im richtigen Rechnungsformat erstellen und übermitteln. Das Modul erfüllt automatisch die Vorgaben für elektronische Rechnungen an die öffentliche Verwaltung und unterstützt die Rechnungserstellung im Format ZUGFeRD 2.1 und XRechnung.

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Wird 2021 alles besser?

Und welche Aktualität die Gedenktage 2021 haben

Corona wird uns auch 2021 verfolgen. Ob dann mit einer Impfung die Wirtschaft an ihre alten Erfolge anknüpfen kann? Bis dahin sollen uns die AHA-Regeln (Abstand, Hygiene, Alltagsmaske) über die Runden helfen – und neuerdings auch +L (Lüften) und +A (App). Die Technik soll’s richten.

Oder das Immunsystem stärken, wie das Sebastian Kneipp vor 200 Jahren mit seinen Kaltwasserbädern vorgemacht hat. Zeitenwenden hat es immer gegeben. Die Anschläge vom 11. September vor 20 Jahren auf das World Trade Center waren so eine. Im selben Jahr ging Wikipedia an den Start und hat die Suche nach Wissen grundlegend verändert. Zehn Jahre später hat Angela Merkel die Energiewende ausgerufen, als am 11. März 2011 ein Erdbeben vor der Küste Japans einen Tsunami und in Folge die Nuklearkatastrophe von Fukushima ausgelöst hat. Nun werden die drei deutschen Kernkraftwerke Brokdorf, Grohnde und Gundremmingen C abgeschaltet, aber bezahlbarer Ökostrom lässt noch immer auf sich warten. Die fehlende (Kern-)Energie muss bis dahin aus dem Ausland importiert werden, um die zunehmende Elektroflotte zu speisen.

Visionär und fortschrittlich war die Gründung einer Sozialsiedlung in Augsburg durch Jacob Fugger – vor 500 Jahren! Die „Fuggerei“ gilt damit als ältesteste Sozialsiedlung der Welt. Die Diskussionen über bezahlbaren Wohnraum sind also durchaus nicht nur eine Problematik des heutigen Berlin. Und es gibt Menschen mit Ideen, die sich für den Sozialen Wohnungsbau einsetzen.

Wie das weitergehen soll, darüber darf bei der Bundestagswahl im nächsten Herbst und den Landtagswahlen in Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern abgestimmt werden. Vielleicht wird 2021 doch alles besser!

Autor: Eckart Roeder, Geschäftsführer, Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit

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Ingmar Behrens, Bevollmächtigter des Vorstandes, Leiter Security Kommission German Council of Shopping Centers e.V., Porträtfoto

Welchen Preis hat Sicherheit?

Seit dem Amoklauf 2016 im Olympia Einkaufszentrum in München befasst sich eine Security Kommission des German Council of Shopping Centers e.V. mit den Herausforderungen der Themenfelder Terrorlagen und Amokläufe. Das Hauptaugenmerk liegt dabei auf der völlig veränderten Gefahrensituation, die durch einen Amoklauf oder sogar eine Terrorlage entstehen würde. Während in allen Shopping Centern das hohe Maß der Richtlinien aus dem Brandschutz oder der Arbeitssicherheit am Arbeitsplatz gelebte Praxis ist, musste in 2016 attestiert werden, dass es in den vorhandenen Gefahrenszenerien wenig Vorgaben und nachvollziehbare Sicherheitskonzepte zu Terrorlagen und Amokläufen gab.

Dies hat sich deutlich verbessert. So hat die Security Kommission das erste Handbuch „Terrorlagen und Amokläufe“ als Arbeitshilfe für die verantwortlichen Ebenen in den Centergesellschaften, Facility-Manager-Dienstleistern sowie der Eigentümerseite herausgegeben. Hierbei werden die besonderen Voraussetzungen bei der Entfluchtung in diesen Gefahrenlagen betrachtet oder auch die Nutzung von anderen Sammelplätzen für Mitarbeiter und Kunden. Diese müssen vor dem Hintergrund einer Angriffssituation durch diese Täter neu bewertet werden. Die Schutzaspekte der Mitarbeiter in solchen Lagen verlangen auch andere Denkmodelle als es eine Brandsituation vorschreibt.

Autor: Ingmar Behrens, Bevollmächtigter des Vorstandes, Leiter Security Kommission des German Council of Shopping Centers e.V.

Handbuch Terroranschläge und Amok-Lagen

Das Handbuch Terroranschläge und Amok-Lagen kann bei Ingmar Behrens kostenlos per Email (Ingmar@behrensundbehrens.de) angefordert werden.

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VdS Brandschutztage 2019 ©VdS/Matthias Sandmann

VdS-Fachtagungen 2020

Vom 2. bis 3. Dezember 2020 finden die VdS-Fachtagungen zu Brandschutz- und Sicherheitsthemen auf dem Kölner Messegelände statt. Interessenten haben die Wahl, die einzelnen Tagungen wie z.B. Feuerlöschanlagen, Brandmeldeanlagen, Sprachalarmanlagen, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen, Baulicher Brandschutz oder Sicherheits- und Alarmmanagement vor Ort zu besuchen oder alternativ per Livestream-Schaltung teilzunehmen.

Autor: Dr. Barbara Löchte, Marketing Kommunikation, Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit

VdS Schadenverhütung GmbH

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Barrierefreies-Bauen-Noppenbodenplatten

Barrierefreies Bauen: Mehr als ein notwendiges Übel

Barrierefrei planen und bauen: Für 10 Prozent unerlässlich, für 30 Prozent notwendig und für 100 Prozent komfortabel. Je früher die Barrierefreiheit Bestandteil von Gedanken, Ideen und Planungen wird, desto besser fügen sich die dafür notwendigen Elemente in das Design, das Konzept und so in das ganze Bauwerk oder den öffentlichen Raum ein. Mit einer durchdachten Planung steigen insgesamt auch die Qualität, der Mehrwert und der Komfort für alle Nutzer. Kosten lassen sich reduzieren oder vermeiden, wenn man nicht nachrüsten muss, weil die Barrierefreiheit nicht richtig umgesetzt wurde.

Im Freiraum lassen sich gestalterischer Anspruch und Kostenreduzierung durchaus kombinieren. So müssen nicht zwingend Leitelemente für Blinde, wie Noppen- und Rippenplatten im Boden, verwendet werden. Eine Platzgestaltung, die in dunklem Asphalt ausgeführt wird, kann für die Führung von blinden und sehgeschädigten Menschen auch Elemente aus hellem Pflaster verwenden. Das als Leitelement dienende Pflaster muss dabei einen optischen Kontrast bieten und taktil erkennbar sein, sprich: einen deutlich tastbaren Unterschied zum umgebenden Belag erkennen lassen.

Wichtig ist hierbei stets, das jeweilige Schutzziel zu erreichen, das in diesem Fall die DIN 18040-3:2014-12 „Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen – Teil 3: Öffentlicher Verkehrs- und Freiraum“ fordert. Hier im Beispiel also, blinden und schlecht sehenden Menschen eine Orientierung und Führung zu ermöglichen. Dazu gibt die DIN eine Musterlösung vor, von der aber abgewichen werden darf, wenn mit anderen Mitteln dasselbe Ziel erreicht wird.

Dabei sind die Planer aufgefordert kreativ zu sein. Zentrale Fragen sind: Finden die Menschen zum Bauwerk? Finden sie hinein? Finden sie sich im Inneren zurecht? Die Vorgaben der DIN 18040-1, -2 und -3 geben für viele Situationen Schutzziele und Musterlösungen vor. Passt ein anderes Gestaltungselement besser zum Design, erfüllt aber trotzdem das Schutzziel? Bei Unsicherheit erteilen Fachplaner oder die kommunalen Behindertenbeauftragten der Landkreise jederzeit Auskunft und freuen sich über eine konstruktive Zusammenarbeit.

Autor: Thomas Bantzhaff, Berater, Fachplaner und Sachverständiger für barrierefreies Planen und Bauen, OrphaCoach

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Notrufglocke im Aufzug.

Aufzugnotruf – Ende der Übergangsfrist

Bis zum 31.12.2020 muss jede Aufzugsanlage mit Personenbeförderung über ein Zweiwege-Kommunikationssystem verfügen. Basis hierfür ist die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), die dies mit einer Übergangsfrist bis Ende dieses Jahres fordert: „Wer eine Aufzugsanlage (…) betreibt, hat dafür zu sorgen, dass im Fahrkorb der Aufzugsanlage ein Zweiwege-Kommunikationssystem wirksam ist, über das ein Notdienst ständig erreicht werden kann.“

Mit einem solchen Notrufsystem erhöhen Betreiber die Betriebssicherheit des Aufzugs und reduzieren ihr Haftungsrisiko. Aufzüge mit Notglocke, Klingel oder sonstigen „Notruf“-Lösungen sind somit nicht mehr zulässig.

In Verbindung mit der Aufschaltung auf eine Aufzug-Notrufzentrale mit Rund-um-die-Uhr Bereitschaft zur Personenbefreiung erfüllen Betreiber die technischen und organisatorischen Voraussetzungen für eine sichere Personenbefreiung.

Die technische Basis bieten häufig GSM-Mobilfunk-Geräte. Das jeweilige Serviceunternehmen stellt dabei auch die SIM-Karte, so dass für den Betreiber eine Anschlusskoordination entfällt und keine monatlichen Telefonrechnungen zu bearbeiten sind.

Autor: Odo Hake, Leiter Marketing/Kommunikation, OSMA-Aufzüge

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Light as a Service

Light as a Service

Trotz der bekannten Vorteile moderner LED-Technologie sind in vielen Unternehmen noch alte Lichtanlagen mit verbrauchs- und kostenintensiven Halogen- oder Quecksilberlampen im Einsatz. Eine Umrüstung auf hocheffiziente LED-Leuchten spart bis zu 70 Prozent Strom und damit Energiekosten. Das verbessert nicht nur die Klimabilanz nachhaltig, sondern auch nachweislich die Arbeitssicherheit sowie die Motivation und das Wohlbefinden der Mitarbeiter durch z.B. Human Centric Lighting (HCL). Aber viele Unternehmen scheuen den Aufwand, sei es aus personellen oder finanziellen Gründen. Über die Light as a Service (LaaS)-Komplettlösung können Unternehmen ihre Beleuchtungsanlage ohne eigene Investition und ohne Aufwand modernisieren, indem sie alle Bereiche wie zum Beispiel Lichtplanung, Montage, Service, Wartung und Garantie outsourcen. Zudem stellt der Einsatz intelligenter LED-Leuchten die Weichen für eine weitere Zukunftsherausforderung für Unternehmer: die Digitalisierung. Last but not least steuert eine Umrüstung auf nachhaltige LED-Technologie die Firmen zielsicher in Richtung CO2-Neutralität. Ein Aspekt, der für nahezu alle Branchen eine Schlüsselherausforderung für die nächsten Jahre darstellt. Nicht nur in Zeiten großer Herausforderungen ist Light as a Service ein zentrales Argument für Unternehmen, innovativ, wettbewerbsfähig und erfolgreich zu bleiben.

Autor: Peter Göttelmann, Leiter Marketing, Deutsche Lichtmiete Vermietgesellschaft mbH

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Lüftungsanlagen und Virenausbreitung

Virenausbreitung durch Lüftungsanlagen minimieren

Raumlufttechnische Anlagen sind notwendiger Bestandteil des Gebäudes und dürfen unter den aktuellen Randbedingungen nicht abgeschaltet werden. Um die Ausbreitung von Aerosolen zu minimieren, sind Umluftanteile zu minimieren, Betriebszeiten zu verlängern sowie der Außenluftvolumenstrom in Relation zur Belegung zu prüfen. Raumklimageräte können ebenfalls weiterbetrieben werden, da diese nur innerhalb eines Raumes wirksam sind. Eine ausreichende Lüftung muss hier jedoch über die Lüftungsanlage oder die Fenster sichergestellt werden. Soweit möglich, soll die Raumluftfeuchtigkeit im Bereich zwischen 40 bis 60 Prozent liegen.

Autor: Claus Händel, Technischer Referent, Fachverband Gebäude-Klima e.V. (FGK)

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Sicherheit von Niederspannungsinstallationen

Der Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie e.V. (ZVEI) hat eine aktuelle Studie mit dem Titel „Überprüfung der Sicherheit von Niederspannungsinstallationen in deutschen Gebäuden“ herausgegeben. In der Studie wurde überprüft, ob mit voranschreitendem Alter eines Gebäudes auch gleichzeitig ein erhöhtes Gefahrenpotenzial einhergeht. Die Frage, ob bestehende Anlagen mit den sich wandelnden Anforderungen immer noch sicher und zudem zukunftsfähig sind, wird kritisch betrachtet. Eine Kurzfassung der Studie steht beim ZVEI zum Download bereit.

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