Sichere Ansteuerung von Löschanlagen

Aktualisierte VdS-Richtlinien zur sicheren Ansteuerung von Löschanlagen

Die VdS Schadenverhütung GmbH (VdS) hat die Richtlinien VdS 2496 zur „Ansteuerung von Feuerlöschanlagen, Planung und Einbau“ umfassend überarbeitet. Die aktualisierten Hilfestellungen für Planer und Errichter sowie auch Versicherer listen unter anderem gerätespezifische Voraussetzungen für eine verlässliche Installation und bieten präzise Vorgaben für die zuverlässige Kommunikation zwischen Brandmeldung und Löschanlage. Ein wichtiger Fokus liegt auf der „Standard-Schnittstelle Löschen“ sowie auf der Direktansteuerung von Alarmventilen in Sprinkler- und Sprühwasserlöschanlagen. Neu sind zudem u.a. eine Funktionsmatrix zu delegierbaren Funktionen und die Ergänzungen zum Thema „Feuerwehrbedienfeld und Löschanlage“.

Die überarbeiteten Richtlinien VdS 2496, „Ansteuerung von Feuerlöschanlagen, Planung und Einbau“, sind im vds-shop.de erhältlich.

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VDI 6026-1: Dokumentation von Projekten der technischen Gebäudeausrüstung (TGA)

Die VDI-Gesellschaft Bauen und Gebäudetechnik (GBG) hat die Richtlinie VDI 6026 Blatt 1 „Dokumentation in der technischen Gebäudeausrüstung – Inhalte und Beschaffenheit von Planungs-, Ausführungs- und Revisionsunterlagen“ herausgegeben.

Die Richtlinie verdeutlicht, wie die zur Projektabwicklung erforderlichen Unterlagen für die beteiligten Kreise wie z.B. Architekten, Fachplaner, Bauherren, ausführende Unternehmen und Betreiber inhaltlich beschaffen sein müssen. Der Inhalt der zu erstellenden Unterlagen ist in gewerkebezogenen Dokumentationstabellen zusammengefasst und konkretisiert.

Mit der VDI 6026 Blatt 1 soll es möglich sein, TGA-Prozesse zu standardisieren und zu beschleunigen. Die frühzeitige und angemessene Dokumentation der verschiedenen Bauabschnitte soll die Arbeit und den Übergang in den nächsten Abschnitt erleichtern. Sie hilft gegebenenfalls auch bei der Fehlersuche und bei der Nachbearbeitung abgeschlossener Phasen. Die Richtlinie dient als Arbeitshilfe für Fachplaner und Architekten, Bauherren und Bauingenieure, sowie für Behörden und andere beteiligte staatliche Stellen. Grundlage der VDI 6026 Blatt 1 sind die VDI 4700, die HOAI, die VOB und die DIN 276.

Gebäude werden heutzutage unter immer dynamischeren Bedingungen entwickelt und errichtet. Mittels digitaler Technologien wie BIM greifen die verschiedenen Gewerke schon zu einem frühen Zeitpunkt der Bauphase ineinander. Später ermöglicht fortgeschrittenes Facility Management (FM) ein vernetztes Betreiben der Einrichtungen. In jeder Lebensphase des Gebäudes ist ein zuverlässiges und möglichst frühes Erstellen und Bereitstellen von Unterlagen wichtig, um Arbeitsabläufe und Vernetzungen zu optimieren. Die Richtlinie ist im Juli als Entwurf erschienen.

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Effektiv digital lernen

Nicht zuletzt durch Kontaktbeschränkungen und Mindestabstandsgebot erfreuen sich digitale Lernformen steigender Beliebtheit. Allen voran das Online-Seminar – auch als Webinar bezeichnet, aber dieser Begriff ist markenrechtlich geschützt. Damit ein Online-Seminar mindestens so erfolgreich wie eine Präsenzveranstaltung ist, müssen wesentliche Voraussetzungen erfüllt sein. Digital bedeutet nicht zuletzt, dass hier Technik eingesetzt wird. Und die muss funktionieren und bedient werden können. Dazu gehört eine stabile Internetleitung mit mindestens 16 Megabit pro Sekunde. Der PC sollte über ein LAN-Kabel direkt am Internet angeschlossen sein. Videoübertragungen per WLAN über Funk funktionieren nicht. Und die eingebauten oder separat angeschlossenen Geräte wie Kamera, Lautsprecher und Mikrofon müssen vorab getestet und die Datenschutzeinstellungen im Betriebssystem überprüft werden. Lassen Sie Mitarbeiter damit nicht allein! Oft scheitert eine Übertragung an den Firewall-Einstellungen im Unternehmen. Die IT-Abteilung oder ein Privatrechner kann hier Abhilfe schaffen. Von einer ruhigen Ecke von Zuhause aus lernt es sich auch ganz gut.

Autor: Eckart Roeder (er), Geschäftsführer, Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit

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Licht spricht

Früher war es einfach: Kam man in einen dunklen Raum, drückte man den Lichtschalter neben der Tür und es ward Licht. Das ist lange her.

Heutige Ansprüche an das Kunstlicht gehen über die Lieferung von Helligkeit bei Schalterdruck weit hinaus: Das Licht darf nur brennen, wenn auch wirklich jemand im Raum ist; je nach Nutzung soll es den Raum unterschiedlich in Szene setzen oder gar zum dynamischen Hingucker werden. Neuerdings soll sich das Licht gar im Einklang mit Tageshelligkeit und Biorhythmus des Nutzers verändern. Eine festverdrahtete Schalterinstallation ist damit überfordert, und so tummeln sich inzwischen unzählige Systeme für die Kommunikation zwischen Bediengeräten, Steuerzentralen und Leuchten am Markt.

Standardisierungsgremien bemühen sich, den Wildwuchs im Zaum zu halten, und doch ist es die Regel, dass eigentlich inkompatible Systeme miteinander reden müssen. Dank weitverbreiteter IP-Technik hat das mittlerweile seinen Schrecken verloren: Sofern nur die beteiligten Systeme IP-Gateways im Programm haben, stehen die Chancen gut, eine Kommunikation untereinander hinzubekommen. Eine Reihe hersteller- und systemneutraler Softwarelösungen steht dafür inzwischen bereit. Das Internet of Things lässt grüßen.

Autor: Prof. Dr.-Ing. Markus Gehnen, Leiter des Labors für Smart Building Systems, Technische Hochschule Georg Agricola Bochum

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Servparc Mesago Messe Frankfurt Facility Management

Servparc 2020 Messe Frankfurt

Vom 17. bis 18. Juni 2020 findet in Frankfurt am Main die Servparc statt. Die Wissens- und Networkingplattform vereint Messe und Kongress zu den Zukunftstrends in Facility Management, Industrieservice und IT. Im Fokus des begleitenden Vortragsprogramms stehen in diesem Jahr die Themen Nachhaltigkeit, Digitalisierung und Arbeitsmarktentwicklung. Mehr als 70 Aussteller präsentieren Produkte, Services und Lösungen und laden zum Erfahrungsaustausch ein.

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DIN 14675 für Brandmelde- und Sprachalarmanlagen neu erschienen

Neue DIN 14675 seit 1. Januar 2020 in Kraft

Die überarbeitete DIN 14675 für Brandmelde- und Sprachalarmanlagen (BMA und SAA) ist zum 1. Januar 2020 in Kraft getreten und ersetzt damit die vorherige Fassung vom April 2018. Im Wesentlichen wurden Verfahren näher definiert, Abkürzungen ergänzt und einige Normhinweise entfernt. So werden in Teil 1 der Norm die Betreiberpflichten in Bezug auf die Prüfung der Brandmeldeanlage konkretisiert und damit festgelegt, dass die Überprüfung der Anlage zwingend durch eine Prüfbescheinigung dokumentiert werden muss.

Der Einbau von Freischaltelementen (FSE) hat weiterhin in unmittelbarer Nähe des Feuerwehrschlüssel-Depots (FSD), aber nicht mehr unter dem Putz und mit der Wand bündig zu erfolgen. Damit stehen in der Praxis nun weitere europaweit verfügbare Produktvarianten zur Verfügung. Mit der Neufassung zur Auslösung des FSE soll sichergestellt werden, dass durch die Betätigung des FSE keine Brandfallmatrix aktiviert wird. Die Information über die Betätigung des FSE und die damit mögliche Entriegelung des FSD als Zugang zum Gebäude stehen im Vordergrund. Ob die örtliche Alarmierung hierbei aktiviert werden darf, sofern sie nicht wie bei SAA unter den Begriff der Brandfallsteuerung fällt, müssen die Fachleute beurteilen.

Im zweiten Teil der Norm wurde zum einen das Phasenmodell im Abschnitt 4.1 Allgemeines überarbeitet. So entfällt nun in der Spalte „Abschnitt in dieser Normenreihe für BMA und SAA“ der explizite Bezug auf Teil 1 der Norm und der Begriff „SAS-System“ wurde gestrichen. Wie bereits in der Normenfassung aus dem Jahr 2012 wurde in der Konzeptphase wieder der Auftraggeber unter Punkt „Leistung und Verantwortung“ aufgenommen. Zum anderen wurden die Anmerkungen der Tabellen 1 und 4 ergänzt: So stellt die Erweiterung des Begriffs DIN zur Norm EN 16763 einen klaren Bezug zur deutschen Ausgabe der Norm EN 16763 her. Durch die Korrektur des Fußnotenhinweises in der Tabelle 4 sind verantwortliche Personen für BMA und SAA nun verpflichtet, auch ihr Wissen über den aktuellen Stand der Technik und des technischen Regelwerks mindestens alle vier Jahre durch entsprechende Schulungsnachweise zu belegen.

Autor: Robert Rateike, Portfolio Manager Life Safety, Bosch Sicherheitssysteme GmbH

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Im Januar 2020 sind folgende Normen für Brandmeldenanlagen neu erschienen:

Leben retten mit Rauchschutz-Druckanlagen

Rauchschutz-Druckanlagen (RDA) stellen lebensrettende Funktionen sicher. Bei Ausbruch von Feuer und Rauch in Gebäuden sichern diese Anlagen durch Überdruck und Durchströmung die Rauchfreihaltung der Flucht- und Rettungswege zur Eigenrettung von Personen. Mit RDA ausgestattete Feuerwehraufzüge ermöglichen der Feuerwehr einen rauchfreien Rettungs- und Löschangriff bis in die Brandetage. Die intelligenten Systeme müssen den individuellen Anforderungen moderner Gebäude gerecht werden. Zugleich müssen sie in der Lage sein, mit den thermischen Effekten und Windlasten bei hohen Gebäuden umzugehen. Bei der Auslegung solcher Systeme sind von der Planung bis zur Abnahme die jeweiligen Landesbauordnungen, Verwaltungsvorschriften Technische Baubestimmungen (VVTB) sowie weitere Normen und Richtlinien zu berücksichtigen. Dabei sollte die schutzziel-orientierte Umsetzung und die funktionale Sicherheit des Systems im Fokus der Beteiligten stehen. Gerade die funktionale Sicherheit einer RDA ist oftmals ein Diskussionspunkt. Hier gibt es verschiedene Lösungen, um eine hohe Verfügbarkeit des Systems sicherzustellen.

Autor: Christoph Sommer, Geschäftsführer, GBS-Consulting GmbH, Frankfurt am Main

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Neue DIN EN 1838 Notbeleuchtung

Im November 2019 erschien eine redaktionell angepasste Fassung der DIN EN 1838. Sie legt die lichttechnischen Anforderungen an Sicherheitsbeleuchtungssysteme in Räumen und Bereichen fest, die der Öffentlichkeit oder Arbeitnehmern zugänglich sind. Sie ersetzt damit die Norm  vom Oktober 2013. Die Anpassungen waren notwendig, da im Rahmen der gestarteten, europäischen Überarbeitung der Norm Ungenauigkeiten in der deutschen Übersetzung der europäischen Vorlage auffielen.

Eine nennenswerte Änderung betrifft Abschnitt 4.1.1 Anforderungen an die Errichtung, Absatz 3. So mussten bisher für die Planung einer Sicherheitsbeleuchtung die schlechtesten Umgebungsbedingungen zu Grunde gelegt werden, z. B. geringster Lichtstrom, keine Reflexion, größte Blendwirkung. Aus dieser Notwendigkeit ist eine Empfehlung geworden, so dass für zukünftige Planungen der Notbeleuchtung der erste Reflexionsgrad von Raumbegrenzungsflächen berücksichtigt werden darf.

Die Praxis zeigt jedoch, dass durch Renovierungsarbeiten bedingte Farbänderungen der Umgebungsflächen und damit eine eventuelle Verschlechterung der lichttechnischen Zustände der Sicherheitsbeleuchtung unberücksichtigt bleibt. Im Sinne der Sicherheit wird empfohlen, die bisherige und etablierte Verfahrensweise beizubehalten und auch zukünftig die schlechtesten Umgebungsbedingungen bei der Planung einer Sicherheitsbeleuchtung anzusetzen.

Autor: Jörg Finkeldei, Leiter Normungs- und Vorschriftenwesen, Inotec Sicherheitstechnik GmbH

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BGV Expertentag Expertentreff Elektro

BGV Expertentreff Elektro 2020

Information vom 19.03.2020: Die geplante Veranstaltung am 5. und 6. Mai 2020 in Karlsruhe findet wegen der Corona-Krise nicht statt und ist auf unbestimmte Zeit verschoben worden.

Am 5. und 6. Mai 2020 veranstaltet die Badische Versicherung AG in Karlsruhe den Expertentreff Elektro. Sachverständige und Fachleute sind eingeladen, unter Kollegen die aktuellen Änderungen von rechtlichen Vorschriften, Normen und Vorgaben der Gesetzlichen Unfallversicherungen sowie ihre Auswirkungen zu diskutieren. Ein umfangreiches Vortragsprogramm liefert Hintergrundinformationen, praktische Aufbauten laden zum Messen, Prüfen und Simulieren ein. Eine Abendveranstaltung dient zum Networking und dem Besuch einer begleitenden Ausstellung. Für die Teilnahme ist eine Anmeldung bis 20. April 2020 erforderlich. Die Teilnahmegebühr beträgt 99 Euro brutto.

Hauptgebäude der BGV Badische Versicherungen in Karlsruhe

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Coronavirus

Das Robert-Koch-Institut und die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung informieren zur Ausbreitung und über Maßnahmen gegen Covid-19.

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