Fördergeld-Broschüre 2021

Fördergeld Klimaschutz im Gebäude

In der 130 Seiten starken Broschüre „Fördergeld für wirksamen Klimaschutz im Gebäude“ werden über 260 bundes- und landesweite Förderprogramme übersichtlich gegliedert vorgestellt, die für mehr Energieeffizienz oder erneuerbare Energien im Gebäude bereitstehen.

Privathaushalte, Gewerbetreibende sowie Kommunen, öffentliche Einrichtungen und gemeinnützige Organisationen finden mit entsprechenden Einstiegshilfen schnell das passende Förderprogramm. Zudem beinhaltet die Broschüre weitere Tipps zum Beispiel zur richtigen Beantragung der Fördergelder über die weiterführende Suche im Internet bis zum Messen der erzielten Energiesparerfolge.

Der Ratgeber wurde im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUV) von der co2online gemeinnützigen GmbH erstellt. Er informiert über die Förderkonditionen mit Stand vom Juli 2021. Diese können sich in der Zwischenzeit geändert haben und können sich auch zukünftig noch ändern. Die Broschüre steht zum kostenlosen Download bereit.

Fördergeld-Broschüre 2021

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VDI 3810 Blatt 6:2022-01: Pflichten beim Betreiben von Aufzügen

Betreiberpflichten für Aufzüge

Die Richtlinienreihe VDI 3810 legt die Anforderungen fest, die für das sachgerechte und professionelle Betreiben und Instandhalten von Gebäuden und gebäudetechnischen Anlagen gelten. Blatt 6 der Reihe benennt die Pflichten beim Betreiben von Aufzügen. Sie gilt für den Betrieb von überwachungsbedürftigen Aufzügen im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), wonach Aufzüge sicher und ordnungsgemäß betrieben werden müssen. Das setzt eine fachgerechte Prüfung, Wartung und Instandsetzung voraus, um insbesondere Personenschäden zu vermeiden.

Als überwachungsbedürftige Aufzüge gelten Personen- und Lastenaufzüge und Autoaufzüge nach Aufzugrichtlinie, und Aufzüge nach Anhang IV der Maschinenrichtlinie, darunter insbesondere Güteraufzüge mit Personentransport, Plattformaufzüge und Treppenschrägaufzüge, sowie Aufzüge, welche vor dem Inkrafttreten der Aufzug- und Maschinenrichtlinie gefertigt wurden. Insgesamt gibt es rund 675.000 Aufzüge in Deutschland.

VDI 3810 Blatt 6 informiert Arbeitgeber und Dienstleistende sowie Eigentümer und weitere Verantwortliche im Zusammenhang mit dem Aufzugbetrieb über die verschiedenen Aspekte beim Betreiben von Aufzügen: Risikoanalyse und Prüfung- und Wartungsintervalle, Aufsichtspflichten und Notrufsysteme und anzeigepflichtige Ereignisse. Die Richtlinie enthält auch die Anforderungen an die Anlagendokumentation und die darin enthaltenen Dokumente.

Die in dieser Richtlinie enthaltenen Hinweise dienen auch dem Einhalten der Arbeitgeberverantwortung und der Betreiberpflichten. Gesichtspunkte der Sicherheit und des Arbeit- und Umweltschutzes sind ebenfalls abgedeckt. Wirtschaftliche Faktoren werden mit einbezogen, für diese siehe auch VDI 4707.

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Effiziente Lichtsteuerung mit DALI

Effiziente Lichtsteuerung mit DALI

Eine effiziente Lichtsteuerung ist Teil der vernetzten Gebäudeautomation. Wenige Komponenten, ein geringer Aufwand für die Verdrahtung und eine einfache Programmierung, diese Vorteile bietet die digitale Beleuchtungsschnittstelle DALI (Digital Addressable Lighting Interface). Über die technischen Komponenten, Einsatzmöglichkeiten und Grenzen von DALI informiert das DGWZ-Seminar „Lichtsteuerung mit DALI“ am 21. Juli 2022 in München.

DALI unterstützt eine dimmende Lichtregelung zur Energieeinsparung und die Steuerung unterschiedlicher Lichtszenen. Über die DALI-Schnittstelle kann ein Steuergerät mit mehreren zu steuernden Betriebsgeräten kommunizieren. Dabei kann jedes Gerät individuell angesprochen werden. DALI kann in einzelnen Räumen eingesetzt werden und in ein übergeordnetes Gebäudemanagement eingebunden werden. Im Seminar erfahren Elektrofachkräfte, Installateure und Ingenieure sowie Errichter, Betreiber und Bauherren unter anderem, wie das gesamte Raumlicht mit nur einem Gateway-Knoten gesteuert werden kann und wie hoch die Anzahl der DALI-Teilnehmer an einer Steuerleitung maximal sein darf.

Autorin: Dr. Barbara Löchte, Marketing Kommunikation, Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit

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Was macht Unternehmen resilient?

Was macht Unternehmen resilient?

Die aktuelle Pandemie sowie eine zunehmende Häufigkeit von Krisenereignissen zeigen, wie wichtig Resilienz für die nachhaltige Existenz- und Erfolgssicherung von Unternehmen geworden ist. Doch was bedeutet Resilienz von Unternehmen und wie lässt sich diese erreichen?

Resilienz von Unternehmen beschreibt die Fähigkeit einer Organisation widerstandsfähig mit äußeren Belastungen durch Veränderungen der betrieblichen Rahmenbedingungen oder Schadens- und Krisenereignisse umgehen zu können, um die Existenz sowie den Betriebserfolg zu sichern.

Die Auswirkung von äußeren Belastungen auf Unternehmen kann betriebsspezifisch sehr unterschiedlich sein. In der Arbeitswissenschaft wird zur Beurteilung der Gefährdung von Menschen zwischen Belastung und Beanspruchung unterschieden. Diese Sichtweise kann auch auf die organisationale Belastung und Beanspruchung von Unternehmen übertragen werden.

Daraus folgt, dass Unternehmen die Auswirkungen von äußeren Einflüssen auf das eigene Unternehmen aktiv durch Verbesserung der unternehmensindividuellen Leistungsfähigkeit und Resilienz beeinflussen können. Erreicht werden kann dies durch ein betriebliches Kontinuitätsmanagement, wie es beispielsweise vom Institut für angewandte Arbeitswissenschaft (ifaa) für kleine und mittlere Unternehmen entwickelt wurde oder in der ISO 22301:2019-10 als zertifizierbares Managementsystem beschrieben wird.

Resilienz von Unternehmen

Autor: Olaf Eisele, Mitarbeiter Fachbereich Unternehmensexzellenz, Institut für angewandte Arbeitswissenschaft e. V. (ifaa)

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Light + Building

Light + Building 2022

Vom 13. bis 18. März 2022 soll die Light + Building stattfinden, die größte internationale Fachmesse für Licht und Gebäudetechnik. Ob der Termin pandemiebedingt gehalten werden kann, soll im Januar 2022 entschieden werden. Parallel zur Messe ist die neue digitale Plattform „Light + Building Digital Extension“ geplant, auf der die Teilnehmer neue Kontakte und Produkte über KI-gestütztes Match-Making finden und das Rahmenprogramm der Messe per Streaming besuchen können.

Light + Building

Autorin: Ilka Klein, Marketing Kommunikation, Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit

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NEU: DIN VDE V 0827 Teil 3

Neu: DIN VDE V 0827 Teil 3 Risikomanagementakte

Zum 1. Dezember 2021 ist die neue Norm DIN VDE V 0827 Teil 3 „Notfall- und Gefahren-Systeme: Notfall- und Gefahren-Reaktions-Systeme (NGRS) – Risikomanagementakte und Anwendungsbeispiele“ gültig und ersetzt damit den Entwurf vom Juli 2019. Das Dokument ist Grundlage für die Erstellung einer Risikomanagementakte nach DIN VDE V 0827-1 und beschreibt die Struktur, den Aufbau, die Inhalte und den Ablauf eines technischen Risikomanagementprozesses und der technischen Risikomanagementakte. Zudem beinhaltet es Anwendungsbeispiele für das technische Risikomanagement nach DIN VDE V 0827-1.

Angesprochen werden Eigentümer, Bauherren und Betreiber von öffentlichen Gebäuden wie Schulen, Arbeits- und Sozialämter, Krankenhäuser und Flughäfen, wo ein erhöhtes Sicherheitsbedürfnis besteht. Zu ihren Pflichten gehört die Erkennung und Bewertung der Risiken für die Nutzung des Gebäudes. Sie verantworten das Risikomanagement, entscheiden über organisatorische, bauliche und technische Lösungen, dokumentieren diese und tragen das verbleibende Restrisiko. Die Erkennung und Bewertung übernimmt in ihrem Auftrag ein Technischer Risikomanager.

Zum Erhalt der Schutzziele (Personensicherheit, Wirksamkeit, Effektivität sowie Daten- und Systemsicherheit) muss im Rahmen der Risikobeurteilung unter Berücksichtigung der DIN EN 31010 (VDE 0050-1) eine Risikoermittlung mit anschließender Risikoanalyse und Risikobewertung bis hin zur Risikobehandlung erstellt werden.

Teil 3 der Normenreihe DIN VDE V 0827 liefert damit dem Auftraggeber eine hundertprozentige Kontrollinstanz. Dieser weiß nun genau, was er von der beauftragten technischen Risikomanagementakte zu erwarten hat und somit auch vom Technischen Risikomanager erwarten kann, dass ein rechtssicherer Prozess durchgeführt worden ist. Das Ergebnis sind ausfallsichere Maßnahmen, die die Sicherheit bedeutend erhöhen. NGRS sind dabei nicht nur für extreme Gefahrensituationen gedacht, sondern auch für alltägliche Vorfälle wie Unfälle. So beziehen sie beispielsweise den Arbeits- und Brandschutz nach den entsprechenden gesetzlichen Vorschriften mit ein.

Autor: Michael Schenkelberg, Geschäftsführender Gesellschafter, S+K Ingenieurgesellschaft für Notfall- und Gefahrenmanagement mbH

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Das richtige Licht im Homeoffice

Das richtige Licht im Homeoffice

Das Homeoffice wird auch nach der Pandemie die Arbeitsorganisation vieler Unternehmen prägen. Neben ergonomisch geeigneten Büromöbeln spielt die Beleuchtung eine wichtige Rolle. So eignen sich für das Arbeitszimmer Deckenleuchten oder Stehleuchten, die nach dem Prinzip des Human Centric Lighting (HCL) arbeiten. Morgens fördert helles, kühles Licht mit hohen Blauanteilen (mind. 5.300 Kelvin) die Konzentration. Zur Entspannung am Abend wird das Licht rötlicher und gedämpfter (z. B. 2.700 Kelvin). Die Grundbeleuchtung sollte zu starke Kontraste von Arbeitsplatz und Umgebung vermeiden, das schont die Augen.

Bei ständiger Heimarbeit verlangt der Gesetzgeber ähnliche Bedingungen wie im Büro (Arbeitsstättenverordnung und DIN EN 12464, Teil 1). Für Leseaufgaben fordert die Norm eine Beleuchtungsstärke von mindestens 500 Lux. Dafür kommt eine verstellbare Schreibtischleuchte am Arbeitsplatz zum Einsatz. In der direkten Umgebung setzt die Norm noch 300 Lux an. Als Faustformel gilt für den Leuchtenkauf: etwa 1.000 Lumen für Schreibtischleuchten und für die angrenzende Umgebung ca. 600 Lumen. LED-Leuchten mit HCL-Funktion haben deutlich mehr Lumen.

Autorin: Dr. Barbara Löchte, Marketing Kommunikation, Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit

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Torabsicherung durch Lichtgitter

Torabsicherung durch Lichtgitter

In Produktions- und Lagerhallen werden an kraftbetätigten Toren Gefahren beim Schließen durch Schaltleisten oder berührungslos wirkende Sensoren abgesichert. Dies geschieht immer häufiger über Lichtgitter, die in der Führungsschiene verbaut werden. Ist einer der Lichtstrahlen unterbrochen, weil sich eine Person oder ein Fahrzeug im Schließbereich des Tores befindet, schließt das Tor nicht beziehungsweise die bereits eingeleitete Schließbewegung wird zur Öffnungsbewegung umgekehrt. Jedoch durchbricht der Torflügel selbst beim Schließen die Strahlen des Lichtgitters, da sie in der Schließebene verlaufen. Die Detektion muss also Stück für Stück ausgeblendet werden, damit das Tor schließen kann.

An vielen Toren wird das Ausblenden bereits eingeleitet, wenn der oberste Strahl zuerst und dann alle folgenden durchbrochen werden. Diese Abfolge kann aber auch anders als durch den Torflügel ausgelöst werden. So deaktiviert zum Beispiel die Durchfahrt einer Gelenkmast-Bühne ungewollt die Lichtstrahlen und es entsteht ein ungesicherter Abschnitt.

Die Folgen können fatal sein, da für den Nutzer das Deaktivieren der Sicherheitseinrichtung in dieser Situation nicht erkennbar ist. Die Entwicklung der Schutzeinrichtungen geht jedoch stetig weiter und an der Beseitigung dieser Sicherheitslücke wird gearbeitet. Zudem sind Ergänzungen für Normanforderungen in Vorbereitung.

Torabsicherung durch Lichtgitter

Autorin: Sonja Frieß, Referentin des Themenfelds „Fenster, Türen, Tore“, Sachgebietsleiterin „Bauliche Einrichtungen und Leitern“ der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV)

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Vor Hackerangriffen schützen

Vor Hackerangriffen schützen

Moderne Aufzüge können Gegenstand von Hackerangriffen werden. Die Aufzüge werden durch Sensoren überwacht und sind per Internet oder Mobiltelefonnetz mit der Außenwelt verbunden. Wartungsfirmen überwachen online, ob der Aufzug ordnungsgemäß funktioniert und starten die Software bei technischen Problemen über das Internet neu.

Diesen Weg können auch Cyberkriminelle nutzen, um sich Zugang zum System zu verschaffen oder den Aufzug von außen zu steuern. Im schlimmsten Fall könnte auf die gesamte technische Gebäudeausrüstung zugegriffen werden. Daher sollten Aufzugsanlagen von der Haustechnik abgekoppelt sein und in das Sicherheitskonzept des Betreibers integriert werden.

Autor: Ulf Theike, Chief Digital Officer in der Geschäftsführung, TÜV NORD Systems

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DIN EN 115-2 zur Sicherheit von Fahrtreppen und Fahrsteigen veröffentlicht

Neue Norm für Fahrsteige und Fahrtreppen

Zum Dezember erschien der zweite Teil der DIN EN 115 „Sicherheit von Fahrtreppen und Fahrsteigen“. Teil 2 beinhaltet „Regeln für die Erhöhung der Sicherheit bestehender Fahrtreppen und Fahrsteige“. Ziel ist es, einen zu neu errichteten Fahrtreppen und Fahrsteigen vergleichbaren Sicherheitsstandard für Benutzer, Instandhaltungs- und Überwachungspersonal und Personen in unmittelbarer Umgebung sowie befugte Personen zu erreichen.

Die Norm ersetzt die Vorgängernorm vom Dezember 2010, die noch auf EN 115-1:2008 verwies, welche aber in 2017 ersetzt wurde. In der aktuellen Fassung werden daher zusätzliche Anforderungen – basierend auf EN 115-1:2017 – formuliert sowie eine neue Struktur der elektrischen Anforderungen mit Abschnitten für Schutzmaßnahmen, Sicherheit und Bedienelemente und Funktionen eingeführt.

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