Merkblatt zum Bestandsschutz von Löschanlagen veröffentlicht

Der Bundesverband Technischer Brandschutz e.V. (bvfa) hat ein neues Merkblatt veröffentlicht, das sich mit dem Thema Bestandsschutz bei Brandmelde- und Feuerlöschanlagen befasst. Ziel des Merkblattes ist es, Betreiber darüber zu informieren, welche Maßnahmen wie beispielsweise Erweiterungen, Modernisierungen oder Instandsetzungen Auswirkungen auf den Bestandsschutz haben können. Da solche Maßnahmen rechtliche und technische Konsequenzen nach sich ziehen, wird ausdrücklich empfohlen, geplante Änderungen frühzeitig mit dem zuständigen Sachverständigen abzustimmen und prüfen zu lassen.

Mit dieser Veröffentlichung möchte der bvfa zu mehr Transparenz und Rechtssicherheit für Betreiber und Fachfirmen beitragen. Es wird ein klarer Handlungsrahmen geschaffen, der dabei hilft, bestehende Anlagen sicher zu betreiben und gleichzeitig den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden.

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Neue Seminare zur Persönichkeitsentwicklung

Neue Seminare zur Persönlichkeitsentwicklung

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) bietet zehn neue Seminare zur Persönlichkeitsentwicklung an: „Projektmanagement“, „Vom Mitarbeiter zur Führungskraft“, „Führen ohne Vorgesetztenfunktion“, „Umgang mit schwierigen Mitarbeitern und Kunden“, „Zeitmanagement und Selbstorganisation“, „Nutzung von KI-Tools“, „Stressbewältigung und mentale Stärke – Burnout vorbeugen“, „Präsentationstraining“, „Rhetorik“ und „Konfliktmanagement“. Die Seminare dauern jeweils zwei Tage und sollen ab Sommer 2025 regelmäßig bundesweit in Präsenz und online durchgeführt werden.

Bei der Persönlichkeitsentwicklung geht es darum, sich seiner Stärken und Schwächen bewusst zu werden und gezielt daran zu arbeiten. Die Persönlichkeitsentwicklung ist dann der bewusste Prozess, die eigene Persönlichkeit systematisch zu verbessern und ein besseres Verständnis von sich selbst zu bekommen. Die Seminare richten sich an alle Personen, die ihre persönlichen Kompetenzen stärken und andere Menschen begeistern und mitnehmen wollen.

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Neue DIN EN IEC 31010 zur Risikobeurteilung

Neue DIN EN IEC 31010 Verfahren zur Risikobeurteilung

Im Dezember 2024 ist die Norm DIN EN IEC 31010; VDE 0050-1:2024-12 „Risikomanagement – Verfahren zur Risikobeurteilung“ erschienen und ersetzt damit die zuletzt gültige Fassung vom November 2010. Die DIN EN IEC 31010 wurde überarbeitet und erweitert, um Unternehmen und Organisationen eine noch effizientere Risikobeurteilung zu ermöglichen. Sie stellt eine zentrale Ergänzung zur ISO 31000 „Risikomanagement – Leitlinien“ dar und bietet detaillierte Methoden zur Risikobeurteilung in verschiedenen Anwendungsbereichen wie Technische Gebäudeausrüstung (TGA), öffentliche Gebäude, Cybersecurity, Klimarisiken und Nachhaltigkeit. Die überarbeitete Norm bringt zahlreiche Erweiterungen und Verbesserungen mit sich.

Erweiterung der Risikobeurteilungsmethoden

Die Erweiterung der Risikobeurteilungsmethoden von bislang 30 auf nun 41 Verfahren sorgt für mehr Flexibilität bei der Auswahl individuell passender Anwendungen. Neu aufgenommen wurden unter anderem Bayessche Netzwerke, die eine Modellierung komplexer Abhängigkeiten zwischen Risiken erlauben, sowie Monte-Carlo-Simulationen, mit denen Unsicherheiten quantitativ analysiert werden können, was sich insbesondere in der Technik und der Finanzwelt bewährt hat. Ergänzt wird das Spektrum durch die Fehlerbaumanalyse (FTA), die eine systematische Untersuchung möglicher Fehlerursachen unterstützt, sowie durch spezielle Verfahren zur Cyber-Risikobewertung, die der Einschätzung von Gefahren für IT- und Netzwerksysteme dienen. Mit dieser Erweiterung bietet die Norm Organisationen die Möglichkeit, ihre Risikobeurteilung noch gezielter an individuelle Anforderungen anzupassen und unterschiedliche Methoden miteinander zu kombinieren.

Klare Leitlinien zur Auswahl der richtigen Methode

Die verbesserten Entscheidungshilfen für die Methodenwahl erleichtern Unternehmen die gezielte Auswahl passender Verfahren. Die Norm enthält eine strukturierte Übersicht, wann welche Methode angewendet werden sollte. Unterschieden wird nun deutlicher zwischen qualitativen Methoden wie HAZOP, semi-quantitativen Ansätzen wie der Risikomatrix und quantitativen Verfahren wie der Monte-Carlo-Simulation. Dies erleichtert Unternehmen die Wahl der besten Methode für ihren speziellen Anwendungsfall.

Integration neuer Technologien und Cyber-Risikobewertungen

Durch die Integration von Cyber-Risikobewertungen berücksichtigt die Norm nun gezielt digitale Bedrohungen. Mit der zunehmenden Vernetzung von Gebäudetechnik, Industrieanlagen und IT-Systemen sind Cybersecurity-Risiken ein zentraler Faktor. Die Norm enthält spezielle Ansätze zur Bewertung von IT- und Cyberrisiken in Smart Buildings und industriellen Steuerungssystemen (ICS).

Vermeidung von Redundanzen mit ISO 31000

Durch die Reduzierung von Redundanzen erhält die Norm eine stärkere inhaltliche Fokussierung. Die vorherige Version enthielt viele Wiederholungen aus der ISO 31000. Diese wurden entfernt, sodass sich die neue Norm ausschließlich auf Methoden zur Risikobeurteilung konzentriert. Das macht sie praxisnäher und effizienter anwendbar.

Berücksichtigung von Klimarisiken und Nachhaltigkeit

Die DIN EN IEC 31010 trägt der wachsenden Bedeutung von Klimarisiken und Nachhaltigkeit Rechnung, insbesondere für öffentliche Infrastrukturprojekte und langfristige Planungen. Die Norm wurde erweitert, um klimabezogene Risiken und nachhaltige Entwicklung besser abzudecken. Besonders in Bereichen wie öffentliche Gebäude, Infrastrukturprojekte und Energieversorgung sind Methoden zur Bewertung von Umweltfolgen, Extremwetterereignissen und CO₂-Reduktion jetzt stärker integriert. Dadurch wird die praktische Anwendung wesentlich erleichtert.

Internationale Harmonisierung

Die Norm wurde international harmonisiert, um global agierenden Unternehmen die Anwendung zu erleichtern. Die neue Version wurde stärker an internationale Normen wie ISO/IEC 27005 „Information security, cybersecurity and privacy protection – Guidance on managing information security risks“, IEC 61508 „Funktionale Sicherheit sicherheitsbezogener elektrischer/elektronischer/programmierbarer elektronischer Systeme“ und ISO 31000 „Risikomanagement – Leitlinien angepasst.

Verbesserte Praxisnähe und Anwendungsbeispiele

Zudem enthält die Norm detailliertere Prozessbeschreibungen, die Anwender bei der praktischen Umsetzung unterstützen. Dabei wird erläutert, wie eine Risikoanalyse vorbereitet wird, welche Faktoren die Methodenauswahl beeinflussen, wie die erzielten Ergebnisse dokumentiert und in das Risikomanagement integriert werden.

Anwendungsbeispiel: Technische Gebäudeausrüstung (TGA)

Ein Krankenhausbetreiber könnte mit der neuen Norm verschiedene Methoden kombinieren, um eine umfassende Risikobeurteilung durchzuführen. So lässt sich eine FMEA einsetzen, um mögliche Fehlerquellen in der Sauerstoffversorgung zu analysieren, während eine Monte-Carlo-Simulation dabei hilft, die Notstromkapazitäten im Falle eines Stromausfalls zu bewerten. Für die Betriebssicherheit der Lüftungsanlagen bietet sich zudem eine HAZOP-Analyse an. Durch die neue Struktur kann gezielt die passende Methode gewählt werden.

Anwendungsbeispiel: Cybersecurity und Smart Buildings

Für ein vernetztes Verwaltungsgebäude mit IoT-Steuerung hilft die Norm, Schwachstellen in Zutrittskontrollen, Heizungssteuerung oder Notstromversorgung zu beurteilen. Methoden wie Fault Tree Analysis oder Bow-Tie-Analysen ermöglichen eine detaillierte Sicherheitsbewertung.

Anwendungsbeispiel: Öffentliche Infrastruktur und Klimaanpassung

Ein Stadtplanungsbüro könnte die Norm nutzen, um bei einem neuen Hochwasserschutzprojekt potenzielle Risiken durch steigende Meeresspiegel oder extreme Wetterereignisse abzuschätzen.

Autor: Prof. Dr. Udo Weis, Leiter des Steinbeis Transfer Institut für International Business and Risk Management

Videosicherheit 2025: Vernetzung, KI und neue Regulierungen im Fokus

Videosicherheit 2025: Vernetzung, KI und neue Regulierungen im Fokus

Die Videosicherheit steht vor einem Wandel: Gesetzliche Vorgaben, technologische Entwicklungen und neue Bedrohungslagen erfordern ein Umdenken bei Planung, Installation und Betrieb. Moderne Systeme schützen nicht nur Gebäude und Sachwerte, sondern auch Menschen und Umwelt – oft durch intelligente Vernetzung mit Gebäudeleittechnik, IoT-Sensoren und KI.

Mit dem EU Artificial Intelligence Act sind strengere EU-weite Vorschriften für den Einsatz von KI-gestützten Sicherheitslösungen in Kraft getreten. Besonders biometrische Gesichtserkennung wird künftig als „hochriskant“ eingestuft, was zu umfangreichen Prüf- und Dokumentationspflichten für Hersteller und Betreiber führt. Gleichzeitig schafft die Verordnung mehr Transparenz und Sicherheit, um Missbrauch vorzubeugen.

Ein weiteres regulatorisches Thema ist NIS-2, das die Cybersicherheit kritischer Infrastrukturen stärken soll. Für Planer und Betreiber bedeutet das: höhere Anforderungen an Datenschutz, IT-Sicherheit und Ausfallsicherheit. Wer Videosicherheitssysteme implementiert, muss sich frühzeitig auf die neuen EU-Regularien einstellen.

Vernetzung und KI: Chancen und Herausforderungen

Die zunehmende Integration von Videosicherheit mit anderen (IT-)Systemen bietet effizienteres Monitoring und schnellere Reaktionsmöglichkeiten. So lassen sich mit intelligenten Kameras und IoT-Sensoren Überschwemmungen frühzeitig erkennen oder Verkehrsleitsysteme optimieren. Diese Entwicklungen steigern nicht nur die Sicherheit, sondern auch die betriebliche Effizienz.

KI bleibt dennoch auf kurze und lange Sicht eine Assistenzfunktion: Trotz aller Fortschritte ersetzt sie kein menschliches Urteilsvermögen, da menschliches Urteilsvermögen für die Überprüfung und Interpretation von Ergebnissen trotzdem benötigt wird. Künstliche Intelligenz spielt dabei eine wichtigere Rolle, um Prozesse zu vereinfachen und zu unterstützen, aber mangelhafte Trainingsdaten oder fehlerhafte Algorithmen können zu Falschalarmen oder Verzerrungen führen. Deshalb sollten Planer und Errichter auf verlässliche KI-Anwendungen setzen, die durch nachvollziehbare Standards reguliert sind.

Die Videosicherheit unterliegt verschiedenen Gesetzgebungen und Regelungen, wie der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und der DIN EN 62676-4 „Videoüberwachungsanlagen für Sicherungsanwendungen – Teil 4: Anwendungsregeln“. Diese Vorgaben bieten einen Mehrwert bei der Entwicklung und dem Einsatz von Videosicherheitslösungen, werden jedoch oft unterschiedlich interpretiert und umgesetzt. Eine konsequente Umsetzung von Gesetzesvorgaben ist daher wichtig.

Ein Blick in die Zukunft: Was kommt als Nächstes?

Die kommenden Jahre werden zeigen, wie sich die neuen Regelungen in der Praxis bewähren. Folgende Entwicklungen sind absehbar:

  • KI wird präziser: Durch verbesserte Algorithmen und größere Datenmengen werden KI-gestützte Sicherheitssysteme noch leistungsfähiger
  • Cybersicherheit wird weiter reguliert: Künftige Anpassungen von NIS-2 könnten auch kleinere Betriebe stärker in die Pflicht nehmen
  • Smart Cities setzen neue Standards: Die Vernetzung von Gebäuden, Infrastruktur und Sicherheitstechnik wird neue Normen und Best Practices erfordern

Die Videosicherheit entwickelt sich von einer reaktiven zu einer proaktiven Disziplin. Moderne Systeme helfen nicht nur, Vorfälle zu dokumentieren, sondern auch Bedrohungen frühzeitig zu erkennen und zu verhindern. Mit den neuen Regelungen stehen Planer und Betreiber vor großen Herausforderungen, aber auch vor der Chance, effizientere, sicherere und vor allem intelligentere Sicherheitssysteme zu implementieren. Wer frühzeitig handelt, kann technologische Innovationen nutzen und gleichzeitig regulatorische Fallstricke vermeiden.

Was bedeutet das für die Praxis?

Für Fachplaner, Errichter und Betreiber von Gebäuden ergeben sich daraus klare Handlungsfelder:

  • Regulierungen beachten: Der EU AI Act und NIS-2 definieren neue Anforderungen, die frühzeitig eingeplant werden sollten
  • Vernetzung nutzen: Die Kombination aus Videosicherheit, Gebäudeleittechnik und IoT verbessert Schutz und Effizienz
  • KI gezielt einsetzen: Automatische Erkennungssysteme bieten Vorteile, müssen aber kontrollierbar bleiben
  • Standards berücksichtigen: DIN EN 62676-4 und andere Normen sorgen für Einheitlichkeit und Sicherheit in der Umsetzung.

Fazit: Prävention statt Reaktion

Die Videosicherheit wandelt sich von einer isolierten Sicherheitsmaßnahme zu einem vernetzten, intelligenten Schutzkonzept. Moderne Systeme helfen nicht nur, Vorfälle zu dokumentieren, sondern auch proaktiv Bedrohungen zu verhindern. Doch nur mit Standards, verantwortungsbewusstem KI-Einsatz und konsequenter Gesetzeskonformität kann diese Entwicklung sicher und nachhaltig sein. Um die ganzheitliche Sicherheit von Gebäuden, Menschen und Umwelt zu fördern, sind verbindliche, branchenübergreifende Standards notwendig: Durch die Anwendung von Standards und Normen kann eine gemeinsame Sprache und ein gemeinsames Verständnis von Sicherheitsanforderungen und Sicherheitsmaßnahmen geschaffen werden. Schließlich bietet der Einsatz von KI und anderen Technologien einen enormen Vorteil, da hierdurch die Videosicherheit kontinuierlich optimiert und effizienter gestaltet werden kann.

Autor: Jochen Sauer, Architect & Engineering Manager bei Axis Communications

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DALl-2: Die Zukunft der intelligenten Lichtsteuerung

DALl-2: Die Zukunft der intelligenten Lichtsteuerung

DALl-2 ist weit mehr als eine Weiterentwicklung – es definiert die Standards der modernen Lichtsteuerung neu. Durch erweiterte Interoperabilität, eine standardisierte Sensorintegration und eine deutlich gesteigerte Flexibilität setzt DALl-2 neue Maßstäbe für die Gebäudeautomation. Während DALI bereits eine zuverlässige Lösung für die digitale Steuerung von Beleuchtungssystemen bot, eröffnet DALl-2 völlig neue Möglichkeiten, um Licht präziser, effizienter und intelligenter zu steuern.

DALl-2 wurde 2014 von der Digital Illumination Interface Alliance (DiiA) eingeführt, um die ursprüngliche DALI-Spezifikation (IEC 62386) zu erweitern und zu verbessern. Die DiiA, ein Konsortium führender Beleuchtungshersteller, hat DALl-2 mit dem Ziel entwickelt, eine einheitlichere, interoperablere und leistungsfähigere Lichtsteuerung zu gewährleisten. Ein wesentlicher Fortschritt gegenüber DALI ist die Standardisierung von Steuergeräten und Sensoren, wodurch herstellerübergreifende Kompatibilität sichergestellt wird. Zudem wurden neue Normen eingeführt, die zusätzliche Funktionen definieren. Während die Normen IEC 62386-101 bis -103 allgemeine Anforderungen für Systeme, Steuergeräte und Betriebsgeräte festlegen, spezifizieren IEC 62386-202 bis -207 detaillierte Vorgaben für verschiedene Betriebs- und Steuergeräte, einschließlich LED-Treibern und anderen Komponenten. Mit IEC 62386-301 bis -304 wurden erstmals Standards für Sensoren und Bedieneinheiten wie Präsenz- und Tageslichtsensoren geschaffen, was eine zuverlässigere Steuerung, eine präzisere Diagnose und eine bessere Energieverwaltung ermöglicht.

Eine der wesentlichen Neuerungen von DALl-2 ist die verbesserte Interoperabilität zwischen Geräten unterschiedlicher Hersteller. Während DALI zwar eine offene Schnittstelle bot, fehlten darüber hinaus klare Vorgaben für viele Steuergeräte und Sensoren. DALl-2 hingegen sorgt durch eine standardisierte Zertifizierung dafür, dass beispielsweise Präsenz- und Tageslichtsensoren verschiedener Hersteller problemlos in ein DALl-2-System integriert werden können. Dies ermöglicht eine nahtlose Kommunikation zwischen Leuchten, Steuergeräten und Sensoren, was den Installationsaufwand reduziert und die Planung vereinfacht.

Ein weiterer Vorteil von DALl-2 liegt in der optimierten Energieeffizienz. Durch die gezielte Steuerung einzelner Leuchten und Gruppen können Lichtintensität und Laufzeiten bedarfsgerecht reguliert werden. Das reduziert nicht nur den Energieverbrauch, sondern verlängert auch die Lebensdauer der Leuchtmittel. Zusätzlich erlaubt die verbesserte Diagnosefunktionalität eine präzisere Erfassung von Betriebszuständen und Fehlern. Wartungsarbeiten können dadurch gezielter geplant werden, wodurch Ausfallzeiten und Betriebskosten gesenkt werden.

Besonders in Smart-Building-Konzepten spielt DALl-2 eine zentrale Rolle. Es ermöglicht die Integration in übergeordnete Gebäudeautomationssysteme, etwa über KNX oder BACnet, sodass eine ganzheitliche Steuerung von Licht, Klima und Beschattung möglich wird. Dadurch lassen sich Gebäude noch energieeffizienter und nutzerfreundlicher gestalten.

Die Zukunft von DALl-2 liegt in der weiteren Vernetzung mit loT-Plattformen und cloudbasierten Lösungen. Perspektivisch könnten erweiterte Analytik- und Kl-gestützte Steuerungsalgorithmen Einzug in DALl-2-Systeme halten, um Beleuchtung noch präziser auf Nutzerverhalten und Umgebungsbedingungen abzustimmen. Auch die Integration drahtloser DALI-Systeme über DALI+ gewinnt zunehmend an Bedeutung und könnte die Flexibilität der Technologie weiter steigern. DALl-2 ist somit der neue Standard für zukunftssichere Beleuchtungslösungen. Die verbesserte Interoperabilität, flexible Steuerungsmöglichkeiten und die optimierte Energieeffizienz machen das System zu einer Schlüsseltechnologie für die nächste Generation intelligenter Gebäudeautomation.

Autor: Jakob Mainka, Applikationsingenieur und Fachingenieur für Gebäudeautomation, BEGA Gantenbrink-Leuchten KG

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Patrick Velte ist Professor für Betriebswirtschaftslehre in Lüneburg.

Weniger Berichts- und Sorgfaltspflichten für Firmen

Der EU-Green-Deal und die dazugehörigen Nachhaltigkeitsregulierungen, insbesondere die EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD), die Europäische Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) und die Taxonomie-Verordnung, stellen die europäische Wirtschaft vor große Herausforderungen. Der aktuelle Vorschlag der EU-Kommission für ein Omnibus-Paket möchte die nachhaltigkeitsbezogenen Berichts- und Sorgfaltspflichten dieser drei Rechtsakte signifikant reduzieren. Ein Bürokratieabbau von mindestens 25 %, bei mittelständischen Unternehmen sogar von mindestens 35 %, wird angestrebt.

Konkret soll der Anwenderkreis der CSRD und Taxonomie-Verordnung wesentlich eingeschränkt werden, um 80 % der (mittelständischen) Unternehmen von einer Nachhaltigkeitsberichterstattung zu befreien. Außerdem wird eine zweijährige Verlängerung des Erstanwendungszeitpunkts für die meisten Unternehmen bis zum Geschäftsjahr 2027 in Aussicht gestellt. Zudem soll die CSDDD u.a. wesentlich beschnitten werden durch Fokussierung der Sorgfaltspflichten auf direkte Geschäftspartner in der Aktivitätskette, reduzierten Handlungen zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten und keine EU-einheitlichen zivilrechtlichen Haftungsregelungen.

Die Reformpläne der EU-Kommission sind kritikwürdig und unprofessionell. Die hohe Änderungsdynamik ist mit einem erheblichen Reputationsverlust verbunden. Der angestrebte Bürokratieabbau steht in Konflikt mit den Zielen des Green-Deal, da die unternehmerischen Nachhaltigkeitsaktivitäten eingeschränkt werden. Nachhaltigkeitsbezogene Berichts- und Sorgfaltspflichten bieten auch zentrale Chancen (u.a. Wettbewerbsvorteile) für die betreffenden Unternehmen, welche von der EU-Kommission jedoch ausgeklammert werden. Der Erfolg des gesamten Green Deals ist aus unternehmerischer Perspektive fraglich, sollten die aktuellen Vorschläge der EU-Kommission künftig verabschiedet werden.

Autor:
Prof. Dr. Patrick Velte, Professur für Betriebswirtschaftslehre, insb. Accounting, Auditing & Corporate Governance, Leuphana Universität Lüneburg

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Datenübertragung im Gebäude im Planerbrief Nr. 52

Datenübertragung im Gebäude im Planerbrief Nr. 52

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2025-08
vom 05. März 2025

Am 1. März 2025 ist der neue Planerbrief Nr. 52 der Deutschen Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) erschienen. Im Editorial geht Gastautor Paul Seifert, Leiter des Referats Technik und Digitalisierung im Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH), auf die Planung von Übertragungswegen in Gebäuden ein, die einen reibungslos funktionierenden Datenfluss sicherstellen sollen.

Weitere Themen in diesem Planerbrief sind TGA als Gefahr für die Cybersicherheit, der Berufsabschluss zum Gebäudesystemintegrator, ortsfeste CO2-Löschanlagen sowie die neue F-Gase-Verordnung. Der Beitrag zur Cybersicherheit zeigt, warum hochvernetzte Systeme in Gebäuden ein bevorzugtes Angriffsziel für Cyberkriminelle sind. Ein anderer Artikel geht auf den neu geschaffenen Meister Gebäudesystemintegration (GSI) ein. Der Artikel über die ortsfesten CO2-Löschanlagen stellt die Neuerungen der DIN EN 17966 vor. Ein weiterer Beitrag schildert die Neuerungen der F-Gase-Verordnung und was diese für Planung, Installation und Betrieb von Kälte-, Klima- und Wärmepumpenanlagen bedeuten. Außerdem wird das neue DGWZ-Seminar zum Thema Photovoltaikanlagen vorgestellt.

Der nächste Planerbrief Nr. 53 erscheint am 1. Mai 2025. Der Planerbrief kann kostenlos auf der Website www.planerbrief.de abonniert und heruntergeladen werden. Mit dem Planerbrief informiert die DGWZ alle zwei Monate unabhängig und neutral über neue Vorschriften, Technologien und Veranstaltungen zu Planung, Errichtung und Betrieb von Technischer Gebäudeausrüstung (TGA).

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Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Presse-Ansprechpartner
Christoph Härtl
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 120
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
Telefon  06172 98185-30
Telefax   06172 98185-99
presse@dgwz.de
www.dgwz.de/presse

Schlagworte
Planerbrief, Newsletter, Informationen, Technische Gebäudeausrüstung, TGA, Datenübertragung, F-Gase-Verordnung, Cybersicherheit, CO2-Löschanlagen, Gebäudesystemintegration, Photovoltaikanlagen, 2025, Planen, Errichten, Betreiben

Tweet-Vorschlag
Die Planung von Übertragungswegen ist Thema im Planerbrief Nr. 52 der März-April-Ausgabe. www.dgwz.de/neuer-planerbrief-52

Pressemitteilung und Pressebild zum Download
www.dgwz.de/neuer-planerbrief-52

Pressemitteilung: PM-2025-08-Uebertragungswege-Planerbrief-52.pdf

Datenübertragung im Gebäude im Planerbrief Nr. 52

Bild 1: Uebertragungswege-Planerbrief-52-Presse.jpg
Bildquelle: DGWZ
Bildunterschrift: Am 1. März 2025 ist die 52. Ausgabe des Planerbriefs der Deutschen Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) erschienen.

Planerbrief 52 - März-April 2025

Bild 2: Planerbrief-52-Titel-Presse.jpg
Bildquelle: DGWZ
Bildunterschrift: Titel der 52. Ausgabe des Planerbriefs der Deutschen Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ).

Weiterführende Informationen
www.dgwz.de/planerbrief

Neue Regelungen zum Umgang mit Asbest

Am 5. Dezember 2024 ist die novellierte Gefahrstoffverordnung in Kraft getreten, die den Umgang mit Asbest in bestehenden Gebäuden neu regelt. Kernstück der neuen Verordnung ist ein risikobasierter Ansatz, das so genannte Ampelmodell. Dieses teilt Tätigkeiten mit Asbest in drei Risikobereiche ein: grünes Risiko (Asbestfaserstaubbelastung unter 10.000 Fasern/m³), gelbes Risiko (Asbestfaserstaubbelastung unter 100.000 Fasern/m³) und rotes Risiko (Asbestfaserstaubbelastung über 100.000 Fasern/m³). Je nach Einstufung sind gesonderte Schutzmaßnahmen erforderlich, um die Gesundheit der Beschäftigten zu gewährleisten.

Die neue Gefahrstoffverordnung 2024 erlaubt nun bestimmte Instandhaltungsarbeiten an asbesthaltigen Materialien mit geringer und mittlerer Gefährdung unter Einhaltung von Schutzmaßnahmen. Tätigkeiten mit hoher Gefährdung bleiben Fachbetrieben vorbehalten. Gebäude, die vor dem 31.10.1993 errichtet wurden, gelten als potenziell asbestbelastet, wodurch eine Informationspflicht für Auftraggeber eingeführt wurde. Unternehmen müssen das Baujahr bei der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigen und bei Unsicherheiten eine Erkundung veranlassen. Neue Anforderungen an die Sachkunde betreffen neben Aufsichtspersonen nun auch Beschäftigte, die Tätigkeiten mit potenziell asbesthaltigen Materialien ausführen, für die eine Übergangsfrist von drei Jahren gilt. Außerdem wurden neue Verbote eingeführt, darunter das Überdecken von Asbestzement-Wänden, -Decken und -Böden sowie Reinigungs- und Beschichtungsarbeiten an unbeschichteten Asbestflächen. Die Meldepflicht für Arbeiten mit Asbest an die Arbeitsschutzbehörde bleibt bestehen.

Autorin: Sidney Grunenberg, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit

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Neue DIN 18232-10 mit Anforderungen an Dienstleister für Rauch- und Wärmefreihaltung erschienen

Neue DIN 18232-10 zu Rauch- und Wärmefreihaltung erschienen

Im Dezember 2024 ist die neue DIN 18232-10:2024-12 „Rauch- und Wärmefreihaltung – Teil 10: Anforderungen an Dienstleister, die Planung, Projektierung, Montage, Inbetriebnahme, Überprüfung, Abnahme und Instandhaltung im Anwendungsbereich Rauchableitung, Rauchabzug und Rauchfreihaltung ausführen“ erschienen.

Für sie legt die neue Norm DIN 18232-10 nun detailliert und konkret alle Anforderungen fest, die Planung, Projektierung, Montage, Inbetriebnahme, Überprüfung, Abnahme und Instandhaltung von Brandsicherheitsanlagen betreffen. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Arbeiten direkt am Installationsort oder durch Fernzugriff erfolgen. Für jede einzelne dieser Projektphasen ist von den ausführenden Dienstleistern ein schriftlicher Nachweis über Wissen, Kompetenz und Qualifikation zu erbringen. Das neue, ordentliche Verfahren schafft für alle Beteiligten Verbindlichkeit und Transparenz.

Besonders Unternehmen, die bei öffentlichen Ausschreibungsverfahren mitbieten, haben zu belegen, dass sie den ausgeschriebenen Anforderungen nachkommen können und über die geforderte Sachkunde verfügen. Dieser Eignungsnachweis erhöht die Chance, bei einem Bauvorhaben den Zuschlag zu erhalten. So sichert sich also der Dienstleister mit den entsprechenden Dokumenten einen entscheidenden Wettbewerbsvorteil.

Die 28-seitige DIN 18232 Teil 10 ist Element eines umfangreichen Regelwerkes, das sich mit Rauch- und Wärmeabzugsanlagen befasst. Ihr Ziel ist die Einhaltung von Qualitätsstandards und die Erhöhung der Sicherheit bei allen Tätigkeiten in diesem Bereich. An der Errichtung und Betreuung einer Rauch- und Wärmeabzugsanlage sind zahlreiche Unternehmen beteiligt.

Autor: Rainer Schulze, Teamleitung strategisches Produktmanagement, Hautau GmbH

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Nationale Kreislaufwirtschaftsstrategie

Nationale Kreislaufwirtschaftsstrategie

Im Dezember 2024 hat die Bundesregierung die Nationale Kreislaufwirtschaftsstrategie (NKWS) verabschiedet, um den Übergang zu einer ressourcenschonenden und klimafreundlichen Wirtschaft zu beschleunigen. Ziel ist es, Abfälle zu minimieren, Recyclingquoten zu erhöhen und Wertstoffe effizient in den Wirtschaftskreislauf zurückzuführen.

Ein zentrales Element der Strategie ist die Förderung nachhaltiger Produktionsprozesse. Unternehmen sollen verstärkt auf recyclingfähige Materialien setzen und Verbraucher sollen über optimierte Rücknahmesysteme und Informationskampagnen sensibilisiert werden.

Um Wertstoffe effizienter zurückzugewinnen, setzt die Strategie zudem auf innovative Technologien und digitale Lösungsansätze. Die Kreislaufwirtschaft soll langfristig neben dem Umwelt- und Klimaschutz die deutsche Wirtschaft stärken, indem sie Kosten senkt und die Abhängigkeit von Rohstoffimporten verringert.

Autorin: Sidney Grunenberg, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit

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