Führerscheine müssen getauscht werden

Führerscheine müssen getauscht werden

Bis 2033 müssen Führerscheine, die vor 2013 ausgestellt wurden, in den neuen EU-Führerschein umgetauscht werden. Nächster Stichtag ist der 19. Januar 2026. Scheckkarten-Führerscheine, die zwischen 1999 und 2001 ausgestellt wurden, müssen bis zu diesem Zeitpunkt umgetauscht werden. Wer die Frist verpasst, muss mit einem Verwarnungsgeld rechnen.

Für später ausgestellte Führerscheine gelten die folgenden Fristen:

  • 2002 bis 2004: Umtausch bis 19. Januar 2027
  • 2005 bis 2007: Umtausch bis 19. Januar 2028
  • 2008: Umtausch bis 19. Januar 2029
  • 2009: Umtausch bis 19. Januar 2030
  • 2010: Umtausch bis 19. Januar 2031
  • 2011: Umtausch bis 19. Januar 2032
  • 2012 bis 18. Januar 2013: Umtausch bis 19. Januar 2033

Eine Ausnahme gilt für Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt. Diese müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.

Autor: Christoph Härtl, Referent für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)

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Neues Seminarprogramm 2026

Neues Seminarprogramm 2026

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hat das neue Seminarprogramm für 2026 veröffentlicht. Sie bietet bundesweit 450 Online- und Präsenz-Seminare rund um Planung, Errichtung, Betrieb und Instandhaltung von Technischer Gebäudeausrüstung (TGA), Betriebssicherheit, Arbeitsschutz und Brandschutz an. Zusätzlich umfasst das Programm zehn weitere Themen zur Persönlichkeitsentwicklung. Neu aufgenommen wurden die Seminare „Kipp- und Absetzbehälter – Befähigte Person zur Prüfung nach DGUV Information 214-016 und 214-017“, „Flurförderzeuge – Befähte Person zur Prüfung nach DGUV Vorschrift 68“ und „Fettabscheider – Sachkunde nach DIN 4040-100“. Die DGWZ bietet ein breites Spektrum produkt- und herstellerneutraler Seminare für Fachplaner, Architekten, Ingenieure, Errichter, Betreiber, Technische Leiter, verantwortliche Personen, Fachkräfte haustechnischer Abteilungen, Führungskräfte sowie Projektmanager und Mitarbeiter. Alle Seminare werden von qualifizierten Referenten mit Praxisbezug geleitet.

Autorin: Sidney Grunenberg, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit

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NIS-2-Richtlinie ist Gesetz

NIS-2-Richtlinie ist Gesetz

Seit dem 6. Dezember 2025 ist die NIS-2-Richtlinie in Deutschland offiziell als Gesetz in Kraft und verschärft die Anforderungen an die Cybersicherheit massiv. Davon betroffen ist neben der Bundesverwaltung auch eine deutlich gewachsene Zahl privater Unternehmen mit insgesamt rund 30.000 Betrieben, die nun als „wichtige“ oder „besonders wichtige“ Einrichtungen eingestuft werden. Die Organisationen sind nun gesetzlich dazu verpflichtet, umfassende Risikomanagement-Maßnahmen umzusetzen, die von einer sicheren Lieferkette über Verschlüsselung bis hin zu effektiven Backup-Systemen reichen. Zudem gelten strikte Meldepflichten: Schwerwiegende Vorfälle müssen innerhalb von nur 24 Stunden an das BSI gemeldet werden. Ein zentraler Aspekt der Neuregelung ist die erweiterte Management-Haftung. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben ist die Geschäftsführung unmittelbar für die Implementierung und Überwachung der Sicherheitsmaßnahmen verantwortlich. Bei schuldhaften Versäumnissen sieht das Gesetz eine persönliche Haftung der Leitungsebene vor, wodurch die Cybersicherheit als verbindliche Aufgabe in der Gesamtverantwortung der Unternehmensführung verankert wird.

Autorin: Sidney Grunenberg, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit

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Neue DIN 1988-600 Technische Regeln für Trinkwasser-Installationen erschienen

Neue DIN 1988-600 Technische Regeln für Trinkwasser-Installationen erschienen

Mit Ausgabedatum Januar 2026 ist  die DIN 1988-600 „Technische Regeln für Trinkwasser-Installationen – Teil 600: Trinkwasser-Installationen in Verbindung mit Feuerlösch- und Brandschutzanlagen“ erschienen und ersetzt die Fassung von Juli 2021. Gegenüber DIN 1988-600:2021-07 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) DIN 14467 sowie DVGW W 551-5 wurden in die normativen Verweisungen aufgenommen; b) die Trennstation TS nach DIN 14467 wurde in Tabelle 1 aufgenommen; c) der Begriff „Trinkwasserinstallation“ wurde an die Schreibweise der Trinkwasserverordnung angepasst; d) redaktionelle Änderungen.

Dieses Dokument ist vom DIN-DVGW-Gemeinschaftsarbeitskreis NA 119-07-07-05 AK „Überarbeitung DIN 1988-600“ im Normenausschuss Wasserwesen (NAW) erarbeitet worden.

Autor: Christoph Härtl, Referent für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)

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BMWSB erneuert Förderinitiativen

BMWSB erneuert Förderinitiativen

Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) nimmt gemeinsam mit der KfW das bewährte Förderprogramm „Energetische Stadtsanierung“ offiziell wieder auf. Damit erhalten Kommunen und private Akteure erneut Zugriff auf finanzielle Mittel, um die Wärmewende auf lokaler Ebene voranzutreiben und ganze Stadtviertel energetisch zukunftsfähig zu machen.

Der Kern dieser Initiative liegt im ganzheitlichen Ansatz. Statt nur einzelne Gebäude zu betrachten, fördert das Programm die Erstellung integrierter energetischer Quartierskonzepte sowie ein professionelles Sanierungsmanagement. Ziel ist es, Synergieeffekte zu nutzen etwa durch den Ausbau von Nahwärmenetzen oder die koordinierte Sanierung von Wohnblocks, um den CO₂-Ausstoß in den Städten spürbar zu senken.

Autorin: Sidney Grunenberg, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit

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Gebäude-Einspeisung durch die Feuerwehr

Gebäude-Einspeisung durch die Feuerwehr

Die Stromversorgung in Deutschland ist grundsätzlich stabil. Die Befürchtungen vor einem längeren Stromausfall durch Unwetterereignisse wie 2005 im Münsterland oder durch Sabotage werden nicht überall als eine Bedrohung oder eine Vorstufe eines Blackouts wahrgenommen. Die Feuerwehr wird zudem eher selten für die Einspeisung von Notstrom in Gebäude gerufen, obwohl derartige Szenarien denkbar sind. In diesem Beitrag beleuchten wir die Situation unter dem Aspekt des Arbeitsschutzes, wenn eine Einspeisung durch die Feuerwehr erfolgen soll.

Die Stromerzeuger der Feuerwehr werden auf den Fahrzeugen für Einsatzzwecke benötigt. Dennoch kann es vorkommen, dass vereinzelt eine Notstromversorgung in Gebäude durch die Feuerwehr erfolgen soll, z.B. wenn das eigene Feuerwehrhaus, das ja als Element der kritischen Infrastruktur gilt, noch keine eigene Notstromversorgung hat.

Kann ein genormter Stromerzeuger der Feuerwehr zur Gebäudeeinspeisung benutzt werden?

Stromerzeuger der Feuerwehr nach DIN 14685 – 14687 sind in der Schutzart „Schutztrennung“ ausgeführt. Man spricht bei dieser Art von einem IT-Netz und es ist anders aufgebaut als das Haus-Stromnetz, das üblicherweise als TN-Netz ausgebildet ist. Diese beiden Netze kann man nicht einfach miteinander verbinden. Auf erläuternde elektrische Zeichnungen oder tiefgreifende Erklärungen verzichten wir an dieser Stelle. Wir wollen den Feuerwehren nur kurz deutlich machen, warum es nicht funktioniert und eine Lösungsmöglichkeit für die Gebäudeeinspeisung darstellen.

Die Stromerzeuger der Feuerwehr arbeiten mit einer Schutztrennung mit Potentialausgleich. Dieses System ist nicht geerdet. Auch wenn an den Stromerzeuger ein „sogenannter Erdungspunkt“ mit Flügelschraube sowie ein Erdungsanker vorhanden sind, so ist dies keine funktionierende Erdung. Es dient nur dem Potentialausgleich, um eine statische Aufladung des Stromerzeugers oder des Systems abzuleiten.

Um noch einige den Feuerwehren bekannte Vorgaben zum Betrieb von Feuerwehr-Stromerzeugern ins Gedächtnis zu rufen, haben wir hier einen Teil einer Betriebsanleitung eines Stromerzeugers nach DIN 14685-1 dargestellt:

„Der Stromerzeuger ist werksmäßig für die Versorgung von Einzelverbrauchern vorgesehen (Betrieb im IT-Netz). Der Neutralleiter ist nicht mit dem Gehäuse und dem Schutzleiter verbunden. Der Anschluss der Einzelverbraucher erfolgt ausschließlich an den am Stromerzeuger angebauten Steckdosen. Werden Verlängerungsleitungen verwendet, darf die Schleifenimpedanz (Gesamtwiderstand) nicht mehr als 1,5 Ω betragen. Um dies auch ohne Messung sicherzustellen, ergeben sich folgende maximale Leitungslängen: 1,5 qmm – max. 60 m / 2,5 qmm – max. 100 m.

Werden an mehr als einer Steckdose Verlängerungsleitungen angeschlossen, halbieren sich die zulässigen Leitungslängen. Als bewegliche Verlängerungsleitungen müssen mindestens Leitungen H07RN-F nach DIN VDE 57282 Teil 810 verwendet werden. Soll der Stromerzeuger an anderen Netzen betrieben werden, ist eine Anpassung der Schutzmaßnahme erforderlich. Diese Arbeiten, sowie der Eingriff in den Schaltkasten des Stromerzeugers darf nur von einer Elektrofachkraft ausgeführt werden. Die Fachkraft ist für die Wirksamkeit der Schutzmaßnahme verantwortlich. Ferner sind die örtlichen Vorschriften zu beachten; gegebenenfalls ist eine Genehmigung des EVU einzuholen.“

Voraussetzung zur Einspeisung

Für die Notstrom- bzw. Ersatzstromversorgung von Gebäuden gelten auf Basis der Norm DIN VDE 0100-551 besondere Vorgaben an die Laienbedienbarkeit dieser Einrichtungen. Dazu zählen Steckdosenkombinationen und Steckvorrichtungen sowie spezielle Steckvorrichtungen für Notstromeinspeisungen.

Gemäß der aktuellen Norm DIN VDE 0100- 551 sind unter anderem nur spezielle Steckdosen, Stecker und Kupplungen mit der Schutzleiterstellung auf der Sonderuhrzeit „1 h“ für diese Ersatzstromversorgung zulässig. Dadurch sind eine sichere Handhabung und Stromverteilung gewährleistet, da keine falschen Stecker versehentlich gekoppelt werden können.

Technische Spezifikation für mobile Stromerzeuger zur Gebäudeeinspeisung

Mit anderen Worten gesagt, kann die Feuerwehr also mit einem genormten Stromerzeuger nicht einfach in ein Gebäude einspeisen. Die erforderlichen Arbeitsschritte durch eine Elektrofachkraft lassen sich im Einsatzfall nicht darstellen, daher muss eine andere Lösung her. Ein möglicher Weg wird durch die Technische Spezifikation DIN/TS 14684 „Feuerwehrwesen – Ausstattung von mobilen Stromerzeugern zur Versorgung von elektrischen Betriebsmitteln und Gebäudeeinspeisung“ vom Juli 2020 aufgezeigt.

Ein solcher Stromerzeuger wird über einen Umschalter in Schalterstellung 1 in der Betriebsart „Direktversorgung“ betrieben. Dann funktioniert er wie ein üblicher Stromerzeuger der Feuerwehr nach DIN 14685.

In Schalterstellung 2 wird die Betriebsart „Einspeisebetrieb“ gewählt. Dadurch wird die Netzform TN-S System gewählt. Das bedeutet, eine Direktversorgung ist nicht mehr möglich, da die Steckdosen allesamt abgeschaltet werden und nur noch eine spezielle Steckdose (5-polige CEE-Steckdose 400 V/1h, IP 67) in grauer Farbe mit 1 Uhr-Stellung betrieben wird.

Umschaltbarer Stromerzeuger allein reicht nicht

Allerdings reicht diese Ausstattung der Feuerwehr mit dem umschaltbaren Stromerzeuger allein nicht aus. Das einzuspeisende Gebäude muss von einer Elektrofachkraft vorbereitet und durchgemessen werden. Der Betreiber des Gebäudes muss ein entsprechendes Kabel mit grauem Stecker und grauer Kupplung und der 1h-Codierung für die Feuerwehr vorhalten. Ein weiteres Durchmessen der Anlage ist dann nicht mehr nötig und die Feuerwehr kann mit dem Einspeisen des Gebäudes nach der vorgegebenen Prozedur beginnen.

Die DIN/TS 14684 legt allerdings nur die Anforderungen an mobile Stromerzeuger mit CEE-Steckerverbinder bis 125 A (ca. 87 kVA) zur wahlweisen direkten Versorgung von elektrischen Betriebsmitteln oder der Einspeisung in Gebäude fest, die ausschließlich als Netzersatzbetrieb bei Ausfall der öffentlichen Stromversorgung über einen definierten Einspeisepunkt in einem Gebäude erfolgt.

Dieser Artikel zeigt den Feuerwehren eine Einspeisemöglichkeit in einem Gebäude auf und soll davor warnen, einen genormten Stromerzeuger der Feuerwehr mit normalem IT-Netz dafür zu verwenden.

Der „Normalbetrieb“ von Stromerzeugern der Feuerwehr kann durch eingewiesene Feuerwehrangehörige unter der Beachtung der Vorgaben aus der Bedienungsanleitung, die auch Bestandteil der Feuerwehrausbildung ist, ohne weitere elektrische Kenntnisse erfolgen.

Autor: Jürgen Kalweit, Leitende Aufsichtsperson, Hanseatische Feuerwehr-Unfallkasse Nord

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Light + Building

Light + Building 2026

Vom 8.-13. März 2026 bietet die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit auf der Light + Building fachlich moderierte Messerundgänge an. Die Rundgänge richten sich an Planer, Architekten, Ingenieure, Gebäudebetreiber und Mitarbeiter aus Planungsabteilungen und Behörden und geben in zwei Stunden einen kompakten Überblick über die Weltleitmesse für Licht und Gebäudetechnik. Die Teilnahme ist kostenlos und beinhaltet Eintrittskarte, Planerhandbuch sowie ein umfassendes Informationspaket.

Autor: Christoph Härtl, Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit

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E-Mail-Sicherheit in Unternehmen

E-Mail Sicherheit in Unternehmen

E-Mails sind aus dem Arbeitsalltag kaum wegzudenken – und deshalb ein häufiges Einfallstor für Phishing, Betrug und Schadsoftware. E-Mail-Sicherheit zu gewährleisten bedeutet daher, mehrere Bausteine so zu kombinieren, dass Angriffe früh erkannt und Schäden begrenzt werden.

Auf technischer Ebene sind regelmäßige Updates, zentrale Verwaltung und starke Authentifizierungsverfahren entscheidend. Multi-Faktor-Authentifizierung ist besonders für Administratoren und sensible Rollen wichtig. Ergänzend helfen Spam- und Phishing-Filter, Link-Prüfungen sowie das isolierte Öffnen verdächtiger Anhänge (Sandboxing). Auch der Schutz der eigenen Domain und die konsequente Absenderprüfung reduzieren Spoofing und „CEO Fraud“.

Organisatorisch braucht es klare Regeln: keine Zahlungsfreigaben oder Kontodatenänderungen ausschließlich per E-Mail, vertrauliche Informationen nur über freigegebene Kanäle und bei ungewöhnlichen Forderungen Rückruf über bekannte Nummern. Ein einfacher Meldeweg beschleunigt die Reaktion, weil auffällige Mails geprüft und bei Bedarf unternehmensweit blockiert werden.

Kurze, regelmäßige Trainings mit realistischen Beispielen stärken die Aufmerksamkeit der Mitarbeiter. Ebenso wichtig ist ein definierter Ablauf für Vorfälle: Wer sperrt Konten, wer informiert wen, wie wird dokumentiert und nachgebessert? So entsteht E-Mail-Sicherheit, die im Alltag funktioniert.

Autor: Christoph Härtl, Referent für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit

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Alte Oper Frankfurt erstrahlt in neuem Licht

Alte Oper Frankfurt erstrahlt in neuem Licht

Im Zuge der brandschutztechnischen Sanierung der Alten Oper in Frankfurt wurden auch energetische Themen betrachtet. So wurden die Decken- und Wandbeleuchtung im Großen Saal ausgetauscht. Der unter Denkmalschutz stehende Raum ließ nur einen Eins-zu-eins-Tausch zu. Für die Deckenbeleuchtung musste eine Leuchte konzipiert werden, die in das vorhandene Gehäuse passt und den neuen Anforderungen der Spielstätte entspricht. Bei den Wandleuchten konnte auf eine Standardleuchte zurückgegriffen werden. Hier sollte eine Lösung mit Farblicht realisiert werden, die eine höhere Varianz in der Nutzung zulässt und das aufwendige Ausstatten mit Zusatzscheinwerfern bei Veranstaltungen einspart. Besondere Anforderungen wurden an die Ansteuerung der Leuchten gestellt, da die Beleuchtung mit einer veranstaltungsgerechten DMX-Steuerung betrieben werden soll.

Vom Ingenieurbüro Luéger wurden Leuchten entwickelt und bestimmt, die auf die neu gestellten Anforderungen eingehen und diese erfüllen. Ein besonderes Augenmerk wurde dabei auf die Langlebigkeit, die Effizienz, die Nachhaltigkeit und die Betriebssicherheit gelegt. Neben dem Ziel, das Beleuchtungsniveau um mehr als das Dreifache zu erhöhen, im Bühnenbereich einen Teil der Bühnenbeleuchtung mit der Deckenbeleuchtung zu erreichen und Leuchten einzeln ansteuern zu können, wurde der Verbrauch der Anlage um mehr als die Hälfte reduziert. Die Lichtfarbe der Deckenleuchten kann stufenlos in einem Spektrum von 2.200K bis 4.000K eingestellt werden und schafft damit die Möglichkeit verschiedenste Veranstaltungen im Großen Saal stattfinden zu lassen. Durch den Einsatz modernster LED-Technologie wurde die Wirkung und der Eindruck der alten Beleuchtung in Hinsicht auf die Lichtfarbe und den Raumeindruck wiederhergestellt. Das war der ausdrückliche Wunsch der Nutzer.

Neben der Beleuchtung im Großen Saal wurden bisher auch der Mozartsaal, die Wandelgänge, das Vestibül und die Foyers der Ebenen 1 und 2 im Zuge der Sanierung mit neuen Beleuchtungskörpern ausgestattet.

Autor: Peter Nicol Jüngermann, Geschäftsführer, IBL Ingenieurbüro Luéger

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Wie KI die Energiekosten im Gebäude senkt

Wie KI die Energiekosten im Gebäude senkt

Der effiziente Betrieb moderner Gebäude stellt Planer und Betreiber vor große Herausforderungen. Thermische und Strömungssimulationen werden aus Kostengründen häufig eingespart, obwohl sie für die optimale Auslegung und Verifizierung der Planungsqualität äußerst hilfreich sind. Die Gebäudeleittechnik wird zunehmend komplexer, während qualifizierte Fachkräfte für die Inbetriebnahme und Einregulierung rar sind – die Folge sind schlecht eingestellte Systeme und unzufriedene Nutzer. Flexible Büroraumkonzepte und mobiles Arbeiten sorgen zudem für ständig wechselnde Lastzustände, was die energetische Steuerung zusätzlich erschwert. Hier kann in der Inbetriebnahmephase ein Technisches Monitoring helfen, Fehleinstellungen früh zu erkennen und zu korrigieren. Im laufenden Betrieb entfaltet KI-gestütztes Energiemanagement seine volle Stärke: Durch die intelligente Analyse von Verbrauchs- und Verhaltensdaten, Prognosen und vorausschauende Steuerung wird die TGA optimal angepasst. KI verarbeitet Sensordaten zu Temperatur, Luftqualität und Belegung, erkennt Anomalien und ineffiziente Geräte und prognostiziert den Energiebedarf. Sie ermöglicht Lastverschiebungen bei günstigen Tarifen, passt Heizung, Lüftung und Klima dynamisch an die Nutzung an und koordiniert Photovoltaik, Batteriespeicher sowie Netzstrom, um Kosten und CO₂-Emissionen nachhaltig zu senken.

Autor: Dipl.-Bauing. (FH) Matthias Mosig, Prokurist und Head of Digital Transition, TÜV SÜD Advimo GmbH

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