Neue Themen im Seminarprogramm 2020

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit hat das Seminarprogramm für 2020 vorgestellt. Zu den Themen Technische Gebäudeausrüstung, Betriebssicherheit und Brandschutz finden regelmäßig über das Jahr verteilt über 100 Veranstaltungen im gesamten Bundesgebiet statt. Die Seminare richten sich an Planer, Errichter, Betreiber, Öffentliche Hand, Facility Manager und Mitarbeiter aus haustechnischen Abteilungen.

Das Programm ist um die Seminare „Wandhydranten“ und „Sprinkleranlagen“ erweitert worden. Die Seminare bilden zur Befähigten Person für Prüfung, Wartung und Instandhaltung aus und schulen die Rechtsgrundlagen, Rechte und Pflichten der Befähigten Person, Trinkwasserhygiene, Aufbau und Technik verschiedener Anlagen, benötigte Werkzeuge und Prüfmittel sowie die notwendige Dokumentation zur Erfüllung der Betreiberpflichten.

Ergänzt wird das Programm um das Thema „Brandschutz-Grundlagen“ zur Vermittlung des Verständnisses, das für alle Maßnahmen des vorbeugenden, organisatorischen und anlagentechnischen Brandschutzes benötigt wird und Voraussetzung für fortgeschrittene Bildungsmaßnahmen im Brandschutz ist.

Autor: Dr. Barbara Löchte, Marketing Kommunikation, Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit

Weitere Informationen:

vfdb-Merkblatt zu Wassernebel-Löschanlagen

Ein neues Merkblatt der Vereinigung zur Förderung des Deutschen
Brandschutzes e.V. (vfdb) zeigt die Einsatzmöglichkeiten und -grenzen von Wassernebel-Löschanlagen auf. Auch wird die Abgrenzung zu anderen Löschtechniken wie Sprinkleranlagen, Sprühwasser-Löschanlagen und Gaslöschanlagen erläutert.

Das Merkblatt richtet sich insbesondere an Personen, die regelmäßig mit
derartigen Systemen beschäftigt sind. Dazu gehören Betreiber,
Brandschutzbeauftragte, Architekten und Planer. Das Merkblatt ist kostenlos als PDF zum Download erhältlich.

Weitere Informationen:

DIN EN 1838 für Notbeleuchtung neu erschienen

Im November 2019 ist die Norm DIN EN 1838:2019-11 erschienen. Sie legt die lichttechnischen Anforderungen an Sicherheits- und Ersatzbeleuchtungssysteme fest und ist für Bereiche anwendbar, die der Öffentlichkeit oder Arbeitnehmern zugänglich sind.

Weitere Informationen:

Nachfrage nach smarter Sicherheitstechnik steigt

Laut Statista steigt der Umsatz in Deutschland mit smarter Sicherheitstechnik. Die Entwicklung wird sich in den kommenden Jahren fortsetzen.

Das deutsche Online-Portal für Statistik, Statista, hat eine aktuelle Infografik zum (prognostizierten) Umsatz mit smarter Sicherheitstechnik in Deutschland veröffentlicht. Demnach ist der Umsatz in diesem noch jungen Segment im Jahr 2018 gegenüber dem Vorjahr deutlich angestiegen. Laut Prognose des Statista Digital Market Outlook wird sich diese Entwicklung in den kommenden Jahren fortsetzen. Dafür spreche, dass in den kommenden Jahren eine Vielzahl smarter Sicherheitsprodukte auf den Markt gelangen werden.

Nach Definition von Statista umfasst das Smart-Home-Segment Gebäudesicherheit den Vertrieb von Geräten und Dienstleistungen zur vernetzten Zutrittskontrolle und -steuerung bzw. Überwachung von Gebäuden und Grundstücken sowie Geräte zur Gefahrenüberwachung. Fernüberwachung und Bereitschaftsdienste von Sicherheitsunternehmen sind nicht enthalten.

Weitere Informationen:

Brandmeldeanlagen und Sprachalarmanlagen

Die Normen DIN 14675-1 für Aufbau und Betrieb und DIN 14675-2 mit Anforderungen an die Fachfirma sind zum Januar 2020 neu erschienen und ersetzen die Fassungen von 2018-04.

Die DIN 14675-1:2020-01 enthält Änderungen an den Anwendungsregeln für den Aufbau und Betrieb von Brandmeldeanlagen (BMA) und Sprachalarmanlagen (SAA) unter besonderer Berücksichtigung von baurechtlichen und feuerwehrspezifischen Anforderungen. Für die automatische Weiterleitung von Alarmen von der BMA an die Feuerwehr wurden die Forderungen der Vertreter der Feuerwehren berücksichtigt und durch entsprechende Anforderungen der neuen Europäischen Normenreihe DIN EN 50136 „Alarmanlagen-, Alarmübertragungsanlagen und -Einrichtungen“ und der DIN EN 16763 „Dienstleistungen für Sicherheitsanlagen“ umgesetzt.

Die Anforderungen für den Nachweis der Verantwortlichkeit und Kompetenz für Fachfirmen zur Planung, Projektierung, Montage, Inbetriebnahme, Abnahme und Instandhaltung von Brandmelde- und Sprachalarmierungsanlagen legt die DIN 14675-2 fest.

Weitere Informationen:

Digitales Handwerk

Gerade in der Kundenberatung und im Service sind situationsgerechte Informationen unerlässlich. Oft müssen diese am Einsatzort spontan zur Verfügung stehen. In vielen Bereichen setzen sich Systeme, die eine Visualisierung zur Unterstützung der Kundenberatung und von Dienstleistungen ermöglichen durch. Beim Einsatz von sogenannten VR-Brillen (VR = Virtual Reality) wird der Anwender in eine „andere Welt“ versetzt. So kann dem Kunden ein Bauvorhaben bereits vor dem Bau visuell dargestellt werden. Im Bereich der AR-Technologie (AR = Augmented Reality) werden auf den Displays von Smartphones oder Tablets neben dem Kamerabild weitere Objekte wie Serviceinformationen, Montage- und Bedienungsanleitungen sichtbar gemacht. Eine dritte Kategorie optischer Lösungen bilden Datenbrillen, bei deren Anwendung die Informationen auf die Brillengläser projiziert werden und die Hände frei bleiben. Dies bietet bei der Wartung und Instandhaltung in den Gewerken Vorteile, die eine Serviceleistung beim Kunden vor Ort erbringen wie der Elektrotechnik, dem Heizungs- und Anlagenbau. Mit den steigenden Anforderungen der Digitalisierung gewinnen auch neue Berufsbilder an Bedeutung, wie es der ZVEH mit dem neuen Ausbildungsberuf Elektroniker/in Gebäudesystemintegration im Elektrohandwerk umsetzt und mit dem E-Haus auf der Light + Building 2020 präsentiert.

Autor: Dipl.-Ing. Rainer Holtz, Bereichsleiter Projekte und Technologietransfer, Bundestechnologiezentrum für Elektro- und Informationstechnik e. V. (BFE)

Weitere Informationen:

Das Bauen von Morgen

Auf der bautec vom 18. bis 21. Februar 2020 in Berlin wird das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) unter dem Leitthema „Das Bauen von Morgen“ die Digitalisierung des Bauwesens, Architektur und Klima, Wohnungsbau, Quartiere sowie innovative und nachhaltige Materialien vorstellen.

Die bautec ist die internationale Fachmesse für Bauen und Gebäudetechnik und wird von der Messe Berlin veranstaltet.

Autor: Dr. Barbara Löchte, Marketing Kommunikation, Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit

Weitere Informationen:

Überarbeitete VOB 2019 schafft Klarheit

Die überarbeitete Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil C (VOB/C) schafft mehr Transparenz für alle Baubeteiligten. Neben einer detaillierten Auflistung der für Planung, Ausführung und Instandhaltung notwendigen Dokumente wurden unter anderem auch die im Vertrag enthaltenen Nebenleistungen sowie die separat zu vergütenden Besonderen Leistungen präzisiert.

Mit umfangreichen Änderungen der Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) innerhalb der VOB/C ist die Neufassung der VOB mit Erscheinen der Gesamtausgabe „VOB 2019“ mit Wirkung zum 1. Oktober 2019 nunmehr abgeschlossen. Zahlreiche ATV wurden fachlich bzw. redaktionell überarbeitet und umfangreich ergänzt. So enthält die in „Elektro-, Sicherheits- und Informationstechnische Anlagen“ umbenannte ATV DIN 18382 jetzt detaillierte Hinweise zur Baustelle und zur Ausführung elektrotechnischer Arbeiten, die zur Aufstellung einer Leistungsbeschreibung notwendig sind.

Konkretisiert und neugefasst wurden auch die vom Auftraggeber (AG) dem Auftragnehmer (AN) zu übergebenen notwendigen Unterlagen. So muss der AN vor der Ausführung unter anderem Montage- und Werkplanungen gemäß VDI-Richtlinie 6026 Blatt 1 beim AG einreichen und abstimmen. Rechtzeitig vor der Abnahme hat der AN dem AG detaillierte Revisionsunterlagen zur Prüfung zu übergeben. Darüber hinaus wurden die im Vertrag enthaltenen Nebenleistungen, die separat zu vergütenden Besonderen Leistungen sowie die Regularien für die Abrechnung angepasst und ergänzt.

Die Präzisierung der notwendigen Dokumente und der zu erbringenden Leistungen in den neugefassten ATV schafft eine hohe Transparenz für Betreiber, Elektroplaner und Errichter. Auch wenn die Änderungen auf den ersten Blick Mehraufwanden verursachen, wird im gesamten Projektverlauf durch klare Festlegungen Zeit und damit Geld gespart. Unterschiedliche Interpretationen von AG und AN zu vertraglich festgelegten bzw. gesondert zu vergütenden Leistungen werden vermieden. Insgesamt wird die Neufassung der VOB/C die Qualität bei Planung, Errichtung und Instandhaltung elektrotechnischer Gewerken deutlich erhöhen.

Autor: Hans-Jürgen Schneider, Geschäftsführer, Ingenieurbüro elektroplan-schneider

Weitere Informationen:

Elektroprüfung nach DGUV Vorschrift 3

Für Arbeitgeber ist eine regelmäßige Sicherheitsprüfung der elektrischen Anlagen und Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 3 vorgeschrieben. In der Unfallverhütungsvorschrift sind besondere Anforderungen an die Prüfung geregelt.

Im Vorfeld an die Prüfung muss eine Gefährdungsbeurteilung mit Prüffristen erstellt werden, nach deren Vorgaben geprüft wird. Die zur Prüfung befähigten Personen müssen nach der Technischen Regel für Betriebssicherheit TRBS 1203 qualifiziert sein und mit zugelassenen Prüfgeräten und geeigneter Prüfsoftware arbeiten. Mit dem Prüfnachweis erhält der Arbeitgeber eine rechtssichere Prüfdokumentation.

Hintergrund der gesetzlichen Vorgaben ist der Schutz von Arbeitnehmern, Kunden und Besuchern eines Unternehmens. Je nach Leistungsumfang und Art der Prüfung (Geräte, Anlagen oder Maschinen) können Unternehmen von unterschiedlichen Tagessätzen der Dienstleister ausgehen. Der Unternehmer kann den Prüfdienstleister auffordern, die Qualifikation seiner Prüftechniker nachzuweisen. Hierzu gehören der Facharbeiterbrief sowie Zertifikate zu regelmäßigen Schulungen.

Autorin: Karima Preißel, Marketing Managerin, ESG Elektro Service Gesellschaft mbH

Weitere Informationen:

Raumlufthygiene im Krankenhaus

Raumlufttechnische Anlagen (RLT-Anlagen) reduzieren die Keimbelastung der Raumluft auf ein Minimum. Zudem müssen Staub, Narkosegase und Geruchsstoffe eingedämmt werden. Die Raumluftzustände (Temperatur, Feuchte und Raumdruck) müssen strikt eingehalten und der notwendige Luftaustausch sichergestellt werden. Die Anforderungen für Planung, Bau und Abnahme raumlufttechnischer Anlagen in Krankenhäusern, Tageskliniken, ambulanten OP-Einrichtungen, Dialysezentren und Aufbereitungseinheiten für Medizinprodukte regelt die DIN 1946-4:2018-06 „Raumlufttechnische Anlagen in Gebäuden und Räumen des Gesundheitswesens“. Um die Umsetzung der Anforderungen des Arbeitsschutzes sicherzustellen, müssen Betreiber der Einrichtung bei Planung, Ausführung, Betrieb und Instandhaltung von RLT-Anlagen einen Krankenhaushygieniker, einen Hygieneingenieur und einen Sicherheitsingenieur beteiligen.

Abhängig von den Anforderungen an die Keimarmut unterteilt die Norm medizinisch genutzte Räume in die Raumklassen I (Ia/Ib) und II. So benötigt ein OP-Raum mit Instrumententisch (Raumklasse Ia) eine RLT-Anlage mit Luftführungssystemen turbulenzarmer Verdrängungsströmung (TAV). Diese sorgt für die dynamische Abschirmung des sogenannten Schutzbereiches. Luftführungssysteme mit Verdünnungsströmung werden in der Raumklasse Ib (z.B. Intensivpflegestationen) eingesetzt.

Autor: Dr. Barbara Löchte, Marketing Kommunikation, Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit

Weitere Informationen: