FeuerTrutz 2022

FeuerTrutz 2022

Die FeuerTrutz, internationaler Fachkongress und Messe für den vorbeugenden baulichen und anlagentechnischen Brandschutz, findet am 29. und 30. Juni 2022 in Nürnberg statt. Die 11. Ausgabe wird vor Ort im Kongresszentrum auf dem Messegelände und parallel in einem Online-Livestream erlebbar sein.

Fachplaner, Architekten, Sachverständige, Bauingenieure, Mitarbeiter von Behörden und Brandschutzdienststellen sowie Brandschutzbeauftragte können sich über Lösungen und Produkte zur Brandverhütung und Brandeindämmung informieren, Vorträge besuchen und fachlich austauschen. Ein Schwerpunkt beim Brandschutzkongress wird in diesem der Umgang mit Bestandsgebäuden sein.

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Sicherer Betrieb von Kälteanlagen

Sicherer Betrieb von Kälteanlagen

Im März 2022 ist eine Neuauflage des VDMA-Einheitsblattes „Betriebliche Anforderungen an Kälteanlagen – Teil 3: Kälteanlagen mit brennbaren Kältemitteln der Sicherheitsklasse A3 gemäß DIN EN 378“ erschienen. Damit wurde das Dokument an aktuell gültige Regelungen angepasst.

VDMA 24020-3 bezieht sich auf den Betrieb von Kälteanlagen und Wärmepumpen mit brennbaren Kältemitteln der Sicherheitsklasse A3 gemäß der DIN EN 378-1:2021-06 „Kälteanlagen und Wärmepumpen – Sicherheitstechnische und umweltrelevante Anforderungen – Teil 1: Grundlegende Anforderungen, Begriffe, Klassifikationen und Auswahlkriterien“, unabhängig vom Zeitpunkt ihrer Inbetriebnahme. Der Bewertung der Gefährdung durch Stofffreisetzung und Explosion wurde ein eigenes Kapitel gewidmet. Der Anhang enthält erläuternde Auszüge der gültigen Regelwerke und verschafft einen Überblick über die dort verwendeten Definitionen.

Durch die Trennung der rechtlichen Anforderungen in Beschaffenheits- und Betriebsanforderungen ergeben sich Schnittstellen. VDMA 24020-3 gibt Empfehlungen für einen sicheren Betrieb der Kälteanlagen und Hinweise zum Umgang mit brennbaren Kältemitteln der Sicherheitsklasse A3.

Das aktualisierte VDMA-Einheitsblatt ist über den Beuth Verlag erhältlich. Zudem ist das Dokument für VDMA-Mitglieder kostenneutral über die VDMA-Geschäftsstelle oder als Download unter VDMA-Datenbank Einheitsblätter abrufbar.

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Aktualisiertes Merkblatt VdS 2091 zu Sprinkleranlagen

Merkblatt VdS 2091 für Sprinkleranlagen

Wie jede technische Anlage unterliegen auch Brandschutzanlagen der Abnutzung und Alterung, zum Beispiel durch Verschleiß oder Korrosion. Dadurch wird die Funktionsbereitschaft dieser Anlagen gefährdet. Es gilt, vor dem Ernstfall ein mögliches Versagen festzustellen und zu beseitigen und so die Betriebssicherheit und die ständige Verfügbarkeit der Anlagen zu bewahren. Dazu dient die anlagentechnische Instandhaltung, das heißt die Kontrolle und Wartung von Brandschutzanlagen.

Das aktualisierte Merkblatt VdS 2091:2022-03 (09) „Erhaltung der Betriebsbereitschaft von Wasserlöschanlagen – Sprinkleranlagen“ beschreibt, welche Maßnahmen an den Anlagen mindestens ausgeführt werden müssen, um sie hoch verfügbar zu halten und wer für die Ausführung verantwortlich ist. Erhältlich ist das Merkblatt im Webshop der VdS Schadenverhütung GmbH. Der Abruf eines Einzelexemplars kostet 10,50 Euro.

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DGWZ startet 90-Minuten-Online-Seminare

DGWZ startet 90-Minuten-Online-Seminare

Die DGWZ erweitert ihr Programm um 90-Minuten-Online-Seminare. Ab Mai 2022 finden die ersten Veranstaltungen zu zwölf verschiedenen Themen aus den Bereichen Elektrotechnik, Brandschutz, Strom- und Energieversorgung sowie Gefährdungsbeurteilung statt. Die Seminare richten sich unter anderem an Architekten, Ingenieure, Planer, Errichter, Technische Leiter, Betreiber sowie verantwortliche Fachkräfte des Elektrohandwerks, der Arbeitssicherheit und des Brandschutzes.

„Berufstätige, die nicht für ein oder zwei Tage im Betrieb fehlen können, wissen die Vorteile von Online-Seminaren zu schätzen“, so Eckart Roeder, Geschäftsführer der DGWZ. Gerade kompakte Online-Seminare lassen sich gut in den Arbeitsalltag integrieren und ermöglichen eine effiziente Weiterbildung zu einzelnen Fragestellungen. Jede Seminareinheit beinhaltet neben dem Vortrag eines Fachexperten die Möglichkeit zur direkten Diskussion mit dem Referenten per Chat oder Video.

Autorin: Dr. Barbara Löchte, Marketing Kommunikation, Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit

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Zwei Jahre Pandemie in der TGA-Branche

Die Covid-19-Pandemie hat unser Land fest im Griff. Davon ist die TGA-Branche nicht ausgenommen – auch wenn sie vergleichsweise gut durch die Krise gekommen ist und die Branchenumsätze 2020 und 2021 sogar gestiegen sind.

Gründe sind Förderprogramme im Bereich „Energieeffizienz“ und niedrige Zinsen, die Investitionen im Immobiliensektor begünstigen. Aber es gibt auch pandemiebedingte Einflüsse wie höhere Investitionen im privaten Wohnbereich durch den Homeoffice-Boom oder Projekte im Bereich „Lüftungstechnik“ zur Reduzierung des Infektionsrisikos. Dass die Lüftungstechnik zur Steigerung von Komfort, Gesundheit und Leistungsfähigkeit beiträgt, wird hoffentlich auch nach der Pandemie nicht in Vergessenheit geraten. Einen Digitalisierungsschub hat auch die TGA-Branche erfahren.

Es gibt aber auch Schattenseiten: Der persönliche Austausch und die Weiterbildung haben gelitten, Messen wie ISH und Light + Building sind als Präsenzveranstaltung ausgefallen, Material- und Lieferengpässe sorgen für Preissteigerungen und Verzögerungen von Bauprojekten, ungeimpfte MitarbeiterInnen sind z.B. in Krankenhäusern nicht mehr einsetzbar, krankheits- und quarantänebedingte Ausfälle müssen verkraftet werden.

Die Pandemie wird uns auch 2022 begleiten – aber die TGA-Branche hat ihre Leistungsfähigkeit und Stärke unter Beweis gestellt und wird das auch bis zum hoffentlich baldigen Ende der Pandemie tun.

Autor: Christoph Brauneis, Hauptgeschäftsführer, Bundesindustrieverband Technische Gebäudeausrüstung e.V. (BTGA)

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Sicherheitsexpo 2022

Sicherheitsexpo 2022

Die Sicherheitsexpo findet vom 29. bis 30. Juni 2022 als Präsenzveranstaltung im MOC Veranstaltungscenter München statt. Auf der Fachmesse für Sicherheitstechnologie werden Besuchern Produkte und Lösungen in den Bereichen Zutrittskontrolle, Video- und Freilandüberwachung, Alarmanlagen und Brandschutz präsentiert. Ziel der Aussteller ist es, Sicherheitstechnik zu demonstrieren, die Firmen sowie den privaten und öffentlichen Bereich vor kriminellen Angriffen von innen und außen schützt.

Sicherheitsexpo 2022

Autorin: Ilka Klein, Marketing Kommunikation, Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit

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Gefährdungsbeurteilungen im Arbeitsschutz

Müssen Gefährdungsbeurteilungen aktuell sein?

Die Gefährdungsbeurteilung ist das zentrale Element im betrieblichen Arbeitsschutz. Die rechtliche Grundlage ist im Arbeitsschutzgesetz mit der angehängten Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), den Arbeitsstätten-Richtlinien (ASR) sowie der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) vorgeschrieben. Gefährdungsbeurteilungen (GBU) sind ein wichtiges Hilfsmittel, um Mitarbeiter vor Schäden an Leib und Leben zu bewahren sowie den Unternehmer bei der Wahrnehmung seiner Fürsorgepflicht zu unterstützen. Arbeitsmittel und die Umgebungsbedingungen der Arbeitsstelle müssen berücksichtigt und die Gefährdungen analysiert werden, die von den Arbeitsgegenständen ausgehen können. Ein wichtiger Aspekt ist ebenso die Einbindung der Herstellerinformationen und die Bewertung von Sicherheitsdatenblättern bei Gefahrstoffen.

Die Gefährdungsbeurteilungen sind schriftlich zu dokumentieren und umfassen die Bezeichnung des Arbeitsbereiches/Arbeitsplatzes sowie den Betriebszustand zum Zeitpunkt der Analyse. Die ermittelten Gefährdungen und Belastungen werden hierbei systematisch aufgeführt. Es folgt eine Einschätzung des Risikos und Dokumentation der herangezogenen Beurteilungskriterien. Entsprechende Maßnahmen zur Risikominimierung sind umzusetzen. Abschließend wird deren Wirkung kontrolliert und der Ersteller der GBU dokumentiert. Auf Basis der Ergebnisse wird eine Betriebsanweisung erstellt, um Mitarbeiter korrekt einzuweisen.

Die Gefährdungsbeurteilung muss immer aktuell sein. Wenn es Änderungen im Arbeitsablauf, den verwendeten Arbeitsmitteln oder in einem Gesetz gibt, ist es notwendig, die Risiken neu zu bewerten. Auch ein Arbeitsunfall ist ein Grund für eine Überprüfung. Wenn bei schweren Unfällen die Behörden eingeschaltet werden, müssen Gefährdungsbeurteilungen i.d.R. direkt bei der Befragung mit vorgelegt werden. Auch wenn der Verantwortliche Pflichten delegiert oder extern beauftragt hat, ist die Einhaltung vom Delegierenden zu überwachen. Die Erstellung und ständige Anpassung der Gefährdungsbeurteilungen ist notwendig, um Sicherheit für die Beschäftigten und Rechtssicherheit für den Unternehmer zu gewährleisten.

Autor: Bernd Lausch, Leiter Operational Excellence, Apleona GmbH

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Der Weg zur verantwortlichen Elektrofachkraft

Der Weg zur verantwortlichen Elektrofachkraft

Eine verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK) übernimmt die Fachverantwortung im Bereich Elektrosicherheit. Ihre Funktion ist in der DIN VDE 1000-10 „Anforderungen an die im Bereich der Elektrotechnik tätigen Personen“ verankert.

Jedes Unternehmen, das elektrotechnische Einrichtungen plant, errichtet, prüft, instand hält oder aber betreibt, sollte eine VEFK bestellen. Sind Unternehmer und Führungskräfte selbst elektrotechnische Laien, können sie keine Fachverantwortung in den Bereichen Elektrotechnik und -sicherheit übernehmen. Dann ist der Arbeitgeber verpflichtet, Leitungs- und Aufsichtsaufgaben nach DGUV Vorschrift 3 an eine Elektrofachkraft zu übertragen, die damit VEFK wird. Der Unternehmer überträgt damit Pflichten und Aufgaben auf die VEFK. Für eine rechtssichere Pflichtenübertragung sollte die Bestellung schriftlich erfolgen.

Die Verantwortung der VEFK kann auf den ganzen Betrieb, eine Anlage oder Betriebsteile abzielen. Für diesen Bereich eines Unternehmens übernimmt die VEFK die Verantwortung und fachliche Leitung und ist damit häufig fachlicher und disziplinarischer Vorgesetzter anderer Elektrofachkräfte.

Autor: Thomas Brimmer, Gesamtverantwortliche EFK, ebm-pabst Mulfingen GmbH & Co. KG Unternehmensgruppe und Vorsitzender des Vereins elektrotechnischer Fach- und Führungskräfte e.V. (VEFK e.V.)

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Prüfung von E-Ladestationen und E-Ladekabeln

Prüfung von E-Ladestationen und Ladekabeln

Der Betreiber von Ladestationen hat dafür zu sorgen, dass sich diese in einem ordnungsgemäßen und sicheren Zustand befinden. Laut Vorschrift 3 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) sind Ladesäulen und Wallboxen für E-Fahrzeuge ortsfeste elektrische Anlagen und Ladekabel ortsveränderliche Betriebsmittel. Durch Prüfen sowohl vor der Inbetriebnahme als auch wiederkehrend in bestimmten Zeitabständen kann dies sichergestellt werden. Die Fristen sind durch eine Gefährdungsbeurteilung so zu ermitteln, dass Mängel rechtzeitig erkannt werden. Hierzu empfiehlt die Bundesanstalt für Arbeitsschutz die Technischen Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1201.

Sollten keine Prüffristen vorgegeben sein, muss die wiederkehrende Prüfung mindestens einmal jährlich durchgeführt werden. Die Regulierungsbehörde kann den Betrieb einer Ladesäule untersagen, wenn die technische Sicherheit des Betriebes nicht gegeben ist. Die Prüfung beinhaltet Besichtigung, Messungen und Erprobung. Die Ergebnisse der einzelnen Messungen werden in einem Prüfprotokoll dokumentiert.

Zur Prüfung greifen verschiedene Normen wie die DIN VDE 0100-600, DIN VDE 0100-722, DIN EN IEC 61851-1 für die Erstprüfung der elektrischen Anlage, die DIN VDE 0105-100/A1, DIN VDE 0100-722, DIN EN IEC 61851-1 für die wiederkehrende Prüfung und die VDE 0702 für die wiederkehrende Prüfung der Ladekabel.

Autor: Sebastian Onnenberg, Gesellschafter und Geschäftsführer, PRO-EL GmbH

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DIN EN 50131 Teil 1

Alarmanlagen: DIN EN 50131 Teil 1

Der überarbeitete Teil 1 der DIN EN 50131 „Alarmanlagen – Einbruch- und Überfallmeldeanlagen“ vom Juli 2021 legt Anforderungen an Einbruch- und Überfallmeldeanlagen fest, die unter Verwendung von exklusiven oder nicht exklusiven leitungsgebundenen oder drahtlosen Verbindungen in Gebäuden installiert werden.

Informationen zum Thema Fernzugriff im normativen Anhang B und die Hinweise auf IT- Sicherheitsbedrohungen zeigen auch in dieser Norm, dass die IT-Technik mehr und mehr Einzug in die Einbruch- und Überfallmeldetechnik findet, die in Bezug auf die Sicherheit der Systeme einen immer höheren Stellenwert einnimmt.

Autor: Karl-Heinz Mast, Fachreferent Normen und Richtlinien, Building Technologies, Bosch Sicherheitssysteme GmbH

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