Praxisleitfaden zur Luftfeuchtigkeit

Aufgrund steigender Strom-, Energie- und Rohstoffpreise gewinnt die energieeffiziente Ausrichtung von Betriebs- und Bürogebäuden an Bedeutung. Innerhalb der Gebäudetechnik rücken Anlagen der Heiz-, Kälte- und Raumlufttechnik etc. in den Fokus, deren Energieeinsatz durch eine geschickte Planung und Optimierung deutlich reduziert werden kann.

Mit dem 40-seitigen Praxisleitfaden „Effizient planen“ wird die adiabate Abluftkühlung und eine Möglichkeit zu deren energetischen Simulation sowie verschiedene Konzepte zum effizienten Betrieb von Luftbefeuchtungs- und -Luftentfeuchtungssystemen vorgestellt. Die Broschüre enthält umfangreiches Fachwissen und zeigt anhand eines konkreten Fallbeispiels, wie Abwärme zum Betrieb einer Dampfbefeuchtung für eine energetisch und ökonomisch sinnvolle Luftbefeuchtung genutzt werden kann. Herausgeber des kostenlosen Leitfadens ist die Condair GmbH.

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Neue BEG-Förderrichtlinien seit Januar 2023

Die zweite Reform der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) ist zum 1. Januar 2023 in Kraft getreten. Die Änderungen umfassen neben einem erleichterten Zugang zur BEG, erhöhte Förderboni, technische Anpassungen und Steigerungen der Effizienzanforderungen.

Antragsberechtigt sind nicht mehr nur Eigentümer, Pächter und Mieter, sondern alle Investoren. Zukünftig werden auch wieder Materialkosten bei einer Sanierung in Eigenleistung gefördert. Bei einer defekten Heizung werden im Zusammenhang mit einer geförderten Anlage zur Wärmeerzeugung die Mietkosten für eine provisorische Heiztechnik gefördert. Dabei ist die Förderung auf ein Jahr begrenzt. Gefördert wird zudem der Einbau von stationären Brennstoffzellenheizungen, die mit grünem Wasserstoff oder Biomethan betrieben werden.

Für die Förderung von Wärmepumpen oder Biomasseheizungen muss das Gebäude zu mindestens 65 Prozent durch erneuerbare Energien beheizt werden (bisher 55 Prozent). Eine Heizungsoptimierung von fossilen Heizungsanlagen (Öl- und Gasheizung) kann nur noch gefördert werden, wenn diese nicht älter als 20 Jahre alt sind. Biomasseheizungen müssen mit Solarthermie oder einer Wärmepumpe kombiniert werden, um eine Förderung zu erhalten.

Bei der Förderung von Wärmepumpen werden die technischen Mindestanforderungen in den nächsten Jahren angehoben. Wärmepumpen in ungeeigneten Gebäuden werden nicht gefördert, wenn sie nicht mindestens eine rechnerische Jahresarbeitszahl von 2,7 in 2023 und von 3,0 ab 2024 erreichen. Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln erhalten einen Bonus von 5 Prozentpunkten. Ab 2028 sind nur noch Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln förderfähig. Darüber hinaus müssen förderfähige Wärmepumpen seit Januar 2023 mit einer Energieverbrauchs- und Effizienzanzeige ausgestattet sein. Eine Ausnahme bilden Wärmepumpen, die über das Medium Luft heizen. Hier müssen die Wärmemengen gemessen werden. Die Grenzwerte für Geräuschemissionen des Außengeräts von förderfähigen Luft-Wasser-Wärmepumpen müssen ab 2024 um 5 dB und ab 2026 um 10 dB niedriger als der gesetzliche Grenzwert liegen. Zudem werden zum Januar 2024 die Effizienzanforderungen bei Wärmepumpen, konkret des jahreszeitbedingten Raumheizungsnutzungsgrads (ETAs), gesteigert. Ab 2025 müssen Wärmepumpen an ein zertifiziertes Smart-Meter-Gateway angeschlossen werden können.

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Zehn Jahre Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit

Zehnjähriges Jubiläum

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) feiert ihr zehnjähriges Jubiläum. Sie wurde am 4. Februar 2013 in Bad Homburg in der Villa Hammelmann gegründet und hat seitdem dort ihren Firmensitz. Die Veranstaltung der ersten Stunde war ein Seminar zur neuen Honorarverordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Es folgte eine Seminarreihe zur Sicherheitsbeleuchtung und Notstromversorgung, die bis heute erfolgreich regelmäßig durchgeführt wird.

Zudem fanden auf der Light + Building 2014 die ersten Messerundgänge statt. In 2015 wurde die erste Ausgabe des Planerbriefs veröffentlicht, der inzwischen in der 40. Ausgabe erscheint. Darüber hinaus hat die DGWZ ein enges Partnernetzwerk, bestehend aus der Allianz für Cyber-Sicherheit des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), dem Bundesverband mittelständische Wirtschaft e.V. (BVMW), dem DIN e.V. sowie dem Börsenverein des Deutschen Buchhandels e.V., auf- und ausgebaut. Zudem arbeitet die DGWZ aktiv an Normen mit und setzt sich für die Einhaltung der Qualitätsstandards ein.

Autorin: Ilka Klein, Marketing Kommunikation, Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit

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Planerbrief 39 - Januar-Februar 2023

Agiles Projektmanagement im Planerbrief

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2023-01 vom 2. Januar 2023

Zum 1. Januar 2023 ist die aktuelle Ausgabe des Planerbriefs der Deutschen Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) erschienen. Themen der 39. Ausgabe vom Januar-Februar 2023 sind agiles Projektmanagement zur Verbesserung der Innovations- und Reaktionsgeschwindigkeit von Unternehmen, die richtige Vorbereitung eines Betriebes für den Ernstfall eines Blackouts sowie automatisch öffnende Systeme, um eine dauerhafte Öffnung im Aufzugsfahrschacht aus energetischer Sicht zu vermeiden. Darüber hinaus wird der neue Entwurf der DIN 14090 „Flächen für die Feuerwehr auf Grundstücken“ vorgestellt sowie über die sichere Lagerung von Gefahrstoffen informiert.

Mit dem Planerbrief informiert die DGWZ alle zwei Monate unabhängig und neutral über neue Vorschriften, Technologien und Veranstaltungen zu Planung, Errichtung und Betrieb von Technischer Gebäudeausrüstung (TGA). Der nächste Planerbrief Nr. 40 erscheint am 1. März 2023. Der Planerbrief kann kostenlos auf der Website www.planerbrief.de heruntergeladen werden.

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Über die DGWZ

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Ansprechpartner

Dr. Barbara Löchte
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 120
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
Telefon  06172 98185-30
Telefax   06172 98185-99
presse@dgwz.de
www.dgwz.de/presse

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Neuer Planerbrief Nr. 39 ist zum 1. Januar 2023 erschienen. www.planerbrief.de

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Bildquelle: Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Bildunterschrift: Der Planerbrief Nr. 39 ist zum 1. Januar 2023 erschienen.

Weiterführende Informationen
www.planerbrief.de

Agile Unternehmensentwicklung

Agile Unternehmensentwicklung

Wie können Unternehmen ihre Innovations- und Reaktionsgeschwindigkeit erhöhen? Hier steht als Erstes die Projektarbeit auf dem Prüfstand. Das „Agile Projektmanagement“ gestaltet dabei die Projektarbeit nicht nur effektiver, sondern stellt diese auf ein ganz neues Fundament.

Die meisten Unternehmen verfügen derzeit über eine Linienorganisation. Jeder Mitarbeiter ist genau einer Abteilung zugeordnet, die jeweils einen Leiter hat. Wäre es nicht zielführender, die Arbeit anders zu strukturieren – beispielsweise in themenbezogenen Kreisen? Hier sind die einzelnen Mitarbeiter nicht jeweils einer Abteilung zugeordnet, sondern arbeiten stattdessen abhängig von ihrer Funktion in der Organisation in mehreren Kreisen mit.

Diese Form der Organisation setzt außer gewissen Kompetenzen bei den Mitarbeitern eine bestimmte Kultur voraus. Sie sind das Ergebnis einer längerfristigen Unternehmensentwicklung unter dem Motto: Wir wollen und müssen dieses Ziel erreichen, damit wir auch künftig zu den Top-Performern in unserem Markt zählen. Sofern ein Unternehmen über die hierfür nötige Ausdauer verfügt, lohnt sich ein solches Engagement, weil dann in der Organisation der Innovations- und Unternehmergeist entsteht, der zu Spitzenleistungen führt. Agile Ansätze können in Unternehmen allerdings nur entwickelt werden, wenn zugleich im Umfeld ein entsprechender Lern- und Veränderungsprozess erfolgt.

Autorin: Katja von Bergen, Change- und Managementberaterin, Dr. Georg Kraus Unternehmensberatung e.K.

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ISH 2023 Frankfurt

ISH 2023 Frankfurt

Die ISH vom 13. bis 17. März 2023 in Frankfurt am Main ist die Weltleitmesse für Wasser, Wärme, Klima. Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit bietet täglich geführte Messerundgänge für Planer und Gebäudebetreiber an.

Die Rundgänge geben in zwei Stunden einen Überblick über die Messe- und Produktneuheiten. Die Teilnahme ist kostenlos und beinhaltet eine Eintrittskarte, ein Teilnahmezertifikat sowie ein gedrucktes Planerhandbuch und ein Informationspaket nach der Messe.

Autorin: Ilka Klein, Marketing Kommunikation, Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)

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Gut gerüstet für Energiekrise und Blackout

Gut gerüstet für Energiekrise und Blackout

Zahlreiche Empfehlungen und Maßnahmen, Prognosen und Wahrscheinlichkeiten für einen Stromausfall beherrschen die Medien. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) hat für Privatpersonen eine Liste herausgegeben, was man am besten zuhause haben sollte: Wasser, Lebensmittel, Wärme und Licht. Doch bei Unternehmen sind die Herausforderungen viel differenzierter und schwerer greifbar. In der klassischen Krisenbewältigung greift man auf Erfahrungen, vorliegende Daten und Analysen zurück. Für einen Blackout ist eine solche Datenlage nicht gegeben, sodass viele auf unsichere Annahmen zurückgreifen, um sich vorzubereiten.

Überlegen wir uns ein mögliches Blackout-Szenario und spielen dieses durch: Wird dabei von einem spontanen oder angekündigten, einem längeren oder einem kurzen Blackout ausgegangen? Allein dies sind schon vier Möglichkeiten. Passiert das Ganze im Winter oder im Sommer, während der Regelarbeitszeit oder nachts? Schon sind wir bei 16 unterschiedlichen Szenarien. Jetzt kann man für jedes Szenario einen Maßnahmenplan erstellen und diesen auf Basis vieler Annahmen aufbauen. Damit wird ein immenser Aufwand betrieben. Vieles vom Geplanten kann am Ende nicht genutzt werden, denn seit der Planung ist einige Zeit vergangen und die Annahmen passen nicht mehr.

Zur Bewältigung von Krisen geht es darum, vorauszuplanen, eine sinnvolle Vorratshaltung zu betreiben und die richtigen Personen zu identifizieren und zu schulen. Es geht um die Methodenkompetenz, flexibel und kreativ reagieren zu können. Und genau das kann im Rahmen einer Simulation geübt werden. Am besten entscheidet man sich für ein Blackout-Szenario und spielt dieses durch, um schnell auf erste Erkenntnisse zu kommen. So werden zukünftig nur noch Laptops (diese laufen zumindest noch ein paar Stunden) gekauft oder Fahrzeuge nicht mehr leerer als 2/3 gefahren, um im Notfall einen besseren Handlungsspielraum zu haben. Mitarbeiter müssen vorab informiert werden, um ein Bewusstsein zu schaffen. Vor allem gilt: Üben, üben, üben!

Autor: Ralf Marczoch, Geschäftsführer, Mata solutions GmbH

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Energieleck: Öffnungen im Aufzugsschacht

Energieleck durch Öffnungen im Aufzugsschacht

Um den Energieverbrauch im Immobiliensektor zu senken, liegt der Fokus auf der Erneuerung von Heizungs- und Klimaanlagen, der Abdichtung der Gebäudehülle und Verbesserung der Gebäudedämmung. Dabei wird der Aufzugsschacht häufig übersehen. An dessen obersten Ende führt in den meisten Gebäuden eine Öffnung direkt ins Freie. Die Türen des Aufzuges sind nicht luftdicht, sodass die Luft aus dem Gebäudeinneren direkt entweichen kann.

Aus energetischer Sicht ist die dauerhafte Öffnung im Fahrschacht nicht tragbar. Dies bestätigt auch ein vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) beauftragtes Gutachten. Die Empfehlung lautet, bei Neubauten verpflichtend automatisch öffnende Systeme zu installieren und in Bestandsgebäuden entsprechende Systeme nachzurüsten.

Wird die Öffnung verschlossen, muss sichergestellt sein, dass das System im Brandfall selbsttätig öffnet und die Lüftungsanforderungen erfüllt sind. Für Bestandsgebäude ist die Nachrüstung solcher Systeme als Umfeldmaßnahme der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) förderfähig.

Autor: Lars Walter-Sinsel, Geschäftsführer, B.A.S.E. Gebäudetechnik GmbH

 

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Neuer Norm-Entwurf zur DIN 14090 Flächen für die Feuerwehr auf Grundstücken

Norm-Entwurf DIN 14090 Flächen für die Feuerwehr

Für die Norm DIN 14090 „Flächen für die Feuerwehr auf Grundstücken“ wurde zum 1. November 2022 ein neuer Entwurf veröffentlicht. Die Überarbeitung der Vorgängerausgabe vom Mai 2003 war notwendig geworden, um den technischen Inhalt den veränderten Gegebenheiten anzupassen. Die Einspruchsfrist für den Norm-Entwurf endet am 21. Februar 2023.

Der Norminhalt wurde fachlich vollständig überarbeitet, wobei das Hubrettungsfahrzeug Drehleiter DLAK 23/12 nach DIN EN 14043:2014-04 „Hubrettungsfahrzeuge für die Feuerwehr – Drehleitern mit kombinierten Bewegungen (Automatik-Drehleitern) – Sicherheits- und Leistungsanforderungen sowie Prüfverfahren“ die Grundlage der Festlegungen ist. Zudem müssen zukünftig beispielsweise Zufahrten durch Hinweisschilder mit der Aufschrift „Feuerwehrzufahrt XX t“ und „Achslast max. XX t“ gekennzeichnet werden. Je nach Zufahrtssituation kann zudem ein Lageplanschild zur Orientierung erforderlich sein, damit die Gebäude eines Anwesens im Brandfall rasch erreicht werden können. In diesem Falle müssen auf dem Lageplan die Aufstellflächen und Feuerwehrzufahrten klar erkenntlich mit der Aufschrift „Flächen für die Feuerwehr“ dargestellt werden. Aufstell- und Bewegungsflächen müssen ebenso durch Hinweisschilder mit der Aufschrift „Fläche für die Feuerwehr XX t“ und „Achslast max. XX t“ gekennzeichnet werden.

Autor: Sebastian Gelfert, zertifizierter Fachplaner und Sachverständiger für Brandschutz und Dozent in den Bereichen baulicher, anlagentechnischer sowie organisatorischer Brandschutz

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Sichere Lagerung von Lösungsmitteln

Sichere Lagerung von Lösungsmitteln

Lösungsmittel sind Gefahrstoffe, die in der Regel brennbar und flüchtig sind. Daher sind spezielle Schutzmaßnahmen für die Lagerung zu treffen, die überwiegend durch die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) 510 vorgegeben werden.

Bei Säuren oder Laugen ist beispielsweise auf die Medienbeständigkeit der Auffangwanne zu achten. Bei entzündbaren Medien sind gesetzliche Brandschutzvorschriften zu berücksichtigen. Liegt eine explosionsfähige Atmosphäre vor, ist die ATEX-Richtlinie 2014/34/EU einzuhalten. Sollen verschiedene Medien gelagert werden, sind die Zusammenlagerungsvorschriften gemäß TRGS 510 zu beachten.

Autorin: Maren Matzeik, Marketing Managerin Engineered Solutions, Denios Direct GmbH

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