Schlagwortarchiv für: Energieeffizienz

Zwei Jahre Pandemie in der TGA-Branche

Die Covid-19-Pandemie hat unser Land fest im Griff. Davon ist die TGA-Branche nicht ausgenommen – auch wenn sie vergleichsweise gut durch die Krise gekommen ist und die Branchenumsätze 2020 und 2021 sogar gestiegen sind.

Gründe sind Förderprogramme im Bereich „Energieeffizienz“ und niedrige Zinsen, die Investitionen im Immobiliensektor begünstigen. Aber es gibt auch pandemiebedingte Einflüsse wie höhere Investitionen im privaten Wohnbereich durch den Homeoffice-Boom oder Projekte im Bereich „Lüftungstechnik“ zur Reduzierung des Infektionsrisikos. Dass die Lüftungstechnik zur Steigerung von Komfort, Gesundheit und Leistungsfähigkeit beiträgt, wird hoffentlich auch nach der Pandemie nicht in Vergessenheit geraten. Einen Digitalisierungsschub hat auch die TGA-Branche erfahren.

Es gibt aber auch Schattenseiten: Der persönliche Austausch und die Weiterbildung haben gelitten, Messen wie ISH und Light + Building sind als Präsenzveranstaltung ausgefallen, Material- und Lieferengpässe sorgen für Preissteigerungen und Verzögerungen von Bauprojekten, ungeimpfte MitarbeiterInnen sind z.B. in Krankenhäusern nicht mehr einsetzbar, krankheits- und quarantänebedingte Ausfälle müssen verkraftet werden.

Die Pandemie wird uns auch 2022 begleiten – aber die TGA-Branche hat ihre Leistungsfähigkeit und Stärke unter Beweis gestellt und wird das auch bis zum hoffentlich baldigen Ende der Pandemie tun.

Autor: Christoph Brauneis, Hauptgeschäftsführer, Bundesindustrieverband Technische Gebäudeausrüstung e.V. (BTGA)

Weitere Informationen

Fördergeld-Broschüre 2021

Fördergeld Klimaschutz im Gebäude

In der 130 Seiten starken Broschüre „Fördergeld für wirksamen Klimaschutz im Gebäude“ werden über 260 bundes- und landesweite Förderprogramme übersichtlich gegliedert vorgestellt, die für mehr Energieeffizienz oder erneuerbare Energien im Gebäude bereitstehen.

Privathaushalte, Gewerbetreibende sowie Kommunen, öffentliche Einrichtungen und gemeinnützige Organisationen finden mit entsprechenden Einstiegshilfen schnell das passende Förderprogramm. Zudem beinhaltet die Broschüre weitere Tipps zum Beispiel zur richtigen Beantragung der Fördergelder über die weiterführende Suche im Internet bis zum Messen der erzielten Energiesparerfolge.

Der Ratgeber wurde im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUV) von der co2online gemeinnützigen GmbH erstellt. Er informiert über die Förderkonditionen mit Stand vom Juli 2021. Diese können sich in der Zwischenzeit geändert haben und können sich auch zukünftig noch ändern. Die Broschüre steht zum kostenlosen Download bereit.

Fördergeld-Broschüre 2021

Weitere Informationen

Modernisierung in der Nationalbibliothek

Nationalbibliothek senkt Energiekosten

Schaltschränke, Heizungsanlagen oder Raumautomation: Etwa 90 Prozent aller Nichtwohngebäude verfügen heute bereits über Automationssysteme. Häufig sind diese Anlagen allerdings veraltet oder in Teilen nicht mehr funktionsfähig. Allein die regelmäßige Wartung und Kontrolle der Systeme kann schnell zu ersten Energieeinsparungen führen. Durch diese Maßnahmen lässt sich mit wenig Aufwand und ohne direkte Modernisierung der Automationsanlagen der Gebäudebetrieb bereits deutlich wirtschaftlicher gestalten.

Häufige Ursachen für fehlerhafte Funktionen sind beispielsweise veraltete mechanische oder elektrische Komponenten oder defekte Sensoren, die falsche Messwerte liefern. Wenn Sensoren zum Beispiel eine falsche Feuchtigkeit im Gebäude messen, kann das zu deutlich erhöhten Energiekosten und langfristig zu massiven Gebäudeschäden führen. Regelmäßige Wartung bewahrt die Gebäudesubstanz und vermeidet teure Sanierungskosten – das bestätigt auch Dietmar Hinsberger, der für die Nationalbibliothek Frankfurt seit vielen Jahren die Gebäudeleittechnik verantwortet.

„Eine Wartung der Leittechnik erhöht die Verfügbarkeit von überwachten Anlagen auf über 95 Prozent. Die Wartung und Kalibrierung der gesamten Sensorik führt zu einem sicheren Betrieb. In der Nationalbibliothek konnte der Stromverbrauch durch viele Modernisierungsmaßnahmen um circa 40 Prozent im Laufe der Zeit seit dem Einzug 1996 verringert werden, obwohl die Kältetechnik vervierfacht wurde und sich die Anzahl der Datenpunkte sogar verzehnfacht hat.“

Funktionsfähige Gebäudeautomationsanlagen unterstützen mit Blick auf die Energieeffizienz auch dabei, Klimaziele zu erreichen. Dazu ein Beispiel, das den Effekt aufzeigt: Gemäß DIN V 18599-11 beziehungsweise DIN EN 15232 spart ein vollautomatisiertes Bürogebäude (Automationsklasse A) gegenüber einem geringer automatisierten Referenzgebäude (Automationsklasse C) ganze 30 Prozent Wärmeenergie und 13 Prozent Strom. Es lohnt sich also, die Funktionsfähigkeit von Gebäudeautomation durchgängig zu gewährleisten und Schritt für Schritt zu modernisieren.

Autor: Christian Wolff, Digital Marketing Specialist, Bosch Energy and Building Solutions

Weitere Informationen

Neue Förderrichtlinien für effiziente Gebäude in Kraft

Neue Förderrichtlinien für effiziente Gebäude in Kraft

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2021-09 vom 13. Juli 2021

Mit der Förderung von Investitionen für energieeffizientes Bauen und Sanieren von Wohn- und Nichtwohngebäuden sollen künftig noch stärkere Anreize zur Erreichung der Energie- und Klimaziele 2030 gesetzt werden. Hierfür sind im Rahmen der neuen „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) die Neufassungen der Richtlinien für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) am 8. Juni 2021 sowie für Wohngebäude (BEG WG) und Nichtwohngebäude (BEG NWG) am 1. Juli 2021 in Kraft getreten. Darauf weist die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hin.

Die Bündelung der Förderungen des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) vereinfacht die Antragstellung und bietet einen besseren Zugang zu den Förderungen, indem sämtliche Förderangebote (Energieeffizienz, erneuerbare Energien, Fachplanung und Baubegleitung) mit nur einem Antrag bei nur einer Institution (BAFA oder KfW) beantragt werden können. Zudem wird jeder Fördertatbestand sowohl als Zuschuss- als auch als Kreditförderung angeboten. Für den Einsatz Erneuerbarer Energien bei Neubau und Sanierungen werden sogenannte EE-Klassen (z. B. „Effizienzhaus 55 EE“) eingeführt und die Förderquote angehoben. Eine erhöhte Förderung erhalten ebenso Neubauten mit Nachhaltigkeitszertifizierung (Zertifikat mit Qualitätssiegel „Nachhaltig Bauen“ des BMI) mit sogenannter NH-Klassifizierung. Zugleich wird die Förderung von Digitalisierungsmaßnahmen zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung ausgeweitet.

Antragsberechtigt sind Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften, freiberuflich Tätige, kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Gemeinde- und Zweckverbände sowie rechtlich unselbständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften, sofern diese zu Zwecken der Daseinsvorsorge handeln, Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Kammern oder Verbände, gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen, Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmer und kommunale Unternehmen, sonstige juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Wohnungsbaugenossenschaften und Contractor-Geber.

Für weitere Fragen stehen die KfW (www.kfw.de/beg) und das BAFA (www.bafa.de/beg) mit ihren Info-Centern zur Verfügung.

2.378 Zeichen (mit Leerzeichen), zur freien Verwendung, Beleg erbeten

Über die DGWZ

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Ansprechpartner

Dr. Barbara Löchte
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 120
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
Telefon  06172 98185-30
Telefax   06172 98185-99
presse@dgwz.de
www.dgwz.de/presse

Tweet-Vorschlag
Neufassungen der Bundes-Förderrichtlinien für effiziente Gebäude in Kraft getreten. #BEG www.dgwz.de/neue-foerderung-fuer-effiziente-gebaeude

Download
www.dgwz.de/neue-foerderung-fuer-effiziente-gebaeude

Neue Förderrichtlinien für effiziente Gebäude in Kraft

Bildquelle: SAINT-GOBAIN ISOVER G+H AG
Bildunterschrift: Die Bundesförderung für Gebäude beinhaltet auch eine energieeffiziente Dämmung von Dächern.

Weiterführende Informationen
www.dgwz.de/beg-em-wg-nwg

Neue Ökodesign-Richtlinie für Lampen und Leuchten

Neue Ökodesign-Richtlinie für Lampen und Leuchten

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2021-08 vom 8. Juli 2021

Einige ineffiziente Leuchtmittel dürfen ab 1. September 2021 nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Dies schreibt die Verordnung 2019/2020/EU der Europäischen Kommission zur Festlegung von Ökodesign-Anforderungen an Lichtquellen (Lampen sowie Leuchten mit fest eingebauter Lichtquelle) und separate Betriebsgeräte sowie die delegierte Verordnung 2019/2015/EU der Europäischen Kommission zur Energieverbrauchskennzeichnung von Lichtquellen vor. Darauf weist die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hin.

Lichtquellen und separate Betriebsgeräte müssen die in der Verordnung festgelegten neuen Anforderungen bezüglich der Mindesteffizienz sowie auch bestimmte Funktions- und Informationsanforderungen hierzu erfüllen. Darunter fallen beispielsweise Kompaktleuchtstofflampen mit eingebautem Vorschaltgerät, die sogenannten Energiesparlampen. Ab 1. September 2023 entfallen T8-Lampen in den Größen 600, 1.200 und 1.500 Millimeter sowie Halogenlampen mit den Sockeln G9, G4, GY6.35.

Zudem erhalten die Energieverbrauchsetiketten von Lichtquellen eine neue Skala von A bis G. Sie werden ab 1. September 2021 im Handel zu sehen sein. Bereits ab dem 25. Dezember 2019 erlosch die Pflicht zur Kennzeichnung von Leuchten für Hersteller und Lieferanten (2012/874/EU, Artikel 3, Absatz 2 und Artikel 4, Absatz 2 entfallen). Hersteller und Importeure stehen hier in der Verantwortung, nicht jedoch der Handel und die Endverbraucher.

1.445 Zeichen (mit Leerzeichen), zur freien Verwendung, Beleg erbeten

Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Ansprechpartner
Ilka Klein
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 120
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
Telefon  06172 98185-30
Telefax   06172 98185-99
presse@dgwz.de
www.dgwz.de/presse

Tweet-Vorschlag
Ineffiziente Lampen und Leuchten dürfen ab September 2021 nicht mehr in Verkehr gebracht werden. #Ökodesign #Lampen #Lichtquellen www.dgwz.de/neue-oekodesign-richtlinie-lampen-leuchten-lichtquellen

Download
www.dgwz.de/neue-oekodesign-richtlinie-lampen-leuchten-lichtquellen

Neue Ökodesign-Richtlinie für Lampen und Leuchten

Bildquelle: pix4U – stock.adobe.com
Bildunterschrift: Ineffiziente Lampen und Leuchten dürfen ab September 2021 nicht mehr in Verkehr gebracht werden.

Weiterführende Informationen
www.dgwz.de/licht

Neue Ökodesign-Richtlinie für Lichtquellen

Lichtquellen: Neue Ökodesign-Richtlinie

Ab 1. September 2021 dürfen laut Verordnung 2019/2020/EU der Europäischen Kommission zur Festlegung von Ökodesign-Anforderungen an Lichtquellen (Lampen sowie Leuchten mit fest eingebauter Lichtquelle) und separate Betriebsgeräte sowie der delegierten Verordnung 2019/2015/EU der Europäischen Kommission zur Energieverbrauchskennzeichnung von Lichtquellen einige ineffiziente Leuchtmittel nicht mehr in den Verkehr gebracht werden.

Lichtquellen und separate Betriebsgeräte müssen die in der Verordnung (VO) festgelegten neuen Anforderungen bezüglich der Mindesteffizienz sowie auch bestimmte Funktions- und Informationsanforderungen hierzu erfüllen.

Darunter fallen beispielsweise Kompaktleuchtstofflampen mit eingebautem Vorschaltgerät, die sogenannten Energiesparlampen. Ab 1. September 2023 entfallen T8-Lampen in den Größen 600, 1.200 und 1.500 Millimeter sowie Halogenlampen mit den Sockeln G9, G4, GY6.35.

Zudem erhalten die Energieverbrauchsetiketten von Lichtquellen eine neue Skala von A bis G. Sie werden ab 1. September 2021 im Handel zu sehen sein. Bereits ab dem 25. Dezember 2019 erlosch die Pflicht zur Kennzeichnung von Leuchten für Hersteller und Lieferanten (2012/874/EU, Artikel 3, Absatz 2 und Artikel 4, Absatz 2 entfallen).

In der Verantwortung stehen hier die Hersteller beziehungsweise Importeure, nicht jedoch Handel und Anwender. Beim Planen von Neuanlagen sollte somit darauf geachtet werden, dass keine Produkte mehr zum Einsatz kommen, die (wie zum Teil ausgewiesen) in absehbarer Zeit nicht mehr in den Verkehr gebracht werden dürfen. Es empfiehlt sich gegebenenfalls beim Lieferanten (Hersteller beziehungsweise Importeur) produktbezogen entsprechend nachzufragen.

Bis Ende August 2021 gelten noch die drei unterschiedlichen EU-Verordnungen EU 244/2009, 1194/2012 und 245/2009 für Lichtquellen.

Weitere Informationen

Neues Gebäudeenergiegesetz tritt ab November 2020 in Kraft

Neues Gebäudeenergiegesetz in Kraft

Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) für energetische Anforderungen an Neubauten und Bestandsgebäude gilt ab 1. November 2020. Das GEG führt das Energieeinspargesetz (EnEG), die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) zusammen. Darauf weist die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit hin. Damit werden die Regelungen zur Gebäudeeffizienz und zur Nutzung erneuerbarer Wärme vereinheitlicht und die europäischen Vorgaben zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden vollständig umgesetzt. Im Jahr 2023 sollen die aktuellen Anforderungen nochmals überprüft werden.

Für bereits genehmigte Bauvorhaben gelten weiterhin die bisherigen Regelungen. Für Bauvorhaben mit Bauantragsstellung bzw. Bauanzeige ab dem 1. November 2020 ist das GEG anzuwenden. Für genehmigungs-, anzeige- und verfahrensfreie Vorhaben wie zum Beispiel für viele Sanierungen gilt der Zeitpunkt des Beginns der Bauausführung. Liegt dieser nach dem 31. Oktober 2020, so ist das GEG anzuwenden.

Mit dem GEG erfolgt eine Umstellung auf neue Normen. Architekten und Planer müssen ab 2024 die DIN V 18599:2018-09 „Energetische Bewertung von Gebäuden“ als alleinige Bilanzierungsregel für den Nachweis der energetischen Qualität von Gebäuden berücksichtigen. Das bisherige Berechnungsverfahren nach DIN V 4108-06 „Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden“ und DIN V 4701-10 „Energetische Bewertung heiz- und raumlufttechnischer Anlagen“ wird damit abgelöst.

Weitere Informationen

Neues Gebäudeenergiegesetz tritt ab November 2020 in Kraft

Neues Gebäudeenergiegesetz tritt zum 1. November 2020 in Kraft

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2020-05 vom 10. September 2020

Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) für energetische Anforderungen an Neubauten und Bestandsgebäude gilt ab 1. November 2020. Das GEG führt das Energieeinspargesetz (EnEG), die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) zusammen. Darauf weist die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit hin. Damit werden die Regelungen zur Gebäudeeffizienz und zur Nutzung erneuerbarer Wärme vereinheitlicht und die europäischen Vorgaben zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden vollständig umgesetzt. Im Jahr 2023 sollen die aktuellen Anforderungen nochmals überprüft werden.

Für bereits genehmigte Bauvorhaben gelten weiterhin die bisherigen Regelungen. Für Bauvorhaben mit Bauantragsstellung bzw. Bauanzeige ab dem 1. November 2020 ist das GEG anzuwenden. Für genehmigungs-, anzeige- und verfahrensfreie Vorhaben wie zum Beispiel für viele Sanierungen gilt der Zeitpunkt des Beginns der Bauausführung. Liegt dieser nach dem 31. Oktober 2020, so ist das GEG anzuwenden.

Mit dem GEG erfolgt eine Umstellung auf neue Normen. Architekten und Planer müssen ab 2024 die DIN V 18599:2018-09 „Energetische Bewertung von Gebäuden“ als alleinige Bilanzierungsregel für den Nachweis der energetischen Qualität von Gebäuden berücksichtigen. Das bisherige Berechnungsverfahren nach DIN V 4108-06 „Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden“ und DIN V 4701-10 „Energetische Bewertung heiz- und raumlufttechnischer Anlagen wird damit abgelöst.

1.476 Zeichen (mit Leerzeichen), zur freien Verwendung, Beleg erbeten

Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Ansprechpartner
Dr. Barbara Löchte
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 120
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
Telefon  06172 98185-30
Telefax   06172 98185-99
presse@dgwz.de
www.dgwz.de/presse

Tweet-Vorschlag
Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) gilt ab 1. November 2020. #Gebäudeenergiegesetz www.dgwz.de/gebaeudeenergiegesetz

Download
www.dgwz.de/neues-gebaeudeenergiegesetz-tritt-ab-november-2020-in-kraft

  • Pressemitteilung: Nr. 2020-05 (PDF)
  • Bild: Neues-Gebaeudeenergiegesetz-tritt-ab-November-in-Kraft-Presse.jpg
    Neues Gebäudeenergiegesetz tritt zum 1. November 2020 in Kraft
    Bildquelle:
    anatoliy_gleb – stock.adobe.com
    Bildunterschrift: Das neue Gebäudeenergiegesetz verpflichtet Bauherren zur Nutzung mindestens einer Form Erneuerbarer Energien aus gebäudenahen Quellen wie zum Beispiel Solaranlagen.

Weiterführende Informationen
www.dgwz.de/gebaeudeenergiegesetz

Energetisch bauen

Das neue Fachportal  Energieeffizientes Bauen und Sanieren (FEBS) der Deutschen Energie-Agentur (dena) im Auftrag des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zeigt die wichtigsten Gesetze zur Energieeinsparung und informiert über individuelle Sanierungsfahrpläne und Fördermöglichkeiten. Es richtet sich an Experten der Energieberatung. Das Portal stellt Wissenswertes zur Planung und Umsetzung am Bau, in der Gebäudetechnik und im Gebäudebetrieb bereit.

Autor: Beatrice Kuhn, Teamleiterin Kommunikation Energieeffiziente Gebäude, Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena)

Weitere Informationen:

Sorgenfrei durch LED-Straßenleuchten?

Leuchten mit LED-Technologie lösen konventionelle Beleuchtung im Außenraum zunehmend ab. Neben deutlichen Vorteilen wie höherer Energieeffizienz und besserer Lichtlenkung und -steuerung besitzen LED-Leuchten jedoch manche technische Eigenschaften, die bei unzureichender Beachtung zu negativen Effekten führen können.

Der Lichtstrom ist in hochwertigen LED-Leuchten einstellbar, somit können die Leuchten für den jeweiligen Standort angepasst werden. Zusätzlich ist eine zeitliche Änderung des Lichtstroms während der Dunkelstunden ebenfalls möglich. Diese Freiheiten sind einerseits ein Gewinn für die Lichtplanung, andererseits macht es diese komplexer und aufwendiger.

Eine weitere neue Möglichkeit besteht in der allmählichen Erhöhung der elektrischen Leistung während des mehrjährigen Betriebszeitraums. Dies ist nötig, falls die Beleuchtung einen konstanten Lichtstrom liefern soll. Die Leistungserhöhung ist im Treiber programmierbar und wird oft vor der Installation festgelegt. Dazu muss jedoch der zeitliche Rückgang des Lichtstroms aufgrund von Alterung bekannt sein, was über einen Zeitraum von 100.000 h sehr schwierig ist. Außerdem ist die Elektronik um ein Vielfaches komplexer als bei konventioneller Beleuchtung, was die Untersuchung der Zuverlässigkeit erschwert. Das Fachgebiet Lichttechnik der TU Darmstadt forscht dazu im vom BMWi geförderten Projekt „Zuverlässigkeit und Lebensdauer von LED-Komponenten, Modulen und Systemen und Konsequenz für die Auslegung langzeitstabiler LED-Leuchten“.

In den letzten Jahren wird der Lichtfarbe mehr Beachtung geschenkt. So wird in vielen deutschen Kommunen kaltweißes Licht mit Farbtemperaturen von 5000 K und höher nicht mehr eingesetzt. Die örtliche Verteilung der Farbtemperatur auf der Straßenoberfläche wird meist nicht betrachtet, da die Farbtemperatur einer Leuchte nur in senkrechter Richtung gemessen wird. Daher kann es dazu kommen, dass sich je nach Winkel die Lichtfarbe stark ändert, obwohl für die Leuchte nur ein Wert der Farbtemperatur von beispielsweise 4000 K deklariert wurde. Es lohnt sich daher, die technischen Eigenschaften von LED-Straßenleuchten bereits vor der Umrüstung genau zu betrachten.

Autor: Dr.-Ing. Max Wagner, Wissenschaftlicher Mitarbeiter, Fachgebiet Lichttechnik, TU Darmstadt

Weitere Informationen:

Schlagwortarchiv für: Energieeffizienz

Es konnte leider nichts gefunden werden

Entschuldigung, aber kein Eintrag erfüllt Ihre Suchkriterien