Schlagwortarchiv für: Energieeffizienz

Whitepaper zu Green Buildings

Whitepaper zu Green Buildings

Das Whitepaper „Green Buildings – Der kompakte Leitfaden für ein nachhaltiges Bau- und Instandhaltungsgewerbe“, herausgegeben vom Unternehmen KONE, informiert über die Planung und Umsetzung nachhaltiger technischer Gebäudelösungen. Ziel von Green Buildings ist es, die Umweltauswirkungen über den gesamten Lebenszyklus eines Gebäudes zu minimieren.

Der Leitfaden ist unter Mitwirken von zwei Experten der nachhaltigen Gebäudetechnik entstanden. Prof. Dr.-Ing. Martin Pfeiffer erläutert Anforderungen an Green Buildings sowie bewährte und für die Zukunft relevante Verfahren und Technologien der Bau- und Anlagentechnik. Zudem zeigt er auf, wie der für nachhaltiges Bauen angewandte Ansatz des Life-Cycle-Engineering optimal umgesetzt werden kann. Prof. Dr.-Ing. Jörn Krimmling gewährt einen Einblick in die Rolle und Entwicklung von nachhaltigem Facility Management und informiert über den Einfluss der Digitalisierung auf den Bereich der Instandhaltung.

Das Whitepaper Green Buildings ist kostenlos und kann über die Website des Unternehmens heruntergeladen werden.

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Natürliche Kältemittel im neuen Planerbrief

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2023-13 vom 3. Juli 2023

Der Einsatz natürlicher Kältemittel gewinnt an Bedeutung, damit Kälte-, Klima- und Wärmepumpenanlagen auch in Zukunft effizient und umweltfreundlich betrieben werden können. Darauf weist die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) im neuen Planerbrief Nr. 42 hin, der zum 1. Juli 2023 erschienen ist.

Weitere Themen im Planerbrief sind Veränderungsprozesse in mittelständischen Unternehmen, überkopf installierte Photovoltaik-Module, Co2-neutrale Aufzüge und der Fachkräftemangel im Handwerk. Ein Referenzbeispiel zeigt, in welchen Bereichen Unternehmen Innovationen umsetzen können. Worauf ist bei der regelkonformen Installation von Photovoltaik-Modulen zu achten, die zum Beispiel als Dach eines Carports geplant werden? Ein Hersteller von Aufzügen erläutert die auf Co2-Neutralität ausgerichtete digitale Ausstattung moderner Aufzugsmodelle. Gastautor Jörg Dittrich, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks, geht darauf ein, wie Berufe in den für die Energiewende wichtigen Gewerken für junge Menschen attraktiver werden können.

Mit dem Planerbrief informiert die DGWZ alle zwei Monate unabhängig und neutral über neue Vorschriften, Technologien und Veranstaltungen zu Planung, Errichtung und Betrieb von Technischer Gebäudeausrüstung (TGA). Der nächste Planerbrief Nr. 43 erscheint am 1. September 2023. Der Planerbrief kann kostenlos auf der Website www.planerbrief.de abonniert und heruntergeladen werden.

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Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Ansprechpartner
Dr. Barbara Löchte
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 120
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
Telefon  06172 98185-30
Telefax   06172 98185-99
presse@dgwz.de
www.dgwz.de/presse

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Natürliche Kältemittel im neuen Planerbrief Nr. 42 vom Juni 2023. www.planerbrief.de

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www.dgwz.de/neuer-planerbrief-42

  • Pressemitteilung Nr. 2023-13 (PDF)
  • Bild: Planerbrief-42.jpg

    Bildquelle:
    DGWZ
    Bildunterschrift: Die Wahl des richtigen Kältemittels ist ein Thema im neuen Planerbrief.

Weiterführende Informationen
www.planerbrief.de

CO2-neutrale Aufzüge?

CO₂-neutrale Aufzüge?

Innovative Ansätze in der Aufzugtechnik eröffnen Chancen für einen verantwortungsbewussten Umgang mit Energie und erfüllen die Anforderung an zeitgemäße Technologiekonzepte. Mit Hilfe von Riemenantriebstechnologie und reduziertem Systemgewicht kann z. B. der Energiebedarf eines Aufzugs um bis zu 28 % gesenkt werden. Neue Aufzugsmodelle verfügen zudem über optimierte Energiesparfunktionen wie einen lernenden Eco-Modus, der sich automatisch an die Anforderungen des Gebäudebetriebs anpasst. Ausgestattet mit regenerativen Antrieben geben sie zudem Energie an das Gebäude zurück.

Im Zeitalter des Internet of Things (IoT)) basieren Aufzugsplattformen auf Cloud-Infrastrukturen und Hochleistungs-Computing-Einheiten und lassen sich dadurch kontinuierlich an die Kundenanforderungen anpassen. Die digitale Vernetzung ermöglicht damit eine intelligente Wartung mit Ferninterventionen, ohne dass ein Einsatz vor Ort vorgenommen werden muss. Das führt zu einem reduzierten CO2-Ausstoß. Alle Komponenten für digitale Erweiterungen sind bereits von Beginn an im Produkt integriert, so dass für Upgrades nur in Ausnahmefällen ein Techniker vor Ort erforderlich wird. Fahrgäste können sich mittels ihres Mobilgeräts mit dem Aufzug verbinden und die nächste freie Kabine rufen. Im Kabinentableau integrierte Multimediasysteme bieten dem Betreiber eine Kommunikationsplattform.

Autor: Anne Bippus, Projektmanagerin, Marketing Kommunikation, TK Aufzüge GmbH

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Praxisleitfaden zur Luftfeuchtigkeit

Aufgrund steigender Strom-, Energie- und Rohstoffpreise gewinnt die energieeffiziente Ausrichtung von Betriebs- und Bürogebäuden an Bedeutung. Innerhalb der Gebäudetechnik rücken Anlagen der Heiz-, Kälte- und Raumlufttechnik etc. in den Fokus, deren Energieeinsatz durch eine geschickte Planung und Optimierung deutlich reduziert werden kann.

Mit dem 40-seitigen Praxisleitfaden „Effizient planen“ wird die adiabate Abluftkühlung und eine Möglichkeit zu deren energetischen Simulation sowie verschiedene Konzepte zum effizienten Betrieb von Luftbefeuchtungs- und -Luftentfeuchtungssystemen vorgestellt. Die Broschüre enthält umfangreiches Fachwissen und zeigt anhand eines konkreten Fallbeispiels, wie Abwärme zum Betrieb einer Dampfbefeuchtung für eine energetisch und ökonomisch sinnvolle Luftbefeuchtung genutzt werden kann. Herausgeber des kostenlosen Leitfadens ist die Condair GmbH.

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EnSimiMaV verpflichtet zur Prüfung von Gasheizungen

Pflicht zum Prüfen von Gasheizungen

Zum 1. Oktober 2022 ist die „Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen“ (EnSimiMaV) in Kraft getreten. Sie gilt für die nächsten zwei Jahre und verpflichtet alle Eigentümer eines Gebäudes, in dem Anlagen zur Wärmeerzeugung durch Erdgas genutzt werden, eine Heizungsprüfung durchzuführen und die Heizungsanlage des Gebäudes optimieren zu lassen.

Für Gebäude, die im Rahmen eines standardisierten Energiemanagementsystems oder Umweltmanagementsystems verwaltet werden und Gebäude mit standardisierter Gebäudeautomation, besteht die Verpflichtung zur Heizungsprüfung nicht. Gebäude, in denen seit dem 1. Oktober 2020 eine vergleichbare Prüfung durchgeführt und dabei kein weiterer Optimierungsbedarf festgestellt worden ist, sind ebenso von der Verpflichtung befreit.

Die Heizungsprüfung ist von einer fachkundigen Person, zum Beispiel Schornsteinfeger, Handwerker der Gewerbe Installateur und Heizungsbauer, nach Anlage A Nummer 24 der Handwerksordnung sowie Ofen- und Luftheizungsbauer nach Anlage A Nummer 2 der Handwerksordnung sowie Energieberater, die in die Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes aufgenommen worden sind.

Der Nachweis der Heizungsprüfung kann auch im Rahmen der Durchführung eines Hydraulischen Abgleichs erfolgen, der für bestimmte Gaszentralheizungssysteme ebenfalls verpflichtend ist. So sind bis zum 30. September 2023 Gaszentralheizungssysteme in Nichtwohngebäuden im Anwendungsbereich des Gebäudeenergiegesetzes ab 1.000 m2 beheizter Fläche oder in Wohngebäuden mit mindestens zehn Wohneinheiten hydraulisch abzugleichen. Für Wohngebäude mit mindestens sechs Wohneinheiten gilt die Frist bis zum 15. September 2024.

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BEG im Wandel

Förderung für Gebäude

Mit der Reform der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gelten seit August 2022 neue Förderbedingungen. Dies betrifft Komplettsanierungen, die noch laufende Neubauförderung sowie einzelne Sanierungsmaßnahmen. Im Wesentlichen wurden im Bereich der Einzelmaßnahmen (BEG EM) die Fördersätze gesenkt, alle Förderungen von gasverbrauchenden Anlagen aufgehoben sowie ein Heizungs-Tauschbonus von zusätzlich 10 % zum regulären Fördersatz eingeführt. Im nächsten Schritt soll die Förderung für den Gebäudeneubau ab 2023 neu ausgerichtet werden.

Neben der Veränderung der Förderbedingungen wurde die Antragstellung übersichtlicher. Anträge für Komplettsanierungen sind an die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zu richten. Hier liegt der Fokus nun auf zinsverbilligten Krediten mit Tilgungszuschüssen. Für Förderungen von Einzelmaßnahmen wie z.B. die Erneuerung von Türen, Fenstern oder Heizungen ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zuständig.  

Die Struktur der BEG bleibt unverändert und gliedert sich in die drei Teilprogramme: Wohngebäude (BEG WG) für die Sanierung oder den Neubau von Wohngebäuden, Nichtwohngebäude (BEG NWG) für die Sanierung oder den Neubau von Nichtwohngebäuden sowie Einzelmaßnahmen (BEG EM) für die Sanierung mit Einzelmaßnahmen an Wohn- oder Nichtwohngebäuden. Die Förderprogramme richten sich an Privatpersonen, Unternehmen, kommunale Unternehmen, Kommunen sowie gemeinnützige Organisationen.

Autorin: Dr. Barbara Löchte, Marketing Kommunikation, Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit

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Licht-Monitoring spart Energie und Kosten

Licht-Monitoring spart Energie und Kosten

Mit Licht-Monitoring können Unternehmen versteckte Energiesparpotenziale aufdecken. Die Grundlage dafür bildet eine cloudbasierte, vernetzte LED-Beleuchtung. In der Cloud wird der Energieverbrauch aller angeschlossenen Lichtpunkte gespeichert.

Auf diesen Datenpool hat der Inhaber der Lichtanlage über einen Computer oder ein mobiles Endgerät Zugriff. In Kombination mit weiteren Daten, etwa von Präsenzsensoren oder Schichtmodellen und Dienstplänen, lassen sich so Bereiche identifizieren, die unnötig beleuchtet sind und dadurch zu viel Energie verbrauchen.

Mithilfe dieser Erkenntnisse können Unternehmen ihre Beleuchtungspläne an die betrieblichen Anforderungen anpassen und damit Energieverbrauch und CO2-Emissionen reduzieren.

Ein weiterer Vorteil: Das Monitoring ermöglicht eine vorausschauende Wartung. Denn auf Basis der Echtzeit-Leistungsdaten lassen sich Reparaturen und ein Austausch von Leuchten frühzeitig, bevor ein Problem entsteht, durchführen – ohne Störung des Betriebs oder teure Ausfälle. Eine durch vorausschauende Wartung gleichbleibend hohe Lichtqualität schafft zudem mehr Sicherheit für die Mitarbeiter und die Instandhaltungskosten verringern sich.

Autor: Herbert Warnecke, Leiter Key Account Green Solutions, EWE Vertrieb GmbH

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Photovoltaik-Dachziegel

Photovoltaik-Dachziegel

Bei Solardachziegeln handelt es sich um Dachziegel mit integrierter Photovoltaikkapazität. Sie werden wie Dachziegel auf die Dachlattung gehängt. Die gleiche Verfalzung schließt an die Glattsteine oder -ziegel an. Die variable Höhenüberdeckung erlaubt die Dacheinteilung gemäß den Lattabständen. So kann das Dach PV-aktiviert und wie eine herkömmliche Eindeckung geplant und verlegt werden.

Da PV-Dachziegel wesentlich kleiner als Solarmodule ausfallen, eignen sie sich vor allem für verwinkelte und kleine Dächer. Auch auf denkmalgeschützten Gebäuden, bei denen die Installation von Photovoltaikanlagen kompliziert ist, ist die Dachsanierung mit Solardachziegeln oft möglich.

Autor: Frank Engelmann, PV-Spezialist, Dachziegelwerke Nelskamp GmbH  

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Energieeffiziente Gebäude senken Energiepreise

Energieeffiziente Gebäude senken Energiepreise

Der Krieg im Osten unseres Kontinents wird auf absehbare Zeit auch hierzulande massive Auswirkungen haben. Neben der akuten Frage, wie es um die Energieversorgung im kommenden Winter stehen wird, geht es vor allem um die strategische Perspektive: Wie kann der Energiehunger des Gebäudesektors nachhaltig reduziert werden? Hier muss der Bestand in den Fokus gerückt, die Effizienz massiv gesteigert werden. Denn: Die aktuelle Gasverknappung und die daraus resultierenden massiven Preissteigerungen sind keine Eintagsfliege, sondern werden uns noch auf Jahre hinaus beschäftigen.

Nur eine signifikante Reduzierung des Energieverbrauchs wird dazu führen, dass Mieter und Hauseigentümer nicht über Gebühr belastet werden. Eine solche Reduktion erfordert zunächst einmal eine energieeffiziente Gebäudehülle, die den Rahmen dafür liefert, dass moderne Heizsysteme, wie etwa Wärmepumpen, kostenoptimal laufen können. Gebäudehülle und Gebäudetechnik müssen gemeinsam gedacht, geplant und umgesetzt werden. Wenn dann der noch notwendige Strom CO2-neutral produziert wird, ist nicht nur dem Geldbeutel geholfen, sondern auch dem Klima. Und die einseitige Energieimportabhängigkeit Deutschlands von Russland (und anderen) wäre ein Konstrukt der Vergangenheit. Eine schöne Vorstellung und ein weiter Weg – aber einer, der es wert ist, gegangen zu werden.

Autor: Jan Peter Hinrichs, Geschäftsführer, Bundesverband energieeffiziente Gebäudehülle e.V. (BuVEG)

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Weiterbildung zum Energiemanager

Weiterbildung zum Energiemanager

Energieeffizienz und das Einsparen von Energie werden zunehmend zu zentralen Faktoren, um die Kosten für Gebäude zu senken. Die Einführung eines Energiemanagementsystems (EnMS) ist bereits seit 2013 zwingende Voraussetzung für Energie- und Stromsteuerermäßigungen. Die politischen Rahmenbedingungen, das Gebäudeenergiegesetz (GEG) und die CO2-Bepreisung machen Energieeinsparungen unumgänglich. Daher greifen Wirtschaft und Industrie mehr denn je auf die Beratung durch Fachleute für Energiemanagement zurück. Energiemanagement-Beauftragte und Energiemanager helfen bei der Einführung eines EnMS, identifizieren Energieeinsparpotentiale und bereiten eine Zertifizierung vor.

Autorin: Ingrid Fregnan, Studienkoordination, Fernstudieninstitut der Berliner Hochschule für Technik (BHT)

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Gebäudeautomation

Übersicht Gebäudeautomation

Übersicht zu Gebäudeautomation

Einführung | Normen und Vorschriften | Publikationen | Hersteller | Weitere Informationen

Einführung

Unter Gebäudeautomation (GA) – auch Domotik genannt – wird die autonome Steuerung, Regelung, Überwachung und Optimierung der Technischen Gebäudeausrüstung (TGA) eines Gebäudes verstanden. Mit der Integration von Heizung, Lüftung, Klima, Beleuchtung, Verschattung und anderen gebäudetechnischen Anlagen wird das Gebäude zu einem intelligenten Gesamtsystem. Immer mehr gewerbliche und öffentliche Nichtwohngebäude wie Krankenhäuser, Flughäfen sowie Büro- und Verwaltungsgebäude werden zu sogenannten Smart Buildings optimiert. Gebäude mit Automationssystemen im privaten Bereich werden dagegen zu Smart Homes. Die GA ist effizienzfördernd, da ein smartes Gebäude den Ressourcenverbrauch und die Betriebskosten senken soll. Zum anderen wird die Sicherheit und der Komfort im Gebäude erhöht.

Gebäudeautomations-Systeme sind in drei Ebenen unterteilt:

  • Feldebene
  • Automationsebene
  • Managementebene

Normen und Vorschriften

Für Gebäudeautomation gelten eine Reihe von Normen, Technischen Regeln und Rechtsvorschriften:

Publikationen

Hersteller

Weitere Informationen

Stichwörter

Gebäudeautomation, GA, Domotik, autonom, automatische Steuerung, Regelung, Überwachung, Smart Buildings, Smart Homes, Energieeffizienz, Sicherheit, Technische Gebäudeausrüstung

Gebäudeenergiegesetz (GEG) – Übersicht

Gebäudeenergiegesetz (GEG)
Gesetz zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches, zur Änderung der Verordnung über Heizkostenabrechnung, zur Änderung der Betriebskostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung

Einführung | Vorschriften | Publikationen | Weitere Informationen

Einführung

Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) wurde über das „Gesetz zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches, zur Änderung der Verordnung über Heizkostenabrechnung, zur Änderung der Betriebskostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung“ am 16. Oktober 2023 verkündet und tritt zum 1. Januar 2024 als novelliertes GEG in Kraft. Das Gesetz wurde offiziell am 19. Oktober 2023 im Bundesgesetzblatt verkündet. Um die klimapolitischen Ziele zu realisieren, wie den Klimaschutz fördern, und die Abhängigkeit von importierter fossiler Energie zu reduzieren, ist es wichtig, die Energieumstellung im Bereich der Wärmeversorgung voranzutreiben.

Überblick über die wichtigsten Fakten:

  • Gemäß dem Gesetz muss der Energieanteil aus erneuerbaren Quellen bei jeder neu installierten Heizung mindestens 65 Prozent betragen.
  • Intakte Heizungen dürfen weiterhin genutzt werden, selbst im Fall einer Störung, sofern eine Reparatur möglich ist.
  • Die Regelungen des GEG sind technologieoffen ausgestaltet. Folgende Optionen stehen für den Heizungstausch/-einbau zur Verfügung: Der Anschluss an ein Wärmenetz, Wärmepumpe, Stromdirektheizung, Biomasseheizung (Holz, Hackschnitzel, Pellets), Hybridheizung, Heizung auf der Basis von Solarthermie und Gasheizungen, die nachweislich mindestens 65 % Biomethan oder biogenes Flüssiggas nutzen. Für Gasheizungen, die auf 100 % Wasserstoff umgerüstet werden können, muss ein verbindlicher und von der Bundesnetzagentur genehmigter Fahrplan für die Umstellung eines Gasnetzes auf Wasserstoff vorliegen.
  • Gasheizungen, die ab dem 1. Januar 2024 eingebaut werden, müssen ab 2029 steigende Anteile Biomethan oder andere grüne Gase nutzen: 15 % ab dem 1. Januar 2029, 30 % ab dem 1. Januar 2035 und 60 % ab dem 1. Januar 2040. Die Verwendung fosiller Brennstoffe ist dann ab 2045 nicht mehr zulässig.
  • Das GEG enthält Härtefallregelungen, nach der eine Ausnahme von der Heizpflicht mit Erneuerbaren Energien auf Antrag möglich ist.
  • Um sicherzustellen, dass auch Bürgerinnen und Bürger mit niedrigeren und mittleren Einkommen den Umstieg auf umweltfreundliche Heizungen, die zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien arbeiten, bewältigen können, gewährt der Staat verschiedene Zuschüsse und vergünstigte Kredite
  • Vermieter dürfen bei Investitionen oder Modernisierungen in neue Heizungsanlagen bis zu zehn Prozent der Kosten auf Mieter umlegen, aber die monatliche Kaltmiete pro Quadratmeter und Monat kann nur um höchstens 50 Cent steigen. Damit werden Mieter vor übermäßigen Kosten geschützt.
  • Die Verpflichtung zur Nutzung erneuerbarer Energien in Heizsystemen tritt ab dem 1. Januar 2024 für die meisten Neubauten in Kraft, abhängig vom Zeitpunkt des Bauantrags. Bestehende Gebäude und Neubauten in Baulücken haben längere Übergangsfristen, um Investitionsentscheidungen besser auf die örtliche Wärmeplanung abstimmen zu können.Die Kommunen sind aktiv in der Förderung der kommunalen Wärmeplanung involviert. Bis spätestens Mitte 2028 (in Großstädten bis Mitte 2026) müssen sie bestimmen, wo in den kommenden Jahren der Ausbau von Wärmenetzen oder klimaneutralen Gasnetzen stattfinden wird.

Ab 2024 wird die DIN V 18599-09:2018-09 „Energetische Bewertung von Gebäuden“ alleinige Bilanzierungsregel für den Nachweis der energetischen Qualität von Gebäuden und löst die DIN V 4108-06:2003-06 „Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden – Teil 6: Berechnung des Jahresheizwärme- und des Jahresheizenergiebedarfs“ und die DIN V 4701-10:2003-08 „Energetische Bewertung heiz- und raumlufttechnischer Anlagen – Teil 10: Heizung, Trinkwassererwärmung, Lüftung“ ab.

Vorschriften

In Zusammenhang mit dem Gebäudeenergiegesetz gelten eine Reihe von Normen und Technischen Regeln:

Publikationen

Weitere Informationen

Stichworte
Gebäudeenergiegesetz, GEG, Energieeinspargesetz, Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz, Energieeinsparverordnung, Energieeinsparrecht, EnEV, EEWärmeG, Energieausweis, Erneuerbare Energien, Klimaschutzprogramm, Gebäudeeffizienz, Energieeffizienz, Niedrigstenergiegebäude, Energieeinsparung, Energetische Bewertung, DIN V 18599, DIN V 4108, DIN V 4701

Übersicht zu Licht

Licht – Lampen, Leuchten und Beleuchtung

Übersicht Licht

Einführung | LED-Kenndaten | Einsatzbereiche | Vorschriften | Hersteller | Publikationen | Verbände | Weitere Informationen

Einführung

Beleuchtungssysteme sind ein essenzieller Bestandteil der technischen Gebäudeausrüstung und der funktionalen Raumgestaltung. Es handelt sich um technische Komponenten, die zur Erzeugung, Steuerung und Verteilung von künstlichem Licht in Innen- und Außenräumen dienen. Fachlich wird dabei strikt zwischen der Lampe als lichtemittierendem Leuchtmittel und der Leuchte als dem Gehäuse zur Lichtlenkung und Stromaufnahme unterschieden.

Zu dieser Kategorie gehören unter anderem Decken- und Einbauleuchten, Strahler sowie spezialisierte Arbeitsplatz- und Sicherheitsbeleuchtungen. Die Hauptaufgabe moderner Beleuchtungskonzepte ist die Gewährleistung ausreichender Helligkeit für spezifische Sehaufgaben, die Förderung der Ergonomie sowie die Unterstützung des menschlichen Biorhythmus. Die Auswahl der passenden Lichttechnologie und Lichtqualität ist entscheidend für die Energieeffizienz, die Arbeitssicherheit und die funktionale Nutzung von privaten sowie gewerblichen Gebäuden.

LED-Kenndaten

  • Helligkeit, Lichtausbeute, Nomineller Nutzlichtstrom, Lichtstrom, Strahlungsleistung: gemessen in Lumen (lm)
  • Farbtemperatur, Lichtfarbe: gemessen in Kelvin (K), damit wird der Farbeindruck einer Lichtquelle bestimmt, Weißpunkt
  • Lebensdauer, Schaltzyklen
  • Nomineller Halbwertswinkel, Winkel des Lichtkegels
  • Dimmbarkeit
  • Schwellenspannung (Flux bin) – auch: Schleusenspannung, Durchlassspannung, Kniespannung, Knickspannung

Einsatzbereiche

  • Hotel- und Gastgewerbe
  • Licht im Haus
  • Einzelhandel
  • Industrielle Gebäude
  • Städte und Straßenbeleuchtung
  • Sportstätten, Sporthallen, Stadien

Normen

Hersteller

Hersteller von Technischen Leuchten

  • Bega
  • Erco
  • Philips
  • Regiolux
  • RZB
  • Schmitz-Leuchten
  • Sideco
  • Zumtobel

Hersteller von Leuchtmitteln und Komponenten

Verbände und Gremien

Publikationen

Weitere Informationen