Schlagwortarchiv für: Energieeffizienz

EnSimiMaV verpflichtet zur Prüfung von Gasheizungen

Pflicht zum Prüfen von Gasheizungen

Zum 1. Oktober 2022 ist die „Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen“ (EnSimiMaV) in Kraft getreten. Sie gilt für die nächsten zwei Jahre und verpflichtet alle Eigentümer eines Gebäudes, in dem Anlagen zur Wärmeerzeugung durch Erdgas genutzt werden, eine Heizungsprüfung durchzuführen und die Heizungsanlage des Gebäudes optimieren zu lassen.

Für Gebäude, die im Rahmen eines standardisierten Energiemanagementsystems oder Umweltmanagementsystems verwaltet werden und Gebäude mit standardisierter Gebäudeautomation, besteht die Verpflichtung zur Heizungsprüfung nicht. Gebäude, in denen seit dem 1. Oktober 2020 eine vergleichbare Prüfung durchgeführt und dabei kein weiterer Optimierungsbedarf festgestellt worden ist, sind ebenso von der Verpflichtung befreit.

Die Heizungsprüfung ist von einer fachkundigen Person, zum Beispiel Schornsteinfeger, Handwerker der Gewerbe Installateur und Heizungsbauer, nach Anlage A Nummer 24 der Handwerksordnung sowie Ofen- und Luftheizungsbauer nach Anlage A Nummer 2 der Handwerksordnung sowie Energieberater, die in die Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes aufgenommen worden sind.

Der Nachweis der Heizungsprüfung kann auch im Rahmen der Durchführung eines Hydraulischen Abgleichs erfolgen, der für bestimmte Gaszentralheizungssysteme ebenfalls verpflichtend ist. So sind bis zum 30. September 2023 Gaszentralheizungssysteme in Nichtwohngebäuden im Anwendungsbereich des Gebäudeenergiegesetzes ab 1.000 m2 beheizter Fläche oder in Wohngebäuden mit mindestens zehn Wohneinheiten hydraulisch abzugleichen. Für Wohngebäude mit mindestens sechs Wohneinheiten gilt die Frist bis zum 15. September 2024.

Weitere Informationen

BEG im Wandel

Förderung für Gebäude

Mit der Reform der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gelten seit August 2022 neue Förderbedingungen. Dies betrifft Komplettsanierungen, die noch laufende Neubauförderung sowie einzelne Sanierungsmaßnahmen. Im Wesentlichen wurden im Bereich der Einzelmaßnahmen (BEG EM) die Fördersätze gesenkt, alle Förderungen von gasverbrauchenden Anlagen aufgehoben sowie ein Heizungs-Tauschbonus von zusätzlich 10 % zum regulären Fördersatz eingeführt. Im nächsten Schritt soll die Förderung für den Gebäudeneubau ab 2023 neu ausgerichtet werden.

Neben der Veränderung der Förderbedingungen wurde die Antragstellung übersichtlicher. Anträge für Komplettsanierungen sind an die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zu richten. Hier liegt der Fokus nun auf zinsverbilligten Krediten mit Tilgungszuschüssen. Für Förderungen von Einzelmaßnahmen wie z.B. die Erneuerung von Türen, Fenstern oder Heizungen ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zuständig.  

Die Struktur der BEG bleibt unverändert und gliedert sich in die drei Teilprogramme: Wohngebäude (BEG WG) für die Sanierung oder den Neubau von Wohngebäuden, Nichtwohngebäude (BEG NWG) für die Sanierung oder den Neubau von Nichtwohngebäuden sowie Einzelmaßnahmen (BEG EM) für die Sanierung mit Einzelmaßnahmen an Wohn- oder Nichtwohngebäuden. Die Förderprogramme richten sich an Privatpersonen, Unternehmen, kommunale Unternehmen, Kommunen sowie gemeinnützige Organisationen.

Autorin: Dr. Barbara Löchte, Marketing Kommunikation, Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit

Weitere Informationen

Licht-Monitoring spart Energie und Kosten

Licht-Monitoring spart Energie und Kosten

Mit Licht-Monitoring können Unternehmen versteckte Energiesparpotenziale aufdecken. Die Grundlage dafür bildet eine cloudbasierte, vernetzte LED-Beleuchtung. In der Cloud wird der Energieverbrauch aller angeschlossenen Lichtpunkte gespeichert.

Auf diesen Datenpool hat der Inhaber der Lichtanlage über einen Computer oder ein mobiles Endgerät Zugriff. In Kombination mit weiteren Daten, etwa von Präsenzsensoren oder Schichtmodellen und Dienstplänen, lassen sich so Bereiche identifizieren, die unnötig beleuchtet sind und dadurch zu viel Energie verbrauchen.

Mithilfe dieser Erkenntnisse können Unternehmen ihre Beleuchtungspläne an die betrieblichen Anforderungen anpassen und damit Energieverbrauch und CO2-Emissionen reduzieren.

Ein weiterer Vorteil: Das Monitoring ermöglicht eine vorausschauende Wartung. Denn auf Basis der Echtzeit-Leistungsdaten lassen sich Reparaturen und ein Austausch von Leuchten frühzeitig, bevor ein Problem entsteht, durchführen – ohne Störung des Betriebs oder teure Ausfälle. Eine durch vorausschauende Wartung gleichbleibend hohe Lichtqualität schafft zudem mehr Sicherheit für die Mitarbeiter und die Instandhaltungskosten verringern sich.

Autor: Herbert Warnecke, Leiter Key Account Green Solutions, EWE Vertrieb GmbH

Weitere Informationen

Photovoltaik-Dachziegel

Photovoltaik-Dachziegel

Bei Solardachziegeln handelt es sich um Dachziegel mit integrierter Photovoltaikkapazität. Sie werden wie Dachziegel auf die Dachlattung gehängt. Die gleiche Verfalzung schließt an die Glattsteine oder -ziegel an. Die variable Höhenüberdeckung erlaubt die Dacheinteilung gemäß den Lattabständen. So kann das Dach PV-aktiviert und wie eine herkömmliche Eindeckung geplant und verlegt werden.

Da PV-Dachziegel wesentlich kleiner als Solarmodule ausfallen, eignen sie sich vor allem für verwinkelte und kleine Dächer. Auch auf denkmalgeschützten Gebäuden, bei denen die Installation von Photovoltaikanlagen kompliziert ist, ist die Dachsanierung mit Solardachziegeln oft möglich.

Autor: Frank Engelmann, PV-Spezialist, Dachziegelwerke Nelskamp GmbH  

Weitere Informationen

Energieeffiziente Gebäude senken Energiepreise

Energieeffiziente Gebäude senken Energiepreise

Der Krieg im Osten unseres Kontinents wird auf absehbare Zeit auch hierzulande massive Auswirkungen haben. Neben der akuten Frage, wie es um die Energieversorgung im kommenden Winter stehen wird, geht es vor allem um die strategische Perspektive: Wie kann der Energiehunger des Gebäudesektors nachhaltig reduziert werden? Hier muss der Bestand in den Fokus gerückt, die Effizienz massiv gesteigert werden. Denn: Die aktuelle Gasverknappung und die daraus resultierenden massiven Preissteigerungen sind keine Eintagsfliege, sondern werden uns noch auf Jahre hinaus beschäftigen.

Nur eine signifikante Reduzierung des Energieverbrauchs wird dazu führen, dass Mieter und Hauseigentümer nicht über Gebühr belastet werden. Eine solche Reduktion erfordert zunächst einmal eine energieeffiziente Gebäudehülle, die den Rahmen dafür liefert, dass moderne Heizsysteme, wie etwa Wärmepumpen, kostenoptimal laufen können. Gebäudehülle und Gebäudetechnik müssen gemeinsam gedacht, geplant und umgesetzt werden. Wenn dann der noch notwendige Strom CO2-neutral produziert wird, ist nicht nur dem Geldbeutel geholfen, sondern auch dem Klima. Und die einseitige Energieimportabhängigkeit Deutschlands von Russland (und anderen) wäre ein Konstrukt der Vergangenheit. Eine schöne Vorstellung und ein weiter Weg – aber einer, der es wert ist, gegangen zu werden.

Autor: Jan Peter Hinrichs, Geschäftsführer, Bundesverband energieeffiziente Gebäudehülle e.V. (BuVEG)

Weitere Informationen

Weiterbildung zum Energiemanager

Weiterbildung zum Energiemanager

Energieeffizienz und das Einsparen von Energie werden zunehmend zu zentralen Faktoren, um die Kosten für Gebäude zu senken. Die Einführung eines Energiemanagementsystems (EnMS) ist bereits seit 2013 zwingende Voraussetzung für Energie- und Stromsteuerermäßigungen. Die politischen Rahmenbedingungen, das Gebäudeenergiegesetz (GEG) und die CO2-Bepreisung machen Energieeinsparungen unumgänglich. Daher greifen Wirtschaft und Industrie mehr denn je auf die Beratung durch Fachleute für Energiemanagement zurück. Energiemanagement-Beauftragte und Energiemanager helfen bei der Einführung eines EnMS, identifizieren Energieeinsparpotentiale und bereiten eine Zertifizierung vor.

Autorin: Ingrid Fregnan, Studienkoordination, Fernstudieninstitut der Berliner Hochschule für Technik (BHT)

Weitere Informationen

Neue Geschäftsmodelle für Aufzüge

Neue Geschäftsmodelle für Aufzüge

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2022-10 vom 23. Juni 2022

Zum 1. Juli 2022 erscheint der Planerbrief Nr. 36. Themen der Ausgabe Juli-August 2022 sind die Digitalisierung im Aufzugsmarkt, Messerundgänge auf der Light + Building, Wärmepumpen in Bestandsgebäuden, Nachbehandlung von Trinkwasser, Rufanlagen und IP-Vernetzung sowie Blitzschutz bei Ladesäulen.

Tim Ebeling, Geschäftsführer bei der Henning GmbH & Co. KG, erläutert die Zukunftschancen im Aufzugsmarkt: „Die Digitalisierung im Aufzugsmarkt schreitet kontinuierlich voran, eröffnet neue Chancen, aber auch Risiken und bringt neue Geschäftsmodelle hervor, die durchaus das Potential haben, Althergebrachtes zu verdrängen. Für alle Beteiligten gilt es nun zukunftsweisende und ausbaufähige Lösungen zu identifizieren und nutzbar zu machen.“

Mit dem Planerbrief informiert die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit alle zwei Monate unabhängig und neutral über neue Vorschriften, Technologien und Veranstaltungen zu Planung, Errichtung und Betrieb von Technischer Gebäudeausrüstung (TGA). Der nächste Planerbrief Nr. 37 erscheint am 1. September 2022. Der Planerbrief kann kostenlos auf der Website www.planerbrief.de abonniert werden.

1.149 Zeichen (mit Leerzeichen), zur freien Verwendung, Beleg erbeten

Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Ansprechpartner
Ilka Klein
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 120
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
Telefon  06172 98185-30
Telefax   06172 98185-99
presse@dgwz.de
www.dgwz.de/presse

Tweet-Vorschlag
Neue Geschäftsmodelle für Aufzüge. www.planerbrief.de

Download
www.dgwz.de/neue-geschaeftsmodelle-aufzuege

Bildquelle: Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Bildunterschrift: Der Planerbrief 36 informiert über neue Geschäftsmodelle für Aufzüge.

Weiterführende Informationen
www.planerbrief.de

Wie gefällt Ihnen diese Seite?

0

Wärmepumpen in Bestandsgebäuden

Wärmepumpen in Bestandsgebäuden

Die Situation rund um die Wärmepumpen hat sich in den letzten Jahren drastisch verändert. So mussten vor 15 Jahren die Menschen noch davon überzeugt werden, dass die Technik überhaupt funktioniert. Heute bestätigen Studien, Szenarien und Prognosen, dass die Wärmepumpe eine wichtige, ja sogar entscheidende Rolle für die Dekarbonisierung des Gebäudesektors übernehmen wird. So sollen bis 2030 in Deutschland bis zu sechs Millionen Wärmepumpen installiert werden.

Derzeit werden die Wärmepumpen vor allem in Neubauten installiert. Allerdings sind in Deutschland rund 75 Prozent der Wohn- und Gewerbeimmobilien älter als 40 Jahre. In vielen europäischen Ländern ist die Situation vergleichbar. Die Zahl verdeutlicht, wie wichtig die richtige energetische Strategie für Bestandsgebäude ist. Wo immer möglich, sollte zuerst der Heizenergiebedarf reduziert werden. Aus technischer Sicht gibt es kaum Gründe, Wärmepumpen in Bestandsgebäuden nicht heute schon einzusetzen. Sicherlich ist die Herausforderung, eine passende technische Lösung zu finden und diese erfolgreich zu implementieren, in einigen Fällen größer als in anderen. Aber grundsätzlich gilt: Wärmepumpen arbeiten erfolgreich nicht nur im Neubau, sondern auch im Bestand.

Die zukünftige technologische Entwicklung sollte in Richtung einer breiteren Produktpalette für Bestandsgebäude gehen. Dabei sind besonders standardisierte Gesamtlösungen wichtig, die sich möglichst schnell und im Idealfall kostengünstig installieren lassen. Weitere Entwicklungsziele sind noch höhere Effizienzen, leisere Geräte sowie der Umstieg auf klimafreundliche Kältemittel wie zum Beispiel Propan. Vor allem aber eine weitere Kostenreduktion spielt hier eine entscheidende Rolle. Die Investitionskosten von Wärmepumpenanlagen sind derzeit leider oft noch ein Ausschlusskriterium für diese Technologie. Auch sollten Wärmepumpen einfacher zu installieren sein. Die gezielte Nutzung von Werkzeugen und Methoden der Digitalisierung beziehungsweise der künstlichen Intelligenz kann einen großen Beitrag leisten. Zudem müssen für die stärkere Verbreitung von Wärmepumpen zukünftig mehr Fachkräfte zur Verfügung stehen. 

Autor: Dr. Marek Miara, Business Developer Heat Pumps, Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme ISE

Weitere Informationen

Neue Studie Heizen ohne Öl und Gas bis 2035

Neue Studie „Heizen ohne Öl und Gas bis 2035“

In Deutschland könnten Gebäude ab 2035 vollständig durch erneuerbare Energien mit Wärme versorgt werden. Zu diesem Ergebnis kommt eine neue Studie des Wuppertal Instituts, die im Auftrag von Greenpeace erstellt wurde.

Die Studie stellt dafür ein Sofortprogramm vor, mit dem ein beschleunigter Umstieg auf erneuerbare Energien in dem Sektor machbar wäre. Unter anderem zählt dazu ein Ausstiegsgesetz, mit dem der Einbau neuer Öl- und Gasheizungen ab 2024 und der Betrieb bestehender Anlagen schrittweise bis 2035 verboten werden müsste. Als notwendige Ergänzung dazu schlägt die Studie ein Förderprogramm für zwölf Millionen Wärmepumpen und 70 Millionen Quadratmeter Solarthermie-Anlagen vor.

Zum Gelingen der beschleunigten Wärmewende müsste auch der Energiebedarf der bestehenden Gebäude sinken. Das Sofortprogramm sieht deshalb in Abhängigkeit des Effizienzstandards eine schrittweise Pflicht zur Sanierung ineffizienter Gebäude vor, sodass bis 2040 alle Gebäude die Effizienzklasse B erreichen sollten. Unterstützt wird dies mit einer Weiterentwicklung der Bundesförderung für effiziente Gebäude, die zur Sanierung von jährlich mindestens drei Prozent der Gebäude führen würde. Darüber hinaus müssten Nah- und Fernwärmenetze stark ausgebaut und bis 2035 auf erneuerbare Energien umgestellt werden.

Neue Studie Heizen ohne Öl und Gas bis 2035

Weitere Informationen

Zwei Jahre Pandemie in der TGA-Branche

Die Covid-19-Pandemie hat unser Land fest im Griff. Davon ist die TGA-Branche nicht ausgenommen – auch wenn sie vergleichsweise gut durch die Krise gekommen ist und die Branchenumsätze 2020 und 2021 sogar gestiegen sind.

Gründe sind Förderprogramme im Bereich „Energieeffizienz“ und niedrige Zinsen, die Investitionen im Immobiliensektor begünstigen. Aber es gibt auch pandemiebedingte Einflüsse wie höhere Investitionen im privaten Wohnbereich durch den Homeoffice-Boom oder Projekte im Bereich „Lüftungstechnik“ zur Reduzierung des Infektionsrisikos. Dass die Lüftungstechnik zur Steigerung von Komfort, Gesundheit und Leistungsfähigkeit beiträgt, wird hoffentlich auch nach der Pandemie nicht in Vergessenheit geraten. Einen Digitalisierungsschub hat auch die TGA-Branche erfahren.

Es gibt aber auch Schattenseiten: Der persönliche Austausch und die Weiterbildung haben gelitten, Messen wie ISH und Light + Building sind als Präsenzveranstaltung ausgefallen, Material- und Lieferengpässe sorgen für Preissteigerungen und Verzögerungen von Bauprojekten, ungeimpfte MitarbeiterInnen sind z.B. in Krankenhäusern nicht mehr einsetzbar, krankheits- und quarantänebedingte Ausfälle müssen verkraftet werden.

Die Pandemie wird uns auch 2022 begleiten – aber die TGA-Branche hat ihre Leistungsfähigkeit und Stärke unter Beweis gestellt und wird das auch bis zum hoffentlich baldigen Ende der Pandemie tun.

Autor: Christoph Brauneis, Hauptgeschäftsführer, Bundesindustrieverband Technische Gebäudeausrüstung e.V. (BTGA)

Weitere Informationen

Schlagwortarchiv für: Energieeffizienz

Licht – Lampen, Leuchten und Beleuchtung

>> Weiter zum Seminar: LED-Beleuchtung – Planungssicherheit in der Lichttechnik
>> Weiter zum Seminar: Lichtsteuerung – Projektorientierte Planung und Umsetzung mit DALI

Allgemeine neutrale Informationen zu Licht, Lampen, Leuchten und Beleuchtung

LED-Beleuchtung

Light Emitting Diode (LED), zu Deutsch: Leuchtdiode, ist der aktuelle Trend in der Lichttechnik.

Leuchtmittel und Anwendungen

Retrofit: Unter Retrofit (engl. für nachrüsten, umrüsten, Nachrüstung) wird die Modernisierung oder der Ausbau bestehender (meist älterer und nicht mehr produzierter) Anlagen und Betriebsmittel verstanden.

Ziele: Verlängerung der Lebensdauer, höhere Effizienz der Anlage z. B. durch Energieeinsparung, Erfüllung gesetzlicher Vorgaben, Sicherstellen der Versorgung mit Ersatzteilen

LED-Kenndaten

  • Helligkeit, Lichtausbeute, Nomineller Nutzlichtstrom, Lichtstrom, Strahlungsleistung: gemessen in Lumen (lm)
  • Farbtemperatur, Lichtfarbe: gemessen in Kelvin (K), damit wird der Farbeindruck einer Lichtquelle bestimmt, Weißpunkt
  • Lebensdauer, Schaltzyklen
  • Nomineller Halbwertswinkel, Winkel des Lichtkegels
  • Dimmbarkeit
  • Schwellenspannung (Flux bin) – auch: Schleusenspannung, Durchlassspannung, Kniespannung, Knickspannung

Anwendungsbereiche

  • Hotel- und Gastgewerbe
  • Licht im Haus
  • Einzelhandel
  • Industrielle Gebäude
  • Städte und Straßenbeleuchtung
  • Sportstätten, Sporthallen, Stadien

Normen

  • DIN EN 1838 – Angewandte Lichttechnik – Notbeleuchtung
  • DIN EN 12193 – Licht und Beleuchtung – Sportstättenbeleuchtung
  • DIN EN 12464-1 Licht und Beleuchtung – Beleuchtung von Arbeitsstätten – Teil 1: Arbeitsstätten in Innenräumen
  • DIN EN 12665 – Licht und Beleuchtung – Grundlegende Begriffe und Kriterien für die Festlegung von Anforderungen an die Beleuchtung
  • DIN EN 13032 – Licht und Beleuchtung – Messung und Darstellung photometrischer Daten von Lampen und Leuchten
  • DIN EN 13201 – Straßenbeleuchtung
  • DIN EN 15193 – Energetische Bewertung von Gebäuden – Energetische Anforderungen an die Beleuchtung
  • DIN EN 60529 – Schutzarten durch Gehäuse
  • DIN EN 60598 – Leuchten
  • DIN 5034 – Tageslicht in Innenräumen
  • DIN 5035 – Beleuchtung mit künstlichem Licht
  • DIN 67524 – Beleuchtung von Straßentunneln und Unterführungen
  • DIN 67526 – Sportstättenbeleuchtung

Neue Ökodesign-Richtlinie für Lampen und Leuchten

Einige ineffiziente Leuchtmittel dürfen ab 1. September 2021 nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Dies schreibt die Verordnung 2019/2020/EU der Europäischen Kommission zur Festlegung von Ökodesign-Anforderungen an Lichtquellen (Lampen sowie Leuchten mit fest eingebauter Lichtquelle) und separate Betriebsgeräte sowie die delegierten Verordnung 2019/2015/EU der Europäischen Kommission zur Energieverbrauchskennzeichnung von Lichtquellen vor.

Lichtquellen und separate Betriebsgeräte müssen die in der Verordnung festgelegten neuen Anforderungen bezüglich der Mindesteffizienz sowie auch bestimmte Funktions- und Informationsanforderungen hierzu erfüllen. Darunter fallen beispielsweise Kompaktleuchtstofflampen mit eingebautem Vorschaltgerät, die sogenannten Energiesparlampen. Ab 1. September 2023 entfallen T8-Lampen in den Größen 600, 1.200 und 1.500 Millimeter sowie Halogenlampen mit den Sockeln G9, G4, GY6.35.

Zudem erhalten die Energieverbrauchsetiketten von Lichtquellen eine neue Skala von A bis G. Sie werden ab 1. September 2021 im Handel zu sehen sein. Bereits ab dem 25. Dezember 2019 erlosch die Pflicht zur Kennzeichnung von Leuchten für Hersteller und Lieferanten (2012/874/EU, Artikel 3, Absatz 2 und Artikel 4, Absatz 2 entfallen). Hersteller und Importeure stehen hier in der Verantwortung, nicht jedoch der Handel und die Endverbraucher.

EU-Richtlinien

  • Niederspannungsrichtlinie 2006/95/EG (NSR, LVD)
    Neue Fassung 2014/35/EG gilt ab 20. April 2016
  • Produktsicherheits-Richtlinie (2001/95/EG)
  • Richtlinie über Elektromagnetische Verträglichkeit 2004/108/EG

Hersteller von Technischen Leuchten

  • Bega
  • Erco
  • Philips
  • Regiolux
  • RZB
  • Schmitz-Leuchten
  • Sideco
  • Zumtobel

Hersteller von Leuchtmitteln und Komponenten

Verbände und Gremien

Publikationen

Weitere Informationen

Stichworte

  • Licht, Lampen, Leuchten, Lichttechnik, Beleuchtung, Beleuchtungsanlage
  • Lichtplanung, Neuplanung, Modernisierung, Umrüstung, Planungshilfe, Entscheidungshilfe
  • Amortisation, Energiekosten, Energieeffizienz, Energieeinsparung, Planungssicherheit, Investitionssicherheit
  • Retrofit, Vorschaltgeräte, Komponenten

Licht, Lampen, Leuchten, Lichttechnik, Beleuchtung, Beleuchtungsanlage

Amortisation, Energiekosten, Energieeffizienz, Energieeinsparung, Planungssicherheit, Investitionssicherheit

Seminar: LED-Beleuchtung

LED-Beleuchtung im Büro: Energieeffizienz und Ergonomie am ArbeitsplatzIn dem Seminar werden herstellerunabhängig und neutral der aktuelle Stand der LED-Lichttechnik und die Grundlagen vermittelt. Damit können Sie bei der Planung und Modernisierung von Beleuchtungsanlagen die richtigen Entscheidungen treffen, um bei Lichtprojekten auch tatsächlich eine Energieeinsparung und Investitionssicherheit unter Einhaltung der gültigen Normen zu erreichen.

Termine

Das Intensiv-Seminar dauert 1 Tag. Es beginnt um 10:00 Uhr und endet um 16:30 Uhr. Die nächsten Termine werden in Kürze bekanntgegeben.

Teilnahmegebühr

420,- € zzgl. 19 % MwSt.
inkl. 1 Tag Seminar, Unterlagen, Getränke, Pausenverpflegung und Mittagessen.

Beschreibung

Die Planung und Modernisierung von Beleuchtungsanlagen stellt Entscheider gerade vor große Herausforderungen. Die Lichttechnik entwickelt sich mit der LED-Technologie in großem Tempo weiter und Energieeinsparungen müssen bei langfristiger Investitionssicherheit auch tatsächlich realisiert werden. LED-Module werden mit unterschiedlichen Leistungen und Qualitätsmerkmalen angeboten und haben inzwischen eine viel höhere Farbwiedergabe, sind lichtstärker, energieeffizienter und halten wesentlich länger als noch vor wenigen Jahren. Natürlich gibt es auch unterschiedliche Qualitätsstandards, die zu unterschiedlichen Preisen angeboten werden. Ebenso müssen kritische Punkte bei effizienten und ästhetischen Lichtlösungen beachtet werden.

Nutzen

Das Seminar gibt eine Übersicht den aktuellen Stand der Lichttechnik und über Anwendungs-möglichkeiten. Es werden die kritischen Punkte aufgezeigt, die bei der Planung und Modernisierung von Beleuchtungsanlagen aktuell zu beachten sind, um ein Beleuchtungsprojekt auch tatsächlich energieeffizient und investitionssicher umzusetzen. Die neuen gestalterischen Möglichkeiten spielen dabei ebenso eine Rolle wie der effiziente Einsatz neuer Technologien und die Einhaltung geänderter Normen.

Abschluss

Die Teilnehmer erhalten eine qualifizierte Teilnahmebescheinigung mit Angabe der Lehrinhalte und Zeiten.

Teilnehmer

Das Seminar richtet sich an:

  • Planer, Architektur- und Ingenieurbüros
  • Errichter, Betreiber von Gebäuden, Öffentliche Hand, Handel
  • Mitarbeiter aus Planungsbüros, Bau- und Planungsabteilungen

Inhalte

  • Grundlagen zur LED- und Lichttechnik
  • Aktueller Stand der technologischen Entwicklung in der Beleuchtung
  • Praktische Anwendungsbeispiele zur Planung und Modernisierung von Beleuchtungsanlagen
  • Einsatzmöglichkeiten von technischem Licht in der gewerblichen Allgemeinbeleuchtung
  • Kritische Punkte bei der Lichtplanung
  • Qualitätsstandards und Preise
  • Lichtstärke, Farbwiedergabe, Lebensdauer, Entblendung
  • Komponenten: Kühlkörper, Vorschaltgerät, Optik
  • LED-Kenndaten im Vergleich zur konventionellen Lichttechnik
  • Aktuelle Normen und Vorschriften
  • Planungssicherheit und Investitionssicherheit
  • Amortisationsrechnung, Energiekosten, Energieeinsparung

Dozenten

  • Fachleute aus der Lichtindustrie

Anmeldung

Bitte schicken Sie das ausgefüllte Anmeldeformular (PDF) an E-Mail veranstaltungen@dgwz.de oder Telefax 06172 98185-99. Die nächsten Termine werden in Kürze bekanntgegeben.

Über das Veranstaltungs-Telefon 06172 98185-85 beantworten wir gerne montags bis freitags von 8:00 bis 18:00 Uhr Ihre Fragen.

Weiterführende Informationen

Stichworte

  • LED, Licht, Lampen, Leuchten, Lichtplanung, Lichttechnik, Beleuchtung, Beleuchtungsanlage, Neuplanung, Modernisierung
  • Amortisation, Energiekosten, Energieeffizienz, Energieeinsparung, Planungssicherheit, Investitionssicherheit
  • Umrüstung, Retrofit, Vorschaltgeräte, Komponenten

Seminar: LED-Beleuchtung – Planungssicherheit in der Lichttechnik