Schlagwortarchiv für: Energieeffizienz

Heizungsförderung jetzt auch für Unternehmen

Heizungsförderung jetzt auch für Unternehmen

Das Wichtigste in Kürze:

  • Vertreterinnen und Vertreter von Unternehmen können seit Ende August einen Antrag auf die neue Heizungsförderung bei der KfW stellen.

    KfW-Heizungsförderung für Unternehmen

    KfW-Heizungsförderung für Unternehmen

  • Die KfW fördert den Einbau von effizienten Heizungs­anlagen und Anlagen der Heizungs­unterstützung sowie den Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz.
  • Die Grundförderung wird als Zuschuss gezahlt und beträgt 30 Prozent der förderfähigen Kosten.
  • Der Zuschuss kann für Wohngebäude und Nichtwohngebäude beantragt werden.
  • Wenn schon eine Zusage für einen Zuschuss von der KfW oder vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) vorliegt, kann für Nichtwohngebäude zusätzlich ein Ergänzungskredit beantragt werden.
  • Hinzu kommt ein Effizienzbonus von fünf Prozent der förderfähigen Kosten für den Einbau besonders effizienter, elektrisch angetriebener Wärmepumpen.
  • Für effiziente Biomasseanlagen wird ein Emissionsminderungszuschlag in Höhe von 2.500 Euro gewährt.

Die KfW sorgt für die nötige Beschleunigung der Wärmewende und weitet die Heizungsförderung aus. Neben Privatpersonen können nun auch Unternehmen Zuschüsse und Ergänzungskredite erhalten, wenn sie ihre bestehende Immobilie mit einer neuen, klimafreundlichen Heizung ausstatten oder an ein Wärme- oder Gebäudenetz anschließen. Zu der möglichen Empfängergruppe gehören unter anderem auch Wohnungsbaugenossenschaften, Kammern, Verbände und gemeinnützige Organisationen. Die Heizungsförderung ist Teil der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) und kann ab sofort im KfW-Kundenportal „Meine KfW“ beantragt werden.

Als Grundförderung gewährt die KfW einen Zuschuss in Höhe von 30 Prozent der förderfähigen Kosten. Dazu zählen grundsätzlich die Kosten für alle Maßnahmen, die zur Herstellung und Funktionsfähigkeit erforderlich sind. Dieser Zuschuss kann für bestehende Wohngebäude und Nichtwohngebäude beantragt werden, deren Bauanzeige oder Bauantrag mindestens fünf Jahre zurückliegt.

Mit dem Zuschuss fördert die KfW den Kauf und die Installation von

  • solarthermischen Anlagen
  • Biomasseheizungen
  • elektrisch angetriebenen Wärmepumpen
  • Brennstoffzellenheizungen
  • wasserstofffähigen Heizungen
  • innovativer Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer Energien

sowie den Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz.

Unternehmen erhalten den Zuschuss, wenn das Vorhaben abgeschlossen ist und alle Bedingungen dafür erfüllt wurden. Neben der Grundförderung gibt einen Effizienzbonus von fünf Prozent der förderfähigen Kosten für besonders effiziente Wärmepumpen, die als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser nutzen oder ein natürliches Kältemittel einsetzen. Für besonders  umweltfreundliche Biomasseanlagen gibt es zusätzlich einen Emissionsminderungszuschlag von pauschal 2.500 Euro. Unterschieden wird bei der Förderung zwischen Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden. Der größte Unterschied liegt im Förderhöchstbetrag. Er legt fest, wie viel Förderung Unternehmen maximal für ihr Vorhaben erhalten können. Bei Wohngebäuden wird dieser nach Wohneinheiten berechnet und gestaffelt, bei Nichtwohngebäuden nach Quadratmetern.

Für den Heizungstausch in Nichtwohngebäuden kann außerdem ein zinsgünstiger Ergänzungskredit beantragt werden, wenn bereits die Zusage der KfW oder ein Zuwendungsbescheid des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für das Vorhaben vorliegt. Der Kreditbetrag hängt von den förderfähigen Kosten und der Summe der geförderten Quadratmeter ab.

Grundsätzlich gilt: Der Zuschuss muss beantragt werden, bevor das Vorhaben startet. Es gibt aber eine Übergangsregelung: Wenn das Vorhaben zwischen dem 29.12.2023 und dem 31.08.2024 begonnen wurde, kann der Antrag bis zum 30.11.2024 nachgeholt werden. Ab dem 01.09.2024 muss der Antrag aber vor Beginn der Arbeiten vor Ort gestellt werden.

Die neue Förderung soll dazu beitragen, dass in Deutschland mehr Energie gespart und mehr erneuerbare Energie genutzt wird. Dadurch sollen auch die Treibhausgas-Emissionen in Gebäuden gesenkt werden. Im Gegensatz zu den bisherigen KfW-Krediten der Bundesförderung für effiziente Gebäude ist es nicht nötig, dass die Maßnahmen zu einer neuen Effizienzgebäude-Stufe führen.

Autor: Olivia Kullik, Redakteurin, Axel Springer Corporate Solutions

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BGV Expertentag Elektrotechnik 2024

Vom 23. bis 25. September 2024 veranstaltet die BGV Immobilien GmbH & Co. KG (Badische Versicherungen) in Karlsruhe den BGV Expertentag Elektrotechnik.

Im Fokus der diesjährigen Veranstaltung steht das Thema Energieeffizienz. Mit dieser Veranstaltung bietet die BGV Sachverständigen und Fachleuten eine unabhängige Plattform, ihre Erfahrungen, Informationen und Neuigkeiten neutral und ungezwungen im Kollegenkreis auszutauschen. Ein umfangreiches Vortragsprogramm liefert Hintergrundinformationen zu den Themen Balkonkraftwerk, Photovoltaikanlagen und CO2-Neutralität. Für die Veranstaltung ist eine Anmeldung erforderlich. Die Teilnahmegebühr beträgt 251 Euro netto.

Autorin: Dr. Barbara Löchte, Marketing Kommunikation, Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)

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Förderung von energieeffizienten Kälte- und Klimaanlagen

Förderung von Kälte- und Klimaanlagen

Am 1. März 2024 trat die novellierte Richtlinie für die Förderung von energieeffizienten Kälte- und Klimaanlagen in Kraft. Damit wird die Förderung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz erweitert und fortgesetzt. Gefördert werden hoch energieeffiziente Kälteerzeuger mit nicht-halogenierten Kältemitteln in stationären Kälte- und Klimaanlagen (einschließlich deren Komponenten) sowie erstmals die Umrüstung bestehender kleiner Kompressionskälteanlagen zur Verminderung des Stromverbrauchs („Effizienz-Umrüstung von Kleinanlagen“).

Begünstigt werden die vollständige oder teilweise Neuerrichtung von Kälteanlagen, Klimaanlagen sowie von Wärmepumpen zur Nutzung von Prozessabwärme – und in Kombination damit – zugehörige Komponenten und Systeme einschließlich Speicher, die Einbindung von Anlagen zur Nutzung Erneuerbarer Energien wie Wind- und Solaranlagen sowie die „Effizienz-Umrüstung“ von bestehenden, kleinen Kompressionskälte- oder Klimaanlagen zur Minderung des Elektroenergieverbrauchs, wobei das bestehende fluorhaltige Kältemittel zwingend gegen ein Kohlenwasserstoff-Kältemittel auszutauschen ist. Erstmals können damit bestehende kleine Kälteerzeuger, d. h. Kompressionskälteanlagen für Normal- und Tiefkühlung gefördert werden, wenn diese auf den Betrieb mit nicht-halogenierten Kältemitteln um- und mit einem druckgesteuerten Drehzahlregler für den Verflüssigerventilator ausgerüstet werden. Förderfähig sind Anlagen mit mindestens 0,5 und höchstens 10 kg Kohlenwasserstoff-Kältemittel.

Antragsberechtigt sind Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften, Zweckverbände und Eigenbetriebe, Hochschulen und Schulen, Krankenhäuser sowie kirchliche Einrichtungen.

Die Förderung erfolgt auf Zuschussbasis mit Festbeträgen. Die elektronische Antragstellung ist seit dem 1. März 2024 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) wieder möglich und läuft spätestens zum 31. Dezember 2026 endgültig aus. Mit Hilfe der Förderung setzen Anlagenbetreiber nicht-halogenierte Kältemittel ein und reduzieren dadurch die direkten Emissionen von treibhauswirksamen Gasen. Durch die Verwendung hocheffizienter Komponenten und Systeme verbrauchen geförderte Anlagen erheblich weniger Energie und verursachen dadurch deutlich geringere CO2-Emissionen aus der Stromerzeugung. Die Anlagen tragen so zu Energieeinsparungen und zum Klimaschutz bei und die Anlagenbetreiber sparen Betriebskosten.

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Reifegradmodell für Rechenzentren

Reifegradmodell für Rechenzentren

In der Normenreihe DIN EN 50600 ist im Dezember 2023 die deutsche Übersetzung der zweiten Ausgabe des Normenteils DIN CLC/TS 50600-5-1 VDE V 0801-600-5-1 „Informationstechnik – Einrichtungen und Infrastrukturen von Rechenzentren. Teil 5-1: Reifegradmodell für Energiemanagement und Umweltverträglichkeit“ erschienen. Dieses Dokument definiert ein Reifegradmodell für die Umweltauswirkungen der in einem Rechenzentrum untergebrachten Einrichtungen, Infrastrukturen und Einrichtungen der Informations- und Kommunikationstechnik (IuK) und führt zu diesem Zweck fünf aufeinander aufbauende Reifegrade ein, inklusive Best Practices, die von Experten aus ganz Europa vorgeschlagen und abgestimmt wurden.

In der Anwendung ermöglicht die neue Technische Spezifikation Betreibern von Rechenzentren einerseits einen Weg zur kontinuierlichen Verbesserung der Energieeffizienz und Nachhaltigkeit zu entwickeln. Andererseits unterstützt es Planer darin, für neue Rechenzentren den Bauherren gute Empfehlungen für ein energieeffizientes und nachhaltiges Design zu geben.

Autor: Dr. Ludger Ackermann, Senior Data Center Consultant, Data Center Excellence GmbH

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Novelliertes Gebäudeenergiegesetz (GEG) 2024

Zum 1. Januar 2024 tritt das Gebäudeenergiegesetz (GEG) über das „Gesetz zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches, zur Änderung der Verordnung über Heizkostenabrechnung, zur Änderung der Betriebskostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung“ vom 16. Oktober 2023 in Kraft. Das Gesetz wurde am 19. Oktober 2023 im Bundesgesetzblatt offiziell verkündet.

Das neue GEG sieht vor, dass ab Januar 2024 in Neubaugebieten jede neu eingebaute Heizung 65 % Erneuerbare Energien nutzt.

Für Bestandsgebäude und Neubauten in Baulücken gilt diese Vorgabe in Abhängigkeit von der Gemeindegröße nach dem 30. Juni 2026 (in Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern) bzw. 30. Juni 2028 (in Städten mit weniger als 100.000 Einwohnern). Die Fristen sind gekoppelt mit den im Wärmeplanungsgesetz vorgesehenen Fristen für die Erstellung kommunaler Wärmepläne.

Bestehende Heizungen können weiter betrieben und im Bedarfsfall repariert werden.

Die Regelungen des GEG sind technologieoffen ausgestaltet. Folgende Optionen stehen für den Heizungstausch/-einbau zur Verfügung: Der Anschluss an ein Wärmenetz, Wärmepumpe, Stromdirektheizung, Biomasseheizung (Holz, Hackschnitzel, Pellets), Hybridheizung (Wärmepumpe oder solarthermische Anlage in Kombination mit Gas- oder Ölheizung oder Biomasseheizung), Heizung auf der Basis von Solarthermie und Gasheizungen, die nachweislich mindestens 65 % Biomethan oder biogenes Flüssiggas nutzen. Für Gasheizungen, die auf 100 % Wasserstoff umgerüstet werden können, muss ein verbindlicher und von der Bundesnetzagentur genehmigter Fahrplan für die Umstellung eines Gasnetzes auf Wasserstoff vorliegen.

Gasheizungen, die ab dem 1. Januar 2024 eingebaut werden, müssen ab 2029 steigende Anteile Biomethan oder andere grüne Gase nutzen: 15 % ab dem 1. Januar 2029, 30 % ab dem 1. Januar 2035 und 60 % ab dem 1. Januar 2040. Ab 2045 ist dann die Verwendung fossiler Brennstoffe nicht mehr zulässig.

Das GEG enthält Härtefallregelungen, nach der eine Ausnahme von der Heizpflicht mit Erneuerbaren Energien auf Antrag möglich ist.

Um den Umstieg auf Heizen mit Erneuerbaren Energien zu unterstützen, sieht das Gesetz zukünftig eine stärker sozial ausgerichtete Förderung über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) vor. Neben Förderzuschüssen ist die Vergabe von zinsvergünstigten Krediten vorgesehen. Die entsprechende Förderrichtlinie BEG Einzelmaßnahme (BEG EM) wird überarbeitet.

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Monitoring und Gebäudeautomation - Basis für einen energieeffizienten Gebäudebetrieb

Energieeffizienz durch Gebäudeautomation

Die verschärften Anforderungen durch die europäischen und nationalen gesetzlichen Rahmenbedingungen erfordern für nahezu alle Nicht-Wohngebäude sowohl bei Neubau als auch im Bestand den Einsatz zeitgemäßer Gebäudeautomationssysteme. Dazu gehört auch die Planung und Umsetzung eines Energie- und Anlagenmonitorings.

Daher ist es wichtig, sich bereits in der Bedarfsplanung und der frühen Konzept- und Planungsphase passend Gedanken über das Betreiberkonzept und den späteren energieeffizienten und nachhaltigen Gebäudebetrieb zu machen. Wer kann dies übernehmen? Das Gewerk Gebäudeautomation (GA) mit der Kostengruppe 480 ist hier prädestiniert neben der Grundautomatisierung aller Gewerke auch das übergeordnete Energie- und Gebäudemanagement inklusive Monitoring mitzuplanen. Wichtig hierbei ist, dass – entgegen der bisher üblichen Vorgehensweise – das Gewerk Gebäudeautomation früher im Planungsprozess eingebunden wird, so wie es auch in der neu überarbeiteten VDI 3814 Richtlinien-Reihe verankert ist.

Um die „neue“ GA passend planen, ausführen und nutzen zu können, bedarf es ergänzender Fort- und Weiterbildung. Architekten, Fachplaner und Ausführende sollten sich daher frühzeitig zu diesem Themenfeld informieren.

Autor: Prof. Dr.-Ing. Martin Becker, Professur für MSR-Technik, Gebäudeautomation und Energiemanagement, Hochschule Biberach (HBC)

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IT-Kühlung mit Propan

IT-Kühlung mit Propan

Dass sich Umweltschutz und Energieeffizienz nicht ausschließen, zeigt sich am Beispiel eines kürzlich in Betrieb genommenen Rechenzentrums eines Kommunalversorgers in Österreich. Installiert wurde eine Kälteerzeugung mit neun wassergekühlten Kältemaschinen mit dem natürlichen Kältemittel Propan (R290). Propan leistet aufgrund seines niedrigen Global Warming Potential (GWP) einen aktiven Beitrag zur Reduzierung klimaschädlicher Gase. Durch die Kombination der Kälteerzeugung mit großflächig ausgelegter freier Kühlung wird CO2 eingespart sowie die Rentabilität für das Unternehmen erhöht. Der modulare Anlagenbau mit maximaler Vorfertigungstiefe verkürzte zudem die Bauzeit.

Autor: Alexander Streit, Geschäftsführer, Streit-TGA GmbH & Co. KG

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Whitepaper zu Green Buildings

Whitepaper zu Green Buildings

Das Whitepaper „Green Buildings – Der kompakte Leitfaden für ein nachhaltiges Bau- und Instandhaltungsgewerbe“, herausgegeben vom Unternehmen KONE, informiert über die Planung und Umsetzung nachhaltiger technischer Gebäudelösungen. Ziel von Green Buildings ist es, die Umweltauswirkungen über den gesamten Lebenszyklus eines Gebäudes zu minimieren.

Der Leitfaden ist unter Mitwirken von zwei Experten der nachhaltigen Gebäudetechnik entstanden. Prof. Dr.-Ing. Martin Pfeiffer erläutert Anforderungen an Green Buildings sowie bewährte und für die Zukunft relevante Verfahren und Technologien der Bau- und Anlagentechnik. Zudem zeigt er auf, wie der für nachhaltiges Bauen angewandte Ansatz des Life-Cycle-Engineering optimal umgesetzt werden kann. Prof. Dr.-Ing. Jörn Krimmling gewährt einen Einblick in die Rolle und Entwicklung von nachhaltigem Facility Management und informiert über den Einfluss der Digitalisierung auf den Bereich der Instandhaltung.

Das Whitepaper Green Buildings ist kostenlos und kann über die Website des Unternehmens heruntergeladen werden.

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Natürliche Kältemittel im neuen Planerbrief

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2023-13 vom 3. Juli 2023

Der Einsatz natürlicher Kältemittel gewinnt an Bedeutung, damit Kälte-, Klima- und Wärmepumpenanlagen auch in Zukunft effizient und umweltfreundlich betrieben werden können. Darauf weist die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) im neuen Planerbrief Nr. 42 hin, der zum 1. Juli 2023 erschienen ist.

Weitere Themen im Planerbrief sind Veränderungsprozesse in mittelständischen Unternehmen, überkopf installierte Photovoltaik-Module, Co2-neutrale Aufzüge und der Fachkräftemangel im Handwerk. Ein Referenzbeispiel zeigt, in welchen Bereichen Unternehmen Innovationen umsetzen können. Worauf ist bei der regelkonformen Installation von Photovoltaik-Modulen zu achten, die zum Beispiel als Dach eines Carports geplant werden? Ein Hersteller von Aufzügen erläutert die auf Co2-Neutralität ausgerichtete digitale Ausstattung moderner Aufzugsmodelle. Gastautor Jörg Dittrich, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks, geht darauf ein, wie Berufe in den für die Energiewende wichtigen Gewerken für junge Menschen attraktiver werden können.

Mit dem Planerbrief informiert die DGWZ alle zwei Monate unabhängig und neutral über neue Vorschriften, Technologien und Veranstaltungen zu Planung, Errichtung und Betrieb von Technischer Gebäudeausrüstung (TGA). Der nächste Planerbrief Nr. 43 erscheint am 1. September 2023. Der Planerbrief kann kostenlos auf der Website www.planerbrief.de abonniert und heruntergeladen werden.

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Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Ansprechpartner
Dr. Barbara Löchte
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 120
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
Telefon  06172 98185-30
Telefax   06172 98185-99
presse@dgwz.de
www.dgwz.de/presse

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Natürliche Kältemittel im neuen Planerbrief Nr. 42 vom Juni 2023. www.planerbrief.de

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www.dgwz.de/neuer-planerbrief-42

  • Pressemitteilung Nr. 2023-13 (PDF)
  • Bild: Planerbrief-42.jpg

    Bildquelle:
    DGWZ
    Bildunterschrift: Die Wahl des richtigen Kältemittels ist ein Thema im neuen Planerbrief.

Weiterführende Informationen
www.planerbrief.de

CO2-neutrale Aufzüge?

CO₂-neutrale Aufzüge?

Innovative Ansätze in der Aufzugtechnik eröffnen Chancen für einen verantwortungsbewussten Umgang mit Energie und erfüllen die Anforderung an zeitgemäße Technologiekonzepte. Mit Hilfe von Riemenantriebstechnologie und reduziertem Systemgewicht kann z. B. der Energiebedarf eines Aufzugs um bis zu 28 % gesenkt werden. Neue Aufzugsmodelle verfügen zudem über optimierte Energiesparfunktionen wie einen lernenden Eco-Modus, der sich automatisch an die Anforderungen des Gebäudebetriebs anpasst. Ausgestattet mit regenerativen Antrieben geben sie zudem Energie an das Gebäude zurück.

Im Zeitalter des Internet of Things (IoT)) basieren Aufzugsplattformen auf Cloud-Infrastrukturen und Hochleistungs-Computing-Einheiten und lassen sich dadurch kontinuierlich an die Kundenanforderungen anpassen. Die digitale Vernetzung ermöglicht damit eine intelligente Wartung mit Ferninterventionen, ohne dass ein Einsatz vor Ort vorgenommen werden muss. Das führt zu einem reduzierten CO2-Ausstoß. Alle Komponenten für digitale Erweiterungen sind bereits von Beginn an im Produkt integriert, so dass für Upgrades nur in Ausnahmefällen ein Techniker vor Ort erforderlich wird. Fahrgäste können sich mittels ihres Mobilgeräts mit dem Aufzug verbinden und die nächste freie Kabine rufen. Im Kabinentableau integrierte Multimediasysteme bieten dem Betreiber eine Kommunikationsplattform.

Autor: Anne Bippus, Projektmanagerin, Marketing Kommunikation, TK Aufzüge GmbH

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Schlagwortarchiv für: Energieeffizienz

Energie-Effizienz-Experten (EEE)

Energie-Effizien-Experten (EEE)

Einführung | Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena)PublikationenRegelheft | Weitere Informationen

Einführung

Die Energie-Effizienz-Expertenliste ist das bundesweite Verzeichnis nachweislich qualifizierter Fachkräfte für energieeffizientes Bauen und Sanieren. Sie bietet eine umfassende Übersicht über Energieberater, Architekten, Ingenieure und Handwerker, die sich in diesem Bereich spezialisiert haben.

Das Verzeichnis wurde 2011 etabliert und dient dazu einheitliche Qualitätsstandards zu gewährleisten. Es wurde vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMKW), dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und der KfW Bankengruppe (KfW) ins Leben gerufen.

Um in der Energie-Efizienz-Expertenliste  geführt zu werden und dort zu bleiben, müssen die Experten alle drei Jahre 24 Unterrichtseinheiten je Eintragungskategorie an Fortbildungen absolvieren und Praxisnachweise erbringen.

Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit, sich als Fortbildungsanbieter in den bundesweiten Fortbildungskalender eintragen zu lassen.

Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena)

Die Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena) ist das Kompetenzzentrum für Energieeffizienz, erneuerbare Energien und intelligente Energiesysteme in Deutschland. Die dena setzt wichtige Impulse für die Energiewende und die Klimaschutzziele des Landes um. Zu ihren Aufgaben gehören die Förderung von Energieeffizienzmaßnahmen, die Unterstützung des Ausbaus erneuerbarer Energien und die Entwicklung intelligenter Energiesysteme.

Ein wichtiger Bestandteil ihrer Arbeit ist die Koordination der Energie-Effizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes.

Publikationen

Regelheft

Das vorliegende Regelheft enthält die Voraussetzungen für die Eintragung in die Energie-Effizienz-Experten-Liste

Weiterführende Informationen

Die DGWZ ist anerkannter Fortbildungsträger der dena und bietet mit zwei Seminaren Energieeffizienz-Experten die Möglichkeit, zwischen 16 und 24 Fortbildungspunkten in den Kategorien Wohngebäude, Nichtwohngebäude sowie Energieaudit DIN 16247/Contracting (BAFA) zu erlangen.

 

Stichworte

BAFA, BMKW, Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, Deutsche Energie-Agentur, dena, Energieeffizienz, Energieeffizienzexperten, Energieeffizienz-Expertenliste, Experten, Fortbildung, Fortbildungspunkte, Förderungsprogramme, KfW, KfW Bankengruppe, Seminar, Webinar, Weiterbildung, Weiterbildungspunkte

Hersteller und Anbieter für Kältemittel

Hersteller und Anbieter von Kältemitteln

Kältemittel sind bei vielen Herstellern und Anbietern zu finden. Im Folgenden werden einige dieser aufgezählt.

CHC Gerling, Holz & Co. Handels GmbH

Ruhrstraße 113
22761 Hamburg
Telefon 040 853 123-0
Fax 040 53 123-66
E-Mail hamburg@ghc.de
www.ghc.de

KälteConcept GmbH

Verlängerte Goethestraße 9
08209 Auerbach
Telefon 03744 183080
Fax 03744 183088
E-Mail info@kaelteconcept.de
www.kaelte-concept.de

Wutke Kälte- und Klimatechnik GmbH

Burdastraße 15
77746 Schutterwald
Telefon 0781 59955
E-Mail info@wutke-kuehlsysteme.de
www.wutke-kaeltetechnik.de

H&H Gerätebau GmbH

Bildstock 18/1
88085 Langenargen
Telefon 07543 / 93499-0
E-Mail info@hhgeraetebau.de
www.hhgeraetebau.de

CO2 Tankstelle

Gutenbergstrasse 11
49479 Ibbenbüren
Telefon 05451 – 938800
Fax 05451 – 93880121
E-Mail info@co2-tankstelle.de
www.co2-tankstelle.de

Tölzer Kälte- Klimatechnik GmbH

Gewerbering 22
83646 Bad Tölz
Telefon 08041 793 55 14
Fax 08041 793 55 15
E-Mail info@toelzer-kaelte.com
www.toelzer-kaelte.com

COOLTHERM Kälteanlagen und Wärmepumpen GmbH

Steinbruch 5
63755 Alzenau
Telefon 06023 96800 100
Fax 06023 96800 501
E-Mail info@cooltherm.de
www.cooltherm.de

Weitere Informationen

Stichworte
Förderprogramm, Förderung, Gewerbekälte, Kälteanlage, Klimaanlage, Kälteerzeuger, Kältemittel, Kältetechnik, Energieeffizienz, Natürliche Kältemittel, F-Gase

Kältemittel

Kältemittel – Übersicht

Einführung | Normen und Vorschriften | Publikationen | Hersteller | Weitere Informationen

Einführung: Was sind Kältemittel?

Kältemittel sind chemische Substanzen, die in Kälte- und Klimaanlagen verwendet werden, um Wärme von einem Ort zu einem anderen zu transportieren. Sie spielen eine entscheidende Rolle in Kühlschränken, Klimaanlagen und industriellen Kälteanlagen.
Kältemittel werden durch einen Zyklus von Verdampfung und Kondensation geleitet, um Wärme aufzunehmen und abzugeben. Die Wahl des Kältemittels hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter die erforderliche Betriebstemperatur, die Umweltverträglichkeit und die Sicherheitsanforderungen.
Früher waren chlorierte Fluorkohlenwasserstoffe und Hydrochlorfluorkohlenwasserstoffe beliebte Kältemittel, aber aufgrund ihrer schädlichen Auswirkungen auf die Ozonschicht und den Treibhauseffekt wurden sie weitgehend durch fluorierte Kältemittel ersetzt.

Natürliche Kältemittel

Natürliche Kältemittel stellen eine umweltfreundlichere Alternative zu synthetischen Kältemitteln dar. Das Umweltbundesamt informiert darüber, dass natürliche Kältemittel wie Kohlenwasserstoffe, Ammoniak, Kohlendioxid und Wasser in stationären Kälteanlagen eingesetzt werden können. Diese Kältemittel haben entweder ein geringes oder kein Treibhauspotenzial und tragen somit weniger zur Klimaerwärmung bei.

F-Gase

Fluorierte Treibhausgase (F-Gase) sind eine Gruppe von chemischen Verbindungen, die in der Kältetechnik und anderen Anwendungen eingesetzt werden, aber ein hohes globales Erwärmungspotenzial (GWP) haben. F-Gase wie Fluorkohlenwasserstoffe (FKW) und teilhalogenierte Fluorkohlenwasserstoffe (HFKW) haben ein sehr hohes Treibhauspotenzial im Vergleich zu anderen Treibhausgasen. Ihr Einsatz trägt erheblich zur Klimaerwärmung bei und steht daher im Fokus internationaler Bemühungen zur Emissionsminderung.

Mit der am 11. März 2024 in Kraft getretenen novellierten F-Gase-Verordnung „Verordnung (EU) 2024/573“ wird das Ziel verfolgt, die Emissionen von fluorierten Gasen in der Atmosphäre zu beschränken. Hierzu umfasst die F-Gase-Verordnung zum einen Verbote zur Nutzung fluorierter Gase (F-Gase) in verschiedenen Anwendungen. Zum anderen enthält sie Vorschriften für den Umgang mit F-Gasen und Geräten, in denen diese verwendet werden. Die Verwendung von teilfluorierten Kohlenwasserstoffen (HFKW) – den am häufigsten verwendeten F-Gasen, auf die rund 90 % der F-Gas-Emissionen entfallen – soll bis 2030 gegenüber 2015 um 95 % verringert und bis 2050 auf null sinken. Damit sollen laut EU-Kommission bis 2050 etwa 500 Mio. Tonnen CO2-Äquivalente (CO2e) vermieden werden.

Normen und Vorschriften

Für Kältemittel gelten eine Reihe von Normen, Technischen Regeln und Rechtsvorschriften:

Publikationen

Hersteller

Weitere Informationen

Stichworte

Kälteanlage, Klimaanlage, Kälteerzeuger, Kältemittel, Kältetechnik, Energieeffizienz, Natürliche Kältemittel, F-Gase, F-Gase-Verordnung

EnOcean GmbH

EnOcean GmbH

Kolpingring 18a
82041 Oberhaching
Telefon 089 6734 689-58
info@enocean.com
www.enocean.com

Produkte und Leistungen

EnOcean ist der Pionier für Energy Harvesting und Sensor-to-Cloud-Lösungen für nachhaltige Internet of Things (IoT)-Anwendungen. Seit mehr als 20 Jahren stellt EnOcean wartungsfreie Funkschalter und Sensoren her, die ihre Energie aus der Umgebung gewinnen – aus Bewegung, Licht oder Temperaturänderungen.

Die Kombination aus miniaturisierten Energiewandlern, Ultra-Low-Power-Elektronik, robuster Funktechnologie und offenen Multiprotokoll-Konnektivitätslösungen auf Basis offener Standards (EnOcean, Zigbee, Bluetooth®, BACnet, Modbus, LON und IAP) bildet die Grundlage für intelligente Gebäude, Dienstleistungen und Produktionsprozesse im IoT.

Die nachhaltigen EnOcean-Lösungen werden in der Gebäudeautomation, in Smart Homes, bei der Steuerung von LED-Beleuchtung und in industriellen Anwendungen zur Optimierung des CO₂-Fußabdrucks von Gebäuden eingesetzt. EnOcean ist ein starker Partner für mehr als 500 führende Produkthersteller und hat weltweit mehr als eine Million Gebäude realisiert.

Höhepunkte zur Light + Building 2024

Auf der Light + Building 2024 liegt der Fokus von EnOcean auf Lösungen zu mehr Energieeffizienz, Wellbeing am Arbeitsplatz und Raumoptimierung durch Informationen zur Belegung. Neue Produkte, die auf dem Messestand gezeigt werden, sind das Energy Harvesting Modul PTM 216B, das sich durch seine größere Reichweite besonders für Gebäude mit hohen Decken eignet sowie der neue EMDC Motion & Activity Sensor.

Planer-Ansprechpartner

DACH Region, Henning Meyer, Systemberater Gebäudeautomation, Telefon 0170 9243755, henning.meyer@enocean.com

 

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Windhager Zentralheizung GmbH

Windhager Zentralheizung GmbH

Daimlerstraße 9
86368 Gersthofen
Telefon 0821 21860-0
info@de.windhager.com
www.windhager.com

Das 1921 in Seekirchen bei Salzburg gegründete Unternehmen zählt heute mit über 650 Mitarbeitern, drei ausländischen Niederlassungen und einem internationalen Partner-Netzwerk zu Österreichs führenden Heizkessel-Herstellern. Die hauseigene Forschungs- und Entwicklungsabteilung des regionalen Leitbetriebs widmet sich vor allem der Entwicklung von hocheffizienten Heizlösungen für erneuerbare Energien.

Produkte und Leistungen

Das Angebot reicht von der Wärmepumpe und hochwertigen Scheitholzvergasern über komfortable Pellets-Heizlösungen bis hin zum innovativen Hackgutvergaser mit Saugsystem. Innovative Hybrid-Lösungen sowie Gas-Brennwertgeräte und eine breite Palette an Heizungs-Zubehör runden das Heizkessel-Programm ab. Produziert wird ausschließlich am Firmenstammsitz in Seekirchen bei Salzburg, ab 2024 im neuen Produktions- und Entwicklungszentrum Pinsdorf bei Gmunden. Dort wird die Wärmepumpen-Reihe der Modelle AeroWIN Evo 9.6 und Evo 13.9 produziert. Die Luft- /Wasser-Wärmepumpen in Monoblockbauweise bieten Leistungsbereiche bis zu 22 kW (inklusive Heizstab; ohne Heizstab bei A-7/W35 bis 9,4 kW bzw. 13,2 kW) und eignen sich für den Neubau sowie für den Bestand.

Zu der kompakten Bauweise überzeugt die AeroWIN Evolution durch höchste Energieeffizienz mit einem COP von bis zu 5,18 bei A7/W35. Ihr Betrieb ist mit einem Schallleistungspegel (EN 12102) von 45 bzw. 50 dB(A) flüsterleise. Dazu tragen die Inverter-Technologie, ein Ventilator im sogenannten Eulenflügel-Design sowie ein großzügig dimensionierter Verdampfer mit weitem Lamellenabstand bei. Zudem hat Windhager serienmäßig eine Kühlfunktion in die Geräte integriert.

Planer-Ansprechpartner

Anton Seiler, Planerberater,
Telefon 0821 21860-244, E-Mail planung@de.windhager.com

NIBE Systemtechnik GmbH

NIBE Systemtechnik GmbH

Am Reiherpfahl 3
29223 Celle
Telefon 05141 7546-0
info@nibe.de
www.nibe.de

Wohlfühlklima aus der Natur

Das Unternehmen NIBE hat seinen Ursprung in Schweden und ist mit rund 21.000 Mitarbeitern weltweit aktiv. NIBE ist seit Jahrzehnten ein Pionier auf dem Gebiet der nachhaltigen Haustechnik und hat die technische Weiterentwicklung von Systemen zum Heizen, Kühlen und Lüften von Gebäuden ständig vorangetrieben.

Das Unternehmen NIBE hat seinen Ursprung in Schweden und ist mit rund 21.000 Mitarbeitern weltweit aktiv. NIBE ist seit Jahrzehnten ein Pionier auf dem Gebiet der nachhaltigen Haustechnik und hat die technische Weiterentwicklung von Systemen zum Heizen, Kühlen und Lüften von Gebäuden ständig vorangetrieben.

Wärmepumpen von NIBE sind anerkannt und marktführend. Wir alle können einen Beitrag zum Erhalt der Natur leisten und die Lebensqualität der folgenden Generationen sichern, indem wir viel mehr energieeffiziente und umweltfreundliche Produkte nutzen. Es reicht nicht aus, konventionelle Heizungen mit fossilen Brennstoffen ein wenig zu verbessern, um die globalen Klimaziele zu erreichen. Öl, Kohle und Gas müssen durch regenerative Energiequellen ersetzt werden, damit die Natur nicht unwiederbringlich zerstört wird.

Mit NIBE ist dies möglich. Mitarbeiter entwickeln, fertigen und liefern Produkte, die ein perfektes Raumklima mit minimalen Kosten für den Anlagenbetreiber und einer geringstmöglichen Umweltbelastung schaffen. Gemeinsam mit seinen Partnern sorgt NIBE für Wärme, Kühlung, Lüftung und Warmwasserbereitung, indem die Energie aus Boden, Luft, Wasser, Sonne und sogar aus dem Gebäude selbst nutzbar gemacht und verstärkt wird.

Das Unternehmen NIBE verfügt über fast siebzig Jahre Erfahrung bei der Herstellung energieeffizienter Produkte und investiert kontinuierlich in Forschung und Entwicklung, um sicherzustellen, dass die Fertigung den höchsten Qualitätsansprüchen gerecht wird.

Produkte und Leistungen

Effiziente Wärmepumpensysteme für große und kleine Gebäude im Neubau und Bestand.

Planer-Ansprechpartner

Telefon 05141 7546-0, E-Mail info@nibe.de

Clivet GmbH

Clivet GmbH

Hummelbütteler Steindamm 84
22851 Norderstedt
Telefon 040 325957-0
info.de@clivet.com
www.clivet.de

Seit 1989 entwickelt Clivet in Feltre/Italien Klimaprodukte und -systeme, die die komplexen Komfortanforderungen der europäischen Märkte erfüllen. Weltweit sind 700 Mitarbeitende beschäftigt. Seit Dezember 2006 ist das Unternehmen in Norderstedt vertreten. In bundesweit sechs Verkaufsbüros stehen Teams für alle Fragen der Klimatechnik zur Verfügung. Sie sind verlässliche Partner für Fach-Handwerker, Architekten, Ingenieurbüros sowie für Planer. Servicepartner garantieren zudem die Kundennähe für Inbetriebnahme und Service.

Produkte und Leistungen

Die Produktpalette umfasst alle Komponenten, die für die moderne Raumklimatisierung notwendig sind: von Wärmepumpen in unterschiedlichsten Auslegungen über Sonnenkollektoren, Klimageräte und Systeme zur Warmwassererzeugung bis zu Konvektoren und die für diese Systeme notwendige digitale Regelungstechnik.

Wärmepumpen

Für die steigenden Anforderungen hat Clivet das Angebot ausgeweitet: drei Varianten Sphera Split-Wärmepumpen, 4-100 kW: Box für Wandmontage, Tower mit integriertem Brauchwasserspeicher, Invisible für eine Installation in Zwischenwänden oder Nischen. Die Monoblock Wärmepumpe Edge Evo 2.0, die sowohl im Neubau als auch in der Sanierung eingesetzt werden kann. Sie deckt einen Leistungsbereich von 4 bis 180 KW ab. Die Monoblock-Systeme der Serie ElfoEnergy leisten bis zu 85 kW und eignen sich für große Wohngebäude. Für den industriellen Einsatz stehen Systeme bereit, die wie die ScrewLine4 Leistungsbereiche bis zu 1.500 kW abdecken.

Planer-Ansprechpartner

Sven Rottke, Manager Geschäftsentwicklung Wärmepumpen,
Telefon 0178 630 500 4, E-Mail s.rottke@clivet.com

SRI-Bewertungssystem

Übersicht zu SRI-Bewertungssystem

Einführung | Vorschriften | Publikationen | Hersteller | Weitere Informationen

Einführung

Der Begriff Smart Readiness Indicator (dt. SRI-Bewertungssystem) wurde 2018 in der novellierten EU-Gebäudeeffizienzrichtlinie (EPBD) erstmals eingeführt und entwickelt, um das Potenzial von intelligenten Technologien im Gebäudesektor effizienter zu nutzen.

Der Indikator bestimmt die technologische Reife von Gebäuden. Demnach gibt er Auskunft darüber, wie smart („intelligent“) ein Gebäude ist. Je höher er ausfällt, desto mehr sei ein Gebäude fähig, sich zu automatisieren und daraus folgend den Gebäudebetrieb energieeffizienter zu regeln. Dies soll Gebäudenutzer und -eigentümer auf die Chancen der Gebäudeautomatisierung hinweisen und das Bewusstsein in Bezug auf technische Gebäudesysteme verschärfen.

Chancen der Gebäudeautomation sind dabei die Dekarbonisierung des Gebäudesektors und die damit verbundene gesündere und effizientere Lebensumgebung. Dadurch leisten intelligente Gebäude einen Beitrag zum Schwerpunkt der internationalen Klimapolitik.

Die Bewertung des SRI orientiert sich an folgenden drei Merkmalen:

  • Der Betrieb des Gebäudes und die Gesamtenergieeffizienz müssen aufrecht erhalten werden, wenn zeitgleich der Energieverbrauch an die Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen angepasst wird.
  • Der Betriebsmodus ist auf den Bedarf der Bewohner anzupassen. Dabei sind Benutzerfreundlichkeit, ein gesundes Raumklima und die Aufzeichnung des Energieverbrauchs zu beachten.
  • Der Gesamtenergiebedarf des Gebäudes muss flexibel sein und die Teilnahme an einer Laststeuerung in Bezug auf das Netz ermöglicht werden.

Vorschriften

Für das SRI-Bewertungssystem gelten eine Reihe von Vorschriften:

Publikationen

Hersteller

Weitere Informationen

Stichworte

SRI-Bewertungssystem, SRI, Indikator, Gebäudeautomation, intelligente Technologien, energieeffizienz, Chancen, Anforderung, Klimaschutz, Smart Building, Smart Home, EU-Gebäudeeffizienzrichtlinie, EPBD

Gebäudeautomation

Übersicht Gebäudeautomation

Übersicht zu Gebäudeautomation

Einführung | Normen und Vorschriften | Publikationen | Hersteller | Weitere Informationen

Einführung

Unter Gebäudeautomation (GA) – auch Domotik genannt – wird die autonome Steuerung, Regelung, Überwachung und Optimierung der Technischen Gebäudeausrüstung (TGA) eines Gebäudes verstanden. Mit der Integration von Heizung, Lüftung, Klima, Beleuchtung, Verschattung und anderen gebäudetechnischen Anlagen wird das Gebäude zu einem intelligenten Gesamtsystem. Immer mehr gewerbliche und öffentliche Nichtwohngebäude wie Krankenhäuser, Flughäfen sowie Büro- und Verwaltungsgebäude werden zu sogenannten Smart Buildings optimiert. Gebäude mit Automationssystemen im privaten Bereich werden dagegen zu Smart Homes. Die GA ist effizienzfördernd, da ein smartes Gebäude den Ressourcenverbrauch und die Betriebskosten senken soll. Zum anderen wird die Sicherheit und der Komfort im Gebäude erhöht.

Gebäudeautomations-Systeme sind in drei Ebenen unterteilt:

  • Feldebene
  • Automationsebene
  • Managementebene

Normen und Vorschriften

Für Gebäudeautomation gelten eine Reihe von Normen, Technischen Regeln und Rechtsvorschriften:

Publikationen

Hersteller

Weitere Informationen

Stichwörter

Gebäudeautomation, GA, Domotik, autonom, automatische Steuerung, Regelung, Überwachung, Smart Buildings, Smart Homes, Energieeffizienz, Sicherheit, Technische Gebäudeausrüstung

Übersicht zum Gebäudeenergiegesetz

Übersicht zum Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Einführung | Vorschriften | Publikationen | Weitere Informationen

Einführung

Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) wurde über das „Gesetz zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches, zur Änderung der Verordnung über Heizkostenabrechnung, zur Änderung der Betriebskostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung“ am 16. Oktober 2023 verkündet und tritt zum 1. Januar 2024 als novelliertes GEG in Kraft. Das Gesetz wurde offiziell am 19. Oktober 2023 im Bundesgesetzblatt verkündet. Um die klimapolitischen Ziele zu realisieren, wie den Klimaschutz fördern, und die Abhängigkeit von importierter fossiler Energie zu reduzieren, ist es wichtig, die Energieumstellung im Bereich der Wärmeversorgung voranzutreiben.

Überblick über die wichtigsten Fakten:

  •  Gemäß dem Gesetz muss der Energieanteil aus erneuerbaren Quellen bei jeder neu installierten Heizung mindestens 65 Prozent betragen.
  • Intakte Heizungen dürfen weiterhin genutzt werden, selbst im Fall einer Störung, sofern eine Reparatur möglich ist.
  • Die Regelungen des GEG sind technologieoffen ausgestaltet. Folgende Optionen stehen für den Heizungstausch/-einbau zur Verfügung: Der Anschluss an ein Wärmenetz, Wärmepumpe, Stromdirektheizung, Biomasseheizung (Holz, Hackschnitzel, Pellets), Hybridheizung, Heizung auf der Basis von Solarthermie und Gasheizungen, die nachweislich mindestens 65 % Biomethan oder biogenes Flüssiggas nutzen. Für Gasheizungen, die auf 100 % Wasserstoff umgerüstet werden können, muss ein verbindlicher und von der Bundesnetzagentur genehmigter Fahrplan für die Umstellung eines Gasnetzes auf Wasserstoff vorliegen.
  • Gasheizungen, die ab dem 1. Januar 2024 eingebaut werden, müssen ab 2029 steigende Anteile Biomethan oder andere grüne Gase nutzen: 15 % ab dem 1. Januar 2029, 30 % ab dem 1. Januar 2035 und 60 % ab dem 1. Januar 2040. Die Verwendung fosiller Brennstoffe ist dann ab 2045 nicht mehr zulässig.
  • Das GEG enthält Härtefallregelungen, nach der eine Ausnahme von der Heizpflicht mit Erneuerbaren Energien auf Antrag möglich ist.
  • Um sicherzustellen, dass auch Bürgerinnen und Bürger mit niedrigeren und mittleren Einkommen den Umstieg auf umweltfreundliche Heizungen, die zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien arbeiten, bewältigen können, gewährt der Staat verschiedene Zuschüsse und vergünstigte Kredite
  • Vermieter dürfen bei Investitionen oder Modernisierungen in neue Heizungsanlagen bis zu zehn Prozent der Kosten auf Mieter umlegen, aber die monatliche Kaltmiete pro Quadratmeter und Monat kann nur um höchstens 50 Cent steigen. Damit werden Mieter vor übermäßigen Kosten geschützt.
  • Die Verpflichtung zur Nutzung erneuerbarer Energien in Heizsystemen tritt ab dem 1. Januar 2024 für die meisten Neubauten in Kraft, abhängig vom Zeitpunkt des Bauantrags. Bestehende Gebäude und Neubauten in Baulücken haben längere Übergangsfristen, um Investitionsentscheidungen besser auf die örtliche Wärmeplanung abstimmen zu können.Die Kommunen sind aktiv in der Förderung der kommunalen Wärmeplanung involviert. Bis spätestens Mitte 2028 (in Großstädten bis Mitte 2026) müssen sie bestimmen, wo in den kommenden Jahren der Ausbau von Wärmenetzen oder klimaneutralen Gasnetzen stattfinden wird.

Ab 2024 wird die DIN V 18599-09:2018-09 „Energetische Bewertung von Gebäuden“ alleinige Bilanzierungsregel für den Nachweis der energetischen Qualität von Gebäuden und löst die DIN V 4108-06:2003-06 „Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden – Teil 6: Berechnung des Jahresheizwärme- und des Jahresheizenergiebedarfs“ und die DIN V 4701-10:2003-08 „Energetische Bewertung heiz- und raumlufttechnischer Anlagen – Teil 10: Heizung, Trinkwassererwärmung, Lüftung“ ab.

Vorschriften

In Zusammenhang mit dem Gebäudeenergiegesetz gelten eine Reihe von Normen und Technischen Regeln:

Publikationen

Weitere Informationen

Stichworte

Gebäudeenergiegesetz, GEG, Energieeinspargesetz, Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz, Energieeinsparverordnung, Energieeinsparrecht, EnEV, EEWärmeG, Energieausweis, Erneuerbare Energien, Klimaschutzprogramm, Gebäudeeffizienz, Energieeffizienz, Niedrigstenergiegebäude, Energieeinsparung, Energetische Bewertung, DIN V 18599, DIN V 4108, DIN V 4701