Schlagwortarchiv für: Energieeffizienz

Reifegradmodell für Rechenzentren

Reifegradmodell für Rechenzentren

In der Normenreihe DIN EN 50600 ist im Dezember 2023 die deutsche Übersetzung der zweiten Ausgabe des Normenteils DIN CLC/TS 50600-5-1 VDE V 0801-600-5-1 „Informationstechnik – Einrichtungen und Infrastrukturen von Rechenzentren. Teil 5-1: Reifegradmodell für Energiemanagement und Umweltverträglichkeit“ erschienen. Dieses Dokument definiert ein Reifegradmodell für die Umweltauswirkungen der in einem Rechenzentrum untergebrachten Einrichtungen, Infrastrukturen und Einrichtungen der Informations- und Kommunikationstechnik (IuK) und führt zu diesem Zweck fünf aufeinander aufbauende Reifegrade ein, inklusive Best Practices, die von Experten aus ganz Europa vorgeschlagen und abgestimmt wurden.

In der Anwendung ermöglicht die neue Technische Spezifikation Betreibern von Rechenzentren einerseits einen Weg zur kontinuierlichen Verbesserung der Energieeffizienz und Nachhaltigkeit zu entwickeln. Andererseits unterstützt es Planer darin, für neue Rechenzentren den Bauherren gute Empfehlungen für ein energieeffizientes und nachhaltiges Design zu geben.

Autor: Dr. Ludger Ackermann, Senior Data Center Consultant, Data Center Excellence GmbH

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Novelliertes Gebäudeenergiegesetz (GEG) 2024

Zum 1. Januar 2024 tritt das Gebäudeenergiegesetz (GEG) über das „Gesetz zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches, zur Änderung der Verordnung über Heizkostenabrechnung, zur Änderung der Betriebskostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung“ vom 16. Oktober 2023 in Kraft. Das Gesetz wurde am 19. Oktober 2023 im Bundesgesetzblatt offiziell verkündet.

Das neue GEG sieht vor, dass ab Januar 2024 in Neubaugebieten jede neu eingebaute Heizung 65 % Erneuerbare Energien nutzt.

Für Bestandsgebäude und Neubauten in Baulücken gilt diese Vorgabe in Abhängigkeit von der Gemeindegröße nach dem 30. Juni 2026 (in Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern) bzw. 30. Juni 2028 (in Städten mit weniger als 100.000 Einwohnern). Die Fristen sind gekoppelt mit den im Wärmeplanungsgesetz vorgesehenen Fristen für die Erstellung kommunaler Wärmepläne.

Bestehende Heizungen können weiter betrieben und im Bedarfsfall repariert werden.

Die Regelungen des GEG sind technologieoffen ausgestaltet. Folgende Optionen stehen für den Heizungstausch/-einbau zur Verfügung: Der Anschluss an ein Wärmenetz, Wärmepumpe, Stromdirektheizung, Biomasseheizung (Holz, Hackschnitzel, Pellets), Hybridheizung (Wärmepumpe oder solarthermische Anlage in Kombination mit Gas- oder Ölheizung oder Biomasseheizung), Heizung auf der Basis von Solarthermie und Gasheizungen, die nachweislich mindestens 65 % Biomethan oder biogenes Flüssiggas nutzen. Für Gasheizungen, die auf 100 % Wasserstoff umgerüstet werden können, muss ein verbindlicher und von der Bundesnetzagentur genehmigter Fahrplan für die Umstellung eines Gasnetzes auf Wasserstoff vorliegen.

Gasheizungen, die ab dem 1. Januar 2024 eingebaut werden, müssen ab 2029 steigende Anteile Biomethan oder andere grüne Gase nutzen: 15 % ab dem 1. Januar 2029, 30 % ab dem 1. Januar 2035 und 60 % ab dem 1. Januar 2040. Ab 2045 ist dann die Verwendung fossiler Brennstoffe nicht mehr zulässig.

Das GEG enthält Härtefallregelungen, nach der eine Ausnahme von der Heizpflicht mit Erneuerbaren Energien auf Antrag möglich ist.

Um den Umstieg auf Heizen mit Erneuerbaren Energien zu unterstützen, sieht das Gesetz zukünftig eine stärker sozial ausgerichtete Förderung über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) vor. Neben Förderzuschüssen ist die Vergabe von zinsvergünstigten Krediten vorgesehen. Die entsprechende Förderrichtlinie BEG Einzelmaßnahme (BEG EM) wird überarbeitet.

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Monitoring und Gebäudeautomation - Basis für einen energieeffizienten Gebäudebetrieb

Energieeffizienz durch Gebäudeautomation

Die verschärften Anforderungen durch die europäischen und nationalen gesetzlichen Rahmenbedingungen erfordern für nahezu alle Nicht-Wohngebäude sowohl bei Neubau als auch im Bestand den Einsatz zeitgemäßer Gebäudeautomationssysteme. Dazu gehört auch die Planung und Umsetzung eines Energie- und Anlagenmonitorings.

Daher ist es wichtig, sich bereits in der Bedarfsplanung und der frühen Konzept- und Planungsphase passend Gedanken über das Betreiberkonzept und den späteren energieeffizienten und nachhaltigen Gebäudebetrieb zu machen. Wer kann dies übernehmen? Das Gewerk Gebäudeautomation (GA) mit der Kostengruppe 480 ist hier prädestiniert neben der Grundautomatisierung aller Gewerke auch das übergeordnete Energie- und Gebäudemanagement inklusive Monitoring mitzuplanen. Wichtig hierbei ist, dass – entgegen der bisher üblichen Vorgehensweise – das Gewerk Gebäudeautomation früher im Planungsprozess eingebunden wird, so wie es auch in der neu überarbeiteten VDI 3814 Richtlinien-Reihe verankert ist.

Um die „neue“ GA passend planen, ausführen und nutzen zu können, bedarf es ergänzender Fort- und Weiterbildung. Architekten, Fachplaner und Ausführende sollten sich daher frühzeitig zu diesem Themenfeld informieren.

Autor: Prof. Dr.-Ing. Martin Becker, Professur für MSR-Technik, Gebäudeautomation und Energiemanagement, Hochschule Biberach (HBC)

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IT-Kühlung mit Propan

IT-Kühlung mit Propan

Dass sich Umweltschutz und Energieeffizienz nicht ausschließen, zeigt sich am Beispiel eines kürzlich in Betrieb genommenen Rechenzentrums eines Kommunalversorgers in Österreich. Installiert wurde eine Kälteerzeugung mit neun wassergekühlten Kältemaschinen mit dem natürlichen Kältemittel Propan (R290). Propan leistet aufgrund seines niedrigen Global Warming Potential (GWP) einen aktiven Beitrag zur Reduzierung klimaschädlicher Gase. Durch die Kombination der Kälteerzeugung mit großflächig ausgelegter freier Kühlung wird CO2 eingespart sowie die Rentabilität für das Unternehmen erhöht. Der modulare Anlagenbau mit maximaler Vorfertigungstiefe verkürzte zudem die Bauzeit.

Autor: Alexander Streit, Geschäftsführer, Streit-TGA GmbH & Co. KG

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Whitepaper zu Green Buildings

Whitepaper zu Green Buildings

Das Whitepaper „Green Buildings – Der kompakte Leitfaden für ein nachhaltiges Bau- und Instandhaltungsgewerbe“, herausgegeben vom Unternehmen KONE, informiert über die Planung und Umsetzung nachhaltiger technischer Gebäudelösungen. Ziel von Green Buildings ist es, die Umweltauswirkungen über den gesamten Lebenszyklus eines Gebäudes zu minimieren.

Der Leitfaden ist unter Mitwirken von zwei Experten der nachhaltigen Gebäudetechnik entstanden. Prof. Dr.-Ing. Martin Pfeiffer erläutert Anforderungen an Green Buildings sowie bewährte und für die Zukunft relevante Verfahren und Technologien der Bau- und Anlagentechnik. Zudem zeigt er auf, wie der für nachhaltiges Bauen angewandte Ansatz des Life-Cycle-Engineering optimal umgesetzt werden kann. Prof. Dr.-Ing. Jörn Krimmling gewährt einen Einblick in die Rolle und Entwicklung von nachhaltigem Facility Management und informiert über den Einfluss der Digitalisierung auf den Bereich der Instandhaltung.

Das Whitepaper Green Buildings ist kostenlos und kann über die Website des Unternehmens heruntergeladen werden.

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Natürliche Kältemittel im neuen Planerbrief

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2023-13 vom 3. Juli 2023

Der Einsatz natürlicher Kältemittel gewinnt an Bedeutung, damit Kälte-, Klima- und Wärmepumpenanlagen auch in Zukunft effizient und umweltfreundlich betrieben werden können. Darauf weist die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) im neuen Planerbrief Nr. 42 hin, der zum 1. Juli 2023 erschienen ist.

Weitere Themen im Planerbrief sind Veränderungsprozesse in mittelständischen Unternehmen, überkopf installierte Photovoltaik-Module, Co2-neutrale Aufzüge und der Fachkräftemangel im Handwerk. Ein Referenzbeispiel zeigt, in welchen Bereichen Unternehmen Innovationen umsetzen können. Worauf ist bei der regelkonformen Installation von Photovoltaik-Modulen zu achten, die zum Beispiel als Dach eines Carports geplant werden? Ein Hersteller von Aufzügen erläutert die auf Co2-Neutralität ausgerichtete digitale Ausstattung moderner Aufzugsmodelle. Gastautor Jörg Dittrich, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks, geht darauf ein, wie Berufe in den für die Energiewende wichtigen Gewerken für junge Menschen attraktiver werden können.

Mit dem Planerbrief informiert die DGWZ alle zwei Monate unabhängig und neutral über neue Vorschriften, Technologien und Veranstaltungen zu Planung, Errichtung und Betrieb von Technischer Gebäudeausrüstung (TGA). Der nächste Planerbrief Nr. 43 erscheint am 1. September 2023. Der Planerbrief kann kostenlos auf der Website www.planerbrief.de abonniert und heruntergeladen werden.

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Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Ansprechpartner
Dr. Barbara Löchte
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 120
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
Telefon  06172 98185-30
Telefax   06172 98185-99
presse@dgwz.de
www.dgwz.de/presse

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Natürliche Kältemittel im neuen Planerbrief Nr. 42 vom Juni 2023. www.planerbrief.de

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www.dgwz.de/neuer-planerbrief-42

  • Pressemitteilung Nr. 2023-13 (PDF)
  • Bild: Planerbrief-42.jpg

    Bildquelle:
    DGWZ
    Bildunterschrift: Die Wahl des richtigen Kältemittels ist ein Thema im neuen Planerbrief.

Weiterführende Informationen
www.planerbrief.de

CO2-neutrale Aufzüge?

CO₂-neutrale Aufzüge?

Innovative Ansätze in der Aufzugtechnik eröffnen Chancen für einen verantwortungsbewussten Umgang mit Energie und erfüllen die Anforderung an zeitgemäße Technologiekonzepte. Mit Hilfe von Riemenantriebstechnologie und reduziertem Systemgewicht kann z. B. der Energiebedarf eines Aufzugs um bis zu 28 % gesenkt werden. Neue Aufzugsmodelle verfügen zudem über optimierte Energiesparfunktionen wie einen lernenden Eco-Modus, der sich automatisch an die Anforderungen des Gebäudebetriebs anpasst. Ausgestattet mit regenerativen Antrieben geben sie zudem Energie an das Gebäude zurück.

Im Zeitalter des Internet of Things (IoT)) basieren Aufzugsplattformen auf Cloud-Infrastrukturen und Hochleistungs-Computing-Einheiten und lassen sich dadurch kontinuierlich an die Kundenanforderungen anpassen. Die digitale Vernetzung ermöglicht damit eine intelligente Wartung mit Ferninterventionen, ohne dass ein Einsatz vor Ort vorgenommen werden muss. Das führt zu einem reduzierten CO2-Ausstoß. Alle Komponenten für digitale Erweiterungen sind bereits von Beginn an im Produkt integriert, so dass für Upgrades nur in Ausnahmefällen ein Techniker vor Ort erforderlich wird. Fahrgäste können sich mittels ihres Mobilgeräts mit dem Aufzug verbinden und die nächste freie Kabine rufen. Im Kabinentableau integrierte Multimediasysteme bieten dem Betreiber eine Kommunikationsplattform.

Autor: Anne Bippus, Projektmanagerin, Marketing Kommunikation, TK Aufzüge GmbH

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Praxisleitfaden zur Luftfeuchtigkeit

Aufgrund steigender Strom-, Energie- und Rohstoffpreise gewinnt die energieeffiziente Ausrichtung von Betriebs- und Bürogebäuden an Bedeutung. Innerhalb der Gebäudetechnik rücken Anlagen der Heiz-, Kälte- und Raumlufttechnik etc. in den Fokus, deren Energieeinsatz durch eine geschickte Planung und Optimierung deutlich reduziert werden kann.

Mit dem 40-seitigen Praxisleitfaden „Effizient planen“ wird die adiabate Abluftkühlung und eine Möglichkeit zu deren energetischen Simulation sowie verschiedene Konzepte zum effizienten Betrieb von Luftbefeuchtungs- und -Luftentfeuchtungssystemen vorgestellt. Die Broschüre enthält umfangreiches Fachwissen und zeigt anhand eines konkreten Fallbeispiels, wie Abwärme zum Betrieb einer Dampfbefeuchtung für eine energetisch und ökonomisch sinnvolle Luftbefeuchtung genutzt werden kann. Herausgeber des kostenlosen Leitfadens ist die Condair GmbH.

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EnSimiMaV verpflichtet zur Prüfung von Gasheizungen

Pflicht zum Prüfen von Gasheizungen

Zum 1. Oktober 2022 ist die „Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen“ (EnSimiMaV) in Kraft getreten. Sie gilt für die nächsten zwei Jahre und verpflichtet alle Eigentümer eines Gebäudes, in dem Anlagen zur Wärmeerzeugung durch Erdgas genutzt werden, eine Heizungsprüfung durchzuführen und die Heizungsanlage des Gebäudes optimieren zu lassen.

Für Gebäude, die im Rahmen eines standardisierten Energiemanagementsystems oder Umweltmanagementsystems verwaltet werden und Gebäude mit standardisierter Gebäudeautomation, besteht die Verpflichtung zur Heizungsprüfung nicht. Gebäude, in denen seit dem 1. Oktober 2020 eine vergleichbare Prüfung durchgeführt und dabei kein weiterer Optimierungsbedarf festgestellt worden ist, sind ebenso von der Verpflichtung befreit.

Die Heizungsprüfung ist von einer fachkundigen Person, zum Beispiel Schornsteinfeger, Handwerker der Gewerbe Installateur und Heizungsbauer, nach Anlage A Nummer 24 der Handwerksordnung sowie Ofen- und Luftheizungsbauer nach Anlage A Nummer 2 der Handwerksordnung sowie Energieberater, die in die Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes aufgenommen worden sind.

Der Nachweis der Heizungsprüfung kann auch im Rahmen der Durchführung eines Hydraulischen Abgleichs erfolgen, der für bestimmte Gaszentralheizungssysteme ebenfalls verpflichtend ist. So sind bis zum 30. September 2023 Gaszentralheizungssysteme in Nichtwohngebäuden im Anwendungsbereich des Gebäudeenergiegesetzes ab 1.000 m2 beheizter Fläche oder in Wohngebäuden mit mindestens zehn Wohneinheiten hydraulisch abzugleichen. Für Wohngebäude mit mindestens sechs Wohneinheiten gilt die Frist bis zum 15. September 2024.

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BEG im Wandel

Förderung für Gebäude

Mit der Reform der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gelten seit August 2022 neue Förderbedingungen. Dies betrifft Komplettsanierungen, die noch laufende Neubauförderung sowie einzelne Sanierungsmaßnahmen. Im Wesentlichen wurden im Bereich der Einzelmaßnahmen (BEG EM) die Fördersätze gesenkt, alle Förderungen von gasverbrauchenden Anlagen aufgehoben sowie ein Heizungs-Tauschbonus von zusätzlich 10 % zum regulären Fördersatz eingeführt. Im nächsten Schritt soll die Förderung für den Gebäudeneubau ab 2023 neu ausgerichtet werden.

Neben der Veränderung der Förderbedingungen wurde die Antragstellung übersichtlicher. Anträge für Komplettsanierungen sind an die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zu richten. Hier liegt der Fokus nun auf zinsverbilligten Krediten mit Tilgungszuschüssen. Für Förderungen von Einzelmaßnahmen wie z.B. die Erneuerung von Türen, Fenstern oder Heizungen ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zuständig.  

Die Struktur der BEG bleibt unverändert und gliedert sich in die drei Teilprogramme: Wohngebäude (BEG WG) für die Sanierung oder den Neubau von Wohngebäuden, Nichtwohngebäude (BEG NWG) für die Sanierung oder den Neubau von Nichtwohngebäuden sowie Einzelmaßnahmen (BEG EM) für die Sanierung mit Einzelmaßnahmen an Wohn- oder Nichtwohngebäuden. Die Förderprogramme richten sich an Privatpersonen, Unternehmen, kommunale Unternehmen, Kommunen sowie gemeinnützige Organisationen.

Autorin: Dr. Barbara Löchte, Marketing Kommunikation, Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit

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Schlagwortarchiv für: Energieeffizienz

EnOcean GmbH

EnOcean GmbH

Kolpingring 18a
82041 Oberhaching
Telefon 089 6734 689-58
info@enocean.com
www.enocean.com

Produkte und Leistungen

EnOcean ist der Pionier für Energy Harvesting und Sensor-to-Cloud-Lösungen für nachhaltige Internet of Things (IoT)-Anwendungen. Seit mehr als 20 Jahren stellt EnOcean wartungsfreie Funkschalter und Sensoren her, die ihre Energie aus der Umgebung gewinnen – aus Bewegung, Licht oder Temperaturänderungen.

Die Kombination aus miniaturisierten Energiewandlern, Ultra-Low-Power-Elektronik, robuster Funktechnologie und offenen Multiprotokoll-Konnektivitätslösungen auf Basis offener Standards (EnOcean, Zigbee, Bluetooth®, BACnet, Modbus, LON und IAP) bildet die Grundlage für intelligente Gebäude, Dienstleistungen und Produktionsprozesse im IoT.

Die nachhaltigen EnOcean-Lösungen werden in der Gebäudeautomation, in Smart Homes, bei der Steuerung von LED-Beleuchtung und in industriellen Anwendungen zur Optimierung des CO₂-Fußabdrucks von Gebäuden eingesetzt. EnOcean ist ein starker Partner für mehr als 500 führende Produkthersteller und hat weltweit mehr als eine Million Gebäude realisiert.

Höhepunkte zur Light + Building 2024

Auf der Light + Building 2024 liegt der Fokus von EnOcean auf Lösungen zu mehr Energieeffizienz, Wellbeing am Arbeitsplatz und Raumoptimierung durch Informationen zur Belegung. Neue Produkte, die auf dem Messestand gezeigt werden, sind das Energy Harvesting Modul PTM 216B, das sich durch seine größere Reichweite besonders für Gebäude mit hohen Decken eignet sowie der neue EMDC Motion & Activity Sensor.

Planer-Ansprechpartner

DACH Region, Henning Meyer, Systemberater Gebäudeautomation, Telefon 0170 9243755, henning.meyer@enocean.com

 

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Windhager Zentralheizung GmbH

Windhager Zentralheizung GmbH

Daimlerstraße 9
86368 Gersthofen
Telefon 0821 21860-0
info@de.windhager.com
www.windhager.com

Das 1921 in Seekirchen bei Salzburg gegründete Unternehmen zählt heute mit über 650 Mitarbeitern, drei ausländischen Niederlassungen und einem internationalen Partner-Netzwerk zu Österreichs führenden Heizkessel-Herstellern. Die hauseigene Forschungs- und Entwicklungsabteilung des regionalen Leitbetriebs widmet sich vor allem der Entwicklung von hocheffizienten Heizlösungen für erneuerbare Energien.

Produkte und Leistungen

Das Angebot reicht von der Wärmepumpe und hochwertigen Scheitholzvergasern über komfortable Pellets-Heizlösungen bis hin zum innovativen Hackgutvergaser mit Saugsystem. Innovative Hybrid-Lösungen sowie Gas-Brennwertgeräte und eine breite Palette an Heizungs-Zubehör runden das Heizkessel-Programm ab. Produziert wird ausschließlich am Firmenstammsitz in Seekirchen bei Salzburg, ab 2024 im neuen Produktions- und Entwicklungszentrum Pinsdorf bei Gmunden. Dort wird die Wärmepumpen-Reihe der Modelle AeroWIN Evo 9.6 und Evo 13.9 produziert. Die Luft- /Wasser-Wärmepumpen in Monoblockbauweise bieten Leistungsbereiche bis zu 22 kW (inklusive Heizstab; ohne Heizstab bei A-7/W35 bis 9,4 kW bzw. 13,2 kW) und eignen sich für den Neubau sowie für den Bestand.

Zu der kompakten Bauweise überzeugt die AeroWIN Evolution durch höchste Energieeffizienz mit einem COP von bis zu 5,18 bei A7/W35. Ihr Betrieb ist mit einem Schallleistungspegel (EN 12102) von 45 bzw. 50 dB(A) flüsterleise. Dazu tragen die Inverter-Technologie, ein Ventilator im sogenannten Eulenflügel-Design sowie ein großzügig dimensionierter Verdampfer mit weitem Lamellenabstand bei. Zudem hat Windhager serienmäßig eine Kühlfunktion in die Geräte integriert.

Planer-Ansprechpartner

Anton Seiler, Planerberater,
Telefon 0821 21860-244, E-Mail planung@de.windhager.com

NIBE Systemtechnik GmbH

NIBE Systemtechnik GmbH

Am Reiherpfahl 3
29223 Celle
Telefon 05141 7546-0
info@nibe.de
www.nibe.de

Wohlfühlklima aus der Natur

Das Unternehmen NIBE hat seinen Ursprung in Schweden und ist mit rund 21.000 Mitarbeitern weltweit aktiv. NIBE ist seit Jahrzehnten ein Pionier auf dem Gebiet der nachhaltigen Haustechnik und hat die technische Weiterentwicklung von Systemen zum Heizen, Kühlen und Lüften von Gebäuden ständig vorangetrieben.

Das Unternehmen NIBE hat seinen Ursprung in Schweden und ist mit rund 21.000 Mitarbeitern weltweit aktiv. NIBE ist seit Jahrzehnten ein Pionier auf dem Gebiet der nachhaltigen Haustechnik und hat die technische Weiterentwicklung von Systemen zum Heizen, Kühlen und Lüften von Gebäuden ständig vorangetrieben.

Wärmepumpen von NIBE sind anerkannt und marktführend. Wir alle können einen Beitrag zum Erhalt der Natur leisten und die Lebensqualität der folgenden Generationen sichern, indem wir viel mehr energieeffiziente und umweltfreundliche Produkte nutzen. Es reicht nicht aus, konventionelle Heizungen mit fossilen Brennstoffen ein wenig zu verbessern, um die globalen Klimaziele zu erreichen. Öl, Kohle und Gas müssen durch regenerative Energiequellen ersetzt werden, damit die Natur nicht unwiederbringlich zerstört wird.

Mit NIBE ist dies möglich. Mitarbeiter entwickeln, fertigen und liefern Produkte, die ein perfektes Raumklima mit minimalen Kosten für den Anlagenbetreiber und einer geringstmöglichen Umweltbelastung schaffen. Gemeinsam mit seinen Partnern sorgt NIBE für Wärme, Kühlung, Lüftung und Warmwasserbereitung, indem die Energie aus Boden, Luft, Wasser, Sonne und sogar aus dem Gebäude selbst nutzbar gemacht und verstärkt wird.

Das Unternehmen NIBE verfügt über fast siebzig Jahre Erfahrung bei der Herstellung energieeffizienter Produkte und investiert kontinuierlich in Forschung und Entwicklung, um sicherzustellen, dass die Fertigung den höchsten Qualitätsansprüchen gerecht wird.

Produkte und Leistungen

Effiziente Wärmepumpensysteme für große und kleine Gebäude im Neubau und Bestand.

Planer-Ansprechpartner

Telefon 05141 7546-0, E-Mail info@nibe.de

Clivet GmbH

Clivet GmbH

Hummelbütteler Steindamm 84
22851 Norderstedt
Telefon 040 325957-0
info.de@clivet.com
www.clivet.de

Seit 1989 entwickelt Clivet in Feltre/Italien Klimaprodukte und -systeme, die die komplexen Komfortanforderungen der europäischen Märkte erfüllen. Weltweit sind 700 Mitarbeitende beschäftigt. Seit Dezember 2006 ist das Unternehmen in Norderstedt vertreten. In bundesweit sechs Verkaufsbüros stehen Teams für alle Fragen der Klimatechnik zur Verfügung. Sie sind verlässliche Partner für Fach-Handwerker, Architekten, Ingenieurbüros sowie für Planer. Servicepartner garantieren zudem die Kundennähe für Inbetriebnahme und Service.

Produkte und Leistungen

Die Produktpalette umfasst alle Komponenten, die für die moderne Raumklimatisierung notwendig sind: von Wärmepumpen in unterschiedlichsten Auslegungen über Sonnenkollektoren, Klimageräte und Systeme zur Warmwassererzeugung bis zu Konvektoren und die für diese Systeme notwendige digitale Regelungstechnik.

Wärmepumpen

Für die steigenden Anforderungen hat Clivet das Angebot ausgeweitet: drei Varianten Sphera Split-Wärmepumpen, 4-100 kW: Box für Wandmontage, Tower mit integriertem Brauchwasserspeicher, Invisible für eine Installation in Zwischenwänden oder Nischen. Die Monoblock Wärmepumpe Edge Evo 2.0, die sowohl im Neubau als auch in der Sanierung eingesetzt werden kann. Sie deckt einen Leistungsbereich von 4 bis 180 KW ab. Die Monoblock-Systeme der Serie ElfoEnergy leisten bis zu 85 kW und eignen sich für große Wohngebäude. Für den industriellen Einsatz stehen Systeme bereit, die wie die ScrewLine4 Leistungsbereiche bis zu 1.500 kW abdecken.

Planer-Ansprechpartner

Sven Rottke, Manager Geschäftsentwicklung Wärmepumpen,
Telefon 0178 630 500 4, E-Mail s.rottke@clivet.com

SRI-Bewertungssystem

Übersicht zu SRI-Bewertungssystem

Einführung | Vorschriften | Publikationen | Hersteller | Weitere Informationen

Einführung

Der Begriff Smart Readiness Indicator (dt. SRI-Bewertungssystem) wurde 2018 in der novellierten EU-Gebäudeeffizienzrichtlinie (EPBD) erstmals eingeführt und entwickelt, um das Potenzial von intelligenten Technologien im Gebäudesektor effizienter zu nutzen.

Der Indikator bestimmt die technologische Reife von Gebäuden. Demnach gibt er Auskunft darüber, wie smart („intelligent“) ein Gebäude ist. Je höher er ausfällt, desto mehr sei ein Gebäude fähig, sich zu automatisieren und daraus folgend den Gebäudebetrieb energieeffizienter zu regeln. Dies soll Gebäudenutzer und -eigentümer auf die Chancen der Gebäudeautomatisierung hinweisen und das Bewusstsein in Bezug auf technische Gebäudesysteme verschärfen.

Chancen der Gebäudeautomation sind dabei die Dekarbonisierung des Gebäudesektors und die damit verbundene gesündere und effizientere Lebensumgebung. Dadurch leisten intelligente Gebäude einen Beitrag zum Schwerpunkt der internationalen Klimapolitik.

Die Bewertung des SRI orientiert sich an folgenden drei Merkmalen:

  • Der Betrieb des Gebäudes und die Gesamtenergieeffizienz müssen aufrecht erhalten werden, wenn zeitgleich der Energieverbrauch an die Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen angepasst wird.
  • Der Betriebsmodus ist auf den Bedarf der Bewohner anzupassen. Dabei sind Benutzerfreundlichkeit, ein gesundes Raumklima und die Aufzeichnung des Energieverbrauchs zu beachten.
  • Der Gesamtenergiebedarf des Gebäudes muss flexibel sein und die Teilnahme an einer Laststeuerung in Bezug auf das Netz ermöglicht werden.

Vorschriften

Für das SRI-Bewertungssystem gelten eine Reihe von Vorschriften:

Publikationen

Hersteller

Weitere Informationen

Stichworte

SRI-Bewertungssystem, SRI, Indikator, Gebäudeautomation, intelligente Technologien, energieeffizienz, Chancen, Anforderung, Klimaschutz, Smart Building, Smart Home, EU-Gebäudeeffizienzrichtlinie, EPBD

Gebäudeautomation

Übersicht Gebäudeautomation

Übersicht zu Gebäudeautomation

Einführung | Normen und Vorschriften | Publikationen | Hersteller | Weitere Informationen

Einführung

Unter Gebäudeautomation (GA) – auch Domotik genannt – wird die autonome Steuerung, Regelung, Überwachung und Optimierung der Technischen Gebäudeausrüstung (TGA) eines Gebäudes verstanden. Mit der Integration von Heizung, Lüftung, Klima, Beleuchtung, Verschattung und anderen gebäudetechnischen Anlagen wird das Gebäude zu einem intelligenten Gesamtsystem. Immer mehr gewerbliche und öffentliche Nichtwohngebäude wie Krankenhäuser, Flughäfen sowie Büro- und Verwaltungsgebäude werden zu sogenannten Smart Buildings optimiert. Gebäude mit Automationssystemen im privaten Bereich werden dagegen zu Smart Homes. Die GA ist effizienzfördernd, da ein smartes Gebäude den Ressourcenverbrauch und die Betriebskosten senken soll. Zum anderen wird die Sicherheit und der Komfort im Gebäude erhöht.

Gebäudeautomations-Systeme sind in drei Ebenen unterteilt:

  • Feldebene
  • Automationsebene
  • Managementebene

Normen und Vorschriften

Für Gebäudeautomation gelten eine Reihe von Normen, Technischen Regeln und Rechtsvorschriften:

Publikationen

Hersteller

Weitere Informationen

Stichwörter

Gebäudeautomation, GA, Domotik, autonom, automatische Steuerung, Regelung, Überwachung, Smart Buildings, Smart Homes, Energieeffizienz, Sicherheit, Technische Gebäudeausrüstung

Übersicht zum Gebäudeenergiegesetz

Übersicht zum Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Einführung | Vorschriften | Publikationen | Weitere Informationen

Einführung

Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) wurde über das „Gesetz zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches, zur Änderung der Verordnung über Heizkostenabrechnung, zur Änderung der Betriebskostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung“ am 16. Oktober 2023 verkündet und tritt zum 1. Januar 2024 als novelliertes GEG in Kraft. Das Gesetz wurde offiziell am 19. Oktober 2023 im Bundesgesetzblatt verkündet. Um die klimapolitischen Ziele zu realisieren, wie den Klimaschutz fördern, und die Abhängigkeit von importierter fossiler Energie zu reduzieren, ist es wichtig, die Energieumstellung im Bereich der Wärmeversorgung voranzutreiben.

Überblick über die wichtigsten Fakten:

  •  Gemäß dem Gesetz muss der Energieanteil aus erneuerbaren Quellen bei jeder neu installierten Heizung mindestens 65 Prozent betragen.
  • Intakte Heizungen dürfen weiterhin genutzt werden, selbst im Fall einer Störung, sofern eine Reparatur möglich ist.
  • Die Regelungen des GEG sind technologieoffen ausgestaltet. Folgende Optionen stehen für den Heizungstausch/-einbau zur Verfügung: Der Anschluss an ein Wärmenetz, Wärmepumpe, Stromdirektheizung, Biomasseheizung (Holz, Hackschnitzel, Pellets), Hybridheizung, Heizung auf der Basis von Solarthermie und Gasheizungen, die nachweislich mindestens 65 % Biomethan oder biogenes Flüssiggas nutzen. Für Gasheizungen, die auf 100 % Wasserstoff umgerüstet werden können, muss ein verbindlicher und von der Bundesnetzagentur genehmigter Fahrplan für die Umstellung eines Gasnetzes auf Wasserstoff vorliegen.
  • Gasheizungen, die ab dem 1. Januar 2024 eingebaut werden, müssen ab 2029 steigende Anteile Biomethan oder andere grüne Gase nutzen: 15 % ab dem 1. Januar 2029, 30 % ab dem 1. Januar 2035 und 60 % ab dem 1. Januar 2040. Die Verwendung fosiller Brennstoffe ist dann ab 2045 nicht mehr zulässig.
  • Das GEG enthält Härtefallregelungen, nach der eine Ausnahme von der Heizpflicht mit Erneuerbaren Energien auf Antrag möglich ist.
  • Um sicherzustellen, dass auch Bürgerinnen und Bürger mit niedrigeren und mittleren Einkommen den Umstieg auf umweltfreundliche Heizungen, die zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien arbeiten, bewältigen können, gewährt der Staat verschiedene Zuschüsse und vergünstigte Kredite
  • Vermieter dürfen bei Investitionen oder Modernisierungen in neue Heizungsanlagen bis zu zehn Prozent der Kosten auf Mieter umlegen, aber die monatliche Kaltmiete pro Quadratmeter und Monat kann nur um höchstens 50 Cent steigen. Damit werden Mieter vor übermäßigen Kosten geschützt.
  • Die Verpflichtung zur Nutzung erneuerbarer Energien in Heizsystemen tritt ab dem 1. Januar 2024 für die meisten Neubauten in Kraft, abhängig vom Zeitpunkt des Bauantrags. Bestehende Gebäude und Neubauten in Baulücken haben längere Übergangsfristen, um Investitionsentscheidungen besser auf die örtliche Wärmeplanung abstimmen zu können.Die Kommunen sind aktiv in der Förderung der kommunalen Wärmeplanung involviert. Bis spätestens Mitte 2028 (in Großstädten bis Mitte 2026) müssen sie bestimmen, wo in den kommenden Jahren der Ausbau von Wärmenetzen oder klimaneutralen Gasnetzen stattfinden wird.

Ab 2024 wird die DIN V 18599-09:2018-09 „Energetische Bewertung von Gebäuden“ alleinige Bilanzierungsregel für den Nachweis der energetischen Qualität von Gebäuden und löst die DIN V 4108-06:2003-06 „Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden – Teil 6: Berechnung des Jahresheizwärme- und des Jahresheizenergiebedarfs“ und die DIN V 4701-10:2003-08 „Energetische Bewertung heiz- und raumlufttechnischer Anlagen – Teil 10: Heizung, Trinkwassererwärmung, Lüftung“ ab.

Vorschriften

In Zusammenhang mit dem Gebäudeenergiegesetz gelten eine Reihe von Normen und Technischen Regeln:

Publikationen

Weitere Informationen

Stichworte

Gebäudeenergiegesetz, GEG, Energieeinspargesetz, Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz, Energieeinsparverordnung, Energieeinsparrecht, EnEV, EEWärmeG, Energieausweis, Erneuerbare Energien, Klimaschutzprogramm, Gebäudeeffizienz, Energieeffizienz, Niedrigstenergiegebäude, Energieeinsparung, Energetische Bewertung, DIN V 18599, DIN V 4108, DIN V 4701

Licht – Lampen, Leuchten und Beleuchtung

>> Weiter zum Seminar: LED-Beleuchtung – Planungssicherheit in der Lichttechnik
>> Weiter zum Seminar: Lichtsteuerung – Projektorientierte Planung und Umsetzung mit DALI

Allgemeine neutrale Informationen zu Licht, Lampen, Leuchten und Beleuchtung

LED-Beleuchtung

Light Emitting Diode (LED), zu Deutsch: Leuchtdiode, ist der aktuelle Trend in der Lichttechnik.

Leuchtmittel und Anwendungen

Retrofit: Unter Retrofit (engl. für nachrüsten, umrüsten, Nachrüstung) wird die Modernisierung oder der Ausbau bestehender (meist älterer und nicht mehr produzierter) Anlagen und Betriebsmittel verstanden.

Ziele: Verlängerung der Lebensdauer, höhere Effizienz der Anlage z. B. durch Energieeinsparung, Erfüllung gesetzlicher Vorgaben, Sicherstellen der Versorgung mit Ersatzteilen

LED-Kenndaten

  • Helligkeit, Lichtausbeute, Nomineller Nutzlichtstrom, Lichtstrom, Strahlungsleistung: gemessen in Lumen (lm)
  • Farbtemperatur, Lichtfarbe: gemessen in Kelvin (K), damit wird der Farbeindruck einer Lichtquelle bestimmt, Weißpunkt
  • Lebensdauer, Schaltzyklen
  • Nomineller Halbwertswinkel, Winkel des Lichtkegels
  • Dimmbarkeit
  • Schwellenspannung (Flux bin) – auch: Schleusenspannung, Durchlassspannung, Kniespannung, Knickspannung

Anwendungsbereiche

  • Hotel- und Gastgewerbe
  • Licht im Haus
  • Einzelhandel
  • Industrielle Gebäude
  • Städte und Straßenbeleuchtung
  • Sportstätten, Sporthallen, Stadien

Normen

  • DIN EN 1838 – Angewandte Lichttechnik – Notbeleuchtung
  • DIN EN 12193 – Licht und Beleuchtung – Sportstättenbeleuchtung
  • DIN EN 12464-1 Licht und Beleuchtung – Beleuchtung von Arbeitsstätten – Teil 1: Arbeitsstätten in Innenräumen
  • DIN EN 12665 – Licht und Beleuchtung – Grundlegende Begriffe und Kriterien für die Festlegung von Anforderungen an die Beleuchtung
  • DIN EN 13032 – Licht und Beleuchtung – Messung und Darstellung photometrischer Daten von Lampen und Leuchten
  • DIN EN 13201 – Straßenbeleuchtung
  • DIN EN 15193 – Energetische Bewertung von Gebäuden – Energetische Anforderungen an die Beleuchtung
  • DIN EN 60529 – Schutzarten durch Gehäuse
  • DIN EN 60598 – Leuchten
  • DIN 5034 – Tageslicht in Innenräumen
  • DIN 5035 – Beleuchtung mit künstlichem Licht
  • DIN 67524 – Beleuchtung von Straßentunneln und Unterführungen
  • DIN 67526 – Sportstättenbeleuchtung

Neue Ökodesign-Richtlinie für Lampen und Leuchten

Einige ineffiziente Leuchtmittel dürfen ab 1. September 2021 nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Dies schreibt die Verordnung 2019/2020/EU der Europäischen Kommission zur Festlegung von Ökodesign-Anforderungen an Lichtquellen (Lampen sowie Leuchten mit fest eingebauter Lichtquelle) und separate Betriebsgeräte sowie die delegierten Verordnung 2019/2015/EU der Europäischen Kommission zur Energieverbrauchskennzeichnung von Lichtquellen vor.

Lichtquellen und separate Betriebsgeräte müssen die in der Verordnung festgelegten neuen Anforderungen bezüglich der Mindesteffizienz sowie auch bestimmte Funktions- und Informationsanforderungen hierzu erfüllen. Darunter fallen beispielsweise Kompaktleuchtstofflampen mit eingebautem Vorschaltgerät, die sogenannten Energiesparlampen. Ab 1. September 2023 entfallen T8-Lampen in den Größen 600, 1.200 und 1.500 Millimeter sowie Halogenlampen mit den Sockeln G9, G4, GY6.35.

Zudem erhalten die Energieverbrauchsetiketten von Lichtquellen eine neue Skala von A bis G. Sie werden ab 1. September 2021 im Handel zu sehen sein. Bereits ab dem 25. Dezember 2019 erlosch die Pflicht zur Kennzeichnung von Leuchten für Hersteller und Lieferanten (2012/874/EU, Artikel 3, Absatz 2 und Artikel 4, Absatz 2 entfallen). Hersteller und Importeure stehen hier in der Verantwortung, nicht jedoch der Handel und die Endverbraucher.

EU-Richtlinien

  • Niederspannungsrichtlinie 2006/95/EG (NSR, LVD)
    Neue Fassung 2014/35/EG gilt ab 20. April 2016
  • Produktsicherheits-Richtlinie (2001/95/EG)
  • Richtlinie über Elektromagnetische Verträglichkeit 2004/108/EG

Hersteller von Technischen Leuchten

  • Bega
  • Erco
  • Philips
  • Regiolux
  • RZB
  • Schmitz-Leuchten
  • Sideco
  • Zumtobel

Hersteller von Leuchtmitteln und Komponenten

Verbände und Gremien

Publikationen

Weitere Informationen

Stichworte

  • Licht, Lampen, Leuchten, Lichttechnik, Beleuchtung, Beleuchtungsanlage
  • Lichtplanung, Neuplanung, Modernisierung, Umrüstung, Planungshilfe, Entscheidungshilfe
  • Amortisation, Energiekosten, Energieeffizienz, Energieeinsparung, Planungssicherheit, Investitionssicherheit
  • Retrofit, Vorschaltgeräte, Komponenten

Licht, Lampen, Leuchten, Lichttechnik, Beleuchtung, Beleuchtungsanlage

Amortisation, Energiekosten, Energieeffizienz, Energieeinsparung, Planungssicherheit, Investitionssicherheit

Seminar: LED-Beleuchtung

LED-Beleuchtung im Büro: Energieeffizienz und Ergonomie am ArbeitsplatzIn dem Seminar werden herstellerunabhängig und neutral der aktuelle Stand der LED-Lichttechnik und die Grundlagen vermittelt. Damit können Sie bei der Planung und Modernisierung von Beleuchtungsanlagen die richtigen Entscheidungen treffen, um bei Lichtprojekten auch tatsächlich eine Energieeinsparung und Investitionssicherheit unter Einhaltung der gültigen Normen zu erreichen.

Termine

Das Intensiv-Seminar dauert 1 Tag. Es beginnt um 10:00 Uhr und endet um 16:30 Uhr. Die nächsten Termine werden in Kürze bekanntgegeben.

Teilnahmegebühr

420,- € zzgl. 19 % MwSt.
inkl. 1 Tag Seminar, Unterlagen, Getränke, Pausenverpflegung und Mittagessen.

Beschreibung

Die Planung und Modernisierung von Beleuchtungsanlagen stellt Entscheider gerade vor große Herausforderungen. Die Lichttechnik entwickelt sich mit der LED-Technologie in großem Tempo weiter und Energieeinsparungen müssen bei langfristiger Investitionssicherheit auch tatsächlich realisiert werden. LED-Module werden mit unterschiedlichen Leistungen und Qualitätsmerkmalen angeboten und haben inzwischen eine viel höhere Farbwiedergabe, sind lichtstärker, energieeffizienter und halten wesentlich länger als noch vor wenigen Jahren. Natürlich gibt es auch unterschiedliche Qualitätsstandards, die zu unterschiedlichen Preisen angeboten werden. Ebenso müssen kritische Punkte bei effizienten und ästhetischen Lichtlösungen beachtet werden.

Nutzen

Das Seminar gibt eine Übersicht den aktuellen Stand der Lichttechnik und über Anwendungs-möglichkeiten. Es werden die kritischen Punkte aufgezeigt, die bei der Planung und Modernisierung von Beleuchtungsanlagen aktuell zu beachten sind, um ein Beleuchtungsprojekt auch tatsächlich energieeffizient und investitionssicher umzusetzen. Die neuen gestalterischen Möglichkeiten spielen dabei ebenso eine Rolle wie der effiziente Einsatz neuer Technologien und die Einhaltung geänderter Normen.

Abschluss

Die Teilnehmer erhalten eine qualifizierte Teilnahmebescheinigung mit Angabe der Lehrinhalte und Zeiten.

Teilnehmer

Das Seminar richtet sich an:

  • Planer, Architektur- und Ingenieurbüros
  • Errichter, Betreiber von Gebäuden, Öffentliche Hand, Handel
  • Mitarbeiter aus Planungsbüros, Bau- und Planungsabteilungen

Inhalte

  • Grundlagen zur LED- und Lichttechnik
  • Aktueller Stand der technologischen Entwicklung in der Beleuchtung
  • Praktische Anwendungsbeispiele zur Planung und Modernisierung von Beleuchtungsanlagen
  • Einsatzmöglichkeiten von technischem Licht in der gewerblichen Allgemeinbeleuchtung
  • Kritische Punkte bei der Lichtplanung
  • Qualitätsstandards und Preise
  • Lichtstärke, Farbwiedergabe, Lebensdauer, Entblendung
  • Komponenten: Kühlkörper, Vorschaltgerät, Optik
  • LED-Kenndaten im Vergleich zur konventionellen Lichttechnik
  • Aktuelle Normen und Vorschriften
  • Planungssicherheit und Investitionssicherheit
  • Amortisationsrechnung, Energiekosten, Energieeinsparung

Dozenten

  • Fachleute aus der Lichtindustrie

Anmeldung

Bitte schicken Sie das ausgefüllte Anmeldeformular (PDF) an E-Mail veranstaltungen@dgwz.de oder Telefax 06172 98185-99. Die nächsten Termine werden in Kürze bekanntgegeben.

Über das Veranstaltungs-Telefon 06172 98185-85 beantworten wir gerne montags bis freitags von 8:00 bis 18:00 Uhr Ihre Fragen.

Weiterführende Informationen

Stichworte

  • LED, Licht, Lampen, Leuchten, Lichtplanung, Lichttechnik, Beleuchtung, Beleuchtungsanlage, Neuplanung, Modernisierung
  • Amortisation, Energiekosten, Energieeffizienz, Energieeinsparung, Planungssicherheit, Investitionssicherheit
  • Umrüstung, Retrofit, Vorschaltgeräte, Komponenten

Seminar: LED-Beleuchtung – Planungssicherheit in der Lichttechnik