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BAFA-Förderung für DGWZ-Seminare für Wärmepumpen

BAFA-Förderung für DGWZ-Seminare für Wärmepumpen

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2023-12 vom 13. Juni 2023

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) ist seit Mai 2023 als Anbieter in die öffentliche Bildungsträgerliste zur Bundesförderung Aufbauprogramm Wärmepumpen (BAW) aufgenommen worden. Damit ist das DGWZ-Seminar „Wärmepumpen – Sachkunde nach VDI 4645“ als förderfähige Qualifizierungsmaßnahme durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) anerkannt.

Pro Schulungstag und Teilnehmer liegt der maximale Förderbetrag bei 250 Euro. Die Gesamtförderung ist auf 5.000 Euro pro Antragsteller begrenzt. Antragsberechtigt für Schulungen sind Handwerksunternehmen aus den Gewerken Sanitär, Heizung, Klima, Elektrotechnik, Kälte-Klima sowie Schornsteinfeger und Planungsunternehmen für die technische Gebäudeausrüstung. Unternehmen, die Energieberatungen durch Gebäudeenergieberater des Handwerks anbieten oder auf der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes gelistete Personen, sind ebenfalls antragsberechtigt. Die Antragstellung erfolgt ausschließlich online anhand des elektronischen Antragsformulars, das auf der Webseite des BAFA unter der Rubrik „Formulare“ hinterlegt ist. Der Antrag kann ausschließlich unter Nutzung des Elster-Unternehmenskontos gestellt werden. Per Post eingereichte Anträge können vom BAFA nicht bearbeitet werden.

Das „Aufbauprogramm Wärmepumpe“ ist Teil des Klimaschutzgesetz-Sofortprogramms Gebäude, das darauf abzielt, die Klimaziele im Gebäudesektor bis 2030 zu erreichen. Es fördert den vermehrten Einbau von Wärmepumpen in bestehenden Gebäuden. Ziel ist es, ab 2024 jährlich mindestens 500.000 Wärmepumpen in Betrieb zu nehmen. Allerdings fehlen qualifizierte Fachkräfte, um dieses Ziel zu erreichen. Daher werden Qualifizierungsmaßnahmen für Fachkräfte gefördert, die von gelisteten Schulungs- und Coachinganbietern angeboten werden.

Das BAFA fördert gezielt Unternehmen, die ihre Beschäftigten im Bereich Wärmepumpen qualifizieren lassen. Die bereits gut ausgebildeten Kräfte im Handwerk, in der Beratung und Planung werden so bei der Neuausrichtung unterstützt und für die Wärmewende fit gemacht.

Mit der BAW wird die Teilnahme von Fachkräften an Maßnahmen zur kurzfristigen Weiterqualifizierung zum Thema Heizungswärmepumpen als Teil wassergeführter Heizungssysteme im Bestand durch das BAFA gefördert. Förderfähig sind die Ausgaben für Schulungsanbieter nur, wenn die Anbieter auf der öffentlichen Bildungsträgerliste beim BAFA aufgeführt sind.

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Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Ansprechpartner
Ilka Klein
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 120
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
Telefon  06172 98185-30
Telefax   06172 98185-99
presse@dgwz.de
www.dgwz.de/presse

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DGWZ-Seminare werden durch die Bundesförderung Aufbauprogramm Wärmepumpe (BAW) gefördert. #Aufbauprogramm #Wärmepumpe #Handwerk #Planung #Energieberatung www.dgwz.de/foerderung-seminar-waermepumpen

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BAFA-Förderung für DGWZ-Seminare für Wärmepumpen

Bildquelle: Stiebel Eltron
Bildunterschrift: DGWZ-Seminare werden durch die Bundesförderung Aufbauprogramm Wärmepumpe (BAW) gefördert.

Weiterführende Informationen
www.dgwz.de/foerderung-waermepumpen

Neue BEG-Förderrichtlinien seit Januar 2023

Die zweite Reform der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) ist zum 1. Januar 2023 in Kraft getreten. Die Änderungen umfassen neben einem erleichterten Zugang zur BEG, erhöhte Förderboni, technische Anpassungen und Steigerungen der Effizienzanforderungen.

Antragsberechtigt sind nicht mehr nur Eigentümer, Pächter und Mieter, sondern alle Investoren. Zukünftig werden auch wieder Materialkosten bei einer Sanierung in Eigenleistung gefördert. Bei einer defekten Heizung werden im Zusammenhang mit einer geförderten Anlage zur Wärmeerzeugung die Mietkosten für eine provisorische Heiztechnik gefördert. Dabei ist die Förderung auf ein Jahr begrenzt. Gefördert wird zudem der Einbau von stationären Brennstoffzellenheizungen, die mit grünem Wasserstoff oder Biomethan betrieben werden.

Für die Förderung von Wärmepumpen oder Biomasseheizungen muss das Gebäude zu mindestens 65 Prozent durch erneuerbare Energien beheizt werden (bisher 55 Prozent). Eine Heizungsoptimierung von fossilen Heizungsanlagen (Öl- und Gasheizung) kann nur noch gefördert werden, wenn diese nicht älter als 20 Jahre alt sind. Biomasseheizungen müssen mit Solarthermie oder einer Wärmepumpe kombiniert werden, um eine Förderung zu erhalten.

Bei der Förderung von Wärmepumpen werden die technischen Mindestanforderungen in den nächsten Jahren angehoben. Wärmepumpen in ungeeigneten Gebäuden werden nicht gefördert, wenn sie nicht mindestens eine rechnerische Jahresarbeitszahl von 2,7 in 2023 und von 3,0 ab 2024 erreichen. Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln erhalten einen Bonus von 5 Prozentpunkten. Ab 2028 sind nur noch Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln förderfähig. Darüber hinaus müssen förderfähige Wärmepumpen seit Januar 2023 mit einer Energieverbrauchs- und Effizienzanzeige ausgestattet sein. Eine Ausnahme bilden Wärmepumpen, die über das Medium Luft heizen. Hier müssen die Wärmemengen gemessen werden. Die Grenzwerte für Geräuschemissionen des Außengeräts von förderfähigen Luft-Wasser-Wärmepumpen müssen ab 2024 um 5 dB und ab 2026 um 10 dB niedriger als der gesetzliche Grenzwert liegen. Zudem werden zum Januar 2024 die Effizienzanforderungen bei Wärmepumpen, konkret des jahreszeitbedingten Raumheizungsnutzungsgrads (ETAs), gesteigert. Ab 2025 müssen Wärmepumpen an ein zertifiziertes Smart-Meter-Gateway angeschlossen werden können.

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BEG im Wandel

Förderung für Gebäude

Mit der Reform der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gelten seit August 2022 neue Förderbedingungen. Dies betrifft Komplettsanierungen, die noch laufende Neubauförderung sowie einzelne Sanierungsmaßnahmen. Im Wesentlichen wurden im Bereich der Einzelmaßnahmen (BEG EM) die Fördersätze gesenkt, alle Förderungen von gasverbrauchenden Anlagen aufgehoben sowie ein Heizungs-Tauschbonus von zusätzlich 10 % zum regulären Fördersatz eingeführt. Im nächsten Schritt soll die Förderung für den Gebäudeneubau ab 2023 neu ausgerichtet werden.

Neben der Veränderung der Förderbedingungen wurde die Antragstellung übersichtlicher. Anträge für Komplettsanierungen sind an die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zu richten. Hier liegt der Fokus nun auf zinsverbilligten Krediten mit Tilgungszuschüssen. Für Förderungen von Einzelmaßnahmen wie z.B. die Erneuerung von Türen, Fenstern oder Heizungen ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zuständig.  

Die Struktur der BEG bleibt unverändert und gliedert sich in die drei Teilprogramme: Wohngebäude (BEG WG) für die Sanierung oder den Neubau von Wohngebäuden, Nichtwohngebäude (BEG NWG) für die Sanierung oder den Neubau von Nichtwohngebäuden sowie Einzelmaßnahmen (BEG EM) für die Sanierung mit Einzelmaßnahmen an Wohn- oder Nichtwohngebäuden. Die Förderprogramme richten sich an Privatpersonen, Unternehmen, kommunale Unternehmen, Kommunen sowie gemeinnützige Organisationen.

Autorin: Dr. Barbara Löchte, Marketing Kommunikation, Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit

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Weiterbildung zum Energiemanager

Weiterbildung zum Energiemanager

Energieeffizienz und das Einsparen von Energie werden zunehmend zu zentralen Faktoren, um die Kosten für Gebäude zu senken. Die Einführung eines Energiemanagementsystems (EnMS) ist bereits seit 2013 zwingende Voraussetzung für Energie- und Stromsteuerermäßigungen. Die politischen Rahmenbedingungen, das Gebäudeenergiegesetz (GEG) und die CO2-Bepreisung machen Energieeinsparungen unumgänglich. Daher greifen Wirtschaft und Industrie mehr denn je auf die Beratung durch Fachleute für Energiemanagement zurück. Energiemanagement-Beauftragte und Energiemanager helfen bei der Einführung eines EnMS, identifizieren Energieeinsparpotentiale und bereiten eine Zertifizierung vor.

Autorin: Ingrid Fregnan, Studienkoordination, Fernstudieninstitut der Berliner Hochschule für Technik (BHT)

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Fördergeld-Broschüre 2021

Fördergeld Klimaschutz im Gebäude

In der 130 Seiten starken Broschüre „Fördergeld für wirksamen Klimaschutz im Gebäude“ werden über 260 bundes- und landesweite Förderprogramme übersichtlich gegliedert vorgestellt, die für mehr Energieeffizienz oder erneuerbare Energien im Gebäude bereitstehen.

Privathaushalte, Gewerbetreibende sowie Kommunen, öffentliche Einrichtungen und gemeinnützige Organisationen finden mit entsprechenden Einstiegshilfen schnell das passende Förderprogramm. Zudem beinhaltet die Broschüre weitere Tipps zum Beispiel zur richtigen Beantragung der Fördergelder über die weiterführende Suche im Internet bis zum Messen der erzielten Energiesparerfolge.

Der Ratgeber wurde im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUV) von der co2online gemeinnützigen GmbH erstellt. Er informiert über die Förderkonditionen mit Stand vom Juli 2021. Diese können sich in der Zwischenzeit geändert haben und können sich auch zukünftig noch ändern. Die Broschüre steht zum kostenlosen Download bereit.

Fördergeld-Broschüre 2021

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Energetisch bauen

Das neue Fachportal  Energieeffizientes Bauen und Sanieren (FEBS) der Deutschen Energie-Agentur (dena) im Auftrag des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zeigt die wichtigsten Gesetze zur Energieeinsparung und informiert über individuelle Sanierungsfahrpläne und Fördermöglichkeiten. Es richtet sich an Experten der Energieberatung. Das Portal stellt Wissenswertes zur Planung und Umsetzung am Bau, in der Gebäudetechnik und im Gebäudebetrieb bereit.

Autor: Beatrice Kuhn, Teamleiterin Kommunikation Energieeffiziente Gebäude, Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena)

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Förderung von Wärmepumpen

Förderung von Wärmepumpen

Förderung von Wärmepumpen

Einführung | BEG | KFN | BEWKälte- und Klimaanlagen

Einführung

Im Rahmen der Energiewende nimmt die Nutzung von Wärmepumpen zur Beheizung von Gebäuden immer mehr zu, da sie eine umweltfreundliche und effiziente Alternative darstellt. Um den Einsatz von Wärmepumpen weiter zu fördern und den Umstieg auf nachhaltige Heiztechnologien zu unterstützen, hat die Bundesregierung verschiedene Förderungsmaßnahmen eingeführt.

Die gängigste Förderung von Wärmepumpenanlagen ist die finanzielle Unterstützung durch staatliche Programme. Diese können Zuschüsse, Darlehen oder steuerliche Vergünstigungen umfassen. Oftmals werden die Fördermittel an bestimmte Voraussetzungen geknüpft, wie zum Beispiel die Nutzung erneuerbarer Energien oder die Installation einer effizienten Wärmepumpenanlage.

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Seit dem 1. Januar 2023 sind die neuen Richtlinien der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) und damit nach Ende Juli 2022 die zweite Reformstufe in Kraft getreten. Die energetische Gebäudeförderung des Bundes wurde im Rahmen des Klimaschutzprogramms 2030 mit der Einführung der Bundesförderung für effiziente Gebäude neu strukturiert. Die BEG umfasst drei Teilprogramme: die „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude“ (BEG WG), die „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude“ (BEG NWG) und die „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen“ (BEG EM). Alle drei Teilprogramme sind von den Änderungen betroffen.

Antragstellung: Um eine Förderung zu erhalten, müssen Anträge vor Beginn des Vorhabens beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt werden. Als Vorhabensbeginn gilt im Allgemeinen der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrags, der dem eigentlichen Projekt zugeordnet werden kann. Dies gilt auch für Nachinvestitionen im Rahmen bestehender Verträge. Planungs- und Beratungsleistungen dürfen vor der Antragstellung erbracht werden. Um den Förderantrag für eine BEG-Einzelmaßnahme zu stellen, ist es erforderlich, dies ausschließlich elektronisch über die Website des BAFA durchzuführen.

Bundesförderprogramm Klimafreundlicher Neubau (KFN)

Seit dem 1. März 2023 hat das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) das Teilprogramm „Klimafreundlicher Neubau“ (KFN) eingeführt. Diese neue Förderung ersetzt das bisherige Neubauförderprogramm, das vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) verwaltet wurde.

Ziel der umgestalteten Förderung für den Neubau ist, die Emissionen von Treibhausgasen während des gesamten Lebenszyklusses einer Immobilie zu verringern, den Energiebedarf während der Betriebsphase zu minimieren und den Einsatz von erneuerbaren Energien zu steigern.

Folgende KfW-Programme werden im Rahmen der KFN angeboten:

Die Förderung erfolgt in Form von zinsgünstigen Krediten mit Zinsverbilligung aus Bundesmitteln, ohne dass zusätzliche Tilgungszuschüsse gewährt werden. Die Vergabe der Kredite erfolgt nach den gleichen Kriterien wie bei den bestehenden BEG-Programmen, ohne dass Beihilfen gewährt werden.

Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW)

Die BEW bietet Anreize für Betreiber von Wärmenetzen, in die Errichtung von Wärmenetzen mit einem hohen Anteil an erneuerbaren Energien zu investieren und bestehende Netze auf eine klimaneutrale Weise umzugestalten. Die Förderung verfolgt einen ganzheitlichen Ansatz, der das gesamte Wärmenetz in den Fokus nimmt und darauf abzielt, sowohl die Umstellung vorhandener Netze auf erneuerbare Energien und Abwärme als auch den Neubau von überwiegend mit erneuerbaren Energien versorgten Netzen effektiv zu unterstützen.

Die Fördermaßnahmen gliedern sich in vier aufeinander aufbauende Module, wovon die ersten drei bereits aktiv gefördert werden. Das vierte Modul ist für die nahe Zukunft geplant, um seine Umsetzung zu starten. Die Antragstellung erfolgt über das elektronische Antragsportal.

BAFA-Förderung für Kälte- und Klimaanlagen

Genauso wie Heizsysteme, die auf erneuerbaren Energien basieren, werden auch energieeffiziente Kälte- und Klimaanlagen (KK-Anlagen) von der Bundesregierung unterstützt. Dabei können auch Wärmepumpensysteme von dieser Förderung profitieren. Allerdings erfolgt die Förderung für KK-Anlagen im Gegensatz zur Unterstützung für Heizsysteme mit erneuerbaren Energien nicht über das Marktanreizprogramm (MAP), sondern über einen eigenständigen Fördertopf.

Weitere Informationen

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Bundesförderung Aufbauprogramm Wärmepumpe - BAW

Bundesförderung Aufbauprogramm Wärmepumpe (BAW)

Bundesförderung Aufbauprogramm Wärmepumpe (BAW)

Förderung der Teilnahme an Schulungen zum Thema Wärmepumpen im Gebäudebestand

Einführung | Förderhöhe | Antragsstellung | PublikationenWeitere Informationen

Einführung

Die Teilnahmeausgaben für das DGWZ-Seminar „Wärmepumpen – Sachkunde nach VDI 4645“ können vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle gefördert werden. Dieses Förderprogramm ist speziell darauf ausgerichtet, Unternehmen dabei zu unterstützen, ihre Mitarbeiter im Bereich Heizungswärmepumpen zu schulen. Es handelt sich also nicht um die Förderung von Wärmepumpen.

Förderfähig sind die Ausgaben für Schulungsanbieter nur, wenn die Anbieter auf der öffentlichen Bildungsträgerliste beim BAFA aufgeführt sind. Die Bildungsträgerliste für das Aufbauprogramm Wärmepumpe finden Sie hier.

Das „Aufbauprogramm Wärmepumpe“ ist Teil des Klimaschutzgesetz-Sofortprogramms Gebäude, das darauf abzielt, die Klimaziele im Gebäudesektor bis 2030 zu erreichen. Es fördert den vermehrten Einbau von Wärmepumpen in bestehenden Gebäuden. Das Ziel ist es, ab 2024 jährlich mindestens 500.000 Wärmepumpen in Betrieb zu nehmen. Allerdings fehlen qualifizierte Fachkräfte, um dieses Ziel zu erreichen. Daher werden Qualifizierungsmaßnahmen für Fachkräfte gefördert, die von gelisteten Schulungs- und Coachinganbietern angeboten werden.

Förderhöhe

Pro Schulungstag und pro Teilnehmer liegt der maximale Förderbetrag bei 250 Euro. Die Gesamtförderung ist auf 5.000 Euro pro Antragsteller/Antragstellerin begrenzt.

Antragsstellung

Die Antragstellung erfolgt ausschließlich online anhand des elektronischen Antragsformulars, das auf der Webseite des BAFA unter „Antragsformular des Aufbauprogramms für Wärmepumpen“ hinterlegt ist. Der Antrag kann ausschließlich unter Nutzung des Elster-Unternehmenskontos gestellt werden. Per Post eingereichte Anträge können vom BAFA nicht bearbeitet werden.

Der Antrag besteht aus:

  • Vollständig ausgefülltes Antragsformular
  • Eigenerklärung zu allen De-minimis-Beihilfen, die der Antragstellerin / dem Antragsteller im Sinne der De-minimis-Beihilfen-Verordnung in den beiden vorangegangenen Steuerjahren sowie im laufenden Steuerjahr gewährt wurden
  • Verschiedenen Eigenerklärungen

Wichtig: Nach Antragstellung dürfen Sie noch nicht mit der Durchführung der Qualifizierungsmaßnahmen beginnen, sondern erst dann, wenn Ihnen der Zuwendungsbescheid zugegangen ist. Das BAFA prüft Ihren Antrag und sendet Ihnen nach positiver Prüfung den Zuwendungsbescheid zu.

Alle weiteren wichtigen Informationen rund um die Antragstellung finden Sie im „Merkblatt zum Antrags- und Verwendungsnachweisverfahren“.

Antragsberechtigt für Schulungen sind:

  • Handwerksunternehmen der Gewerke Sanitär, Heizung, Klima, Elektrotechnik, Schornsteinfeger und Kälte-Klima,
  • Planungsunternehmen für technische Gebäudeausrüstung,
  • Unternehmen, die Energieberatungen durch Gebäudeenergieberater des Handwerks oder Personen, die auf der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes gelistet sind, anbieten.

Förderfähige Schulungen in Anspruch nehmen, dürfen:

  • Meister und Gesellen der oben genannten Gewerke,
  • fachlich ausgebildete Unternehmensangehörige der Planungsbüros,
  • unternehmensangehörige Gebäudeenergieberater des Handwerks bzw. auf der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes gelistete Energieberater.

Stichwörter

BAFA, Aufbauprogramm Wärmepumpe, BAW, Wärmepumpe, Bundesförderung, Klimaschutzgesetz-Sofortprogramm