Schlagwortarchiv für: Feuerschutzabschlüsse

Prüfen von Verdunstungskühlanlagen im neuen Planerbrief

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)

Pressemitteilung Nr. 2023-16 vom 5. September 2023

Betreiber von Verdunstungskühlanlagen sind gesetzlich verpflichtet, verschiedene Prüf- und Überwachungsmaßnahmen durchzuführen. Dazu gehört u. a. das Führen eines detaillierten Betriebstagebuchs über die Anlage. Grundlage für die Prüf- und Überwachungspflichten bilden die 42. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) in Verbindung mit der Richtlinie VDI 2047 Blatt 2 des Vereins Deutscher Ingenieure (VDI). Darauf weist die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) im neuen Planerbrief Nr. 43 hin, der zum 1. September 2023 erschienen ist.

Als weitere Themen werden im Planerbrief aufgegriffen: Chancen und Risiken von Künstlicher Intelligenz (KI) und welche Schritte zum Schutz vor Cyberkriminalität erfolgen müssten. Dies erläutert Gastautor Wolfgang Kurz von der indevis GmbH im Editorial. Am 24. Juni 2023 ist die überarbeitete Trinkwasserverordnung (TrinkwV) in Kraft getreten. Worauf haben Planer nun zu achten? In einem weiteren Beitrag wird der Nutzen von Workflow-Szenarien für die Elektronische Zutrittskontrolle erläutert. Zum Thema Brandschutz werden Mängel an Feuerschutzabschlüssen vorgestellt.

Mit dem Planerbrief informiert die DGWZ alle zwei Monate unabhängig und neutral über neue Vorschriften, Technologien und Veranstaltungen zu Planung, Errichtung und Betrieb von Technischer Gebäudeausrüstung (TGA). Der nächste Planerbrief Nr. 44 erscheint am 1. November 2023. Der Planerbrief kann kostenlos auf der Website www.planerbrief.de abonniert und heruntergeladen werden.

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Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Ansprechpartner
Dr. Barbara Löchte
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 120
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Prüfen von Verdunstungskühlanlagen im neuen Planerbrief Nr. 43 vom September 2023. www.planerbrief.de

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www.dgwz.de/neuer-planerbrief-43


Bildquelle: DGWZ
Bildunterschrift: Das Prüfen von Verdunstungskühlanlagen ist Thema im neuen Planerbrief vom September 2023.

Weiterführende Informationen
www.planerbrief.de

Mängel bei Feuerschutzabschlüssen

Mängel bei Feuerschutzabschlüssen

Feuerschutzabschlüsse sind sicherheitsrelevante Bauteile, die die Nutzbarkeit von Fluchtwegen sicherstellen. Änderungen dürfen nur durch ausgebildetes Fachpersonal durchgeführt werden. Im nachfolgenden Beispiel äußerte ein Betreiber den Wunsch, ein Zutrittskontrollsystem nachzurüsten. Nach Abstimmung mit dem Errichter wurden vier vorhandene T-90-RS-Türen mit einem Elektroöffner nachgerüstet, wobei der Mauerschutzkasten entfernt wurde. Bei anschließender Wartung wurde die unsachgemäße Nachrüstung festgestellt. Die Feuerschutzabschlüsse hatten aufgrund der unsachgemäßen Änderung ihre Zulassung verloren. Die Kosten trägt der Errichter. So einem Fehler kann durch eine gute Ausbildung der Fachkraft vorgebeugt werden.

Autor: Josef Faßbender, Sachverständiger und Geschäftsführer, Deutsche Fachakademie für Türtechnik (DFATT)

Weitere Informationen

DIN 14677 Instandhaltung von Feststellanlagen neu erschienen

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit
Pressemitteilung Nr. 2018-09 vom 7. August 2018

Am 1. August 2018 ist die Neufassung der DIN 14677 zur Instandhaltung von elektrischen Feststellanlagen für Feuerschutz- und Rauchschutzabschlüsse in Kraft getreten. Darauf weist die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hin. Die Norm erscheint nunmehr in zwei Teilen und berücksichtigt damit die Anforderungen der Europäischen Dienstleistungsnorm DIN EN 16763. Feststellanlagen (FSA) sorgen im Brandfall für ein zuverlässiges Schließen von Türen und Toren zwischen Brandabschnitten und sind damit ein elementarer Bestandteil des Vorbeugenden Brandschutzes. Die Anwendung der DIN 14677 ist für Betreiber und Instandhaltung obligatorisch, da das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) seit 2012 in neuen oder geänderten Zulassungsbescheiden für Feststellanlagen auf die Norm verweist.

Die neugefasste DIN 14677-1: 2018-08 „Instandhaltung von elektrisch gesteuerten Feststellanlagen für Feuerschutz- und Rauchschutzabschlüsse sowie für elektrisch gesteuerte Feststellanlagen für Feuerschutzabschlüsse im Zuge von bahngebundenen Förderanlagen“ beschreibt die Instandhaltungsmaßnahmen an Feststellanlagen. Dazu gehören unter anderem eine Funktionsprüfung spätestens alle drei Monate, die jährliche Wartung durch eine Fachkraft für Feststellanlagen und der regelmäßige Austausch der Rauchmelder. Der Anwendungsbereich der DIN 14677-1 wurde auf Feuerschutzabschlüsse bahngebundener Förderanlagen erweitert. Eine FSA vom neuen Typ 3 besitzt eine eigenständige Auslöseeinrichtung, während eine FSA Typ 4 Bestandteil einer Brandmeldeanlage (BMA) ist. Für beide neuen FSA-Typen werden Maßnahmen zur Steuerung der Fördertechnik im Brandfall beschrieben. Die DIN 14677-1 gilt nur für die Instandhaltung von Feststellanlagen, nicht für die Instandhaltung der Feuerschutz- bzw. Rauchschutzabschlüsse selbst.

Die DIN 14677-2: 2018-08 legt jetzt die Anforderungen an Fachkräfte für die Instandhaltung von Feststellanlagen fest, und nicht mehr wie früher die Anforderungen an die Fachfirma. Unternehmen können sich zukünftig nach der Dienstleistungsnorm DIN EN 16763 in Verbindung mit der DIN 14677-2 als Fachfirma qualifizieren. Zu den Anforderungen an Fachkräfte für Feststellanlagen nach DIN 14677-2 gehört unter anderem eine Mindestqualifikation nach Niveau 3 des deutschen Qualifizierungsrahmens (DQR). In der Neufassung gestrichen wurden die früher geforderten Kenntnisse der Fachkraft der Richtlinien des DIBt und Kenntnisse der Allgemeinen Anforderungen von Rauchschutzabschlüssen.

Die Normen können bei der DGWZ unter www.dgwz.de/din-14677 bezogen werden. Das DGWZ-Seminar zur Fachkraft für Feststellanlagen nach DIN 14677 wurde entsprechend den Normenänderungen überarbeitet.

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Über die DGWZ

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Schlagworte

Feststellanlagen, FSA, DIN 14677, DIN EN 16763, Feuerschutzabschlüsse, Rauchschutzabschlüsse, bahngebundene Förderanlagen, Fachkraft, Instandhaltung, Prüfung, Wartung

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Neue DIN 14677-1 und -2 für Instandhaltung von Feststellanlagen (FSA) erschienen. www.dgwz.de/din-14677

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www.dgwz.de/neue-norm-din-14677-instandhaltung-von-feststellanlagen
– Pressemitteilung Nr. 2018-09 (PDF, TXT)
Bild: Feststellanlagen-neue-DIN-14677-Instandhaltung.jpg

Feststellanlage nach DIN 14677

Bildquelle: Hekatron
Bildunterschrift: Im August 2018 ist die Neufassung der DIN 14677 zur Instandhaltung von elektrischen Feststellanlagen erschienen.

Weiterführende Informationen

www.dgwz.de/din-14677

Neues Seminar zu Brandschutztüren und Feststellanlagen

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit
Pressemitteilung Nr. 2018-04 vom 24. Mai 2018

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit erweitert ihr Seminarangebot um das zweitägige Seminar „Prüfung von Brandschutztüren und Feststellanlagen“. Das Seminar vermittelt die hersteller- und produktneutralen Kenntnisse zur regelmäßigen Prüfung, Instandhaltung und Wartung von Brandschutztüren, -toren und Feststellanlagen sowie die herstellerspezifischen Kenntnisse der Anlagen von Dormakaba, Geze und Hekatron.

Der erste Seminartag vermittelt die Rechts- und Prüfgrundlagen sowie Instandhaltungsmaßnahmen und Dokumentationspflichten für Brandschutztüren und -tore, Feuerschutz- und Rauchschutztüren und Abschlüsse. Nach bestandener schriftlicher Prüfung erhalten die Teilnehmer den Sachkundenachweis „Befähigte Person zur Überprüfung von Brandschutztüren und  -toren“.

Am zweiten Veranstaltungstag werden die Anforderungen und Prüfgrundlagen auf der Basis der DIBt-Richtlinien, der DIN 14677 sowie der DIN EN 14637 zur Funktionsprüfung, Instandhaltung und Wartung von Feststellanlagen vermittelt und die Anforderungen der DIN 16763 bezüglich Dienstleistungen für Sicherheitsanlagen berücksichtigt. Dieser Seminartag schließt mit einer schriftlichen Prüfung zur Erlangung des Sachkundenachweises „Fachkraft für Feststellanlagen nach DIN 14677“ ab.

Das Seminar wird ab Juli 2018 bundesweit angeboten. Es richtet sich an Gebäudebetreiber, Behörden, Errichter, Technische Leiter, Facility Manager, Service-, Wartungs- und Instandhaltungspersonal, verantwortliche Personen für Arbeitssicherheit, Brandschutzbeauftragte sowie befähigte Personen, die ihren Sachkundenachweis auffrischen müssen.

Die Teilnahmegebühr beträgt 630 Euro zzgl. 19 % MwSt. inkl. Prüfungen und Zertifikaten. Weitere Informationen über das Seminar können unter www.dgwz.de/brandschutztueren-feststellanlagen heruntergeladen werden.

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Schlagworte

Brandschutztüren, Brandschutztore, Brandschutzabschlüsse, Feuerschutztüren, Feuerschutzabschlüsse, Rauchschutztüren, Rauchschutzabschlüsse, Feststellanlagen, DIN 14677, DIN EN 14637, DIBt-Richtlinien, Befähigte Person, Fachkraft, Prüfung, Wartung, Instandhaltung

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DGWZ-Seminar zu Brandschutztüren und #Feststellanlagen nach DIN 14677. www.dgwz.de/brandschutztueren-feststellanlagen

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www.dgwz.de/presse-pm-2018-04-neues-seminar-brandschutztueren-feststellanlagen

  • Pressemitteilung Nr. 2018-04 (PDF, TXT)
  • Bild: Feststellanlagen-DIN-14677-Instandhaltung.jpg
    Feststellanlage nach DIN 14677
    Bildquelle: Hekatron
    Bildunterschrift:
    Brandschutztüren, -tore und Feststellanlagen müssen regelmäßig geprüft und instand gehalten werden.

Weiterführende Informationen

www.dgwz.de/brandschutztueren-feststellanlagen

Textiler Brandschutz

Textiler Brandschutz mit Feuer- und Rauchschutzvorhängen kann dabei helfen, um Gebäude in Brandabschnitte zu segmentieren und im Brandfall die unkontrollierte Ausbreitung von Feuer und Rauch zu verhindern. Damit der Brand nicht auf angrenzende Abschnitte übergreift, müssen Wand- und Deckenöffnungen wirksam verschlossen werden. Feuer- und Rauchschutzvorhänge, welche z.B. unsichtbar in einer abgehängten Decke verbaut sind, bieten Planern und Architekten eine attraktive und vielseitige Alternative zu massiven Lösungen, wie Türen und Tore. Sowohl bei offenen Raumkonzepten mit hohem architektonischem Anspruch, als auch bei schwierigen Platzverhältnissen gelten die schlanken Vorhangsysteme als Problemlöser. Die Vorhänge folgen einem einfachen Prinzip und ähneln in Aufbau und Funktionsweise einem normalen Rollo. Im Alarmfall wickelt sich das im Gehäuse gelagerte Textil mit Feuerschutz- und/oder Rauchschutzfunktion seitlich geführt ab und verschließt die Öffnung in Wand oder Decke. Ob ein Vorhang 30, 60, 90 oder 120 Minuten dem Feuer widersteht, hängt vom verwendeten Gewebe ab. Systeme nach der europäischen Klassifizierung E (Raumabschluss) und W (Strahlungsbegrenzung) und I (Wärmedämmung) sind bereits seit langem am Markt verfügbar und teilweise mit einem bauaufsichtlichen Verwendbarkeitsnachweis versehen. Baugrößen bis zu zehn Metern Breite und 7,6 Metern Höhe sind zugelassen. Größere Systeme sind technisch machbar.

Autor: Olaf Grunenberg, Leiter operatives Marketing, Stöbich Brandschutz GmbH

Weitere Informationen

Inhalt E DIN 14677-1:2018-03 Instandhaltung Feststellanlagen - Teil 1: Instandhaltungsmaßnahmen

Neue Norm-Entwürfe zur DIN 14677 für Feststellanlagen

Für die Norm DIN 14677 für die Instandhaltung von Feststellanlagen wurden im März 2018 zwei neue Entwürfe für Teil 1 und Teil 2 veröffentlicht:

DIN 14677-1:2018-03 Instandhaltung von elektrisch gesteuerten Feststellanlagen für Feuerschutz- und Rauchschutzabschlüsse sowie für elektrisch gesteuerte Feststellanlagen für Feuerschutzabschlüsse im Zuge von bahngebundenen Förderanlagen – Teil 1: Instandhaltungsmaßnahme
In diesem Norm-Entwurf sind Anforderungen für die Instandhaltung von elektrisch gesteuerten Feststellanlagen für Feuerschutz- und/oder Rauchschutzabschlüsse sowie Feuerschutzabschlüsse im Zuge von bahngebundenen Förderanlagen in Gebäuden festgelegt.

DIN 14677-2:2018-03 Instandhaltung von elektrisch gesteuerten Feststellanlagen für Feuerschutz- und Rauchschutzabschlüsse sowie für elektrisch gesteuerte Feststellanlagen für Feuerschutzabschlüsse im Zuge von bahngebundenen Förderanlagen – Teil 2: Anforderungen an die Fachfirma
Dieser Norm-Entwurf legt Anforderungen für den Nachweis der Kompetenz von Personen, welche die Instandhaltung von Feststellanlagen an Feuerschutz- und/oder Rauchschutzabschlüssen sowie Feuerschutzabschlüsse im Zuge von bahngebundenen Förderanlagen durchführen, fest.

Weitere Informationen

Schlagwortarchiv für: Feuerschutzabschlüsse

Normen und Vorschriften für Feststellanlagen

Normen und Vorschriften für Feststellanlagen

Übersicht | DIN 14677-1 | DIN 14677-2 | DIN EN 14637 | DIBt-Richtlinien | TRBS 1203Normen bestellenWeitere Informationen

Übersicht

Feststellanlagen (FSA), auch Türfeststellanlagen (TFA) genannt, dienen dem Offenhalten von Brandabschlüssen wie Brandschutztüren, Rolltoren, Rauchschutztüren und Rauchschürzen zwischen Brandabschnitten. Im Falle eines Brandes schließt die Feststellanlage sicher den Feuerschutzabschluss.

Übersicht Normen und Vorschriften für Feststellanlagen (PDF)

DIN 14677-1

DIN 14677-1 Instandhaltung von elektrisch gesteuerten Feststellanlagen für Feuerschutz- und Rauchschutzabschlüsse sowie für elektrisch gesteuerte Feststellanlagen für Feuerschutzabschlüsse im Zuge von bahngebundenen Förderanlagen – Teil 1: Instandhaltungsmaßnahmen

  • Legt Anforderungen für die Instandhaltung von elektrisch gesteuerten Feststellanlagen für Feuerschutz- und/oder Rauchschutzabschlüsse sowie Feuerschutzabschlüsse in Gebäuden fest
  • Die aktuell gültige Norm DIN 14677-1:2018-08 ist im August 2018 in Kraft getreten und ersetzt zusammen mit der DIN 14677-2 die DIN 14677:2001-03
  • Weitere Informationen zur DIN 14677-1

DIN 14677-2

DIN 14677-2 Instandhaltung von elektrisch gesteuerten Feststellanlagen für Feuerschutz- und Rauchschutzabschlüsse sowie für elektrisch gesteuerte Feststellanlagen für Feuerschutzabschlüsse im Zuge von bahngebundenen Förderanlagen – Teil 2: Anforderungen an die Fachkraft

  • Legt Anforderungen für den Nachweis der Kompetenz von Personen, welche die Instandhaltung von Feststellanlagen an Feuerschutz- und/oder Rauchschutzabschlüssen sowie Feuerschutzabschlüsse fest
  • Die aktuell gültige Norm DIN 14677-2:2018-08 ist im August 2018 in Kraft getreten und ersetzt zusammen mit der DIN 14677-1 die DIN 14677:2001-03
  • Weitere Informationen zur DIN 14677-2

DIN EN 14637

DIN EN 14637 Schlösser und Baubeschläge – Elektrisch gesteuerte Feststellanlagen für Feuer-/Rauchschutztüren – Anforderungen, Prüfverfahren, Anwendung und Wartung

  • Legt Anforderungen, Prüfverfahren und Leistungskriterien fest, mit deren Hilfe die Vereinbarkeit von Komponenten und deren Leistung beurteilt werden können, wenn diese Komponenten miteinander verbunden werden, um eine elektrisch gesteuerte Feststellanlage zu bilden
  • Legt auch Anforderungen an die Integrität einer derartigen Feststellanlage fest, wenn diese an eine Brandmeldeanlage oder andere Systeme angeschlossen ist, einschließlich des Signalaustauschs und der technischen Daten für die Schnittstellen
  • Die aktuell gültige Norm DIN EN 14637:2008-01 ist im Januar 2008 in Kraft getreten und ersetzt die DIN V 18269:2006-07 vom Juli 2006
  • Weitere Informationen zur DIN EN 14637

DIBt-Richtlinien

TRBS 1203

Technische Regeln für Betriebssicherheit – TRBS 1203 Zur Prüfung befähigte Personen

Normen bestellen

Die Norm kann per Webshop oder mit folgender PDF-Datei per E-Mail oder Fax bestellt werden.

Weitere Informationen

Stichworte
Normen, Vorschriften, Feuerschutzabschlüsse, Rauchschutzabschlüsse, Feststellanlagen, Fluchttüren, Fluchtwege, Fachkraft, DIN 14677-1, DIN 14677-2, DIN EN 14637, DIBt-Richtlinien, Instandhaltung, Prüfung, Wartung

Seminar Feststellanlagen – Fachkraft nach DIN 14677

Seminar Feststellanlagen – Fachkraft nach DIN 14677

Seminareinladung | Termine | Teilnahmegebühr | Beschreibung | Nutzen | Abschluss | Zielgruppe | Voraussetzungen | Inhalte | Referenten | Anmeldung | Teilnehmerstimmen | Weitere Informationen

Das Seminar Feststellanlagen vermittelt die Sachkunde zur regelmäßigen Überprüfung, Instandhaltung und Wartung von Feststellanlagen. Des Weiteren bildet das Seminar verantwortliche Personen, die für den funktionssicheren Zustand von Feststellanlagen zuständig sind, zur Fachkraft von Feststellanlagen nach DIN 14677 aus.

Seminareinladung

Online-Seminar Feststellanlagen – Programm und Anmeldung (PDF)

Seminar Feststellanlagen – Programm und Anmeldung (PDF)

Nächste Termine 2024

Das Seminar dauert einen Tag von 9:00 bis 17:00 Uhr.
Am Vortag kann zusätzlich das Seminar Brandschutztüren und -tore gebucht werden.

Dieses Seminar bieten wir als Präsenzveranstaltung und als Online-Seminar an. Preis, Inhalte und Abschlusszertifikat sind bei beiden Formaten gleichwertig.

  • 26. April 2024 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 07. Juni 2024 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 12. Juli 2024 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 16. August 2024 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 20. September 2024 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 25. Oktober 2024 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 29. November 2024 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 10. April 2024 – Nürnberg – freie Plätze
    H+ Hotel Nürnberg | Oelser Straße 2 | 90475 Nürnberg
  • 24. April 2024 – Mannheim – freie Plätze
    Achat Hotel Schwetzingen Heidelberg | Schälzigweg 1-3 | 68723 Schwetzingen bei Heidelberg
  • 15. Mai 2024 – Köln – freie Plätze
    Hotel Begardenhof | Brückenstraße 41 | 50996 Köln
  • 29. Mai 2024 – Berlin – freie Plätze
    Hotel Grenzfall | Ackerstraße 136 | 13355 Berlin
  • 12. Juni 2024 – Hannover – freie Plätze
    Kleefelder Hof | Kleestraße 3 A | 30625 Hannover
  • 03. Juli 2024 – Stuttgart – freie Plätze
    Hotel Neuwirtshaus | Schwieberdinger Straße 198 | 70435 Stuttgart-Zuffenhausen
  • 10. Juli 2024 – Frankfurt – freie Plätze
    Station Lounge | Am Hauptbahnhof 10 | 60329 Frankfurt am Main
  • 24. Juli 2024 – München – freie Plätze
    acom Hotel München | Kronstadter Straße 6-8 | 81677 München
  • 21. August 2024 – Leipzig – freie Plätze
    Adina Hotel Leipzig | Brühl 50 | 04109 Leipzig
  • 04. September 2024 – Dortmund – freie Plätze
    Hotel Ambiente | Am Gottesacker 70 | 44143 Dortmund
  • 18. September 2024 – Hamburg – freie Plätze
    Hotel Engel | Niendorfer Straße 55 | 22529 Hamburg
  • 02. Oktober 2024 – Mannheim – freie Plätze
    Achat Hotel Schwetzingen Heidelberg | Schälzigweg 1-3 | 68723 Schwetzingen bei Heidelberg
  • 16. Oktober 2024 – Nürnberg – freie Plätze
    Novina Hotel Südwestpark | Südwestpark 5 | 90449 Nürnberg
  • 30. Oktober 2024 – Köln – freie Plätze
    Hotel Begardenhof | Brückenstraße 41 | 50996 Köln
  • 13. November 2024 – Berlin – freie Plätze
    Abacus Tierpark Hotel | Franz-Mett-Straße 3-9 | 10319 Berlin
  • 27. November 2024 – Hannover – freie Plätze
    Kleefelder Hof | Kleestraße 3 A | 30625 Hannover
  • 11. Dezember 2024 – Stuttgart – freie Plätze
    Hotel Gloria | Sigmaringer Straße 59 | 70567 Stuttgart

Teilnahmegebühr

540,- € zzgl. MwSt.
inkl. Seminar, Unterlagen, Pausenverpflegung, Mittagessen, Teilnahmebescheinigung sowie nach erfolgreicher Prüfung den Sachkundenachweis „Fachkraft für Feststellanlagen nach DIN 14677“,
bzw. inkl. Online-Seminar, Unterlagen, Prüfung und Sachkundenachweis/Teilnahmebescheinigung

Beschreibung

Feststellanlagen halten Brandschutztüren im täglichen Betrieb offen und werden im Brandfall automatisch ausgelöst. Diese müssen nach Einbau, Veränderung und regelmäßig wiederkehrend durch geschulte Fachkräfte mit Kompetenznachweis geprüft und gewartet werden. Jenes ist äußerst wichtig, um im Schadensfall nicht die Versicherungsansprüche zu verlieren.

Nutzen

Das Seminar vermittelt das Fachwissen zur regelmäßigen Überprüfung und Wartung von Feststellanlagen gemäß der bauaufsichtlichen Richtlinien und DIN 14677, um die gesetzlichen Bestimmungen zu erfüllen und den wirtschaftlichen Betrieb der Anlagen zu gewährleisten. Am Vortag kann zusätzlich das Seminar Brandschutztüren und -tore gebucht werden.

Hinweis: Dieses Seminar qualifiziert nicht zur Erstabnahme. Die Erstabnahme von Feststellanlagen darf nur durch Fachkräfte der Herstellerfirma oder von ihr autorisierte Fachkräfte durchgeführt werden.

Abschluss

Die Teilnehmer erhalten nach erfolgreicher Prüfung den geforderten Sachkundenachweis „Fachkraft für Feststellanlagen nach DIN 14677“.

Zielgruppe

Das Seminar richtet sich an

  • Unternehmen, Arbeitgeber, Betreiber, Behörden, Errichter,
  • Facility Manager, Technische Leiter, Instandhaltungsleiter, Fachmonteure, Servicetechniker, Verantwortliche Personen,
  • Arbeitssicherheits-, Brandschutz- und Sicherheitsbeauftragte und
  • Befähigte Personen, die ihren Sachkundenachweis auffrischen müssen.

Voraussetzungen

Voraussetzung für den Sachkundenachweis „Fachkraft für Feststellanlagen nach DIN 14677“ ist

  • ein Abschluss in einer Fachrichtung mit elektrotechnischem oder mechanischem Bezug oder
  • eine 3-jährige nachgewiesene Berufserfahrung im Objektbereich oder
  • die Tätigkeit als Geselle /Facharbeiter gemäß DIN 14675 (Phase Instandhaltung)

Inhalte

  • Normen und Richtlinien
  • DIBt-Richtlinien für Feststellanlagen
  • DIN 14677 und DIN 14637
  • Allgemeine Anforderungen und Prüfgrundlagen für das Zulassungsverfahren für Feststellanlagen
  • Aufgaben, Rechte und Pflichten eines Sachkundigen
  • Pflichten des Betreibers
  • Funktionsprüfung und Wartung
  • Austausch von Brandmeldern
  • Dokumentation
  • Maßnahmen bei Störungen
  • Herstellerspezifische Kenntnisse
  • Schriftliche Prüfung

Referenten

Die Referenten sind Fachleute der Branche, Mitarbeiter aus einschlägigen Normen- und Verbandsgremien, Mitarbeiter aus Forschung, Entwicklung und Vertrieb der führenden Unternehmen der Branche mit Praxisbezug und Erfahrungen in Schulung und Training.

  • Michael Altmann ist Dipl.-Ing. für Maschinenbau, Schweißfachingenieur und Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten.
  • Daniel Brucker ist Brandschutzfachplaner und Geschäftsführer von Brucker Brandschutz.
  • Sebastian Gelfert ist zertifizierter Fachplaner für Brandschutz.
  • Stefan Sandmann betreut große Unternehmen als externer Brandschutzbeauftragter und ist Referent im Bereich Brandschutz.
  • Stefan Schütz-Reinhardt ist Brandoberinspektor und Brandschutzsachverständiger und langjähriger Referent für Feuerschutzabschlüsse und Feststellanlagen nach DIN 14677.
  • Sven Traber (JS Sicherheitstechnik) ist langjähriger Dozent für Brand- und Rauchschutztüren/-toren sowie Feststellanlagen nach DIN 14677.
  • Jürgen Walter (Hekatron) ist Leiter der Seminare Rauchschaltanlagen und Rauchwarnmelder und langjähriger Dozent für Feuerschutzabschlüsse und Feststellanlagen nach DIN 14677.

Anmeldung

Bitte schicken Sie das ausgefüllte Anmeldeformular (PDF) an E-Mail veranstaltungen@dgwz.de oder Telefax 06172 98185-99.

Online-Seminar Feststellanlagen – Programm und Anmeldung (PDF)

Seminar Feststellanlagen – Programm und Anmeldung (PDF)

Über das Veranstaltungs-Telefon 06172 98185-85 beantworten wir gerne montags bis freitags von 8:00 bis 18:00 Uhr Ihre Fragen.

Teilnehmerstimmen

  • „Schöne Präsenzveranstaltung mit gutem Referenten. Man hat einige tiefere Einblicke in die Thematik erhalten und ist für die Zukunft gerüstet.“
    Marcus Laufenberg, Stadt Troisdorf
  • „Das Seminar war sehr informativ und sachlich. Der Referent hat die Themen ausfürhlich erläutert.“
    Peter Klütsch, Gemeinde Niederzier, Niederzier
  • „Das Seminar hat mir sehr gut gefallen, weil ich mein bisheriges Wissen gut auffrischen konnte. Der Dozent war sehr fachkompetent.“
    Christoph Baujan, Flammtec Brandschutztechnik e.K., Bornheim
  • „Die Veranstaltung war sehr interessant gestaltet und ich habe viel Neues gelernt. Der Dozent hat den Inhalt sehr gut vermittelt.“
    Svenja Thomas, Jockel Brandschutztechnik-Service GmbH, Pulheim-Brauweiler
  • „Mithilfe des Seminars kann ich in meinem Betrieb jetzt vieles nach vorne bringen. Die offenen Gesprächen im Seminar haben mir besonders gut gefallen.“
    Martin Heidenreich, Omni-Pac GmbH, Elsfleth
  • „Es war eine lockere und informative Vernstaltung, die das brachte was ich mir vorgestellt habe.“
    Ralf Treuling, ISM GmbH, Eschweiler
  • „Durch das Seminar habe ich Erkenntnisse über Fehler gewonnen, die im Betrieb während der letzten Jahre begangen wurden.“
    Mario Kündgen, Fenster Schmitt GmbH & Co. KG, Bad Neuenahr-Ahrweiler
  • „Das einbringen von persönlichen Erfahrungen des Referenten hat mir besonders gut gefallen.“
    Marc Bonten, Holfter GmbH, Stolberg

Weitere Informationen

Stichworte
Feststellanlagen, Fachkraft, DIN 14677, DIN EN 14637, Instandhaltung, Prüfung, Wartung, Sachkundenachweis, Kompetenznachweis, Feuerschutzabschlüsse, Seminar, 2023, 2024

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Feststellanlage

Übersicht zu Feststellanlagen

Übersicht zu Feststellanlagen

Einführung | Aufbau | Arten| BegriffserklärungFAQ | Normen und Vorschriften | PublikationenHersteller | Weitere Informationen

Einführung

Feststellanlagen (FSA) werden auch als Türfeststellanlagen (TFA) bezeichnet und dienen dem Offenhalten von Feuerschutzabschlüssen und Brandschutzabschlüssen wie

  • Brandschutztüren, Rauchschutztüren,
  • Brandschutztore,
  • Rolltoren,
  • Rauchschutztüren und
  • Rauchschürzen zwischen Brandabschnitten.

Im Falle eines Brandes oder einer Rauchentwicklung sichert eine Feststellanlage das sichere schließen der Feuerschutz- bzw. Rauchschutzabschlüsse.

Aufbau

Bestandteile einer Feststellanlagen:

  • Feststelleinrichtung wie ein Magnet mit Ankerplatte oder ein Türschließer mit Feststellung und gegebenenfalls automatisierten Tor- und Türantrieben
  • Mindestens ein Brandmelder, beispielsweise optischer Rauchmelder oder Rauchschalter
  • Handauslösetaster zum manuellen Schließen, falls die Feststellung nicht durch geringen Druck auf das Türblatt aufgehoben werden kann

Arten von Feststellanlagen

  • Bauart 1: Die Auslösevorrichtung ist nur Bestandteil der Feststellanlage
  • Bauart 2: Die Auslösevorrichtung ist nicht nur Bestandteil der Feststellanlage, sondern auch einer Brandmeldeanlage

Türschließer, Feststellanlagen und Freilauftürschließer im Vergleich

  • Türschließer
    Die Funktion eines Türschließers ist das automatische Schließen der Tür nach dem Vorgang des öffnens. Typische Anwendungsbeispiele sind Brandschutztüren und Außentüren. Türschließer werden nach DIN 18263-1 (bei Bauart K) und DIN EN 1154 technisch reguliert.
  • Feststellanlagen
    Die Funktion einer Feststellanlage ist das Offenhalten der Tür und das automatische Schließen im Rauch- oder Brandfall. Typische Anwendungsbeispiele sind Brandschutztüren die offen stehen. Festellanlagen werden nach DIN 14677, DIBt-Richtlinien und der DIN EN 14637 technisch reguliert
  • Freilauftürschließer
    Die Funktion eines Freilauftürschließers ist die leichte Bedienung der Tür von Hand. Typische Anwendungsbeispiele sind barrierefreie Brandschutztüren. Freiluftschließer werden nach DIN EN 1155, DIN EN 14637 technisch reguliert.

Begriffserklärung

Eingewiesene Person

  • eine Person, die ohne einen Kompetenznachweis eine Feststellanlage warten und überprüfen kann. Zudem muss die eingewiesene Person dies selbstständig und mit eigener Verantwortung tun.

Betreiber

  • Eine Person, die für den Betrieb der Feststellanlage nach DIN 14677 verantwortlich ist.

Instandhalter

  • Bei einem Instandhalter handelt es sich um eine Firma eine Stelle oder eine Person, welche mit der Instandhaltung explizit beauftragt ist.

Fachkraft für Feststellanlagen

  • Eine Person mit einem Kompetenznachweis für die Instandhaltung von Feststellanlagen. Der Kompetenznachweis hat eine Gültigkeit von 5 Jahren.

Häufige Fragen zu Feststellanlagen (FAQ)

Wann verwendet man Festellanlagen?

Feststellanlagen werden an Türen von Räumen verwendet, in denen eine explosionsfähige Atmosphäre durch brennbare Gase, Dämpfe oder Nebel entstehen kann. Im Falle eines Brandes oder einer Rauchentwicklung verhindert sie das Ausbreiten des Rauches in andere Räume. Sie wird nur dann verwendet, wenn die Feststellvorrichtungen zusätzlich durch Melder einer Gaswarnanlage ausgelöst werden.

Wie oft müssen Feststellanlagen geprüft werden?

Zum Sicherstellen der Funktionsfähigkeit einer Feststellanlage bedarf es der Funktionsprüfung, die in Abständen von max. einem Monat durchgeführt werden sollte (nach 12 Prüfungen ohne Mangel, kann alle 3 Monate geprüft werden) sowie einer jährlichen Prüfung und Wartung durch einen Sachkundiger oder einem Fachbetrieb.

Wie funktionieren Feststellanlagen?

Eine elektrisch gesteuerte Feststellanlage tritt durch eine Kombination von miteinander vereinbarer Komponenten in Kraft. Auf diese Weise können selbstschließende Feuer-/ Rauchschutztüren durch eine FSA offen gehalten werden und sich im Brandfall zum frühestmöglichen Zeitpunkt selbst schließen.

Wer darf Feststellanlagen instand halten?

Feuer- und Rauchschutztüren und -tore sowie Feststellanlagen müssen regelmäßig durch befähigte Personen mit Sachkundenachweis geprüft und instand gehalten werden. Dies ist wichtig, um im Schadensfall nicht die Versicherungsansprüche zu verlieren.

Normen und Vorschriften

Für Feststellanlagen gelten eine Reihe von technischen Normen und rechtlichen Vorschriften:

Publikationen

Hersteller

Weitere Informationen

Stichworte
Feststellanlagen, FSA, Türfeststellanlagen, TFA, Brandschutzabschlüsse, Feuerschutzabschlüsse, Rauchschutzabschlüsse, Brandschutztüren, Brandschutztore, Feuerschutztüren, Fluchttüren, DIN 14677, DIN EN 14637, DIBt-Richtlinie, TRGS 1203, Betriebssicherheitsverordnung, Instandhaltung, Prüfung, Funktionsprüfung, Wartung

Brandschutztür / Feuerschutztür

Übersicht Brandschutztüren – Feuerschutztüren

Übersicht zu Brandschutztüren und Feuerschutztüren

Normen und Vorschriften | Publikationen | Hersteller | Weitere Informationen

Brandschutztüren sind eine Maßnahme des vorbeugenden Brandschutzes. Sie verzögern den Durchtritt von Feuer und sorgen dafür das Flucht- und Rettungswege rauchfrei bleiben, damit das sichere Verlassen eines Gebäudes im Brandfall möglich ist.

Normen und Vorschriften

Für Feuerschutztüren gelten eine Reihe von Technischen Regeln (Normen) und Rechtsvorschriften:

Publikationen

Hersteller

Weitere Informationen

Stichworte

Brandschutztüren, Brandschutztore, Feuerschutzabschlüsse, Rauchschutzabschlüsse, DIN EN 14637, Instandhaltung, DIBT-Richtlinie, TRGS 1203, Betriebssicherheitsverordnung, Fluchttüren, Fluchtwege, Feuerschutztüren, Rauchschutztüren