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TÜV-Anlagensicherheitsreport 2024 erschienen

Im Juni 2024 erschien der jährliche Anlagensicherheitsreport des TÜV-Verbands. Der 56-seitige Report gibt Aufschluss über die Sicherheit von Aufzügen, Dampfkesseln, Druckbehältern und Anlagen, die brand- oder explosionsgefährdet sind. Die Anlagen werden regelmäßig von Zugelassenen Überwachungsstellen (ZÜS) gemäß der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) überprüft.

In der Kategorie „Aufzüge“ wurde festgestellt, dass nur 46 Prozent aller 667.080 überprüften Aufzüge mängelfrei sind. 10,3 Prozent wiesen „erhebliche Mängel“ auf, welche von den Betreibern behoben und im Anschluss erneut begutachtet werden mussten. 0,6 Prozent der überprüften Aufzüge mussten aufgrund „gefährlicher Mängel“ umgehend ausgebessert oder vorübergehend stillgelegt werden, während 0,3 Prozent sofort stillgelegt werden mussten, da sie nicht direkt repariert werden konnten.

Der vollständige Anlagensicherheitsreport steht beim TÜV-Verband zum kostenlosen PDF-Download zur Verfügung.

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Mängel bei Feuerschutzabschlüssen

Mängel bei Feuerschutzabschlüssen

Feuerschutzabschlüsse sind sicherheitsrelevante Bauteile, die die Nutzbarkeit von Fluchtwegen sicherstellen. Änderungen dürfen nur durch ausgebildetes Fachpersonal durchgeführt werden. Im nachfolgenden Beispiel äußerte ein Betreiber den Wunsch, ein Zutrittskontrollsystem nachzurüsten. Nach Abstimmung mit dem Errichter wurden vier vorhandene T-90-RS-Türen mit einem Elektroöffner nachgerüstet, wobei der Mauerschutzkasten entfernt wurde. Bei anschließender Wartung wurde die unsachgemäße Nachrüstung festgestellt. Die Feuerschutzabschlüsse hatten aufgrund der unsachgemäßen Änderung ihre Zulassung verloren. Die Kosten trägt der Errichter. So einem Fehler kann durch eine gute Ausbildung der Fachkraft vorgebeugt werden.

Autor: Josef Faßbender, Sachverständiger und Geschäftsführer, Deutsche Fachakademie für Türtechnik (DFATT)

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