Schlagwortarchiv für: Fluchtwege

Mängel bei Feuerschutzabschlüssen

Mängel bei Feuerschutzabschlüssen

Feuerschutzabschlüsse sind sicherheitsrelevante Bauteile, die die Nutzbarkeit von Fluchtwegen sicherstellen. Änderungen dürfen nur durch ausgebildetes Fachpersonal durchgeführt werden. Im nachfolgenden Beispiel äußerte ein Betreiber den Wunsch, ein Zutrittskontrollsystem nachzurüsten. Nach Abstimmung mit dem Errichter wurden vier vorhandene T-90-RS-Türen mit einem Elektroöffner nachgerüstet, wobei der Mauerschutzkasten entfernt wurde. Bei anschließender Wartung wurde die unsachgemäße Nachrüstung festgestellt. Die Feuerschutzabschlüsse hatten aufgrund der unsachgemäßen Änderung ihre Zulassung verloren. Die Kosten trägt der Errichter. So einem Fehler kann durch eine gute Ausbildung der Fachkraft vorgebeugt werden.

Autor: Josef Faßbender, Sachverständiger und Geschäftsführer, Deutsche Fachakademie für Türtechnik (DFATT)

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DGUV-Publikation zu Sicherheitsbeleuchtung für Arbeitsstätten

Die Publikation „Fachbereich AKTUELL“ der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e.V. (DGUV) gibt einen Überblick über die „Sicherheitsbeleuchtung in den technischen Regeln für Arbeitsstätten“. Anlass ist die Neufassung der Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), in denen die Regelungsinhalte neu zugewiesen worden sind. So sind die Themen der Sicherheitsbeleuchtung mit der Aufhebung der ASR A3.4/7 „Sicherheitsbeleuchtung, optische Sicherheitsleitsysteme“ nun auf die ASR A2.3 „Fluchtwege und Notausgänge“ sowie die ASR A3.4 „Beleuchtung und Sichtverbindung“ aufgeteilt.

Die Neufassung der ASR A2.3 „Fluchtwege und Notausgänge“ enthält Anforderungen an die Sicherheitsbeleuchtung für Flucht- und Rettungswege. Ziel ist, die Arbeitsstätte gefahrlos verlassen zu können, wenn die Allgemeinbeleuchtung ausfällt. Die ergänzte Ausgabe der ASR A3.4 „Beleuchtung und Sichtverbindung“ enthält Anforderungen an die Sicherheitsbeleuchtung, die für bestimmte Tätigkeiten, Arbeitsplätze, Arbeitsräume und Bereiche – in denen mit Gefährdungen zu rechnen ist – erforderlich wird.

Die Publikation „Sicherheitsbeleuchtung in den technischen Regeln für Arbeitsstätten“ wurde im April 2023 veröffentlicht und steht bei der DGUV als Download zur Verfügung.

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Neues DGWZ-Seminar zu Elektrischen Verriegelungen von Türen in Rettungswegen

Neu: Elektrische Verriegelungen von Türen

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) bietet neu das Seminar „Elektrische Verriegelungen von Türen in Rettungswegen“ an. Die eintägige Weiterbildung vermittelt firmen- und produktneutrale Kenntnisse, um die elektrischen Verriegelungen an den Türen fachgerecht prüfen, warten und instand halten zu können. Die Teilnehmer erhalten die nach der Richtlinie „Elektrische Verriegelungssysteme von Türen in Rettungswegen (EltVTR)“ und der Norm DIN EN 13637:2015-12 „Schlösser und Baubeschläge – Elektrisch gesteuerte Fluchttüranlagen für Türen in Fluchtwegen – Anforderungen und Prüfverfahren“ geforderte Sachkunde für die Prüfung, Wartung und Instandhaltung der Türen.

Die Schulung richtet sich u. a. an Planer, Errichter, Gebäudebetreiber, Technische Leiter, Facility Manager, Service-, Wartungs- und Instandhaltungspersonal, Verantwortliche Personen für Arbeitssicherheit sowie Brandschutzbeauftragte

Autorin: Ilka Klein, Marketing Kommunikation, Deutsche Gersellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)

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Neues DGWZ-Seminar zu Elektrischen Verriegelungen von Türen in Rettungswegen

Neues DGWZ-Seminar zu Elektrischen Verriegelungen von Türen in Rettungswegen

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2023-06 vom 23. Februar 2023

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) bietet das Seminar „Elektrische Verriegelungen von Türen in Rettungswegen“ neu an. Die eintägige Weiterbildung vermittelt firmen- und produktneutrale Kenntnisse, um die elektrischen Verriegelungen an den Türen fachgerecht prüfen, warten und instand halten zu können. Damit erhalten Teilnehmer die nach der Richtlinie „Elektrische Verriegelungssysteme von Türen in Rettungswegen (EltVTR)“ und der Norm DIN EN 13637:2015-12 „Schlösser und Baubeschläge – Elektrisch gesteuerte Fluchttüranlagen für Türen in Fluchtwegen – Anforderungen und Prüfverfahren“ geforderte Sachkunde für die Prüfung, Wartung und Instandhaltung der Türen.

Türen in Fluchtwegen müssen im Rahmen der Betreiberverantwortung ständig betriebsfähig sein. Ist im Betriebsablauf die Begehung der Türen nicht gewünscht oder sollen nur berechtigte Personen diese Türen begehen können, werden Elektrische Verriegelungen nach EltVTR und EN 13637 verbaut. Über die Nottaste kann die Tür im Gefahrenfall freigegeben werden. Diese Verriegelungen unterliegen einer jährlichen Prüf- und Wartungspflicht.

Die Schulung richtet sich vor allem an Planer, Errichter, Gebäudebetreiber, Behörden, Technische Leiter, Facility Manager, Fachmonteure, Service-, Wartungs- und Instandhaltungspersonal, Verantwortliche Personen für Arbeitssicherheit sowie Brandschutzbeauftragte. Die Teilnehmer werden über die aktuellen Gesetzeslagen, Normen und Regelungen informiert und erlernen, wie sie elektrische Verriegelungen in Übereinstimmung mit den Anforderungen an den Brandschutz planen und umsetzen können. Damit stellen die Teilnehmer sicher, dass sie den hohen Anforderungen an den Brandschutz in Gebäuden gerecht werden und ihre Projekte entsprechend den geltenden Regelungen planen und umsetzen.

Die Teilnahmegebühr dafür beträgt 480 Euro zzgl. 19 Prozent MwSt. Die ersten Präsenzveranstaltungen finden am 15. Juni 2023 in Dortmund und am 14. September 2023 in Berlin statt. Das erste Online-Seminar findet am 3. August 2023 statt. Weitere Informationen können unter www.dgwz.de/fluchttueren abgerufen werden.

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Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Ansprechpartner
Ilka Klein
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 120
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Neues DGWZ-Seminar „Elektrische Verriegelungen von Türen in Rettungswegen“. #seminar #panikschloss #rettungswegtechnik #fluchttür www.dgwz.de/seminar-elektrische-verriegelungen-tueren-rettungswege

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Neues DGWZ-Seminar zu Elektrischen Verriegelungen von Türen in Rettungswegen

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Bildunterschrift: Die DGWZ bietet neu das Seminar „Elektrische Verriegelungen von Türen in Rettungswegen“ an.

Weiterführende Informationen
www.dgwz.de/fluchttueren

Digitale Fluchtwegsimulation

Digitale Fluchtwegsimulation

Die Digitalisierung macht auch vor der Sicherheitsbranche nicht halt und verändert etablierte Sicherheitskonzepte. Neue digitale Lösungen vereinfachen und beschleunigen Prozesse im Gebäude. Dabei stehen der Schutz von Menschen sowie die praxisnahe Funktionalität zu jeder Zeit im Fokus. Neue Fluchtwegsimulations- und Evakuierungskonzepte können dabei helfen.

In der Vergangenheit wurden Gebäude geplant ohne dabei die tatsächlichen Evakuierungsszenarien in der späteren Praxis vollständig zu überblicken. Die Auslegung der Türen und Flure wurde über Tabellen und die dazugehörigen Richtlinien geplant, von den Behörden genehmigt und anschließend erstellt. So wurden häufig erst im Betrieb mögliche Engpässe identifiziert, die sich zu gefährlichen Situationen entwickeln konnten.

Mit Blick auf eine Evakuierung ist die Zeit das A und O. Für einen Sicherheitsbeauftragten ist es deshalb wichtig zu wissen, wie viel Zeit benötigt wird, um alle sich im Gebäude befindlichen Personen herauszuführen. Nur so kann ein Evakuierungsplan erstellt werden. Dazu zählt auch die Kenntnis des effizientesten Fluchtwegs heraus und herein zum Beispiel für Rettungskräfte. Um diese Anforderungen zu erfüllen, kann man sich einer Evakuierungssimulation bedienen.

Basierend auf den vom Planer oder Architekten zur Verfügung gestellten digitalen Planunterlagen wird dabei ein 3D-Modell errechnet. In dieses Modell lassen sich Einzelpersonen und Gruppen so in das virtuelle Gebäude einfügen, wie sie sich typischerweise im Gebäude aufhalten und bewegen. So wird der Evakuierungsablauf digital simuliert und visualisiert. Die Simulation zeigt die möglichen Fluchtwege sowie das zu erwartende Personenaufkommen auf. Bereits während der Planung eines Gebäudes lassen sich auf diesem Weg diejenigen Punkte ermitteln, die gefährliche Situationen begünstigen.

Perspektivisch werden digitale Evakuierungssysteme auch im tatsächlichen Gebäudebetrieb zum Einsatz kommen. Die erforderlichen Informationen erhalten sie dann aus Gebäudemanagement- und Intelligent-Response-Systemen, die dynamisch auf Gefahrensituationen reagieren und die Personen aus der Gefahrenzone leiten können.

Autor: Jürgen Rumeney, Senior Sales Manager, Siemens AG

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Neufassung Fluchtwege und Notausgänge

Neufassung „Fluchtwege und Notausgänge“

Im März 2022 ist die aktualisierte Fassung der Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) A2.3 mit geändertem Titel „Fluchtwege und Notausgänge“ erschienen. Die Neufassung ersetzt damit die ASR A2.3 vom August 2007.

In der überarbeiteten Version wurden unter anderem die Anforderungen an Fluchtwege, Notausgänge und Flucht- und Rettungspläne konkretisiert. Neu ist ebenso die Begriffsdefinition der Fluchtwege in Hauptfluchtwege (bisher erste Fluchtwege) und Nebenfluchtwege (bisher zweite Fluchtwege). Auch die Angaben zu Mindestbreiten von Hauptfluchtwegen wurden angepasst. Außerdem wurden die Anforderungen an Sicherheitsbeleuchtung und optische Sicherheitsleitsysteme aus der ASR A 3.4/7 in die Neufassung der ASR A2.3 überführt.

Die ASR A 2.3 „Fluchtwege und Notausgänge“ kann auf der Webseite der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) kostenlos heruntergeladen werden.

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Planerbrief erreicht über 10.000 Abonnenten

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2022-07 vom 9. Mai 2022

Seit der Erstveröffentlichung im Jahr 2015 erreicht der Newsletter der Deutschen Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) „Planerbrief“ mit der 35. Ausgabe inzwischen 10.531 Abonnenten. Der Planerbrief der DGWZ informiert alle zwei Monate unabhängig und neutral über neue Vorschriften, Technologien und Veranstaltungen zu Planung, Errichtung und Betrieb von Technischer Gebäudeausrüstung (TGA). Der Planerbrief ist frei von Anzeigenwerbung. Alle Inhalte des Newsletters werden speziell für jede Newsletter-Ausgabe erstellt. Dafür spricht das Redaktionsteam gezielt Branchen- und Themenexperten zur Erstellung von Autorenbeiträgen an.

Die aktuelle Ausgabe Mai-Juni 2022 berichtet über Lastganganalyse zur Energieeinsparung, Anforderungen an die Bereitstellung von sicheren Ferndiensten für Brandsicherheitsanlagen und Sicherheitsanlagen nach der neuen DIN EN 50710, Infektionsschutz durch Raumlufttechnische Anlagen (RLT), Türen in Fluchtwegen sowie den Smart Readiness Indicator (SRI) zur Bestimmung der technologischen Reife von Gebäuden.

Zu den regelmäßigen Lesern des Planerbriefes zählen Planer, Architekten, Errichter, Betreiber und Hersteller sowie Sachverständige und Fachpersonal aus allen Gewerken der TGA. Der Planerbrief wird als PDF an die Abonnenten per E-Mail verschickt. Alle Beiträge werden zusätzlich auf der Website der DGWZ veröffentlicht. Die nächste Ausgabe erscheint zum 1. Juli 2022. Der Planerbrief kann kostenlos auf der Website www.planerbrief.de abonniert werden.

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Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Ansprechpartner
Dr. Barbara Löchte
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Telefon  06172 98185-30
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www.dgwz.de/presse

Schlagworte
Planerbrief, Newsletter, Informationen, Technische Gebäudeausrüstung, TGA, Gebäudetechnik, Planung, Errichtung, Betrieb, Lastganganalyse, Brandsicherheitsanlagen, Sicherheitsanlagen, DIN EN 50710, Fluchtwege, RLT-Anlagen, Smart Readiness Indicator, Normen, Richtlinien, Vorschriften, 2022

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DGWZ-Planerbrief erreicht über 10.000 Abonnenten. www.planerbrief.de

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Bildunterschrift: Der Planerbrief der DGWZ erreicht mehr als 10.000 Abonnenten.

Weiterführende Informationen
www.planerbrief.de

Türen in Fluchtwegen

Panik verhindern, Flucht erleichtern: Türen in Fluchtwegen

In Gebäuden haben Flucht- und Rettungstüren eine besondere Bedeutung. Türen im Verlauf von Flucht- und Rettungswegen sind als Fluchttüren zu konstruieren und entsprechend zu kennzeichnen. Sie sollen ohne größeren Kraftaufwand und ohne vorherige Kenntnisse des Benutzenden über die Betätigung des Panikverschlusses zu öffnen sein. Die Beschaffenheit von Fluchttüren ist insbesondere in zwei europäischen Normen zu finden: In der DIN EN 1125 für Paniktüren und in der DIN EN 179 für Notausgänge.

Ob ein Notausgang oder eine Paniktür vorhanden sein muss, ist eine Frage der Öffentlichkeit und der Ortskenntnis. Handelt es sich um ein öffentliches Gebäude, bei dem die Besuchenden die Funktion der Fluchttüren nicht kennen und diese im Notfall auch ohne Einweisung betätigen müssen, dann ist vorgeschrieben, die Fluchttürverschlüsse als Paniktürverschlüsse nach DIN EN 1125 umzusetzen. Insbesondere müssen die Türen Stangengriffe oder Druckstangen, die über die Türbreite gehen, aufweisen. Handelt es sich um ein Gebäude, das kein öffentliches Publikum hat und dessen Besuchenden die Funktion der Fluchttüren kennen, dann reichen Notausgangsverschlüsse nach DIN EN 179 aus, die Drücker oder Stoßplatten enthalten. Fluchttürverschlüsse müssen regelmäßig hinsichtlich ihrer Funktionstüchtigkeit überprüft werden, beispielsweise ob sich die Fluchttüren jederzeit von innen leicht öffnen lassen.

Autor: Philipp Fechner, Verkaufsleiter Key Account Baubeschlag, HEWI Heinrich Wilke GmbH

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Neue Norm für Sicherheitszeichen

Neue Norm für Sicherheitszeichen

Die DIN 4844 Teil 2 „Graphische Symbole – Sicherheitsfarben und Sicherheitszeichen – Registrierte Sicherheitszeichen“ wird im November veröffentlicht.

Die Norm legt Sicherheitszeichen fest, die für den Zweck der Unfallverhütung, des Brandschutzes, des Schutzes vor Gesundheitsgefährdungen und für Fluchtwege angewendet werden. Sie gilt für Arbeitsstätten, öffentliche Bereiche und zur Anwendung auf Produkten, sofern die Kennzeichnung der Sicherheit von Personen dient. Das Dokument gilt nicht für die Kennzeichnung von gefährlichen Stoffen und Zubereitungen nach der Gefahrstoffverordnung und zur Regelung des öffentlichen Verkehrs.

Dieses Dokument gilt in Verbindung mit der DIN EN ISO 7010:2020-07 „Graphische Symbole – Sicherheitsfarben und Sicherheitszeichen – Registrierte Sicherheitszeichen“ (ISO 7010:2019). Zusätzlich zu den international und europäisch harmonisierten Sicherheitszeichen der DIN EN ISO 7010 enthält dieses Dokument nationale Sicherheitszeichen, die nicht beziehungsweise noch nicht international genormt sind. So gelten insgesamt zehn Sicherheitszeichen ausschließlich für Deutschland:

  • Zutritt für Unbefugte verboten
  • Notausstieg
  • Warnung vor explosionsfähiger Atmosphäre
  • Warnung vor Fräswelle
  • Hinter den Schwenkarm treten verboten
  • Warnung vor Kippgefahr beim Walzen
  • Warnung vor Gefahren durch eine Förderanlage am Gleis
  • Nicht abdecken
  • Keine Nadeln einstechen
  • Nicht falten oder zusammenschieben.

Gegenüber der DIN 4844-2:2012-12 und der DIN 4844-2/A1:2015-09 wurden alle Sicherheitszeichen gestrichen, die bereits in DIN EN ISO 7010 enthalten sind. Diese Norm ersetzt die DIN 4844-2/A1:2015-09 „Graphische Symbole – Sicherheitsfarben und Sicherheitszeichen – Teil 2: Registrierte Sicherheitszeichen“; Änderung A1 sowie die DIN 4844-2:2012-12 „Graphische Symbole – Sicherheitsfarben und Sicherheitszeichen – Teil 2: Registrierte Sicherheitszeichen“.

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Normen der Sicherheitsbeleuchtung

Normen der Sicherheitsbeleuchtung

In der Not- und Sicherheitsbeleuchtung lassen sich Normung und Vorschriftenwesen in die Bereiche der Licht- und Elektrotechnik gliedern. Die Elektrotechnik teilt sich wiederum in die Gerätetechnik, der Normen für Leuchten und Anlagen zuzuordnen sind, sowie in die Errichtung und den Betrieb einschließlich Prüfung und Überwachung.

Besonders hervorzuhebende Normen der Licht- und Elektrotechnik sind DIN EN 1838:2019-11 „Angewandte Lichttechnik – Notbeleuchtung“, DIN EN 60598-2-22 (VDE 0711-2-22) „Leuchten – Teil 2-22: Besondere Anforderungen – Leuchten für Notbeleuchtung“, DIN EN 50172 (VDE 0108-100):2005-01 „Sicherheitsbeleuchtungsanlagen“ sowie DIN VDE V 0108-100-1 (VDE V 0108-100-1):2018-12 „Sicherheitsbeleuchtungsanlagen“. Sie befinden sich derzeit in Überarbeitung.

Ziel dieser Überarbeitung ist es, die Anforderungen zur Lichttechnik, wie die Ausleuchtung der Rettungswege und die der hervorzuhebenden Stellen, die Anforderungen an die lichttechnische Güte der zum Einsatz kommenden Rettungszeichenleuchten sowie die Anforderungen an die Errichtung, beispielsweise Montageort von Leuchten und Rettungszeichenleuchten, grundsätzlich voneinander zu trennen, um gegebenenfalls Doppelfestlegungen zu vermeiden.

Zudem hat sich das für die Norm DIN VDE V 0108-100-1 zuständige Gremium DKE/UK 221.3 „Bauliche Anlagen für Menschenansammlungen“ der Deutschen Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik (DKE) zur Aufgabe gemacht, die Anforderungen dieser Vornorm in die aktuell laufende Überarbeitung der europäischen Norm EN 50172 „Emergency escape lighting systems“ einzubringen. Bei diesen Normungsaktivitäten werden gleichzeitig die aktuellen Arbeiten des Ausschusses für Arbeitsstätten (ASTA) aus dem Bereich der Arbeitssicherheit bei der Überarbeitung von ASR A2.3 „Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan“ und ASR A3.4/7 „Sicherheitsbeleuchtung, optische Sicherheitsleitsysteme“ berücksichtigt.

Auch die unterschiedliche Verwendung von ähnlichen Begriffen wie zum Beispiel „sicherer Bereich“ und „gesicherter Bereich“ und die zugehörigen Definitionen stehen auf dem Prüfstand und werden bereits im Beiblatt 1 zu DIN EN 1838 von 2018 beispielhaft aufgegriffen.

Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) fordert in diesem Zusammenhang, dass Flucht- und Rettungswege/Notausgänge ins Freie oder in einen gesicherten Bereich führen müssen [ArbStättV, Anhang 2.3 Abs. 1 b)]. Nach ASR A2.3, Pkt. 3.5, ist der „gesicherte Bereich“ ein Bereich, in dem Personen vorübergehend vor einer unmittelbaren Gefahr für Leben und Gesundheit geschützt sind. Als gesicherte Bereiche gelten zum Beispiel benachbarte Brandabschnitte oder notwendige Treppenräume. Dieser „gesicherte Bereich“ ist demnach nicht mit dem „sicheren Bereich“ nach DIN EN 1838 gleichzusetzen. Nach ASR A2.3, Pkt. 6 Abs. 5, muss am Ende eines Flucht- und Rettungsweges der Bereich im Freien beziehungsweise der gesicherte Bereich so gestaltet und bemessen sein, dass sich kein Rückstau bilden kann und alle über den Flucht- und Rettungsweg flüchtenden Personen ohne Gefahren, wie zum Beispiel durch Verkehrswege oder öffentliche Straßen, aufgenommen werden können. [Wiedergegeben mit Erlaubnis des DIN Deutsches Institut für Normung e. V.. Maßgebend für das Anwenden der DIN-Norm ist deren Fassung mit dem neuesten Ausgabedatum.]

Autor: Hans Finke, Normungsmanager Home & Building, Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik (DKE) in DIN und Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V. (VDE)

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Schlagwortarchiv für: Fluchtwege

Elektrische Verriegelungen von Türen in Rettungswegen – Übersicht

Elektrische Verriegelungen von Türen in Rettungswegen – Übersicht

Einführung | Normen und Vorschriften | Publikationen | Hersteller | Weitere Informationen

Einführung

Türen in Flucht- und Rettungswegen können durch elektrische Türverriegelungen gesichert werden. Die elektrischen Türverriegelungen werden seit dem 1. Mai 1999 gemäß der Richtlinie über elektrische Verriegelungssysteme von Türen in Rettungswegen (EltVTR) zugelassen.

Die Freischaltung der Tür darf nicht durch die elektrische Verriegelung blockiert oder zeitlich verzögert werden. Die Tür darf, nachdem sie freigeschaltet wurde, nur von Hand wieder verriegelt werden. Um den Verriegelungszustand der Tür anzuzeigen, muss das elektrische Verriegelungssystem mit Signalgebern ausgestattet werden, die sich in direkter Nähe der Tür befinden sollen.

Die Anzeige des Verriegelungszustands wird durch eine Leuchtdiode aufgezeigt. Bei einer verriegelten Tür ist die Leuchtdiode rot und bei einer freigeschalteten Tür ist sie grün. Die Nottaste muss beleuchtet sein, ein rotes, pilzförmiges Bedienteil haben und ein zwangsöffnendes Schaltglied aufweisen.

Normen und Vorschriften

Publikationen

Hersteller

Weitere Informationen

Stichwörter

elektrische Verriegelungen, Türen, Rettungswege, Fluchtwege, Verriegelungssysteme, Türverriegelung, Fluchttüren, Fluchttüranlagen, Fluchtwegsicherung, Notausgangsverschlüsse, Panikverschlüsse, Türverschlüsse, Türüberwachungssystem, Fluchttürverriegelung, Fluchttürverriegelungssysteme, EltVTR, DIN EN 179, DIN EN 1125, DIN EN 13637

Elektrothermografie - Wärmebildkameras - elektrische Anlagen

Elektrothermografie – Übersicht

Elektrothermografie – Übersicht

Einführung | Normen und Vorschriften | Publikationen | Hersteller | Weitere Informationen

Einführung

Die Thermografie ist ein bildgebendes Messverfahren, das ermöglicht Temperaturen von Oberflächen an elektrischen Anlagen ohne Berührungen mithilfe von Wärmebildkameras messen zu können. Man kann somit unter realen Betriebsbedingungen thematische Schwachstellen und elektrische Fehlerquellen mit einer Aufnahme früh erkennen und dokumentieren. Dadurch kann man Schäden und betriebliche Ausfälle umgehen.

Thermografie findet bei der Bewertung der Energie-Effizienz im Hausbau oder Bestand statt – hat aber auch Anwendungsbereiche in der Medizin und in der Elektrotechnik. Von Elektrothermografie (Thermografie elektrischer Anlagen) spricht man im Bereich der Elektrotechnik.

Wärmebildkameras bieten die Möglichkeit, den Erwärmungszustand der folgenden Anlagen zu beurteilen:

  • Niederspannunsanlagen, wie z.B. Schaltschränke und elektrische Anlagen/Bauteile
  • Mittelspannungsanlagen, wie z.B. Anschlüsse, Kerne oder die Isolation bei Transformatoren
  • Hochspannungsanlagen, wie z.B. Umspannwerken und Freileitungen

Bei der berührungslosen Prüfung elektrischer Anlagen und Maschinen gelten die Normen DIN 54191 sowie die VDS-Richtlinien VDS 2858 und VDS 2859. Die DIN 54191 „Zerstörungsfreie Prüfung – Thermografische Prüfung elektrischer Anlagen“ ist die Grundlage aller thermografischen Messungen. Die Thermografen werden gemäß DIN EN ISO 9712:2022-09 (vormals DIN EN 473) qualifiziert und zertifiziert. Die aktuell gültige Norm DIN EN ISO 9712:2022-09 ist im September 2022 in Kraft getreten und ersetzt die Norm DIN EN ISO 9712:2012-12.

Normen und Vorschriften

Für die thermografische Prüfung elektrischer Anlagen und Elektrothermografie gelten eine Reihe von Normen und Vorschriften:

Publikationen

Hersteller

Weitere Informationen

Stichwörter

Elektrobrände, Elektrothermografie, elektrothermografische Untersuchung, Fehlerstellen, Gefahrenquellen, Prüfverfahren, Wärmebildkamera, DIN 54191, DIN EN ISO 9712, VdS 2858

DIN EN 179

DIN EN 179
Schlösser und Baubeschläge – Notausgangsverschlüsse mit Drücker oder Stoßplatte für Türen in Rettungswegen – Anforderungen und Prüfverfahren

Übersicht | Inhalt | Norm bestellen | Weitere Informationen

Übersicht

Die Norm DIN EN 179 legt Anforderungen an die Herstellung, Gebrauchstauglichkeit und Prüfung von Notausgangsverschlüssen fest, die mechanisch entweder über einen Drücker oder eine Stoßplatte betätigt werden und für Anwendungsfälle vorgesehen sind, in denen die Entstehung einer Paniksituation unwahrscheinlich ist.
Gegenüber der Vorgängernorm DIN EN 1125 aus dem Jahr 2002 wurden Teile des Anwendungsbereichs von DIN EN 1125 in die Einleitung aufgenommen, die Definitionen erweitert, das Bild A.1 sowie die Tabellen 1, 3, 4 und 5 neu aufgenommen. Die Klassifizierung wurde erweitert, und der Anhang D wurde dem Inhalt angepasst. Der Anhang ZA wurde insgesamt überarbeitet, und das Literaturverzeichnis wurde ergänzt.

Die Europäischen Normen wurden in der CEN/TC 33/WG 4 „Schlösser und Baubeschläge“ erarbeitet. Auf nationaler Ebene ist der Arbeitsausschuss NA 005-09-50 AA „Panik- und Notausgangsverschlüsse“ im NABau zuständig.

Die aktuell gültige Norm DIN EN 179:2008-04 ist im April 2008 in Kraft getreten und ersetzt die Norm DIN EN 179:2002-06 aus dem Juni 2002 ergänzt.

Inhalt

  • Vorwort
  • Einleitung

1 Anwendungsbereich

2 Normative Verweisungen

3 Begriffe

4 Anforderungen

4.1 Konstruktionsanforderungen

4.2 Anforderungen an die Gebrauchstauglichkeit

4.3 Anforderungen an die Produktinformation

5 Prüfungen

5.1 Allgemeines

5.2 Prüfeinrichtung

6 Prüfverfahren – Durchführung

6.1 Allgemeines

6.2 Durchführung — Prüfling A — Umweltprüfungen

6.3 Durchführung — Prüfling B — Konstruktions- und Gebrauchstauglichkeitsprüfungen

7 Klassifizierung

7.1 Klasse der Nutzung

7.2 Dauerfunktionstüchtigkeit

7.3 Masse der Tür

7.4 Eignung für die Verwendung an Feuerschutz-/Rauchschutztüren

7.5 Sicherheit — Personenschutz

7.6 Korrosionsbeständigkeit

7.7 Sicherheit — Einbruchschutz

7.8 Überstand des Bedienelements

7.9 Betätigungsart

7.10 Anwendungsbereich der Tür

7.11 Beispiel für die Klassifizierung

8 Kennzeichnung

8.1 Auf dem Produkt

8.2 Auf der Verpackung

8.3 Auf der Einbauanweisung

8.4 Einsteckschloss in Verbindung mit einem separaten Bedienelement

9 Konformitätsbewertung

9.1 Erstprüfung

9.2 Probenahme, Prüfung und Konformitätskriterien

9.3 Werkseigene Produktionskontrolle

9.4 Periodische Prüfung (aller Produkte)

9.5 Jährliche Prüfung (aller Produkte)

Anhang A Einbau- und Befestigungsanweisungen (normativ)

Anhang B Zusätzliche Anforderungen an Notausgangsverschlüsse für die Verwendung an Rauchschutz-/Feuerschutztüren (normativ)

Anhang C Wartungsanweisung (normativ)

Anhang D Flussdiagramm der Prüfabläufe (normativ)

Anhang E Leitfaden für die Auswahl der zutreffenden Produktnormen für bestimmte Fluchttür-Anwendungen (informativ)

Anhang ZA Zusammenhang zwischen dieser Europäischen Norm und den grundlegenden Anforderungen der EG-Richtlinie 89/106/EWG, EG-Bauproduktenrichtlinie (informativ)

Literaturhinweise

Norm bestellen

Weitere Informationen

Stichwörter

Schlösser, Baubeschläge, Notausgangsverschlüsse, Prüfverfahren, Prüfung, Paniksituation, Notsituation, Fluchtwege, Rettungswege, DIN EN 179, Norm

Normen und Vorschriften für Feststellanlagen

Normen und Vorschriften für Feststellanlagen

Übersicht | DIN 14677-1 | DIN 14677-2 | DIN EN 14637 | DIBt-Richtlinien | TRBS 1203Normen bestellenWeitere Informationen

Übersicht

Feststellanlagen (FSA), auch Türfeststellanlagen (TFA) genannt, dienen dem Offenhalten von Brandabschlüssen wie Brandschutztüren, Rolltoren, Rauchschutztüren und Rauchschürzen zwischen Brandabschnitten. Im Falle eines Brandes schließt die Feststellanlage sicher den Feuerschutzabschluss.

Übersicht Normen und Vorschriften für Feststellanlagen (PDF)

DIN 14677-1

DIN 14677-1 Instandhaltung von elektrisch gesteuerten Feststellanlagen für Feuerschutz- und Rauchschutzabschlüsse sowie für elektrisch gesteuerte Feststellanlagen für Feuerschutzabschlüsse im Zuge von bahngebundenen Förderanlagen – Teil 1: Instandhaltungsmaßnahmen

  • Legt Anforderungen für die Instandhaltung von elektrisch gesteuerten Feststellanlagen für Feuerschutz- und/oder Rauchschutzabschlüsse sowie Feuerschutzabschlüsse in Gebäuden fest
  • Die aktuell gültige Norm DIN 14677-1:2018-08 ist im August 2018 in Kraft getreten und ersetzt zusammen mit der DIN 14677-2 die DIN 14677:2001-03
  • Weitere Informationen zur DIN 14677-1

DIN 14677-2

DIN 14677-2 Instandhaltung von elektrisch gesteuerten Feststellanlagen für Feuerschutz- und Rauchschutzabschlüsse sowie für elektrisch gesteuerte Feststellanlagen für Feuerschutzabschlüsse im Zuge von bahngebundenen Förderanlagen – Teil 2: Anforderungen an die Fachkraft

  • Legt Anforderungen für den Nachweis der Kompetenz von Personen, welche die Instandhaltung von Feststellanlagen an Feuerschutz- und/oder Rauchschutzabschlüssen sowie Feuerschutzabschlüsse fest
  • Die aktuell gültige Norm DIN 14677-2:2018-08 ist im August 2018 in Kraft getreten und ersetzt zusammen mit der DIN 14677-1 die DIN 14677:2001-03
  • Weitere Informationen zur DIN 14677-2

DIN EN 14637

DIN EN 14637 Schlösser und Baubeschläge – Elektrisch gesteuerte Feststellanlagen für Feuer-/Rauchschutztüren – Anforderungen, Prüfverfahren, Anwendung und Wartung

  • Legt Anforderungen, Prüfverfahren und Leistungskriterien fest, mit deren Hilfe die Vereinbarkeit von Komponenten und deren Leistung beurteilt werden können, wenn diese Komponenten miteinander verbunden werden, um eine elektrisch gesteuerte Feststellanlage zu bilden
  • Legt auch Anforderungen an die Integrität einer derartigen Feststellanlage fest, wenn diese an eine Brandmeldeanlage oder andere Systeme angeschlossen ist, einschließlich des Signalaustauschs und der technischen Daten für die Schnittstellen
  • Die aktuell gültige Norm DIN EN 14637:2008-01 ist im Januar 2008 in Kraft getreten und ersetzt die DIN V 18269:2006-07 vom Juli 2006
  • Weitere Informationen zur DIN EN 14637

DIBt-Richtlinien

TRBS 1203

Technische Regeln für Betriebssicherheit – TRBS 1203 Zur Prüfung befähigte Personen

Normen bestellen

Die Norm kann per Webshop oder mit folgender PDF-Datei per E-Mail oder Fax bestellt werden.

Weitere Informationen

Stichworte
Normen, Vorschriften, Feuerschutzabschlüsse, Rauchschutzabschlüsse, Feststellanlagen, Fluchttüren, Fluchtwege, Fachkraft, DIN 14677-1, DIN 14677-2, DIN EN 14637, DIBt-Richtlinien, Instandhaltung, Prüfung, Wartung

Seminar Feststellanlagen – Fachkraft nach DIN 14677

Seminar Feststellanlagen – Fachkraft nach DIN 14677

Seminareinladung | Termine | Teilnahmegebühr | Beschreibung | Nutzen | Abschluss | Zielgruppe | Voraussetzungen | Inhalte | Referenten | Anmeldung | Teilnehmerstimmen | Weitere Informationen

Das Seminar Feststellanlagen vermittelt die Sachkunde zur regelmäßigen Überprüfung, Instandhaltung und Wartung von Feststellanlagen. Des Weiteren bildet das Seminar verantwortliche Personen, die für den funktionssicheren Zustand von Feststellanlagen zuständig sind, zur Fachkraft von Feststellanlagen nach DIN 14677 aus.

Seminareinladung

Online-Seminar Feststellanlagen – Programm und Anmeldung (PDF)

Seminar Feststellanlagen – Programm und Anmeldung (PDF)

Nächste Termine 2024

Das Seminar dauert einen Tag von 9:00 bis 17:00 Uhr.
Am Vortag kann zusätzlich das Seminar Brandschutztüren und -tore gebucht werden.

Dieses Seminar bieten wir als Präsenzveranstaltung und als Online-Seminar an. Preis, Inhalte und Abschlusszertifikat sind bei beiden Formaten gleichwertig.

  • 26. April 2024 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 07. Juni 2024 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 12. Juli 2024 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 16. August 2024 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 20. September 2024 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 25. Oktober 2024 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 29. November 2024 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 24. April 2024 – Mannheim – freie Plätze
    Achat Hotel Schwetzingen Heidelberg | Schälzigweg 1-3 | 68723 Schwetzingen bei Heidelberg
  • 15. Mai 2024 – Köln – freie Plätze
    Hotel Begardenhof | Brückenstraße 41 | 50996 Köln
  • 29. Mai 2024 – Berlin – freie Plätze
    Hotel Grenzfall | Ackerstraße 136 | 13355 Berlin
  • 12. Juni 2024 – Hannover – freie Plätze
    Kleefelder Hof | Kleestraße 3 A | 30625 Hannover
  • 03. Juli 2024 – Stuttgart – freie Plätze
    Hotel Neuwirtshaus | Schwieberdinger Straße 198 | 70435 Stuttgart-Zuffenhausen
  • 10. Juli 2024 – Frankfurt – freie Plätze
    Station Lounge | Am Hauptbahnhof 10 | 60329 Frankfurt am Main
  • 24. Juli 2024 – München – freie Plätze
    acom Hotel München | Kronstadter Straße 6-8 | 81677 München
  • 21. August 2024 – Leipzig – freie Plätze
    Adina Hotel Leipzig | Brühl 50 | 04109 Leipzig
  • 04. September 2024 – Dortmund – freie Plätze
    Hotel Ambiente | Am Gottesacker 70 | 44143 Dortmund
  • 18. September 2024 – Hamburg – freie Plätze
    Hotel Engel | Niendorfer Straße 55 | 22529 Hamburg
  • 02. Oktober 2024 – Mannheim – freie Plätze
    Achat Hotel Schwetzingen Heidelberg | Schälzigweg 1-3 | 68723 Schwetzingen bei Heidelberg
  • 16. Oktober 2024 – Nürnberg – freie Plätze
    Novina Hotel Südwestpark | Südwestpark 5 | 90449 Nürnberg
  • 30. Oktober 2024 – Köln – freie Plätze
    Hotel Begardenhof | Brückenstraße 41 | 50996 Köln
  • 13. November 2024 – Berlin – freie Plätze
    Abacus Tierpark Hotel | Franz-Mett-Straße 3-9 | 10319 Berlin
  • 27. November 2024 – Hannover – freie Plätze
    Kleefelder Hof | Kleestraße 3 A | 30625 Hannover
  • 11. Dezember 2024 – Stuttgart – freie Plätze
    Hotel Gloria | Sigmaringer Straße 59 | 70567 Stuttgart

Teilnahmegebühr

540,- € zzgl. MwSt.
inkl. Seminar, Unterlagen, Pausenverpflegung, Mittagessen, Teilnahmebescheinigung sowie nach erfolgreicher Prüfung den Sachkundenachweis „Fachkraft für Feststellanlagen nach DIN 14677“,
bzw. inkl. Online-Seminar, Unterlagen, Prüfung und Sachkundenachweis/Teilnahmebescheinigung

Beschreibung

Feststellanlagen halten Brandschutztüren im täglichen Betrieb offen und werden im Brandfall automatisch ausgelöst. Diese müssen nach Einbau, Veränderung und regelmäßig wiederkehrend durch geschulte Fachkräfte mit Kompetenznachweis geprüft und gewartet werden. Jenes ist äußerst wichtig, um im Schadensfall nicht die Versicherungsansprüche zu verlieren.

Nutzen

Das Seminar vermittelt das Fachwissen zur regelmäßigen Überprüfung und Wartung von Feststellanlagen gemäß der bauaufsichtlichen Richtlinien und DIN 14677, um die gesetzlichen Bestimmungen zu erfüllen und den wirtschaftlichen Betrieb der Anlagen zu gewährleisten. Am Vortag kann zusätzlich das Seminar Brandschutztüren und -tore gebucht werden.

Hinweis: Dieses Seminar qualifiziert nicht zur Erstabnahme. Die Erstabnahme von Feststellanlagen darf nur durch Fachkräfte der Herstellerfirma oder von ihr autorisierte Fachkräfte durchgeführt werden.

Abschluss

Die Teilnehmer erhalten nach erfolgreicher Prüfung den geforderten Sachkundenachweis „Fachkraft für Feststellanlagen nach DIN 14677“.

Zielgruppe

Das Seminar richtet sich an

  • Unternehmen, Arbeitgeber, Betreiber, Behörden, Errichter,
  • Facility Manager, Technische Leiter, Instandhaltungsleiter, Fachmonteure, Servicetechniker, Verantwortliche Personen,
  • Arbeitssicherheits-, Brandschutz- und Sicherheitsbeauftragte und
  • Befähigte Personen, die ihren Sachkundenachweis auffrischen müssen.

Voraussetzungen

Voraussetzung für den Sachkundenachweis „Fachkraft für Feststellanlagen nach DIN 14677“ ist

  • ein Abschluss in einer Fachrichtung mit elektrotechnischem oder mechanischem Bezug oder
  • eine 3-jährige nachgewiesene Berufserfahrung im Objektbereich oder
  • die Tätigkeit als Geselle /Facharbeiter gemäß DIN 14675 (Phase Instandhaltung)

Inhalte

  • Normen und Richtlinien
  • DIBt-Richtlinien für Feststellanlagen
  • DIN 14677 und DIN 14637
  • Allgemeine Anforderungen und Prüfgrundlagen für das Zulassungsverfahren für Feststellanlagen
  • Aufgaben, Rechte und Pflichten eines Sachkundigen
  • Pflichten des Betreibers
  • Funktionsprüfung und Wartung
  • Austausch von Brandmeldern
  • Dokumentation
  • Maßnahmen bei Störungen
  • Herstellerspezifische Kenntnisse
  • Schriftliche Prüfung

Referenten

Die Referenten sind Fachleute der Branche, Mitarbeiter aus einschlägigen Normen- und Verbandsgremien, Mitarbeiter aus Forschung, Entwicklung und Vertrieb der führenden Unternehmen der Branche mit Praxisbezug und Erfahrungen in Schulung und Training.

  • Michael Altmann ist Dipl.-Ing. für Maschinenbau, Schweißfachingenieur und Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten.
  • Daniel Brucker ist Brandschutzfachplaner und Geschäftsführer von Brucker Brandschutz.
  • Sebastian Gelfert ist zertifizierter Fachplaner für Brandschutz.
  • Stefan Sandmann betreut große Unternehmen als externer Brandschutzbeauftragter und ist Referent im Bereich Brandschutz.
  • Stefan Schütz-Reinhardt ist Brandoberinspektor und Brandschutzsachverständiger und langjähriger Referent für Feuerschutzabschlüsse und Feststellanlagen nach DIN 14677.
  • Sven Traber (JS Sicherheitstechnik) ist langjähriger Dozent für Brand- und Rauchschutztüren/-toren sowie Feststellanlagen nach DIN 14677.
  • Jürgen Walter (Hekatron) ist Leiter der Seminare Rauchschaltanlagen und Rauchwarnmelder und langjähriger Dozent für Feuerschutzabschlüsse und Feststellanlagen nach DIN 14677.

Anmeldung

Bitte schicken Sie das ausgefüllte Anmeldeformular (PDF) an E-Mail veranstaltungen@dgwz.de oder Telefax 06172 98185-99.

Online-Seminar Feststellanlagen – Programm und Anmeldung (PDF)

Seminar Feststellanlagen – Programm und Anmeldung (PDF)

Über das Veranstaltungs-Telefon 06172 98185-85 beantworten wir gerne montags bis freitags von 8:00 bis 18:00 Uhr Ihre Fragen.

Teilnehmerstimmen

  • „Schöne Präsenzveranstaltung mit gutem Referenten. Man hat einige tiefere Einblicke in die Thematik erhalten und ist für die Zukunft gerüstet.“
    Marcus Laufenberg, Stadt Troisdorf
  • „Das Seminar war sehr informativ und sachlich. Der Referent hat die Themen ausfürhlich erläutert.“
    Peter Klütsch, Gemeinde Niederzier, Niederzier
  • „Das Seminar hat mir sehr gut gefallen, weil ich mein bisheriges Wissen gut auffrischen konnte. Der Dozent war sehr fachkompetent.“
    Christoph Baujan, Flammtec Brandschutztechnik e.K., Bornheim
  • „Die Veranstaltung war sehr interessant gestaltet und ich habe viel Neues gelernt. Der Dozent hat den Inhalt sehr gut vermittelt.“
    Svenja Thomas, Jockel Brandschutztechnik-Service GmbH, Pulheim-Brauweiler
  • „Mithilfe des Seminars kann ich in meinem Betrieb jetzt vieles nach vorne bringen. Die offenen Gesprächen im Seminar haben mir besonders gut gefallen.“
    Martin Heidenreich, Omni-Pac GmbH, Elsfleth
  • „Es war eine lockere und informative Vernstaltung, die das brachte was ich mir vorgestellt habe.“
    Ralf Treuling, ISM GmbH, Eschweiler
  • „Durch das Seminar habe ich Erkenntnisse über Fehler gewonnen, die im Betrieb während der letzten Jahre begangen wurden.“
    Mario Kündgen, Fenster Schmitt GmbH & Co. KG, Bad Neuenahr-Ahrweiler
  • „Das einbringen von persönlichen Erfahrungen des Referenten hat mir besonders gut gefallen.“
    Marc Bonten, Holfter GmbH, Stolberg

Weitere Informationen

Stichworte
Feststellanlagen, Fachkraft, DIN 14677, DIN EN 14637, Instandhaltung, Prüfung, Wartung, Sachkundenachweis, Kompetenznachweis, Feuerschutzabschlüsse, Seminar, 2023, 2024

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Brandschutztür / Feuerschutztür

Übersicht Brandschutztüren – Feuerschutztüren

Übersicht zu Brandschutztüren und Feuerschutztüren

Normen und Vorschriften | Publikationen | Hersteller | Weitere Informationen

Brandschutztüren sind eine Maßnahme des vorbeugenden Brandschutzes. Sie verzögern den Durchtritt von Feuer und sorgen dafür das Flucht- und Rettungswege rauchfrei bleiben, damit das sichere Verlassen eines Gebäudes im Brandfall möglich ist.

Normen und Vorschriften

Für Feuerschutztüren gelten eine Reihe von Technischen Regeln (Normen) und Rechtsvorschriften:

Publikationen

Hersteller

Weitere Informationen

Stichworte

Brandschutztüren, Brandschutztore, Feuerschutzabschlüsse, Rauchschutzabschlüsse, DIN EN 14637, Instandhaltung, DIBT-Richtlinie, TRGS 1203, Betriebssicherheitsverordnung, Fluchttüren, Fluchtwege, Feuerschutztüren, Rauchschutztüren

Seminar Brandschutztüren und Feststellanlagen prüfen

Seminar Brandschutztüren und Feststellanlagen prüfen

Seminareinladung | Termine | Teilnahmegebühr | Seminarbeschreibung | Nutzen | Schulungsnachweis | Fortbildungspunkte | Zielgruppe | Voraussetzungen | Inhalte | Referenten | Anmeldung | Teilnehmerstimmen | Weitere Informationen

Das Seminar schult Fachkräfte auf den richtigen Umgang mit Brandschutztüren und -toren und vermittelt das Fachwissen zur Prüfung, Wartung und Instandhaltung von Feststellanlagen gemäß DIBt-Richtlinien und DIN 14677.

Seminareinladung

Online-Seminar Brandschutztüren und Feststellanlagen – Programm und Anmeldung (PDF)

Seminar Brandschutztüren und Feststellanlagen – Programm und Anmeldung (PDF)

Nächste Termine 2024

Das Seminar dauert 2 Tage:
1. Tag: 9:00 bis 17:00 Uhr – Zur Prüfung Befähigte Person für Brandschutztüren und -tore
2. Tag: 9:00 bis 16:30 Uhr – Fachkraft für Feststellanlagen nach DIN 14677

Dieses Seminar bieten wir als Präsenzveranstaltung und als Online-Seminar an. Preis, Inhalte und Abschlusszertifikat sind bei beiden Formaten gleichwertig.

  • 25.-26. April 2024 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 06.-07. Juni 2024 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 11.-12. Juli 2024 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 15.-16. August 2024 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 19.-20. September 2024 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 24.-25. Oktober 2024 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 28.-29. November 2024 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 23.-24. April 2024 – Mannheim – freie Plätze
    Achat Hotel Schwetzingen Heidelberg | Schälzigweg 1-3 | 68723 Schwetzingen bei Heidelberg
  • 14.-15. Mai 2024 – Köln – freie Plätze
    Hotel Begardenhof | Brückenstraße 41 | 50996 Köln
  • 28.-29. Mai 2024 – Berlin – freie Plätze
    Hotel Grenzfall | Ackerstraße 136 | 13355 Berlin
  • 11.-12. Juni 2024 – Hannover – freie Plätze
    Kleefelder Hof | Kleestraße 3 A | 30625 Hannover
  • 02.-03. Juli 2024 – Stuttgart – freie Plätze
    Hotel Neuwirtshaus | Schwieberdinger Straße 198 | 70435 Stuttgart-Zuffenhausen
  • 09.-10. Juli 2024 – Frankfurt – freie Plätze
    Station Lounge | Am Hauptbahnhof 10 | 60329 Frankfurt am Main
  • 23.-24. Juli 2024 – München – freie Plätze
    acom Hotel München | Kronstadter Straße 6-8 | 81677 München
  • 20.-21. August 2024 – Leipzig – freie Plätze
    Adina Hotel Leipzig | Brühl 50 | 04109 Leipzig
  • 03.-04. September 2024 – Dortmund – freie Plätze
    Hotel Ambiente | Am Gottesacker 70 | 44143 Dortmund
  • 17.-18. September 2024 – Hamburg – freie Plätze
    Hotel Engel | Niendorfer Straße 55 | 22529 Hamburg
  • 01.-02. Oktober 2024 – Mannheim – freie Plätze
    Achat Hotel Schwetzingen Heidelberg | Schälzigweg 1-3 | 68723 Schwetzingen bei Heidelberg
  • 15.-16. Oktober 2024 – Nürnberg – freie Plätze
    Novina Hotel Südwestpark | Südwestpark 5 | 90449 Nürnberg
  • 29.-30. Oktober 2024 – Köln – freie Plätze
    Hotel Begardenhof | Brückenstraße 41 | 50996 Köln
  • 12.-13. November 2024 – Berlin – freie Plätze
    Abacus Tierpark Hotel | Franz-Mett-Straße 3-9 | 10319 Berlin
  • 26.-27. November 2024 – Hannover – freie Plätze
    Kleefelder Hof | Kleestraße 3 A | 30625 Hannover
  • 10.-11. Dezember 2024 – Stuttgart – freie Plätze
    Hotel Gloria | Sigmaringer Straße 59 | 70567 Stuttgart

Teilnahmegebühr

810,- € zzgl. MwSt.
inkl. Seminar, Unterlagen, Pausenverpflegung, Mittagessen, Prüfung sowie den geforderten Sachkundenachweis „Befähigte Person zur Prüfung von Brandschutztüren und -toren“ (1. Seminartag) und „Fachkraft für Feststellanlagen nach DIN 14677“ (2. Seminartag), bzw. inkl. Online-Seminar, Unterlagen, Prüfungen und Sachkundenachweise.

Seminarbeschreibung

Um im Brandfall bestmöglichen Schutz zu garantieren, müssen Feuer- und Rauchschutztüren und -tore sowie Feststellanlagen regelmäßig durch befähigte Personen mit Sachkundenachweis geprüft und instand gehalten werden. Dies ist wichtig, um im Schadensfall nicht die Versicherungsansprüche zu verlieren.

Nutzen

Das Seminar Brandschutztüren und Feststellanlagen schult Fachkräfte auf den richtigen Umgang mit Brandschutztüren, -toren und Feststellanlagen, damit Sie die gesetzlichen Bestimmungen erfüllen und den wirtschaftlichen Betrieb der Anlagen gewährleisten können. Den Teilnehmern wird das Fachwissen zur regelmäßigen Prüfung, Instandhaltung und Wartung gemäß aktueller Normen und Richtlinien vermittelt.

Hinweis: Dieses Seminar qualifiziert nicht zur Erstabnahme. Die Erstabnahme von Feststellanlagen darf nur durch Fachkräfte der Herstellerfirma oder von ihr autorisierte Fachkräfte durchgeführt werden.

Schulungsnachweis

Die Teilnehmer erhalten nach erfolgreicher Prüfung die Sachkundenachweise „Befähigte Person zur Prüfung von Brandschutztüren und Brandschutztoren“ und „Fachkraft für Feststellanlagen gemäß DIBt, DIN EN 14637 und DIN 14677“ mit Angaben der Lehrinhalte und Zeiten.

Fortbildungspunkte

Dieses Seminar ist als Fortbildung für Brandschutzbeauftragte nach vfdb-Richtlinie 12-09/01 geeignet.

Das Seminar wird vom Verband für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz bei der Arbeit e. V. (VDSI) mit 2 VDSI-Punkten im Arbeitsschutz und 2 VDSI-Punkten im Brandschutz anerkannt.

2 VDSI-Punkte Arbeitsschutz  

Zielgruppe

Das Seminar richtet sich an:

  • Unternehmen, Arbeitgeber, Betreiber, Behörden, Errichter,
  • Facility Manager, Technische Leiter, Fachmonteure, Service-, Instandhaltungs- und Wartungspersonal,
  • Arbeitssicherheits-, Brandschutz- und Sicherheitsbeauftragte,
  • Mitarbeiter, die regelmäßige Funktionsprüfungen von Brandschutztüren und -toren sowie erforderliche Prüfungen der Feststellanlagen durchführen sollen,
  • Befähigte Personen, die ihren Sachkundenachweis auffrischen müssen.

Voraussetzungen

Für die Teilnahme am Seminar sind keine Voraussetzungen notwendig.

Brandschutztüren und Brandschutztore dürfen nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) nur von Befähigten Personen geprüft werden. Voraussetzungen dafür sind die erforderlichen Fachkenntnisse (Sachkunde), eine themenrelevante Berufsausbildung im Bereich der Gebäudetechnischen Anlagen im Brandschutz, mindestens 3 Jahre Berufserfahrung und eine zeitnahe entsprechende berufliche Tätigkeit.

Feststellanlagen dürfen nur von Fachkräften geprüft werden. Voraussetzung für eine „Fachkraft für Feststellanlagen“ ist nach DIN 14677 ein Abschluss in einer Fachrichtung mit elektrotechnischem oder mechanischem Bezug oder eine 3-jährige nachgewiesene Berufserfahrung im Objektbereich oder die Tätigkeit als Geselle /Facharbeiter gemäß DIN 14675 (Phase Instandhaltung).

Inhalte

1. Tag: Befähigte Person zur Prüfung von Brandschutztüren und -toren

  • Begriffsbestimmungen
  • Normen und Rechtsgrundlagen
  • Aufgaben, Rechte und Pflichten gemäß aktueller BetrSichV und TRBS 1203
  • Feuerschutz- und Rauchschutzabschlüsse
  • Bestandteile, Bauformen, Funktionsweise
  • Typische Mängel und Fehlerermittlung bei Brandschutztüren und -toren
  • Anforderungen gemäß Bauordnung
  • Fluchttüren, Drehflügeltüren, Schiebetüren
  • Pflichten des Betreibers
  • Instandhaltungsmaßnahmen
  • Dokumentation
  • Schriftliche Prüfung

2. Tag: Fachkraft für Feststellanlagen nach DIN 14677

  • Normen und Richtlinien
  • DIBt-Richtlinien für Feststellanlagen
  • DIN 14677 und DIN 14637
  • Allgemeine Anforderungen und Prüfgrundlagen für das Zulassungsverfahren für Feststellanlagen
  • Aufgaben, Rechte und Pflichten eines Sachkundigen
  • Pflichten des Betreibers
  • Funktionsprüfung und Wartung
  • Austausch von Brandmeldern
  • Dokumentation
  • Maßnahmen bei Störungen
  • Schriftliche Prüfung

Referenten

Die Referenten sind Fachleute der Branche, Mitarbeiter aus einschlägigen Normen- und Verbandsgremien, Mitarbeiter aus Forschung, Entwicklung und Vertrieb der führenden Unternehmen der Branche mit Praxisbezug und Erfahrungen in Schulung und Training.

  • Michael Altmann ist Dipl.-Ing. für Maschinenbau, Schweißfachingenieur und Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten.
  • Daniel Brucker ist Brandschutzfachplaner und Geschäftsführer von Brucker Brandschutz.
  • Sebastian Gelfert ist zertifizierter Fachplaner und Sachverständiger für Brandschutz.
  • Stefan Sandmann betreut große Unternehmen als externer CFPA Dipl. Brandschutzbeauftragter und ist Verbandsführer sowie Referent für Brandschutz.
  • Stefan Schütz-Reinhardt ist Brandoberinspektor und Brandschutzsachverständiger und langjähriger Referent für Feuerschutzabschlüsse und Feststellanlagen nach DIN 14677.
  • Sven Traber (JS Sicherheitstechnik) ist langjähriger Dozent für Brand- und Rauchschutztüren/-toren sowie Feststellanlagen nach DIN 14677.
  • Jürgen Walter (Hekatron) ist Leiter der Seminare Rauchschaltanlagen und Rauchwarnmelder und langjähriger Dozent für Feuerschutzabschlüsse und Feststellanlagen nach DIN 14677.

Anmeldung

Bitte schicken Sie das ausgefüllte Anmeldeformular (PDF) an E-Mail veranstaltungen@dgwz.de oder Telefax 06172 98185-99.

Online-Seminar Brandschutztüren und Feststellanlagen – Programm und Anmeldung (PDF)

Seminar Brandschutztüren und Feststellanlagen – Programm und Anmeldung (PDF)

Über das Veranstaltungs-Telefon 06172 98185-85 beantworten wir gerne montags bis freitags von 8:00 bis 18:00 Uhr Ihre Fragen.

Teilnehmerstimmen

  • „Schöne Präsenzveranstaltung mit gutem Referenten. Man hat einige tiefere Einblicke in die Thematik erhalten und ist für die Zukunft gerüstet.“
    Marcus Laufenberg, Stadt Troisdorf
  • „Das Seminar war sehr informativ und sachlich. Der Referent hat die Themen ausführlich erläutert.“
    Peter Klütsch, Gemeinde Niederzier, Niederzier
  • „Das Seminar hat mir sehr gut gefallen, weil ich mein bisheriges Wissen gut auffrischen konnte. Der Dozent war sehr fachkompetent.“
    Christoph Baujan, Flammtec Brandschutztechnik e.K., Bornheim
  • „Die Veranstaltung war sehr interessant gestaltet und ich habe viel Neues gelernt. Der Dozent hat den Inhalt sehr gut vermittelt.“
    Svenja Thomas, Jockel Brandschutztechnik-Service GmbH, Pulheim-Brauweiler
  • „Mithilfe des Seminars kann ich in meinem Betrieb jetzt vieles nach vorne bringen. Die offenen Gesprächen im Seminar haben mir besonders gut gefallen.“
    Martin Heidenreich, Omni-Pac GmbH, Elsfleth
  • „Es war eine lockere und informative Veranstaltung, die das brachte was ich mir vorgestellt habe.“
    Ralf Treuling, ISM GmbH, Eschweiler
  • „Durch das Seminar habe ich Erkenntnisse über Fehler gewonnen, die im Betrieb während der letzten Jahre begangen wurden.“
    Mario Kündgen, Fenster Schmitt GmbH & Co. KG, Bad Neuenahr-Ahrweiler
  • „Das einbringen von persönlichen Erfahrungen des Referenten hat mir besonders gut gefallen.“
    Marc Bonten, Holfter GmbH, Stolberg

Weitere Informationen

Stichworte
Brandschutztüren, Brandschutztore, Feuerschutzabschlüsse, Rauchschutzabschlüsse, Feststellanlagen, Befähigte Person, Fachkraft nach DIN 14677, DIN EN 14637, Instandhaltung, Prüfung, Wartung, Brandschutztüren, DIBT-Richtlinie, TRGS 1203, Betriebssicherheitsverordnung, Fluchttüren, Fluchtwege, Feuerschutztüren, Rauchschutztüren, Sachkundenachweis, Kompetenznachweis, Online, Seminar, 2023, 2024

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