Planungsspielraum beim Brandschutz
Die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ ersetzt seit 2013 die BGR/GUV-R 133. Dadurch erhalten Planer mehr Entscheidungsspielraum beim Thema Brandschutz. Grundsätzlich unterscheidet die ASR A2.2 zwischen den Kategorien „normale Brandgefährdung“ und „erhöhte Brandgefährdung“. Um höhere Brandschutzziele zu erreichen, sind vielfältige Optionen erlaubt: von einer höheren Anzahl an Feuerlöschern bis hin zu Brandmelde- und Feuerlöschanlagen (Kap. 5.2.4 – 3). So entsteht mehr Freiraum für individuelle Lösungen. (kz)
Autor: Klaus Zöller (kz), ZBT Zöller Brandschutztechnik e.K., Sarstedt