Schlagwortarchiv für: RWA

BHE-Praxis-Ratgeber Rauch- und Wärmeabzug neu aufgelegt

BHE-Praxis-Ratgeber zu RWA neu aufgelegt

Der Bundesverband Sicherheitstechnik e.V. (BHE) hat den Praxis-Ratgeber zu Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) überarbeitet und in der 3. Auflage veröffentlicht. RWA sind wichtiger Bestandteil eines ganzheitlichen Brandschutzkonzeptes. Sie sorgen für eine raucharme Schicht, erleichtern die Evakuierung von Personen sowie den Einsatz der Rettungskräfte und können somit Leben retten.

Das Nachschlagewerk bietet ausführliche Hinweise zu den relevanten Normen und Richtlinien sowie zu den rechtlichen Grundlagen und bauaufsichtlichen Forderungen für Entrauchungssysteme. Es liefert einen detaillierten Überblick über den Aufbau und die verschiedenen Arten von RWA und deren Komponenten. Es vermittelt zahlreiche Praxistipps zur fachgerechten Planung, Installation, Instandhaltung und Dokumentation. Der über 100 Seiten umfassende Praxis-Ratgeber zu RWA kann über die Webseite des BHE zum Preis von 17,80 € (zzgl. MwSt. und Versand) bestellt werden.

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Planerbrief 39 - Januar-Februar 2023

Agiles Projektmanagement im Planerbrief

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2023-01 vom 2. Januar 2023

Zum 1. Januar 2023 ist die aktuelle Ausgabe des Planerbriefs der Deutschen Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) erschienen. Themen der 39. Ausgabe vom Januar-Februar 2023 sind agiles Projektmanagement zur Verbesserung der Innovations- und Reaktionsgeschwindigkeit von Unternehmen, die richtige Vorbereitung eines Betriebes für den Ernstfall eines Blackouts sowie automatisch öffnende Systeme, um eine dauerhafte Öffnung im Aufzugsfahrschacht aus energetischer Sicht zu vermeiden. Darüber hinaus wird der neue Entwurf der DIN 14090 „Flächen für die Feuerwehr auf Grundstücken“ vorgestellt sowie über die sichere Lagerung von Gefahrstoffen informiert.

Mit dem Planerbrief informiert die DGWZ alle zwei Monate unabhängig und neutral über neue Vorschriften, Technologien und Veranstaltungen zu Planung, Errichtung und Betrieb von Technischer Gebäudeausrüstung (TGA). Der nächste Planerbrief Nr. 40 erscheint am 1. März 2023. Der Planerbrief kann kostenlos auf der Website www.planerbrief.de heruntergeladen werden.

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Über die DGWZ

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Ansprechpartner

Dr. Barbara Löchte
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 120
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Neuer Planerbrief Nr. 39 ist zum 1. Januar 2023 erschienen. www.planerbrief.de

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Bildunterschrift: Der Planerbrief Nr. 39 ist zum 1. Januar 2023 erschienen.

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Energieleck: Öffnungen im Aufzugsschacht

Energieleck durch Öffnungen im Aufzugsschacht

Um den Energieverbrauch im Immobiliensektor zu senken, liegt der Fokus auf der Erneuerung von Heizungs- und Klimaanlagen, der Abdichtung der Gebäudehülle und Verbesserung der Gebäudedämmung. Dabei wird der Aufzugsschacht häufig übersehen. An dessen obersten Ende führt in den meisten Gebäuden eine Öffnung direkt ins Freie. Die Türen des Aufzuges sind nicht luftdicht, sodass die Luft aus dem Gebäudeinneren direkt entweichen kann.

Aus energetischer Sicht ist die dauerhafte Öffnung im Fahrschacht nicht tragbar. Dies bestätigt auch ein vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) beauftragtes Gutachten. Die Empfehlung lautet, bei Neubauten verpflichtend automatisch öffnende Systeme zu installieren und in Bestandsgebäuden entsprechende Systeme nachzurüsten.

Wird die Öffnung verschlossen, muss sichergestellt sein, dass das System im Brandfall selbsttätig öffnet und die Lüftungsanforderungen erfüllt sind. Für Bestandsgebäude ist die Nachrüstung solcher Systeme als Umfeldmaßnahme der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) förderfähig.

Autor: Lars Walter-Sinsel, Geschäftsführer, B.A.S.E. Gebäudetechnik GmbH

 

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Elektronische Sicherheitstechnik steigert Umsatz

Sicherheitstechnik im Plus

Im Vergleich zum Vorjahr legte der Markt für elektronische Sicherheitstechnik um 4,5 Prozent auf knapp über 4,9 Milliarden Euro zu. Im nach wie vor größten Segment der Sicherheitstechnik, der Brandmeldetechnik, stieg der Umsatz in 2021 um 4,1 Prozent auf knapp 2,3 Milliarden Euro. Spitzenreiter beim Wachstum sind aber die Sprachalarmanlagen mit einem Plus von fast 14 Prozent auf 130 Millionen Euro. Eine überdurchschnittliche Entwicklung zeigten auch die Videosysteme mit einem Anstieg von 7,7 Prozent auf 700 Millionen Euro. Auch Zutrittssteuerungssysteme haben sich im Markt mit einem Plus von 8,8 Prozent auf 420 Millionen Euro gut behauptet.

Die Überfall- und Einbruchmeldeanlagen konnten 2021 mit einem Zuwachs von 0,6 Prozent auf 875 Millionen Euro ihren Negativtrend aus dem Vorjahr in ein leichtes Plus umwandeln. Erstmals separat ausgewiesen werden in der Statistik die Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) mit einem Umsatz von 160 Millionen Euro. Zusammen mit sonstigen Technologien, wie Rufanlagen nach DIN VDE 0834, Fluchttürsysteme, Personenhilferuf und weitere Systeme und Komponenten, verzeichnete dieser Block 2021 insgesamt ein Wachstum von 3,2 Prozent gegenüber dem Vorjahr. 

Elektronische Sicherheitstechnik steigert Umsatz

Insbesondere Dienstleistungen, wie Wartung und Instandsetzung, haben einen erheblichen Anteil am Wachstumsschub des vergangenen Jahres. Digitalisierung und Vernetzung in der Sicherheitstechnik, aber auch bei der Gebäudeautomation und in angrenzenden Gewerken zeichnen sich immer deutlicher als Trends ab. Zudem entwickelt sich der Markt immer mehr hin zu digitalen Services, vernetzten Produkten und Systemen. Allerdings nimmt der Fachkräftemangel auf allen Wertschöpfungsstufen zu. Unter anderem belasten Engpässe bei elektronischen Komponenten aller Art die Branche.

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Neue DIN EN 50710 spezifiziert Anforderungen an Ferndienste für Brandsicherheits- und Sicherheitsanlagen

Neue DIN EN 50710 spezifiziert Anforderungen an Ferndienste für Brandsicherheits- und Sicherheitsanlagen

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2022-05 vom 27. April 2022

Zum 1. Mai 2022 wird die neue Norm DIN EN 50710; VDE 0830-101-1 „Anforderungen an die Bereitstellung von sicheren Ferndiensten für Brandsicherheitsanlagen und Sicherheitsanlagen“ veröffentlicht und ersetzt damit den Entwurf vom April 2020. Darauf weist die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hin. Brandsicherheitsanlagen umfassen Brandmelde-, Rauch- und Wärmeabzugs- (RWA) sowie Feuerlöschanlagen. Zu den Sicherheitsanlagen gehören Einbruch- und Überfallmeldeanlagen, Videoüberwachungs- und elektronische Zutrittskontrollanlagen, aber auch Perimeter-Anlagen und Managementsysteme. Die neue Norm beinhaltet sowohl gemeinsame anwendungsübergreifende Mindestanforderungen an die Bereitstellung von Ferndiensten, sogenannte „Remote Services“, als auch anwendungsspezifische und zusätzliche Anforderungen.

Zu den anwendungsübergreifenden Anforderungen zählen unter anderem der prinzipielle Aufbau der technischen Infrastruktur für den Fernzugriff und eine Risikobeurteilung sowie Prozessschritte, die vor, während und nach einem „Remote Service“ zu durchlaufen sind. Zudem werden Empfehlungen abgegeben, welche Angaben die vertragliche Vereinbarung zwischen Anbieter und Kunde enthalten sollte. Hinsichtlich möglicher Funktionen wird zwischen Lese-, Steuer- und Schreibfunktionen differenziert. So ist es zum Beispiel zukünftig zulässig, dass eine Brandmeldeanlage permanent Daten an den Instandhalter sendet, wenn dies vorher vertraglich vereinbart wurde.

Bernd Giegerich, Abteilungsleiter Bosch Sicherheitssysteme GmbH und Vorsitzender des Arbeitskreises DKE/AK 713.0.24 Remote Services: „Mit der DIN EN 50710 erscheint erstmals eine Norm, die detailliert die Anforderungen an Ferndienste für Brandsicherheits- und Sicherheitsanlagen beschreibt. Die bislang existierenden Regelungen in nationalen Normen und Richtlinien waren rudimentär und teilweise überholt. Sie verpflichtet Dienstleister nun zur Einhaltung der gestellten Anforderungen, welche als Minimalanforderungen zu verstehen sind. Anlagenbetreiber sollen davon ausgehen können, dass ihre Sicherheitsbedürfnisse vor, während und nach dem Fernzugriff abgedeckt sind.“ Etwaige Widersprüche zur DIN EN 50710 müssen im nationalen Normenwerk bis zum 26. Juli 2024 beseitigt oder die jeweiligen Normen zurückgezogen werden.

Grundsätzlich erhöhen „Remote Services“ für Sicherheitsanlagen die Sicherheit und Verfügbarkeit, da Störungen sofort erkannt und unverzüglich Maßnahmen eingeleitet werden können. Serviceeinsätze vor Ort lassen sich optimal vorbereiten und dadurch wirtschaftlicher gestalten. Darüber hinaus sinkt der Zeitaufwand für Inbetriebnahmen, Begehungen und Inspektionen, da der Anlagenzustand zum Beispiel auf Mobilgeräten jederzeit einsehbar ist. Gleichzeitig werden an einen Fernzugriff auf Sicherheitsanlagen hohe Ansprüche gestellt. So sind unbefugte Zugriffe sicher zu verhindern. Ebenso dürfen keine Störungen oder gar Anlagenausfälle verursacht werden und der Schutz sensibler Daten ist sicherzustellen.

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Neue DIN EN 50710 spezifiziert Anforderungen an Ferndienste für Brandsicherheits- und Sicherheitsanlagen. #Norm #Sicherheitsanlagen www.dgwz.de/neue-din-en-50710-ferndienste-brandsicherheitsanlagen-sicherheitsanlagen

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Neue DIN EN 50710 spezifiziert Anforderungen an Ferndienste für Brandsicherheits- und Sicherheitsanlagen

Bildquelle: Hekatron Brandschutz
Bildunterschrift: Die neue DIN EN 50710 definiert erstmals Anforderungen an Ferndienste für Brandsicherheits- und Sicherheitsanlagen.

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www.dgwz.de/din-en-50710

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Ferndienste für Sicherheitsanlagen

Ferndienste für Sicherheitsanlagen

Mit der neuen DIN EN 50710:2022-05 „Anforderungen an die Bereitstellung von sicheren Ferndiensten für Brandsicherheitsanlagen und Sicherheitsanlagen“ erscheint erstmals eine Norm, die speziell die Anforderungen beschreibt, welche es bei der Leistungserbringung aus der Ferne zu beachten gilt.

Zu Brandsicherheitsanlagen zählen hier Brandmelde-, RWA- und Feuerlöschanlagen. Sicherheitsanlagen umfassen Einbruch-/Überfallmeldeanlagen, Videoüberwachungs- und elektronische Zutrittskontrollanlagen, aber auch Perimeter-Anlagen und Managementsysteme. Der Aufbau der Norm ist so gestaltet, dass zunächst gemeinsame anwendungsübergreifende Mindestanforderungen an die Bereitstellung von Ferndiensten („Remote Services“) beschrieben sind. Anschließend werden etwaige anwendungsspezifische zusätzliche Anforderungen aufgeführt.

Zu den anwendungsübergreifenden Anforderungen zählen u.a. der prinzipielle Aufbau der technischen Infrastruktur für den Fernzugriff, eine Risikobeurteilung, Prozessschritte, die vor, während und nach einem Remote Service zu durchlaufen sind und Empfehlungen, welche Angaben die vertragliche Vereinbarung zwischen Anbieter und Kunde enthalten sollte. Hinsichtlich möglicher Funktionen wird zwischen Lese-, Steuer- und Schreibfunktionen differenziert. So ist es zum Beispiel zulässig, sofern vertraglich vereinbart, dass eine Brandmeldeanlage permanent Daten an den Instandhalter sendet. Bei entsprechender Aussagekraft der übermittelten Daten ist vorausschauende Instandhaltung nicht länger ein Schlagwort, sondern gelebte Wirklichkeit.

Die bislang existierenden Regelungen in nationalen Normen und Richtlinien waren rudimentär und teilweise überholt. Etwaige Widersprüche zur DIN EN 50710 müssen nun bis spätestens zum 26. Juli 2024 beseitigt oder die nationale Norm zurückgezogen werden. Damit gibt die DIN EN 50710 einen Rahmen vor, der Errichtern und Herstellern Orientierung für die Ausgestaltung ihres Serviceangebotes und zur Entwicklung neuer Services und Geschäftsmodelle gibt. Mit Vereinbarung der Norm dürfen Betreiber und Nutzer EU-weit davon ausgehen, dass sie ein Mindest-Dienstleistungsniveau erhalten.

Autor: Bernd Giegerich, Vorsitzender des Arbeitskreises DKE/AK 713.0.24 Remote Services, Abteilungsleiter Bosch Sicherheitssysteme GmbH

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Neue Norm für Rauch- und Wärmefreihaltung

Energieversorgung für RWA

Seit Dezember 2021 gilt die neue Norm DIN 18232-9 „Rauch- und Wärmefreihaltung – Teil 9: Mindestwerte der wesentlichen Merkmale für Energieversorgungen nach DIN EN 12101-10 sowie Steuertafeln nach ISO 21927-9“.

Diese Norm legt für die wesentlichen Merkmale einer Energieversorgung für Rauch- und Wärmeabzugsanlagen die einzuhaltenden Mindestwerte fest. Zudem legt sie ebenfalls die Merkmale an Steuertafeln für Rauch- und Wärmeabzugsanlagen und die dafür einzuhaltenden Mindestwerte einer Steuertafel fest.

Die wesentlichen Merkmale und deren Abkürzungen sind in der DIN EN 12101-2 definiert, der Nachweis der wesentlichen Merkmale ist durch den Anhang ZA der DIN EN 12101-2 geregelt. Eine pauschale Vereinbarung dieser Norm, zum Beispiel im Vertrag des Bauherrn mit einem Architekten oder Fachplaner, ersetzt jedoch keine ausreichende objektbezogene Planungsleistung. Dieses Dokument ersetzt die Norm DIN 18232-9:2016-07.

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Neues FVRL-Merkblatt zur Aufzugschachtentrauchung

Blower-Door-Test nach GEG

Der Fachverband Tageslicht und Rauchschutz e.V. (FVLR) hat zusammen mit der Gütegemeinschaft Rauch- und Wärmeabzugsanlagen e.V. (GRW) und dem Fachverband Luftdichtheit im Bauwesen e.V. (FLiB) das Merkblatt 16 zu „Öffnungen zur Rauchableitung in Aufzugsschächten, Gebäudeenergiegesetz (GEG) – Luftdichtigkeit“ veröffentlicht.

Neben einer kurzen Einführung zur Lüftung und Rauchableitung in Aufzugsschächten wird im Merkblatt aufgezeigt, dass mit dem seit 1. November 2020 geltenden Gebäudeenergiegesetz (GEG) die Messung der Luftdichtigkeit eines Gebäudes mittels des Blower-Door-Tests nach dem Verfahren 3 der DIN EN ISO 9972:2018-12 „Wärmetechnisches Verhalten von Gebäuden – Bestimmung der Luftdurchlässigkeit von Gebäuden – Differenzdruckverfahren (ISO 9972:2015)“ durchzuführen ist.

Aufzugschachtbelüftungen mit Einrichtungen zum Verschließen der Öffnung sind demnach beim Blower-Door-Test zu schliessen. Sofern keine entsprechenden Einrichtungen vorhanden sind, bleiben die Öffnungen für die Nachweisführung geöffnet. Das 7-seitige Dokument richtet sich unter anderem an Architekten, Planer, Lüftungsbauer und Bauherren und steht beim FVLR zum kostenlosen Download bereit (Titel Merkblatt Aufzugschachtentrauchung 2021).

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Frische Luft im Aufzug

Frische Luft im Aufzug

Mit dem neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG) bekommt die Öffnung zur Rauchableitung und Belüftung von Aufzugschächten eine neue Bedeutung, denn beim Überprüfen der Gebäude-Luftdichtheit ist die Abdichtung dieser Öffnung während des Tests nicht mehr zulässig. Neben den hohen Wärmeenergieverlusten bergen damit nicht verschließbare Rauch- und Wärmeabzüge (RWA) das Risiko, den Dichtheits-Grenzwert zu verfehlen.

Beim Planen von Aufzügen und Treppenhäusern sind verschließbare RWAs eine Lösung, da diese nur im Bedarfsfall offenstehen. Diese sorgen auch dann für eine ausreichende Belüftung, wenn zum Beispiel aus brandschutztechnischer Betrachtung keine Rauchableitung ins Freie erforderlich sein sollte oder die Rauchableitung über die Öffnung im Treppenhaus realisiert werden soll und eine Lüftung ins Freie erforderlich ist. Gerade bei einer Störung der Aufzugsanlage mit darin eingeschlossenen Personen muss ein Luftaustausch zwischen Fahrkorb und Schacht stattfinden, sonst kommt es in kürzester Zeit zu einem ansteigenden CO2-Gehalt im Fahrkorb. Ohne eine Öffnung ins Freie, die durch ein entsprechendes System geöffnet wird, kann für Aufzugsnutzer eine gesundheitliche Gefahr bestehen.

Autor: Lars Walter-Sinsel, Geschäftsführer, B.A.S.E Gebäudetechnik GmbH

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Neue Broschüre zur RWA-Instandhaltung

Mit der neuen Infobroschüre „RWAspezial – Rauch- und Wärmeabzugsanlagen“ informiert der Verband für Fensterautomation und Entrauchung VFE über die wichtigsten Maßnahmen für eine ordnungsgemäße Instandhaltung und Wartung von RWA-Anlagen.

Weitere Informationen:

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DIN 18232-2 Rauch- und Wärmefreihaltung - Teil 2: Natürliche Rauchabzugsanlagen (NRA); Bemessung, Anforderungen und Einbau

DIN 18232-2 Natürliche Rauchabzugsanlagen

DIN 18232-2 Rauch- und Wärmefreihaltung – Teil 2: Natürliche Rauchabzugsanlagen (NRA); Bemessung, Anforderungen und Einbau

Übersicht | Inhalt | Norm bestellen | Weitere Informationen

Übersicht

Die Norm DIN 18232 „Rauch- und Wärmefreihaltung – Teil 2: Natürliche Rauchabzugsanlagen (NRA)); Bemessung, Anforderungen und Einbau“ gilt für die Bemessung und den Einbau von Natürlichen Rauchabzugsanlagen (NRA) für Räume mit vertikaler Rauchableitung über das Dach durch thermischen Auftrieb nach DIN 18232-1 für eingeschossige Gebäude und das oberste Geschoss mehrgeschossiger Gebäude.
Die Norm enthält informative Hinweise für die Bemessung und den Einbau von NRA für Räume mit Rauchableitung über Außenwände. Sie beinhaltet Tabellen und Berechnungsverfahren zur Dimensionierung von raucharmen Schichten, um damit u. a. den Anforderungen unterschiedlicher Schutzziele gerecht zu werden. Des Weiteren sind Hinweise und Festlegungen enthalten, die bei der Anwendung dieser Bemessungsregeln und beim Einbau von NRA zu beachten sind. Die Bemessung der NRA nach dieser Norm setzt voraus, dass die Rauchabschnittsflächen entweder kleiner gleich 1 600 m2 groß sind oder durch Rauchschürzen in maximal 1 600 m2 große Rauchabschnittsflächen AR unterteilt werden (Ausnahme entsprechend Erleichterung A, siehe Abschnitt 6.2 a)).

Die aktuell gültige Norm DIN 18232-2:2007-11 ist im November 2007 in Kraft getretten und ersetzt die DIN 18232-2:2003-06. Für die Norm ist der Arbeitsausschuss NA 005-52-32 AA „Rauch- und Wärmefreihaltung“ im NABau verantwortlich.

DIN 18232-2 Rauch- und Wärmefreihaltung - Teil 2: Natürliche Rauchabzugsanlagen (NRA); Bemessung, Anforderungen und Einbau

Inhalt

Vorwort
Änderungen
Frühere Ausgaben

1 Anwendungsbereich

2 Normative Verweisungen

3 Begriffe

4 Symbole und Abkürzungen

5 Bemessungsgrundlagen
5.1 Allgemeines
5.2 Höhe des Raumes
5.3 Angestrebte Höhe der raucharmen Schicht, Höhe der Rauchschürze
5.4 Rauchabschnittsfläche
5.5 Zuluftflächen
5.6 Brandentwicklungsdauer
5.7 Rechnerische Brandfläche, Bemessungsgruppen
5.8 Aerodynamische Wirksamkeit der NRA

6 Bemessung
6.1 Allgemeines
6.2 Rauchabzugsflächen in Dächern
6.3 Rauchabzugsflächen in Wänden

7 Einbau
7.1 Allgemeines
7.2 Regeln für den Einbau

8 Zusammenwirken mit Löschanlagen

9 Kennzeichnung

10 Prüfung, Wartung und Instandsetzung
10.1 Prüfung
10.2 Wartung
10.3 Instandsetzung

Anhang A Erläuterungen (informativ)

Anhang B Rauchabzugsflächen in Außenwänden – Erläuterungen (informativ)

Literaturhinweise

Norm bestellen

Normenbestellung Rauch- und WärmeabzugsanlagenNormen zu Rauch- und Wärmeabzugsanlagen bestellen

Weitere Informationen

Stichworte
Norm, Vorschrift, Anerkannte Regel der Technik, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen, Rauchabzugsanlagen, Rauchabzugsgeräte, Wärmeabzugsgeräte, RWA, NRA, NRWG, Treppenhausentrauchung, Rauchabzug, Treppenraum, Prüfung, Wartung, Instandhaltung, DIN 18232-2

DIN EN 60335-2-103 setzt Maschinenrichtlinie für Antriebe für Tore, Türen und Fenster um

Neue Anforderungen für Antriebe für Tore, Türen und Fenster

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit
Pressemitteilung Nr. 2016-05 vom 12. Mai 2016

Im Mai 2016 ist die geänderte DIN EN 60335-2-103 (VDE 0700-103) in Kraft getreten. Die Norm ist damit an die europäische Maschinenrichtlinie 2006/42/EG angepasst worden. Für Hersteller, Planer, Errichter und Betreiber ergeben sich geänderte Rahmenbedingungen für die Konformitätserklärung und Risikobeurteilung von kraftbetätigten Toren, Türen und Fenstern.

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) weist auf die geänderte Norm DIN EN 60335-2-103 (VDE 0700-103) „Besondere Anforderungen für Antriebe für Tore, Türen und Fenster“ hin. Die Neufassung wurde im Mai 2016 veröffentlicht. Die europäische Norm behandelt die Sicherheit elektrischer Antriebe für vertikal und horizontal bewegte Tore, Türen und Fenster für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke und setzt die Anforderungen der europäischen Maschinenrichtlinie 2006/42/EG um. Im Teil 2-103 der Normenreihe DIN EN 60335 geht es auch um die Gefahren, die von der Bewegung motorisch angetriebener Teile ausgehen. Mechanische Gefahren bei kraftbetätigten Toren, Türen und Fenster müssen ausreichend abgesichert sein – etwa durch Einklemmschutzsysteme. Die notwendigen Sicherheitsanforderungen sind in den Anhängen der Norm aufgeführt.

Im Anhang ZZ beschreibt die Norm den Zusammenhang mit den Anforderungen der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. Das lässt für auf dem Markt als Maschine eingeführte Antriebe die Annahme zu, dass bei Einhaltung der Anforderungen und Prüfungen nach dieser neuen Norm die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen der Maschinenrichtlinie eingehalten sind. Für Einbau und Betrieb dieser Antriebe entfällt somit eine gesonderte Risikobeurteilung.

Die Norm ist die Grundlage für die Konformitätserklärung der Hersteller für Antriebe von Toren, Türen und Fenstern. „Hersteller müssen immer Richtlinienkonformität herstellen, um Rechtssicherheit zu erlangen“, erklärt Thomas Brüggemann, zuständiger Referent des Normengremiums DKE/UK 511.11 Motorische Geräte bei der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik in DIN und VDE, das die Norm DIN EN 60335-2-103 (VDE 0700-103) bearbeitet. „Produkte dürfen nur als CE-konforme Maschine deklariert werden, wenn die in der Herstellererklärung aufgeführten EU-Richtlinien auch eingehalten werden. Für die Vermutung, dass die wesentlichen Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG eingehalten sind, bietet diese neue Norm nun ein geeignetes Mittel.“

Der DGWZ-Fachbeirat Entrauchung und Lüftung wird sich mit den Auswirkungen der neuen Norm auseinandersetzen. Die Sachverständigen des Beirats wollen die Anforderungen insbesondere für den Einsatz von kraftbetätigten Fenstern in Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) mit Lüftungsfunktionen untersuchen. Die Ergebnisse werden auf der Website des Beirats unter www.dgwz.de/entrauchung veröffentlicht.

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Über die DGWZ

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ wurde in 2013 gegründet und hat ihren Sitz in Bad Homburg.

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Sarah Richter
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Maschinenrichtlinie, 2006/42/EG, DIN EN 60335-2-103, kraftbetätigt, Antrieb, Türen, Tore, Fenster, CE-Kennzeichnung, Konformitätserklärung, Risikobeurteilung, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen, RWA

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Neue Norm DIN EN 60335-2-103:2016-05 setzt #Maschinenrichtlinie für Antriebe für Tore, Türen und Fenster um. www.dgwz.de/entrauchung

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  • Pressemitteilung Nr. 2016-05 (pdf, txt)
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    DIN EN 60335-2-103 setzt Maschinenrichtlinie für Antriebe für Tore, Türen und Fenster um
    Bildquelle: Schüco International KG
    Bildunterschrift: Die neue Norm DIN EN 60335-2-103:2016-05 setzt die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG für Antriebe für Tore, Türen und Fenster um.

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Pressemitteilung Nr. 2016-03

Fachbeirat Entrauchung und Lüftung gegründet

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hat am 21. April 2016 in Bad Homburg den Fachbeirat Entrauchung und Lüftung gegründet. Der Fachbeirat ist eine unabhängige Plattform von Sachverständigen für Brandschutz, Entrauchung, Lüftung und Fassade. Die Mitglieder wollen neutrale Fachinformationen für Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) und die natürliche, ventilatorische und maschinelle Lüftung erstellen und damit zu aktuellen Fragestellungen, Normen, Richtlinien und Vorschriften fachlich Stellung beziehen. Die Ergebnisse sollen sich an Fachplaner, Errichter und Betreiber richten und in Publikationen und Veranstaltungen veröffentlicht werden.

Auf der Gründungssitzung wurden drei erste Projekte gestartet. Erstens die Konzipierung von Seminaren für die Sachkunde von RWA-Fachkräften. Zweitens die Erarbeitung der Rechte und Pflichten für Betreiber von Rauchabzugsanlagen. Und drittens die Erstellung von technischen und wirtschaftlichen Lösungsansätzen für die Aufzugsschachtentrauchung unter Berücksichtigung der Anforderungen aus den aktuellen Vorschriften und der Energieeinsparverordnung (EnEV).

Gründungsmitglieder des Beirats sind Michael Fröhlcke (Aumüller Aumatic GmbH), Siegfried Gruber (Bretz & Hufer Gebäudesystemtechnik GmbH), Christian Kühn (Schlentzek & Kühn GmbH), Kerstin Reichau (Hautau GmbH), Eckart Roeder (Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH), Marcus Schnabel (K + G Pneumatik GmbH), Jürgen Schulin (JET Tageslicht & RWA GmbH) und Jens Westphal (B.A.S.E. Gebäudetechnik GmbH).

Die nächste Sitzung des Fachbeirats Entrauchung und Lüftung findet am 1. Juni 2016 in Bad Homburg statt. Zu dieser Sitzung sollen weitere Sachverständige berufen und Projekte u.a. zu Rauchdruckanlagen und Feuerschutzvorhängen initiiert werden.

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Beirat, Fachbeirat, Entrauchung, Lüftung, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen, RWA, Rauchabzug, Brandschutz, Gründung

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Neuer Fachbereit Entrauchung und Lüftung gegründet. #Entrauchung #Lüftung #Rauchabzug www.dgwz.de/entrauchung

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  • Pressemitteilung Nr. 2016-03 (PDF, TXT)
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    Fachbeirat Entrauchung und Lüftung - Gründung
  • Bild2: Fachbeirat Entrauchung und Lueftung Gruendung (JPG2)
    Fachbeirat Entrauchung und Lüftung - Gründung
    Bildquelle 1 und 2: DGWZ
    Bildunterschrift 1 und 2: Gründungsmitglieder des Fachbeirats Entrauchung und Lüftung am 21. April 2016 (v.l.n.r.): Eckart Roeder (Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH), Marcus Schnabel (K + G Pneumatik GmbH), Jürgen Schulin (JET Tageslicht & RWA GmbH), Kerstin Reichau (Hautau GmbH), Christian Kühn (Schlentzek & Kühn GmbH), Michael Fröhlcke (Aumüller Aumatic GmbH), Jens Westphal (B.A.S.E. Gebäudetechnik GmbH) und Siegfried Gruber (Bretz & Hufer Gebäudesystemtechnik GmbH).

Weiterführende Informationen

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Fachbeirat, Beirat, Entrauchung, Lüftung, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen, RWA, Rauchabzug, Brandschutz, Gründung, Sitzung, Mitglieder

Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) - Seminar, Webinar, Sachkunde, Wartung, Instandhaltung, Prüfung

Seminar Rauch- und Wärmeabzugsanlagen

Seminar Rauch- und Wärmeabzugsanlagen – Sachkunde

Seminareinladung | Termine | Teilnahmegebühr | Seminarbeschreibung | Nutzen | Schulungsnachweis | Fortbildungspunkte | Zielgruppe | Voraussetzungen | Inhalte | Referenten | Anmeldung | Teilnehmerstimmen | Weitere Informationen

Das Seminar Sachkunde Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) vermittelt herstellerneutral die Sachkunde für Planung und Errichtung von RWA und bildet Betreiber und Dienstleister zur befähigten Person für die Prüfung, Wartung und Instandhaltung aus.

Seminareinladung

Online-Seminar Rauch- und Wärmeabzugsanlagen - SachkundeOnline-Seminar Rauch- und Wärmeabzugsanlagen – Programm und Anmeldung (PDF)

Seminar Rauch- und Wärmeabzugsanlagen - Sachkunde Seminar Rauch- und Wärmeabzugsanlagen – Programm und Anmeldung (PDF)

Nächste Termine 2024 – 2025

Das Seminar dauert zwei Tage:
1. Tag: 9:00-17:00 Uhr | 2. Tag: 9:00-17:00 Uhr

Dieses Seminar bieten wir als Präsenzveranstaltung und als Online-Seminar an. Preis, Inhalte und Abschlusszertifikat sind bei beiden Formaten gleichwertig.

  • 18.-19. November 2024 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 30.-31. Januar 2025 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 14.-15. April 2025 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 15.-16. Oktober 2024 – Nürnberg – keine Anmeldung mehr möglich
  • 12.-13. November 2024 – Berlin – keine Anmeldung mehr möglich
  • 10.-11. Dezember 2024 – Mannheim – freie Plätze
    Achat Hotel Schwetzingen Heidelberg | Schälzigweg 1-3 | 68723 Schwetzingen bei Heidelberg
  • 08.-09. Januar 2025 – Hannover – freie Plätze
  • 04.-05. Februar 2025 – München – freie Plätze
  • 04.-05. März 2025 – Frankfurt – freie Plätze
  • 01.-02. April 2025 – Dortmund – freie Plätze
  • 06.-07. Mai 2025 – Leipzig – freie Plätze
  • 03.-04. Juni 2025 – Hamburg – freie Plätze
  • 24.-25. Juni 2025 – Stuttgart – freie Plätze

Teilnahmegebühr

810,- € zzgl. MwSt.
inkl. Seminar, Unterlagen, Pausenverpflegung, Mittagessen, schriftliche Prüfung und Sachkundenachweis.

Seminarbeschreibung

Natürliche Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) sorgen im Brandfall dafür, dass Flucht- und Rettungswege rauchfrei bleiben. Sie dürfen nur von Fachkräften geplant und errichtet werden und müssen jährlich durch eine Befähigte Person auf ihre Funktion überprüft und regelmäßig gewartet und instand gehalten werden. Voraussetzung für alle Tätigkeiten an RWA sind rechtliche und technische Grundkenntnisse gemäß Bauordnungen und DIN 18232.

Nutzen

In dem Seminar Sachkunde Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) wird in zwei Tagen die hersteller- und produktneutrale Sachkunde für natürliche Rauch- und Wärmeabzugsanlagen vermittelt und zur Befähigten Person für die Prüfung, Wartung, Instandhaltung von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen ausgebildet. Sie lernen die aktuellen Rechtsvorschriften und technischen Normen, die elektromotorische und pneumatische Gerätekunde sowie den sicheren Umgang für Instandhaltungsarbeiten. Mit einer schriftlichen Prüfung weisen Sie die erworbene Sachkunde nach und erhalten das entsprechende Zertifikat.

Schulungsnachweis

Die Teilnehmer erhalten nach erfolgreicher Prüfung den Sachkundenachweis „Sachkunde Rauch- und Wärmeabzugsanlagen“ mit Angaben der Lehrinhalte und Zeiten.

Fortbildungspunkte

Dieses Seminar ist als Fortbildung für Brandschutzbeauftragte nach vfdb-Richtlinie 12-09/01 geeignet.

Das Seminar wird vom Verband für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz bei der Arbeit e. V. (VDSI) mit 2 VDSI-Punkten im Arbeitsschutz und 2 VDSI-Punkten im Brandschutz anerkannt.

2 VDSI-Punkte Arbeitsschutz  

Zielgruppe

Das Seminar richtet sich an:

  • Verantwortliche und technische Mitarbeiter, die RWA planen, errichten und instand halten,
  • Betriebsingenieure, Elektrofachkräfte, Gebäudetechniker, Haustechniker,
  • Errichter für Sicherheitssysteme, Gebäude-Betreiber, Öffentliche Einrichtungen, Sachverständige,
  • Dienstleister, Facility Manager und Haustechniker.

Voraussetzungen

Für die Teilnahme am Seminar sind keine Voraussetzungen notwendig.

Rauch- und Wärmeabzugsanalgen dürfen nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) nur von Befähigten Personen geprüft werden. Voraussetzungen dafür sind die erforderlichen Fachkenntnisse (Sachkunde), eine themenrelevante Berufsausbildung, mindestens 3 Jahre Berufserfahrung und eine zeitnahe entsprechende berufliche Tätigkeit.

Für Arbeiten an elektrischen Bauteilen müssen die Anforderungen an eine Elektrofachkraft erfüllt sein. Als Elektrofachkraft gilt, wer auf Grund seiner fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen (mindestens 3 Jahre) sowie Kenntnis der geltenden Normen und Bestimmungen die ihm übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann.

Inhalte

Gerätekunde: Elektromotorische Anlagen

  • Elektrische und mechanische Grundlagen, Messtechnik, Spannungsarten
  • Aufbau von elektromotorischen Rauch- und Wärmeabzugsanlagen: Funktionsprinzip, Modulare, Bus, Kompaktzentralen, Externe Ansteuerungen, Schnittstellen
  • Antriebe: Funktionsprinzip, Kette, Spindel, Scheren
  • RWA-Auslöseelemente und Bedienelemente

Gerätekunde: Pneumatische Anlagen

  • Druckluftgrundlagen
  • Aufbau von pneumatischen Rauch- und Wärmeabzugsanlagen: Zylinder, Notauslösekästen, Thermoauslösegeräte
  • Externe Ansteuerungen (Schnittstellen)
  • Pneumatische Geräte

Grundlagen, Normen und Vorschriften

  • Grundlagen der Entrauchung
  • Normen: DIN 18232-2, DIN EN 12101/-2/-9/-10, DIN 31051
  • Vorschriften: Bauordnung (LBO/MBO), Sonderbauverordnung, Industriebaurichtlinie, Muster-Leitungsanlagenrichtlinie (MLAR)
  • Schutzziele
  • Bemessung, NRWG
  • Wind- und Schneelasten
  • Unfallverhütungsvorschriften (UVV), Kraftbetätigte Fenster
  • Montage-Abnahme

Instandhaltung Rauch- und Wärmeabzugsanlagen

  • Prüfung, Wartung, Instandhaltung
  • Strukturierte Fehleranalyse
  • Rechte und Pflichten von Sachkundigen Personen

Schriftliche Sachkundeprüfung

Referenten

Die Referenten dieses Seminars sind leitende Angestellte der führenden Fachunternehmen der Branche, langjährig erfahrene Experten für Rauch- und Wärmeabzugsanlagen und Mitarbeiter in den Fachverbänden und Normungsgremien.

  • Stefan Sandmann betreut große Unternehmen als externer CFPA Dipl. Brandschutzbeauftragter und ist Verbandsführer sowie Referent für Brandschutz.
  • Marcus Schnabel ist leitender Vertriebsmitarbeiter bei der K + G Tectronic GmbH und Referent für Rauch- und Wärmeabzugsanlagen.
  • Rainer Schulze ist staatlich geprüfter Techniker, Leiter Strategisches Produktmanagement bei der Hautau GmbH und Referent für Rauch- und Wärmeabzugsanlagen.
  • Stefan Schütz-Reinhardt ist Brandschutzbeauftragter der Goethe-Universität Frankfurt und langjähriger Referent für Rauch- und Wärmeabzugsanlagen.
  • Sven Traber (JS Sicherheitstechnik) ist langjähriger Dozent für Brand- und Rauchschutztüren/-toren sowie Feststellanlagen nach DIN 14677.

Anmeldung

Bitte schicken Sie das ausgefüllte Anmeldeformular (PDF) per E-Mail an veranstaltungen@dgwz.de oder Telefax 06172 98185-99:

Online-Seminar Rauch- und Wärmeabzugsanlagen - Sachkunde Online Seminar Rauch- und Wärmeabzugsanlagen – Programm und Anmeldung (PDF)

Seminar Rauch- und Wärmeabzugsanlagen - Sachkunde Seminar Rauch- und Wärmeabzugsanlagen – Programm und Anmeldung (PDF)

Über das Veranstaltungs-Telefon 06172 98185-85 beantworten wir gerne montags bis freitags von 8:00 bis 18:00 Uhr Ihre Fragen.

Teilnehmerstimmen

  • „Das Seminar hat mir tieferes Wissen in der Welt der RWA-Anlagen gebracht. Der Dozent war sehr nett und die technische Umsetzung war gut.“
    Marc Böhle, Böhle Elektrotechnik, Stuttgart
  • „Hilfreiche Schulung, viele Informationen, toll und angenehm erklärt. Man spart sich die Autofahrt, zeitlich und kostenmäßig, im Gegensatz dazu, wenn die Schulung in Präsenz stattgefunden hätte. Die Vermittlung des Referenten war sehr angenehm und ruhig. Auch die Technik selbst hat super funktioniert und ist einfach zu bedienen. Das Online-Angebot ist super, so ist man der Schulung nahe und trotzdem im Büro.“
    Susanne Scheuerer, Sachverständigenbüro Kurz, Kohlberg
  • „Gefallen hat mir die Umsetzung des Referenten, welcher die Themen deutlich und verständlich ermittelt hat. Besonders gefallen hat mir, dass der Referent so genau auf unsere Fragen eingegangen ist und alles genauestens erklärt hat. Des weiteren wurde die zeitliche Organisation gut gemanagt. „
    Timo Seidl, EEAtec GmbH, Weiden
  • „Die Schulung gibt mir Sicherheit beim weiteren Umgang mit Rauch- und Wärmeabzugsanlagen. Besonders gefallen hat mir die praxisorientierte Umsetzung.“
    Thomas Zimmermann, Walden Sicherheitstechnik GbR, Wittstock
  • „Das Seminar gibt einen umfassenden Überblick über das Thema. Der Vortrag insgesamt, die Beantwortung der Fragen und die Art und Weise der Abwicklung hat mir besonders gut gefallen. Der Vorteil von Webinaren zeigt sich deutlich.“
    Martin Stang, c2b CompetenceToBuild UG, Hannover
  • „Es gab viele praktische Hinweise, die man im Berufsleben umsetzen kann. Besonders gefallen hat mir die Vermittlung von praxisnahen Themen.“
    Uwe Brümmel, IKET GmbH, München
  • „Das Seminar war sehr gut, geplante Themen waren super gewählt. Ich denke, dass mehr als 90% sehr zufrieden waren. Vielen Dank für ein tolles Seminar! Besonders gefallen hat die Vermittlung der Themen und das Erläutern der gesamten Schulung.
    Markus Franke, Hallesche Wohnungsgesellschaft mbH (HWG)
  • „Die Veranstaltung war sehr interessant. Der Referent hat sehr professionell vorgetragen.“
    Florian Krätzschmar, IKET GmbH, München

Weitere Informationen

Stichworte

Seminar, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen, Entrauchung, Rauchabzug, Rauchabzugsanlagen, Rauchabzugsgeräte, Wärmeabzugsgeräte, RWA, NRA, NRWG, Treppenhausentrauchung, Treppenräume, Planung, Errichtung, Prüfung, Wartung, Instandhaltung, DIN 18232-2, VdS 2098, DIN 31051, Befähigte Person, Fachkraft, Sachkundige Person, Sachkunde, 2025, 2024

 

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Pressemitteilung Nr. 2013-06

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH

6. Dezember 2013

Seminare für Rauch- und Wärmeabzugsanlagen mit neuen Referenten

Fachleute für Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) können sich ab sofort bei der Deutschen Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) als Referent für neue Seminare in 2014 bewerben. Die DGWZ baut derzeit einen Kreis von Experten auf, um bundesweit neue Seminare für die Planung, Montage und Instandhaltung von RWA anzubieten. Das Weiterbildungsangebot für Betreiber, Planer, Errichter, Instandhalter und Hersteller soll von Grundlagen-, Normen- und Instandhaltungsschulungen bis hin zum zertifizierten Fachbetrieb mit Fachkraft für Natürliche Rauchabzugsanlagen (NRA) reichen.

Als Referent können sich RWA-Experten bewerben, die über ein profundes theoretisches Wissen, praktische Erfahrungen und eine pädagogische Eignung verfügen. Die Referenten- und Seminarinformationen werden auf Anfrage per E-Mail an rwa@dgwz.de zur Verfügung gestellt. Auf einem ersten Treffen im Januar 2014 werden sich die Fachleute über die Seminarinhalte abstimmen und sich der Frage widmen, wie viel Schulung und Zertifizierung hinsichtlich Qualität und Haftung notwendig sind. Die Ergebnisse des Treffens, viel neutrale Fachinformationen zu RWA, Kontaktadressen und Seminartermine und Veranstaltungen werden auf der Website www.dgwz.de/rwa veröffentlicht.
1.309 Zeichen (mit Leerzeichen)
Zur freien Verwendung, Beleg erbeten.

Ansprechpartnerin

Sarah Richter
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 120
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
Telefon 06172 98185-30
Telefax 06172 98185-99
presse@dgwz.de
www.dgwz.de/presse

Dateien zum Download

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Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA)

Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA)

Übersicht zu Rauch- und Wärmeabzugsanlagen

Einführung |Gewerke | Normen und VorschriftenHersteller | Verbände | Publikationen | Messen |Weitere Informationen

Einführung

Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) leiten den Rauch im Brandfall aus dem Gebäude, damit Flucht- und Rettungswege möglichst rauchfrei bleiben und für die Evakuierung und Rettung genutzt werden können. Der Rauch kann entweder durch Wand- oder Deckenöffnungen (natürliche Anlagen) oder durch Ventilatoren (maschinelle Anlagen) ins Freie abgeleitet werden.

Da Rauch- und Wärmeabzugsanlagen dem vorbeugenden Brandschutz dienen, werden für Projektierung, Montage, Betrieb und Instandhaltung hohe Anforderungen an die ausführenden Unternehmen und Fachkräfte gestellt, und es gelten eine Reihe von Normen, Richtlinien und Vorschriften.

Gewerke

  • Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA)
  • Elektrische Rauch- und Wärmeabzugssysteme
  • Pneumatische Rauch- und Wärmeabzugssysteme
  • Natürliche Rauch- und Wärmeabzugsgeräte (NRWG)
  • Natürliche Rauchabzugsanlagen (NRA)
  • Maschinelle Rauchabzugsanlagen (MRA)
  • Rauch-Differenzdruckanlagen / Rauchdruckanlagen (RDA)
  • Rauchabzug
  • Wärmeabzug (WA)
  • Aufzugsschachtentrauchung
  • Garagenentrauchung

Normen und Vorschriften

Hersteller

Verbände

Publikationen

 

 

 

Messen

Weiterführende Informationen

Stichwörter
Rauch- und Wärmeabzugsanlagen, Rauchabzugsanlagen, Rauchabzugsgeräte, Wärmeabzugsgeräte, RWA, NRA, NRWG, Treppenhausentrauchung, Rauchabzug, Treppenraum, Prüfung, Wartung, Instandhaltung, DIN 18232-2, VdS 2098, DIN 31051, Befähigte Person, Fachkraft, Sachkundige Person, Sachkundenachweis, Hersteller, Unternehmen, Firmen