Schlagwortarchiv für: Förderung

Förderung für klimafreundlichen Neubau

Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen hat am 22. März 2024 das Förderprogramm Klimafreundlicher Neubau (KFN) für Wohn- und Nichtwohngebäude neu aufgelegt. Die Antragstellung zur Förderung erfolgt über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).

Für den klimafreundlichen Neubau stellt das Bundesbauministerium 2024 insgesamt 762 Millionen Euro in Form von zinsverbilligten Förderkrediten zur Verfügung. Gefördert wird der Neubau sowie der Ersterwerb neu errichteter klimafreundlicher und energieeffizienter Wohn- und Nichtwohngebäude, die spezifische Grenzwerte für die Treibhausgasemissionen im Lebenszyklus unterschreiten und den energetischen Standard eines Effizienzhauses 40 bzw. Effizienzgebäudes 40 für Neubauten vorweisen. Eine größere Unterstützung gibt es für Gebäude, die zusätzlich das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) erreichen. Antragsberechtigt sind Investoren, Genossenschaften, Unternehmen und Privatpersonen. Zudem erhalten Kommunen und Landkreise Investitionszuschüsse z.B. für den Bau von Wohnungen, Kindertagesstätten oder Schulen.

Daneben steht Privatpersonen das Programm Genossenschaftliches Wohnen mit einem Fördervolumen von insgesamt 15 Millionen Euro für zinsverbilligte Förderkredite in 2024 zur Verfügung. Mit dem Programm Altersgerecht Umbauen wird der barrierefreie Umbau von Wohnungen unterstützt, damit Menschen möglichst lange in ihrem gewohnten Zuhause leben können. Hierfür stehen in diesem Jahr 150 Millionen Euro in Form von Investitionszuschüssen für private Eigentümer und Mieter bereit.

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Förderung von energieeffizienten Kälte- und Klimaanlagen

Förderung von Kälte- und Klimaanlagen

Am 1. März 2024 trat die novellierte Richtlinie für die Förderung von energieeffizienten Kälte- und Klimaanlagen in Kraft. Damit wird die Förderung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz erweitert und fortgesetzt. Gefördert werden hoch energieeffiziente Kälteerzeuger mit nicht-halogenierten Kältemitteln in stationären Kälte- und Klimaanlagen (einschließlich deren Komponenten) sowie erstmals die Umrüstung bestehender kleiner Kompressionskälteanlagen zur Verminderung des Stromverbrauchs („Effizienz-Umrüstung von Kleinanlagen“).

Begünstigt werden die vollständige oder teilweise Neuerrichtung von Kälteanlagen, Klimaanlagen sowie von Wärmepumpen zur Nutzung von Prozessabwärme – und in Kombination damit – zugehörige Komponenten und Systeme einschließlich Speicher, die Einbindung von Anlagen zur Nutzung Erneuerbarer Energien wie Wind- und Solaranlagen sowie die „Effizienz-Umrüstung“ von bestehenden, kleinen Kompressionskälte- oder Klimaanlagen zur Minderung des Elektroenergieverbrauchs, wobei das bestehende fluorhaltige Kältemittel zwingend gegen ein Kohlenwasserstoff-Kältemittel auszutauschen ist. Erstmals können damit bestehende kleine Kälteerzeuger, d. h. Kompressionskälteanlagen für Normal- und Tiefkühlung gefördert werden, wenn diese auf den Betrieb mit nicht-halogenierten Kältemitteln um- und mit einem druckgesteuerten Drehzahlregler für den Verflüssigerventilator ausgerüstet werden. Förderfähig sind Anlagen mit mindestens 0,5 und höchstens 10 kg Kohlenwasserstoff-Kältemittel.

Antragsberechtigt sind Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften, Zweckverbände und Eigenbetriebe, Hochschulen und Schulen, Krankenhäuser sowie kirchliche Einrichtungen.

Die Förderung erfolgt auf Zuschussbasis mit Festbeträgen. Die elektronische Antragstellung ist seit dem 1. März 2024 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) wieder möglich und läuft spätestens zum 31. Dezember 2026 endgültig aus. Mit Hilfe der Förderung setzen Anlagenbetreiber nicht-halogenierte Kältemittel ein und reduzieren dadurch die direkten Emissionen von treibhauswirksamen Gasen. Durch die Verwendung hocheffizienter Komponenten und Systeme verbrauchen geförderte Anlagen erheblich weniger Energie und verursachen dadurch deutlich geringere CO2-Emissionen aus der Stromerzeugung. Die Anlagen tragen so zu Energieeinsparungen und zum Klimaschutz bei und die Anlagenbetreiber sparen Betriebskosten.

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DGWZ hat erste Kauffrau für Büromanagement erfolgreich ausgebildet

DGWZ hat erste Kauffrau für Büromanagement ausgebildet

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2023-14 vom 25. Juli 2023

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hat ihre erste Auszubildende im Bereich des Büromanagements erfolgreich ausgebildet. Sophie Brecht trat vor zwei Jahren ihre Ausbildung zur Kauffrau für Büromanagement an und konnte diese verkürzen, da sie bereits eine Erstausbildung absolviert hatte. In dieser Zeit durchlief sie verschiedene Bereiche und erwarb umfassende Kenntnisse und Fähigkeiten in Büroorganisation, Personalwesen, Buchhaltung, Veranstaltungsmanagement und allgemeinen Verwaltungsaufgaben.

So wurde sie neben Organisation, Planung und Leitung von Projekten sowie Anwendung diverser EDV-Programme in die Buchhaltung, Bearbeitung von Personalakten und die Personalbedarfsplanung eingeführt. Angebote und Rechnungen zu schreiben gehörten ebenso zu ihren täglichen Aufgaben wie Zahlungsein- und -ausgänge zu kontrollieren und Maßnahmen bei Zahlungsverzug einzuleiten. Zudem unterstützte sie ihre Kollegen und Kolleginnen im Bereich Veranstaltungsmanagement. Insbesondere wirkte sie hier hinsichtlich Ressourcenkalkulation, räumlicher Organisation und Ausstattung mit und berücksichtigte dabei wirtschaftliche und rechtliche Aspekte. Sie erarbeitete Einladungen und Teilnehmerunterlagen und unterstützte Teilnehmer bei Anfragen und organisatorischen Problemen.

„Wir sind stolz darauf, unsere erste Auszubildende im Bereich Büromanagement ausgebildet und in unser Team übernommen zu haben“, kommentiert Eckart Roeder, Geschäftsführer der DGWZ. „Wir legen großen Wert auf die Ausbildung und Förderung junger Talente, um ihnen die Möglichkeit zu geben, ihre beruflichen Fähigkeiten zu entwickeln und zu entfalten. Unsere Auszubildende hat sich als äußerst engagiert, motiviert und fachlich versiert erwiesen und wir sind zuversichtlich, dass sie einen wertvollen Beitrag zur weiteren Entwicklung unseres Unternehmens leisten wird.“

Aufgrund der guten Erfahrungen plant die DGWZ zukünftig regelmäßig die Ausbildung von weiteren Kaufleuten für Büromanagement. Interessenten können sich unter www.dgwz.de/karriere über aktuelle Stellenausschreibungen informieren.

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Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Ansprechpartner
Ilka Klein
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 120
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
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Erste DGWZ-Kauffrau für Büromanagement erfolgreich ausgebildet und übernommen. #Ausbildungsberuf #Kaufmann #Kauffrau #Büromanagement #Büroausbildung www.dgwz.de/ausbildung-kauffrau-bueromanagement

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DGWZ hat erste Kauffrau für Büromanagement erfolgreich ausgebildet

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Bildunterschrift: Die DGWZ hat ihre erste Kauffrau für Büromanagement erfolgreich ausgebildet und übernommen.

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BAFA-Förderung für DGWZ-Seminare für Wärmepumpen

BAFA-Förderung für DGWZ-Seminare für Wärmepumpen

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2023-12 vom 13. Juni 2023

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) ist seit Mai 2023 als Anbieter in die öffentliche Bildungsträgerliste zur Bundesförderung Aufbauprogramm Wärmepumpen (BAW) aufgenommen worden. Damit ist das DGWZ-Seminar „Wärmepumpen – Sachkunde nach VDI 4645“ als förderfähige Qualifizierungsmaßnahme durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) anerkannt.

Pro Schulungstag und Teilnehmer liegt der maximale Förderbetrag bei 250 Euro. Die Gesamtförderung ist auf 5.000 Euro pro Antragsteller begrenzt. Antragsberechtigt für Schulungen sind Handwerksunternehmen aus den Gewerken Sanitär, Heizung, Klima, Elektrotechnik, Kälte-Klima sowie Schornsteinfeger und Planungsunternehmen für die technische Gebäudeausrüstung. Unternehmen, die Energieberatungen durch Gebäudeenergieberater des Handwerks anbieten oder auf der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes gelistete Personen, sind ebenfalls antragsberechtigt. Die Antragstellung erfolgt ausschließlich online anhand des elektronischen Antragsformulars, das auf der Webseite des BAFA unter der Rubrik „Formulare“ hinterlegt ist. Der Antrag kann ausschließlich unter Nutzung des Elster-Unternehmenskontos gestellt werden. Per Post eingereichte Anträge können vom BAFA nicht bearbeitet werden.

Das „Aufbauprogramm Wärmepumpe“ ist Teil des Klimaschutzgesetz-Sofortprogramms Gebäude, das darauf abzielt, die Klimaziele im Gebäudesektor bis 2030 zu erreichen. Es fördert den vermehrten Einbau von Wärmepumpen in bestehenden Gebäuden. Ziel ist es, ab 2024 jährlich mindestens 500.000 Wärmepumpen in Betrieb zu nehmen. Allerdings fehlen qualifizierte Fachkräfte, um dieses Ziel zu erreichen. Daher werden Qualifizierungsmaßnahmen für Fachkräfte gefördert, die von gelisteten Schulungs- und Coachinganbietern angeboten werden.

Das BAFA fördert gezielt Unternehmen, die ihre Beschäftigten im Bereich Wärmepumpen qualifizieren lassen. Die bereits gut ausgebildeten Kräfte im Handwerk, in der Beratung und Planung werden so bei der Neuausrichtung unterstützt und für die Wärmewende fit gemacht.

Mit der BAW wird die Teilnahme von Fachkräften an Maßnahmen zur kurzfristigen Weiterqualifizierung zum Thema Heizungswärmepumpen als Teil wassergeführter Heizungssysteme im Bestand durch das BAFA gefördert. Förderfähig sind die Ausgaben für Schulungsanbieter nur, wenn die Anbieter auf der öffentlichen Bildungsträgerliste beim BAFA aufgeführt sind.

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Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

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DGWZ-Seminare werden durch die Bundesförderung Aufbauprogramm Wärmepumpe (BAW) gefördert. #Aufbauprogramm #Wärmepumpe #Handwerk #Planung #Energieberatung www.dgwz.de/foerderung-seminar-waermepumpen

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BAFA-Förderung für DGWZ-Seminare für Wärmepumpen

Bildquelle: Stiebel Eltron
Bildunterschrift: DGWZ-Seminare werden durch die Bundesförderung Aufbauprogramm Wärmepumpe (BAW) gefördert.

Weiterführende Informationen
www.dgwz.de/foerderung-waermepumpen

DGWZ veröffentlicht Planerhandbuch "Wärmepumpen"

DGWZ veröffentlicht Planerhandbuch „Wärmepumpen“

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2023-11 vom 17. Mai 2023

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) veröffentlicht im Juli 2023 das Planerhandbuch „Wärmepumpen“. Das Handbuch dient als Entscheidungshilfe für TGA-Fachplaner, die Öffentliche Hand sowie Betreiber von Gebäuden, Meister in der Wärme-, Kälte-, Raumluft-, Sanitär- und Elektrotechnik, SHK-Installateure sowie Sachverständige und Energieberater. Es enthält die Unternehmensprofile und Ansprechpartner der führenden Hersteller, deren Wärmepumpen die Mindestanforderungen der „Bundesförderung effiziente Gebäude Einzelmaßnahmen (BEG EM)“ erfüllen. Weiterhin werden die Funktionsweise, Normen und Vorschriften zu Wärmepumpen sowie wissenschaftliche Studien benannt.

Nach den Plänen der Bundesregierung sollen ab 2024 jährlich mindestens 500.000 neue Wärmepumpen zum Heizen von Häusern installiert werden. Bis zum Jahr 2030 sollen es sechs Millionen werden. „Durch umweltfreundliche Energiequellen, niedrige Emissionswerte, eine lange Lebensdauer und geringe jährliche Betriebskosten sollen Wärmepumpen einen wertvollen Beitrag im Rahmen der Energiewende leisten. Um dieses Ziel zu erreichen, müssen alle Hersteller ihre Produktionskapazitäten kräftig nach oben schrauben“, kommentiert Eckart Roeder, Geschäftsführer der DGWZ. Die Sanierung mit umweltfreundlichen und effizienten Wärmepumpen wird gemäß Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) mit bis zu 25 Prozent der Gesamtkosten gefördert. Zusätzlich gibt es eine Unterstützung für den Austausch von funktionierenden Öl-, Kohle- und Nachtspeicherheizungen sowie mindestens 20 Jahre alten Gasheizungen mit einem Heizungstausch-Bonus von 10 Prozent.

Im DGWZ-Planerhandbuch werden alle Informationen für die Entscheidungsfindung zusammengestellt. Das Planerhandbuch „Wärmepumpen“ kann kostenlos bei der DGWZ über die Website www.dgwz.de/planerhandbuch oder per E-Mail an planerhandbuch@dgwz.de angefordert werden.

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Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

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Ilka Klein
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 120
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Telefax   06172 98185-99
presse@dgwz.de
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Die DGWZ veröffentlicht im Juli das Planerhandbuch „Wärmepumpen“. #Wärmepumpen #Wärmewende #Energiewende #GEG www.dgwz.de/neues-planerhandbuch-waermepumpen

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DGWZ veröffentlicht Planerhandbuch "Wärmepumpen"

Bildquelle: Vaillant
Bildunterschrift: Die DGWZ veröffentlicht im Juli das Planerhandbuch „Wärmepumpen“.

Weiterführende Informationen
www.dgwz.de/planerhandbuch

BEG im Wandel

Förderung für Gebäude

Mit der Reform der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gelten seit August 2022 neue Förderbedingungen. Dies betrifft Komplettsanierungen, die noch laufende Neubauförderung sowie einzelne Sanierungsmaßnahmen. Im Wesentlichen wurden im Bereich der Einzelmaßnahmen (BEG EM) die Fördersätze gesenkt, alle Förderungen von gasverbrauchenden Anlagen aufgehoben sowie ein Heizungs-Tauschbonus von zusätzlich 10 % zum regulären Fördersatz eingeführt. Im nächsten Schritt soll die Förderung für den Gebäudeneubau ab 2023 neu ausgerichtet werden.

Neben der Veränderung der Förderbedingungen wurde die Antragstellung übersichtlicher. Anträge für Komplettsanierungen sind an die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zu richten. Hier liegt der Fokus nun auf zinsverbilligten Krediten mit Tilgungszuschüssen. Für Förderungen von Einzelmaßnahmen wie z.B. die Erneuerung von Türen, Fenstern oder Heizungen ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zuständig.  

Die Struktur der BEG bleibt unverändert und gliedert sich in die drei Teilprogramme: Wohngebäude (BEG WG) für die Sanierung oder den Neubau von Wohngebäuden, Nichtwohngebäude (BEG NWG) für die Sanierung oder den Neubau von Nichtwohngebäuden sowie Einzelmaßnahmen (BEG EM) für die Sanierung mit Einzelmaßnahmen an Wohn- oder Nichtwohngebäuden. Die Förderprogramme richten sich an Privatpersonen, Unternehmen, kommunale Unternehmen, Kommunen sowie gemeinnützige Organisationen.

Autorin: Dr. Barbara Löchte, Marketing Kommunikation, Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit

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Fördergeld-Broschüre 2021

Fördergeld Klimaschutz im Gebäude

In der 130 Seiten starken Broschüre „Fördergeld für wirksamen Klimaschutz im Gebäude“ werden über 260 bundes- und landesweite Förderprogramme übersichtlich gegliedert vorgestellt, die für mehr Energieeffizienz oder erneuerbare Energien im Gebäude bereitstehen.

Privathaushalte, Gewerbetreibende sowie Kommunen, öffentliche Einrichtungen und gemeinnützige Organisationen finden mit entsprechenden Einstiegshilfen schnell das passende Förderprogramm. Zudem beinhaltet die Broschüre weitere Tipps zum Beispiel zur richtigen Beantragung der Fördergelder über die weiterführende Suche im Internet bis zum Messen der erzielten Energiesparerfolge.

Der Ratgeber wurde im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUV) von der co2online gemeinnützigen GmbH erstellt. Er informiert über die Förderkonditionen mit Stand vom Juli 2021. Diese können sich in der Zwischenzeit geändert haben und können sich auch zukünftig noch ändern. Die Broschüre steht zum kostenlosen Download bereit.

Fördergeld-Broschüre 2021

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Förderung von Ladestationen für Kommunen und Unternehmen

KfW-Förderung von Ladestationen

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) und die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördern seit dem 23. November 2021 Ladestationen in Unternehmen und Kommunen. Die Zuschussprogramme KfW 441 und KfW 439 fördern die Errichtung neuer Ladestationen für Elektroautos im nicht öffentlich zugänglichen Bereich von Unternehmen und Kommunen. Auch TGA-Planungsbüros und SHK-Betriebe können die Zuschüsse beantragen.

Eine finanzielle Unterstützung gibt es für den Kauf und die Montage von Ladestationen an nicht öffentlich zugänglichen Stellplätzen zum Aufladen gewerblich oder kommunal genutzter Elektrofahrzeuge wie Flottenfahrzeuge und Carsharing-Fahrzeuge sowie zum Aufladen von Elektrofahrzeugen von Beschäftigen der Unternehmen und Kommunen. Der Zuschuss beträgt 70 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten – Anschaffung, Anschluss und Montage –, ist aber auf maximal 900 Euro pro Ladepunkt begrenzt.

Antragsberechtigt sind private und kommunale Unternehmen, Einzelunternehmer, Freiberufler, Kammern und Verbände sowie gemeinnützige Unternehmen sowie Kirchen, ebenso wie kommunale Gebietskörperschaften, deren rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe, Gemeindeverbände und kommunale Zweckverbände.

Voraussetzung für die Förderung ist, dass der für den Ladevorgang genutzte Strom zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien stammt. Dieser kann über einen entsprechenden Stromliefervertrag oder aus Eigenerzeugung vor Ort, zum Beispiel aus einer Photovoltaik-Anlage bezogen werden.

Unternehmen müssen den Zuschuss vor Beginn des Vorhabens im KfW-Zuschussportal beantragen. Kommunen stellen ihren Zuschussantrag vor Vorhabensbeginn direkt bei der KfW. Die Frist zum Nachweis der durchgeführten Maßnahme beträgt 12 Monate ab Bestätigung des Zuschussantrags.

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Neue Norm DIN VDE V 0826-1:2018-09 Smart Home

Neue DIN VDE V 0826-1 Smart Home

Logo DFK Deutsches Forum KriminalPräventionIm September 2018 haben die vom Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik (VDE) getragene Normungsorganisation Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik (DKE) in DIN und VDE zusammen mit der Stiftung Deutsches Forum für Kriminalprävention (DFK) die Vornorm DIN VDE V 0826-1 veröffentlicht. Die Norm für Gefahrenwarnanlagen (GWA) aus 2013 wurde überarbeitet und um die Sicherheitstechnik im Smart Home erweitert. Sie legt einheitliche Anforderungen für die Planung, den Einbau, den Betrieb und die Instandhaltung in Häusern und Räumen mit wohnungsähnlicher Nutzung fest. Die Vornorm dient zugleich als Grundlage für die finanzielle Förderung von Sicherheitstechnik im Einbruchschutz bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).

Autorin: Sabrina Mohr, Sachbearbeiterin für Einbruchschutz und Smart Home, Stiftung Deutsches Forum für Kriminalprävention (DFK)

Weitere Infomationen

 

Einbruchmeldetechnik - Einbruchschutz mit Einbruchmeldeanlage

KfW-Förderung für Einbruchschutz

Die Förderbank KfW unterstützt private Eigentümern und Mieter ab sofort bei der Einbruchsprävention. Bei der Bank können Zuschüsse bis zu 1.500 Euro beantragt werden, um beispielsweise Alarmanlagen sowie einbruchsichere Fenster und Türen zu finanzieren. Das Förderprogramm kommt aber nicht nur Haus-Besitzern und -Bewohnern zu Gute, sondern auch entsprechend aufgestellten Fachhandwerksbetrieben. Denn förderungswürdig sind die Maßnahmen nur dann, wenn sie von kompetenten Fachunternehmen durchgeführt werden. Hier kann das Handwerk durch eine umfassende Beratung des Kunden neue Fördermöglichkeiten aufzuzeigen.

Wichtig: Die Höhe der maximalen Fördermittel hängt davon ab, wie viel Geld ein Auftraggeber in die Hand nimmt. Folgende Regel gilt: Der Förderbetrag liegt stets bei zehn Prozent der Gesamtinvestitionssumme, welche mindestens 2.000 Euro betragen muss. Hat der Kunde neben seiner Sicherheit auch eine energetische oder altersgerechte Modernisierung im Auge, können auch Zuschüsse aus unterschiedlichen Förderprogrammen miteinander kombiniert werden.

Autor: Thomas Taferner, Leiter strategischer Vertrieb und Marketing, Telenot Electronic GmbH

Weiterführende Informationen

Staatliche KfW-Förderung, Einbruchschutz, Einbruchmeldetechnik, Einbruchmeldeanlage