Schlagwortarchiv für: Förderung

Heizungsförderung jetzt auch für Unternehmen

Heizungsförderung jetzt auch für Unternehmen

Das Wichtigste in Kürze:

  • Vertreterinnen und Vertreter von Unternehmen können seit Ende August einen Antrag auf die neue Heizungsförderung bei der KfW stellen.

    KfW-Heizungsförderung für Unternehmen

    KfW-Heizungsförderung für Unternehmen

  • Die KfW fördert den Einbau von effizienten Heizungs­anlagen und Anlagen der Heizungs­unterstützung sowie den Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz.
  • Die Grundförderung wird als Zuschuss gezahlt und beträgt 30 Prozent der förderfähigen Kosten.
  • Der Zuschuss kann für Wohngebäude und Nichtwohngebäude beantragt werden.
  • Wenn schon eine Zusage für einen Zuschuss von der KfW oder vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) vorliegt, kann für Nichtwohngebäude zusätzlich ein Ergänzungskredit beantragt werden.
  • Hinzu kommt ein Effizienzbonus von fünf Prozent der förderfähigen Kosten für den Einbau besonders effizienter, elektrisch angetriebener Wärmepumpen.
  • Für effiziente Biomasseanlagen wird ein Emissionsminderungszuschlag in Höhe von 2.500 Euro gewährt.

Die KfW sorgt für die nötige Beschleunigung der Wärmewende und weitet die Heizungsförderung aus. Neben Privatpersonen können nun auch Unternehmen Zuschüsse und Ergänzungskredite erhalten, wenn sie ihre bestehende Immobilie mit einer neuen, klimafreundlichen Heizung ausstatten oder an ein Wärme- oder Gebäudenetz anschließen. Zu der möglichen Empfängergruppe gehören unter anderem auch Wohnungsbaugenossenschaften, Kammern, Verbände und gemeinnützige Organisationen. Die Heizungsförderung ist Teil der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) und kann ab sofort im KfW-Kundenportal „Meine KfW“ beantragt werden.

Als Grundförderung gewährt die KfW einen Zuschuss in Höhe von 30 Prozent der förderfähigen Kosten. Dazu zählen grundsätzlich die Kosten für alle Maßnahmen, die zur Herstellung und Funktionsfähigkeit erforderlich sind. Dieser Zuschuss kann für bestehende Wohngebäude und Nichtwohngebäude beantragt werden, deren Bauanzeige oder Bauantrag mindestens fünf Jahre zurückliegt.

Mit dem Zuschuss fördert die KfW den Kauf und die Installation von

  • solarthermischen Anlagen
  • Biomasseheizungen
  • elektrisch angetriebenen Wärmepumpen
  • Brennstoffzellenheizungen
  • wasserstofffähigen Heizungen
  • innovativer Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer Energien

sowie den Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz.

Unternehmen erhalten den Zuschuss, wenn das Vorhaben abgeschlossen ist und alle Bedingungen dafür erfüllt wurden. Neben der Grundförderung gibt einen Effizienzbonus von fünf Prozent der förderfähigen Kosten für besonders effiziente Wärmepumpen, die als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser nutzen oder ein natürliches Kältemittel einsetzen. Für besonders  umweltfreundliche Biomasseanlagen gibt es zusätzlich einen Emissionsminderungszuschlag von pauschal 2.500 Euro. Unterschieden wird bei der Förderung zwischen Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden. Der größte Unterschied liegt im Förderhöchstbetrag. Er legt fest, wie viel Förderung Unternehmen maximal für ihr Vorhaben erhalten können. Bei Wohngebäuden wird dieser nach Wohneinheiten berechnet und gestaffelt, bei Nichtwohngebäuden nach Quadratmetern.

Für den Heizungstausch in Nichtwohngebäuden kann außerdem ein zinsgünstiger Ergänzungskredit beantragt werden, wenn bereits die Zusage der KfW oder ein Zuwendungsbescheid des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für das Vorhaben vorliegt. Der Kreditbetrag hängt von den förderfähigen Kosten und der Summe der geförderten Quadratmeter ab.

Grundsätzlich gilt: Der Zuschuss muss beantragt werden, bevor das Vorhaben startet. Es gibt aber eine Übergangsregelung: Wenn das Vorhaben zwischen dem 29.12.2023 und dem 31.08.2024 begonnen wurde, kann der Antrag bis zum 30.11.2024 nachgeholt werden. Ab dem 01.09.2024 muss der Antrag aber vor Beginn der Arbeiten vor Ort gestellt werden.

Die neue Förderung soll dazu beitragen, dass in Deutschland mehr Energie gespart und mehr erneuerbare Energie genutzt wird. Dadurch sollen auch die Treibhausgas-Emissionen in Gebäuden gesenkt werden. Im Gegensatz zu den bisherigen KfW-Krediten der Bundesförderung für effiziente Gebäude ist es nicht nötig, dass die Maßnahmen zu einer neuen Effizienzgebäude-Stufe führen.

Autor: Olivia Kullik, Redakteurin, Axel Springer Corporate Solutions

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Smarte LEDs fördern

LED-Retrofit Leuchtmittel

In Produktion und Logistik verbrauchen Leuchtstoffröhren viel Energie und CO₂. Im 1:1-Austausch sparen Retrofit-LED-Leuchten bis zu 70 % Energie, intelligente LED-Beleuchtung sogar bis zu 90 %, weil sie sich präsenzabhängig wieder ausschaltet. Intelligente Sensorik liefert Kennzahlen zu Hallenauslastung, Energieverbrauch und Tageslichteinfall, die Unternehmen zur Flächenoptimierung nutzen können. Das BEG-Förderprogramm für Energieeffizienzprojekte im Neubau und Bestand wird vom BAFA koordiniert. Es werden bis zu 15 % der förderfähigen Kosten bei Innenbeleuchtung von Einzelmaßnahmen, Wohn- und Nichtwohngebäuden übernommen.

Autor: Andreas Kreuss, Geschäftsführer, welight intelligent GmbH

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Förderung für klimafreundlichen Neubau

Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen hat am 22. März 2024 das Förderprogramm Klimafreundlicher Neubau (KFN) für Wohn- und Nichtwohngebäude neu aufgelegt. Die Antragstellung zur Förderung erfolgt über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).

Für den klimafreundlichen Neubau stellt das Bundesbauministerium 2024 insgesamt 762 Millionen Euro in Form von zinsverbilligten Förderkrediten zur Verfügung. Gefördert wird der Neubau sowie der Ersterwerb neu errichteter klimafreundlicher und energieeffizienter Wohn- und Nichtwohngebäude, die spezifische Grenzwerte für die Treibhausgasemissionen im Lebenszyklus unterschreiten und den energetischen Standard eines Effizienzhauses 40 bzw. Effizienzgebäudes 40 für Neubauten vorweisen. Eine größere Unterstützung gibt es für Gebäude, die zusätzlich das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) erreichen. Antragsberechtigt sind Investoren, Genossenschaften, Unternehmen und Privatpersonen. Zudem erhalten Kommunen und Landkreise Investitionszuschüsse z.B. für den Bau von Wohnungen, Kindertagesstätten oder Schulen.

Daneben steht Privatpersonen das Programm Genossenschaftliches Wohnen mit einem Fördervolumen von insgesamt 15 Millionen Euro für zinsverbilligte Förderkredite in 2024 zur Verfügung. Mit dem Programm Altersgerecht Umbauen wird der barrierefreie Umbau von Wohnungen unterstützt, damit Menschen möglichst lange in ihrem gewohnten Zuhause leben können. Hierfür stehen in diesem Jahr 150 Millionen Euro in Form von Investitionszuschüssen für private Eigentümer und Mieter bereit.

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Förderung von energieeffizienten Kälte- und Klimaanlagen

Förderung von Kälte- und Klimaanlagen

Am 1. März 2024 trat die novellierte Richtlinie für die Förderung von energieeffizienten Kälte- und Klimaanlagen in Kraft. Damit wird die Förderung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz erweitert und fortgesetzt. Gefördert werden hoch energieeffiziente Kälteerzeuger mit nicht-halogenierten Kältemitteln in stationären Kälte- und Klimaanlagen (einschließlich deren Komponenten) sowie erstmals die Umrüstung bestehender kleiner Kompressionskälteanlagen zur Verminderung des Stromverbrauchs („Effizienz-Umrüstung von Kleinanlagen“).

Begünstigt werden die vollständige oder teilweise Neuerrichtung von Kälteanlagen, Klimaanlagen sowie von Wärmepumpen zur Nutzung von Prozessabwärme – und in Kombination damit – zugehörige Komponenten und Systeme einschließlich Speicher, die Einbindung von Anlagen zur Nutzung Erneuerbarer Energien wie Wind- und Solaranlagen sowie die „Effizienz-Umrüstung“ von bestehenden, kleinen Kompressionskälte- oder Klimaanlagen zur Minderung des Elektroenergieverbrauchs, wobei das bestehende fluorhaltige Kältemittel zwingend gegen ein Kohlenwasserstoff-Kältemittel auszutauschen ist. Erstmals können damit bestehende kleine Kälteerzeuger, d. h. Kompressionskälteanlagen für Normal- und Tiefkühlung gefördert werden, wenn diese auf den Betrieb mit nicht-halogenierten Kältemitteln um- und mit einem druckgesteuerten Drehzahlregler für den Verflüssigerventilator ausgerüstet werden. Förderfähig sind Anlagen mit mindestens 0,5 und höchstens 10 kg Kohlenwasserstoff-Kältemittel.

Antragsberechtigt sind Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften, Zweckverbände und Eigenbetriebe, Hochschulen und Schulen, Krankenhäuser sowie kirchliche Einrichtungen.

Die Förderung erfolgt auf Zuschussbasis mit Festbeträgen. Die elektronische Antragstellung ist seit dem 1. März 2024 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) wieder möglich und läuft spätestens zum 31. Dezember 2026 endgültig aus. Mit Hilfe der Förderung setzen Anlagenbetreiber nicht-halogenierte Kältemittel ein und reduzieren dadurch die direkten Emissionen von treibhauswirksamen Gasen. Durch die Verwendung hocheffizienter Komponenten und Systeme verbrauchen geförderte Anlagen erheblich weniger Energie und verursachen dadurch deutlich geringere CO2-Emissionen aus der Stromerzeugung. Die Anlagen tragen so zu Energieeinsparungen und zum Klimaschutz bei und die Anlagenbetreiber sparen Betriebskosten.

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DGWZ hat erste Kauffrau für Büromanagement erfolgreich ausgebildet

DGWZ hat erste Kauffrau für Büromanagement ausgebildet

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2023-14 vom 25. Juli 2023

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hat ihre erste Auszubildende im Bereich des Büromanagements erfolgreich ausgebildet. Sophie Brecht trat vor zwei Jahren ihre Ausbildung zur Kauffrau für Büromanagement an und konnte diese verkürzen, da sie bereits eine Erstausbildung absolviert hatte. In dieser Zeit durchlief sie verschiedene Bereiche und erwarb umfassende Kenntnisse und Fähigkeiten in Büroorganisation, Personalwesen, Buchhaltung, Veranstaltungsmanagement und allgemeinen Verwaltungsaufgaben.

So wurde sie neben Organisation, Planung und Leitung von Projekten sowie Anwendung diverser EDV-Programme in die Buchhaltung, Bearbeitung von Personalakten und die Personalbedarfsplanung eingeführt. Angebote und Rechnungen zu schreiben gehörten ebenso zu ihren täglichen Aufgaben wie Zahlungsein- und -ausgänge zu kontrollieren und Maßnahmen bei Zahlungsverzug einzuleiten. Zudem unterstützte sie ihre Kollegen und Kolleginnen im Bereich Veranstaltungsmanagement. Insbesondere wirkte sie hier hinsichtlich Ressourcenkalkulation, räumlicher Organisation und Ausstattung mit und berücksichtigte dabei wirtschaftliche und rechtliche Aspekte. Sie erarbeitete Einladungen und Teilnehmerunterlagen und unterstützte Teilnehmer bei Anfragen und organisatorischen Problemen.

„Wir sind stolz darauf, unsere erste Auszubildende im Bereich Büromanagement ausgebildet und in unser Team übernommen zu haben“, kommentiert Eckart Roeder, Geschäftsführer der DGWZ. „Wir legen großen Wert auf die Ausbildung und Förderung junger Talente, um ihnen die Möglichkeit zu geben, ihre beruflichen Fähigkeiten zu entwickeln und zu entfalten. Unsere Auszubildende hat sich als äußerst engagiert, motiviert und fachlich versiert erwiesen und wir sind zuversichtlich, dass sie einen wertvollen Beitrag zur weiteren Entwicklung unseres Unternehmens leisten wird.“

Aufgrund der guten Erfahrungen plant die DGWZ zukünftig regelmäßig die Ausbildung von weiteren Kaufleuten für Büromanagement. Interessenten können sich unter www.dgwz.de/karriere über aktuelle Stellenausschreibungen informieren.

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Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Ansprechpartner
Ilka Klein
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 120
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
Telefon  06172 98185-30
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Erste DGWZ-Kauffrau für Büromanagement erfolgreich ausgebildet und übernommen. #Ausbildungsberuf #Kaufmann #Kauffrau #Büromanagement #Büroausbildung www.dgwz.de/ausbildung-kauffrau-bueromanagement

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DGWZ hat erste Kauffrau für Büromanagement erfolgreich ausgebildet

Bildquelle: DGWZ
Bildunterschrift: Die DGWZ hat ihre erste Kauffrau für Büromanagement erfolgreich ausgebildet und übernommen.

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BAFA-Förderung für DGWZ-Seminare für Wärmepumpen

BAFA-Förderung für DGWZ-Seminare für Wärmepumpen

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2023-12 vom 13. Juni 2023

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) ist seit Mai 2023 als Anbieter in die öffentliche Bildungsträgerliste zur Bundesförderung Aufbauprogramm Wärmepumpen (BAW) aufgenommen worden. Damit ist das DGWZ-Seminar „Wärmepumpen – Sachkunde nach VDI 4645“ als förderfähige Qualifizierungsmaßnahme durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) anerkannt.

Pro Schulungstag und Teilnehmer liegt der maximale Förderbetrag bei 250 Euro. Die Gesamtförderung ist auf 5.000 Euro pro Antragsteller begrenzt. Antragsberechtigt für Schulungen sind Handwerksunternehmen aus den Gewerken Sanitär, Heizung, Klima, Elektrotechnik, Kälte-Klima sowie Schornsteinfeger und Planungsunternehmen für die technische Gebäudeausrüstung. Unternehmen, die Energieberatungen durch Gebäudeenergieberater des Handwerks anbieten oder auf der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes gelistete Personen, sind ebenfalls antragsberechtigt. Die Antragstellung erfolgt ausschließlich online anhand des elektronischen Antragsformulars, das auf der Webseite des BAFA unter der Rubrik „Formulare“ hinterlegt ist. Der Antrag kann ausschließlich unter Nutzung des Elster-Unternehmenskontos gestellt werden. Per Post eingereichte Anträge können vom BAFA nicht bearbeitet werden.

Das „Aufbauprogramm Wärmepumpe“ ist Teil des Klimaschutzgesetz-Sofortprogramms Gebäude, das darauf abzielt, die Klimaziele im Gebäudesektor bis 2030 zu erreichen. Es fördert den vermehrten Einbau von Wärmepumpen in bestehenden Gebäuden. Ziel ist es, ab 2024 jährlich mindestens 500.000 Wärmepumpen in Betrieb zu nehmen. Allerdings fehlen qualifizierte Fachkräfte, um dieses Ziel zu erreichen. Daher werden Qualifizierungsmaßnahmen für Fachkräfte gefördert, die von gelisteten Schulungs- und Coachinganbietern angeboten werden.

Das BAFA fördert gezielt Unternehmen, die ihre Beschäftigten im Bereich Wärmepumpen qualifizieren lassen. Die bereits gut ausgebildeten Kräfte im Handwerk, in der Beratung und Planung werden so bei der Neuausrichtung unterstützt und für die Wärmewende fit gemacht.

Mit der BAW wird die Teilnahme von Fachkräften an Maßnahmen zur kurzfristigen Weiterqualifizierung zum Thema Heizungswärmepumpen als Teil wassergeführter Heizungssysteme im Bestand durch das BAFA gefördert. Förderfähig sind die Ausgaben für Schulungsanbieter nur, wenn die Anbieter auf der öffentlichen Bildungsträgerliste beim BAFA aufgeführt sind.

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Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

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DGWZ-Seminare werden durch die Bundesförderung Aufbauprogramm Wärmepumpe (BAW) gefördert. #Aufbauprogramm #Wärmepumpe #Handwerk #Planung #Energieberatung www.dgwz.de/foerderung-seminar-waermepumpen

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BAFA-Förderung für DGWZ-Seminare für Wärmepumpen

Bildquelle: Stiebel Eltron
Bildunterschrift: DGWZ-Seminare werden durch die Bundesförderung Aufbauprogramm Wärmepumpe (BAW) gefördert.

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DGWZ veröffentlicht Planerhandbuch "Wärmepumpen"

DGWZ veröffentlicht Planerhandbuch „Wärmepumpen“

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2023-11 vom 17. Mai 2023

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) veröffentlicht im Juli 2023 das Planerhandbuch „Wärmepumpen“. Das Handbuch dient als Entscheidungshilfe für TGA-Fachplaner, die Öffentliche Hand sowie Betreiber von Gebäuden, Meister in der Wärme-, Kälte-, Raumluft-, Sanitär- und Elektrotechnik, SHK-Installateure sowie Sachverständige und Energieberater. Es enthält die Unternehmensprofile und Ansprechpartner der führenden Hersteller, deren Wärmepumpen die Mindestanforderungen der „Bundesförderung effiziente Gebäude Einzelmaßnahmen (BEG EM)“ erfüllen. Weiterhin werden die Funktionsweise, Normen und Vorschriften zu Wärmepumpen sowie wissenschaftliche Studien benannt.

Nach den Plänen der Bundesregierung sollen ab 2024 jährlich mindestens 500.000 neue Wärmepumpen zum Heizen von Häusern installiert werden. Bis zum Jahr 2030 sollen es sechs Millionen werden. „Durch umweltfreundliche Energiequellen, niedrige Emissionswerte, eine lange Lebensdauer und geringe jährliche Betriebskosten sollen Wärmepumpen einen wertvollen Beitrag im Rahmen der Energiewende leisten. Um dieses Ziel zu erreichen, müssen alle Hersteller ihre Produktionskapazitäten kräftig nach oben schrauben“, kommentiert Eckart Roeder, Geschäftsführer der DGWZ. Die Sanierung mit umweltfreundlichen und effizienten Wärmepumpen wird gemäß Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) mit bis zu 25 Prozent der Gesamtkosten gefördert. Zusätzlich gibt es eine Unterstützung für den Austausch von funktionierenden Öl-, Kohle- und Nachtspeicherheizungen sowie mindestens 20 Jahre alten Gasheizungen mit einem Heizungstausch-Bonus von 10 Prozent.

Im DGWZ-Planerhandbuch werden alle Informationen für die Entscheidungsfindung zusammengestellt. Das Planerhandbuch „Wärmepumpen“ kann kostenlos bei der DGWZ über die Website www.dgwz.de/planerhandbuch oder per E-Mail an planerhandbuch@dgwz.de angefordert werden.

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Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

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Die DGWZ veröffentlicht im Juli das Planerhandbuch „Wärmepumpen“. #Wärmepumpen #Wärmewende #Energiewende #GEG www.dgwz.de/neues-planerhandbuch-waermepumpen

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DGWZ veröffentlicht Planerhandbuch "Wärmepumpen"

Bildquelle: Vaillant
Bildunterschrift: Die DGWZ veröffentlicht im Juli das Planerhandbuch „Wärmepumpen“.

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BEG im Wandel

Förderung für Gebäude

Mit der Reform der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gelten seit August 2022 neue Förderbedingungen. Dies betrifft Komplettsanierungen, die noch laufende Neubauförderung sowie einzelne Sanierungsmaßnahmen. Im Wesentlichen wurden im Bereich der Einzelmaßnahmen (BEG EM) die Fördersätze gesenkt, alle Förderungen von gasverbrauchenden Anlagen aufgehoben sowie ein Heizungs-Tauschbonus von zusätzlich 10 % zum regulären Fördersatz eingeführt. Im nächsten Schritt soll die Förderung für den Gebäudeneubau ab 2023 neu ausgerichtet werden.

Neben der Veränderung der Förderbedingungen wurde die Antragstellung übersichtlicher. Anträge für Komplettsanierungen sind an die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zu richten. Hier liegt der Fokus nun auf zinsverbilligten Krediten mit Tilgungszuschüssen. Für Förderungen von Einzelmaßnahmen wie z.B. die Erneuerung von Türen, Fenstern oder Heizungen ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zuständig.  

Die Struktur der BEG bleibt unverändert und gliedert sich in die drei Teilprogramme: Wohngebäude (BEG WG) für die Sanierung oder den Neubau von Wohngebäuden, Nichtwohngebäude (BEG NWG) für die Sanierung oder den Neubau von Nichtwohngebäuden sowie Einzelmaßnahmen (BEG EM) für die Sanierung mit Einzelmaßnahmen an Wohn- oder Nichtwohngebäuden. Die Förderprogramme richten sich an Privatpersonen, Unternehmen, kommunale Unternehmen, Kommunen sowie gemeinnützige Organisationen.

Autorin: Dr. Barbara Löchte, Marketing Kommunikation, Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit

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Fördergeld-Broschüre 2021

Fördergeld Klimaschutz im Gebäude

In der 130 Seiten starken Broschüre „Fördergeld für wirksamen Klimaschutz im Gebäude“ werden über 260 bundes- und landesweite Förderprogramme übersichtlich gegliedert vorgestellt, die für mehr Energieeffizienz oder erneuerbare Energien im Gebäude bereitstehen.

Privathaushalte, Gewerbetreibende sowie Kommunen, öffentliche Einrichtungen und gemeinnützige Organisationen finden mit entsprechenden Einstiegshilfen schnell das passende Förderprogramm. Zudem beinhaltet die Broschüre weitere Tipps zum Beispiel zur richtigen Beantragung der Fördergelder über die weiterführende Suche im Internet bis zum Messen der erzielten Energiesparerfolge.

Der Ratgeber wurde im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUV) von der co2online gemeinnützigen GmbH erstellt. Er informiert über die Förderkonditionen mit Stand vom Juli 2021. Diese können sich in der Zwischenzeit geändert haben und können sich auch zukünftig noch ändern. Die Broschüre steht zum kostenlosen Download bereit.

Fördergeld-Broschüre 2021

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Förderung von Ladestationen für Kommunen und Unternehmen

KfW-Förderung von Ladestationen

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) und die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördern seit dem 23. November 2021 Ladestationen in Unternehmen und Kommunen. Die Zuschussprogramme KfW 441 und KfW 439 fördern die Errichtung neuer Ladestationen für Elektroautos im nicht öffentlich zugänglichen Bereich von Unternehmen und Kommunen. Auch TGA-Planungsbüros und SHK-Betriebe können die Zuschüsse beantragen.

Eine finanzielle Unterstützung gibt es für den Kauf und die Montage von Ladestationen an nicht öffentlich zugänglichen Stellplätzen zum Aufladen gewerblich oder kommunal genutzter Elektrofahrzeuge wie Flottenfahrzeuge und Carsharing-Fahrzeuge sowie zum Aufladen von Elektrofahrzeugen von Beschäftigen der Unternehmen und Kommunen. Der Zuschuss beträgt 70 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten – Anschaffung, Anschluss und Montage –, ist aber auf maximal 900 Euro pro Ladepunkt begrenzt.

Antragsberechtigt sind private und kommunale Unternehmen, Einzelunternehmer, Freiberufler, Kammern und Verbände sowie gemeinnützige Unternehmen sowie Kirchen, ebenso wie kommunale Gebietskörperschaften, deren rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe, Gemeindeverbände und kommunale Zweckverbände.

Voraussetzung für die Förderung ist, dass der für den Ladevorgang genutzte Strom zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien stammt. Dieser kann über einen entsprechenden Stromliefervertrag oder aus Eigenerzeugung vor Ort, zum Beispiel aus einer Photovoltaik-Anlage bezogen werden.

Unternehmen müssen den Zuschuss vor Beginn des Vorhabens im KfW-Zuschussportal beantragen. Kommunen stellen ihren Zuschussantrag vor Vorhabensbeginn direkt bei der KfW. Die Frist zum Nachweis der durchgeführten Maßnahme beträgt 12 Monate ab Bestätigung des Zuschussantrags.

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Hersteller und Anbieter für Kältemittel

Hersteller und Anbieter von Kältemitteln

Kältemittel sind bei vielen Herstellern und Anbietern zu finden. Im Folgenden werden einige dieser aufgezählt.

CHC Gerling, Holz & Co. Handels GmbH

Ruhrstraße 113
22761 Hamburg
Telefon 040 853 123-0
Fax 040 53 123-66
E-Mail hamburg@ghc.de
www.ghc.de

KälteConcept GmbH

Verlängerte Goethestraße 9
08209 Auerbach
Telefon 03744 183080
Fax 03744 183088
E-Mail info@kaelteconcept.de
www.kaelte-concept.de

Wutke Kälte- und Klimatechnik GmbH

Burdastraße 15
77746 Schutterwald
Telefon 0781 59955
E-Mail info@wutke-kuehlsysteme.de
www.wutke-kaeltetechnik.de

H&H Gerätebau GmbH

Bildstock 18/1
88085 Langenargen
Telefon 07543 / 93499-0
E-Mail info@hhgeraetebau.de
www.hhgeraetebau.de

CO2 Tankstelle

Gutenbergstrasse 11
49479 Ibbenbüren
Telefon 05451 – 938800
Fax 05451 – 93880121
E-Mail info@co2-tankstelle.de
www.co2-tankstelle.de

Tölzer Kälte- Klimatechnik GmbH

Gewerbering 22
83646 Bad Tölz
Telefon 08041 793 55 14
Fax 08041 793 55 15
E-Mail info@toelzer-kaelte.com
www.toelzer-kaelte.com

COOLTHERM Kälteanlagen und Wärmepumpen GmbH

Steinbruch 5
63755 Alzenau
Telefon 06023 96800 100
Fax 06023 96800 501
E-Mail info@cooltherm.de
www.cooltherm.de

Weitere Informationen

Stichworte
Förderprogramm, Förderung, Gewerbekälte, Kälteanlage, Klimaanlage, Kälteerzeuger, Kältemittel, Kältetechnik, Energieeffizienz, Natürliche Kältemittel, F-Gase

Kältemittel

Kältemittel – Übersicht

Einführung | Normen und Vorschriften | Publikationen | Hersteller | Weitere Informationen

Einführung: Was sind Kältemittel?

Kältemittel sind chemische Substanzen, die in Kälte- und Klimaanlagen verwendet werden, um Wärme von einem Ort zu einem anderen zu transportieren. Sie spielen eine entscheidende Rolle in Kühlschränken, Klimaanlagen und industriellen Kälteanlagen.
Kältemittel werden durch einen Zyklus von Verdampfung und Kondensation geleitet, um Wärme aufzunehmen und abzugeben. Die Wahl des Kältemittels hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter die erforderliche Betriebstemperatur, die Umweltverträglichkeit und die Sicherheitsanforderungen.
Früher waren chlorierte Fluorkohlenwasserstoffe und Hydrochlorfluorkohlenwasserstoffe beliebte Kältemittel, aber aufgrund ihrer schädlichen Auswirkungen auf die Ozonschicht und den Treibhauseffekt wurden sie weitgehend durch fluorierte Kältemittel ersetzt.

Natürliche Kältemittel

Natürliche Kältemittel stellen eine umweltfreundlichere Alternative zu synthetischen Kältemitteln dar. Das Umweltbundesamt informiert darüber, dass natürliche Kältemittel wie Kohlenwasserstoffe, Ammoniak, Kohlendioxid und Wasser in stationären Kälteanlagen eingesetzt werden können. Diese Kältemittel haben entweder ein geringes oder kein Treibhauspotenzial und tragen somit weniger zur Klimaerwärmung bei.

F-Gase

Fluorierte Treibhausgase (F-Gase) sind eine Gruppe von chemischen Verbindungen, die in der Kältetechnik und anderen Anwendungen eingesetzt werden, aber ein hohes globales Erwärmungspotenzial (GWP) haben. F-Gase wie Fluorkohlenwasserstoffe (FKW) und teilhalogenierte Fluorkohlenwasserstoffe (HFKW) haben ein sehr hohes Treibhauspotenzial im Vergleich zu anderen Treibhausgasen. Ihr Einsatz trägt erheblich zur Klimaerwärmung bei und steht daher im Fokus internationaler Bemühungen zur Emissionsminderung.

Mit der am 11. März 2024 in Kraft getretenen novellierten F-Gase-Verordnung „Verordnung (EU) 2024/573“ wird das Ziel verfolgt, die Emissionen von fluorierten Gasen in der Atmosphäre zu beschränken. Hierzu umfasst die F-Gase-Verordnung zum einen Verbote zur Nutzung fluorierter Gase (F-Gase) in verschiedenen Anwendungen. Zum anderen enthält sie Vorschriften für den Umgang mit F-Gasen und Geräten, in denen diese verwendet werden. Die Verwendung von teilfluorierten Kohlenwasserstoffen (HFKW) – den am häufigsten verwendeten F-Gasen, auf die rund 90 % der F-Gas-Emissionen entfallen – soll bis 2030 gegenüber 2015 um 95 % verringert und bis 2050 auf null sinken. Damit sollen laut EU-Kommission bis 2050 etwa 500 Mio. Tonnen CO2-Äquivalente (CO2e) vermieden werden.

Normen und Vorschriften

Für Kältemittel gelten eine Reihe von Normen, Technischen Regeln und Rechtsvorschriften:

Publikationen

Hersteller

Weitere Informationen

Stichworte

Kälteanlage, Klimaanlage, Kälteerzeuger, Kältemittel, Kältetechnik, Energieeffizienz, Natürliche Kältemittel, F-Gase, F-Gase-Verordnung