Schlagwortarchiv für: Kältemittel

Kältemittelwahl neu überdenken!

Kältemittelwahl neu überdenken!

Im März ist die novellierte F-Gase-Verordnung in Kraft getreten. Dies hat gravierende Folgen für die Planung von Kälte- und Klimaanlagen sowie Wärmepumpen, die fluorierte Treibhausgase (F-Gase) enthalten.

Aufgrund einer kontinuierlichen Verringerung der verfügbaren Menge an F-Gasen, durch anwendungsspezifische Verbote des Inverkehrbringens für Anlagen mit F-Gasen sowie durch Verwendungsverbote von bestimmten Kältemitteln für Wartungsarbeiten zeichnet sich klar ab, wie sich die Kälte- und Klimatechnik entwickeln wird: Neuanlagen sollten nur noch mit nicht-fluorierten Kältemitteln wie Propan, Kohlendioxid oder Ammoniak bzw. mit fluorierten Kältemitteln mit einem möglichst niedrigen Treibhauspotential geplant werden.

Die bisher vorrangig verwendeten Sicherheitskältemittel werden größtenteils vom Markt verschwinden. Stattdessen kommen Kältemittel zum Einsatz, bei deren Verwendung größere Sorgfalt erforderlich ist, weil diese brennbar (Propan) oder toxisch (Ammoniak) sind bzw. eine erstickende Wirkung und hohe Anlagendrücke haben (Kohlendioxid). Preissteigerungen und Engpässe für F-Gase sind zu erwarten. Ob das für Wartungsarbeiten ggf. benötigte F-Gas erhältlich sein wird, ist nicht sichergestellt.

Entsorgen Sie also Ihre alten Planungsunterlagen und überdenken Sie die Kältemittelwahl neu!

Autor: Christoph Brauneis, Beauftragter für Politik und Medien, Verband Deutscher Kälte-Klima-Fachbetriebe e.V. (VDKF), Landesinnung Kälte-Klimatechnik Hessen-Thüringen/Baden-Württemberg (LIK)

Weitere Informationen

Neue F-Gase-Verordnung: Fluorierte Gase durch natürliche Kältemittel ersetzen

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2024-08 vom 21. März 2024

Am 11. März 2024 trat die novellierte F-Gase-Verordnung als „Verordnung (EU) 2024/573“ in Kraft. Darauf weist die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hin.

Vorrangiges Ziel der europäischen Verordnung über fluorierte Treibhausgase (F-Gase-Verordnung) ist es, die Emissionen von fluorierten Gasen in der Atmosphäre zu beschränken (Phase-down). Hierzu umfasst die F-Gase-Verordnung zum einen Verbote zur Nutzung fluorierter Gase (F-Gase) in verschiedenen Anwendungen. Zum anderen enthält sie Vorschriften für den Umgang mit F-Gasen und Geräten, in denen diese verwendet werden. Die Verwendung von teilfluorierten Kohlenwasserstoffen (HFKW) – den am häufigsten verwendeten F-Gasen, auf die rund 90 % der F-Gas-Emissionen entfallen – soll bis 2030 gegenüber 2015 um 95 % verringert und bis 2050 auf null sinken. Damit sollen laut EU-Kommission bis 2050 etwa 500 Mio. Tonnen CO2-Äquivalente (CO2e) vermieden werden.

Zudem dürfen bestimmte neue Monoblock-Wärmepumpen ab 2032 keine F-Gase mehr enthalten. Ähnliche Schritte sieht die neue F-Gase-Verordnung für Split-Wärmepumpen und Split-Klimageräte vor, die ab 2035 keine F-Gase mehr enthalten dürfen. Neuanlagen sollten daher zukünftig nur noch mit natürlichen Kältemitteln wie Propan, Kohlendioxid oder Ammoniak beziehungsweise mit fluorierten Kältemitteln mit einem möglichst niedrigen Global Warming Potential-Wert (GWP) geplant werden. Allerdings gilt es bei diesen Kältemitteln zu beachten, dass sie entweder brennbar (Propan) oder toxisch (Ammoniak) sind oder eine erstickende Wirkung haben (Kohlendioxid).

Auch bei Service und Wartung greift die novellierte F-Gase-Verordnung. So darf bereits seit 2020 bei größeren Kälteanlagen kein Kältemittel mehr mit einem GWP über 2.500 als Frischware verwendet werden. Ab 2025 entfallen die Ausnahmen für kleine Anlagen, ab 2032 gilt für Frischware GWP 750 als maximal erlaubte Obergrenze. Mit einem GWP ab 2.500 darf recyceltes und wiederaufbereitetes Kältemittel allerdings für Servicezwecke bis 2030 eingesetzt werden. Bei Klimaanlagen und Wärmepumpen ist der Einsatz von Kältemitteln mit einem GWP über 2.500 ab 2026 als Frischware verboten. Recyceltes und wiederaufbereitetes Kältemittel mit einem GWP von 2.500 und mehr darf noch bis 2032 eingesetzt werden.

Das Inverkehrbringen von Teilen, wie Verdichter und Ventile, die für die Reparatur und Wartung bestehender Anlagen mit F-Gasen erforderlich sind, ist dauerhaft zulässig. Die Anforderungen und Intervalle – abhängig von den Kältemittelfüllmengen – für Dichtheitskontrollen bleiben bestehen. Allerdings müssen nun auch Anlagen mit Hydrofluorolefin- (HFO) Kältemitteln wie z.B. R1234yf oder R1234ze künftig auf Dichtheit kontrolliert werden, wenn sie mehr als 1 Kilogramm Füllmenge enthalten.

Darüber hinaus wird der Einsatz von Schwefelhexafluorid (SF6) in neuen elektrischen Schaltanlagen nach Übergangsfristen gänzlich verboten. Damit wird ein klimaneutraler Ausbau der Stromnetze ermöglicht. Zudem darf ab 2035 grundsätzlich nur noch aufgearbeitetes oder recyceltes SF6 für Wartung und Instandhaltung elektrischer Schaltanlagen verwendet werden.

3.124 Zeichen (mit Leerzeichen), zur freien Verwendung, Beleg erbeten

 

Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Ansprechpartner
Ilka Klein
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 120
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
Telefon  06172 98185-30
Telefax   06172 98185-99
presse@dgwz.de
www.dgwz.de/presse

Tweet-Vorschlag

Die novellierte F-Gase-Verordnung trat am 11. März 2024 als (EU) 2024/573 in Kraft. #Kältemittel #Wärmepumpe #Kälteanlage www.dgwz.de/neue-f-gase-verordnung www.dgwz.de/neue-f-gase-verordnung

Download
www.dgwz.de/neue-f-gase-verordnung

Bildquelle: BITZER
Bildunterschrift: Die novellierte F-Gase-Verordnung trat am 11. März 2024 als (EU) 2024/573 in Kraft.

Weiterführende Informationen
www.dgwz.de/themen/bau-gebaeudetechnik/kaeltemittel

Förderung von energieeffizienten Kälte- und Klimaanlagen

Förderung von Kälte- und Klimaanlagen

Am 1. März 2024 trat die novellierte Richtlinie für die Förderung von energieeffizienten Kälte- und Klimaanlagen in Kraft. Damit wird die Förderung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz erweitert und fortgesetzt. Gefördert werden hoch energieeffiziente Kälteerzeuger mit nicht-halogenierten Kältemitteln in stationären Kälte- und Klimaanlagen (einschließlich deren Komponenten) sowie erstmals die Umrüstung bestehender kleiner Kompressionskälteanlagen zur Verminderung des Stromverbrauchs („Effizienz-Umrüstung von Kleinanlagen“).

Begünstigt werden die vollständige oder teilweise Neuerrichtung von Kälteanlagen, Klimaanlagen sowie von Wärmepumpen zur Nutzung von Prozessabwärme – und in Kombination damit – zugehörige Komponenten und Systeme einschließlich Speicher, die Einbindung von Anlagen zur Nutzung Erneuerbarer Energien wie Wind- und Solaranlagen sowie die „Effizienz-Umrüstung“ von bestehenden, kleinen Kompressionskälte- oder Klimaanlagen zur Minderung des Elektroenergieverbrauchs, wobei das bestehende fluorhaltige Kältemittel zwingend gegen ein Kohlenwasserstoff-Kältemittel auszutauschen ist. Erstmals können damit bestehende kleine Kälteerzeuger, d. h. Kompressionskälteanlagen für Normal- und Tiefkühlung gefördert werden, wenn diese auf den Betrieb mit nicht-halogenierten Kältemitteln um- und mit einem druckgesteuerten Drehzahlregler für den Verflüssigerventilator ausgerüstet werden. Förderfähig sind Anlagen mit mindestens 0,5 und höchstens 10 kg Kohlenwasserstoff-Kältemittel.

Antragsberechtigt sind Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften, Zweckverbände und Eigenbetriebe, Hochschulen und Schulen, Krankenhäuser sowie kirchliche Einrichtungen.

Die Förderung erfolgt auf Zuschussbasis mit Festbeträgen. Die elektronische Antragstellung ist seit dem 1. März 2024 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) wieder möglich und läuft spätestens zum 31. Dezember 2026 endgültig aus. Mit Hilfe der Förderung setzen Anlagenbetreiber nicht-halogenierte Kältemittel ein und reduzieren dadurch die direkten Emissionen von treibhauswirksamen Gasen. Durch die Verwendung hocheffizienter Komponenten und Systeme verbrauchen geförderte Anlagen erheblich weniger Energie und verursachen dadurch deutlich geringere CO2-Emissionen aus der Stromerzeugung. Die Anlagen tragen so zu Energieeinsparungen und zum Klimaschutz bei und die Anlagenbetreiber sparen Betriebskosten.

Weitere Informationen

Natürliche Kältemittel im neuen Planerbrief

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2023-13 vom 3. Juli 2023

Der Einsatz natürlicher Kältemittel gewinnt an Bedeutung, damit Kälte-, Klima- und Wärmepumpenanlagen auch in Zukunft effizient und umweltfreundlich betrieben werden können. Darauf weist die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) im neuen Planerbrief Nr. 42 hin, der zum 1. Juli 2023 erschienen ist.

Weitere Themen im Planerbrief sind Veränderungsprozesse in mittelständischen Unternehmen, überkopf installierte Photovoltaik-Module, Co2-neutrale Aufzüge und der Fachkräftemangel im Handwerk. Ein Referenzbeispiel zeigt, in welchen Bereichen Unternehmen Innovationen umsetzen können. Worauf ist bei der regelkonformen Installation von Photovoltaik-Modulen zu achten, die zum Beispiel als Dach eines Carports geplant werden? Ein Hersteller von Aufzügen erläutert die auf Co2-Neutralität ausgerichtete digitale Ausstattung moderner Aufzugsmodelle. Gastautor Jörg Dittrich, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks, geht darauf ein, wie Berufe in den für die Energiewende wichtigen Gewerken für junge Menschen attraktiver werden können.

Mit dem Planerbrief informiert die DGWZ alle zwei Monate unabhängig und neutral über neue Vorschriften, Technologien und Veranstaltungen zu Planung, Errichtung und Betrieb von Technischer Gebäudeausrüstung (TGA). Der nächste Planerbrief Nr. 43 erscheint am 1. September 2023. Der Planerbrief kann kostenlos auf der Website www.planerbrief.de abonniert und heruntergeladen werden.

1.449 Zeichen (mit Leerzeichen), zur freien Verwendung, Beleg erbeten

Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Ansprechpartner
Dr. Barbara Löchte
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 120
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
Telefon  06172 98185-30
Telefax   06172 98185-99
presse@dgwz.de
www.dgwz.de/presse

Tweet-Vorschlag
Natürliche Kältemittel im neuen Planerbrief Nr. 42 vom Juni 2023. www.planerbrief.de

Download
www.dgwz.de/neuer-planerbrief-42

  • Pressemitteilung Nr. 2023-13 (PDF)
  • Bild: Planerbrief-42.jpg

    Bildquelle:
    DGWZ
    Bildunterschrift: Die Wahl des richtigen Kältemittels ist ein Thema im neuen Planerbrief.

Weiterführende Informationen
www.planerbrief.de

Natürliche Kältemittel in Kälteanlagen

Natürliche Kältemittel in Kälteanlagen

Die Wahl des richtigen Kältemittels hat nicht nur Einfluss darauf, ob Kälte-, Klima- und Wärmepumpenanlagen effizient und umweltfreundlich arbeiten. Das richtige Kältemittel sorgt ebenso dafür, dass die Anlage auch in vielen Jahren noch unverändert betrieben werden darf.

Zahlreiche Gesetze und Verordnungen – in Europa allen voran die EU-F-Gase-Verordnung 517/2014 – sehen eine drastische Reduktion von treibhauswirksamen Emissionen und damit auch das schrittweise Aus von Kältemitteln mit einem hohen Global Warming Potential (GWP) vor. Hinzu kommen mögliche Verbote von per- und polyfluorierte Alkylverbindungen (PFAS), was die Auswahl an langfristig verfügbaren Kältemitteln weiter eingrenzen würde, denn viele Niedrig-GWP-Kältemittel der Sicherheitsklasse A2L, die für die Erfüllung der Vorgaben der EU-F-Gase-Verordnung vorgesehen waren, fallen unter die PFAS-Definition. Der Kältemarkt entwickelt sich mit einer großen Dynamik hin zu natürlichen Kältemitteln. Neben CO2 (R744) und Ammoniak (R717) wird den brennbaren Stoffen der Sicherheitsklasse A3 wie Propan (R290) eine große Bedeutung zukommen.

Im Rahmen geplanter Modernisierungsmaßnahmen im Bestand sollten – unter Beachtung von Faktoren wie Kälteleistung und Sicherheit – Kältemittel mit einem hohen Treibhauspotenzial durch umweltverträglichere Alternativen ersetzt werden. HFKW-Kältemittel (teilhalogenierte Fluorkohlenwasserstoffe) lassen sich häufig etwa durch Hydro-Fluor-Olefine (HFO) wie R1234yf austauschen. Es gilt aber zu beachten, dass ein Kältemittelersatz in vielen Fällen nicht ohne weitere Maßnahmen möglich ist. Ein niedrigerer GWP geht oft beispielsweise mit einer leichteren Entflammbarkeit des Stoffes einher, was eine angepasste Risikobeurteilung und spezielle Komponenten erfordert. Vor allem bei Investitionen in neue Anlagen sollten zukunftssichere natürliche Kältemittel immer in Betracht gezogen werden. Bei der Auslegung neuer Anlagen sowie Umstellung oder Umrüstung auf alternative Kältemittel empfiehlt es sich daher für Planer und Betreiber von Kälteanlagen, sich vorab umfassend zu informieren und beraten zu lassen.

Autorin: Stefanie Holst, Head of Corporate Communications and Marketing Content, BITZER Kühlmaschinenbau GmbH

Weitere Informationen

Neue BEG-Förderrichtlinien seit Januar 2023

Die zweite Reform der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) ist zum 1. Januar 2023 in Kraft getreten. Die Änderungen umfassen neben einem erleichterten Zugang zur BEG, erhöhte Förderboni, technische Anpassungen und Steigerungen der Effizienzanforderungen.

Antragsberechtigt sind nicht mehr nur Eigentümer, Pächter und Mieter, sondern alle Investoren. Zukünftig werden auch wieder Materialkosten bei einer Sanierung in Eigenleistung gefördert. Bei einer defekten Heizung werden im Zusammenhang mit einer geförderten Anlage zur Wärmeerzeugung die Mietkosten für eine provisorische Heiztechnik gefördert. Dabei ist die Förderung auf ein Jahr begrenzt. Gefördert wird zudem der Einbau von stationären Brennstoffzellenheizungen, die mit grünem Wasserstoff oder Biomethan betrieben werden.

Für die Förderung von Wärmepumpen oder Biomasseheizungen muss das Gebäude zu mindestens 65 Prozent durch erneuerbare Energien beheizt werden (bisher 55 Prozent). Eine Heizungsoptimierung von fossilen Heizungsanlagen (Öl- und Gasheizung) kann nur noch gefördert werden, wenn diese nicht älter als 20 Jahre alt sind. Biomasseheizungen müssen mit Solarthermie oder einer Wärmepumpe kombiniert werden, um eine Förderung zu erhalten.

Bei der Förderung von Wärmepumpen werden die technischen Mindestanforderungen in den nächsten Jahren angehoben. Wärmepumpen in ungeeigneten Gebäuden werden nicht gefördert, wenn sie nicht mindestens eine rechnerische Jahresarbeitszahl von 2,7 in 2023 und von 3,0 ab 2024 erreichen. Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln erhalten einen Bonus von 5 Prozentpunkten. Ab 2028 sind nur noch Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln förderfähig. Darüber hinaus müssen förderfähige Wärmepumpen seit Januar 2023 mit einer Energieverbrauchs- und Effizienzanzeige ausgestattet sein. Eine Ausnahme bilden Wärmepumpen, die über das Medium Luft heizen. Hier müssen die Wärmemengen gemessen werden. Die Grenzwerte für Geräuschemissionen des Außengeräts von förderfähigen Luft-Wasser-Wärmepumpen müssen ab 2024 um 5 dB und ab 2026 um 10 dB niedriger als der gesetzliche Grenzwert liegen. Zudem werden zum Januar 2024 die Effizienzanforderungen bei Wärmepumpen, konkret des jahreszeitbedingten Raumheizungsnutzungsgrads (ETAs), gesteigert. Ab 2025 müssen Wärmepumpen an ein zertifiziertes Smart-Meter-Gateway angeschlossen werden können.

Weitere Informationen

Sicherer Betrieb von Kälteanlagen

Sicherer Betrieb von Kälteanlagen

Im März 2022 ist eine Neuauflage des VDMA-Einheitsblattes „Betriebliche Anforderungen an Kälteanlagen – Teil 3: Kälteanlagen mit brennbaren Kältemitteln der Sicherheitsklasse A3 gemäß DIN EN 378“ erschienen. Damit wurde das Dokument an aktuell gültige Regelungen angepasst.

VDMA 24020-3 bezieht sich auf den Betrieb von Kälteanlagen und Wärmepumpen mit brennbaren Kältemitteln der Sicherheitsklasse A3 gemäß der DIN EN 378-1:2021-06 „Kälteanlagen und Wärmepumpen – Sicherheitstechnische und umweltrelevante Anforderungen – Teil 1: Grundlegende Anforderungen, Begriffe, Klassifikationen und Auswahlkriterien“, unabhängig vom Zeitpunkt ihrer Inbetriebnahme. Der Bewertung der Gefährdung durch Stofffreisetzung und Explosion wurde ein eigenes Kapitel gewidmet. Der Anhang enthält erläuternde Auszüge der gültigen Regelwerke und verschafft einen Überblick über die dort verwendeten Definitionen.

Durch die Trennung der rechtlichen Anforderungen in Beschaffenheits- und Betriebsanforderungen ergeben sich Schnittstellen. VDMA 24020-3 gibt Empfehlungen für einen sicheren Betrieb der Kälteanlagen und Hinweise zum Umgang mit brennbaren Kältemitteln der Sicherheitsklasse A3.

Das aktualisierte VDMA-Einheitsblatt ist über den Beuth Verlag erhältlich. Zudem ist das Dokument für VDMA-Mitglieder kostenneutral über die VDMA-Geschäftsstelle oder als Download unter VDMA-Datenbank Einheitsblätter abrufbar.

Weitere Informationen

Neue Ausgabe der DIN EN 378-1 für Kälteanlagen und Wärmepumpen

Neue Ausgabe der DIN EN 378-1 für Kälteanlagen und Wärmepumpen

Seit dem 1. Juni 2021 gilt die neue Fassung der Norm DIN EN 378-1:2021-06 „Kälteanlagen und Wärmepumpen – Sicherheitstechnische und umweltrelevante Anforderungen – Teil 1: Grundlegende Anforderungen, Begriffe, Klassifikationen und Auswahlkriterien“. Sie löst die Ausgabe DIN EN 378-1:2020-12 ab.

Gegenüber der Vorgängerversion hat sich nichts Wesentliches geändert. Lediglich das nationale Vorwort mit dem Hinweis zu sicherheitstechnischen Festlegungen wurde ergänzt. Zudem müssen weitere Rechtsvorschriften des betrieblichen Arbeitsschutzes und des Baurechts beachtet werden.

Die vorliegende Norm gilt für neue Kälteanlagen, Erweiterungen oder Modifizierungen bereits bestehender Anlagen sowie für bestehende stationäre Anlagen, die an einen anderen Standort verbracht und dort betrieben werden. Diese Norm gilt auch im Falle der Umstellung einer Anlage auf ein anderes Kältemittel. Bezieher des Vorgängerdokumentes DIN EN 378-1:2020-12 erhalten eine kostenfreie Ersatzlieferung beim Beuth-Verlag.

Autor: Thorsten Lerch, Dozent für Gesetze und Verordnungen, Bundesfachschule Kälte-Klima-Technik, Maintal

Weitere Informationen

BTGA-Praxisleitfaden "Kältemittel" erschienen

Kälteanlagen richtig planen

Der Bundesindustrieverband Technische Gebäudeausrüstung e.V. (BTGA) hat in Kooperation mit dem Fachverband Gebäude-Klima e.V. (FGK) den Praxisleitfaden „Kältemittel. Anwendung der F-Gase-Verordnung für Neu- und Bestandsanlagen“ veröffentlicht. Darin wird gezeigt, wie zukünftig mit Kälteanlagen verfahren werden kann, wenn sie ausgetauscht oder auf ein alternatives Kältemittel umgerüstet werden müssen.

Der BTGA-Leitfaden „Kältemittel“ bietet Hinweise für die Planung und Ausführung von neuen Kälteanlagen und für Änderungen und Erweiterungen bei Bestandsanlagen in Gebäuden, insbesondere für Klimakälte, Gewerbekälte, Rechenzentren und Serverkühlung, Industrie- und Prozesskälte und Wärmepumpen. Außerdem werden die Unterschiede zwischen nicht fluorierten (natürlichen) und fluorierten Kältemitteln mit niedrigem Treibhausgaspotenzial (Global Warming Potential, GWP) vorgestellt. Der BTGA-Leitfaden ist als Hilfestellung sowohl für Mitarbeiter des TGA-Anlagenbaus als auch für Planer und Betreiber einer Kälteanlage gedacht.

BTGA-Praxisleitfaden "Kältemittel" erschienen

Der BTGA-Leitfaden „Kältemittel“ ist im BTGA-Webshop zum Preis von 15 € (inkl. MwSt. und zzgl. Versand) erhältlich.

Weitere Informationen

Klimafreundliche Kältemittel für Kälteanlagen und Klimanlagen - F-Gas-Verordnung, Fluorierte Treibhausgase

F-Gas-Verordnung: Onlineportal bietet Hilfe

Unterstützung für Kälteanlagen-Betreiber beim Umstieg auf klimafreundliche Alternativen bietet das von der gemeinnützigen Beratungsgesellschaft co2online und dem Umweltbundesamt im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit realisierte Informationsportal „Klimafreundliche Kälte“. Auf dem Portal werden die Folgen der EU-F-Gas-Verordnung Nr. 517/2014 über fluorierte Treibhausgase – die schrittweise von 2015 bis 2030 in Kraft tritt – dargestellt. Es zeigt zudem, wie bei der Modernisierung und beim Neubau von Anlagen sowohl Klimaschutz als auch die Energieoptimierung von Kälte-, Klima- und Wärmepumpenanlagen gelingen.

Autor: Jens Hakenes, Leiter Redaktion, co2online gGmbH

Weitere Informationen

Schlagwortarchiv für: Kältemittel

Chillventa Messe - Messe Nürnberg - Eingang - Eröffnung

Chillventa 2024 – Messe Nürnberg

Chillventa 2024 – Messe Nürnberg

Weltleitmesse der Kältetechnik

Chillventa Messe Nürnberg - Logo

8.-10. Oktober 2024 – Nürnberg

Preise | Geländeplan, Hallenplan | Produktangebote | Aussteller | Besucher | Veranstalter | Entwicklung der Chillventa | Weitere Informationen

Die Chillventa 2024 ist die weltweit führende Messe für Kältetechnik, Klima, Lüftung und Wärmepumpen und findet vom 8. bis 10. Oktober 2024 bei der  Messe Nürnberg statt. Diese bedeutende Veranstaltung vereint internationale Fachbesucher und Aussteller, um die neuesten Innovationen und Trends in der Branche zu präsentieren und zu diskutieren. Auf der diesjährigen Messe soll es sich vor allem um Nachhaltigkeit, Energieeffizienz, Digitalisierung und neue Kältemittel drehen.

Eröffnet wird die Messe durch den Chillventa Congress bereits am 7. Oktober 2024, wo Teilnehmer sowohl vor Ort als auch online die Möglichkeit haben, sich fachbereichspezifisch mit internationalen Experten über aktuelle Trends auszutauschen und mehr über die Zukunft der Kältemittel zu erfahren.

Preise

  • Tageskarte: 30 Euro
  • Dauerkarte für 3 Tage: 45 Euro
  • Chillventa Congress: 253 Euro

Geländeplan, Hallenplan

Produktangebote

  • Industrielle und kommerzielle Kühllösungen
  • Eislagersysteme
  • Transportkühlung
  • Produkte zur Klimatisierung von Gebäuden
  • Produkte zur Verbesserung der Raumluftqualität
  • Wärmepumpensysteme
  • Systeme zur effizienten Belüftung
  • Geräte zur Überwachung und Steuerung von Kälte- und Klimaanlagen
  • Automationssysteme
  • Ventile
  • Ölscheider
  • Kältemittelempfänger
  • Komponenten für die Installation und Wartung von Kühlsystemen

Aussteller

Wichtigste Besuchergruppen

  • Fachplaner
  • Architekten
  • Anlagenbetreiber
  • Installateure
  • Hersteller
  • Lieferanten
  • Händler
  • Handwerker

Veranstalter

NürnbergMesse GmbH
Messezentrum 1
90471 Nürnberg
Telefon: 0911 68060
Fax: 0911 68068228
E-Mail: info@nuernbergmesse.de

Website des Veranstalters: www.nuernbergmesse.de 
Website der Chillventa: www.chillventa.de

Die Entwicklung der Chillventa

Weitere Informationen

Stichworte
Chillventa, Congress, Kältetechnik, Klima, Messe, Nürnberg, Wärmepumpen, 2024

Seminar Kälteanlagen – Befähigte Person zur Prüfung nach BetrSichV

Seminar Kälteanlagen – Befähigte Person zur Prüfung nach BetrSichV

Seminar Kälteanlagen – Befähigte Person zur Prüfung nach BetrSichV

Seminareinladung | Termine | Teilnahmegebühr | Seminarbeschreibung | Nutzen | Schulungsnachweis | Zielgruppe | Voraussetzungen | Inhalte | Referenten | Anmeldung | Weitere Informationen

Das Seminar vermittelt die notwendige Sachkunde zur Befähigten Person zur Prüfung von Kälteanlagen gemäß BetrSichV, damit sie die Anlagen regelmäßig auf ihren betriebssicheren Zustand prüfen können.

Seminareinladung

Online-Seminar Kälteanlagen – Befähigte Person zur Prüfung nach BetrSichVOnline-Seminar Kälteanlagen – Programm und Anmeldung (PDF)

Seminar: Kälteanlagen – Befähigte Person zur Prüfung nach BetrSichVSeminar Kälteanlagen – Programm und Anmeldung (PDF)

Nächste Termine 2024 – 2025

Die Termine finden über das Jahr verteilt bundesweit sowie online statt.

Weitere Termine folgen in Kürze.

Das Seminar Kälteanlagen dauert zwei Tage:
1. Tag: 09:00-16:30 Uhr, 2. Tag: 09:00-16:30 Uhr

bzw. als Online-Seminar:
1. Tag: 09:00-16:30 Uhr, 2. Tag: 09:00-16:30 Uhr

  • 30.-31. Januar 2025 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 20.-21. März 2025 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 22.-23. Mai 2025 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 10.-11. Dezember 2024 – Leipzig – keine Anmeldung mehr möglich
  • 14.-15. Januar 2025 – Stuttgart – freie Plätze
  • 11.-12. Februar 2025 – Köln – freie Plätze
  • 11.-12. März 2025 – Hannover – freie Plätze 
  • 08.-09. April 2025 – Nürnberg – freie Plätze 
  • 06.-07. Mai 2025 – Mannheim – freie Plätze 
  • 03.-04. Juni 2025 – Berlin – freie Plätze 

Dieses Seminar bieten wir als Präsenzveranstaltung und als Online-Seminar an. Preis, Inhalte und Abschlusszertifikat sind bei beiden Formaten gleichwertig.

Teilnahmegebühr

810,- € zzgl. MwSt.
inkl. Seminar, Unterlagen, Pausenverpflegung, Mittagessen, Prüfung und Sachkundenachweis.

Seminarbeschreibung

Kälteanlagen sind überwachungsbedürftige Druckanlagen. Sie können aufgrund von enthaltenen Kältemitteln und Druckbehältern eine Gefahr darstellen. Betreiber müssen für die Sicherheit und Wartung gemäß technischen Standards sorgen und Mitarbeiter über potenzielle Gefahren schulen. Nach Betriebssicherheitsverordnung müssen Kälteanlagen regelmäßig von einer Befähigten Person geprüft werden. Die Verantwortung für die Festlegung der Art, des Umfangs, der Prüffrist und der Qualifikation des Prüfers liegt beim Arbeitgeber, der dies durch eine Gefährdungsbeurteilung bestimmen muss.

Nutzen

Das Seminar bildet zur Befähigten Person für die regelmäßige Prüfung Kälteanlagen gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) aus. Die Teilnehmer erlernen die rechtlichen Grundlagen sowie Inbetriebnahme, Wartung, Instandhaltung, Kontrollmaßnahmen, typische Probleme und die erforderliche Dokumentation für die Prüfung von Kälteanlagen. Sie werden mit den Aufgaben und Pflichten eines Betreibers sowie einer befähigten Person vertraut gemacht.

Schulungsnachweis

Die Teilnehmer erhalten nach erfolgreicher Prüfung das Zertifikat „Befähigte Person zur Prüfung von Kälteanlagen nach BetrSichV“ mit Angabe der Lehrinhalte und Zeiten.

Hinweis: Das Seminar ist nicht gleichzusetzen mit dem Kälteschein.

Zielgruppe

Das Seminar richtet sich an:

  • Betriebliche Führungskräfte,
  • Mitarbeiter, die Wartungs-, Instandhaltungs-, Kontroll- oder Prüfarbeiten an Kälteanlagen durchführen,
  • Fachkräfte für Arbeitssicherheit (hier: Kälteanlagen Vorkenntnisse empfehlenswert)
  • Mechatroniker für Kältetechnik, Kälteanlagenbauende, Kälteanlagentechniker,
  • Servicetechniker Kältetechnik,
  • Mitarbeiter, die Kälteanlagen installieren.

Voraussetzungen

Die in der TRBS 1203 (Ziffer 2.2 bis 2.4) genannten Anforderungen werden vorausgesetzt.

  • Einschlägige technische Berufsausbildung oder abgeschlossenes technisches Studium
  • Berufserfahrung, praktische Erfahrung mit entsprechenden Arbeitsmitteln
  • Zeitnahe berufliche Tätigkeit

Inhalte

  • Begriffsbestimmungen
  • Rechtliche Grundlagen, Regeln, Normen:
    BetrSichV, DGRL, DIN EN ISO 22712, DGUV Regel 100-500, DIN EN 378 Teil 1-4, TRGS, TRBS, GefStoffV
  • Befähigte Person – Rechte und Pflichten, Verantwortung und Konsequenzen
  • Grundlagen Kältekreislauf, Kältemittelkreisläufe, Kältemaschinenbauarten
  • Aktuelle Kältemittelsituation, umweltfreundliche Alternativen
  • Arten, Aufstellung und Betrieb von Druckbehältern und Rohrleitungen
  • Gefährdungsbeurteilung
  • Dokumentationspflichten
  • Schriftliche Prüfung

Referenten

  • Erik Martini ist Kälteanlagenbauermeister und öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger der Handwerkskammer des Saarlandes.
  • Kevin Neu ist Geschäftsführer der Neukälte GmbH und Meister Kälteanlagenbau sowie Gutachter für Wärmepumpen.
  • Toni Schinderling ist freiberuflicher Ingenieur und Sachverständiger für Kältetechnik.
  • Prof. Dr.-Ing. Magnus Schober ist Professor für Energie- und Anlagentechnik mit dem Schwerpunkt Kältetechnik an der Technischen Hochschule Nürnberg Georg-Simon Ohm.
  • Jan Schultz ist Meister Kälteanlagenbau und öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Kälteanlagenbauer Handwerk für die HWK München und Oberbayern.

Anmeldung

Online-Seminar Kälteanlagen – Befähigte Person zur Prüfung nach BetrSichVOnline-Seminar Kälteanlagen – Programm und Anmeldung (PDF)

Seminar: Kälteanlagen – Befähigte Person zur Prüfung nach BetrSichVSeminar Kälteanlagen – Programm und Anmeldung (PDF)

Bei Fragen zur Veranstaltung richten Sie sich gerne an Frau Rea Saleh, Referentin für Veranstaltungsorganisation, Telefon 06172 98185-28, E-Mail rea.saleh@dgwz.de.

Weitere Informationen

Betriebssicherheitsverordnung, Kälteanlagen, BetrSichV, Inbetriebnahme, Druckanlagen, Gefährdungsbeurteilung, Kältetechnik, Befähigte Person, Kältekreislauf, Kältemittel, Kältemittelkreisläufe, Kältemaschinenbauarten, BetrSichV, DGRL, DIN EN ISO 22712, DGUV Regel 100-500, DIN EN 378 Teil 1-4, TRGS, TRBS, GefStoffV, Druckbehälter, Seminar, Schulung, Lehrgang, Sachkunde, Event, Veranstaltung, 2024, 2025

Wie gefällt Ihnen diese Seite?

5

Hersteller und Anbieter für Kältemittel

Hersteller und Anbieter von Kältemitteln

Kältemittel sind bei vielen Herstellern und Anbietern zu finden. Im Folgenden werden einige dieser aufgezählt.

CHC Gerling, Holz & Co. Handels GmbH

Ruhrstraße 113
22761 Hamburg
Telefon 040 853 123-0
Fax 040 53 123-66
E-Mail hamburg@ghc.de
www.ghc.de

KälteConcept GmbH

Verlängerte Goethestraße 9
08209 Auerbach
Telefon 03744 183080
Fax 03744 183088
E-Mail info@kaelteconcept.de
www.kaelte-concept.de

Wutke Kälte- und Klimatechnik GmbH

Burdastraße 15
77746 Schutterwald
Telefon 0781 59955
E-Mail info@wutke-kuehlsysteme.de
www.wutke-kaeltetechnik.de

H&H Gerätebau GmbH

Bildstock 18/1
88085 Langenargen
Telefon 07543 / 93499-0
E-Mail info@hhgeraetebau.de
www.hhgeraetebau.de

CO2 Tankstelle

Gutenbergstrasse 11
49479 Ibbenbüren
Telefon 05451 – 938800
Fax 05451 – 93880121
E-Mail info@co2-tankstelle.de
www.co2-tankstelle.de

Tölzer Kälte- Klimatechnik GmbH

Gewerbering 22
83646 Bad Tölz
Telefon 08041 793 55 14
Fax 08041 793 55 15
E-Mail info@toelzer-kaelte.com
www.toelzer-kaelte.com

COOLTHERM Kälteanlagen und Wärmepumpen GmbH

Steinbruch 5
63755 Alzenau
Telefon 06023 96800 100
Fax 06023 96800 501
E-Mail info@cooltherm.de
www.cooltherm.de

Weitere Informationen

Stichworte
Förderprogramm, Förderung, Gewerbekälte, Kälteanlage, Klimaanlage, Kälteerzeuger, Kältemittel, Kältetechnik, Energieeffizienz, Natürliche Kältemittel, F-Gase

Kältemittel

Kältemittel – Übersicht

Einführung | Normen und Vorschriften | Publikationen | Hersteller | Weitere Informationen

Einführung: Was sind Kältemittel?

Kältemittel sind chemische Substanzen, die in Kälte- und Klimaanlagen verwendet werden, um Wärme von einem Ort zu einem anderen zu transportieren. Sie spielen eine entscheidende Rolle in Kühlschränken, Klimaanlagen und industriellen Kälteanlagen.
Kältemittel werden durch einen Zyklus von Verdampfung und Kondensation geleitet, um Wärme aufzunehmen und abzugeben. Die Wahl des Kältemittels hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter die erforderliche Betriebstemperatur, die Umweltverträglichkeit und die Sicherheitsanforderungen.
Früher waren chlorierte Fluorkohlenwasserstoffe und Hydrochlorfluorkohlenwasserstoffe beliebte Kältemittel, aber aufgrund ihrer schädlichen Auswirkungen auf die Ozonschicht und den Treibhauseffekt wurden sie weitgehend durch fluorierte Kältemittel ersetzt.

Natürliche Kältemittel

Natürliche Kältemittel stellen eine umweltfreundlichere Alternative zu synthetischen Kältemitteln dar. Das Umweltbundesamt informiert darüber, dass natürliche Kältemittel wie Kohlenwasserstoffe, Ammoniak, Kohlendioxid und Wasser in stationären Kälteanlagen eingesetzt werden können. Diese Kältemittel haben entweder ein geringes oder kein Treibhauspotenzial und tragen somit weniger zur Klimaerwärmung bei.

F-Gase

Fluorierte Treibhausgase (F-Gase) sind eine Gruppe von chemischen Verbindungen, die in der Kältetechnik und anderen Anwendungen eingesetzt werden, aber ein hohes globales Erwärmungspotenzial (GWP) haben. F-Gase wie Fluorkohlenwasserstoffe (FKW) und teilhalogenierte Fluorkohlenwasserstoffe (HFKW) haben ein sehr hohes Treibhauspotenzial im Vergleich zu anderen Treibhausgasen. Ihr Einsatz trägt erheblich zur Klimaerwärmung bei und steht daher im Fokus internationaler Bemühungen zur Emissionsminderung.

Mit der am 11. März 2024 in Kraft getretenen novellierten F-Gase-Verordnung „Verordnung (EU) 2024/573“ wird das Ziel verfolgt, die Emissionen von fluorierten Gasen in der Atmosphäre zu beschränken. Hierzu umfasst die F-Gase-Verordnung zum einen Verbote zur Nutzung fluorierter Gase (F-Gase) in verschiedenen Anwendungen. Zum anderen enthält sie Vorschriften für den Umgang mit F-Gasen und Geräten, in denen diese verwendet werden. Die Verwendung von teilfluorierten Kohlenwasserstoffen (HFKW) – den am häufigsten verwendeten F-Gasen, auf die rund 90 % der F-Gas-Emissionen entfallen – soll bis 2030 gegenüber 2015 um 95 % verringert und bis 2050 auf null sinken. Damit sollen laut EU-Kommission bis 2050 etwa 500 Mio. Tonnen CO2-Äquivalente (CO2e) vermieden werden.

Normen und Vorschriften

Für Kältemittel gelten eine Reihe von Normen, Technischen Regeln und Rechtsvorschriften:

Publikationen

Hersteller

Weitere Informationen

Stichworte

Kälteanlage, Klimaanlage, Kälteerzeuger, Kältemittel, Kältetechnik, Energieeffizienz, Natürliche Kältemittel, F-Gase, F-Gase-Verordnung

Neue Ausgabe der DIN EN 378-1 für Kälteanlagen und Wärmepumpen

Übersicht zu Kälteanlagen

Übersicht zu Kälteanlagen

Kälteanlagen | Vorschriften | Hersteller | Publikationen | Weitere Informationen

Kälteanlagen

Eine Kälteanlage erzeugt Kälte durch einen thermodynamischen Kreislaufprozess. Dabei wird einem Körper Wärme entzogen, die dann einem anderen Körper zugeführt wird. Sie dienen der Kühlung von Räumen oder auch von Gütern und werden in verschiedenen Breichen verwendet. Im folgenden werden einige der Anwendungsbereiche aufgezählt:

  • Lebensmittelindustrie
  • Medizinische Einrichtungen
  • Industrie
  • Klimatisierung von Gebäuden
  • Chemische Industrie
  • Energieerzeugung
  • Transport

Der Kühlungsprozess kann mittels folgender Verfahren geschehen:

  • Kompressionskälteprozess
  • Sorptionskälteprozess
  • Kaltdampf-Kompressionskälteprozess

Eine Kältemaschine besteht aus vielen Bestandteilen, die wichtigsten sind die folgenden Bauteile:

  • Verdichter
  • Verflüssiger
  • Drosselorgan
  • Verdampfer

Vorschriften

Für Kälteanlagen gelten folgende technischen Normen und rechtlichen Vorschriften:

Hersteller

Für Kälteanlagen gibt es einige Hersteller und Anbieter, hier werden eine Anzahl von diesen aufgelistet:

Publikationen

Weitere Informationen

Stichworte

Kälteanlagen, Kältemittel, Kältetechnik, Klimaanlagen, Wärmepumpen, Betreiber, F-Gas-Verordnung, F-Gase, Fluorierte Treibhausgase, klimafreundlich, Klimaschutz, Klimatechnik, Planer, TGA-Anlagenbau, Chemiekalienklimaschutzverordnung,ChemKlimaschutzV, DIN EN 378-1, DIN EN 378-2, DIN EN 378-3

DIN EN 378-1 Kälteanlagen und Wärmepumpen

DIN EN 378-1 Kälteanlagen und Wärmepumpen
Sicherheitstechnische und umweltrelevante Anforderungen – Teil 1: Grundlegende Anforderungen, Begriffe, Klassifikationen und Auswahlkriterien

Übersicht | Inhalt | Norm bestellen | Weitere Informationen

Übersicht

Die Europäische Norm DIN EN 378-1 legt die Anforderungen an die Sicherheit von Personen und Eigentum fest, liefert eine Anleitung in Hinblick auf den Schutz der Umwelt und enthält Vorgehensweisen für Betrieb, Instandhaltung und Instandsetzung von Kälteanlagen und die Rückgewinnung von Kältemitteln. Der in dieser Europäischen Norm verwendete Begriff „Kälteanlage“ schließt Wärmepumpen mit ein. Der vorliegende Teil der EN 378 legt die auf Kälteanlagen anwendbare(n) Klassifikation und Auswahlkriterien fest. Die Klassifikation und Auswahlkriterien werden in den Teilen 2, 3 und 4 angewendet. Diese Norm gilt für: a) stationäre und ortsveränderliche Kälteanlagen aller Größen, mit Ausnahme von Klimaanlagen in Kraftfahrzeugen, die von bestimmten Produktnormen wie zum Beispiel ISO 13043 abgedeckt werden; b) indirekte Kühl- oder Heizsysteme; c) den Aufstellungsort dieser Kälteanlagen; d) nach der Annahme dieser Norm ersetzte Teile und hinzugefügte Bauteile, sofern sie nicht in Funktion und Leistung identisch sind; e) Anlagen mit anderen als den in Anhang E dieser Europäischen Norm aufgeführten Kältemitteln sind nicht Gegenstand dieser Norm. Anhang C legt fest, wie die in einem gegebenen Raum zulässige Kältemittel-Füllmenge zu bestimmen ist, bei deren Überschreitung zusätzliche Schutzmaßnahmen zur Risikominderung erforderlich sind. Anhang E legt Kriterien für sicherheits- und umweltbezogene Überlegungen in Bezug auf verschiedene bei Kühlung und Klimatisierung eingesetzte Kältemittel fest.

Die vorliegende Norm gilt für neue Kälteanlagen, Erweiterungen oder Modifizierungen bereits bestehender Anlagen sowie für bestehende stationäre Anlagen, die an einen anderen Standort verbracht und dort betrieben werden. Diese Norm gilt auch im Falle der Umstellung einer Anlage auf ein anderes Kältemittel; in diesem Fall ist die Konformität mit den zutreffenden Abschnitten der Teile 1 bis 4 der Norm zu beurteilen. Die Sicherheitsnorm bezüglich der Sicherheit der Produktfamilie Kälteanlagen hat Vorrang gegenüber Sicherheitsfachgrundnormen und Sicherheitsgrundnormen.

Die aktuell gültige Norm DIN 378-1:2021-06 ist im Januar 2020 in Kraft getreten und ersetzt die DIN 378-1:2018-04 vom April 2018.

Inhalt

Normenbestellung BrandschutzpläneInhaltsverzeichnis DIN EN 378-1:2021-06

Europäisches Vorwort

Einleitung

1 Anwendungsbereich

2 Normative Verweisungen

3 Begriffe

3.1 Kälteanlagen
3.2 Zugangsbereiche, Aufstellungsorte
3.3 Drücke
3.4 Komponenten von Kälteanlagen
3.5 Rohrleitungen und Verbindungen
3.6 Ausrüstungsteile mit Sicherheitsfunktion
3.7 Fluide
3.8 Verschiedenes

4 Symbole und Abkürzungen

5 Klassifizierung

5.1 Kategorien der Zugangsbereiche
5.1.1 Allgemeines
5.1.2 Anwendungsfälle, für die mehrere Kategorien von Zugangsbereichen zutreffen
5.2 Bezeichnung und Klassifikation von Kältemitteln
5.3 Klassifikation der Aufstellungsorte von Kälteanlagen
5.4 Klassifikation von Kälteanlagen
5.4.1 Allgemeines
5.4.2 Direkt freisetzende Anlagen
5.4.3 Indirekte Anlagen
5.5 Beispiele für Anlagen
5.5.1 Direkt freisetzende Anlagen
5.5.2 Indirekte Anlagen
5.6 Besondere Anforderungen an Eissportanlagen

6 Maximal zulässige Kältemittel-Füllmenge

7 Berechnungen des Raumvolumens

Anhang A (informativ) Gleichbedeutende Begriffe in Englisch, Französisch und Deutsch

Anhang B (informativ) Gesamter äquivalenter Treibhauseffekt (TEWI)

Anhang C (normativ) Anforderungen an die maximal zulässige Kältemittel-Füllmenge
C.1 Anforderungen an die maximal zulässige Kältemittel-Füllmenge für Kälteanlagen
C.2 Maximal zulässige Kältemittel-Füllmenge aufgrund der Brennbarkeit bei Komfort Klimageräten oder Komfort-Wärmepumpen
C.2.1 Kältemittelführende Teile in einem Personen-Aufenthaltsbereich
C.2.2 Besondere Anforderungen an Einzelbaugruppen nicht ortsfester werkseitig dauerhaft geschlossener Klimageräte oder Wärmepumpen mit begrenzter Füllmenge
C.3 Alternative für das Risikomanagement von Kälteanlagen in Personen-
Aufenthaltsbereichen
C.3.1 Allgemeines
C.3.2 Maximal zulässige Kältemittel-Füllmenge

Anhang D (informativ) Schutz von Personen in Kühlräumen

D.1 Allgemeines
D.2 Öffnen von Türen und Notausgangstüren
D.3 Notschalter oder Notsignal
D.4 Kühlräume mit kontrollierter Atmosphäre

Anhang E (normativ) Klassifikation im Hinblick auf die Sicherheit und Angaben zu Kältemitteln

Anhang F (normativ) Besondere Anforderungen an Eissportanlagen

F.1 Hallen-Eissportanlagen
F.2 Freianlagen für den Eissport und Einrichtungen für ähnliche sportliche Betätigungen

Anhang G (informativ) Potentielle Gefährdungen von Kälteanlagen

Anhang H (informativ) Berechnungsbeispiele zu C.2 und C.3

H.1 Beispiel 1 zu C.2.1
H.2 Beispiel 2 zu C.2.1
H.3 Beispiel 3 zu C.3
H.4 Beispiel 4 zu C.3

Literaturhinweise

DIN EN 378-1:2021-06 Kälteanlagen und Wärmepumpen - Sicherheitstechnische und umweltrelevante Anforderungen - Teil 1: Grundlegende Anforderungen, Begriffe, Klassifikationen und AuswahlkriterienDIN EN 378-1:2021-06 Kälteanlagen und Wärmepumpen - Sicherheitstechnische und umweltrelevante Anforderungen - Teil 1: Grundlegende Anforderungen, Begriffe, Klassifikationen und Auswahlkriterien

Norm bestellen

Weitere Informationen

Stichworte
Kälteanlagen, Kältemittel, Kältetechnik, Klimaanlagen, Wärmepumpen, Betreiber, F-Gas-Verordnung, F-Gase, Fluorierte Treibhausgase, klimafreundlich, Klimaschutz, Klimatechnik, Planer, TGA-Anlagenbau, Norm, Vorschrift