Schlagwortarchiv für: Richtlinie

Neue GEFMA-Richtlinie 480 veröffentlicht

Die neue Richtlinie GEFMA 480 „Standardisierte Datenstrukturen und Dateninhalte im Facility Management“ wurde vom Deutschen Verband für Facility Management (gefma) und dem Verband für die Digitalisierung im Immobilienbetrieb (CAFM RING e. V.) entwickelt. Sie soll einen einheitlichen Rahmen für die Datenbasis bei der Bewirtschaftung einer Immobilie bieten und bezieht sich sowohl auf Neubauten, die auf Building Information Modeling (BIM) basieren, als auch auf die Datenerfassung in Bestandsgebäuden.

Die Publikation richtet sich an Bauherren, Berater und Eigentümer. Neben konkreten Wegen zu standardisierten Datengrundlagen für einen digitalisierten Gebäudebetrieb werden die Anforderungen an Daten, deren Erfassung, Qualitätssicherung sowie den Datenaustausch zwischen den einzelnen Akteuren aufgezeigt. Darüber hinaus wird die bestmögliche Datennutzung und -pflege beschrieben. Verdeutlicht wird dies anhand konkreter Anwendungsbeispiele und dazugehöriger Prozessbeschreibungen, die sich auf den gesamten Lebenszyklus einer Immobilie (Planung, Errichtung, Betrieb) und die jeweils relevanten Akteure beziehen.

Die Richtlinie ist für gefma-Mitglieder kostenfrei im gefma-Onlineshop erhältlich. Nicht-Mitglieder können sie dort zum Preis von 30 Euro (zzgl. USt.) erwerben.

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Förderung von energieeffizienten Kälte- und Klimaanlagen

Förderung von Kälte- und Klimaanlagen

Am 1. März 2024 trat die novellierte Richtlinie für die Förderung von energieeffizienten Kälte- und Klimaanlagen in Kraft. Damit wird die Förderung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz erweitert und fortgesetzt. Gefördert werden hoch energieeffiziente Kälteerzeuger mit nicht-halogenierten Kältemitteln in stationären Kälte- und Klimaanlagen (einschließlich deren Komponenten) sowie erstmals die Umrüstung bestehender kleiner Kompressionskälteanlagen zur Verminderung des Stromverbrauchs („Effizienz-Umrüstung von Kleinanlagen“).

Begünstigt werden die vollständige oder teilweise Neuerrichtung von Kälteanlagen, Klimaanlagen sowie von Wärmepumpen zur Nutzung von Prozessabwärme – und in Kombination damit – zugehörige Komponenten und Systeme einschließlich Speicher, die Einbindung von Anlagen zur Nutzung Erneuerbarer Energien wie Wind- und Solaranlagen sowie die „Effizienz-Umrüstung“ von bestehenden, kleinen Kompressionskälte- oder Klimaanlagen zur Minderung des Elektroenergieverbrauchs, wobei das bestehende fluorhaltige Kältemittel zwingend gegen ein Kohlenwasserstoff-Kältemittel auszutauschen ist. Erstmals können damit bestehende kleine Kälteerzeuger, d. h. Kompressionskälteanlagen für Normal- und Tiefkühlung gefördert werden, wenn diese auf den Betrieb mit nicht-halogenierten Kältemitteln um- und mit einem druckgesteuerten Drehzahlregler für den Verflüssigerventilator ausgerüstet werden. Förderfähig sind Anlagen mit mindestens 0,5 und höchstens 10 kg Kohlenwasserstoff-Kältemittel.

Antragsberechtigt sind Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften, Zweckverbände und Eigenbetriebe, Hochschulen und Schulen, Krankenhäuser sowie kirchliche Einrichtungen.

Die Förderung erfolgt auf Zuschussbasis mit Festbeträgen. Die elektronische Antragstellung ist seit dem 1. März 2024 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) wieder möglich und läuft spätestens zum 31. Dezember 2026 endgültig aus. Mit Hilfe der Förderung setzen Anlagenbetreiber nicht-halogenierte Kältemittel ein und reduzieren dadurch die direkten Emissionen von treibhauswirksamen Gasen. Durch die Verwendung hocheffizienter Komponenten und Systeme verbrauchen geförderte Anlagen erheblich weniger Energie und verursachen dadurch deutlich geringere CO2-Emissionen aus der Stromerzeugung. Die Anlagen tragen so zu Energieeinsparungen und zum Klimaschutz bei und die Anlagenbetreiber sparen Betriebskosten.

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Brandschutz auf Parkflächen und Ladeplätzen für Elektrofahrzeuge

Brandschutz auf Parkflächen und Ladeplätzen für Elektrofahrzeuge

Der Verein Deutscher Ingenieure (VDI) hat zum August 2023 die aktualisierte Richtlinie VDI-EE 5950 Blatt 2 „Elektromobilität – Brandschutz auf Parkflächen und Ladeplätzen für Elektrofahrzeuge – Empfehlungen für Bestands- und Neubauten“ veröffentlicht. Die Expertenempfehlung liefert Hinweise zur brandsicheren Gestaltung von Garagen sowie offenen Parkflächen ohne Gebäude, mit einem besonderen Fokus auf Pkw. Die Empfehlungen gelten für Neubauten; für Bauwerke im Bestand werden Hinweise zur Anpassung gegeben.

Die aktualisierte Richtlinie bietet eine klare und umfassende Anleitung zur Minimierung von Brandschutzrisiken in Zusammenhang mit Elektromobilitätseinrichtungen. Sie enthält Empfehlungen für bauliche Maßnahmen, technische Ausrüstung und organisatorische Maßnahmen, um potenzielle Gefahren zu minimieren.

Zu den wichtigsten Punkten, die in der neuen Richtlinie behandelt werden, gehören:

  1. Trennung von Ladestationen und parkenden Fahrzeugen, um die Ausbreitung von Bränden zu verhindern.
  2. Empfehlungen zur Auswahl von feuerhemmenden Materialien für den Bau von Ladeinfrastruktur.
  3. Anforderungen an Löschsysteme und Brandfrüherkennungseinrichtungen.
  4. Maßnahmen zur Schulung des Personals und der Nutzer in Bezug auf den sicheren Umgang mit Elektrofahrzeugen und Ladeeinrichtungen.

Die VDI-Expertenempfehlung ist als Basis für Entscheidungen von Genehmigungsbehörden und Brandschutzdienststellen gemäß den landesrechtlichen Vorschriften nutzbar. Gleiches gilt für das Parken und Laden von E-Scootern, E-Bikes und E-Lastenrädern, etc. Sie gilt für private, betriebliche wie auch für öffentliche Park- und Lademöglichkeiten. Die Expertenempfehlung richtet sich an planende und ausführende Unternehmen, Parkflächenbetreibende, Immobilienverwaltende, Feuerwehren, Städte und Gemeinden sowie allgemein Bauherrinnen und Bauherren. Die VDI-EE 5950 Blatt 2 ist für 65 Euro inklusive MwSt. über den Beuth-Verlag beziehbar.

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Neuauflage der GEFMA-Richtlinie 190

Neuauflage der GEFMA-Richtlinie 190

Der Deutsche Verband für Facility Management gefma hat die Technische Regel GEFMA 190:2023-06 „Betreiberverantwortung 2.0 im Facility Management (inklusive ESG)“ überarbeitet. Änderungen ergeben sich für Eigentümer und Betreiber von baulichen Anlagen (inklusive Gebäudetechnik und Außenanlagen) in Deutschland vor allem in den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (Environmental, Social and Governance, ESG).

Damit gibt die Richtlinie GEFMA 190 klare Hinweise für einen zukunftssicheren Betrieb und eine nachhaltige Zusammenarbeit zwischen Auftraggebern und Auftragnehmern von Facility-Management-(FM)-Leistungen. Die Grundlage für die ESG-Aspekte bildet die Richtlinie GEFMA 163-1 „ESG im Facility Management“, in der unter anderem die wichtigen Weichenstellungen durch die EU-Taxonomie-Verordnung und die Corporate Sustainability Reporting Directive (künftige Notwendigkeit der Nachhaltigkeitsberichterstattung) dargestellt werden.

Die Betreiberverantwortung wird in der aktualisierten GEFMA 190 auf den Betrieb aller Arten von gewerblichen und öffentlichen Gebäuden bezogen, beispielsweise Verwaltungsgebäude, Produktions- und Lagergebäude, Energieanlagen und deren Gebäude, Verkaufsstätten, Versammlungs- und Sportstätten, Krankenhäuser und Pflegeheime, Hotels und Gaststätten, Schulen und Hochschulen, Flughäfen und Bahnhöfe, Messebauten usw. Auch auf Wohngebäude kann der Begriff des Betreibens angewandt werden, wenngleich hier nur einzelne Aspekte zutreffen (zum Beispiel Betrieb von Aufzugsanlagen, Feuerungsanlagen, Großgaragen innerhalb von Wohnanlagen). Selbst bei leerstehenden Gebäuden sind noch eine Reihe von Pflichten zur Wahrnehmung der Betreiberverantwortung im Sinne dieser Richtlinie zu beachten. GEFMA 190 kann für 231,12 EUR inkl. MwSt. über den Beuth-Verlag bezogen werden.

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Neue VDMA 15324 zur Behandlung und Verarbeitung von Aufzugs-Notrufen

Neue Richtlinie VDMA 15324 zur Behandlung und Verarbeitung von Aufzugs-Notrufen

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2023-17 vom 7. September 2023

Zum 1. Juni 2023 ist eine aktualisierte Fassung der Richtlinie VDMA 15324 „Behandlung und Verarbeitung von ‚Aufzugs-Notrufen‘, ausgelöst durch das Zweiwege-Kommunikationssystem“ erschienen und ersetzt damit die zuletzt gültige Fassung vom November 2019. Darauf weist die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hin.

Das aktualisierte Einheitsblatt des Vereins Deutscher Maschinen- und Anlagenbauer (VDMA), Fachverband Aufzüge und Fahrtreppen richtet sich an Betreiber von Aufzugsanlagen für den Personentransport und deren Dienstleister, einschließlich Interventionsdienst und Wartungsunternehmen. Für Aufzüge gelten zudem weitere Anforderungen aus der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) für ein Zwei-Wege-Kommunikationssystem, welche in der TRBS 3121:2018-10-10 „Technische Regeln für Betriebssicherheit – Betrieb von Aufzugsanlagen“ konkretisiert sind. Diese gelten für alle überwachungsbedürftigen Aufzüge mit Personenbeförderung nach der 2014/33/EU:2014-02-26 „Richtlinie 2014/33/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Aufzüge und Sicherheitsbauteile für Aufzüge“. Für Aufzüge nach der Maschinenrichtlinie gelten reduzierte Anforderungen. Es wird jedoch empfohlen, für diese Art von Aufzugsanlagen die gleichen Punkte zu erfüllen, wie für Aufzüge nach der Aufzugsrichtlinie.

Änderungen ergeben sich vor allem aus dem Kapitel 4.6 „Sonderthemen“. Dieses wird nun in 4.6 „Routineruf“ und 4.7 „Technische Meldungen“ aufgeteilt. So muss das Notrufsystem nach DIN EN 81-28:2022-08 „Sicherheitsregeln für die Konstruktion und den Einbau von Aufzügen – Aufzüge für den Personen- und Gütertransport – Teil 28: Fern-Notruf für Personen- und Lastenaufzüge“ zu Prüfzwecken regelmäßig das Eingangssignal eines Alarms automatisch simulieren (Routineruf) und nachfolgend eine Verbindung zur Aufzug-Notrufempfangsstelle über den selben Kommunikationsweg, wie er auch für den Notruf verwendet wird, aufbauen. Die Häufigkeit des Routinerufs kann vom Betreiber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festgelegt werden, darf jedoch nach EN 81-28 drei Tage nicht überschreiten. Das Fehlschlagen des Routinerufs wird im Fahrkorb angezeigt und der Betreiber muss sicherstellen, dass zusätzliche geeignete Maßnahmen ergriffen werden. Da der Routineruf die Überwachung des gesamten Übertragungsweges einschließt, ist eine weitere darüberhinausgehende Überwachung des Übertragungsweges nicht erforderlich.

Bei Unterschreiten der Mindestkapazität oder dem Ausfall der Ersatzstromversorgung muss eine Information an die Aufzug-Notrufleitzentrale erfolgen. Bei Erhalt dieser Meldung müssen geeignete Maßnahmen eingeleitet werden. Bei Eingang einer technischen Defektmeldung des Notrufsystems muss die Aufzug-Notrufleitzentrale geeignete Maßnahmen einleiten.

Die VDMA 15324:2023-06 liefert damit einen Leitfaden zur Behandlung und Verarbeitung von Aufzugs-Notrufen, die durch Zweiwege-Kommunikationssysteme ausgelöst werden. Zudem dient das Dokument als Empfehlung für die Befreiung von Personen aus Aufzugsanlagen und den Umgang mit eingehenden Meldungen in Leitstellen. Die VDMA 15324:2023-06 kann über den Beuth-Verlag zum Preis von 27,60 Euro inkl. MwSt. bezogen werden.

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Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

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VDMA 15324:2023-06 „Behandlung und Verarbeitung von ‚Aufzugs-Notrufen‘, ausgelöst durch das Zweiwege-Kommunikationssystem“ erschienen. #Aufzugnotruf #Leitstelle #Aufzug www.dgwz.de/neue-richtlinie-vdma-15324

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Neue VDMA 15324 zur Behandlung und Verarbeitung von Aufzugs-Notrufen

Bildquelle: Schindler Deutschland
Bildunterschrift: Zum 1. Juni 2023 ist eine aktualisierte Fassung der Technischen Regel VDMA 15324 „Behandlung und Verarbeitung von ‚Aufzugs-Notrufen‘, ausgelöst durch das Zweiwege-Kommunikationssystem“ erschienen.

Weiterführende Informationen
www.dgwz.de/themen/bau-gebaeudetechnik/aufzugsanlagen

Neue VDI 4645 zur Planung von Wärmepumpen

Neue VDI 4645 zu Planung, Errichtung, Betrieb von Wärmepumpen

Wer auf der Weltleitmesse der Heizungstechnik, der ISH, in Frankfurt war, für den war unübersehbar: Wärmepumpen werden zum wichtigsten Wärmeerzeuger in Gebäuden. Fast pünktlich dazu, zum 1. April 2023, ist die VDI-Richtlinie 4645 „Heizungsanlagen mit Wärmepumpen in Ein- und Mehrfamilienhäusern – Planung, Errichtung, Betrieb“ aktualisiert erschienen. Diese Richtlinie bietet einen umfassenden Leitfaden für die Planung, Ausführung und den Betrieb von elektrisch angetriebenen Wärmepumpen zur Raumheizung und Trinkwassererwärmung.

Die aktualisierte Technische Regel gibt detaillierte Empfehlungen zur Auswahl der geeigneten Wärmepumpe und zur Auslegung der Anlage, um eine hohe Effizienz und Zuverlässigkeit zu gewährleisten. Die Besonderheiten des Einbindens von Wärmepumpen in bestehende Heizanlagen werden ausführlich behandelt, ein Thema, das aktueller wohl kaum sein kann.

Sie ist damit ein wertvolles Werkzeug für Ingenieure, Planer, Installateure und andere Fachleute im Bereich der Gebäudetechnik, indem sie praxisnahe Anleitungen für die Umsetzung von energieeffizienten Konzepten in Gebäuden, gleich, ob Neubau oder Bestandsgebäude, bietet.

Gegenüber der Vorgängerversion gibt es unter anderem folgende Änderungen: Aktualisierung von benannten deutschen und europäischen Gesetzen und Verordnungen im Fließtext und im Anhang, Berücksichtigung von Energieberatern im Rahmen der Voruntersuchungen, textliche Präzisierungen zum Beispiel in der Tabelle für schalltechnische Anforderungen gemäß TA Lärm/VDI 2058. Ziel der Richtlinie ist die Vermeidung von Fehlfunktionen, Betriebsstörungen oder Schäden an Wärmepumpenanlagen sowie die Optimierung solcher Anlagen.

Nach den Plänen der Bundesregierung sollen ab 2024 jährlich mindestens 500.000 neue Wärmepumpen zum Heizen von Häusern installiert werden. Bis zum Jahr 2030 sollen es sechs Millionen werden. Zur Unterstützung ist beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) aktuell eine gesonderte „Bundesförderung Aufbauprogramm Wärmepumpe“ aufgelegt, um die Teilnahme von Handwerkern an Schulungen und fachpraktischen Anleitungen (Coaching) als Maßnahmen zur kurzfristigen Weiterqualifizierung zu fördern.

Autor: Harald Fonfara, Vorsitzender des Richtlinienausschusses der VDI 4645, VDI-Fachbereich Energie- und Umwelttechnik

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Neue VDI 4645 zur Planung von Wärmepumpen

Neue VDI 4645 zur Planung von Wärmepumpen

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2023-09 vom 28. März 2023

Zum 1. April 2023 erscheint eine aktualisierte Fassung der Technischen Regel VDI 4645 „Heizungsanlagen mit Wärmepumpen in Ein- und Mehrfamilienhäusern – Planung, Errichtung, Betrieb“. Darauf weist die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hin. Damit wird die zuletzt gültige Fassung vom August 2018 ersetzt.

Die überarbeitete Richtlinie behandelt die für die Planung von Wärmepumpenanlagen in Ein- und Mehrfamilienhäusern erforderlichen Schritte von der Voruntersuchung und Konzepterstellung bis zur Detailplanung. Ziel ist die Vermeidung von Fehlfunktionen, Betriebsstörungen oder Schäden an Wärmepumpenanlagen sowie die Optimierung solcher Anlagen. Enthalten sind weiterhin Hinweise zu empfohlenen hydraulischen Schaltungen, zur Dimensionierung von Anlagenkomponenten, zur Dokumentation, zur Inbetriebnahme der Anlage und Unterweisung des Betreibers und auch zu Kostenbetrachtungen. Im Anhang der Richtlinie sind Checklisten und Beispiele zur Unterstützung der Vorgehensweise bei der Planung enthalten. Auch das sinnvolle Zusammenwirken mit anderen Anlagenbauteilen, wie weiteren Wärmeerzeugern, Wärmespeicherung, -verteilung und -übergabe wird betrachtet.

Gegenüber der Vorgängerversion gibt es unter anderem folgende Änderungen: Aktualisierung von benannten deutschen und europäischen Gesetzen und Verordnungen im Fließtext und im Anhang, Berücksichtigung von Energieberatern im Rahmen der Voruntersuchungen, textliche Präzisierungen z. B. in der Tabelle für schalltechnische Anforderungen gemäß TA Lärm/VDI 2058.

„Die Besonderheiten des Einbindens von Wärmepumpen in bestehende Heizanlagen ist ein Thema, das aktueller wohl kaum sein kann. Die VDI 4645 ist damit ein wertvolles Werkzeug für Ingenieure, Planer, Installateure und andere Fachleute im Bereich der Gebäudetechnik, indem sie praxisnahe Anleitungen für die Umsetzung von energieeffizienten Konzepten in Gebäuden, gleich, ob Neubau oder Bestandsgebäude, bietet“, kommentiert Harald Fonfara, Vorsitzender des Richtlinienausschusses der VDI 4645, die innerhalb des VDI vom VDI-Fachbereich Energie- und Umwelttechnik betreut wird.

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Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

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Neue VDI 4645 „Heizungsanlagen mit Wärmepumpen in Ein- und Mehrfamilienhäusern – Planung, Errichtung, Betrieb“ zum 1. April 2023 veröffentlicht. #Wärmepumpen #VDI4645 #Seminar www.dgwz.de/neue-vdi-4645-planung-waermepumpen

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Neue VDI 4645 zur Planung von Wärmepumpen

Bildquelle: nikomsolftwaer – Stock.adobe
Bildunterschrift: Die neue VDI 4645 „Heizungsanlagen mit Wärmepumpen in Ein- und Mehrfamilienhäusern – Planung, Errichtung, Betrieb“ wird zum 1. April 2023 veröffentlicht.

Weiterführende Informationen
www.dgwz.de/vdi-4645

DGWZ sucht Referenten für Seminar "Sachkunde für Wärmepumpen nach VDI 4645"

Experten für Wärmepumpen als Referenten für Seminare gesucht

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2023-04 vom 25. Januar 2023

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) sucht ab sofort Fachexperten als Referenten für das Seminar „Sachkunde für Wärmepumpen nach VDI 4645“. Das Seminar behandelt alle Schritte zur Planung, Errichtung und Betrieb von Wärmepumpenanlagen in Ein- und Mehrfamilienhäusern. Das Seminar soll ab März 2023 regelmäßig bundesweit und online durchgeführt werden.

Für die Referententätigkeit werden Experten mit Vortragserfahrung gesucht, die zum Beispiel als Sachverständige, Techniker, Energieeffizienzberater, Meister des Sanitär-, Heizung- oder Kältehandwerks oder in Forschung und Entwicklung tätig sind.

Die Teilnehmer des Seminars sollen entsprechend der Richtlinie VDI 4645 Einblick in die Voruntersuchung, Konzepterstellung und Detailplanung, Betriebsart, Kältemittel, Jahresarbeitszahl, Heizleistung und Heizlastberechnung, Auslegung, Voraussetzung für einen Heizungstausch sowie in die Dokumentation, Inbetriebnahme und Prüfung erhalten. Zudem werden ihnen die gültigen rechtlichen Grundlagen und technischen Vorschriften vermittelt. Zielgruppen der Schulung sind Fachhandwerker, SHK-Installateure, Meister in der Wärme-, Kälte-, Raumluft-, Sanitär- und Elektrotechnik, TGA-Fachplaner, Ingenieure, Sachverständige und Energieberater, Technische Leiter sowie Gebäudebetreiber und Bauherren. Das Seminar schließt mit einer schriftlichen Prüfung ab.

Interessenten an der Referententätigkeit können sich direkt an Frau Rea Saleh, Telefon 06172 98185-28, E-Mail referenten@dgwz.de, wenden.

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Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

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DGWZ sucht Referenten für das Seminar „Sachkunde für Wärmepumpen nach VDI 4645“. www.dgwz.de/waermepumpen

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DGWZ sucht Referenten für Seminar "Sachkunde für Wärmepumpen nach VDI 4645"

Bildquelle: BWP
Bildunterschrift: Die DGWZ sucht Referenten für Seminar „Sachkunde für Wärmepumpen nach VDI 4645“.

Weiterführende Informationen
www.dgwz.de/waermepumpen

Neuer Entwurf VDI-MT 4645 Blatt 1

Neuer Entwurf VDI-MT 4645 Blatt 1 zur Planung und Dimensionierung von Wärmepumpen

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2022-18 vom 8. Dezember 2022

Für die Technische Regel VDI-MT 4645 Blatt 1 „Heizungsanlagen mit elektrisch angetriebenen Wärmepumpen in Ein- und Mehrfamilienhäusern – Planung, Errichtung, Betrieb – Schulungen, Prüfungen, Qualifizierungsnachweise“ wurde zum 1. Oktober 2022 ein neuer Entwurf veröffentlicht. Darauf weist die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hin. Die Einspruchsfrist endet am 31. Dezember 2022. Der Zusatz „MT“ („Mensch und Technik“) dient zur Kennzeichnung einer Richtlinie, die sich nicht ausschließlich mit Technik im Sinne einer Regel der Technik, sondern auch mit Fragestellungen gesellschaftlicher Relevanz befasst.

Grundsätzlich wurde der Entwurf zur Richtlinie umstrukturiert, die Inhalte sind allerdings nahezu identisch geblieben. Lediglich Kapitel 5.8. zum Thema „Sondervereinbarung“ wurde neu aufgenommen. In diesem sind Regelungen festgelegt, in welchen Fällen es möglich ist, die Prüfungen zum Fachkundigen auch ohne vorherige Schulung gemäß VDI-MT 4645 Blatt 1 zu absolvieren. So sollten Fachkundige an Schulungen teilgenommen haben, die sich an den Inhalten der VDI 4645 „Heizungsanlagen mit Wärmepumpen in Ein- und Mehrfamilienhäusern“ orientieren, beispielsweise bei Herstellern, Verbänden oder Kammern. Zudem müssen sie, um zur Prüfung zugelassen zu werden, die Schulungsinstitution angeben, sich bei einem Schulungspartner zu VDI-MT 4645 Blatt 1 registrieren, die aktuelle Fassung der Richtlinie erworben und an einem Prüfungsvorbereitungskurs zur Prüfung nach VDI 4645 teilgenommen haben.

Wärmepumpensysteme stellen erhöhte Anforderungen an Planung, Ausführung und Wartung. Aus diesem Grund hat die VDI-Gesellschaft Energie und Umwelt (GEU) mit einem Expertenkreis im März 2018 die VDI 4645 herausgegeben. Die Richtlinienreihe behandelt die für die Planung von Wärmepumpenanlagen in Ein- und Mehrfamilienhäusern erforderlichen Schritte von der Voruntersuchung und Konzepterstellung bis zur Detailplanung. Auf dieser Basis wurde ein Schulungskonzept für Errichter (E), Planer (P) sowie Planer und Errichter (PE) entwickelt und in der Richtlinie VDI-MT 4645 Blatt 1 standardisiert. Nach diesem Schulungskonzept sollen Fachleute weitergebildet werden, die an Planung, Errichtung und Betrieb von Wärmepumpenanlagen beteiligt sind. Ziel der Schulungen ist die Vermeidung von Fehlfunktionen, Betriebsstörungen oder Schäden sowie die Optimierung von Wärmepumpenanlagen. Zielgruppen sind vor allem Planer, Anlagenersteller, Fachhandwerker, Betreiber und Produktentwickler in der herstellenden Industrie. Schwerpunkte des Schulungskonzepts sind die Richtlinienreihen VDI 4645, VDI 4640 „Thermische Nutzung des Untergrunds“ sowie VDI 4650 „Berechnung der Jahresarbeitszahl von Wärmepumpenanlagen“.

„Die Wärmepumpentechnik bietet erhebliches Potenzial zur Verringerung von Energieverbrauch und CO2-Emissionen im Gebäudesektor. Um eine hohe Energieeffizienz zu erreichen, sind eine korrekte Planung und Dimensionierung sowie die sorgfältige Installation und der optimale Betrieb von enormer Bedeutung“, kommentiert Thomas Miksch, staatlich geprüfter Maschinenbau-Techniker, Energieeffizienzberater für Wohngebäude, Referent für Wärmepumpensysteme nach VDI 4645 sowie Dozent des Gebäudeenergieberater Ingenieure Handwerker Bundesverband e. V. (GIH) für den Fachbereich Wärmepumpen.

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Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Ansprechpartner
Ilka Klein
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 120
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
Telefon  06172 98185-30
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Neuer Entwurf VDI-MT 4645 Blatt 1:2022-10 „Heizungsanlagen mit elektrisch angetriebenen Wärmepumpen in Ein- und Mehrfamilienhäusern – Planung, Errichtung, Betrieb – Schulungen, Prüfungen, Qualifizierungsnachweise“ veröffentlicht. #VDI 4645 #Wärmepumpenheizung www.dgwz.de/entwurf-vdi-4645-blatt-1-heizungsanlagen-waermepumpen

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www.dgwz.de/entwurf-vdi-4645-blatt-1-heizungsanlagen-waermepumpen

Neuer Entwurf VDI-MT 4645 Blatt 1

Bildquelle: Stiebel Eltron
Bildunterschrift: Für die Technische Regel VDI-MT 4645 Blatt 1 wurde zum 1. Oktober 2022 ein neuer Entwurf veröffentlicht.  

Weiterführende Informationen
www.dgwz.de/themen/bau-gebaeudetechnik/waermepumpen

VDI 6026 Blatt 1:2022-08

Dokumentation in der TGA

Zum August 2022 wurde die überarbeitete Richtlinie VDI 6026 Blatt 1 „Dokumentation in der technischen Gebäudeausrüstung (TGA) – Inhalte und Beschaffenheit von Planungs-, Ausführungs- und Revisionsunterlagen“ veröffentlicht.

Die VDI-Richtlinie stellt die Anforderungen an den Umfang der Unterlagen dar, die im Rahmen der Planung, Ausführung oder des Betreibens eines Projekts der Technischen Gebäudeausrüstung (TGA) von Bauherren/Auftraggebern, Architekten, Fachplanern, ausführenden Firmen und Betreibern zu erstellen sind.

Der Inhalt der zu erstellenden Unterlagen ist in gewerkebezogenen Dokumentationstabellen zusammengefasst. Es wird der Informationsgehalt der Unterlagen in der jeweiligen Planungs- bzw. der Erstellungsphase beschrieben. Grundsätzlich unterliegen die jeweiligen Planungsphasen einer sukzessiven Abfolge, das heißt, der Beginn einer einzelnen Phase bedingt den Abschluss der vorgelagerten Phase. Damit ist eine effiziente Umsetzung gewährleistet, da der Verfasser der jeweiligen Planungsphase darauf vertrauen kann, dass ihm eine vollständige und abgeschlossene Dokumentation aus den vorgelagerten Phasen zur Verfügung steht. Darüber hinaus werden die Schnittstellen zwischen den jeweiligen Gewerken der TGA untereinander aufgezeigt und die Voraussetzung für jede Dokumentationsphase dargestellt. Es werden Grundleistungen der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) und den nach Teil C der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/C) zu erstellenden Unterlagen besondere Leistungen dargestellt, um die oben genannten Anforderungen zu erfüllen. Die Vergütung zur Erstellung der Dokumentationsunterlagen setzt eine vertragliche Regelung voraus.

Die Richtlinie VDI 6026 Blatt 1 wurde erarbeitet, um die genannten Prozesse zu standardisieren und zu beschleunigen. Die frühzeitige und angemessene Dokumentation der verschiedenen Bauabschnitte erleichtert die Arbeit und den Übergang in den nächsten Abschnitt. Sie hilft auch gegebenenfalls bei der Fehlersuche und bei der Nachbearbeitung abgeschlossener Phasen.

Herausgeber der VDI 6026 Blatt 1 „Dokumentation in der technischen Gebäudeausrüstung – Inhalte und Beschaffenheit von Planungs-, Ausführungs- und Revisionsunterlagen“ ist die VDI-Gesellschaft Bauen und Gebäudetechnik (GBG).

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Schlagwortarchiv für: Richtlinie

Übersicht zur Richtlinie VDMA 15324 zur Behandlung und Verarbeitung von Aufzugs-Notrufen

Übersicht zur Richtlinie VDMA 15324 zur Behandlung und Verarbeitung von Aufzugs-Notrufen

Einführung | Weitere Informationen

Einführung

Am 1. Juni 2023 wurde eine aktulaisierte Version der VDMA-Richtlinie 15324 mit dem Titel „Behandlung und Verarbeitung von Notrufen in Aufzügen, ausgelöst durch das Zweiwege-Kommunikationssystem“ veröffentlicht. Diese Aktualisierung tritt an die Stelle der bisher gültigen Version, die im November 2019 veröffentlicht wurde.

Das aktualisierte Einheitsblatt, das vom Verein Deutscher Maschinen- und Anlagenbauer (VDMA) herausgegeben wurde und dem Fachverband Aufzüge und Fahrtreppen angehört, richtet sich an Betreiber von Aufzugsanlagen für den Personentransport und deren Dienstleister. Hierzu gehören auch Interventionsdienste und Wartungsunternehmen. Zusätzlich zu den Anforderungen der VDMA-Richtlinie gibt es spezifische Vorschriften aus der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) in Bezug auf Zweiwege-Kommunikationssysteme für Aufzüge. Diese Vorschriften werden in der Technischen Regel für Betriebssicherheit TRBS 3121:2018-10-10 „Technische Regeln für Betriebssicherheit – Betrieb von Aufzugsanlagen“ näher erläutert. Diese Vorschriften sind verbindlich für alle Aufzüge, die der Überwachungspflicht unterliegen und Personen befördern, wie es in der Richtlinie 2014/33/EU des Europäischen Parlaments festgelegt ist.

Weitere Informationen

Stichworte

Aufzugsnotruf, Aufzug, Notrufe, VDMA 15324:2023-06, Betriebssicherheitsverordnung, BetrSichV, Zwei-Wege-Kommunikationssystem, Aufzugsanlagen, TRBS 3121, 2014/33/EU, Personenbeförderung, Richtlinie, Technische Regel, VDMAEinheitsblatt

VDI 4645 Heizungsanlagen mit Wärmepumpen in Ein- und Mehrfamilienhäusern – Planung, Errichtung, Betrieb

VDI 4645

Heizungsanlagen mit Wärmepumpen in Ein- und Mehrfamilienhäusern – Planung, Errichtung, Betrieb

Übersicht | Inhalt | Richtlinie bestellen | Weitere Informationen

Übersicht

Die Richtlinie behandelt die für die Planung von Wärmepumpenanlagen in Ein- und Mehrfamilienhäusern erforderlichen Schritte von der Voruntersuchung und Konzepterstellung bis zur Detailplanung. Sie gibt Hinweise zu empfohlenen hydraulischen Schaltungen, zur Dimensionierung von Anlagenkomponenten, zur Dokumentation, zur Inbetriebnahme der Anlage und  Unterweisung des Betreibers und auch zu Kostenbetrachtungen. Im Anhang der Richtlinie sind Checklisten und Beispiele zur Unterstützung der Vorgehensweise bei der Planung enthalten. Auch  das sinnvolle Zusammenwirken mit anderen Anlagenbauteilen, wie weiteren Wärmeerzeugern, Wärmespeicherung, -verteilung und -übergabe wird betrachtet.

Für diese Richtlinie ist das VDI-Gremium „Qualitätssicherung von Wärmepumpen-Schulungen“ zuständig.

Die aktuell gültige Richtlinie VDI 4645:2023-04 tritt im April 2023 in Kraft und ersetzt die Richtlinie VDI 4645:2018-03 vom März 2018.

Inhalt

Inhaltsverzeichnis DIN VDE V 0108-100-1

Inhalt zur Richtlinie VDI 4645

  • Vorbemerkung
  • Einleitung

1 Anwendungsbereich

2 Normative Verweise

3 Begriffe

4 Formelzeichen, Abkürzungen und Indizes

5 Bilanzgrenzen und Effizienzbetrachtung

5.1 Bilanzgrenzen

5.2 Effizienzbetrachtung einer Elektro-Wärmepumpe

5.3 Effizienzbetrachtung einer Gas-Wärmepumpe

6 Voruntersuchung

6.1 Genehmigungsrechtliche Rahmenbedingungen

6.2 Energiebezug

6.3 Besonderheiten bei Elektro-Wärmepumpen

6.4 Besonderheiten bei mit Brennstoff angetriebenen Wärmepumpen

6.5 Anforderungen an den Aufstellraum

7 Zuständigkeiten – Energieversorger, Behörden, Bergamt, Handwerk, Planung

8 Grundlagenermittlung

8.1 Bestandsaufnahme

8.2 Heizlast

8.3 Wärmeübergabe

8.4 Gebäudekühlung

8.5 Trinkwassererwärmung

8.6 Dimensionierung der Wärmepumpe

8.7 Betriebsweise

8.8 Wärmespeicher

8.9 Wärmequellen

8.10 Nutzung von Solarenergie

8.11 Anlagenkonzept

8.12 Angebotserstellung

9 Detailplanung der Komponenten und der Gesamtanlage

9.1 Vorbereitung der Detailplanung

9.2 Heizlast

9.3 Wärmeübergabe

9.4 Gebäudekühlung

9.5 Trinkwassererwärmung

9.6 Dimensionierung der Wärmepumpe

9.7 Auswahl der Betriebsweise der Wärmepumpe

9.8 Wärmespeicher und deren Dimensionierung

9.9 Wärmequellen

9.10 Nutzung von Solarenergie

9.11 Anlagenkonzept

9.12 Erstellung der Ausführungs- und Genehmigungsunterlagen

10 Auftragsvergabe

11 Inbetriebnahme und Unterweisung

11.1 Inbetriebnahme der Anlage

11.2 Dokumentation und Unterweisung des Nutzers

12 Inspektion und Wartung der Anlage

Anhang A Relevante Gesetze, Verordnungen, Normen

Anhang B Auslegungsbeispiel für ein Flächenheizsystem

Anhang C Auslegungsbeispiel für ein Heizkörpersystem

Anhang D Checkliste – Konzept- und Detailplanung von Wärmepumpenanlagen

Anhang E Ablaufplan zur Festlegung von Betriebsweisen und Wahl der Wärmepumpe

Anhang F Hydraulische Schaltungen

Anhang G Effizienzbewertung von Elektro-Wärmepumpen

Anhang H Kostenrechnung für eine Elektro-Wärmepumpe

Anhang I Beispiel Anlagenbuch F-Gase-Verordnung

Anhang J Zapfprofile

Anhang K Berechnungsbeispiel zur Auswahl der Wärmepumpe und Dimensionierung der Bauteile

Anhang L Checklisten für Inbetriebnahme/Reglereinstellungen, Fehlersuche, Sicherheitsüberprüfungen und Wartungs-/Inspektionsarbeiten

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Stichwörter

Heizungsanlagen, Wärmepumpen, Wärmepumpenanlagen, Ein- und Mehrfamilienhäusern, VDI 4645, VDI 4645:2023-04, Planung, Errichtung, Betrieb, Richtlinie, Norm, Vorschrift, Technische Regel, kaufen, bestellen, download

VDI 2166 Blatt 2

VDI 2166 Blatt 2
Planung elektrischer Anlagen in Gebäuden – Hinweise für die Elektromobilität

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Übersicht

Neben Fahrzeugen mit alleinigem Antrieb durch einen Verbrennungsmotor steigt die Anzahl der elektrisch ladbaren Hybridfahrzeuge, Elektrofahrzeuge und elektrisch angetriebenen oder unterstützten Zweiräder. Die Ladeinfrastruktur muss daher bei der Planung von Gebäuden berücksichtigt werden. Die Richtlinie VDI 2166 Blatt 2 gilt für die Ausstattung von Gebäuden mit Ladeplätzen für die Elektromobilität sowie die Ausstattung und Gestaltung der Ladeplätze selbst.

Sie gibt Empfehlungen für:

  • Wohngebäude,
  • Verkaufsstätten,
  • Arbeitsstätten,
  • Parkhäuser
  • und Tiefgaragen.

Die Richtlinie hilft Planern, Architekten und Bauherren die Ladeinfrastruktur für die oben genannten Fahrzeuge in oder an Gebäuden zu integrieren.

Die aktuell gültige Richtlinie VDI 2166 Blatt 2:2020-09 ist im September 2020 in Kraft getreten und ersetzt die VDI 2166 Blatt 2:2015-10 vom Oktober 2015.

Inhalt

Inhaltsverzeichnis (PDF)Inhaltsverzeichnis DIN VDE V 0108-100-1

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Inhaltsverzeichnis DIN VDE V 0108-100-1Normen für Ladestationen bestellen

Weitere Informationen

Stichworte

VDI, VDI 2166, VDI 2166 Blatt 2, Elektroautos, Elektrofahrzeuge, Elektromobilität, Energiebedarf, Gebäudeplanung, Gebäudetechnik, Ladeinfrastruktur, Ladeplätze, Ladesäulen, Ladestationen, Leitfaden, Neubauten, Planung

Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit

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Übersicht

Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist am 21. August 1996 in Kraft getreten und dient der Umsetzung der EU-Richtlinien zum Arbeitsschutz. Ziel des Gesetzes ist, die Sicherheit und Gesundheit aller Beschäftigten in Deutschland durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu sichern und zu verbessern. Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen durchzusetzen und die Arbeit menschengerecht zu gestalten. Die Maßnahmen müssen dabei auf ihre Wirksamkeit überprüft und gegebenenfalls angepasst werden.

Das Arbeitsschutzgesetz gilt für alle volljährigen Arbeitnehmer einschließlich Auszubildender, vorausgesetzt es handelt sich um ein Beschäftigungsverhältnis in Form eines Arbeitsvertrages nach § 611a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Für Beamte gilt das ArbSchG so weit wie es von den einzelnen Bundesländern im Landesrecht geregelt ist.

Verordnungen im Rahmen der Arbeitsschutzgesetze:

  • Arbeitsstättenverordnung
  • Baustellenverordnung
  • Betriebssicherheitsverordnung
  • Bildschirmarbeitsverordnung
  • Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung
  • Lastenhandhabungsverordnung
  • PSA-Benutzungsverordnung

Inhalt

Normenbestellung FeststellanlagenArbSchG  Arbeitsschutzgesetz (Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz BMJV)

Erster Abschnitt
Allgemeine Vorschriften
§ 1 Zielsetzung und Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen

Zweiter Abschnitt
Pflichten des Arbeitgebers
§ 3 Grundpflichten des Arbeitgebers
§ 4 Allgemeine Grundsätze
§ 5 Beurteilung der Arbeitsbedingungen
§ 6 Dokumentation
§ 7 Übertragung von Aufgaben
§ 8 Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber
§ 9 Besondere Gefahren
§ 10 Erste Hilfe und sonstige Notfallmaßnahmen
§ 11 Arbeitsmedizinische Vorsorge
§ 12 Unterweisung
§ 13 Verantwortliche Personen
§ 14 Unterrichtung und Anhörung der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes

Dritter Abschnitt
Pflichten und Rechte der Beschäftigten
§ 15 Pflichten der Beschäftigten
§ 16 Besondere Unterstützungspflichten
§ 17 Rechte der Beschäftigten

Vierter Abschnitt
Verordnungsermächtigungen
§ 18 Verordnungsermächtigungen
§ 19 Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaften und zwischenstaatliche Vereinbarungen

Vereinbarungen
§ 20 Regelungen für den öffentlichen Dienst

Fünfter Abschnitt
Gemeinsame deutsche Arbeitsschutzstrategie
§ 20a Gemeinsame deutsche Arbeitsschutzstrategie
§ 20b Nationale Arbeitsschutzkonferenz

Sechster Abschnitt
Schlußvorschriften
§ 21 Zuständige Behörden, Zusammenwirken mit den Trägern der gesetzlichen

Unfallversicherung
§ 22 Befugnisse der zuständigen Behörden
§ 23 Betriebliche Daten, Zusammenarbeit mit anderen Behörden, Jahresbericht, Bundesfachstelle
§ 24 Ermächtigung zum Erlaß von allgemeinen Verwaltungsvorschriften
§ 24a Ausschuss für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit
§ 25 Bußgeldvorschriften
§ 26 Strafvorschriften

Weitere Informationen

Stichworte

Arbeitsschutzgesetz, ArbSchG, Gesetze, Vorschrift, Richtlinie, Arbeitssicherheit, Arbeitsschutz, Pflichten, Maßnahmen

TRBS 1203 Zur Prüfung Befähigte Person

TRBS 1203 Zur Prüfung Befähigte Person

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Übersicht

Diese TRBS 1203 konkretisiert im Rahmen ihres Anwendungsbereichs die Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung. Bei Einhaltung der Technischen Regeln kann der Arbeitgeber insoweit davon ausgehen, dass die entsprechenden Anforderungen der Verordnung erfüllt sind. Wählt der Arbeitgeber eine andere Lösung, muss er damit mindestens die gleiche Sicherheit und den gleichen Gesundheitsschutz für die Beschäftigten erreichen.

Die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse für die Verwendung von Arbeitsmitteln wieder.

Sie werden vom Ausschuss für Betriebssicherheit ermittelt bzw. angepasst und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Gemeinsamen Ministerialblatt bekannt gegeben.

Inhalt

Technische Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1203 Zur Prüfung befähigte Person

Normenbestellung FeststellanlagenTRBS 1203 Zur Prüfung Befähigte Person

1 Anwendungsbereich

2 Allgemeine Anforderungen

3 Anforderungenan zur Prüfung befähigte Personen für Prüfungen an bestimmten Arbeitsmitteln

4 Anforderungen an zur Prüfung befähigte Personen für Prüfungen an Arbeitsmittelnnach Anhang3 BetrSichV

Anhang 1 Beispiele für Anforderungen an zur Prüfung befähigte Personen

Anhang 2 Übersichtstabelle

Weitere Informationen

Stichworte

TRBS 1203, Technische Regeln für Betriebssicherheit, Vorschrift, Richtlinie, Anerkannte Regel der Technik, Prüfung, befähigte Person

DIN EN IEC 62485-2 Sicherheitsanforderungen an Sekundär-Batterien und Batterieanlagen Teil 2: Stationäre Batterien

DIN EN IEC 62485 – 2 Sicherheitsanforderungen an Sekundär-Batterien und Batterieanlagen

DIN EN IEC 62485 – 2 Sicherheitsanforderungen an Sekundär-Batterien und Batterieanlagen – Teil 2: Stationäre Batterien

Übersicht | Norm bestellen | Inhalt | Weitere Informationen | Stichworte

Übersicht

Die Norm DIN EN IEC 62485-2 „Sicherheitsanforderungen an Sekundär-Batterien und Batterieanlagen – Teil 2: Stationäre Batterien“ ist anwendbar für stationäre Sekundär-Batterien und Batterieanlagen mit einer maximalen Nennspannung von 1500 V DC. Sie beschreibt die wesentlichen Maßnahmen zum Schutz gegen Gefahren durch Elektrizität, Gasemission und Elektrolyt. Zusätzlich sind Maßnahmen beschrieben, die der Aufrechterhaltung der funktionalen Sicherheit von Batterien dienen.
Die Norm bestimmt die Anforderungen an Sicherheitsaspekte im Zusammenhang mit Errichtung, Anwendung, Inspektion, Instandhaltung und Entsorgung. Sie schließt Blei- und NiCd-/NiMH-Batterien ein. Beispiele für die Hauptanwendung sind Telekommunikation, der Betrieb von Kraftwerken, zentrale Notbeleuchtung und Alarmsysteme, unterbrechungsfreie Stromversorgung, sationäres Anlassen von Motoren und Photovoltaikanlagen.

Für die Norm ist die Kommission K 371 „Akkumulatoren“ der Deutschen Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik (DKE) in DIN und VDE zuständig. Die aktuell gültige Norm DIN EN IEC 62485-2:2019-04 ist im April 2019 in Kraft getreten und ersetzt die DIN EN IEC 62485-2:2001-12.

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Inhaltsverzeichnis DIN VDE V 0108-100-1Normen zu Sicherheitsbeleuchtung bestellen

Inhalt

Inhaltsverzeichnis DIN EN IEC 62485-2Inhaltsverzeichnis DIN EN IEC 62485-2:2019-04

Weitere Informationen

Stichworte

  • Notbeleuchtung, Sicherheitsbeleuchtung, Ersatzbeleuchtung
  • Sicherheitsleitsysteme, Sicherheitszeichen, Sicherheitskennzeichen
  • Rettungswege, Notausgang, Notbetrieb
  • DIN VDE, Norm, Vorschrift, DIN EN IEC 62485-2
DIN EN IEC 62485-1 Sicherheitsanforderungen an Sekundär-Batterien und

DIN EN IEC 62485 – 1 Sicherheitsanforderungen an Sekundär-Batterien und Batterieanlagen

DIN EN IEC 62485 – 1 Sicherheitsanforderungen an Sekundär-Batterien und Batterieanlagen – Teil 1: Allgemeine Sicherheitsinformationen

Übersicht | Norm bestellen | Weitere Informationen | Stichworte

Übersicht

Die Norm DIN EN IEC 62485-1 „Sicherheitsanforderungen an Sekundär-Batterien und Batterieanlagen – Teil 1: Allgemeine Sicherheitsinformationen“ befasst sich mit Sicherheitsfragen unter Berücksichtigung der Gefahren durch Elektrizität (Installation, Laden, Entladen). Im Wesentlichen werden die Anforderungen und Festlegungen für Blei-Batterien und für Nickel-Cadium-Batterien getroffen.

Für die Norm ist die Kommission K 371 „Akkumulatoren“ der Deutschen Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik (DKE) in DIN und VDE zuständig. Die aktuell gültige Norm DIN EN IEC 62485-1:2019-01 ist im Januar 2019 in Kraft getreten und ersetzt die DIN EN IEC 62485-1:2011-10.

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Weitere Informationen

Stichworte

Notbeleuchtung, Sicherheitsbeleuchtung, Ersatzbeleuchtung, Sicherheitsleitsysteme, Sicherheitszeichen, Sicherheitskennzeichen, Rettungswege, Notausgang, Notbetrieb, DIN VDE, Norm, Vorschrift, DIN EN IEC 62485-1

DIN EN IEC 60598-2-22 Leuchten – Teil 2-22: Besondere Anforderungen – Leuchten für Notbeleuchtung

DIN EN IEC 60598-2-22 Leuchten – Teil 2-22: Besondere Anforderungen – Leuchten für Notbeleuchtung

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Übersicht

Die Norm DIN EN IEC 60598-2-22 enthält einen Vorschlag, der die Verwendung des EOFx-Faktors (elektrische Parameter) oder des Stroms im Notbetrieb (I Notbetrieb) für Leuchten nach IEC 60598-2-22 vorsieht. Dieser wird parallel mit einem Vorschlag zu IEC 61347-2-7 (34 C/ 1162/CD) behandelt, der Einzelheiten zur Einführung des EOFx-Faktor für Betriebsgeräte beinhaltet. Grund hierfür ist, dass die Lichtabgabe von LED Lichtquellen auch von der Temperatur abhängt. Deswegen sieht die Norm für Betriebsgeräte die Messung des Verhältnisses der elektrischen Parameter vor, da die direkte Messung des EBLF nicht praxisgerecht ist.

Die aktuell gültige Norm DIN EN IEC 60598-2-22:2023-07 ist im Juli 2023 in Kraft getreten und ersetzt die DIN EN 60598-2-22:2020-12.

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Weitere Informationen

Stichworte

  • Notbeleuchtung, Sicherheitsbeleuchtung, Ersatzbeleuchtung
  • Sicherheitsleitsysteme, Sicherheitszeichen, Sicherheitskennzeichen
  • Rettungswege, Notausgang, Notbetrieb
  • DIN VDE, Norm, Vorschrift, DIN EN IEC 60598-2-22

DIN EN 50171 Zentrale Stromversorgungssysteme

DIN EN 50171 Zentrale Stromversorgungssysteme

Inhalt | Norm bestellen | Weitere Informationen | Stichworte

Die Norm DIN EN 50171 „Zentrale Stromversorgungssysteme“ legt die allgemeinen Anforderungen an zentrale Stromversorgungssysteme für eine unabhängige Energieversorgung von notwendigen Sicherheitseinrichtungen fest.

Die zentralen Sicherheitsstromversorgungssysteme sind dafür vorgesehen, bei Ausfall der allgemeinen Stromversorgung die Sicherheitsbeleuchtung für Rettungswege zu versorgen, und können für die Versorgung anderer notwendiger Sicherheitseinrichtungen geeignet sein, wie zum Beispiel für elektrische Stromkreise automatischer Feuerlöscheinrichtungen, Personensuchanlagen und signalgebende Sicherheitseinrichtungen, Rauchabzugseinrichtungen und CO-Warnanlagen. Verschiedene Einrichtungen sollten jedoch nicht mit demselben zentralen Sicherheitsstromversorgungssystem kombiniert werden. Ausgeschlossen vom Anwendungsbereich der Norm ist das Stromversorgungssystem für Feueralarm, das in EN 54 behandelt wird

Zuständig für die Norm ist das DKE/K 331 „Leistungselektronik“ der Deutsche Kommission Elektrotechnik (DKE) Elektronik Informationstechnik im DIN und VDE. Die aktuell gültige Norm DIN EN 50171:2022-10 ist im Oktober 2022 in Kraft getreten und ersetzt die DIN EN 50171:2013-07 vom Juli 2013.

Inhalt

1 Anwendungsbereich

2 Normative Verweisungen

3 Begriffe

4 Arten zentraler Stromversorgungssysteme

5 Betriebsbedingungen und Anforderungen

6 Konstruktion

7 Hinweise für die Errichtung und den Betrieb zentraler Stromversorgungssysteme

Anhang A (informativ)

Systemprüfung

Bilder

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Inhaltsverzeichnis DIN VDE V 0108-100-1Normen zu Sicherheitsbeleuchtung bestellen

Weitere Informationen

Stichworte

Notbeleuchtung, Sicherheitsbeleuchtung, Stromversorgungssysteme, Sicherheitsleitsysteme, Sicherheitszeichen, Sicherheitskennzeichen, Rettungswege, Notausgang, Norm, Vorschrift, DIN EN 50171

DIN EN 1838 Angewandte Lichttechnik – Notbeleuchtung

DIN EN 1838 Angewandte Lichttechnik – Notbeleuchtung

Übersicht | Norm bestellen | Inhalt | Weitere Informationen | Stichworte

Übersicht

Die Norm DIN EN 1838 „Angewandte Lichttechnik – Notbeleuchtung“ legt die Anforderungen an Not-und Sicherheitsbeleuchtungssysteme fest, die in Gebäuden installiert sind. Eine normgerechte Sicherheitsbeleuchtung muss sicherstellen, dass bei einem Netzausfall Flucht- und Rettungspläne sowie sicherheitsrelevante Bereiche ausreichend beleuchtet sind.

Für die aktuelle Norm ist der Nationale Ausschuss „Notbeleuchtung“ (NA 058-00-16 AA) bei DIN zuständig. Die aktuell gültige Norm DIN EN 1838:2019-11 ist im November 2019 in Kraft getreten und ersetzt die DIN EN 1838:1999-07.

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Normen für Sicherheitsbeleuchtung bestellenInhaltsverzeichnis DIN VDE V 0108-100-1

Inhalt

Nationales Vorwort

  • Änderungen
  • Frühere Ausgaben

Vorwort

Einleitung

1 Anwendungsbereich

2 Normative Verweisungen

3 Begriffe

4 Sicherheitsbeleuchtung

4.1 Allgemein

4.2 Sicherheitsbeleuchtung für Rettungswege

4.3 Antipanikbeleuchtung

4.4 Sicherheitsbeleuchtung für Arbeitsplätze mit besonderer Gefährdung

4.5 Ersatzbeleuchtung

5 Sicherheitszeichen

5.1 Allgemeines

5.2 Zu berücksichtigende Sicherheitszeichen

5.3 Anforderungen an Sicherheitszeichen

5.4 Leuchtdichte von Sicherheitszeichen

5.5 Erkennungsweite

Anhang A Messung von Leuchtdichte und Beleuchtungsstärke (normativ)

A.1 Messung der Leuchtdichte von Zeichen

A.2 Geräte für Vor-Ort-Messungen

Anhang B A-Abweichung (informativ)

Literaturhinweise (informativ)

Nationaler Anhang NA Literaturhinweise (informativ)

Anhang A Beispiele für Flucht- und Rettungspläne (informativ)

Literaturhinweise (informativ)

Nationaler Anhang (NA)

Weitere Informationen

Stichworte

  • Notbeleuchtung, Sicherheitsbeleuchtung, Ersatzbeleuchtung
  • Sicherheitsleitsysteme, Sicherheitszeichen, Sicherheitskennzeichen
  • Rettungswege, Notausgang
  • DIN VDE, Norm, Vorschrift, DIN EN 1838