Schlagwortarchiv für: Richtlinie

DGWZ sucht Referenten für Seminar "Sachkunde für Wärmepumpen nach VDI 4645"

Experten für Wärmepumpen als Referenten für Seminare gesucht

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2023-04 vom 25. Januar 2023

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) sucht ab sofort Fachexperten als Referenten für das Seminar „Sachkunde für Wärmepumpen nach VDI 4645“. Das Seminar behandelt alle Schritte zur Planung, Errichtung und Betrieb von Wärmepumpenanlagen in Ein- und Mehrfamilienhäusern. Das Seminar soll ab März 2023 regelmäßig bundesweit und online durchgeführt werden.

Für die Referententätigkeit werden Experten mit Vortragserfahrung gesucht, die zum Beispiel als Sachverständige, Techniker, Energieeffizienzberater, Meister des Sanitär-, Heizung- oder Kältehandwerks oder in Forschung und Entwicklung tätig sind.

Die Teilnehmer des Seminars sollen entsprechend der Richtlinie VDI 4645 Einblick in die Voruntersuchung, Konzepterstellung und Detailplanung, Betriebsart, Kältemittel, Jahresarbeitszahl, Heizleistung und Heizlastberechnung, Auslegung, Voraussetzung für einen Heizungstausch sowie in die Dokumentation, Inbetriebnahme und Prüfung erhalten. Zudem werden ihnen die gültigen rechtlichen Grundlagen und technischen Vorschriften vermittelt. Zielgruppen der Schulung sind Fachhandwerker, SHK-Installateure, Meister in der Wärme-, Kälte-, Raumluft-, Sanitär- und Elektrotechnik, TGA-Fachplaner, Ingenieure, Sachverständige und Energieberater, Technische Leiter sowie Gebäudebetreiber und Bauherren. Das Seminar schließt mit einer schriftlichen Prüfung ab.

Interessenten an der Referententätigkeit können sich direkt an Frau Rea Saleh, Telefon 06172 98185-28, E-Mail referenten@dgwz.de, wenden.

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Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Ansprechpartner
Dr. Barbara Löchte
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 120
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
Telefon  06172 98185-30
Telefax   06172 98185-99
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DGWZ sucht Referenten für das Seminar „Sachkunde für Wärmepumpen nach VDI 4645“. www.dgwz.de/waermepumpen

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DGWZ sucht Referenten für Seminar "Sachkunde für Wärmepumpen nach VDI 4645"

Bildquelle: BWP
Bildunterschrift: Die DGWZ sucht Referenten für Seminar „Sachkunde für Wärmepumpen nach VDI 4645“.

Weiterführende Informationen
www.dgwz.de/waermepumpen

Neuer Entwurf VDI-MT 4645 Blatt 1

Neuer Entwurf VDI-MT 4645 Blatt 1 zur Planung und Dimensionierung von Wärmepumpen

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2022-18 vom 8. Dezember 2022

Für die Technische Regel VDI-MT 4645 Blatt 1 „Heizungsanlagen mit elektrisch angetriebenen Wärmepumpen in Ein- und Mehrfamilienhäusern – Planung, Errichtung, Betrieb – Schulungen, Prüfungen, Qualifizierungsnachweise“ wurde zum 1. Oktober 2022 ein neuer Entwurf veröffentlicht. Darauf weist die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hin. Die Einspruchsfrist endet am 31. Dezember 2022. Der Zusatz „MT“ („Mensch und Technik“) dient zur Kennzeichnung einer Richtlinie, die sich nicht ausschließlich mit Technik im Sinne einer Regel der Technik, sondern auch mit Fragestellungen gesellschaftlicher Relevanz befasst.

Grundsätzlich wurde der Entwurf zur Richtlinie umstrukturiert, die Inhalte sind allerdings nahezu identisch geblieben. Lediglich Kapitel 5.8. zum Thema „Sondervereinbarung“ wurde neu aufgenommen. In diesem sind Regelungen festgelegt, in welchen Fällen es möglich ist, die Prüfungen zum Fachkundigen auch ohne vorherige Schulung gemäß VDI-MT 4645 Blatt 1 zu absolvieren. So sollten Fachkundige an Schulungen teilgenommen haben, die sich an den Inhalten der VDI 4645 „Heizungsanlagen mit Wärmepumpen in Ein- und Mehrfamilienhäusern“ orientieren, beispielsweise bei Herstellern, Verbänden oder Kammern. Zudem müssen sie, um zur Prüfung zugelassen zu werden, die Schulungsinstitution angeben, sich bei einem Schulungspartner zu VDI-MT 4645 Blatt 1 registrieren, die aktuelle Fassung der Richtlinie erworben und an einem Prüfungsvorbereitungskurs zur Prüfung nach VDI 4645 teilgenommen haben.

Wärmepumpensysteme stellen erhöhte Anforderungen an Planung, Ausführung und Wartung. Aus diesem Grund hat die VDI-Gesellschaft Energie und Umwelt (GEU) mit einem Expertenkreis im März 2018 die VDI 4645 herausgegeben. Die Richtlinienreihe behandelt die für die Planung von Wärmepumpenanlagen in Ein- und Mehrfamilienhäusern erforderlichen Schritte von der Voruntersuchung und Konzepterstellung bis zur Detailplanung. Auf dieser Basis wurde ein Schulungskonzept für Errichter (E), Planer (P) sowie Planer und Errichter (PE) entwickelt und in der Richtlinie VDI-MT 4645 Blatt 1 standardisiert. Nach diesem Schulungskonzept sollen Fachleute weitergebildet werden, die an Planung, Errichtung und Betrieb von Wärmepumpenanlagen beteiligt sind. Ziel der Schulungen ist die Vermeidung von Fehlfunktionen, Betriebsstörungen oder Schäden sowie die Optimierung von Wärmepumpenanlagen. Zielgruppen sind vor allem Planer, Anlagenersteller, Fachhandwerker, Betreiber und Produktentwickler in der herstellenden Industrie. Schwerpunkte des Schulungskonzepts sind die Richtlinienreihen VDI 4645, VDI 4640 „Thermische Nutzung des Untergrunds“ sowie VDI 4650 „Berechnung der Jahresarbeitszahl von Wärmepumpenanlagen“.

„Die Wärmepumpentechnik bietet erhebliches Potenzial zur Verringerung von Energieverbrauch und CO2-Emissionen im Gebäudesektor. Um eine hohe Energieeffizienz zu erreichen, sind eine korrekte Planung und Dimensionierung sowie die sorgfältige Installation und der optimale Betrieb von enormer Bedeutung“, kommentiert Thomas Miksch, staatlich geprüfter Maschinenbau-Techniker, Energieeffizienzberater für Wohngebäude, Referent für Wärmepumpensysteme nach VDI 4645 sowie Dozent des Gebäudeenergieberater Ingenieure Handwerker Bundesverband e. V. (GIH) für den Fachbereich Wärmepumpen.

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Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

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Neuer Entwurf VDI-MT 4645 Blatt 1:2022-10 „Heizungsanlagen mit elektrisch angetriebenen Wärmepumpen in Ein- und Mehrfamilienhäusern – Planung, Errichtung, Betrieb – Schulungen, Prüfungen, Qualifizierungsnachweise“ veröffentlicht. #VDI 4645 #Wärmepumpenheizung www.dgwz.de/entwurf-vdi-4645-blatt-1-heizungsanlagen-waermepumpen

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Neuer Entwurf VDI-MT 4645 Blatt 1

Bildquelle: Stiebel Eltron
Bildunterschrift: Für die Technische Regel VDI-MT 4645 Blatt 1 wurde zum 1. Oktober 2022 ein neuer Entwurf veröffentlicht.  

Weiterführende Informationen
www.dgwz.de/themen/bau-gebaeudetechnik/waermepumpen

VDI 6026 Blatt 1:2022-08

Dokumentation in der TGA

Zum August 2022 wurde die überarbeitete Richtlinie VDI 6026 Blatt 1 „Dokumentation in der technischen Gebäudeausrüstung (TGA) – Inhalte und Beschaffenheit von Planungs-, Ausführungs- und Revisionsunterlagen“ veröffentlicht.

Die VDI-Richtlinie stellt die Anforderungen an den Umfang der Unterlagen dar, die im Rahmen der Planung, Ausführung oder des Betreibens eines Projekts der Technischen Gebäudeausrüstung (TGA) von Bauherren/Auftraggebern, Architekten, Fachplanern, ausführenden Firmen und Betreibern zu erstellen sind.

Der Inhalt der zu erstellenden Unterlagen ist in gewerkebezogenen Dokumentationstabellen zusammengefasst. Es wird der Informationsgehalt der Unterlagen in der jeweiligen Planungs- bzw. der Erstellungsphase beschrieben. Grundsätzlich unterliegen die jeweiligen Planungsphasen einer sukzessiven Abfolge, das heißt, der Beginn einer einzelnen Phase bedingt den Abschluss der vorgelagerten Phase. Damit ist eine effiziente Umsetzung gewährleistet, da der Verfasser der jeweiligen Planungsphase darauf vertrauen kann, dass ihm eine vollständige und abgeschlossene Dokumentation aus den vorgelagerten Phasen zur Verfügung steht. Darüber hinaus werden die Schnittstellen zwischen den jeweiligen Gewerken der TGA untereinander aufgezeigt und die Voraussetzung für jede Dokumentationsphase dargestellt. Es werden Grundleistungen der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) und den nach Teil C der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/C) zu erstellenden Unterlagen besondere Leistungen dargestellt, um die oben genannten Anforderungen zu erfüllen. Die Vergütung zur Erstellung der Dokumentationsunterlagen setzt eine vertragliche Regelung voraus.

Die Richtlinie VDI 6026 Blatt 1 wurde erarbeitet, um die genannten Prozesse zu standardisieren und zu beschleunigen. Die frühzeitige und angemessene Dokumentation der verschiedenen Bauabschnitte erleichtert die Arbeit und den Übergang in den nächsten Abschnitt. Sie hilft auch gegebenenfalls bei der Fehlersuche und bei der Nachbearbeitung abgeschlossener Phasen.

Herausgeber der VDI 6026 Blatt 1 „Dokumentation in der technischen Gebäudeausrüstung – Inhalte und Beschaffenheit von Planungs-, Ausführungs- und Revisionsunterlagen“ ist die VDI-Gesellschaft Bauen und Gebäudetechnik (GBG).

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Schallschutz für Klimaanlagen

Schallschutz für Klimaanlagen

Im April 2022 ist die Richtlinie VDI 2081 Blatt 1 „Raumlufttechnik – Geräuscherzeugung und Lärmminderung“ neu erschienen und ersetzt damit die Ausgabe vom März 2019. Sie gilt für alle Raumlufttechnischen (RLT)-Anlagen, die der Lüftung oder Klimatisierung von Aufenthalts- und Arbeitsräumen dienen. Sie behandelt dabei die bei der Errichtung solcher Anlagen notwendigen schallschutztechnischen Anforderungen und die dafür zu treffenden Maßnahmen. Diese Maßnahmen gelten jedoch nicht für Gebäudeteile, in denen die Anlagen bereits installiert sind. Die Richtlinie bietet eine Anleitung für die schalltechnische Planung und Gestaltung von RLT-Anlagen. Des Weiteren wird ein Näherungsverfahren vorgestellt, mit dem der Schalldruckpegel ermittelt werden kann, den die RLT-Anlage im Raum erzeugt. In der nun vorliegenden überarbeiteten Fassung dieser Richtlinie wurden umfangreiche inhaltliche Anpassungen vorgenommen. Beispielberechnungen werden in VDI 2081 Blatt 2 behandelt.

Zielgruppen sind vor allem Planer, Komponentenhersteller, Anlagenerrichter, bauausführende Unternehmen, Eigentümer und Betreiber. Die Richtlinienreihe VDI 2081 vermittelt die gesammelten Erfahrungen für den Schallschutz bei RLT-Anlagen und führt als Regel der Technik zu praxisgerechten Problemlösungen. Herausgeber der VDI 2081 Blatt 1 ist die VDI-Gesellschaft Bauen und Gebäudetechnik (GBG).

Raumlufttechnische Anlagen können im Betrieb sehr laute Geräusche erzeugen, vor allem durch die Ventilatoren. Schallschutz ist daher unerlässlich. Eine nach den anerkannten Regeln der Technik errichtete RLT-Anlage trägt zwar auch selbst zur Geräuschminderung bei, in der Regel muss diese aber noch durch weitere Maßnahmen wie Schalldämpfer oder eine schalldämmende Ummantelung verbessert werden. Die erforderlichen Schallschutzmaßnahmen müssen bereits bei der Planung des Gebäudes berücksichtigt werden, da sie nachträglich kaum oder nur mit großem Aufwand realisiert werden können.

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VDI 3810 Blatt 6:2022-01: Pflichten beim Betreiben von Aufzügen

Betreiberpflichten für Aufzüge

Die Richtlinienreihe VDI 3810 legt die Anforderungen fest, die für das sachgerechte und professionelle Betreiben und Instandhalten von Gebäuden und gebäudetechnischen Anlagen gelten. Blatt 6 der Reihe benennt die Pflichten beim Betreiben von Aufzügen. Sie gilt für den Betrieb von überwachungsbedürftigen Aufzügen im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), wonach Aufzüge sicher und ordnungsgemäß betrieben werden müssen. Das setzt eine fachgerechte Prüfung, Wartung und Instandsetzung voraus, um insbesondere Personenschäden zu vermeiden.

Als überwachungsbedürftige Aufzüge gelten Personen- und Lastenaufzüge und Autoaufzüge nach Aufzugrichtlinie, und Aufzüge nach Anhang IV der Maschinenrichtlinie, darunter insbesondere Güteraufzüge mit Personentransport, Plattformaufzüge und Treppenschrägaufzüge, sowie Aufzüge, welche vor dem Inkrafttreten der Aufzug- und Maschinenrichtlinie gefertigt wurden. Insgesamt gibt es rund 675.000 Aufzüge in Deutschland.

VDI 3810 Blatt 6 informiert Arbeitgeber und Dienstleistende sowie Eigentümer und weitere Verantwortliche im Zusammenhang mit dem Aufzugbetrieb über die verschiedenen Aspekte beim Betreiben von Aufzügen: Risikoanalyse und Prüfung- und Wartungsintervalle, Aufsichtspflichten und Notrufsysteme und anzeigepflichtige Ereignisse. Die Richtlinie enthält auch die Anforderungen an die Anlagendokumentation und die darin enthaltenen Dokumente.

Die in dieser Richtlinie enthaltenen Hinweise dienen auch dem Einhalten der Arbeitgeberverantwortung und der Betreiberpflichten. Gesichtspunkte der Sicherheit und des Arbeit- und Umweltschutzes sind ebenfalls abgedeckt. Wirtschaftliche Faktoren werden mit einbezogen, für diese siehe auch VDI 4707.

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Förderung für corona-gerechte stationäre RLT-Anlagen erweitert

Förderung für corona-gerechte stationäre RLT-Anlagen erweitert

Zum 11. Juni 2021 wurde die Bundesförderung für corona-gerechte stationäre raumlufttechnische Anlagen (RLT-Anlagen) um den Neueinbau einer RLT-Anlage in Einrichtungen für Kinder unter 12 Jahren erweitert. Dazu zählen Kindertageseinrichtungen, Horte, Kindertagespflegestellen im Sinne von § 33 Nr. 1 und Nr. 2 des Infektionsschutzgesetzes sowie staatlich anerkannte allgemeinbildende Schulen öffentlicher oder freier Träger.

Gefördert werden Planung und Montage stationärer Neuanlagen im kombinierten reinen Zu-/Abluftbetrieb mit Wärmerückgewinnung oder im kombinierten Zu/-Abluftbetrieb mit Wärmerückgewinnung und einem Umluftanteil bis zu 50 Prozent.

Autorin: Dr. Barbara Löchte, Marketing Kommunikation, Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit

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Neue Förderrichtlinien für effiziente Gebäude in Kraft

Neue Förderrichtlinien für effiziente Gebäude in Kraft

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2021-09 vom 13. Juli 2021

Mit der Förderung von Investitionen für energieeffizientes Bauen und Sanieren von Wohn- und Nichtwohngebäuden sollen künftig noch stärkere Anreize zur Erreichung der Energie- und Klimaziele 2030 gesetzt werden. Hierfür sind im Rahmen der neuen „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) die Neufassungen der Richtlinien für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) am 8. Juni 2021 sowie für Wohngebäude (BEG WG) und Nichtwohngebäude (BEG NWG) am 1. Juli 2021 in Kraft getreten. Darauf weist die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hin.

Die Bündelung der Förderungen des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) vereinfacht die Antragstellung und bietet einen besseren Zugang zu den Förderungen, indem sämtliche Förderangebote (Energieeffizienz, erneuerbare Energien, Fachplanung und Baubegleitung) mit nur einem Antrag bei nur einer Institution (BAFA oder KfW) beantragt werden können. Zudem wird jeder Fördertatbestand sowohl als Zuschuss- als auch als Kreditförderung angeboten. Für den Einsatz Erneuerbarer Energien bei Neubau und Sanierungen werden sogenannte EE-Klassen (z. B. „Effizienzhaus 55 EE“) eingeführt und die Förderquote angehoben. Eine erhöhte Förderung erhalten ebenso Neubauten mit Nachhaltigkeitszertifizierung (Zertifikat mit Qualitätssiegel „Nachhaltig Bauen“ des BMI) mit sogenannter NH-Klassifizierung. Zugleich wird die Förderung von Digitalisierungsmaßnahmen zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung ausgeweitet.

Antragsberechtigt sind Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften, freiberuflich Tätige, kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Gemeinde- und Zweckverbände sowie rechtlich unselbständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften, sofern diese zu Zwecken der Daseinsvorsorge handeln, Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Kammern oder Verbände, gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen, Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmer und kommunale Unternehmen, sonstige juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Wohnungsbaugenossenschaften und Contractor-Geber.

Für weitere Fragen stehen die KfW (www.kfw.de/beg) und das BAFA (www.bafa.de/beg) mit ihren Info-Centern zur Verfügung.

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Über die DGWZ

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

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Neufassungen der Bundes-Förderrichtlinien für effiziente Gebäude in Kraft getreten. #BEG www.dgwz.de/neue-foerderung-fuer-effiziente-gebaeude

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Neue Förderrichtlinien für effiziente Gebäude in Kraft

Bildquelle: SAINT-GOBAIN ISOVER G+H AG
Bildunterschrift: Die Bundesförderung für Gebäude beinhaltet auch eine energieeffiziente Dämmung von Dächern.

Weiterführende Informationen
www.dgwz.de/beg-em-wg-nwg

Neue Ökodesign-Richtlinie für Lampen und Leuchten

Neue Ökodesign-Richtlinie für Lampen und Leuchten

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2021-08 vom 8. Juli 2021

Einige ineffiziente Leuchtmittel dürfen ab 1. September 2021 nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Dies schreibt die Verordnung 2019/2020/EU der Europäischen Kommission zur Festlegung von Ökodesign-Anforderungen an Lichtquellen (Lampen sowie Leuchten mit fest eingebauter Lichtquelle) und separate Betriebsgeräte sowie die delegierte Verordnung 2019/2015/EU der Europäischen Kommission zur Energieverbrauchskennzeichnung von Lichtquellen vor. Darauf weist die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hin.

Lichtquellen und separate Betriebsgeräte müssen die in der Verordnung festgelegten neuen Anforderungen bezüglich der Mindesteffizienz sowie auch bestimmte Funktions- und Informationsanforderungen hierzu erfüllen. Darunter fallen beispielsweise Kompaktleuchtstofflampen mit eingebautem Vorschaltgerät, die sogenannten Energiesparlampen. Ab 1. September 2023 entfallen T8-Lampen in den Größen 600, 1.200 und 1.500 Millimeter sowie Halogenlampen mit den Sockeln G9, G4, GY6.35.

Zudem erhalten die Energieverbrauchsetiketten von Lichtquellen eine neue Skala von A bis G. Sie werden ab 1. September 2021 im Handel zu sehen sein. Bereits ab dem 25. Dezember 2019 erlosch die Pflicht zur Kennzeichnung von Leuchten für Hersteller und Lieferanten (2012/874/EU, Artikel 3, Absatz 2 und Artikel 4, Absatz 2 entfallen). Hersteller und Importeure stehen hier in der Verantwortung, nicht jedoch der Handel und die Endverbraucher.

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Ineffiziente Lampen und Leuchten dürfen ab September 2021 nicht mehr in Verkehr gebracht werden. #Ökodesign #Lampen #Lichtquellen www.dgwz.de/neue-oekodesign-richtlinie-lampen-leuchten-lichtquellen

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Neue Ökodesign-Richtlinie für Lampen und Leuchten

Bildquelle: pix4U – stock.adobe.com
Bildunterschrift: Ineffiziente Lampen und Leuchten dürfen ab September 2021 nicht mehr in Verkehr gebracht werden.

Weiterführende Informationen
www.dgwz.de/licht

Förderung von Wohn- und Nichtwohngebäuden

Förderung von Wohn- und Nichtwohngebäuden

Zukünftig wird energieeffizientes Bauen und Sanieren von Wohn- und Nichtwohngebäuden finanziell stärker gefördert. So hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) Neufassungen der drei Richtlinien für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM), Wohngebäude (BEG WG) und Nichtwohngebäude (BEG NWG) im Bundesanzeiger am 7. Juni 2021 bekannt gemacht. Die BEG EM ist am 8. Juni 2021, die BEG WG und die BEG NWG sind am 1. Juli 2021 in Kraft getreten.

Mit Inkrafttreten ersetzen sie – jeweils gemeinsam mit den Richtlinien für die Teilprogramme BEG WG und BEG NWG und BEG EM – die Richtlinie über den Einsatz von Bundesmitteln für die Bereitstellung zinsverbilligter Kredite zur Gewährung von Tilgungszuschüssen und für die Bereitstellung von Zuschüssen im Rahmen der Programme für Energieeffizientes Bauen und Sanieren von Wohn- und Nichtwohngebäuden („EBS“) vom 20. Juli 2016.

Die aktualisierte „Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude“ (BEG NWG) des BMWi fördert unter anderem die Dämmung der Gebäudehülle (von Außenwänden, Dachflächen, Geschossdecken und Bodenflächen) sowie die Erneuerung/Aufbereitung von Vorhangfassaden, den Austausch von Fenstern, Außentüren und -toren, sommerlichen Wärmeschutz durch Ersatz oder erstmaligen Einbau von außenliegenden Sonnenschutzeinrichtungen mit optimierter Tageslichtversorgung.

Antragsberechtigt sind Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften, freiberuflich Tätige, Kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Gemeinde- und Zweckverbände sowie rechtlich unselbständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften, sofern diese zu Zwecken der Daseinsvorsorge handeln, Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Kammern oder Verbände, gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen, Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmer und kommunale Unternehmen, sonstige juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Wohnungsbaugenossenschaften.

Die Antragsberechtigung gilt für Eigentümer, Pächter oder Mieter des Grundstücks, Grundstücksteils, Gebäudes oder Gebäudeteils, auf oder in dem die Maßnahme umgesetzt werden soll sowie für Contractoren.

Weitere Informationen

Überarbeitete Richtlinie für die Bundesförderung von Corona-RLT-Anlagen

Förderung von coronagerechten RLT-Anlagen

Seit dem 20. Oktober 2020 werden Maßnahmen an bestehenden stationären raumlufttechnischen Anlagen (RLT-Anlagen) in öffentlichen Gebäuden und Versammlungsstätten gefördert. Am 2. April 2021 ist die novellierte Bundesförderung „Corona-gerechte Um- und Aufrüstung von stationären raumlufttechnischen Anlagen“ in Kraft getreten.

Neu ist, dass auch ausgewählte private Einrichtungen, wie zum Beispiel Schulen, Kitas, Alten- und Pflegeeinrichtungen, antragsberechtigt sind. Auch die Anteilsfinanzierung wurde erhöht, so dass statt bisher 40 Prozent nun bis zu 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben bezuschusst werden können. Zudem wurde die Förderung weiterer technischer Maßnahmen ermöglicht. Beispielsweise ist nun auch die Nachrüstung einer Anlage zur Luftbehandlung durch UV-C Strahlung förderfähig. Die Erweiterung einer bestehenden RLT-Anlage durch nachträgliche Anbindung einzelner notwendiger Nebenräume ist nun ebenfalls förderfähig. Es können Maßnahmen an zentralen und dezentralen stationären Bestandsanlagen gefördert werden, die festmontiert und mit einem im Gebäude installierten Luftkanalsystem ausgestattet sind. Mindestens einer der an die RLT-Anlage angeschlossenen Räume muss mit einem Regelluftvolumenstrom von 400 m³/h (statt bisher 1.500 m³/h) oder mehr versorgt werden.

Informationen zum Förderverfahren sowie Formulare zur Antragstellung sind beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle zu finden.

Weitere Informationen

Schlagwortarchiv für: Richtlinie

VDI 2166 Blatt 2

VDI 2166 Blatt 2
Planung elektrischer Anlagen in Gebäuden – Hinweise für die Elektromobilität

Übersicht | InhaltTechnische Regel bestellen | Weitere Informationen

Übersicht

Neben Fahrzeugen mit alleinigem Antrieb durch einen Verbrennungsmotor steigt die Anzahl der elektrisch ladbaren Hybridfahrzeuge, Elektrofahrzeuge und elektrisch angetriebenen oder unterstützten Zweiräder. Die Ladeinfrastruktur muss daher bei der Planung von Gebäuden berücksichtigt werden. Die Richtlinie VDI 2166 Blatt 2 gilt für die Ausstattung von Gebäuden mit Ladeplätzen für die Elektromobilität sowie die Ausstattung und Gestaltung der Ladeplätze selbst.

Sie gibt Empfehlungen für:

  • Wohngebäude,
  • Verkaufsstätten,
  • Arbeitsstätten,
  • Parkhäuser
  • und Tiefgaragen.

Die Richtlinie hilft Planern, Architekten und Bauherren die Ladeinfrastruktur für die oben genannten Fahrzeuge in oder an Gebäuden zu integrieren.

Die aktuell gültige Richtlinie VDI 2166 Blatt 2:2020-09 ist im September 2020 in Kraft getreten und ersetzt die VDI 2166 Blatt 2:2015-10 vom Oktober 2015.

Inhalt

Inhaltsverzeichnis (PDF)Inhaltsverzeichnis DIN VDE V 0108-100-1

Technische Regel bestellen

Inhaltsverzeichnis DIN VDE V 0108-100-1Normen für Ladestationen bestellen

Weitere Informationen

Stichworte

VDI, VDI 2166, VDI 2166 Blatt 2, Elektroautos, Elektrofahrzeuge, Elektromobilität, Energiebedarf, Gebäudeplanung, Gebäudetechnik, Ladeinfrastruktur, Ladeplätze, Ladesäulen, Ladestationen, Leitfaden, Neubauten, Planung

Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit

Übersicht | Inhalt | Weitere Informationen

Übersicht

Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist am 21. August 1996 in Kraft getreten und dient der Umsetzung der EU-Richtlinien zum Arbeitsschutz. Ziel des Gesetzes ist, die Sicherheit und Gesundheit aller Beschäftigten in Deutschland durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu sichern und zu verbessern. Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen durchzusetzen und die Arbeit menschengerecht zu gestalten. Die Maßnahmen müssen dabei auf ihre Wirksamkeit überprüft und gegebenenfalls angepasst werden.

Das Arbeitsschutzgesetz gilt für alle volljährigen Arbeitnehmer einschließlich Auszubildender, vorausgesetzt es handelt sich um ein Beschäftigungsverhältnis in Form eines Arbeitsvertrages nach § 611a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Für Beamte gilt das ArbSchG so weit wie es von den einzelnen Bundesländern im Landesrecht geregelt ist.

Verordnungen im Rahmen der Arbeitsschutzgesetze:

  • Arbeitsstättenverordnung
  • Baustellenverordnung
  • Betriebssicherheitsverordnung
  • Bildschirmarbeitsverordnung
  • Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung
  • Lastenhandhabungsverordnung
  • PSA-Benutzungsverordnung

Inhalt

Normenbestellung FeststellanlagenArbSchG  Arbeitsschutzgesetz (Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz BMJV)

Erster Abschnitt
Allgemeine Vorschriften
§ 1 Zielsetzung und Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen

Zweiter Abschnitt
Pflichten des Arbeitgebers
§ 3 Grundpflichten des Arbeitgebers
§ 4 Allgemeine Grundsätze
§ 5 Beurteilung der Arbeitsbedingungen
§ 6 Dokumentation
§ 7 Übertragung von Aufgaben
§ 8 Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber
§ 9 Besondere Gefahren
§ 10 Erste Hilfe und sonstige Notfallmaßnahmen
§ 11 Arbeitsmedizinische Vorsorge
§ 12 Unterweisung
§ 13 Verantwortliche Personen
§ 14 Unterrichtung und Anhörung der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes

Dritter Abschnitt
Pflichten und Rechte der Beschäftigten
§ 15 Pflichten der Beschäftigten
§ 16 Besondere Unterstützungspflichten
§ 17 Rechte der Beschäftigten

Vierter Abschnitt
Verordnungsermächtigungen
§ 18 Verordnungsermächtigungen
§ 19 Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaften und zwischenstaatliche Vereinbarungen

Vereinbarungen
§ 20 Regelungen für den öffentlichen Dienst

Fünfter Abschnitt
Gemeinsame deutsche Arbeitsschutzstrategie
§ 20a Gemeinsame deutsche Arbeitsschutzstrategie
§ 20b Nationale Arbeitsschutzkonferenz

Sechster Abschnitt
Schlußvorschriften
§ 21 Zuständige Behörden, Zusammenwirken mit den Trägern der gesetzlichen

Unfallversicherung
§ 22 Befugnisse der zuständigen Behörden
§ 23 Betriebliche Daten, Zusammenarbeit mit anderen Behörden, Jahresbericht, Bundesfachstelle
§ 24 Ermächtigung zum Erlaß von allgemeinen Verwaltungsvorschriften
§ 24a Ausschuss für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit
§ 25 Bußgeldvorschriften
§ 26 Strafvorschriften

Weitere Informationen

Stichworte

Arbeitsschutzgesetz, ArbSchG, Gesetze, Vorschrift, Richtlinie, Arbeitssicherheit, Arbeitsschutz, Pflichten, Maßnahmen

TRBS 1203 Zur Prüfung Befähigte Person

TRBS 1203 Zur Prüfung Befähigte Person

Übersicht | Inhalt | Weitere Informationen

Übersicht

Diese TRBS 1203 konkretisiert im Rahmen ihres Anwendungsbereichs die Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung. Bei Einhaltung der Technischen Regeln kann der Arbeitgeber insoweit davon ausgehen, dass die entsprechenden Anforderungen der Verordnung erfüllt sind. Wählt der Arbeitgeber eine andere Lösung, muss er damit mindestens die gleiche Sicherheit und den gleichen Gesundheitsschutz für die Beschäftigten erreichen.

Die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse für die Verwendung von Arbeitsmitteln wieder.

Sie werden vom Ausschuss für Betriebssicherheit ermittelt bzw. angepasst und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Gemeinsamen Ministerialblatt bekannt gegeben.

Inhalt

Technische Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1203 Zur Prüfung befähigte Person

Normenbestellung FeststellanlagenTRBS 1203 Zur Prüfung Befähigte Person

1 Anwendungsbereich

2 Allgemeine Anforderungen

3 Anforderungenan zur Prüfung befähigte Personen für Prüfungen an bestimmten Arbeitsmitteln

4 Anforderungen an zur Prüfung befähigte Personen für Prüfungen an Arbeitsmittelnnach Anhang3 BetrSichV

Anhang 1 Beispiele für Anforderungen an zur Prüfung befähigte Personen

Anhang 2 Übersichtstabelle

Weitere Informationen

Stichworte

TRBS 1203, Technische Regeln für Betriebssicherheit, Vorschrift, Richtlinie, Anerkannte Regel der Technik, Prüfung, befähigte Person

DIN EN IEC 62485-2 Sicherheitsanforderungen an Sekundär-Batterien und Batterieanlagen Teil 2: Stationäre Batterien

DIN EN IEC 62485 – 2 Sicherheitsanforderungen an Sekundär-Batterien und Batterieanlagen

DIN EN IEC 62485 – 2 Sicherheitsanforderungen an Sekundär-Batterien und Batterieanlagen – Teil 2: Stationäre Batterien

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Übersicht

Die Norm DIN EN IEC 62485-2 „Sicherheitsanforderungen an Sekundär-Batterien und Batterieanlagen – Teil 2: Stationäre Batterien“ ist anwendbar für stationäre Sekundär-Batterien und Batterieanlagen mit einer maximalen Nennspannung von 1500 V DC. Sie beschreibt die wesentlichen Maßnahmen zum Schutz gegen Gefahren durch Elektrizität, Gasemission und Elektrolyt. Zusätzlich sind Maßnahmen beschrieben, die der Aufrechterhaltung der funktionalen Sicherheit von Batterien dienen.
Die Norm bestimmt die Anforderungen an Sicherheitsaspekte im Zusammenhang mit Errichtung, Anwendung, Inspektion, Instandhaltung und Entsorgung. Sie schließt Blei- und NiCd-/NiMH-Batterien ein. Beispiele für die Hauptanwendung sind Telekommunikation, der Betrieb von Kraftwerken, zentrale Notbeleuchtung und Alarmsysteme, unterbrechungsfreie Stromversorgung, sationäres Anlassen von Motoren und Photovoltaikanlagen.

Für die Norm ist die Kommission K 371 „Akkumulatoren“ der Deutschen Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik (DKE) in DIN und VDE zuständig. Die aktuell gültige Norm DIN EN IEC 62485-2:2019-04 ist im April 2019 in Kraft getreten und ersetzt die DIN EN IEC 62485-2:2001-12.

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Inhaltsverzeichnis DIN EN IEC 62485-2Inhaltsverzeichnis DIN EN IEC 62485-2:2019-04

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Stichworte

  • Notbeleuchtung, Sicherheitsbeleuchtung, Ersatzbeleuchtung
  • Sicherheitsleitsysteme, Sicherheitszeichen, Sicherheitskennzeichen
  • Rettungswege, Notausgang, Notbetrieb
  • DIN VDE, Norm, Vorschrift, DIN EN IEC 62485-2
DIN EN IEC 62485-1 Sicherheitsanforderungen an Sekundär-Batterien und

DIN EN IEC 62485 – 1 Sicherheitsanforderungen an Sekundär-Batterien und Batterieanlagen

DIN EN IEC 62485 – 1 Sicherheitsanforderungen an Sekundär-Batterien und Batterieanlagen – Teil 1: Allgemeine Sicherheitsinformationen

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Die Norm DIN EN IEC 62485-1 „Sicherheitsanforderungen an Sekundär-Batterien und Batterieanlagen – Teil 1: Allgemeine Sicherheitsinformationen“ befasst sich mit Sicherheitsfragen unter Berücksichtigung der Gefahren durch Elektrizität (Installation, Laden, Entladen). Im Wesentlichen werden die Anforderungen und Festlegungen für Blei-Batterien und für Nickel-Cadium-Batterien getroffen.

Für die Norm ist die Kommission K 371 „Akkumulatoren“ der Deutschen Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik (DKE) in DIN und VDE zuständig. Die aktuell gültige Norm DIN EN IEC 62485-1:2019-01 ist im Januar 2019 in Kraft getreten und ersetzt die DIN EN IEC 62485-1:2011-10.

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Notbeleuchtung, Sicherheitsbeleuchtung, Ersatzbeleuchtung, Sicherheitsleitsysteme, Sicherheitszeichen, Sicherheitskennzeichen, Rettungswege, Notausgang, Notbetrieb, DIN VDE, Norm, Vorschrift, DIN EN IEC 62485-1

DIN EN 60598-2-22 Leuchten - Teil 2-22: Besondere Anforderungen - Leuchten für Notbeleuchtung

DIN EN 60598-2-22 Leuchten – Teil 2-22: Besondere Anforderungen – Leuchten für Notbeleuchtung

DIN EN 60598-2-22 Leuchten – Teil 2-22: Besondere Anforderungen – Leuchten für Notbeleuchtung

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Die Norm DIN EN 60598-2-22 enthält einen Vorschlag, der die Verwendung des EOFx-Faktors (elektrische Parameter) oder des Stroms im Notbetrieb (I Notbetrieb) für Leuchten nach IEC 60598-2-22 vorsieht. Dieser wird parallel mit einem Vorschlag zu IEC 61347-2-7 (34 C/ 1162/CD) behandelt, der Einzelheiten zur Einführung des EOFx-Faktor für Betriebsgeräte beinhaltet. Grund hierfür ist, dass die Lichtabgabe von LED Lichtquellen auch von der Temperatur abhängt. Deswegen sieht die Norm für Betriebsgeräte die Messung des Verhältnisses der elektrischen Parameter vor, da die direkte Messung des EBLF nicht praxisgerecht ist.

Die aktuell gültige Norm DIN EN 60598-2-22:2020-12 ist im Dezember 2020 in Kraft getreten und ersetzt die DIN EN 60598-2-22:2015-06.

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Stichworte

  • Notbeleuchtung, Sicherheitsbeleuchtung, Ersatzbeleuchtung
  • Sicherheitsleitsysteme, Sicherheitszeichen, Sicherheitskennzeichen
  • Rettungswege, Notausgang, Notbetrieb
  • DIN VDE, Norm, Vorschrift, DIN EN 60598-2-22

DIN EN 50171 Zentrale Stromversorgungssysteme

DIN EN 50171 Zentrale Stromversorgungssysteme

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Die Norm DIN EN 50171 „Zentrale Stromversorgungssysteme“ legt die allgemeinen Anforderungen an zentrale Stromversorgungssysteme für eine unabhängige Energieversorgung von notwendigen Sicherheitseinrichtungen fest.

Die zentralen Sicherheitsstromversorgungssysteme sind dafür vorgesehen, bei Ausfall der allgemeinen Stromversorgung die Sicherheitsbeleuchtung für Rettungswege zu versorgen, und können für die Versorgung anderer notwendiger Sicherheitseinrichtungen geeignet sein, wie zum Beispiel für elektrische Stromkreise automatischer Feuerlöscheinrichtungen, Personensuchanlagen und signalgebende Sicherheitseinrichtungen, Rauchabzugseinrichtungen und CO-Warnanlagen. Verschiedene Einrichtungen sollten jedoch nicht mit demselben zentralen Sicherheitsstromversorgungssystem kombiniert werden. Ausgeschlossen vom Anwendungsbereich der Norm ist das Stromversorgungssystem für Feueralarm, das in EN 54 behandelt wird

Zuständig für die Norm ist das DKE/K 331 „Leistungselektronik“ der Deutsche Kommission Elektrotechnik (DKE) Elektronik Informationstechnik im DIN und VDE. Die aktuell gültige Norm DIN EN 50171:2022-10 ist im Oktober 2022 in Kraft getreten und ersetzt die DIN EN 50171:2013-07 vom Juli 2013.

Inhalt

1 Anwendungsbereich

2 Normative Verweisungen

3 Begriffe

4 Arten zentraler Stromversorgungssysteme

5 Betriebsbedingungen und Anforderungen

6 Konstruktion

7 Hinweise für die Errichtung und den Betrieb zentraler Stromversorgungssysteme

Anhang A (informativ)

Systemprüfung

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Stichworte

Notbeleuchtung, Sicherheitsbeleuchtung, Stromversorgungssysteme, Sicherheitsleitsysteme, Sicherheitszeichen, Sicherheitskennzeichen, Rettungswege, Notausgang, Norm, Vorschrift, DIN EN 50171

DIN EN 1838 Angewandte Lichttechnik – Notbeleuchtung

DIN EN 1838 Angewandte Lichttechnik – Notbeleuchtung

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Die Norm DIN EN 1838 „Angewandte Lichttechnik – Notbeleuchtung“ legt die Anforderungen an Not-und Sicherheitsbeleuchtungssysteme fest, die in Gebäuden installiert sind. Eine normgerechte Sicherheitsbeleuchtung muss sicherstellen, dass bei einem Netzausfall Flucht- und Rettungspläne sowie sicherheitsrelevante Bereiche ausreichend beleuchtet sind.

Für die aktuelle Norm ist der Nationale Ausschuss „Notbeleuchtung“ (NA 058-00-16 AA) bei DIN zuständig. Die aktuell gültige Norm DIN EN 1838:2019-11 ist im November 2019 in Kraft getreten und ersetzt die DIN EN 1838:1999-07.

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Normen für Sicherheitsbeleuchtung bestellenInhaltsverzeichnis DIN VDE V 0108-100-1

Inhalt

Nationales Vorwort

  • Änderungen
  • Frühere Ausgaben

Vorwort

Einleitung

1 Anwendungsbereich

2 Normative Verweisungen

3 Begriffe

4 Sicherheitsbeleuchtung

4.1 Allgemein

4.2 Sicherheitsbeleuchtung für Rettungswege

4.3 Antipanikbeleuchtung

4.4 Sicherheitsbeleuchtung für Arbeitsplätze mit besonderer Gefährdung

4.5 Ersatzbeleuchtung

5 Sicherheitszeichen

5.1 Allgemeines

5.2 Zu berücksichtigende Sicherheitszeichen

5.3 Anforderungen an Sicherheitszeichen

5.4 Leuchtdichte von Sicherheitszeichen

5.5 Erkennungsweite

Anhang A Messung von Leuchtdichte und Beleuchtungsstärke (normativ)

A.1 Messung der Leuchtdichte von Zeichen

A.2 Geräte für Vor-Ort-Messungen

Anhang B A-Abweichung (informativ)

Literaturhinweise (informativ)

Nationaler Anhang NA Literaturhinweise (informativ)

Anhang A Beispiele für Flucht- und Rettungspläne (informativ)

Literaturhinweise (informativ)

Nationaler Anhang (NA)

Weitere Informationen

Stichworte

  • Notbeleuchtung, Sicherheitsbeleuchtung, Ersatzbeleuchtung
  • Sicherheitsleitsysteme, Sicherheitszeichen, Sicherheitskennzeichen
  • Rettungswege, Notausgang
  • DIN VDE, Norm, Vorschrift, DIN EN 1838

DIN EN 50172 Sicherheitsbeleuchtungsanlagen

DIN EN 50172 Sicherheitsbeleuchtungsanlagen

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ÜbersichtDIN EN 50172 VDE 0108-100:2005-01 Sicherheitsbeleuchtungsanlagen (Titel)

Die europäische Norm DIN EN 50172 legt die Kennzeichnung von Rettungswegen und die Anforderungen der Beleuchtung an Rettungswegen bei Störung der allgemeinen Stromversorgung sowie die Mindestanforderung einer solchen Sicherheitsbeleuchtung je nach Größe, Art und Nutzung der baulichen Anlage fest. Die elektronische Sicherheitsbeleuchtung muss an allen Arbeitsplätzen und anderen baulichen Anlagen für Menschenansammlungen gemäß der DIN EN 50172 angebracht werden.

Für die Norm ist die Unterkommission (UK) 221.3 „Bauliche Anlagen für Menschenansammlungen“ der Deutschen Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik (DKE) zuständig. Die aktuell gültige Norm DIN VDE 2005-01 ist im Januar 2005 in Kraft getreten und ersetzt die DIN VDE 0108-1:1989-10.

Inhalt

Inhaltsverzeichnis DIN VDE V 0108-100-1Inhaltsverzeichnis DIN EN 50172

  1. Anwendungsbereich
  2. Normative Verweisungen
  3. Begriffe
  4. Sicherheitsbeleuchtung
  5. Projektierung der Sicherheitsbeleuchtung
  6. Sicherheitsbeleuchtungsanlage, Zeichnungen und Berichte
  7. Wartung und Prüfung

Anhang A (informativ) A-Abweichungen

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Normenbestellung SicherheitsbeleuchtungNormen zu Sicherheitsbeleuchtung bestellen

Weitere Informationen

Stichworte

  • Sicherheitsbeleuchtungsanlagen, Notbeleuchtung, Sicherheitsbeleuchtung, Ersatzbeleuchtung
  • Rettungswege, Notausgang
  • DIN VDE, Norm, Vorschrift, DIN EN 50172
DIN VDE V 0108-100-1 Titel

DIN VDE V 0108-100-1 Sicherheitsbeleuchtungsanlagen – Teil 100-1

DIN VDE V 0108-100-1 Sicherheitsbeleuchtungsanlagen – Teil 100-1: Vorschläge für ergänzende Festlegungen zu EN 50172

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Übersicht

Bei der DIN VDE V 0108-100-1 handelt es sich um eine Vornorm, die die Mindestanforderungen bei der Errichtung von elektrischen Sicherheitsbeleuchtungsanlagen an Arbeitsplätzen und baulichen Anlagen für Menschenansammlungen je nach Art und Nutzung festlegt und Hinweise zum Betrieb gibt. Mit der Vornorm werden gegenüber EN 50172:2004 vorgesehene Änderungen und Zusätze aus deutscher Sicht wiedergegeben.

Für die aktuelle Vornorm 0108-100-1:2018-12 ist die Unterkommission (UK) 221.3 „Bauliche Anlagen für Menschenansammlungen“ der Deutschen Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik (DKE) in DIN und VDE zuständig. Die aktuell gültige Vornorm DIN VDE V 0108-100-1 ist im Dezember 2018 in Kraft getreten und ersetzt die DIN VDE V 0108-100-1:2010-08.

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Inhalt

Inhaltsverzeichnis DIN VDE V 0108-100-1Inhaltsverzeichnis DIN VDE V 0108-100-1


Vorwort

1 Anwendungsbereich
2 Normative Verweisungen
3 Begriffe
4 Sicherheitsbeleuchtung
4.1 Allgemeines
4.2 Antipanikbeleuchtung
4.3 Erkennbarkeit von Sicherheitszeichen für Rettungswege
4.4 Stromkreise
4.5 Steuerungs- und Bussysteme
5 Projektierung der Sicherheitsbeleuchtung
5.1 Plan der baulichen Anlage
5.2 Dokumentation
5.3 Systemintegrität
5.4 Geräte für Sicherheitsbeleuchtung
5.5 Kennzeichnung
6 Wartung und Prüfung
6.1 Allgemeines
6.2 Prüfbuch (Aufzeichnungen)
6.3 Erstprüfungen
6.4 Wiederkehrende Prüfungen
Anhang A (normativ) Anforderungen an die elektrische Anlage für Sicherheitsbeleuchtung
Anhang B (informativ) Zusammenhang mit europäischen und internationalen Dokumenten
Literaturhinweise
Tabellen
Tabelle A.1 – Anforderungen an die elektrische Anlagen für Sicherheitsbeleuchtung

Weitere Informationen

Stichworte

  • Notbeleuchtung, Sicherheitsbeleuchtung, Ersatzbeleuchtung
  • Sicherheitsleitsysteme, Sicherheitszeichen, Sicherheitskennzeichen
  • Rettungswege, Notausgang
  • DIN VDE, Norm, Vorschrift, DIN VDE V 0108-100-1