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Förderung Ladestationen

Förderung Ladestationen

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hat das neue Förderprogramm „Nicht-öffentliche Schnellladeinfrastruktur für gewerbliche Unternehmen“ aufgelegt. Gefördert werden gewerblich genutzte Schnellladepunkte (PKW und LKW) mit einer Ladeleistung von mindestens 50 kW sowie der dafür notwendige Netzanschluss. Die Förderung richtet sich insbesondere an Handwerks- und Gewerbebetriebe und Flottenanwender. Es steht ein Fördervolumen von bis zu 400 Millionen Euro zur Verfügung.

Autorin: Dr. Barbara Löchte, Marketing Kommunikation, Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)

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Fördergeld-Broschüre 2021

Fördergeld Klimaschutz im Gebäude

In der 130 Seiten starken Broschüre „Fördergeld für wirksamen Klimaschutz im Gebäude“ werden über 260 bundes- und landesweite Förderprogramme übersichtlich gegliedert vorgestellt, die für mehr Energieeffizienz oder erneuerbare Energien im Gebäude bereitstehen.

Privathaushalte, Gewerbetreibende sowie Kommunen, öffentliche Einrichtungen und gemeinnützige Organisationen finden mit entsprechenden Einstiegshilfen schnell das passende Förderprogramm. Zudem beinhaltet die Broschüre weitere Tipps zum Beispiel zur richtigen Beantragung der Fördergelder über die weiterführende Suche im Internet bis zum Messen der erzielten Energiesparerfolge.

Der Ratgeber wurde im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUV) von der co2online gemeinnützigen GmbH erstellt. Er informiert über die Förderkonditionen mit Stand vom Juli 2021. Diese können sich in der Zwischenzeit geändert haben und können sich auch zukünftig noch ändern. Die Broschüre steht zum kostenlosen Download bereit.

Fördergeld-Broschüre 2021

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Neues Förderprogramm: 300 Millionen Euro für die Ladeinfrastruktur vor Ort

Neues Förderprogramm: 300 Millionen Euro für die Ladeinfrastruktur vor Ort

Seit dem 12. April 2021 können kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) bis zum Jahresende Förderanträge für die Installation von Ladesäulen vor Ort stellen. Insbesondere Unternehmen des Einzelhandels und des Hotel- und Gastgewerbes sowie kleine Stadtwerke und kommunale Gebietskörperschaften ruft das Bundesverkehrsministerium zur Antragstellung auf. Dabei werden bis zu 80 Prozent der Investitionskosten übernommen und im sogenannten Windhundverfahren bewilligt – also nach dem Auftragseingang. Mit der neuen Förderrichtlinie soll vor allem der Use Case „Zwischendurchladen“ gestärkt werden.

Förderfähig sind nur KMUs nach der EU-Definition und Gebietskörperschaften, welche den maximalen Fördergesamtbetrag von 200.000 Euro innerhalb des laufenden und der letzten zwei Kalenderjahre nicht übersteigen. Die geförderten Ladepunkte müssen vertragsbasiertes Laden, Roaming und Ad-hoc-Laden ermöglichen. Verpflichtend ist zudem Strom aus erneuerbaren Energien. Realisiert werden muss die Ladeinfrastruktur bis zum 31.12.2022. Konkret gefördert wird:

  • der Kauf von Normalladeinfrastruktur (AC und DC) von 3,7 kW bis 22 kW mit bis zu 80 Prozent der Gesamtkosten, maximal 4000 Euro pro Ladepunkt,
  • der Kauf von Schnellladeinfrastruktur (DC) von 22 kW bis maximal 50 kW mit bis zu 80 Prozent der Gesamtkosten, maximal 16.000 Euro pro Ladepunkt,
  • der Anschluss an Niederspannung inklusive Installations- und Aufbaukosten in Höhe von 80 Prozent der Gesamtkosten, maximal 10.000 Euro Förderung pro Standort,
  • der Anschluss an Mittelspannung in Höhe von 80 Prozent der Gesamtkosten, maximal 100.000 Euro Förderung pro Standort.

Die Anträge müssen bei der Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV) eingereicht werden. Ansprechpartner für technische Fragen ist die NOW GmbH, erreichbar per E-Mail unter ladeinfrastruktur@now-gmbh.de.

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