Schlagwortarchiv für: Förderprogramm

Förderprogramme des Bauministeriums im Gebäudebereich

Förderprogramme des Bauministeriums im Gebäudebereich

Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) hat zum 1. Oktober 2024 ein Förderprogramm für klimafreundlichen Neubau im Niedrigpreissegment (KNN) ins Leben gerufen. Für den energieeffizienten Neubau und Erstkauf von Nichtwohngebäuden gibt es einen Förderkredit bis zu 5 Millionen Euro je Vorhaben von der KfW-Bank. Der Kredit hat eine Laufzeit von bis zu 30 Jahren und eine bis zu 10-jährige Zinsbindung und kann von Unternehmen, öffentlichen Einrichtungen und anderen Investoren beantragt werden.

Autor: Christoph Härtl, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit

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Förderung von energieeffizienten Kälte- und Klimaanlagen

Förderung von Kälte- und Klimaanlagen

Am 1. März 2024 trat die novellierte Richtlinie für die Förderung von energieeffizienten Kälte- und Klimaanlagen in Kraft. Damit wird die Förderung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz erweitert und fortgesetzt. Gefördert werden hoch energieeffiziente Kälteerzeuger mit nicht-halogenierten Kältemitteln in stationären Kälte- und Klimaanlagen (einschließlich deren Komponenten) sowie erstmals die Umrüstung bestehender kleiner Kompressionskälteanlagen zur Verminderung des Stromverbrauchs („Effizienz-Umrüstung von Kleinanlagen“).

Begünstigt werden die vollständige oder teilweise Neuerrichtung von Kälteanlagen, Klimaanlagen sowie von Wärmepumpen zur Nutzung von Prozessabwärme – und in Kombination damit – zugehörige Komponenten und Systeme einschließlich Speicher, die Einbindung von Anlagen zur Nutzung Erneuerbarer Energien wie Wind- und Solaranlagen sowie die „Effizienz-Umrüstung“ von bestehenden, kleinen Kompressionskälte- oder Klimaanlagen zur Minderung des Elektroenergieverbrauchs, wobei das bestehende fluorhaltige Kältemittel zwingend gegen ein Kohlenwasserstoff-Kältemittel auszutauschen ist. Erstmals können damit bestehende kleine Kälteerzeuger, d. h. Kompressionskälteanlagen für Normal- und Tiefkühlung gefördert werden, wenn diese auf den Betrieb mit nicht-halogenierten Kältemitteln um- und mit einem druckgesteuerten Drehzahlregler für den Verflüssigerventilator ausgerüstet werden. Förderfähig sind Anlagen mit mindestens 0,5 und höchstens 10 kg Kohlenwasserstoff-Kältemittel.

Antragsberechtigt sind Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften, Zweckverbände und Eigenbetriebe, Hochschulen und Schulen, Krankenhäuser sowie kirchliche Einrichtungen.

Die Förderung erfolgt auf Zuschussbasis mit Festbeträgen. Die elektronische Antragstellung ist seit dem 1. März 2024 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) wieder möglich und läuft spätestens zum 31. Dezember 2026 endgültig aus. Mit Hilfe der Förderung setzen Anlagenbetreiber nicht-halogenierte Kältemittel ein und reduzieren dadurch die direkten Emissionen von treibhauswirksamen Gasen. Durch die Verwendung hocheffizienter Komponenten und Systeme verbrauchen geförderte Anlagen erheblich weniger Energie und verursachen dadurch deutlich geringere CO2-Emissionen aus der Stromerzeugung. Die Anlagen tragen so zu Energieeinsparungen und zum Klimaschutz bei und die Anlagenbetreiber sparen Betriebskosten.

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Förderung Ladestationen

Förderung Ladestationen

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hat das neue Förderprogramm „Nicht-öffentliche Schnellladeinfrastruktur für gewerbliche Unternehmen“ aufgelegt. Gefördert werden gewerblich genutzte Schnellladepunkte (PKW und LKW) mit einer Ladeleistung von mindestens 50 kW sowie der dafür notwendige Netzanschluss. Die Förderung richtet sich insbesondere an Handwerks- und Gewerbebetriebe und Flottenanwender. Es steht ein Fördervolumen von bis zu 400 Millionen Euro zur Verfügung.

Autorin: Dr. Barbara Löchte, Marketing Kommunikation, Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)

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Fördergeld-Broschüre 2021

Fördergeld Klimaschutz im Gebäude

In der 130 Seiten starken Broschüre „Fördergeld für wirksamen Klimaschutz im Gebäude“ werden über 260 bundes- und landesweite Förderprogramme übersichtlich gegliedert vorgestellt, die für mehr Energieeffizienz oder erneuerbare Energien im Gebäude bereitstehen.

Privathaushalte, Gewerbetreibende sowie Kommunen, öffentliche Einrichtungen und gemeinnützige Organisationen finden mit entsprechenden Einstiegshilfen schnell das passende Förderprogramm. Zudem beinhaltet die Broschüre weitere Tipps zum Beispiel zur richtigen Beantragung der Fördergelder über die weiterführende Suche im Internet bis zum Messen der erzielten Energiesparerfolge.

Der Ratgeber wurde im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUV) von der co2online gemeinnützigen GmbH erstellt. Er informiert über die Förderkonditionen mit Stand vom Juli 2021. Diese können sich in der Zwischenzeit geändert haben und können sich auch zukünftig noch ändern. Die Broschüre steht zum kostenlosen Download bereit.

Fördergeld-Broschüre 2021

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Neues Förderprogramm: 300 Millionen Euro für die Ladeinfrastruktur vor Ort

Neues Förderprogramm: 300 Millionen Euro für die Ladeinfrastruktur vor Ort

Seit dem 12. April 2021 können kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) bis zum Jahresende Förderanträge für die Installation von Ladesäulen vor Ort stellen. Insbesondere Unternehmen des Einzelhandels und des Hotel- und Gastgewerbes sowie kleine Stadtwerke und kommunale Gebietskörperschaften ruft das Bundesverkehrsministerium zur Antragstellung auf. Dabei werden bis zu 80 Prozent der Investitionskosten übernommen und im sogenannten Windhundverfahren bewilligt – also nach dem Auftragseingang. Mit der neuen Förderrichtlinie soll vor allem der Use Case „Zwischendurchladen“ gestärkt werden.

Förderfähig sind nur KMUs nach der EU-Definition und Gebietskörperschaften, welche den maximalen Fördergesamtbetrag von 200.000 Euro innerhalb des laufenden und der letzten zwei Kalenderjahre nicht übersteigen. Die geförderten Ladepunkte müssen vertragsbasiertes Laden, Roaming und Ad-hoc-Laden ermöglichen. Verpflichtend ist zudem Strom aus erneuerbaren Energien. Realisiert werden muss die Ladeinfrastruktur bis zum 31.12.2022. Konkret gefördert wird:

  • der Kauf von Normalladeinfrastruktur (AC und DC) von 3,7 kW bis 22 kW mit bis zu 80 Prozent der Gesamtkosten, maximal 4000 Euro pro Ladepunkt,
  • der Kauf von Schnellladeinfrastruktur (DC) von 22 kW bis maximal 50 kW mit bis zu 80 Prozent der Gesamtkosten, maximal 16.000 Euro pro Ladepunkt,
  • der Anschluss an Niederspannung inklusive Installations- und Aufbaukosten in Höhe von 80 Prozent der Gesamtkosten, maximal 10.000 Euro Förderung pro Standort,
  • der Anschluss an Mittelspannung in Höhe von 80 Prozent der Gesamtkosten, maximal 100.000 Euro Förderung pro Standort.

Die Anträge müssen bei der Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV) eingereicht werden. Ansprechpartner für technische Fragen ist die NOW GmbH, erreichbar per E-Mail unter ladeinfrastruktur@now-gmbh.de.

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Hersteller und Anbieter für Kältemittel

Hersteller und Anbieter von Kältemitteln

Kältemittel sind bei vielen Herstellern und Anbietern zu finden. Im Folgenden werden einige dieser aufgezählt.

CHC Gerling, Holz & Co. Handels GmbH

Ruhrstraße 113
22761 Hamburg
Telefon 040 853 123-0
Fax 040 53 123-66
E-Mail hamburg@ghc.de
www.ghc.de

KälteConcept GmbH

Verlängerte Goethestraße 9
08209 Auerbach
Telefon 03744 183080
Fax 03744 183088
E-Mail info@kaelteconcept.de
www.kaelte-concept.de

Wutke Kälte- und Klimatechnik GmbH

Burdastraße 15
77746 Schutterwald
Telefon 0781 59955
E-Mail info@wutke-kuehlsysteme.de
www.wutke-kaeltetechnik.de

H&H Gerätebau GmbH

Bildstock 18/1
88085 Langenargen
Telefon 07543 / 93499-0
E-Mail info@hhgeraetebau.de
www.hhgeraetebau.de

CO2 Tankstelle

Gutenbergstrasse 11
49479 Ibbenbüren
Telefon 05451 – 938800
Fax 05451 – 93880121
E-Mail info@co2-tankstelle.de
www.co2-tankstelle.de

Tölzer Kälte- Klimatechnik GmbH

Gewerbering 22
83646 Bad Tölz
Telefon 08041 793 55 14
Fax 08041 793 55 15
E-Mail info@toelzer-kaelte.com
www.toelzer-kaelte.com

COOLTHERM Kälteanlagen und Wärmepumpen GmbH

Steinbruch 5
63755 Alzenau
Telefon 06023 96800 100
Fax 06023 96800 501
E-Mail info@cooltherm.de
www.cooltherm.de

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Stichworte
Förderprogramm, Förderung, Gewerbekälte, Kälteanlage, Klimaanlage, Kälteerzeuger, Kältemittel, Kältetechnik, Energieeffizienz, Natürliche Kältemittel, F-Gase

Kältemittel

Kältemittel – Übersicht

Einführung | Normen und Vorschriften | Publikationen | Hersteller | Weitere Informationen

Einführung: Was sind Kältemittel?

Kältemittel sind chemische Substanzen, die in Kälte- und Klimaanlagen verwendet werden, um Wärme von einem Ort zu einem anderen zu transportieren. Sie spielen eine entscheidende Rolle in Kühlschränken, Klimaanlagen und industriellen Kälteanlagen.
Kältemittel werden durch einen Zyklus von Verdampfung und Kondensation geleitet, um Wärme aufzunehmen und abzugeben. Die Wahl des Kältemittels hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter die erforderliche Betriebstemperatur, die Umweltverträglichkeit und die Sicherheitsanforderungen.
Früher waren chlorierte Fluorkohlenwasserstoffe und Hydrochlorfluorkohlenwasserstoffe beliebte Kältemittel, aber aufgrund ihrer schädlichen Auswirkungen auf die Ozonschicht und den Treibhauseffekt wurden sie weitgehend durch fluorierte Kältemittel ersetzt.

Natürliche Kältemittel

Natürliche Kältemittel stellen eine umweltfreundlichere Alternative zu synthetischen Kältemitteln dar. Das Umweltbundesamt informiert darüber, dass natürliche Kältemittel wie Kohlenwasserstoffe, Ammoniak, Kohlendioxid und Wasser in stationären Kälteanlagen eingesetzt werden können. Diese Kältemittel haben entweder ein geringes oder kein Treibhauspotenzial und tragen somit weniger zur Klimaerwärmung bei.

F-Gase

Fluorierte Treibhausgase (F-Gase) sind eine Gruppe von chemischen Verbindungen, die in der Kältetechnik und anderen Anwendungen eingesetzt werden, aber ein hohes globales Erwärmungspotenzial (GWP) haben. F-Gase wie Fluorkohlenwasserstoffe (FKW) und teilhalogenierte Fluorkohlenwasserstoffe (HFKW) haben ein sehr hohes Treibhauspotenzial im Vergleich zu anderen Treibhausgasen. Ihr Einsatz trägt erheblich zur Klimaerwärmung bei und steht daher im Fokus internationaler Bemühungen zur Emissionsminderung.

Mit der am 11. März 2024 in Kraft getretenen novellierten F-Gase-Verordnung „Verordnung (EU) 2024/573“ wird das Ziel verfolgt, die Emissionen von fluorierten Gasen in der Atmosphäre zu beschränken. Hierzu umfasst die F-Gase-Verordnung zum einen Verbote zur Nutzung fluorierter Gase (F-Gase) in verschiedenen Anwendungen. Zum anderen enthält sie Vorschriften für den Umgang mit F-Gasen und Geräten, in denen diese verwendet werden. Die Verwendung von teilfluorierten Kohlenwasserstoffen (HFKW) – den am häufigsten verwendeten F-Gasen, auf die rund 90 % der F-Gas-Emissionen entfallen – soll bis 2030 gegenüber 2015 um 95 % verringert und bis 2050 auf null sinken. Damit sollen laut EU-Kommission bis 2050 etwa 500 Mio. Tonnen CO2-Äquivalente (CO2e) vermieden werden.

Normen und Vorschriften

Für Kältemittel gelten eine Reihe von Normen, Technischen Regeln und Rechtsvorschriften:

Publikationen

Hersteller

Weitere Informationen

Stichworte

Kälteanlage, Klimaanlage, Kälteerzeuger, Kältemittel, Kältetechnik, Energieeffizienz, Natürliche Kältemittel, F-Gase, F-Gase-Verordnung