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Förderung von energieeffizienten Kälte- und Klimaanlagen

Förderung von Kälte- und Klimaanlagen

Am 1. März 2024 trat die novellierte Richtlinie für die Förderung von energieeffizienten Kälte- und Klimaanlagen in Kraft. Damit wird die Förderung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz erweitert und fortgesetzt. Gefördert werden hoch energieeffiziente Kälteerzeuger mit nicht-halogenierten Kältemitteln in stationären Kälte- und Klimaanlagen (einschließlich deren Komponenten) sowie erstmals die Umrüstung bestehender kleiner Kompressionskälteanlagen zur Verminderung des Stromverbrauchs („Effizienz-Umrüstung von Kleinanlagen“).

Begünstigt werden die vollständige oder teilweise Neuerrichtung von Kälteanlagen, Klimaanlagen sowie von Wärmepumpen zur Nutzung von Prozessabwärme – und in Kombination damit – zugehörige Komponenten und Systeme einschließlich Speicher, die Einbindung von Anlagen zur Nutzung Erneuerbarer Energien wie Wind- und Solaranlagen sowie die „Effizienz-Umrüstung“ von bestehenden, kleinen Kompressionskälte- oder Klimaanlagen zur Minderung des Elektroenergieverbrauchs, wobei das bestehende fluorhaltige Kältemittel zwingend gegen ein Kohlenwasserstoff-Kältemittel auszutauschen ist. Erstmals können damit bestehende kleine Kälteerzeuger, d. h. Kompressionskälteanlagen für Normal- und Tiefkühlung gefördert werden, wenn diese auf den Betrieb mit nicht-halogenierten Kältemitteln um- und mit einem druckgesteuerten Drehzahlregler für den Verflüssigerventilator ausgerüstet werden. Förderfähig sind Anlagen mit mindestens 0,5 und höchstens 10 kg Kohlenwasserstoff-Kältemittel.

Antragsberechtigt sind Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften, Zweckverbände und Eigenbetriebe, Hochschulen und Schulen, Krankenhäuser sowie kirchliche Einrichtungen.

Die Förderung erfolgt auf Zuschussbasis mit Festbeträgen. Die elektronische Antragstellung ist seit dem 1. März 2024 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) wieder möglich und läuft spätestens zum 31. Dezember 2026 endgültig aus. Mit Hilfe der Förderung setzen Anlagenbetreiber nicht-halogenierte Kältemittel ein und reduzieren dadurch die direkten Emissionen von treibhauswirksamen Gasen. Durch die Verwendung hocheffizienter Komponenten und Systeme verbrauchen geförderte Anlagen erheblich weniger Energie und verursachen dadurch deutlich geringere CO2-Emissionen aus der Stromerzeugung. Die Anlagen tragen so zu Energieeinsparungen und zum Klimaschutz bei und die Anlagenbetreiber sparen Betriebskosten.

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Hersteller und Anbieter für Kältemittel

Hersteller und Anbieter von Kältemitteln

Kältemittel sind bei vielen Herstellern und Anbietern zu finden. Im Folgenden werden einige dieser aufgezählt.

CHC Gerling, Holz & Co. Handels GmbH

Ruhrstraße 113
22761 Hamburg
Telefon 040 853 123-0
Fax 040 53 123-66
E-Mail hamburg@ghc.de
www.ghc.de

KälteConcept GmbH

Verlängerte Goethestraße 9
08209 Auerbach
Telefon 03744 183080
Fax 03744 183088
E-Mail info@kaelteconcept.de
www.kaelte-concept.de

Wutke Kälte- und Klimatechnik GmbH

Burdastraße 15
77746 Schutterwald
Telefon 0781 59955
E-Mail info@wutke-kuehlsysteme.de
www.wutke-kaeltetechnik.de

H&H Gerätebau GmbH

Bildstock 18/1
88085 Langenargen
Telefon 07543 / 93499-0
E-Mail info@hhgeraetebau.de
www.hhgeraetebau.de

CO2 Tankstelle

Gutenbergstrasse 11
49479 Ibbenbüren
Telefon 05451 – 938800
Fax 05451 – 93880121
E-Mail info@co2-tankstelle.de
www.co2-tankstelle.de

Tölzer Kälte- Klimatechnik GmbH

Gewerbering 22
83646 Bad Tölz
Telefon 08041 793 55 14
Fax 08041 793 55 15
E-Mail info@toelzer-kaelte.com
www.toelzer-kaelte.com

COOLTHERM Kälteanlagen und Wärmepumpen GmbH

Steinbruch 5
63755 Alzenau
Telefon 06023 96800 100
Fax 06023 96800 501
E-Mail info@cooltherm.de
www.cooltherm.de

Weitere Informationen

Stichworte
Förderprogramm, Förderung, Gewerbekälte, Kälteanlage, Klimaanlage, Kälteerzeuger, Kältemittel, Kältetechnik, Energieeffizienz, Natürliche Kältemittel, F-Gase

Kältemittel

Kältemittel – Übersicht

Einführung | Normen und Vorschriften | Publikationen | Hersteller | Weitere Informationen

Einführung: Was sind Kältemittel?

Kältemittel sind chemische Substanzen, die in Kälte- und Klimaanlagen verwendet werden, um Wärme von einem Ort zu einem anderen zu transportieren. Sie spielen eine entscheidende Rolle in Kühlschränken, Klimaanlagen und industriellen Kälteanlagen.
Kältemittel werden durch einen Zyklus von Verdampfung und Kondensation geleitet, um Wärme aufzunehmen und abzugeben. Die Wahl des Kältemittels hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter die erforderliche Betriebstemperatur, die Umweltverträglichkeit und die Sicherheitsanforderungen.
Früher waren chlorierte Fluorkohlenwasserstoffe und Hydrochlorfluorkohlenwasserstoffe beliebte Kältemittel, aber aufgrund ihrer schädlichen Auswirkungen auf die Ozonschicht und den Treibhauseffekt wurden sie weitgehend durch fluorierte Kältemittel ersetzt.

Natürliche Kältemittel

Natürliche Kältemittel stellen eine umweltfreundlichere Alternative zu synthetischen Kältemitteln dar. Das Umweltbundesamt informiert darüber, dass natürliche Kältemittel wie Kohlenwasserstoffe, Ammoniak, Kohlendioxid und Wasser in stationären Kälteanlagen eingesetzt werden können. Diese Kältemittel haben entweder ein geringes oder kein Treibhauspotenzial und tragen somit weniger zur Klimaerwärmung bei.

F-Gase

Fluorierte Treibhausgase (F-Gase) sind eine Gruppe von chemischen Verbindungen, die in der Kältetechnik und anderen Anwendungen eingesetzt werden, aber ein hohes globales Erwärmungspotenzial (GWP) haben. F-Gase wie Fluorkohlenwasserstoffe (FKW) und teilhalogenierte Fluorkohlenwasserstoffe (HFKW) haben ein sehr hohes Treibhauspotenzial im Vergleich zu anderen Treibhausgasen. Ihr Einsatz trägt erheblich zur Klimaerwärmung bei und steht daher im Fokus internationaler Bemühungen zur Emissionsminderung.

Mit der am 11. März 2024 in Kraft getretenen novellierten F-Gase-Verordnung „Verordnung (EU) 2024/573“ wird das Ziel verfolgt, die Emissionen von fluorierten Gasen in der Atmosphäre zu beschränken. Hierzu umfasst die F-Gase-Verordnung zum einen Verbote zur Nutzung fluorierter Gase (F-Gase) in verschiedenen Anwendungen. Zum anderen enthält sie Vorschriften für den Umgang mit F-Gasen und Geräten, in denen diese verwendet werden. Die Verwendung von teilfluorierten Kohlenwasserstoffen (HFKW) – den am häufigsten verwendeten F-Gasen, auf die rund 90 % der F-Gas-Emissionen entfallen – soll bis 2030 gegenüber 2015 um 95 % verringert und bis 2050 auf null sinken. Damit sollen laut EU-Kommission bis 2050 etwa 500 Mio. Tonnen CO2-Äquivalente (CO2e) vermieden werden.

Normen und Vorschriften

Für Kältemittel gelten eine Reihe von Normen, Technischen Regeln und Rechtsvorschriften:

Publikationen

Hersteller

Weitere Informationen

Stichworte

Kälteanlage, Klimaanlage, Kälteerzeuger, Kältemittel, Kältetechnik, Energieeffizienz, Natürliche Kältemittel, F-Gase, F-Gase-Verordnung