Überarbeitete Richtlinie für die Bundesförderung von Corona-RLT-Anlagen

Förderung von coronagerechten RLT-Anlagen

Seit dem 20. Oktober 2020 werden Maßnahmen an bestehenden stationären raumlufttechnischen Anlagen (RLT-Anlagen) in öffentlichen Gebäuden und Versammlungsstätten gefördert. Am 2. April 2021 ist die novellierte Bundesförderung „Corona-gerechte Um- und Aufrüstung von stationären raumlufttechnischen Anlagen“ in Kraft getreten.

Neu ist, dass auch ausgewählte private Einrichtungen, wie zum Beispiel Schulen, Kitas, Alten- und Pflegeeinrichtungen, antragsberechtigt sind. Auch die Anteilsfinanzierung wurde erhöht, so dass statt bisher 40 Prozent nun bis zu 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben bezuschusst werden können. Zudem wurde die Förderung weiterer technischer Maßnahmen ermöglicht. Beispielsweise ist nun auch die Nachrüstung einer Anlage zur Luftbehandlung durch UV-C Strahlung förderfähig. Die Erweiterung einer bestehenden RLT-Anlage durch nachträgliche Anbindung einzelner notwendiger Nebenräume ist nun ebenfalls förderfähig. Es können Maßnahmen an zentralen und dezentralen stationären Bestandsanlagen gefördert werden, die festmontiert und mit einem im Gebäude installierten Luftkanalsystem ausgestattet sind. Mindestens einer der an die RLT-Anlage angeschlossenen Räume muss mit einem Regelluftvolumenstrom von 400 m³/h (statt bisher 1.500 m³/h) oder mehr versorgt werden.

Informationen zum Förderverfahren sowie Formulare zur Antragstellung sind beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle zu finden.

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