A+A 2025 Düsseldorf

A+A 2025 Weltleitmesse für sicheres und gesundes Arbeiten Düsseldorf

A+A 2025 Düsseldorf

Anreise | Eintrittskarten | Produktkategorien | Aussteller | Besucher | Programm | Hallenplan | Themen | Veranstalter | Weitere Informationen

A+A 2025 Düsseldorf

A+A 2025 Düsseldorf – Weltleitmesse für sicheres und gesundes Arbeiten

04.-07. November 2025
Düsseldorf

Die A+A ist die weltweit führende Messe für Arbeitsschutz, betriebliche Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit und findet vom 4. bis 7. November 2025 in Düsseldorf statt. Sie vereint als internationale Leitmesse alle relevanten Produkte, Lösungen und Dienstleistungen rund um persönliche Schutzausrüstung, Betriebssicherheit und Gesundheitsprävention. Auf mehreren Hallen des Düsseldorfer Messegeländes präsentieren sich über 2.000 Aussteller aus aller Welt auf einer Ausstellungsfläche von rund 80.000 m². Mit zuletzt mehr als 70.000 Fachbesuchern gilt die A+A als die wichtigste Branchenplattform für Entscheider aus Industrie, Handwerk und Verwaltung. Parallel zur Ausstellung läuft ein umfangreiches Rahmenprogramm mit Kongressen, Sonderschauen und Live-Demonstrationen, das aktuelle Trends, Innovationen und gesetzliche Neuerungen beleuchtet.

Anreise

Eintrittskarten

Produktkategorien

  • Persönliche Schutzausrüstung (PSA) (1.314 Aussteller)
  • Corporate Wear / Workwear (204 Aussteller)
  • Components, Sourcing & Services (476 Aussteller)
  • Gesundheit bei der Arbeit (168 Aussteller)
  • Betriebliche Sicherheit (325 Aussteller)
  • Spezielle Ausrüstungen für Katastrophenschutz und Krisenmanagement (welche nicht durch die vorangegangenen Produktkategorien abgedeckt sind) (46 Aussteller)
  • Medien / Schulung / Organisationen (33 Aussteller)
  • Nachhaltigkeit (19 Aussteller)
  • Treffpunkt Sicherheit und Gesundheit (43 Aussteller)

Aussteller

Besucher

  • Sicherheitsfachkräfte & -beauftragte
  • Entscheider und Einkäufer aus Industrie, Handel und Handwerk
  • Betriebs- und Personalräte
  • Berufs- und Werkfeuerwehren
  • Rettungsdienste
  • Brand-, Katastrophen- und Umweltschutzbeauftragte
  • Planer und Errichter
  • Betriebsärzte, Arbeitsmediziner und -psychologen
  • Gesundheitsmanager
  • Fachkräfte für Arbeitsorganisation
  • Mitarbeiter in technischen Prüfstellen und Gewerbeaufsichtsämtern
  • Mitarbeiter aus Ministerien, Einrichtungen, Verbänden, Kammern, Berufsgenossenschaften und Unfallkassen

Programm

Hallenplan

Themen

  • Persönlicher Schutz / Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
    Alles rund um Schutzkleidung, Helme, Handschuhe, Schutzbrillen etc.
  • Betriebliche Sicherheit
    Maschinensicherheit, Brandschutz, Elektrosicherheit, Objektschutz, Vorsorge gegen Gefahrstoffe usw.
  • Gesundheit bei der Arbeit
    Themen wie Ergonomie, Arbeitsmedizin, psychische Gesundheit, betriebliche Gesundheitsförderung, Hygiene & Sanitär, Erste Hilfe etc.
  • Trendthemen: Digitalisierung & Künstliche Intelligenz
    Digitalisierung von Sicherheitsprozessen, KI in der Gefährdungsbeurteilung, smarte Sensoren, Wearables, digitale Tools und Plattformen etc.
  • Nachhaltigkeit & Klimawandel
    Umweltgerechte Arbeitsplätze, nachhaltige Materialien (z. B. in Schutzkleidung), ressourcenschonende Prozesse etc.
  • Vision Zero & Präventionsstrategien
    Ziel, Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten möglichst zu vermeiden; Strategien und Maßnahmen zur Prävention, auch speziell in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU)
  • Neue Arbeitswelten / Arbeit der Zukunft
    Hybrides Arbeiten / mobiles Arbeiten, flexible Arbeitsformen, Veränderungen durch Technologie etc.
  • Corporate Fashion / Schutz- und Berufsbekleidung
    Wie Funktion, Sicherheit und Design zusammenkommen; ergonomisch sinnvolle, nachhaltige Kleidung etc.
  • Hygiene & Pandemievorsorge
    Aus Erfahrungen mit der Pandemie; Hygiene-Standards, Infektionsschutz, Sanitär, etc.

Veranstalter

Messe Düsseldorf GmbH
Messeplatz
40474 Düsseldorf

Tel: +49 211 4560-01
Fax: +49 211 4560-668
Website: www.messe-duesseldorf.de

Weitere Informationen

Stichworte
2025, A+A, Messe, Düsseldorf, Arbeitsschutz

Medica Düsseldorf 2025

Medica Düsseldorf 2025

Die MEDICA 2025 findet vom 17. bis 20. November 2025 auf dem Messegelände in Düsseldorf statt. An der Messe nehmen über 5.000 Aussteller aus mehr als 70 Ländern teil und es werden rund 80.000 Fachbesucher erwartet. Das Themenspektrum umfasst unter anderem Elektromedizin, Labortechnik, Diagnostika, medizinische Bildgebung, Health-IT, mobile Health sowie Angebote aus den Bereichen Physiotherapie, Orthopädietechnik und Verbrauchsmaterialien. Die Messe wird durch ein umfangreiches Rahmenprogramm mit Foren, Konferenzen und Sonderschauen ergänzt. Dazu gehören beispielsweise das Health-IT-Forum, das Tech-Forum, das Labmed-Forum sowie Wettbewerbe wie die MEDICA Start-Up Competition. Parallel zur MEDICA findet zudem die COMPAMED, die internationale Fachmesse für Zulieferer der Medizintechnik, statt. Besucher können die Messehallen von Montag bis Mittwoch jeweils von 10:00 bis 18:00 Uhr und am Donnerstag bis 16:00 Uhr besuchen.

Autorin: Sidney Grunenberg, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)

Weitere Informationen

Legionellengefahr in Gebäuden: Stillstandszeiten erhöhen Risiko

Legionellengefahr in Gebäuden: Stillstandszeiten erhöhen Risiko

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2025-24
vom 15. August 2025

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) warnt vor einer verstärkten Vermehrung von Legionellen in den Trinkwasser-Installationen leerstehender Gebäude. Besonders betroffen sind Bildungseinrichtungen und Bürogebäude in denen stagnierendes Wasser in den Leitungen zu einer kritischen Legionellenkonzentration führen kann.

Die Gefahr einer Infektion steigt, wenn Wasser über längere Zeit in Leitungen steht und Temperaturen zwischen 25 und 45 Grad Celsius erreicht werden. In diesem Temperaturbereich finden Legionellen ideale Wachstumsbedingungen vor, vor allem, wenn zusätzlich Ablagerungen, Biofilme oder Korrosion im Leitungssystem vorhanden sind. Ursachen hierfür sind häufig eine unzureichende Nutzung der Wasserinstallationen, eine fehlende oder mangelhafte Dämmung, eine falsche Einstellung des Warmwasserbereiters, veraltete Rohrleitungen oder eine fehlerhafte Auslegung der Anlage.

Legionellen sind stäbchenförmige Bakterien, die natürlicherweise in geringen Mengen in Oberflächen- und Grundwasser vorkommen. Unter bestimmten Bedingungen können sie sich jedoch in Trinkwasseranlagen stark vermehren. Besonders gefährlich ist die Art Legionella pneumophila, da sie die sogenannte Legionärskrankheit, eine schwere Form der Lungenentzündung, sowie das mildere Pontiac-Fieber auslösen kann. Eine Infektion erfolgt nicht durch das Trinken von Wasser, sondern durch das Einatmen feinster Wassertröpfchen, die beispielsweise beim Duschen, in Whirlpools oder durch Klimaanlagen und Luftbefeuchter entstehen.

„Die regelmäßige Untersuchung von Trinkwasserproben ist entscheidend, um die Gesundheit der Verbraucher zu schützen und sicherzustellen, dass das Wasser den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Gerade in der warmen Jahreszeit können sich Legionellen unter ungünstigen Bedingungen wie unregelmäßiger Nutzung oder mangelhafter Isolierung in der Hausinstallation so stark vermehren, dass eine ernsthafte Gesundheitsgefahr entsteht“, erläutert Ingo Nordahl, staatlich geprüfter Lebensmittelkontrolleur im Landkreis Herford.

Betreiber können das Legionellenrisiko verringern, indem sie für einen kontinuierlichen Wasseraustausch sorgen und die Warmwassertemperatur auf mindestens 60 Grad Celsius bzw. die Kaltwassertemperatur unter 25 Grad Celsius halten. Darüber hinaus sollten Anlagen fachgerecht dimensioniert und gedämmt, Filter regelmäßig gespült sowie Armaturen sauber gehalten werden. Legionellenuntersuchungen nach den Vorgaben der Trinkwasserverordnung sind insbesondere bei gewerblich oder öffentlich genutzten Gebäuden unverzichtbar. In älteren Gebäuden mit veralteten Installationen besteht zudem die Gefahr, dass neben Legionellen auch Schwermetalle wie Blei oder Kupfer ins Trinkwasser gelangen. Regelmäßige Wartungen und Kontrollen sind daher unerlässlich.

2.794 Zeichen (mit Leerzeichen), zur freien Verwendung, Beleg erbeten

Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Presse-Ansprechpartner
Christoph Härtl
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 120
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
Telefon  06172 98185-30
Telefax   06172 98185-99
presse@dgwz.de
www.dgwz.de/presse

Tweet-Vorschlag
Legionellengefahr in Gebäuden: Stillstandszeiten erhöhen Risiko www.dgwz.de/legionellengefahr-stillstandszeiten-pm

Pressemitteilung und Pressebild zum Download
www.dgwz.de/legionellengefahr-stillstandszeiten-pm

Pressemitteilung: Legionellengefahr-in-Gebaeuden.pdf

Legionellengefahr in Gebäuden: Stillstandszeiten erhöhen Risiko

Bild: Legionellengefahr-Stillstandszeiten-Presse.jpg
Bildquelle: Llewellyn De Belder
Bildunterschrift: Legionellengefahr in Gebäuden: Stillstandszeiten erhöhen Risiko.

Weiterführende Informationen
www.dgwz.de/trinkwasser

Niedrige Luftfeuchtigkeit am Arbeitsplatz

Niedrige Luftfeuchtigkeit am Arbeitsplatz

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat im Dezember 2024 die Studie „Einfluss niedriger Luftfeuchten auf den Menschen im Kontext der Arbeitswelt“ veröffentlicht. Die Untersuchung beleuchtet die Auswirkungen trockener Raumluft auf Beschäftigte, insbesondere während der Heizperiode, wenn die relative Luftfeuchtigkeit in Innenräumen häufig unter 30 % fällt.

Autor: Christoph Härtl, Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit

Weitere Informationen

 

Whitepaper Raumluftqualität veröffentlicht

Whitepaper Raumluftqualität veröffentlicht

Die Firma Carel hat ein Whitepaper zum Thema „Luftqualität – Gesundheit und Behaglichkeit in Gebäuden“ veröffentlicht, das die Bedeutung guter Innenraumluft für Gesundheit und Wohlbefinden beschreibt.

Das Whitepaper untersucht internationale Vorschriften und aktuelle Studien zum Thema Raumluftqualität und unterstreicht die Notwendigkeit der Überwachung von Schlüsselparametern wie Temperatur, Luftfeuchte, Luftaustausch, CO2-Konzentration und Schadstoffe.

Weitere Informationen

Gefährdungsbeurteilung - Kür oder Pflicht?

Gefährdungsbeurteilung – Kür oder Pflicht?

Verdunstungskühlanlagen sind nicht nur in der Industrie und Energiewirtschaft, sondern auch im Handel, in der Gastronomie sowie an Hotel- oder Bürogebäuden weit verbreitet. Um Schäden für Mensch und Umwelt zu verhindern und die Sicherheit der Anlagen zu gewährleisten, sind Betreiber gesetzlich verpflichtet, verschiedene Prüf- und Überwachungsmaßnahmen durchzuführen. Dazu gehört u. a. das Führen eines detaillierten Betriebstagebuchs über die Anlage. Zudem müssen regelmäßige mikrobiologische Untersuchungen des Nutzwassers durchgeführt werden, in der Regel alle drei Monate, bei Kühltürmen sogar monatlich. Zusätzlich sind interne Untersuchungen des Nutzwassers alle zwei Wochen vorzunehmen.

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Meldung von Überschreitungen des Maßnahmenwertes im Zusammenhang mit Legionellen. Nach der Wiederinbetriebnahme der Anlage ist eine „hygienefachliche Untersuchung“ erforderlich, um sicherzustellen, dass sie ordnungsgemäß funktioniert. Bestandsanlagen und neue Anlagen oder Änderungen und Stilllegungen müssen der Fachbehörde gemeldet werden. Zudem sind alle fünf Jahre Überprüfungen durch öffentlich bestellte Sachverständige durchzuführen.

Die Grundlage für diese Prüf- und Überwachungspflichten bildet die 42. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) in Verbindung mit der Richtlinie VDI 2047 Blatt 2 des Vereins Deutscher Ingenieure (VDI). Diese Vorgaben dienen dem Schutz von Umwelt und Gesundheit und gewährleisten eine verantwortungsbewusste Nutzung von Verdunstungskühlanlagen.

Ein entscheidender Schritt im Umgang mit Verdunstungskühlanlagen ist auch die Durchführung einer sorgfältigen Gefährdungsbeurteilung. Hierbei werden potenzielle Gefahrenquellen ermittelt und die mit dem Betrieb der Anlagen verbundenen Risiken bewertet. Dadurch können mögliche Gefährdungen minimiert oder beseitigt werden.

Die Gefährdungsbeurteilung einer Verdunstungskühlanlage identifiziert potenzielle Gefahrenquellen wie Legionellen, bewertet die Risiken, analysiert Expositionsmöglichkeiten für Menschen und legt Schutzmaßnahmen sowie einen Notfallplan fest. (al)

Weitere Informationen

Nachbehandlung von Trinkwasser

Die Nachbehandlung von Trinkwasser

Aus gesundheitlich-hygienischen Gründen besteht keine Notwendigkeit, das vom Wasserversorger gelieferte Trinkwasser in der Trinkwasser-Installation nachzubehandeln. In Deutschland muss das vom öffentlichen Wasserversorger zur Verfügung gestellte Trinkwasser die Anforderungen der Trinkwasserverordnung erfüllen. Das leitungsgebundene Trinkwasser gehört damit zu den am besten überwachten Lebensmitteln.

Zum Schutz der Trinkwasser-Installation vor Partikeln oder zur Verbesserung von Gebrauchseigenschaften kann eine Nachbehandlung jedoch sinnvoll sein. Ist dies der Fall, so müssen diese Nachbehandlungsanlagen als Bestandteil der Trinkwasser-Installation den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen.

Nach DIN 1988-200 dürfen festgelegte Nachbehandlungsverfahren angewendet werden, wobei mit Ausnahme der vorgeschriebenen mechanischen Filtration die anderen Nachbehandlungsverfahren nur in begründeten Fällen erfolgen dürfen. Hierzu zählen Chemikaliendosierung, Enthärtung durch Ionenaustausch und Härtestabilisierung durch Kalkschutzgeräte. Desinfektionsverfahren dürfen nur anlassbezogen und keinesfalls prophylaktisch angewendet werden.

Autor: Christoph Theelen, Referent Wasserwirtschaft, -güte und -verwendung, Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V. (DVGW)

Weitere Informationen

Rufanlagen und IP-Vernetzung

Rufanlagen nach DIN VDE 0834 und IP-Vernetzung

Im neuen überarbeiteten ZVEI-Merkblatt „Rufanlagen nach DIN VDE 0834 und IP-Vernetzung“ werden Risiken beschrieben, die bei Rufanlagen im Zusammenhang mit der Nutzung systemfremder IT-Infrastrukturen entstehen können. Rufanlagen zur Alarmierung sind dafür ausgelegt, speziell in Notsituationen Menschen zu helfen, die sich nicht selbst helfen können, Leben zu retten und Gefahren abzuwenden.

Daher müssen sie gemäß DIN VDE 0834 ein eigenes, von Fremdsystemen unabhängiges Leitungs- und Übertragungsnetz besitzen, das durch die Geräte der Rufanlage überwacht und gesteuert wird. Die Ruffunktion muss stets höchste Priorität haben und jederzeit gewährleistet sein. Aktive Netzwerkkomponenten der Rufanlage dürfen ausschließlich nur durch diese genutzt werden. Eine sichere Trennung nach EN 60601-1 mit 2 x MOPP (Means of Patient Protection) und die Rückwirkungsfreiheit verbundener Systeme für die Rufanlage sind umzusetzen.

Im Merkblatt werden mögliche und normativ unzulässige Konstellationen beim Einsatz von Rufanlagen beschrieben. Sicher ist ein eigenes, von anderen Systemen unabhängiges Netz. Die Nutzung fremder Übertragungswege zwischen Organisationsgruppen ist bereits kritisch zu betrachten. Werden diese auch nur gelegentlich zusammengelegt oder wird gar stets die allgemeine IT-Infrastruktur genutzt, ist dies auf keinen Fall erlaubt.

Autor: Dr.-Ing. Matthias Rychetsky, Vorsitzender Fachkreis Rufanlagen, Verband der Elektro- und Digitalindustrie e. V. (ZVEI), Geschäftsführender Gesellschafter EFE Elektronik- Forschungs- und Entwicklungsgesellschaft m.b.H

Weitere Informationen

Legionellen im Kaltwasser

Trinkwasserhygiene: Legionellen im Kaltwasser

Insbesondere in hygienisch sensiblen Gesundheitseinrichtungen sowie Gebäuden mit hohen Wärmelasten ist die aktive Kühlung von kaltem Trinkwasser (Potable Water Cold: PWC) als praxisrelevante Ergänzung im Rahmen der a.a.R.d.T. eine wirksame Maßnahme zur Absicherung der Trinkwassergüte.

In rund 12 Prozent aller Kaltwasserproben wurden im Rahmen einer Dissertation von 2004 Legionellen nachgewiesen. Auch wurde festgestellt, dass die Kaltwasser-Temperaturen mit der Größe des Systems ansteigen. Kaltwasser-Installationen können vor allem durch Fremderwärmung ein ernsthaftes Hygienerisiko darstellen. Die Grenze von 25 °C (empfohlen: 20 °C) ist damit einer der grundsätzlich einzuhaltenden Parameter.

Legionellen im Kaltwasser

Autor: Dr. Christian Schauer, Direktor des Kompetenzzentrums Wasser, Corporate Technology Viega

Weitere Informationen

Neues DGWZ-Seminar „Regalanlagen – Befähigte Person zur Prüfung nach DIN EN 15635“

Neues DGWZ-Seminar zur Prüfung von Regalanlagen nach DIN EN 15635

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2021-14 vom 16. September 2021

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) bietet neu das Seminar „Regalanlagen – Befähigte Person zur Prüfung nach DIN EN 15635“ an. Damit werden Fachleute zur Befähigten Person für die regelmäßige Prüfung von Regalanlagen zum sogenannten Regalinspekteur ausgebildet. Vermittelt werden die rechtlichen Grundlagen, Vorschriften und Normen, die Aufgaben, Rechte, Pflichten sowie die Verantwortung und Haftung der Befähigten Person, Montage und Statik, Instandhaltung und Reparatur, Gefährdungsbeurteilung und Unfallgefahren sowie Schutzmaßnahmen.

Nach DIN EN 15635:2009-08 „Ortsfeste Regalsysteme aus Stahl – Anwendung und Wartung von Lagereinrichtungen“ und DGUV-Regel 108-007 „Lagereinrichtungen und Geräte“ (BGR 234) müssen Einfahr-, Durchfahr-, Durchlauf-, Fachboden- und Kragarmregale, Mehrgeschossanlagen und Palettenregale von einer sachkundigen Person überprüft werden. Für die jährliche Regalinspektion nach DIN EN 15635 muss eine Ausbildung zum Regalinspekteur absolviert werden. Zur wöchentlichen Sichtkontrolle sind unter anderem Personen befähigt, die ein Seminar zum Regalprüfer besucht haben.

Regalanlagen sind im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) Arbeitsmittel und dementsprechend Prüfungen auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung nach § 3 BetrSichV zu unterziehen. Dabei muss der Arbeitgeber grundsätzlich Art, Umfang und Fristen von Prüfungen und die notwendigen Voraussetzungen der Prüfperson eigenverantwortlich festlegen. Entsprechend § 14 BetrSichV müssen die dort genannten Prüfungen von Befähigten Personen nach § 2 Abs. 6 BetrSichV durchgeführt werden. Konkretisierungen können den Technischen Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1201 „Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen“ entnommen werden. Beim Festlegen der Prüffristen sind vom Betreiber die Vorgaben der DGUV-Regel 108-007 „Lagereinrichtungen und -geräte“ und die DGUV-Information 208-043 „Sicherheit von Regalen“ einzubeziehen.

Das zweitägige Seminar findet sowohl bundesweit als auch online statt und richtet sich an Personal aus der Lagerverwaltung und Logistik, Haustechniker, Fachkräfte der Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragte sowie Mitarbeiter aus Wartung, Instandhaltung, Konstruktion und Montage von Regalen.

Die Teilnahmegebühr für das Seminar mit Zertifizierung beträgt 645 Euro zzgl. MwSt. Die ersten Präsenzveranstaltungen finden vom 9. bis 10. November 2021 in Hamburg und vom 23. bis 24. November 2021 in Nürnberg statt. Die ersten Online-Seminare finden vom 18. bis 19. November 2021 und vom 6. bis 7. Januar 2022 statt. Weitere Informationen können unter www.dgwz.de/regalanlagen heruntergeladen werden.

2.675 Zeichen (mit Leerzeichen), zur freien Verwendung, Beleg erbeten

Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Ansprechpartner
Ilka Klein
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 120
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
Telefon  06172 98185-30
Telefax   06172 98185-99
presse@dgwz.de
www.dgwz.de/presse

Tweet-Vorschlag
Neues DGWZ-Seminar „Regalanlagen – Befähigte Person zur Prüfung nach DIN EN 15635“. #Arbeitssicherheit #BefaehigtePerson #Regalanlagen #Regalprüfung www.dgwz.de/seminar-regalanlagen-befaehigte-person-pruefung-din-en-15635

Download
www.dgwz.de/seminar-regalanlagen-befaehigte-person-pruefung-din-en-15635

Bildquelle: Hekatron Vertriebs GmbH
Bildunterschrift: Regalanlagen müssen regelmäßig gemäß DIN EN 15635 durch eine Befähigte Person geprüft werden.

Weiterführende Informationen
www.dgwz.de/regalanlagen