Neues Whitepaper für Brandschutztüren und -Tore

Brandschutztüren und -Tore

Die Unternehmen Dormakaba, ECO Schulte, GEZE, Hekatron, Hörmann, Teckentrup und der TÜV Hessen haben ein herstellerübergreifendes Whitepaper mit dem Titel „Instandhaltung & Modernisierung von Brandschutztüren & -toren“ herausgegeben.

In diesem Whitepaper sind Tipps und Normenhinweise für den Einsatz, Betrieb und Unterhalt von Türschließern, Feststellanlagen und Türantrieben bei Brandabschnitten (Brandschutztüren). Unter anderem sind 14 Normen (DIN, EN, ASR, ELTVTR) aufgeführt, welche je nach gewählter Lösung zu beachten sind.

Der Betreiber ist verantwortlich für einen reibungslosen Betrieb der Systeme!

Regelmässige Kontrollen, deren Dokumentation sowie Wartungen dieser Systeme sind unerlässlich, da die Gebäudeeigentümer und Betreiber bei einer Fehlfunktion im Ereignisfall haftbar gemacht werden können.

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Die neue Aufzugsverordnung setzt die EU-Aufzugsrichtlinie um

Technische Anforderungen für Aufzüge

Aufzugsnormen DIN EN 81-20 und DIN EN 81-50 in Kraft

Mit den DIN EN 81-20 und DIN EN 81-50 gelten seit 1. September 2017 verschärfte technische Anforderungen für Aufzüge. Sie ersetzen die EN 81-1 und EN 81-2.

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Echte Begegnungen auf Messen

Veranstaltungen 2018

In 2018 erwarten uns wieder bedeutende Fachveranstaltungen: Die FeuerTrutz findet am 21.-22. Februar bereits zum achten Mal in Nürnberg statt. Auf dem Kongress mit Fachmesse treffen sich die unterschiedlichen Vertreter des baulichen und anlagentechnischen Brandschutzes. Die Light + Building ist die weltgrößte Messe für Licht und Gebäudetechnik und findet vom 18.-23. März in Frankfurt statt. Unter dem Motto „Vernetzt – Sicher – Komfortabel“ erhält die elektronische Sicherheitstechnik erstmals einen eigenen Ausstellungsbereich und präsentiert sich als Bestandteil der integrierten Gebäudetechnik. Die Security Essen vom 23.-28. September gliedert sich in sechs übergeordnete Themen: 1. Dienstleistungen, 2. Zutritt und Mechanik, 3. Video, 4. Brand und Einbruch, 5. Perimeter sowie 6. Cyber-Security und Wirtschaftsschutz. Die Messe Essen hat zum Herbst vier neue Messehallen und ein repräsentatives Glasfoyer fertiggestellt. Weitere Veranstaltungen sind der VfS-Kongress am 10.-11. April in Potsdam, der BHE-Kongress zum Thema „Videoüberwachung/Zutrittssteuerung“ am 28.-29. Mai in Fulda und die VdS-Brandschutztage am 4.-5. Dezember in Köln.

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Smart Building

Smart Building

Internet of Things in der Gebäudetechnik

Smart Building Trendstudie: "Das sichere Gebäude der Zukunft"Das sichere Gebäude der Zukunft

Das Vertrauen in die Anbieter ist entscheidend für den Markterfolg von Smart Building-Lösungen. Produkte dagegen werden zunehmend austauschbar. Zu diesen Erkenntnissen gelangen Hekatron und Schlentzek & Kühn mit den Zukunftsforschern von 2b Ahead Thinktank in der Trendstudie „Das sichere Gebäude der Zukunft“ vom September 2016. Demnach sind Service, Datenschutz und Datensicherheit zukünftig wichtige Erfolgsfaktoren. Die 65-seitige Studie kann kostenlos heruntergeladen werden (Download).

Weiterführende Informationen

Smart Building, Smart Home, Smart House, Gebäudeautomatisierung, Building Automation, Industrie 4.0, Internet of Things, IoT, Technische Gebäudeausrüstung, TGA, Gebäudetechnik

Schließsysteme

Produktgruppen

  • Mechanische Schließsysteme
  • Elektronische Schließsysteme
  • Übergabesysteme (z.B. für Schlüssel und Dokumente)

Hersteller

 

DGWZ-Messerundgänge auf der Security Essen

Geführte Messerundgänge zur Security Essen

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit
Pressemitteilung Nr. 2016-08 vom 19. September 2016

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit führt fachlich moderierte Gruppen täglich über die Weltleitmesse für Sicherheit und Brandschutz und zeigt in zwei Stunden die Höhepunkte der Messe. Die Messerundgänge richten sich an Planer, Errichter, Betreiber, Behörden und verantwortliche Mitarbeiter aus Planungs- und Bauabteilungen.

Der Messerundgang kostet eine Gebühr von 17 Euro brutto und enthält die Eintrittskarte, den geführten Rundgang mit Kurzpräsentationen von ausgewählten Ausstellern, das Messehandbuch für Planer, eine Teilnahmebescheinigung, exklusiven Zutritt zur Messe-Lounge, ein Informationspaket nach der Messe und besondere Anfahrts- und Übernachtungskonditionen. Die Anmeldung erfolgt über die Website www.dgwz.de/security.

Die Security Essen ist die Weltleitmesse für Sicherheit und Brandschutz und findet vom 27. bis 30. September 2016 in Essen statt.

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Über die DGWZ

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ wurde 2013 gegründet hat ihren Sitz in Bad Homburg.

Ansprechpartnerin

Sarah Richter
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 120
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
Telefon  06172 98185-30
Telefax   06172 98185-99
presse@dgwz.de
www.dgwz.de/presse

Schlagworte

Security, Essen, Messe, Rundgang, Planer, Messerundgang, DGWZ

Tweet-Vorschlag

Täglich geführte Rundgänge zur Security Essen 2016. In 2 Std. zu den Höhepunkten der Messe. #SecurityEssen www.dgwz.de/security

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www.dgwz.de/presse/pm-2016-08-security-essen-messerundgang

  • Pressemitteilung Nr. 2016-08 (pdf, txt)
  • Bild: Security Essen Messerundgang (jpg)
    DGWZ-Messerundgänge auf der Security Essen
    Bildquelle: WAGNER Group GmbH
    Bildunterschrift: Mit den DGWZ-Messerundgängen in zwei Stunden fachlich moderiert zu den Höhepunkten der Security Essen 2016.

Weiterführende Informationen

www.dgwz.de/security

Rauchmelderpflicht

Mit ihrer Einführung in Berlin und Brandenburg ist die Rauchwarnmelderpflicht in allen Bundesländern gesetzlich verankert. In Brandenburg müssen Neubauten ab 1. Juli 2016, in Berlin ab 1. Januar 2017 mit Rauchwarnmeldern ausgestattet sein. Die Ausstattungspflicht gilt für alle Aufenthaltsräume sowie für Flure, über die Rettungswege führen. Die Nachrüstpflicht für Bestandsbauten endet in beiden Bundesländern am 31. Dezember 2020.

Autor: Philip Kennedy, Geschäftsführer, Ei Electronics GmbH

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Neue DIN VDE V 0825 für Personennotrufanlagen

Im August 2016 ist eine überarbeitete Fassung der DIN VDE V 0825-11 erschienen mit dem Titel „Geräte und Prüfanforderungen für Personen-Notsignal-Anlagen unter Nutzung öffentlicher Telekommunikationsnetze“. Diese Vornorm nennt Mindestanforderungen an Ausführung, Funktion und Prüfungen.

Aufgabe einer Personennotrufanlage (PNA) ist es, für in Not geratene Personen bei Alleinarbeiten unverzüglich Hilfe herbeizurufen. Denn viele Berufsgruppen sind während ihrer täglichen Arbeit ohne Begleitung unterwegs und besonderen Risiken ausgesetzt. Dies gilt zum Beispiel bei Lagerarbeitern in Kühlräumen: Geraten sie in Schwierigkeiten, drohen schnell Kälteschäden oder Erfrieren. Auch Beschäftigte in Krankenhaus-Notaufnahmen brauchen oft schnelle Hilfe gegen aggressive Patienten oder Besucher.

Die Vornorm ersetzt nicht staatliche und berufsgenossenschaftliche Arbeitsschutzvorschriften sowie andere Anforderungen zum Personenschutz. Wenn eine Gefährdungsermittlung ergibt, dass der Einsatz von Personennotsignalanlagen nicht ausreichend ist, so dürfen diese nur ergänzend verwendet werden.

Anforderungen an PNA sind auch in der DGUV-Regel 112-139 „Einsatz von Personen-Notsignal-Anlagen“ nachzulesen. Dabei wird zum Beispiel zwischen willensabhängigem und willensunabhängigem Alarm unterschieden. Letzterer kann je nach Gefährdungssituation über Lageänderung ausgelöst werden (Person liegt am Boden), aber auch durch Ruhealarm (Person bewegt sich nicht mehr), Zeitalarm (Person betätigt nicht mehr regelmäßig einen Quittierungsknopf) oder technischen Alarm (Anzeige von Betriebsstörungen auf der PNA). Für jede der Alarmarten gelten unterschiedliche Voralarm- und Auslösefristen. Voralarme sind nicht zwingend vorgeschrieben.

Die Funktionen von angebotenen Anlagen gehen oft über die Anforderungen der DIN-Norm hinaus und bieten mehr Komfort oder einen erweiterten Schutz. Beispielsweise gibt es Systeme, die nicht nur die Zentrale, sondern auch in der Nähe befindliche Kollegen alarmieren.

Autor: Dirk-Olaf Groschke, Vorsitzender Arbeitskreis DKE/AK 713.1.4 Personen-Notsignal-Anlagen, Vertriebsleiter Deutschland, Multiton Elektronik GmbH

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Löschanlagen an der Wasserversorgung

Wasserlöschanlagen verfügen oft über einen Anschluss an das Trinkwassernetz. Damit unterliegen sie der Trinkwasserverordnung. Für die Umsetzung gilt u.a. die DIN 1988-600. Bei der Löschwasserübergabestelle darf kein Wasser in das Trinkwassernetz zurückfließen.

Die erforderliche Trennung kann durch einen offenen Vorratsbehälter mit freiem Auslauf erreicht werden (mittelbarer Anschluss). Dabei ist ein Mindestabstand zwischen dem Auslauf der Zuflussregelarmatur und dem höchstmöglichen Wasserspiegel einzuhalten. Diese Art von Anschluss eignet sich für alle Wasserlöschanlagen, zum Beispiel Sprinkler-, Sprühwasser- oder Feinsprüh- sowie Schaumlöschanlagen. Wichtig: Der freie Auslauf darf nicht überflutet werden.

Die Alternative ist eine Direktanschlussstation nach DIN 14464 (unmittelbarer Anschluss): Diese Armatur verbindet die Löschanlage nur im Brandfall mit dem Trinkwassernetz. Unzulässig sind in diesem Fall: Einspeisemöglichkeit für die Feuerwehr, Verwendung von Schaummitteln, Frost- oder Korrosionsschutzmitteln im Löschwasser.

Autor: Dipl.-Ing. (FH) Peter Kröger, Projektleiter im Business Management, Minimax GmbH & Co. KG

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