Löschanlagen an der Wasserversorgung

Wasserlöschanlagen verfügen oft über einen Anschluss an das Trinkwassernetz. Damit unterliegen sie der Trinkwasserverordnung. Für die Umsetzung gilt u.a. die DIN 1988-600. Bei der Löschwasserübergabestelle darf kein Wasser in das Trinkwassernetz zurückfließen.

Die erforderliche Trennung kann durch einen offenen Vorratsbehälter mit freiem Auslauf erreicht werden (mittelbarer Anschluss). Dabei ist ein Mindestabstand zwischen dem Auslauf der Zuflussregelarmatur und dem höchstmöglichen Wasserspiegel einzuhalten. Diese Art von Anschluss eignet sich für alle Wasserlöschanlagen, zum Beispiel Sprinkler-, Sprühwasser- oder Feinsprüh- sowie Schaumlöschanlagen. Wichtig: Der freie Auslauf darf nicht überflutet werden.

Die Alternative ist eine Direktanschlussstation nach DIN 14464 (unmittelbarer Anschluss): Diese Armatur verbindet die Löschanlage nur im Brandfall mit dem Trinkwassernetz. Unzulässig sind in diesem Fall: Einspeisemöglichkeit für die Feuerwehr, Verwendung von Schaummitteln, Frost- oder Korrosionsschutzmitteln im Löschwasser.

Autor: Dipl.-Ing. (FH) Peter Kröger, Projektleiter im Business Management, Minimax GmbH & Co. KG

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