Brandschutz für Pflegeeinrichtungen und Krankenhäuser

Brandschutz für Pflegeeinrichtungen und Krankenhäuser

Das Whitepaper „Anlagentechnischer Brandschutz für Pflegeeinrichtungen und Krankenhäuser“ zeigt, welche Detektions- und Alarmierungslösungen sich für unterschiedliche Nutzungskonzepte eignen. Auch die geltenden normativen und gesetzlichen Grundlagen werden hier erläutert.

Gerade in Kliniken oder Pflegeeinrichtungen befinden sich viele hilfsbedürftige und zum Großteil alte Menschen auf relativ geringem Raum. Das Risiko, dass Bewohner oder Patienten eine Evakuierungsmaßnahme nicht ohne Folgeschäden überstehen, ist groß. Dass viele von ihnen zudem nicht selbstrettungsfähig sind, stellt hohe Anforderungen an den Brandschutz. Daher stehen beim anlagentechnischen Brandschutz der Personenschutz sowie die Aufrechterhaltung der Kritischen Infrastruktur, wie zum Beispiel der eines Krankenhauses, im Mittelpunkt.

Um ausreichend Zeit für die Personenrettung zu gewinnen, ist es in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen deshalb elementar, Entstehungsbrände zuverlässig so früh wie möglich zu erkennen und zu melden. Gleichzeitig muss jedoch die Anzahl von Täuschungsalarmen auf ein absolutes Minimum reduziert werden. Nicht nur, um Störungen im Betriebsablauf zu verhindern, sondern auch, weil ein Alarm demente oder schwerkranke Menschen in Stresssituationen versetzt.

Das Whitepaper zum anlagentechnischen Brandschutz für Pflegeeinrichtungen und Krankenhäuser wurde von der Firma Hekatron herausgegeben und steht zum kostenlosen Download zur Verfügung.

Weitere Informationen

Übersicht zu Fluchtwegsimulation

Übersicht zu Fluchtwegsimulation

Einführung | Building Information Modelling | Digitale Fluchtwegsimulation | Normen und Vorschriften | Publikationen | HerstellerWeitere Informationen

Einführung

Die Digitalisierung bietet den Menschen in vielen verschiedenen Lebensbereichen neue Möglichkeiten. Auch in der Technischen Gebäudeausrüstung (TGA) erweitert sie den Horizont für bereits bestehende Sicherheitskonzepte. Mithilfe digitaler Simulationen von Gebäudeplänen lassen sich Evakuierungskonzepte, wie Fluchtwege und Rettungspläne effizienter planen und prüfen, um einen zuverlässigen Schutz für die Gebäudebesucher zu gewährleisten. Fluchtwegsimulationen ermöglichen es frühzeitig Engpässe zu erkennen, die Evakuierungsdauer zu ermitteln und den schnellsten Fluchtweg ausfindig zu machen.

Building Information Modeling (BIM)

Das BIM (Building Information Modeling), auch intelligentes Gebäudemodell genannt, ist eine Methode der datenbasierten Planung, Realisierung und Betreibung von Gebäuden. Immer mehr Planer und Architekten greifen auf digitale und intelligente Gebäudemodelle zurück, da sie alle relevanten Gebäudedaten enthalten und miteinander vernetzen. Zudem sind BIM-Projekte vorteilhaft, da Konstruktionskapazitäten eingespart sowie Fehlerkosten reduziert werden können.

Digitale Fluchtwegsimulation

Für eine digitale Fluchtwegsimulation wird ein 3D-Modell des zu untersuchenden Gebäudes auf Basis der BIM-Planungsunterlagen von Architekten und Planern erstellt. Auf dem 3D-Modell können anschließend einzelne Personen oder Gruppen platziert werden, die sich normalerweise im Gebäude aufhalten und dort agieren. Der Evakuierungsablauf kann auf diese Weise digital nachgestellt und veranschaulicht werden. Dadurch wird deutlich, welche möglichen Fluchtwege es gibt und wie viele Personen im Gebäude zu erwarten sind. So kann die Simulation schon im Planungsprozess des Gebäudes Bereiche ermitteln, die im Falle einer Gefahr als Fluchtwege genutzt werden können. Auf Grundlage des virtuellen Modells, dem „Digital Twin“ (dt. digitaler Zwilling), werden die Gebäude zu einem späteren Zeitpunkt letztendlich errichtet.

Normen und Vorschriften

Für die Fluchtwegsimulation gelten folgende Normen und Vorschriften:

Publikationen

Hersteller

Weitere Informationen

Suchbegriffe

Fluchtwegsimulation, Evakuierungskonzept, Evakuierungssimulation, BIM, Building Information Modeling, Digital Twin, Brandschutz, Fluchtweg, Rettungsweg, Brandschutz, Sicherheitstechnik, Sicherheitskonzept, Gebäudeplanung, Architekten, Planer, Errichter, Betreiber

Photovoltaik-Anlagen - PV

Übersicht zu Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen)

Übersicht zu Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen)

Einführung | Normen und Vorschriften | Publikationen und Studien | Hersteller | Institutionen | Weitere Informationen

Einführung

Unter Photovoltaik (dt. Fotovoltaik) wird die direkte Umwandlung von Lichtenergie aus dem Sonnenlicht in elektrische Energie verstanden. Photovoltaik-Anlagen (PV-Anlagen) sind häufig auf dem Dach eines Gebäudes oder auf Freiflächen angebracht, wo sie das Sonnenlicht auffangen können. Die Solarmodule wandeln die Sonnenergie in elektrische Energie um, die als Strom genutzt werden kann. Dieser wird an den Wechselrichter weitergeleitet, welcher sich häufig im Keller des Gebäudes befindet und den Strom an den Stromspeicher sowie die Verbraucher des Gebäudes verteilt. Der durch die PV-Anlagen gewonnene elektrische Strom kann dem öffentlichen Versorgungsnetz zugeführt, zwischengespeichert oder selbst genutzt werden. Auf diese Weise können PV-Anlagen als nachhaltiger Stromerzeuger den Einsatz konventioneller Kraftwerke ersetzen.

Aufgrund ihrer Lage sind PV-Anlagen einer Vielzahl von externen Gefahren ausgesetzt. Mit der Installation am Dach oder an der Fassade eines Gebäudes müssen montierte PV-Anlagen gleichzeitig die Schutzfunktionen des Daches bzw. der Fassade übernehmen und das Gebäude vor z.B. Regen schützen. Ebenso können von PV-Anlagen Gefahren ausgehen, wenn beispielsweise Fehler in der Planung und Ausführung gemacht wurden. Daher ist ein normgerechter Umgang, Aufbau und Brandschutz bei PV-Anlagen stets zu gewährleisten.

Hauptkomponenten von Photovoltaik-Anlagen

  • PV-Generator
  • Generatoranschlusskasten
  • Verkabelung auf der Gleichstromseite
  • Lasttrennschalter
  • Wechselrichter
  • Verkabelung auf der Wechselstromseite
  • Unterverteilung Wechselrichter
  • Einspeisezähler und/oder Zähler für den Eigenverbrauch
  • Speicher elektrischer Energie (optional)

Solardachziegel

Solardachziegel sind Dachziegel, welche die gleichen Funktionen wie eine Solar- bzw. Photovoltaikanlage aufbringen. Sie absorbieren die Sonnenstrahlen und wandeln sie in elektrische Energie um. Anders als konventionelle Solarzellen, die auf die bestehende Dachhaut angebracht werden, kommen sie wie herkömmliche Ziegel zum Einsatz. Sie bestehen aus:

  • Keramik,
  • Kunstoff
  • oder Schiefer

und werden an die Dachlattung angebracht. Neben ihrer Funktion als Stromerzeuger dienen sie der Deckung des Daches.

Die bekanntesten Hersteller der Solardachziegel sind

  • Tesla,
  • Autarq,
  • Solteq
  • und Eternit.

Vorteile der Solardachziegel sind, dass sie handlich, optisch unaufällig und kostensparend sind.

Normen und Vorschriften

Für Photovoltaik-Anlagen gelten eine Reihe von Normen und Technischen Regeln:

Publikationen und Studien

Hersteller

Institutionen

Weitere Informationen

Stichworte

Photovoltaik, Fotovoltaik, PV, Photovoltaik-Anlagen, Solarzellen, Solarmodule, Solaranlage, Solarstrom, Sonnenenergie, Erneuerbare Energien, Energiewende

Neufassung Fluchtwege und Notausgänge

Neufassung „Fluchtwege und Notausgänge“

Im März 2022 ist die aktualisierte Fassung der Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) A2.3 mit geändertem Titel „Fluchtwege und Notausgänge“ erschienen. Die Neufassung ersetzt damit die ASR A2.3 vom August 2007.

In der überarbeiteten Version wurden unter anderem die Anforderungen an Fluchtwege, Notausgänge und Flucht- und Rettungspläne konkretisiert. Neu ist ebenso die Begriffsdefinition der Fluchtwege in Hauptfluchtwege (bisher erste Fluchtwege) und Nebenfluchtwege (bisher zweite Fluchtwege). Auch die Angaben zu Mindestbreiten von Hauptfluchtwegen wurden angepasst. Außerdem wurden die Anforderungen an Sicherheitsbeleuchtung und optische Sicherheitsleitsysteme aus der ASR A 3.4/7 in die Neufassung der ASR A2.3 überführt.

Die ASR A 2.3 „Fluchtwege und Notausgänge“ kann auf der Webseite der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) kostenlos heruntergeladen werden.

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DIN VDE 0833-2: Neue Fassung zum Juni 2022

DIN VDE 0833-2 – Neue Fassung zum Juni 2022

Eine aktualisierte Fassung der Norm DIN VDE 0833-2 „Gefahrenmeldeanlagen für Brand, Einbruch und Überfall – Teil 2: Festlegungen für Brandmeldeanlagen“ ist zum Juni 2022 erschienen. Die Norm gilt für das Planen, Errichten, Erweitern, Ändern und Betreiben von Brandmeldeanlagen zusammen mit der DIN VDE 0833-1 „Teil 1: Allgemeine Festlegungen“ und der DIN 14675-1 „Brandmeldeanlagen – Teil 1: Aufbau und Betrieb“. Die Norm enthält Festlegungen für Brandmeldeanlagen zum Schutz von Personen und Sachen in Gebäuden, jedoch keine Festlegungen für das Zusammenwirken von Brandmeldeanlagen mit anderen Anlagen, die keine brandschutztechnischen Funktionen erfüllen.

DIN VDE 0833-2: Neue Fassung zum Juni 2022

Quelle: Hekatron

Die DIN VDE 0833-2 richtet sich insbesondere an Ersteller von Brandschutzkonzepten, Fachplaner, Prüfsachverständige, Brandschutzdienststellen, Versicherer, Architekten, Fachfirmen von Brandmeldeanlagen sowie Bauherrn, Eigentümer und Betreiber. Für das Brandmeldekonzept gilt insbesondere DIN 14675-1.

Die aktualisierte Fassung ersetzt damit DIN VDE 0833-2 VDE 0833-2 Berichtigung 1:2019-10 sowie DIN VDE 0833-2 VDE 0833-2:2017-10.

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Neue DIN VDE 0833-2: Festlegungen für Brandmeldeanlagen

Neue DIN VDE 0833-2: Festlegungen für Brandmeldeanlagen

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2022-09 vom 14. Juni 2022

Zum 1. Juni 2022 ist eine aktualisierte Fassung der Norm DIN VDE 0833-2 „Gefahrenmeldeanlagen für Brand, Einbruch und Überfall – Teil 2: Festlegungen für Brandmeldeanlagen“ erschienen. Darauf weist die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hin. Die zuletzt gültige Fassung vom Oktober 2017 wurde im Jahr 2019 berichtigt. Zudem wurde im Mai 2020 der Entwurf für eine Änderung A1 veröffentlicht. Bei der neuen Fassung handelt es sich vor allem um eine Zusammenführung dieser Dokumente.

Die DIN VDE 0833-2 ist eine der wesentlichen Anwendungsnormen, wenn es um den Aufbau und Betrieb von Brandmeldeanlagen (BMA) geht. Sie gilt für das Planen, Errichten, Erweitern, Ändern und Betreiben von Brandmeldeanlagen zusammen mit DIN VDE 0833-1 „Teil 1 – Allgemeine Festlegungen“ und DIN 14675-1 „Brandmeldeanlagen – Teil 1: Aufbau und Betrieb“.

Die Norm richtet sich an Ersteller von Brandschutzkonzepten, Fachplaner, Prüfsachverständige, Brandschutzdienststellen, Versicherer, Architekten, Fachfirmen von Brandmeldeanlagen sowie Bauherrn, Eigentümer und Betreiber. Sie enthält Festlegungen für Brandmeldeanlagen zum Schutz von Personen und Sachen in Gebäuden, jedoch keine Festlegungen für das Zusammenwirken von Brandmeldeanlagen mit anderen Anlagen, die keine brandschutztechnischen Funktionen erfüllen.

Bastian Nagel, Spezialist für Bauordnungsrecht, Normen und Richtlinien bei Hekatron Brandschutz und seit September 2021 Vorsitzender des DKE-Arbeitskreises für die Erarbeitung der DIN VDE 0833-2 sowie des Arbeitskreises für die Konsolidierung der Anwendungsnormen: „Die neue Norm soll unter anderem eine Klarstellung hinsichtlich der Alarmierungsfunktion von Brandmeldeanlagen mit sich bringen. Dabei mag die Tatsache, ob Brandmeldeanlagen mit Alarmierungsfunktion als Alarmierungsanlage zählen oder nicht, auf den ersten Blick als unwichtig erscheinen. Sie wirkt sich allerdings insbesondere auf die Anforderungen an den Funktionserhalt aus. Aufgrund unterschiedlicher Interpretationen des Regelwerks wurden hier in der Vergangenheit häufig kostenintensive Maßnahmen umgesetzt, die zur Schutzzielerfüllung gar nicht erforderlich waren.“

Bereits jetzt wird an der zukünftigen Fassung der DIN VDE 0833-2 gearbeitet. Denn mittelfristig soll die Normenreihe DIN VDE 0833 eine einheitliche Überschriftenstruktur erhalten und mit weiteren nationalen und europäischen Anwendungsnormen abgeglichen werden.

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Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

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Neue DIN VDE 0833-2: Festlegungen für Brandmeldeanlagen zum 1. Juni 2022 veröffentlicht. #Brandmeldeanlagen #Gefahrenmeldeanlagen #Normen www.dgwz.de/neue-din-vde-0833-2-gefahrenmeldeanlagen-brandmeldeanlagen

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Neue DIN VDE 0833-2: Festlegungen für Brandmeldeanlagen

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Bildunterschrift: Die neue DIN VDE 0833-2: Festlegungen für Brandmeldeanlagen wurde zum 1. Juni 2022 veröffentlicht.

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Planerbrief erreicht über 10.000 Abonnenten

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2022-07 vom 9. Mai 2022

Seit der Erstveröffentlichung im Jahr 2015 erreicht der Newsletter der Deutschen Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) „Planerbrief“ mit der 35. Ausgabe inzwischen 10.531 Abonnenten. Der Planerbrief der DGWZ informiert alle zwei Monate unabhängig und neutral über neue Vorschriften, Technologien und Veranstaltungen zu Planung, Errichtung und Betrieb von Technischer Gebäudeausrüstung (TGA). Der Planerbrief ist frei von Anzeigenwerbung. Alle Inhalte des Newsletters werden speziell für jede Newsletter-Ausgabe erstellt. Dafür spricht das Redaktionsteam gezielt Branchen- und Themenexperten zur Erstellung von Autorenbeiträgen an.

Die aktuelle Ausgabe Mai-Juni 2022 berichtet über Lastganganalyse zur Energieeinsparung, Anforderungen an die Bereitstellung von sicheren Ferndiensten für Brandsicherheitsanlagen und Sicherheitsanlagen nach der neuen DIN EN 50710, Infektionsschutz durch Raumlufttechnische Anlagen (RLT), Türen in Fluchtwegen sowie den Smart Readiness Indicator (SRI) zur Bestimmung der technologischen Reife von Gebäuden.

Zu den regelmäßigen Lesern des Planerbriefes zählen Planer, Architekten, Errichter, Betreiber und Hersteller sowie Sachverständige und Fachpersonal aus allen Gewerken der TGA. Der Planerbrief wird als PDF an die Abonnenten per E-Mail verschickt. Alle Beiträge werden zusätzlich auf der Website der DGWZ veröffentlicht. Die nächste Ausgabe erscheint zum 1. Juli 2022. Der Planerbrief kann kostenlos auf der Website www.planerbrief.de abonniert werden.

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Planerbrief, Newsletter, Informationen, Technische Gebäudeausrüstung, TGA, Gebäudetechnik, Planung, Errichtung, Betrieb, Lastganganalyse, Brandsicherheitsanlagen, Sicherheitsanlagen, DIN EN 50710, Fluchtwege, RLT-Anlagen, Smart Readiness Indicator, Normen, Richtlinien, Vorschriften, 2022

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Neue DIN EN 50710 spezifiziert Anforderungen an Ferndienste für Brandsicherheits- und Sicherheitsanlagen

Neue DIN EN 50710 spezifiziert Anforderungen an Ferndienste für Brandsicherheits- und Sicherheitsanlagen

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2022-05 vom 27. April 2022

Zum 1. Mai 2022 wird die neue Norm DIN EN 50710; VDE 0830-101-1 „Anforderungen an die Bereitstellung von sicheren Ferndiensten für Brandsicherheitsanlagen und Sicherheitsanlagen“ veröffentlicht und ersetzt damit den Entwurf vom April 2020. Darauf weist die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hin. Brandsicherheitsanlagen umfassen Brandmelde-, Rauch- und Wärmeabzugs- (RWA) sowie Feuerlöschanlagen. Zu den Sicherheitsanlagen gehören Einbruch- und Überfallmeldeanlagen, Videoüberwachungs- und elektronische Zutrittskontrollanlagen, aber auch Perimeter-Anlagen und Managementsysteme. Die neue Norm beinhaltet sowohl gemeinsame anwendungsübergreifende Mindestanforderungen an die Bereitstellung von Ferndiensten, sogenannte „Remote Services“, als auch anwendungsspezifische und zusätzliche Anforderungen.

Zu den anwendungsübergreifenden Anforderungen zählen unter anderem der prinzipielle Aufbau der technischen Infrastruktur für den Fernzugriff und eine Risikobeurteilung sowie Prozessschritte, die vor, während und nach einem „Remote Service“ zu durchlaufen sind. Zudem werden Empfehlungen abgegeben, welche Angaben die vertragliche Vereinbarung zwischen Anbieter und Kunde enthalten sollte. Hinsichtlich möglicher Funktionen wird zwischen Lese-, Steuer- und Schreibfunktionen differenziert. So ist es zum Beispiel zukünftig zulässig, dass eine Brandmeldeanlage permanent Daten an den Instandhalter sendet, wenn dies vorher vertraglich vereinbart wurde.

Bernd Giegerich, Abteilungsleiter Bosch Sicherheitssysteme GmbH und Vorsitzender des Arbeitskreises DKE/AK 713.0.24 Remote Services: „Mit der DIN EN 50710 erscheint erstmals eine Norm, die detailliert die Anforderungen an Ferndienste für Brandsicherheits- und Sicherheitsanlagen beschreibt. Die bislang existierenden Regelungen in nationalen Normen und Richtlinien waren rudimentär und teilweise überholt. Sie verpflichtet Dienstleister nun zur Einhaltung der gestellten Anforderungen, welche als Minimalanforderungen zu verstehen sind. Anlagenbetreiber sollen davon ausgehen können, dass ihre Sicherheitsbedürfnisse vor, während und nach dem Fernzugriff abgedeckt sind.“ Etwaige Widersprüche zur DIN EN 50710 müssen im nationalen Normenwerk bis zum 26. Juli 2024 beseitigt oder die jeweiligen Normen zurückgezogen werden.

Grundsätzlich erhöhen „Remote Services“ für Sicherheitsanlagen die Sicherheit und Verfügbarkeit, da Störungen sofort erkannt und unverzüglich Maßnahmen eingeleitet werden können. Serviceeinsätze vor Ort lassen sich optimal vorbereiten und dadurch wirtschaftlicher gestalten. Darüber hinaus sinkt der Zeitaufwand für Inbetriebnahmen, Begehungen und Inspektionen, da der Anlagenzustand zum Beispiel auf Mobilgeräten jederzeit einsehbar ist. Gleichzeitig werden an einen Fernzugriff auf Sicherheitsanlagen hohe Ansprüche gestellt. So sind unbefugte Zugriffe sicher zu verhindern. Ebenso dürfen keine Störungen oder gar Anlagenausfälle verursacht werden und der Schutz sensibler Daten ist sicherzustellen.

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Ansprechpartner
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Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 120
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Neue DIN EN 50710 spezifiziert Anforderungen an Ferndienste für Brandsicherheits- und Sicherheitsanlagen

Bildquelle: Hekatron Brandschutz
Bildunterschrift: Die neue DIN EN 50710 definiert erstmals Anforderungen an Ferndienste für Brandsicherheits- und Sicherheitsanlagen.

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DIN EN 1125

DIN EN 1125
Schlösser und Baubeschläge – Paniktürverschlüsse mit horizontaler Betätigungsstange für Türen in Rettungswegen – Anforderungen und Prüfverfahren

Übersicht | Inhalt | Norm bestellen | Weitere Informationen

Übersicht

Die vorliegende Europäische Norm legt Anforderungen an Herstellung, Gebrauchstauglichkeit und Prüfung von Paniktürverschlüssen fest, die mechanisch entweder über eine horizontale Griffstange oder eine horizontale Druckstange betätigt werden und die speziell für die Benutzung in Paniksituationen gebaut sind.

Gegenüber DIN EN 1125:2002-06 wurden folgende Änderungen vorgenommen:

  • Teile des Anwendungsbereiches wurden in die Einleitung aufgenommen;
  • Definitionen wurden erweitert;
  • Bild A.1 wurde neu aufgenommen;
  • Tabellen 1, 3, 4 und 5 wurden neu aufgenommen;
  • Klassifizierung wurde erweitert;
  • Anhang D wurde dem Inhalt angepaßt;
  • Anhang ZA wurde insgesamt überarbeitet;
  • Literaturverzeichnis wurde ergänzt.

Die aktuell gültige Norm DIN EN 1125:2008-04 ist im April 2008 in Kraft getreten und ersetzt die Norm DIN EN 1125:2002-06 vom Juni 2002.

Inhalt

Normenbestellung BrandschutzpläneInhaltsverzeichnis DIN EN 1125:2008-04

  • Vorwort
  • Einleitung

1 Anwendungsbereich

2 Normative Verweisungen

3 Begriffe

4 Anforderungen

4.1 Konstruktionsanforderung

4.2 Anforderungen an die Gebrauchstauglichkeit

4.3 Anforderungen an die Produktinformation

5 Prüfungen – Allgemeines und Prüfeinrichtung

5.1 Allgemeines

5.2 Prüfeinrichtung

6 Prüfverfahren – Durchführung

6.1 Allgemeines

6.2 Durchführung – Prüfling A – Umweltprüfungen

6.3 Durchführung – Prüfling B – Konstruktions- und Gebrauchstauglichkeitsprüfungen

7 Klassifizierung

7.1 Klasse der Nutzung

7.2 Dauerfunktionstüchtigkeit

7.3 Masse der Tür

7.4 Eignung für die Verwendung an Feuerschutz-/Rauchschutztüren

7.5 Sicherheit – Personenschutz

7.6 Korrosionsbeständigkeit

7.7 Sicherheit – Einbruchschutz

7.8 Überstand der horizontalen Betätigungsstange

7.9 Betätigungsart der horizontalen Betätigungsstange

7.10 Anwendungsbereich der Tür

7.11 Beispiel für die Klassifizierung

8 Kennzeichnung

8.1 Auf dem Produkt

8.2 Auf der Verpackung

8.3 Auf den Einbauanweisungen

8.4 Einsteckschloss in Verbindung mit einer separaten horizontalen Betätigungsstangeneinheit

9 Konformitätsbewertung

9.1 Erstprüfung

9.2 Probenahme, Prüfung und Konformitätskriterien

9.3 Werkseigene Produktionskontrolle

9.4 Periodische Prüfung (aller Produkte)

9.5 Jährliche Prüfung (aller Produkte

Anhang A Einbau- und Befestigungsanweisungen (normativ)

Anhang B Zusätzliche Anforderungen an Paniktürverschlüsse für die Verwendung an Feuerschutz-/Rauchschutztüren (normativ)

Anhang C Wartungsanweisungen (normativ)

Anhang D Flussdiagramm der Prüfabläufe (normativ)

Anhang E Leitfaden für die Auswahl der zutreffenden Produktnormen für bestimmte Fluchttür-Anwendungen (informativ)

Anhang ZA Zusammenhang zwischen dieser Europäischen Norm und dengrundlegenden Anforderungen der EG-Richtlinie 89/106/EWG, EG-Bauproduktenrichtlinie (informativ)

Literaturverzeichnis

Norm bestellen

Weitere Informationen

Stichwörter

Paniktürverschlüsse, Schlösser, Baubeschläge, Rettungswege, Rettungstüren, Prüfung, Prüfverfahren, Sicherheit, Norm, DIN EN 1125

DIN EN 179 Notausgangsverschlüsse

DIN EN 179
Schlösser und Baubeschläge – Notausgangsverschlüsse mit Drücker oder Stoßplatte für Türen in Rettungswegen – Anforderungen und Prüfverfahren

Übersicht | Inhalt | Norm bestellen | Weitere Informationen

Übersicht

Die Norm DIN EN 179 legt Anforderungen an die Herstellung, Gebrauchstauglichkeit und Prüfung von Notausgangsverschlüssen fest, die mechanisch entweder über einen Drücker oder eine Stoßplatte betätigt werden und für Anwendungsfälle vorgesehen sind, in denen die Entstehung einer Paniksituation unwahrscheinlich ist

Die aktuell gültige Norm DIN EN 179:2008-04 ist im April 2008 in Kraft getreten und ersetzt die Norm DIN EN 179:2002-06 aus dem Juni 2002 ergänzt. Gegenüber der Vorgängernorm DIN EN 1125 aus dem Jahr 2002 wurden Teile des Anwendungsbereichs von DIN EN 1125 in die Einleitung aufgenommen, die Definitionen erweitert, das Bild A.1 sowie die Tabellen 1, 3, 4 und 5 neu aufgenommen. Die Klassifizierung wurde erweitert, und der Anhang D wurde dem Inhalt angepasst. Der Anhang ZA wurde insgesamt überarbeitet, und das Literaturverzeichnis wurde ergänzt.

Die Europäischen Normen wurden in der CEN/TC 33/WG 4 „Schlösser und Baubeschläge“ erarbeitet. Auf nationaler Ebene ist der Arbeitsausschuss NA 005-09-50 AA „Panik- und Notausgangsverschlüsse“ im NABau zuständig.

Inhalt

  • Vorwort
  • Einleitung

1 Anwendungsbereich

2 Normative Verweisungen

3 Begriffe

4 Anforderungen

4.1 Konstruktionsanforderungen

4.2 Anforderungen an die Gebrauchstauglichkeit

4.3 Anforderungen an die Produktinformation

5 Prüfungen

5.1 Allgemeines

5.2 Prüfeinrichtung

6 Prüfverfahren – Durchführung

6.1 Allgemeines

6.2 Durchführung – Prüfling A – Umweltprüfungen

6.3 Durchführung – Prüfling B – Konstruktions- und Gebrauchstauglichkeitsprüfungen

7 Klassifizierung

7.1 Klasse der Nutzung

7.2 Dauerfunktionstüchtigkeit

7.3 Masse der Tür

7.4 Eignung für die Verwendung an Feuerschutz-/Rauchschutztüren

7.5 Sicherheit — Personenschutz

7.6 Korrosionsbeständigkeit

7.7 Sicherheit — Einbruchschutz

7.8 Überstand des Bedienelements

7.9 Betätigungsart

7.10 Anwendungsbereich der Tür

7.11 Beispiel für die Klassifizierung

8 Kennzeichnung

8.1 Auf dem Produkt

8.2 Auf der Verpackung

8.3 Auf der Einbauanweisung

8.4 Einsteckschloss in Verbindung mit einem separaten Bedienelement

9 Konformitätsbewertung

9.1 Erstprüfung

9.2 Probenahme, Prüfung und Konformitätskriterien

9.3 Werkseigene Produktionskontrolle

9.4 Periodische Prüfung (aller Produkte)

9.5 Jährliche Prüfung (aller Produkte)

Anhang A Einbau- und Befestigungsanweisungen (normativ)

Anhang B Zusätzliche Anforderungen an Notausgangsverschlüsse für die Verwendung an Rauchschutz-/Feuerschutztüren (normativ)

Anhang C Wartungsanweisung (normativ)

Anhang D Flussdiagramm der Prüfabläufe (normativ)

Anhang E Leitfaden für die Auswahl der zutreffenden Produktnormen für bestimmte Fluchttür-Anwendungen (informativ)

Anhang ZA Zusammenhang zwischen dieser Europäischen Norm und den grundlegenden Anforderungen der EG-Richtlinie 89/106/EWG, EG-Bauproduktenrichtlinie (informativ)

Literaturhinweise

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Stichwörter

Schlösser, Baubeschläge, Notausgangsverschlüsse, Prüfverfahren, Prüfung, Paniksituation, Notsituation, Fluchtwege, Rettungswege, DIN EN 179, Norm