Mitarbeiter sorgen für IT-Sicherheit in Unternehmen

Die größten Geschäftsrisiken für Unternehmen

Cyberangriffe gehören auch 2016 zu den meistgefürchteten Risiken in deutschen Unternehmen. Dem aktuellen „Risk Barometer“ der Allianz zur Folge bereiten den Unternehmen vor allem Datendiebstähle sowie gezielte Datenmanipulationen Kopfschmerzen. Dabei kommt die größte Gefahr oft gar nicht aus den Tiefen des Internets, sondern sitzt nebenan im Bürostuhl: Egal, ob aus Fahrlässigkeit oder durch absichtlichen Datenmissbrauch – es sind immer wieder eigene Mitarbeiter, die den Verlust sensibler Daten verursachen. Für Entscheider ist es daher von größter Wichtigkeit, IT-Prozesse kritisch zu hinterfragen und Kollegen zu sensibilisieren. Beispielsweise durch regelmäßige interne Schulungen.

Autor: Kathrin Weber, Interim Risiko Management

Die zehn größten Geschäftsrisiken

  1. Betriebs- und Lieferkettenunterbrechungen (46 %)
  2. Naturkatastrophen (30 %)
  3. Feuer, Explosion (27 %)
  4. Rechtliche Veränderungen (18 %)
  5. Cyberkriminalität, IT-Ausfälle, Spionage, Datenmissbrauch (17 %)
  6. Reputationsrisiken (16 %)
  7. Marktstagnation oder -Rückgang (15 %)
  8. Verschärfter Wettbewerb (13 %)
  9. Poitische/soziale Unruhen, Krieg (11 %)
  10. Diebstahl, Betrug und Korruption (9 %)

Quelle: Allianz Global Corporate & Specialty

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Geschäftsrisiken, Cyberangriffe, Datenklau, Datendiebstahl, Datenmanipulation

Arbeitsstättenregel ASR A2.2 Maßnahmen gegen Brände

Planungsspielraum beim Brandschutz

Arbeitsstättenregel ASR A2.2 Maßnahmen gegen BrändeDie Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ ersetzt seit 2013 die BGR/GUV-R 133. Dadurch erhalten Planer mehr Entscheidungsspielraum beim Thema Brandschutz. Grundsätzlich unterscheidet die ASR A2.2 zwischen den Kategorien „normale Brandgefährdung“ und „erhöhte Brandgefährdung“. Um höhere Brandschutzziele zu erreichen, sind vielfältige Optionen erlaubt: von einer höheren Anzahl an Feuerlöschern bis hin zu Brandmelde- und Feuerlöschanlagen (Kap. 5.2.4 – 3). So entsteht mehr Freiraum für individuelle Lösungen. (kz)

Autor: Klaus Zöller (kz), ZBT Zöller Brandschutztechnik e.K., Sarstedt

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Arbeitsstättenrichtlinie, Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 Maßnahmen gegen Brände, Brandschutz

Der Koordinator auf der Baustelle erstellt die Baustellenvorankündigung gemäß Baustellenverordnung

Pflichten auf der Baustelle

Der Koordinator auf der Baustelle erstellt die Baustellenvorankündigung gemäß BaustellenverordnungBei der Einrichtung einer Baustelle müssen sowohl zivilrechtliche Vorschriften als auch die oft weniger bekannten öffentlich rechtlichen Vorschriften beachtet werden. Neben dem Arbeitsschutzgesetz und den Bauordnungen der Bundesländer enthält auch die Baustellenverordnung (BaustellV) eine Reihe von Regelungen, die ein Bauherr und die von ihm beauftragten Dritten kennen sollten, wenn sie keine Ordnungswidrigkeit riskieren wollen.

Eine Baustelle ist der Ort, an dem ein Bauvorhaben ausgeführt wird, bei dem ein oder mehrere bauliche Anlagen errichtet, geändert oder abgebrochen und die dazugehörigen Vorbereitungs- und Abschlussarbeiten durchgeführt werden. Die Einrichtung der Baustelle beginnt mit dem wesentlichen vorbereitenden Arbeiten am Ort des Bauvorhabens, die unmittelbar vor dessen Durchführung erforderlich sind. Hierzu gehören der Aufbau von Sozialeinrichtungen sowie die Installation von Ver- und Entsorgungseinrichtungen und die Anlieferung von Baumaterialien, Maschinen und Geräten.

Die Planung eines Bauvorhabens umfasst auch die Integration der Maßnahmen des Bauherrn oder des beauftragten Dritten. Sind auf einer Baustelle Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig, muss ein Koordinator bestellt werden. Das kann auch der Bauherr selbst sein. Zur zentralen Pflicht des Koordinators gehört, eine so genannte Baustellenvorankündigung bei der zuständigen Behörde abzugeben und diese sichtbar auf der Baustelle auszuhängen, wenn eine Grenze von 30 Arbeitstagen überschritten wird und gleichzeitig mehr als 20 Beschäftigte anwesend sind oder alternativ ein Arbeitsumfang von voraussichtlich mehr als 500 Personentagen erreicht wird.

Bereits ein nur fahrlässiger Verstoß gegen das Gebot der Baustellenvorankündigung sowie ein fehlender Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan, der bei besonders gefährlichen Arbeiten erstellt werden muss, können mit einem hohen Bußgeld geahndet werden. Bei einer Vorsatzhandlung, durch die das Leben oder die Gesundheit eines Beschäftigten gefährdet werden, kann sogar eine Strafverfolgung drohen. Es lohnt sich also für Bauherren, Planer und Errichter sich mit den einschlägigen Vorschriften intensiv zu beschäftigen. (ms) www.dgwz.de/baustellv

Autor: Rechtsanwalt Matthias Schütte (ms), Rechtsanwälte Helms – Renner – Wirth, Hannover

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Baustellenverordnung, BaustellV, Baustelle, Pflichten, Koordinator

Wartung RWA - Dienstleistungen für Sicherheitsanlagen nach DIN EN 16763

Dienstleistungen für Sicherheitsanlagen

Wartung RWA - Dienstleistungen für Sicherheitsanlagen nach DIN EN 16763Der im Juni 2015 erschienene Norm-Entwurf DIN EN 16763 „Dienstleistungen für Sicherheitsanlagen“ regelt die Mindestanforderungen für die Planung, Installation, Inbetriebnahme, Abnahme und Instandhaltung von Sicherheitssystemen für Alarm und Brandschutz. Festgelegt werden die Dienstleistungsorganisation sowie die Mindestanforderungen bei Kompetenzen und Erfahrungen der Beschäftigten. Die Norm gilt sowohl für Arbeiten vor Ort als auch für den Fernzugriff, und zwar unabhängig vom Projektumfang sowie von der Struktur und Größe des Dienstleisters. Er umfasst Brandmeldeanlagen, ortsfeste Brandbekämpfungsanlagen sowie Alarmanlagen. Als ortsfeste Brandbekämpfungsanlagen gelten dabei zum Beispiel wasserbasierte Sprinkler, Gaslösch-Systeme, aber auch Rauch- und Wärmeabzugsanlagen. Alarmanlagen im Sinne des Normentwurfs sind Einbruchmeldeanlagen, Überfallmeldeanlagen, Zutrittskontrollanlagen, Freilandüberwachungssysteme, Videoüberwachungsanlagen und sämtliche weitere Überwachungssysteme für sicherungstechnische Anwendungen. Ausgenommen von der Norm sind dagegen Personen-Notsignal-Anlagen und Alarmempfangszentralen.

Aufgrund der absehbaren Einführung der Norm DIN EN 16763 und ihres erwarteten Niederschlages in der DIN 14675 hat sich die ARGE DIN 14675 entschlossen, das bestehende Zertifizierungsprogramm anzupassen. Die Anforderungen aus der voraussehbaren DIN EN 16763 sollen so in das bestehende Zertifizierungsprogramm integriert werden, dass Doppelzertifizierungen vermieden werden und sich, im Sinne der bereits zertifizierten und noch zu zertifizierenden Unternehmen, der finanzielle und organisatorische Aufwand in einem vertretbaren Rahmen bewegt. (mg) www.dgwz.de/en-16763

Autor: Marko Grapentin (mg), Mitglied im DIN-Normenausschuss Dienstleistungen (NADL) und Sprecher der ARGE DIN 14675 und DIN EN 16763 im VAZ e.V.

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DIN EN 16763 Dienstleistungen für Sicherheitsanlagen

Sicherheit und Komfort für Aufzüge

Moderner Aufzug nach DIN EN 81-20 und DIN EN 81-50Beim Bau von Aufzugsanlagen müssen zukünftig höhere Anforderungen beachtet werden. Die Sicherheitsstandards für Personen- und Lastenaufzüge werden durch die neuen Normen DIN EN 81-20 und DIN EN 81-50 erhöht und der Komfort für die Nutzer gesteigert.

Die Normenreihe DIN EN 81 beschreibt „Sicherheitsregeln für die Konstruktion und den Einbau von Aufzügen“. Anfang 2015 sind zwei neue Normen der Reihe in Kraft getreten und werden nach der Übergangsfrist zum 1. September 2017 verbindlich. Die DIN EN 81-20:2014-11 „Teil 20: Personen- und Lastenaufzüge“ definiert die Vorgaben für die Konstruktion und die technischen Eigenschaften von Aufzügen. Sie schreibt vor, welche Bedingungen beim Einbau von Aufzügen zu beachten sind. Die DIN EN 81-50:2015-02 „Teil 50: Konstruktionsregeln, Berechnungen und Prüfungen von Aufzugskomponenten“ legt fest, wie Auslegungen und Prüfungen von Komponenten durchzuführen sind. Die neuen Normen ersetzen die EN 81-1 und EN 81-2.

Bei Aufzugsanlagen muss nun mehr Platz durch größere Schutzräume in Schachtkopf und Schachtgrube eingeplant werden, möglichst ohne Schachtabmessungen zu vergrößern. In der Kabine ist eine hellere Beleuchtung gefordert und Aufzugstüren haben größere Kräfte als bisher auszuhalten. Bei Glastüren soll die Gefahr verringert werden, dass Kinderhände eingeklemmt werden. Alle Aufzüge müssen mit Lichtgittern an den Türen ausgestattet werden und eine gute Haltegenauigkeit erreichen. (gs) www.dgwz.de/din-en-81

Autor: Dr. Gerhard Schiffner (gs), Head of Codes & Safety, ThyssenKrupp Elevator AG

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Digital vernetzt auf der Light + Building 2016

Motto der Light + Building 2016: Digital - individuell - vernetzt. Messe FrankfurtDie Light + Building, Weltleitmesse für Licht- und Gebäudetechnik, findet das nächste Mal vom 13. bis 18. März 2016 in Frankfurt statt.

Rund 2.500 Aussteller präsentieren ihre Neuheiten für Licht, Elektrotechnik sowie Haus- und Gebäudeautomation. Dieses integrierte Angebot macht die Light + Building zur Weltleitmesse mit einem in Tiefe und Breite einzigartigem Produktspektrum. Die Ansprüche an Sicherheit, Energieeffizienz und Komfort steigen. Um sie zu erfüllen, muss die Gebäudetechnik verschiedenste Gewerke bündeln. „Digital – individuell – vernetzt“ heißt deshalb das Leitthema 2016. Täglich geführte Messerundgänge für technische Planer werden von der DGWZ angeboten.

Autor: Messe Frankfurt GmbH (mf)

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IT-Grundschutz - Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI)

IT-Sicherheit: Stabsstelle unverzichtbar

IT-Grundschutz - Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI)Beim Thema Informationssicherheit geht es längst nicht nur um Technik. Natürlich sind Maßnahmen wie Patchen, Virenschutz und Datensicherung weiterhin unverzichtbar. Sie sind aber völlig nutzlos, wenn beispielsweise der Serverraum für Jedermann frei zugänglich ist. Erfolg verspricht daher nur ein ganzheitlicher Planungsansatz. Voraussetzung ist die Implementierung einer zentralen Stabsstelle im Unternehmen, etwa durch den Posten eines Sicherheitsverantwortlichen. Ebenfalls sinnvoll ist die kontinuierliche Fortbildung und Sensibilisierung der Mitarbeiter, denn schon das Öffnen von Spam-Mails kann verheerende Folgen haben.

Wie Informationssicherheit auf allen organisatorischen und technischen Ebenen gewährleistet werden kann, zeigt der IT-Grundschutz des BSI, der aktuell modernisiert wird. Planer finden in den kostenfreien Unterlagen alles, was sie zu einzelnen Themenbereichen, wie etwa Sicherheit, Infrastruktur, IT-Systeme oder Netze wissen müssen. Dazu gehören unter anderem potenzielle Gefährdungsszenarien sowie entsprechende Sicherheitsmaßnahmen. Für die Umsetzung gilt hierbei: Ohne ausreichende finanzielle und personelle Ressourcen geht nur sehr wenig. Zwar sind die Empfehlungen des BSI so geschrieben, dass nicht viel Geld investieren werden muss oder ein externer Berater benötigt wird, am Ende muss sich aber jemand verlässlich um das Thema kümmern. (hs)

Autor: Holger Schildt (hs), IT-Grundschutz, Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI)

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www.dgwz.de/it-grundschutz

Blitzschutz: Windlast-Anforderungen für Fangeinrichtungen

Windlast auf Blitzschutz-Fangeinrichtungen

Blitzschutz: Windlast-Anforderungen für FangeinrichtungenAls Konsequenz aus der globalen Erwärmung nehmen Stürme und Windgeschwindigkeiten überall auf der Welt massiv zu. Vor allem im Bereich Windlast werden Planer sowie Installateure somit vor neue Herausforderungen für die Beurteilung von Fangeinrichtungen gestellt. Dies betrifft nicht zuletzt den Blitzschutz. Jedoch lassen sich diese komplexen Problemstellungen mit modernen Fangeinrichtungen für Blitzschutzsysteme sicher und zuverlässig lösen. Wichtig ist dabei, dass die verwendeten Produkte die Anforderungen des Eurocodes 1 erfüllen. Dies gewährleistet, dass die Fangeinrichtung für hohe Windgeschwindigkeiten ausgelegt und kippsicher ist sowie über die benötigte hohe Materialfestigkeit verfügt. (hk)

Autor: Herbert Krämer, Director Global Account Management, DEHN + SÖHNE GmbH + Co. KG.

Weiterführende Informationen

Terminplanungs-Checkliste für Veranstaltungen 2016 (DGWZ 1014)

Tipps für die Terminplanung 2016

Terminplanungs-Checkliste für Veranstaltungen 2016 (DGWZ 1014)Geht es um die Planung von Veranstaltungen, ist die Suche nach dem richtigen Termin ein entscheidender Faktor. Wir geben Ihnen ein paar Tipps, die Sie bei Ihrer Planung für 2016 beachten sollten.

Am wichtigsten ist die Urlaubsplanung der Mitarbeiter und der Beteiligten einer Veranstaltung sowie die Ferien in den Bundesländern. Oft vergessen wird der Karneval, in 2016 vom 4. bis 10. Februar, der im Rheinland und anderen katholischen Gegenden für termintechnische Totalausfälle sorgt. Zudem sind Kollisionen mit anderen wichtigen Branchenterminen zu vermeiden.

In den Messestädten sind bei großen Veranstaltungen keine bezahlbaren Übernachtungszimmer zu bekommen. Als sportlicher „Termin-Killer“ entpuppt sich auch immer wieder König Fußball. Wer im Juni 2016 Veranstaltungen durchführen möchte, sollte zeitliche Kollisionen mit den Partien der deutschen Nationalmannschaft bei der EM verhindern.

Eine Checkliste zur Terminplanung mit weiteren Planungshilfen finden Sie auf unserer Website.

www.dgwz.de/terminplanung

Sarah Merz ist Produktmanagerin im Bauwesen im Beuth Verlag

Bereit für BIM

Building Information Modeling

Sarah Merz ist Produktmanagerin im Bauwesen im Beuth VerlagBuilding Information Modeling, kurz BIM, steht für eine innovative Arbeits- und Planungsmethode, welche nun auch in Deutschland zu einem Kulturwandel im gesamten Bauwesen führt.

Die Arbeit mit Zeichnungen, Listen und Plänen, die von einer am Bau beteiligten Disziplin zur nächsten weitergereicht werden, macht den Alltag eines Planers aus. Doch Organisation, Dokumentation und Speicherung von Informationen gestalten sich nicht zuletzt deswegen schwierig, weil jede Disziplin unterschiedliche Programme nutzt und Daten lokal speichert. Bei BIM werden hingegen alle Informationen zentral, z.B. in einer Cloud, abgelegt, so dass sie über den kompletten Gebäude-Lebenszyklus zugänglich sind. Das Klassifikations- und Beschreibungssystem für BIM-Objekte, formuliert in der im Januar 2015 erschienenen DIN SPEC 91400, sichert den einheitlichen Datenaustausch.

Mittels BIM werden Schnittstellenfehler minimiert und eine höhere Kosten- und Terminsicherheit gewährleistet.

Doch die fortschreitende Digitalisierung im Bauwesen, Bestandteil der Digitalen Agenda der Bundesregierung, und die steigende Interdisziplinarität werfen Fragen bei allen am Bau beteiligten Akteuren auf. Um möglichst schnell einen Zugang zu BIM finden zu können, bedarf es vieler Informationen. Veröffentlichungen und Seminare helfen, aus der neuen Methode der Bauplanung seinen eigenen Mehrwert zu ziehen. Viel Erfolg dabei.

Ihre Sarah Merz
Produktmanagerin Bauwesen, Beuth Verlag GmbH

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