Richtlinien

Neue F-Gase Verordnung

Neue F-Gase-Verordnung

Die seit März 2024 gültige F-Gase-Verordnung bringt neue Pflichten für Planung, Installation und Betrieb von Kälte-, Klima- und Wärmepumpenanlagen. Manche Vorgaben gelten erst seit Januar 2025. So ist jetzt die Verwendung von F-Gasen mit einem Treibhauspotenzial (GWP-Wert) von über 2500 für die Instandhaltung von allen Kälteanlagen verboten – wiederaufbereitetes Kältemittel ausgenommen. Für Wärmepumpen und Klimaanlagen gilt das ab 2026. Zudem ist das Inverkehrbringen von „in sich geschlossenen Kälteanlagen“ mit F-Gasen mit GWP>150 verboten. Gleiches gilt für Mono-Splitgeräte unter 3 kg Füllmenge mit Kältemittel mit GWP>750. Außerdem wurde die Menge der F-Gase, die in der EU verkauft werden darf, reduziert.

Autor: Christoph Brauneis, Politik & Medien, Bundesfachschule Kälte-Klima-Technik + VDKF e.V.

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Neue ASR A2.3 erschienen

Änderungen der ASR A2.3 „Fluchtwege und Notausgänge“ veröffentlicht

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit
Pressemitteilung Nr. 2024-24

Im November 2024 sind Änderungen an der Technischen Regel für Arbeitsstätten (ASR) A2.3 „Fluchtwege und Notausgänge“ erschienen. Darauf weist die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hin. Die Änderungen von November 2024 beziehen sich auf die Fassung von März 2022.

Die Regelungen zu dynamischen optischen Sicherheitsleitsystemen wurden präzisiert. Abschnitt 9 erhielt eine formale Überarbeitung der Struktur und wurde um spezifische Ausnahmeregelungen für Sicherheitsbeleuchtungsanlagen ergänzt, die technisch bedingt mit netzersatzfähigen Anlagen auf Verbrennungsmotorbasis betrieben werden, beispielsweise in medizinisch genutzten Bereichen.

Die Übergangsregelung für bestehende Sicherheitsbeleuchtungsanlagen wurde auf Gebäude beschränkt, deren Bau bis zum 30. April 2025 abgeschlossen ist oder deren Bauantrag bis zu diesem Datum gestellt wurde. Außerdem wurden zwei zusätzliche Normen in die Literaturhinweise aufgenommen und der gesamte Text wurde redaktionell überarbeitet.

Neben der ASR A2.3 „Fluchtwege und Notausgänge“ wurden auch Änderungen an den ASR A4.3 „Erste-Hilfe-Räume“ sowie an der ASR A4.4 „Unterkünfte“ vorgenommen. Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) konkretisieren die Vorgaben der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und bieten praktische Orientierung für die Gestaltung und den Betrieb von Arbeitsplätzen. Sie definieren verbindliche Mindeststandards für Sicherheit, Gesundheit und Ergonomie am Arbeitsplatz. Durch die ASR erhalten Unternehmen klare Leitlinien, um die gesetzlichen Anforderungen effizient und praxisgerecht umzusetzen, und tragen so aktiv zur Schaffung sicherer und gesundheitsfördernder Arbeitsumgebungen bei. Die Verantwortung für die ASR liegt bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA). Dort ist der Ausschuss für Arbeitsstätten (ASTA) für Erarbeitung und Aktualisierung der ASR zuständig. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales sorgt schließlich für die Bekanntmachung im Gemeinsamen Ministerialblatt.

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Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Ansprechpartner
Christoph Härtl
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 120
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
Telefon 06172 98185-30
Telefax  06172 98185-99
presse@dgwz.de
www.dgwz.de/presse

Schlagworte
ASR, A2.3, Fluchtwege, Notausgänge, Sicherheitsbeleuchtungsanlagen, Sicherheitsleitsysteme, Arbeitsstättenverordnung, Arbeitssicherheit, Technische Regel für Arbeitsstätten, Arbeitsstättenrichtlinie

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Im November 2024 sind Änderungen an der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A2.3 „Fluchtwege und Notausgänge“ erschienen.
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Pressemitteilung und Pressebild zum Download
www.dgwz.de/aenderungen-asr-a2-3

Pressemitteilung: PM-2024-24-Aenderungen-ASR-A2.3-Fluchtwege-Notausgaenge.pdf (PDF)

Neue ASR A2.3 erschienen

Bild: ASR-A2-3-Fluchtwege-Notausgaenge-Presse.jpg
Bildquelle: DGWZ
Bildunterschrift: Im November 2024 traten Änderungen der ASR in Kraft.

Weiterführende Informationen
ASR A2.3 Fluchtwege und Notausgänge

VDI 6211: Entrauchung von Aufzugsanlagen

VDI 6211: Entrauchung von Aufzugsanlagen

Im Oktober 2024 ist die Richtlinie VDI 6211 zur Entrauchung und Belüftung von Aufzugsanlagen sowie Aufzugsschächten veröffentlicht worden.

Höhere Anforderungen an die Energieeffizienz von Gebäuden und die daraus resultierende zunehmende Dichtheit von Gebäuden führen dazu, dass die Thematik der Lüftung von Fahrkörben und der Rauchableitung aus Aufzugsschächten eine Neubetrachtung erforderlich machen. Besonderer Fokus wird nicht zuletzt auf die Be- und Entlüftung von Fahrkörben und Aufzugsschächten gelegt. Für die daraus resultierenden Fragestellungen bietet die Richtlinie Hilfestellung und Lösungsansätze. Sie gibt alle wichtigen Informationen, Hinweise und Empfehlungen für eine richtige Auslegung der notwendigen Rauchableitung sowie der Be- und Entlüftung von Aufzugsschächten und Fahrkörben, um dem Schutzziel der sicheren Verwendung der Aufzüge gerecht zu werden. Die Richtlinie wendet sich an Hersteller, Planer und Betreiber von Aufzugsanlagen und die am Prozess beteiligten Kreise.

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Übersichtsseite Sicherheitsbeauftragte

Sicherheitsbeauftragte – Übersicht

Übersicht zu Sicherheitsbeauftragte

Einführung | Aufgaben des Sicherheitsbeauftragten | Normen und Vorschriften | Publikationen | Weitere Informationen

Einführung

Sicherheitsbeauftragte übernehmen eine zentrale Rolle bei der Gewährleistung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes in Unternehmen. Der Begriff „Sicherheitsbeauftragter“ wird im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sowie in den Unfallverhütungsvorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) geregelt. Unternehmen, die unter den Geltungsbereich dieser Regelungen fallen, sind verpflichtet, Sicherheitsbeauftragte zu benennen, um die Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften sicherzustellen.

Artikel 3 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) verpflichtet den Arbeitgeber, eine sichere Umgebung im Unternehmen zu schaffen und geeignete Mittel bereitzustellen, um die Gesundheit seiner Arbeitnehmer zu sichern. Sicherheitsbeauftragte unterstützen hierbei durch Überwachung, Beratung und Identifikation von Gefährdungen.

Verfügt die Unternehmensleitung nicht selbst über die erforderlichen Fachkenntnisse auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes, kann sie die Verantwortung für bestimmte Aufgaben an geeignete Sicherheitsbeauftragte übertragen. Die Beauftragung erfolgt schriftlich und legt die Aufgaben und Verantwortlichkeiten klar fest. Sicherheitsbeauftragte haben eine besondere Stellung und sind verpflichtet, Maßnahmen zur Unfallverhütung und Arbeitssicherheit zu fördern. Sie können sowohl interne Mitarbeiter als auch externe Dienstleister sein, die speziell geschult und qualifiziert sind. Durch ihr Fachwissen tragen sie maßgeblich zur Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und zur Sicherheit der Mitarbeiter bei.

Aufgaben des Sicherheitsbeauftragten

Laut Arbeitsschutzgesetz und weiterer Vorschriften haben Sicherheitsbeauftragte die Aufgabe, den Arbeitgeber in Fragen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung zu unterstützen. Zu ihren Kernaufgaben zählen:

  • Überwachung der Einhaltung von Sicherheitsvorschriften und Schutzmaßnahmen
  • Identifikation von Gefährdungen am Arbeitsplatz und Einleitung geeigneter Maßnahmen
  • Beratung von Mitarbeitern und Arbeitgebern zu sicherheitsrelevanten Themen
  • Dokumentation und Meldung von Unfällen, Beinaheunfällen und Gefährdungen
  • Unterstützung bei der Umsetzung technischer, organisatorischer und persönlicher Schutzmaßnahmen

Normen und Vorschriften

Für Sicherheitsbeauftragte gelten folgende Normen, Technischen Regeln und Rechtsvorschriften:

Publikationen

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Stichwörter

Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz, Sicherheitsbeauftragter, Sachkunde, DGUV Information 211-042, DGUV Vorschrift 1, § 22 SGB VII

Die VDI 3805 unterstützt die Digitalisierung des Bauwesens

Die VDI 3805 unterstützt die Digitalisierung des Bauwesens

Die Digitalisierung der Planungs- und Bauprozesse mit Hilfe von Building Information Modelling (BIM) adressiert den Mangel an Fachkräften und die steigende Komplexität der Bauwerke. BIM unterstützt dabei den Planungs- und Ausführungsprozess als auch die Kommunikation zwischen Planern, Ausführenden und Betreibern. In einer Zeit, in der digitale Prozesse und Automatisierung auch in der Baubranche an Bedeutung gewinnen, ist die Notwendigkeit für klare Standards unerlässlich.

Die einheitliche Anwendung von Open-BIM über die Schnittstelle VDI 3805 „Elektronischer Produktdatenaustausch in der TGA“ ist dabei der Standard für die Technische Gebäudeausrüstung (TGA). Aktuell stehen mit der VDI 3805 rund 60 Blätter für die Gewerke Gebäudeautomation, Elektrotechnik, Gebäude-Armaturen und der Heiz- und Lüftungstechnik als normativen Grundlagen zur Verfügung.

Die VDI 3805 „Produktdatenaustausch in der Technischen Gebäudeausrüstung“ wird im BIM eingesetzt, um eine einheitliche Strukturierung und Standardisierung von Produktdaten in der TGA sicherzustellen. Hersteller können nun ihre Produktdaten in einem standardisierten Format bereitstellen, was es Planern erleichtert, diese Daten zu finden und zu nutzen. Die VDI 3805 bietet Herstellern eine klare Struktur für die Produktdokumentation, was die Qualität der Informationen verbessert und potenzielle Fehlerquellen reduziert. Der Open-BIM-Ansatz ermöglicht den Im- und Export von Daten in das im Projekt vereinbarte Informationsmodell. Dabei kann Software von unterschiedlichen Herstellern eingesetzt werden.

Für Softwarehäuser besteht nun die Möglichkeit, die in der VDI 3805 definierten Bauteilbeschreibungen zu nutzen, um ihre Bauteilbibliotheken im Bereich Gebäudeautomation und Elektrotechnik zu erweitern. Dies ermöglicht eine schnellere und präzisere Modellierung von Bauprojekten, da Planer auf eine umfangreiche und standardisierte Sammlung von Bauteilen zugreifen können.

Aktuell liegt der Fokus der BIM-Entwicklung im Bereich Planung und Ausführung. In Zukunft ist eine stärkere Einbindung von BIM und die Nutzung eines digitalen Zwillings im Gebäudebetrieb notwendig.

Autor: Thomas Müller, Geschäftsführer, Arbeitsgemeinschaft BIM Gebäudeautomation und Elektrotechnik im VDMA

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Rauchableitung und Lüftung in Aufzugsanlagen

ZVEI-Leitfaden: Rauchableitung und Lüftung in Aufzugsanlagen

Im November 2024 ist der überarbeitete ZVEI-Leitfaden „Rauchableitung und Lüftung in Aufzugsanlagen“ in dritter Auflage erschienen. Der Leitfaden beschreibt die Planung, Konzeptionierung und Installation von Systemen zur Rauchableitung und Lüftung in Aufzugsschächten und Triebwerksräumen. Im Mittelpunkt steht dabei der Zielkonflikt zwischen den Anforderungen der jeweiligen Landesbauordnungen und des Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Denn einerseits fordern die Landesbauordnungen eine Öffnung am Schachtkopf der Aufzugsanlage, damit Rauchableitung und Lüftung sichergestellt werden können. Zugleich schreibt jedoch das GEG eine luftdichte Gebäude hülle vor, um zu verhindern, dass durch den thermischen Auftrieb Wärmeenergie verloren geht.

Systeme zur Rauchableitung und Lüftung in Aufzugsschächten (RLA) helfen dabei, das Dilemma zu lösen. Die Permanentöffnung wird hierbei verschlossen und kann, je nach Bedarf, im Brandfall oder im Regelbetrieb geöffnet werden.

Autor: Frank Wienböker, Geschäftsführer, Kingspan STG GmbH

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VdS 2496:2024-08 – Ansteuerung von Feuerlöschanlagen, Planung und Einbau

VdS 2496
VdS-Richtlinien für die Ansteuerung von Feuerlöschanlagen, Planung und Einbau

Übersicht | InhaltRichtlinie bestellen | Weitere Informationen

Übersicht

Diese Richtlinien gelten für die Ansteuerung und Steuerung von ortsfesten, automatisch und nicht automatisch ausgelösten Feuerlöschanlagen. Der Anwendungsbereich umfasst Anlagen mit Steuereinrichtungen, die mit

– elektrischer
– mechanischer
– pneumatischer oder
– hydraulischer

Energie oder einer Kombination dieser Energien betrieben werden.

Diese Richtlinien gelten nicht für Anlaufsteuerungen von Pumpen- und Kompressoranlagen. Sie gelten nicht für Anlagen z. B. auf Schiffen, in Fahrzeugen und im Bergbau unter Tage. Für diese Anlagen können diese Richtlinien sinngemäß angewendet werden, soweit keine besonderen Regelungen hierfür gelten

Diese Richtlinien gelten nicht für Funkenlöschanlagen, Pulverlöschanlagen, Explosionsunterdrückungs- und Inertisierungsanlagen.

Für Ansteuerungen von neuen Löschtechniken nach VdS 2562 oder Schutzkonzepten nach VdS 3115 gelten die jeweiligen Vorgaben des Konzeptes bzw. Systems.

Inhalt

VdS 2496 Inhaltsangabe

1 Vorwort

1.1 Allgemein
1.2 Gültigkeit

2 Anwendungsbereich

3 Mitgeltende Regelwerke

4 Begriffe und Abkürzungen

4.1 Begriffe
4.2 Abkürzungen

5 Allgemeine Anforderungen

5.1 Gerätespezifische Voraussetzungen
5.1.1 Geräte- und Systemanerkennung
5.1.2 Standardschnittstelle Löschen
5.1.3 Anschluss und Wirkungsbereich
5.2 Ausführung
5.2.1 Allgemeines
5.2.2 Direkte Ansteuerung von Ventilstationen
5.2.3 Gesamtverantwortung
5.3 Allgemeine Anforderungen an die Steuerung und Ansteuerung
5.3.1 Allgemeines
5.3.2 Überspannungsschutz
5.3.3 Auswirkung von Fehlern
5.3.4 Anschluss und Wirkungsbereich der Steuereinrichtung
5.3.5 Funktionen einer Feuerlöschanlage, die an eine Brandmeldeanlage
delegiert werden dürfen
5.3.6 Weiterleitung von Meldungen
5.3.7 Rückstellbarkeit
Ansteuerung von Feuerlöschanlagen VdS 2496 : 2024-08 (07)

6 Besondere Anforderungen an die Steuerung und Ansteuerung bei verschiedenen Feuerlöschanlagen

6.1 Vorgesteuerte Trockenanlagen
6.1.1 Allgemeines
6.1.2 Vorgesteuerte Alarmventilstation Typ A1
(double action, single in-terlock with fail safe
6.1.3 Vorgesteuerte Alarmventilstation Typ A2 (single interlock)
6.1.4 Vorgesteuerte Alarmventilstation Typ B
(trocken-schnell, primed single interlock)
6.1.5 Vorgesteuerte Alarmventilstation Typ C (double interlock)
6.1.6 Anzeige des Betriebszustands

7 Anforderungen an die Branderkennung

7.1 Automatische Branderkennung
7.2 Handansteuereinrichtungen
7.2.1 Auswahl
7.2.2 Farbgebung und Beschriftung
7.3 Vermeidung von Falschauslösungen
7.4 Installation von automatischen Branderkennungselementen
und deren Auslösekonditionen
7.4.1 Gas-, Sprühwasser-, Schaum-, Aerosol-Löschanlagen und Wassernebel-Systeme
7.4.2 Vorgesteuerte Alarmventilstationen
7.5 Umfang der Überwachung

8 Standardschnittstelle Löschen

8.1 Ausführung, Planung und Einbau
8.1.1 Umfang
8.1.2 Anzeigen
8.1.3 Schnittstellenanschlüsse
8.1.4 Verteilergehäuse
8.1.5 Gemeinsame Absprache
8.2 Bezeichnungen
8.2.1 Anschlusspunkte
8.2.2 Übertragung von Meldungen, Störungen und zusätzlichen Informationen

9 Leitungsnetz

9.1 Überspannungsschutzmaßnahmen
9.2 Funktionserhalt

10 Inbetriebsetzung, Überprüfung und Abnahme durch den Betreiber

11 Instandhaltung

11.1 Zuständigkeit
11.2 Durchführung der Instandsetzungsarbeiten
11.3 Änderungen und Erweiterungen
11.4 Wesentliche Änderungen

12 Abschaltung und Blockierung

Anhang A (informativ) Beispiele einer elektrisch über BMA ausgelösten Gas-Feuerlöschanlage

Anhang B (informativ) Beispiel einer pneumatisch ausgelösten Gas-Feuerlöschanlage

Anhang C (verbindlich) VdS-Standardschnittstelle Löschen, erweiterter Anschlussplan

Anhang D (informativ) Prüfbescheinigung der gemeinsamen Inbetriebsetzung

Anhang E (informativ) Abnahmebescheinigung

Anhang F (verbindlich) Direkte Ansteuerung

Technische Daten und Anschaltbedingungen
Anforderungen und Verantwortlichkeiten
Hinweise zur Tabelle F-1
Hinweise zur Berechnung des zulässigen Leitungswiderstands
Anwendungs- und Berechnungsbeispiele

Anhang G (informativ) Verantwortlichkeiten

Anhang H (informativ) Vernetzte Brandmeldeanlagen mit Löschanlagen

 

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Stichworte
Feuerlöschanlagen, Brandschutz, Grundlagen, Brandursachen, Schutzziele, Brandschutzmaßnahmen, abwehrend, vorbeugend, organisatorisch, technisch, baulich, bautechnisch, Feuerschutzwesen, Brandklassen, Baustoffklassen, Feuerwiderstandsklassen, Normen, Richtlinien

VDS 2496 Ansteuerung von Feuerlöschanlagen

Neue VdS 2496 für die Ansteuerung von Feuerlöschanlagen erschienen

Im August 2024 wurde die überarbeitete Richtlinie VdS 2496 „Ansteuerung von Feuerlöschanlagen – Planung und Einbau“ veröffentlicht. Die Richtlinie bringt Verbesserungen für Planer, Errichter und Betreiber von Lösch- und Brandmeldeanlagen. Ziel der Überarbeitung war es, die Richtlinie klarer zu strukturieren und veraltete Passagen zu aktualisieren. Besonders wurde darauf geachtet, Anforderungen den jeweiligen Planungs- und Einbaurichtlinien richtig zuzuordnen.

Ein zentraler Punkt war die Präzisierung der Ansteuerung von Wasserlöschanlagen, um Unsicherheiten zu beseitigen. Die zuvor gestrichene Möglichkeit der Umschaltung von Vorgesteuerten Trockenalarmventilstationen (VTAV) Typ A1 zu einer Trockenalarmventilstation (TAV) bei einem Netzausfall wurde als „Kann“-Regel wieder aufgenommen. Um unnötige Umschaltungen bei kurzen Stromausfällen zu verhindern, wird hierfür eine Verzögerung von vier Stunden empfohlen. Diese Lösung sichert insbesondere die Falschalarmsicherheit der Anlage bei Netzstörungen.

Die Planungs- und Einbaurichtlinien der Feuerlöschanlagen wurden um relevante Passagen ergänzt und redaktionell überarbeitet. Zudem wurde das europäische Projekt zur Erarbeitung internationaler CEA-Richtlinien für die Auslösung von Feuerlöschanlagen beachtet. Im Zuge dessen wurden die Grafiken der VdS 2496 internationalisiert, indem neutrale Bezeichnungen und übersetzbare Legenden eingeführt wurden. Auch die Schnittstellenkommunikation erhielt eine einheitliche, international gültige Beschriftung, was die Zusammenarbeit zwischen Errichtern aus verschiedenen Ländern erleichtert.

Eine wichtige Neuerung für Planer und Betreiber betrifft die Umschaltung der VTAV Typ A1. Die frühere Möglichkeit, bei einem Voralarm der Brandmelderzentrale (BMZ) in den TAV-Betrieb zu wechseln, wurde gestrichen, da dies die Sicherheit gegen Fehlalarme verringert. Im störungsfreien Betrieb wird die VTAV Typ A1 ausschließlich über die BMZ ausgelöst. Bei einem Ausfall der BMZ erfolgt die Umschaltung auf den TAV-Betrieb automatisch nach dem Fail-Safe-Prinzip.

Diese Änderungen erhöhen die Sicherheit und Effizienz von Löschanlagen und bieten klare Vorgaben für den Betrieb.

Autor: Torsten Pfeiffer, Produktgruppenleiter Brandmelde-, Sprachalarm- und Feststellanlagen, VdS Schadenverhütung GmbH, Köln

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VDI-EE 4031 Empfehlung zur Arbeitssicherheit

VDI-Empfehlung zur Arbeitssicherheit

Im August 2024 ist die neue VDI-EE 4031 erschienen. Die Expertenempfehlung verfolgt mit der darin vorgestellten „Vision Zero“ eine teamorientierte Arbeits- und Gesundheitsschutzkultur, die auf eine unfall- und krankheitsfreie Arbeitsumgebung abzielt. Die „Vision Zero“ wurde von der International Social Security Association (ISSA) konzipiert und richtet sich an Fachkräfte für Arbeitssicherheit in mittelständischen und großen Unternehmen und stellt praktische Empfehlungen zur Verbesserung bestehender Arbeitsschutzprozesse bereit.

Die VDI-EE 4031 kann ab 67,60 EUR inkl. MwSt. erworben werden.

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Kältemittelwahl neu überdenken!

Kältemittelwahl neu überdenken!

Im März ist die novellierte F-Gase-Verordnung in Kraft getreten. Dies hat gravierende Folgen für die Planung von Kälte- und Klimaanlagen sowie Wärmepumpen, die fluorierte Treibhausgase (F-Gase) enthalten.

Aufgrund einer kontinuierlichen Verringerung der verfügbaren Menge an F-Gasen, durch anwendungsspezifische Verbote des Inverkehrbringens für Anlagen mit F-Gasen sowie durch Verwendungsverbote von bestimmten Kältemitteln für Wartungsarbeiten zeichnet sich klar ab, wie sich die Kälte- und Klimatechnik entwickeln wird: Neuanlagen sollten nur noch mit nicht-fluorierten Kältemitteln wie Propan, Kohlendioxid oder Ammoniak bzw. mit fluorierten Kältemitteln mit einem möglichst niedrigen Treibhauspotential geplant werden.

Die bisher vorrangig verwendeten Sicherheitskältemittel werden größtenteils vom Markt verschwinden. Stattdessen kommen Kältemittel zum Einsatz, bei deren Verwendung größere Sorgfalt erforderlich ist, weil diese brennbar (Propan) oder toxisch (Ammoniak) sind bzw. eine erstickende Wirkung und hohe Anlagendrücke haben (Kohlendioxid). Preissteigerungen und Engpässe für F-Gase sind zu erwarten. Ob das für Wartungsarbeiten ggf. benötigte F-Gas erhältlich sein wird, ist nicht sichergestellt.

Entsorgen Sie also Ihre alten Planungsunterlagen und überdenken Sie die Kältemittelwahl neu!

Autor: Christoph Brauneis, Beauftragter für Politik und Medien, Verband Deutscher Kälte-Klima-Fachbetriebe e.V. (VDKF), Landesinnung Kälte-Klimatechnik Hessen-Thüringen/Baden-Württemberg (LIK)

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