Richtlinien

VdS 2496:2024-08 – Ansteuerung von Feuerlöschanlagen, Planung und Einbau

VdS 2496
VdS-Richtlinien für die Ansteuerung von Feuerlöschanlagen, Planung und Einbau

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Übersicht

Diese Richtlinien gelten für die Ansteuerung und Steuerung von ortsfesten, automatisch und nicht automatisch ausgelösten Feuerlöschanlagen. Der Anwendungsbereich umfasst Anlagen mit Steuereinrichtungen, die mit

– elektrischer
– mechanischer
– pneumatischer oder
– hydraulischer

Energie oder einer Kombination dieser Energien betrieben werden.

Diese Richtlinien gelten nicht für Anlaufsteuerungen von Pumpen- und Kompressoranlagen. Sie gelten nicht für Anlagen z. B. auf Schiffen, in Fahrzeugen und im Bergbau unter Tage. Für diese Anlagen können diese Richtlinien sinngemäß angewendet werden, soweit keine besonderen Regelungen hierfür gelten

Diese Richtlinien gelten nicht für Funkenlöschanlagen, Pulverlöschanlagen, Explosionsunterdrückungs- und Inertisierungsanlagen.

Für Ansteuerungen von neuen Löschtechniken nach VdS 2562 oder Schutzkonzepten nach VdS 3115 gelten die jeweiligen Vorgaben des Konzeptes bzw. Systems.

Inhalt

VdS 2496 Inhaltsangabe

1 Vorwort

1.1 Allgemein
1.2 Gültigkeit

2 Anwendungsbereich

3 Mitgeltende Regelwerke

4 Begriffe und Abkürzungen

4.1 Begriffe
4.2 Abkürzungen

5 Allgemeine Anforderungen

5.1 Gerätespezifische Voraussetzungen
5.1.1 Geräte- und Systemanerkennung
5.1.2 Standardschnittstelle Löschen
5.1.3 Anschluss und Wirkungsbereich
5.2 Ausführung
5.2.1 Allgemeines
5.2.2 Direkte Ansteuerung von Ventilstationen
5.2.3 Gesamtverantwortung
5.3 Allgemeine Anforderungen an die Steuerung und Ansteuerung
5.3.1 Allgemeines
5.3.2 Überspannungsschutz
5.3.3 Auswirkung von Fehlern
5.3.4 Anschluss und Wirkungsbereich der Steuereinrichtung
5.3.5 Funktionen einer Feuerlöschanlage, die an eine Brandmeldeanlage
delegiert werden dürfen
5.3.6 Weiterleitung von Meldungen
5.3.7 Rückstellbarkeit
Ansteuerung von Feuerlöschanlagen VdS 2496 : 2024-08 (07)

6 Besondere Anforderungen an die Steuerung und Ansteuerung bei verschiedenen Feuerlöschanlagen

6.1 Vorgesteuerte Trockenanlagen
6.1.1 Allgemeines
6.1.2 Vorgesteuerte Alarmventilstation Typ A1
(double action, single in-terlock with fail safe
6.1.3 Vorgesteuerte Alarmventilstation Typ A2 (single interlock)
6.1.4 Vorgesteuerte Alarmventilstation Typ B
(trocken-schnell, primed single interlock)
6.1.5 Vorgesteuerte Alarmventilstation Typ C (double interlock)
6.1.6 Anzeige des Betriebszustands

7 Anforderungen an die Branderkennung

7.1 Automatische Branderkennung
7.2 Handansteuereinrichtungen
7.2.1 Auswahl
7.2.2 Farbgebung und Beschriftung
7.3 Vermeidung von Falschauslösungen
7.4 Installation von automatischen Branderkennungselementen
und deren Auslösekonditionen
7.4.1 Gas-, Sprühwasser-, Schaum-, Aerosol-Löschanlagen und Wassernebel-Systeme
7.4.2 Vorgesteuerte Alarmventilstationen
7.5 Umfang der Überwachung

8 Standardschnittstelle Löschen

8.1 Ausführung, Planung und Einbau
8.1.1 Umfang
8.1.2 Anzeigen
8.1.3 Schnittstellenanschlüsse
8.1.4 Verteilergehäuse
8.1.5 Gemeinsame Absprache
8.2 Bezeichnungen
8.2.1 Anschlusspunkte
8.2.2 Übertragung von Meldungen, Störungen und zusätzlichen Informationen

9 Leitungsnetz

9.1 Überspannungsschutzmaßnahmen
9.2 Funktionserhalt

10 Inbetriebsetzung, Überprüfung und Abnahme durch den Betreiber

11 Instandhaltung

11.1 Zuständigkeit
11.2 Durchführung der Instandsetzungsarbeiten
11.3 Änderungen und Erweiterungen
11.4 Wesentliche Änderungen

12 Abschaltung und Blockierung

Anhang A (informativ) Beispiele einer elektrisch über BMA ausgelösten Gas-Feuerlöschanlage

Anhang B (informativ) Beispiel einer pneumatisch ausgelösten Gas-Feuerlöschanlage

Anhang C (verbindlich) VdS-Standardschnittstelle Löschen, erweiterter Anschlussplan

Anhang D (informativ) Prüfbescheinigung der gemeinsamen Inbetriebsetzung

Anhang E (informativ) Abnahmebescheinigung

Anhang F (verbindlich) Direkte Ansteuerung

Technische Daten und Anschaltbedingungen
Anforderungen und Verantwortlichkeiten
Hinweise zur Tabelle F-1
Hinweise zur Berechnung des zulässigen Leitungswiderstands
Anwendungs- und Berechnungsbeispiele

Anhang G (informativ) Verantwortlichkeiten

Anhang H (informativ) Vernetzte Brandmeldeanlagen mit Löschanlagen

 

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Stichworte
Feuerlöschanlagen, Brandschutz, Grundlagen, Brandursachen, Schutzziele, Brandschutzmaßnahmen, abwehrend, vorbeugend, organisatorisch, technisch, baulich, bautechnisch, Feuerschutzwesen, Brandklassen, Baustoffklassen, Feuerwiderstandsklassen, Normen, Richtlinien

VDS 2496 Ansteuerung von Feuerlöschanlagen

Neue VdS 2496 für die Ansteuerung von Feuerlöschanlagen erschienen

Im August 2024 wurde die überarbeitete Richtlinie VdS 2496 „Ansteuerung von Feuerlöschanlagen – Planung und Einbau“ veröffentlicht. Die Richtlinie bringt Verbesserungen für Planer, Errichter und Betreiber von Lösch- und Brandmeldeanlagen. Ziel der Überarbeitung war es, die Richtlinie klarer zu strukturieren und veraltete Passagen zu aktualisieren. Besonders wurde darauf geachtet, Anforderungen den jeweiligen Planungs- und Einbaurichtlinien richtig zuzuordnen.

Ein zentraler Punkt war die Präzisierung der Ansteuerung von Wasserlöschanlagen, um Unsicherheiten zu beseitigen. Die zuvor gestrichene Möglichkeit der Umschaltung von Vorgesteuerten Trockenalarmventilstationen (VTAV) Typ A1 zu einer Trockenalarmventilstation (TAV) bei einem Netzausfall wurde als „Kann“-Regel wieder aufgenommen. Um unnötige Umschaltungen bei kurzen Stromausfällen zu verhindern, wird hierfür eine Verzögerung von vier Stunden empfohlen. Diese Lösung sichert insbesondere die Falschalarmsicherheit der Anlage bei Netzstörungen.

Die Planungs- und Einbaurichtlinien der Feuerlöschanlagen wurden um relevante Passagen ergänzt und redaktionell überarbeitet. Zudem wurde das europäische Projekt zur Erarbeitung internationaler CEA-Richtlinien für die Auslösung von Feuerlöschanlagen beachtet. Im Zuge dessen wurden die Grafiken der VdS 2496 internationalisiert, indem neutrale Bezeichnungen und übersetzbare Legenden eingeführt wurden. Auch die Schnittstellenkommunikation erhielt eine einheitliche, international gültige Beschriftung, was die Zusammenarbeit zwischen Errichtern aus verschiedenen Ländern erleichtert.

Eine wichtige Neuerung für Planer und Betreiber betrifft die Umschaltung der VTAV Typ A1. Die frühere Möglichkeit, bei einem Voralarm der Brandmelderzentrale (BMZ) in den TAV-Betrieb zu wechseln, wurde gestrichen, da dies die Sicherheit gegen Fehlalarme verringert. Im störungsfreien Betrieb wird die VTAV Typ A1 ausschließlich über die BMZ ausgelöst. Bei einem Ausfall der BMZ erfolgt die Umschaltung auf den TAV-Betrieb automatisch nach dem Fail-Safe-Prinzip.

Diese Änderungen erhöhen die Sicherheit und Effizienz von Löschanlagen und bieten klare Vorgaben für den Betrieb.

Autor: Torsten Pfeiffer, Produktgruppenleiter Brandmelde-, Sprachalarm- und Feststellanlagen, VdS Schadenverhütung GmbH, Köln

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VDI-EE 4031 Empfehlung zur Arbeitssicherheit

VDI-Empfehlung zur Arbeitssicherheit

Im August 2024 ist die neue VDI-EE 4031 erschienen. Die Expertenempfehlung verfolgt mit der darin vorgestellten „Vision Zero“ eine teamorientierte Arbeits- und Gesundheitsschutzkultur, die auf eine unfall- und krankheitsfreie Arbeitsumgebung abzielt. Die „Vision Zero“ wurde von der International Social Security Association (ISSA) konzipiert und richtet sich an Fachkräfte für Arbeitssicherheit in mittelständischen und großen Unternehmen und stellt praktische Empfehlungen zur Verbesserung bestehender Arbeitsschutzprozesse bereit.

Die VDI-EE 4031 kann ab 67,60 EUR inkl. MwSt. erworben werden.

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Kältemittelwahl neu überdenken!

Kältemittelwahl neu überdenken!

Im März ist die novellierte F-Gase-Verordnung in Kraft getreten. Dies hat gravierende Folgen für die Planung von Kälte- und Klimaanlagen sowie Wärmepumpen, die fluorierte Treibhausgase (F-Gase) enthalten.

Aufgrund einer kontinuierlichen Verringerung der verfügbaren Menge an F-Gasen, durch anwendungsspezifische Verbote des Inverkehrbringens für Anlagen mit F-Gasen sowie durch Verwendungsverbote von bestimmten Kältemitteln für Wartungsarbeiten zeichnet sich klar ab, wie sich die Kälte- und Klimatechnik entwickeln wird: Neuanlagen sollten nur noch mit nicht-fluorierten Kältemitteln wie Propan, Kohlendioxid oder Ammoniak bzw. mit fluorierten Kältemitteln mit einem möglichst niedrigen Treibhauspotential geplant werden.

Die bisher vorrangig verwendeten Sicherheitskältemittel werden größtenteils vom Markt verschwinden. Stattdessen kommen Kältemittel zum Einsatz, bei deren Verwendung größere Sorgfalt erforderlich ist, weil diese brennbar (Propan) oder toxisch (Ammoniak) sind bzw. eine erstickende Wirkung und hohe Anlagendrücke haben (Kohlendioxid). Preissteigerungen und Engpässe für F-Gase sind zu erwarten. Ob das für Wartungsarbeiten ggf. benötigte F-Gas erhältlich sein wird, ist nicht sichergestellt.

Entsorgen Sie also Ihre alten Planungsunterlagen und überdenken Sie die Kältemittelwahl neu!

Autor: Christoph Brauneis, Beauftragter für Politik und Medien, Verband Deutscher Kälte-Klima-Fachbetriebe e.V. (VDKF), Landesinnung Kälte-Klimatechnik Hessen-Thüringen/Baden-Württemberg (LIK)

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Die neue NIS-2-Richtlinie

NIS-2-Richtlinie

Die zweite EU-Richtlinie zur Netzwerk- und Informationssicherheit (NIS-2-Richtlinie) stellt Auflagen bei der Cybersicherheit für bestimmte Unternehmen auf. Ob der eigene Betrieb von der Regelung betroffen ist, ist im Einzelfall abzuschätzen. Grundsätzlich gilt, dass Unternehmen ab 50 Beschäftigten oder Unternehmen mit einem Jahresumsatz und einer Jahresbilanzsumme von mindestens zehn Millionen Euro direkt betroffen sind, sofern sie einem kritischen Sektor, wie Energie oder Chemiehandel, zugeordnet werden.

Betroffene Unternehmen haben voraussichtlich Risikomanagementmaßnahmen durchzuführen, welche Sicherheitsvorfälle auf ihre Dienste vermeiden sollen. Außerdem sind sie bei Kenntniserlangung eines erheblichen Sicherheitsvorfalls verpflichtet, diesen innerhalb konkreter Fristen über einen staatlich eingerichteten Meldeweg zu übermitteln. Weil diese Unternehmen auch zur Sorgfalt für ihre IT-Lieferkette verpflichtet werden, bezieht der Rechtsrahmen indirekt weitere Betriebe mit ein, darunter oftmals kleine und mittlere Unternehmen.

Die EU-Richtlinie ist bis Oktober 2024 in deutsches Recht zu überführen. Bis dahin sind Änderungen am bisherigen Referentenentwurf möglich. Um Planungsunsicherheiten für Unternehmen auszuräumen, wird daher zu einer zeitnahen Schaffung von Rechtsklarheit und Bereitstellung von Informationsangeboten geraten.

Autor: Patrick Schönowski, Referent für den Fachbereich Digitalisierung, Deutscher Mittelstands-Bund (DMB) e.V.

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Entrauchung von Garagen: VDI 2053 Blatt 2 veröffentlicht

Entrauchung von Garagen: VDI 2053 Blatt 2 veröffentlicht

Zum Mai 2024 wurde die Technische Regel „VDI 2053 Blatt 2:2024-05 Raumlufttechnik – Garagen – Entrauchung“ veröffentlicht. Damit wird die bisher gültige Fassung der VDI 2053:2004-01 „Raumlufttechnische Anlagen für Garagen“ ersetzt.

Die Richtlinie gilt für natürliche Rauchabzüge und maschinelle Rauchabzugsanlagen in geschlossenen Garagen. Automatische Garagen werden nicht behandelt. Das Dokument des Vereins Deutscher Ingenieure e.V. (VDI) beschränkt sich dabei ausschließlich auf Garagen für Personenkraftwagen und gilt für Fahrzeuge jeglicher Antriebsarten wie beispielsweise Verbrenner für Benzin, Diesel oder Wasserstoff sowie für Elektromotoren mit Batterien oder Brennstoffzellen. Die in dieser Richtlinie zugrunde gelegten Werte gehen von Ergebnissen für Wagen mit Verbrennungsmotoren aus.

Die Entrauchung hat eine zentrale Bedeutung für die Brandbekämpfung in Garagen. VDI 2053 Blatt 2 unterstützt mit den beschriebenen Gesichtspunkten die Selbstrettung von Personen, die Unterstützung der Feuerwehr bei der Brandbekämpfung und den Sachschutz. Dazu beschreibt die Richtlinie Auslegungsmethoden und Beispiele für notwendige Entrauchungsluftvolumenströme bei Bränden von einem, zwei oder drei Pkw in einer Garage. Bei den zur Entrauchung einzusetzenden Lüftungssystemen unterscheidet die VDI 2053 Blatt 2 in Schichtlüftung und Mischlüftung und in den Betrieb mit oder ohne Sprinkleranlage. Laut VDI ist beim Anwenden der VDI 2053 Blatt 2 stets ein Abgleich mit den jeweils örtlich gültigen Vorschriften erforderlich, wie die Garagenverordnungen der Länder. Eine planungs- und genehmigungsgemäße Nutzung wird vorausgesetzt.

Die Richtlinie wendet sich an Bauherren, Fachplaner, Anlagenerrichter, Betreiber, Hersteller, Sachverständige, Genehmigungsbehörden, Feuerwehren, Arbeitssicherheit und Versicherungen. VDI 2053 Blatt 2 kann für 137,10 EUR bei DIN Media bestellt werden.

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Feuerwehraufzüge: Neue Prüfpflicht

Feuerwehraufzüge: Prüfpflicht beachten

Feuerwehraufzüge in hohen Gebäuden und Sonderbauten müssen durch eine Zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS) geprüft werden. Dies schreibt die Technische Regel zur Betriebssicherheit TRBS 1201 Teil 4, erweitert durch Anhang 3 „Anforderungen an die Prüfungen von Feuerwehraufzügen“, vor.

Feuerwehraufzüge sind Personen- und Lastenaufzüge, die auch zur Brandbekämpfung und Evakuierung unter Aufsicht der Feuerwehr eingesetzt werden dürfen. Für die Prüfung müssen zusätzlich zum Aufzugssachverständigen mehrere Gewerke sowie die Feuerwehr eingebunden sein. Die Änderung schreibt zusätzliche Prüfschritte z.B. im Hinblick auf die Steuerungs- und Gebäudetechnik vor.

Autor: Tilman Vögele-Ebering, Pressesprecher Industrie, DEKRA e.V.

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Zertifizierungspflicht für Trinkwasserspender?

Leitungsgebundene Trinkwasserspender können im Innen- oder Außenbereich installiert werden. Sie werden direkt an die Frischwasserleitung angeschlossen und geben frisches Trinkwasser aus. Betreiber von Trinkwasserspendern müssen nach VDI/AMEV/BVS/DVQST-EE 6023 Blatt 1.1 „Hygiene in Trinkwasser-Installationen – Leitungsgebundene Getränkespender“ und Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) einen hygienischen Betrieb von aufbereitetem Wasser gewährleisten.

Hierzu herrscht oft der Irrglaube, dass für diese Anlagen eine Zertifizierungspflicht besteht. Dies ist nicht der Fall. Der Deutsche Verein des Gas- und Wasserfaches e. V. (DVGW) gibt generell keine Zertifikate für Trinkwasserspender aus. Die Wasserspender müssen lediglich die Anforderungen aus der Trinkwasserordnung (TrinkwV) erfüllen, eine Zertifizierung ist dabei nicht vorgeschrieben oder notwendig. Allerdings muss die Übergangsregelung KTW-BWGL (Übergang von UBA-Leitlinien zur Bewertungsgrundlage für Kunststoffe und andere organische Materialien im Kontakt mit Trinkwasser) eingehalten werden. Hierzu reicht laut Umweltbundesamt (UBA) eine Konformitätserklärung des Herstellers.

Autor: Gerrit Kubassa, Gründer und Geschäftsführer, Aquadona GmbH

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VdS-Richtlinien für Wasserlöschanlagen aktualisiert

VdS-Richtlinien für Wasserlöschanlagen

Die VdS-Richtlinien rund um Wasserlöschanlagen wurden überarbeitet und sind im Januar in einer neuen, aktualisierten Auflage erschienen. Zu den aktualisierten Regelwerken zählen:

  • VdS CEA 4001:2024-01 – Richtlinien für Sprinkleranlagen, Planung und Einbau
  • VdS 2108:2024-01 – Richtlinien für Schaumlöschanlagen, Planung und Einbau sowie
  • VdS 2109:2024-01 – Richtlinien für Sprühwasser-Löschanlagen, Planung und Einbau.

Die VdS-Richtlinien werden in regelmäßigen Abständen überarbeitet, so daß Anwendererfahrungen oder aktuelle Herstellerinnovationen berücksichtigt werden. Sie richten sich an Planer, Errichter und Betreiber von Wasserlöschanlagen sowie an Sachversicherer. Betreiber erhalten damit Hinweise, um Wartung und Instandhaltung nach dem aktuellen Stand der Technik durchzuführen.

Welche Änderungen wurden vorgenommen? In der VdS CEA-Richtlinie 4001:2024-01 zu Planung und Einbau von Sprinkleranlagen wurden neben redaktionellen Anpassungen die Angaben zur Wasserversorgung komplett überarbeitet. Vor dem Hintergrund immer größerer moderner Lager und Logistikzentren wurden Schutzkonzepte für mehrfachtiefe Regale, sogenannte Multiple-Row-Racks (MRR), neu aufgenommen. Zur Harmonisierung mit europäischen Regelwerken wurde die Klasseneinteilung (Klasse 1 und 2) aufgehoben. Die Vorgaben für Rohrleitungen wurden vereinfacht und an die prEN 12845-1 angepasst. Zum einfachen Nachvollziehen der in der neuen Richtlinie VdS CEA 4001 vorgenommenen Änderungen wird eine Synopse angeboten, in der detailliert alle inhaltlichen Änderungen hervorgehoben sind. Die relevanten Änderungen aus der VdS CEA 4001, unter anderem die zur Wasserversorgung, sind für die Richtlinien VdS 2108 und VdS 2109 übernommen worden.

Die überarbeiteten Richtlinien VdS CEA 4001, VdS 2108 und VdS 2109 sowie die Synopse zur VdS CEA 4001 sind im VdS-Shop erhältlich.

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Hygiene in Trinkwasser-Installationen

Hygiene in Trinkwasser-Installationen

Die neue Technische Regel VDI/AMEV/BVS/DVQST-EE 6023 Blatt 1.1 „Hygiene in Trinkwasser-Installationen – Leitungsgebundene Getränkespender“ der VDI-Richtlinienreihe 6023 ist zum November 2023 erschienen.

Blatt 1.1 richtet sich an Betreiber von Trinkwasser-Installationen und deren Erfüllungsgehilfen, wie beispielsweise Vertragsinstallationsunternehmen und Facility-Services-Dienstleister. Sie gibt Empfehlungen für alle an die Trinkwasser-Installation angeschlossenen Geräte, Apparate und Armaturen, die das an deren Anschlussstellen vorhandene Trinkwasser über beispielsweise Erhitzen, Kühlen, Carbonisieren, durch Zugabe von Konzentraten oder Extrakten so verändern, dass es nicht mehr der Flüssigkeitskategorie 1 gemäß DIN EN 1717:2011-08 „Schutz des Trinkwassers vor Verunreinigungen in Trinkwasser-Installationen und allgemeine Anforderungen an Sicherungseinrichtungen zur Verhütung von Trinkwasserverunreinigungen durch Rückfließen“, Tabelle B.1, entspricht, einschließlich aller zugehörigen Bauteile sowie gegebenenfalls vorhandener Einrichtungen, die Einfluss auf die Wasserbeschaffenheit nehmen.

Sie beschreibt die notwendigen Maßnahmen für den Anschluss von Getränke- bzw. Wasserspendern an die vorhandene Trinkwasser-Installation, den Betrieb und die notwendigen Hygienekontrollen, um die Anforderungen der Betriebssicherheit zu erfüllen und den Betreibern und Eigentümern Rechtssicherheit zu geben. Das verantwortliche Personal und ggf. die Nutzer des Getränkespenders sind in den Betrieb einzuweisen, und das Gerät regelmäßig zu kontrollieren und instand zu halten.

Die Technische Regel kann über den Beuth-Verlag für 40,30 EUR inkl. MwSt. bezogen werden.

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