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Übersicht zu Sicherheitsbeauftragte

Einführung | Aufgaben des Sicherheitsbeauftragten | Normen und Vorschriften | Publikationen | Häufige Fragen | Weitere Informationen

Einführung

Sicherheitsbeauftragte übernehmen eine zentrale Rolle bei der Gewährleistung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes in Unternehmen. Der Begriff „Sicherheitsbeauftragter“ wird im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sowie in den Unfallverhütungsvorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) geregelt. Unternehmen, die unter den Geltungsbereich dieser Regelungen fallen, sind verpflichtet, Sicherheitsbeauftragte zu benennen, um die Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften sicherzustellen.

Artikel 3 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) verpflichtet den Arbeitgeber, eine sichere Umgebung im Unternehmen zu schaffen und geeignete Mittel bereitzustellen, um die Gesundheit seiner Arbeitnehmer zu sichern. Sicherheitsbeauftragte unterstützen hierbei durch Überwachung, Beratung und Identifikation von Gefährdungen.

Verfügt die Unternehmensleitung nicht selbst über die erforderlichen Fachkenntnisse auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes, kann sie die Verantwortung für bestimmte Aufgaben an geeignete Sicherheitsbeauftragte übertragen. Die Beauftragung erfolgt schriftlich und legt die Aufgaben und Verantwortlichkeiten klar fest. Sicherheitsbeauftragte haben eine besondere Stellung und sind verpflichtet, Maßnahmen zur Unfallverhütung und Arbeitssicherheit zu fördern. Sie können sowohl interne Mitarbeiter als auch externe Dienstleister sein, die speziell geschult und qualifiziert sind. Durch ihr Fachwissen tragen sie maßgeblich zur Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und zur Sicherheit der Mitarbeiter bei.

Aufgaben des Sicherheitsbeauftragten

Laut Arbeitsschutzgesetz und weiterer Vorschriften haben Sicherheitsbeauftragte die Aufgabe, den Arbeitgeber in Fragen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung zu unterstützen. Zu ihren Kernaufgaben zählen:

  • Überwachung der Einhaltung von Sicherheitsvorschriften und Schutzmaßnahmen
  • Identifikation von Gefährdungen am Arbeitsplatz und Einleitung geeigneter Maßnahmen
  • Beratung von Mitarbeitern und Arbeitgebern zu sicherheitsrelevanten Themen
  • Dokumentation und Meldung von Unfällen, Beinaheunfällen und Gefährdungen
  • Unterstützung bei der Umsetzung technischer, organisatorischer und persönlicher Schutzmaßnahmen

Normen und Vorschriften

Für Sicherheitsbeauftragte gelten folgende Normen, Technischen Regeln und Rechtsvorschriften:

Publikationen

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zum Sicherheitsbeauftragten

Was ist ein Sicherheitsbeauftragter?
Ein Sicherheitsbeauftragter ist eine vom Arbeitgeber schriftlich beauftragte Person, die ihn beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung unterstützt.

Ab wann ist ein Sicherheitsbeauftragter Pflicht?
Unternehmen müssen laut § 22 SGB VII ab regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten mindestens einen Sicherheitsbeauftragten bestellen.

Wer kann Sicherheitsbeauftragter werden?
Jede geeignete und zuverlässig arbeitende Person aus dem Unternehmen kann Sicherheitsbeauftragter werden, wenn sie über ausreichende Kenntnisse im Arbeitsschutz verfügt. Alternativ können externe Fachkräfte beauftragt werden.

Wie wird man Sicherheitsbeauftragter?
Durch eine vom Arbeitgeber ausgesprochene Beauftragung und den Besuch entsprechender Schulungen oder Qualifizierungen.

Welche rechtlichen Grundlagen gelten für Sicherheitsbeauftragte?
Wichtige Vorschriften sind u. a. § 22 SGB VII, DGUV Regel 100-001, DGUV Information 211-042, Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG).

Sind Sicherheitsbeauftragte haftbar?
Sicherheitsbeauftragte sind keine Führungskräfte und haben keine Weisungsbefugnis. Ihre Haftung ist daher stark eingeschränkt und richtet sich im Regelfall nach den internen arbeitsrechtlichen Bestimmungen.

Gibt es eine Vergütung oder Zuschläge für Sicherheitsbeauftragte?
Das Gesetz sieht keine zusätzliche Vergütung vor; die Tätigkeit wird meist als Ehrenamt innerhalb der Arbeitszeit ausgeübt. Unternehmen können jedoch freiwillig Prämien oder Zulagen zahlen.

Was ist der Unterschied zwischen einem Sicherheitsbeauftragten und einer Fachkraft für Arbeitssicherheit?
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit ist eine externe oder interne qualifizierte Fachkraft mit beratender Funktion gegenüber dem Arbeitgeber. Der Sicherheitsbeauftragte ist ein Mitarbeiter, der im Betrieb sicherheitsrelevante Themen wahrnimmt, meldet und an die zuständigen Stellen weitergibt.

Wie viele Sicherheitsbeauftragte braucht ein Unternehmen?
Die Anzahl hängt von der Betriebsgröße, Gefährdungslage und Organisation ab. DGUV Information 211-039 enthält dazu konkrete Empfehlungen und Berechnungshilfen.

Weitere Informationen

Stichwörter

Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz, Sicherheitsbeauftragter, Sachkunde, DGUV Information 211-042, DGUV Vorschrift 1, § 22 SGB VII