Planerbrief 50 – November-Dezember 2024. Informationen zu Planung, Errichtung, Betrieb von Technischer Gebäudeausrüstung.

Jubiläum: 50. Ausgabe des Planerbriefs erschienen

Jubiläum: 50. Ausgabe des Planerbriefs erschienen

Mit der Ausgabe November – Dezember 2024 erscheint der Planerbrief in seiner 50. Jubiläums-Ausgabe. Der Planerbrief ist der Newsletter der Deutschen Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ). Damit informiert die DGWZ seit 2015 alle zwei Monate firmen- und produktneutral zu Planung, Errichtung und Betrieb von Technischer Gebäudeausrüstung (TGA). Mit einer stetig wachsenden Auflage geht der Planerbrief in seinem zehnten Erscheinungsjahr an über 18.000 Abonnenten sowie an alle Teilnehmer der DGWZ-Seminare.

Der Planerbrief informiert die Branche der Haustechnik zu Themen rund um aktuelle technische Normen, rechtliche Vorschriften, Innovationen, Veranstaltungen und Publikationen sowie zu Schwerpunkten wie Brandschutz, Arbeitsschutz, Betriebssicherheit, IT-Sicherheit und der betrieblichen Führung.

Mit seinem Konzept ist der Planerbrief als Fachpublikation einzigartig. Der Newsletter ist kostenlos, unabhängig und werbefrei und wird als PDF-Datei per E-Mail, über die Website und als Printausgabe in Präsenzseminaren veröffentlicht. Die Autoren sind anerkannte Experten, Mitarbeiter in Institutionen und Unternehmen, Referenten, ehrenamtlich in Gremien engagiert oder selbst Unternehmer. Die Autoren schreiben honorarfrei. Artikel können auch nicht gegen Bezahlung platziert werden. Themen und Autoren werden nur nach rein fachlichen Kriterien und nach Aktualität ausgewählt.

Autor: Eckart Roeder, Geschäftsführender Gesellschafter der Deutschen Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit

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Heizungsförderung jetzt auch für Unternehmen

Heizungsförderung jetzt auch für Unternehmen

Das Wichtigste in Kürze:

  • Vertreterinnen und Vertreter von Unternehmen können seit Ende August einen Antrag auf die neue Heizungsförderung bei der KfW stellen.

    KfW-Heizungsförderung für Unternehmen

    KfW-Heizungsförderung für Unternehmen

  • Die KfW fördert den Einbau von effizienten Heizungs­anlagen und Anlagen der Heizungs­unterstützung sowie den Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz.
  • Die Grundförderung wird als Zuschuss gezahlt und beträgt 30 Prozent der förderfähigen Kosten.
  • Der Zuschuss kann für Wohngebäude und Nichtwohngebäude beantragt werden.
  • Wenn schon eine Zusage für einen Zuschuss von der KfW oder vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) vorliegt, kann für Nichtwohngebäude zusätzlich ein Ergänzungskredit beantragt werden.
  • Hinzu kommt ein Effizienzbonus von fünf Prozent der förderfähigen Kosten für den Einbau besonders effizienter, elektrisch angetriebener Wärmepumpen.
  • Für effiziente Biomasseanlagen wird ein Emissionsminderungszuschlag in Höhe von 2.500 Euro gewährt.

Die KfW sorgt für die nötige Beschleunigung der Wärmewende und weitet die Heizungsförderung aus. Neben Privatpersonen können nun auch Unternehmen Zuschüsse und Ergänzungskredite erhalten, wenn sie ihre bestehende Immobilie mit einer neuen, klimafreundlichen Heizung ausstatten oder an ein Wärme- oder Gebäudenetz anschließen. Zu der möglichen Empfängergruppe gehören unter anderem auch Wohnungsbaugenossenschaften, Kammern, Verbände und gemeinnützige Organisationen. Die Heizungsförderung ist Teil der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) und kann ab sofort im KfW-Kundenportal „Meine KfW“ beantragt werden.

Als Grundförderung gewährt die KfW einen Zuschuss in Höhe von 30 Prozent der förderfähigen Kosten. Dazu zählen grundsätzlich die Kosten für alle Maßnahmen, die zur Herstellung und Funktionsfähigkeit erforderlich sind. Dieser Zuschuss kann für bestehende Wohngebäude und Nichtwohngebäude beantragt werden, deren Bauanzeige oder Bauantrag mindestens fünf Jahre zurückliegt.

Mit dem Zuschuss fördert die KfW den Kauf und die Installation von

  • solarthermischen Anlagen
  • Biomasseheizungen
  • elektrisch angetriebenen Wärmepumpen
  • Brennstoffzellenheizungen
  • wasserstofffähigen Heizungen
  • innovativer Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer Energien

sowie den Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz.

Unternehmen erhalten den Zuschuss, wenn das Vorhaben abgeschlossen ist und alle Bedingungen dafür erfüllt wurden. Neben der Grundförderung gibt einen Effizienzbonus von fünf Prozent der förderfähigen Kosten für besonders effiziente Wärmepumpen, die als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser nutzen oder ein natürliches Kältemittel einsetzen. Für besonders  umweltfreundliche Biomasseanlagen gibt es zusätzlich einen Emissionsminderungszuschlag von pauschal 2.500 Euro. Unterschieden wird bei der Förderung zwischen Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden. Der größte Unterschied liegt im Förderhöchstbetrag. Er legt fest, wie viel Förderung Unternehmen maximal für ihr Vorhaben erhalten können. Bei Wohngebäuden wird dieser nach Wohneinheiten berechnet und gestaffelt, bei Nichtwohngebäuden nach Quadratmetern.

Für den Heizungstausch in Nichtwohngebäuden kann außerdem ein zinsgünstiger Ergänzungskredit beantragt werden, wenn bereits die Zusage der KfW oder ein Zuwendungsbescheid des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für das Vorhaben vorliegt. Der Kreditbetrag hängt von den förderfähigen Kosten und der Summe der geförderten Quadratmeter ab.

Grundsätzlich gilt: Der Zuschuss muss beantragt werden, bevor das Vorhaben startet. Es gibt aber eine Übergangsregelung: Wenn das Vorhaben zwischen dem 29.12.2023 und dem 31.08.2024 begonnen wurde, kann der Antrag bis zum 30.11.2024 nachgeholt werden. Ab dem 01.09.2024 muss der Antrag aber vor Beginn der Arbeiten vor Ort gestellt werden.

Die neue Förderung soll dazu beitragen, dass in Deutschland mehr Energie gespart und mehr erneuerbare Energie genutzt wird. Dadurch sollen auch die Treibhausgas-Emissionen in Gebäuden gesenkt werden. Im Gegensatz zu den bisherigen KfW-Krediten der Bundesförderung für effiziente Gebäude ist es nicht nötig, dass die Maßnahmen zu einer neuen Effizienzgebäude-Stufe führen.

Autor: Olivia Kullik, Redakteurin, Axel Springer Corporate Solutions

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VDS 2496 Ansteuerung von Feuerlöschanlagen

Neue VdS 2496 für die Ansteuerung von Feuerlöschanlagen erschienen

Im August 2024 wurde die überarbeitete Richtlinie VdS 2496 „Ansteuerung von Feuerlöschanlagen – Planung und Einbau“ veröffentlicht. Die Richtlinie bringt Verbesserungen für Planer, Errichter und Betreiber von Lösch- und Brandmeldeanlagen. Ziel der Überarbeitung war es, die Richtlinie klarer zu strukturieren und veraltete Passagen zu aktualisieren. Besonders wurde darauf geachtet, Anforderungen den jeweiligen Planungs- und Einbaurichtlinien richtig zuzuordnen.

Ein zentraler Punkt war die Präzisierung der Ansteuerung von Wasserlöschanlagen, um Unsicherheiten zu beseitigen. Die zuvor gestrichene Möglichkeit der Umschaltung von Vorgesteuerten Trockenalarmventilstationen (VTAV) Typ A1 zu einer Trockenalarmventilstation (TAV) bei einem Netzausfall wurde als „Kann“-Regel wieder aufgenommen. Um unnötige Umschaltungen bei kurzen Stromausfällen zu verhindern, wird hierfür eine Verzögerung von vier Stunden empfohlen. Diese Lösung sichert insbesondere die Falschalarmsicherheit der Anlage bei Netzstörungen.

Die Planungs- und Einbaurichtlinien der Feuerlöschanlagen wurden um relevante Passagen ergänzt und redaktionell überarbeitet. Zudem wurde das europäische Projekt zur Erarbeitung internationaler CEA-Richtlinien für die Auslösung von Feuerlöschanlagen beachtet. Im Zuge dessen wurden die Grafiken der VdS 2496 internationalisiert, indem neutrale Bezeichnungen und übersetzbare Legenden eingeführt wurden. Auch die Schnittstellenkommunikation erhielt eine einheitliche, international gültige Beschriftung, was die Zusammenarbeit zwischen Errichtern aus verschiedenen Ländern erleichtert.

Eine wichtige Neuerung für Planer und Betreiber betrifft die Umschaltung der VTAV Typ A1. Die frühere Möglichkeit, bei einem Voralarm der Brandmelderzentrale (BMZ) in den TAV-Betrieb zu wechseln, wurde gestrichen, da dies die Sicherheit gegen Fehlalarme verringert. Im störungsfreien Betrieb wird die VTAV Typ A1 ausschließlich über die BMZ ausgelöst. Bei einem Ausfall der BMZ erfolgt die Umschaltung auf den TAV-Betrieb automatisch nach dem Fail-Safe-Prinzip.

Diese Änderungen erhöhen die Sicherheit und Effizienz von Löschanlagen und bieten klare Vorgaben für den Betrieb.

Autor: Torsten Pfeiffer, Produktgruppenleiter Brandmelde-, Sprachalarm- und Feststellanlagen, VdS Schadenverhütung GmbH, Köln

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Besserer Schutz für KMU vor Cyberangriffen und BEC-Scams

Besserer Schutz für KMU vor Cyberangriffen

Ohne E-Mails läuft auch bei kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) heutzutage nichts mehr. Deshalb sind sie ein attraktives Angriffswerkzeug für Cyber-Kriminelle. Angriffe über E-Mail, die als „Business-E-Mail-Compromise“ (BEC-Scam) bezeichnet werden, haben in den vergangenen Jahren stark zugenommen.

Besonders prominent ist der sogenannte CEO-Fraud (Geschäftsführer-Betrug). Dabei geben sich Angreifer als hochrangige Mitarbeiter eines Unternehmens aus und veranlassen Angestellte dazu, Geld etwa auf ausländische Konten zu überweisen. Oftmals werden von Angreifern auch E-Mail-Konten eines Unternehmens übernommen. Bei dort eingehenden Lieferantenrechnungen wird dann die Bankverbindung durch die Angreifer ausgetauscht und das Unternehmen überweist nichtsahnend den Rechnungsbetrag an die Betrüger. Allgegenwärtig sind Verschlüsselungstrojaner, mit denen Angreifer zunächst Daten kopieren und ausleiten und dann die Opfersysteme verschlüsseln (Ransomware). Das schafft ein Druckmittel, um ein Unternehmen zu erpressen.

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) empfiehlt deshalb den CyberRisikoCheck nach DIN SPEC 27076.

Autor: Manuel Bach, Referatsleiter Cybersicherheit bei KMU, Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI)

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Neue Musterbauordnung erschienen (MBO)

Neue Musterbauordnung (MBO)

Im Juli 2024 trat die neue Fassung der Musterbauordnung mit Änderungen von November 2023 in Kraft. Die Musterbauordnung bringt wichtige Neuerungen für das Bauwesen in Deutschland, die sowohl Planer als auch Errichter betreffen. Der Schwerpunkt liegt auf Sicherheit und Nachhaltigkeit, um Bauprojekte zukunftssicher und umweltfreundlich zu gestalten.

Bauherren profitieren von gelockerten Abstandsflächenregeln für Solaranlagen, was die Planung energieeffizienter Gebäude erleichtert. Gleichzeitig steigen die Anforderungen an das barrierefreie Bauen: Gebäude mit mehr als drei Wohneinheiten müssen so geplant werden, dass sie für Menschen mit Behinderungen zugänglich sind. Auch der Brandschutz wurde verschärft, was die Verwendung feuerbeständiger Materialien und sicherer Rettungswege erfordert. Zusätzlich dürfen nur noch CE-gekennzeichnete Bauprodukte eingesetzt werden.

Für Errichter sind die verschärften Baustellensicherungen wichtig. Gefahrenzonen müssen klar gekennzeichnet und Schutzmaßnahmen strikt umgesetzt werden. Bei Großprojekten wie Windenergieanlagen sind strengere Brandschutzmaßnahmen vorgeschrieben.

Die Musterbauordnung 2023 bietet somit neue Chancen für nachhaltiges Bauen, fordert aber auch eine striktere Einhaltung der Vorschriften, um die Sicherheit und Qualität moderner Bauprojekte zu garantieren.

 

Autor: Aimée Dietrich, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit

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Smarte LEDs fördern

LED-Retrofit Leuchtmittel

In Produktion und Logistik verbrauchen Leuchtstoffröhren viel Energie und CO₂. Im 1:1-Austausch sparen Retrofit-LED-Leuchten bis zu 70 % Energie, intelligente LED-Beleuchtung sogar bis zu 90 %, weil sie sich präsenzabhängig wieder ausschaltet. Intelligente Sensorik liefert Kennzahlen zu Hallenauslastung, Energieverbrauch und Tageslichteinfall, die Unternehmen zur Flächenoptimierung nutzen können. Das BEG-Förderprogramm für Energieeffizienzprojekte im Neubau und Bestand wird vom BAFA koordiniert. Es werden bis zu 15 % der förderfähigen Kosten bei Innenbeleuchtung von Einzelmaßnahmen, Wohn- und Nichtwohngebäuden übernommen.

Autor: Andreas Kreuss, Geschäftsführer, welight intelligent GmbH

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Jahresausblick 2025

Jahresausblick 2025

Das alte Jahr geht in die letzte Runde und mit der Weihnachtszeit und den zwölf Raunächten holt die Welt Atem für ein neues Jahr. Wofür ein Jahresausblick? Nun zum einen, was steht an, was nehme ich mir selbst vor für das nächste Jahr, welche Ereignisse darf ich dabei im Blick haben und was können wir lernen aus der Geschichte – und besser machen. Nur die innere Einstellung lässt uns an unseren Aufgaben wachsen, Vorbilder suchen und an höheren Zielen orientieren.

Zum 1. Januar tritt das neue Grundsteuergesetz (GrStG) in Kraft, mit dem alle steuerpflichtigen Grundstücke neu bewertet werden. Durch die neue Berechnungsmethode soll die Grundsteuer grundsätzlich nicht steigen, allerdings heben einige Gemeinden ihre Hebesätze gewaltig an, Mainz zum Beispiel um satte 25 Prozent, von bisher 480 auf 600 Prozent.

Auch der Mindestlohn in Deutschland steigt zum 1. Januar planmäßig von bisher 12,41 auf 12,82 Euro. Die Lohnerhöhung ist erfreulich für Arbeiten im Niedriglohnsektor und deren positive Auswirkungen auf die Lohnsteigerungen insgesamt. Ob damit allerdings ein nachhaltiger Beitrag für die Lösung der andauernden wirtschaftlichen Probleme des Wirtschaftsstandorts Deutschland geleistet wird, sei dahingestellt. Mit unseren hohen Löhnen und Sozialkosten müssen wir auch auf dem Weltmarkt konkurrieren.

Autor: Eckart Roeder, Geschäftsführender Gesellschafter der Deutschen Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit

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VDI-EE 4031 Empfehlung zur Arbeitssicherheit

VDI-Empfehlung zur Arbeitssicherheit

Im August 2024 ist die neue VDI-EE 4031 erschienen. Die Expertenempfehlung verfolgt mit der darin vorgestellten „Vision Zero“ eine teamorientierte Arbeits- und Gesundheitsschutzkultur, die auf eine unfall- und krankheitsfreie Arbeitsumgebung abzielt. Die „Vision Zero“ wurde von der International Social Security Association (ISSA) konzipiert und richtet sich an Fachkräfte für Arbeitssicherheit in mittelständischen und großen Unternehmen und stellt praktische Empfehlungen zur Verbesserung bestehender Arbeitsschutzprozesse bereit.

Die VDI-EE 4031 kann ab 67,60 EUR inkl. MwSt. erworben werden.

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Perimeter Protection 2025

Perimeter Protection 2025

Vom 14. bis 16. Januar 2025 findet die internationale Fachmesse für Perimeterschutz, Zauntechnik und Gebäudesicherheit am Messezentrum Nürnberg statt. Auf der dreitägigen Messe geht es um Zaun- und Torsysteme, Zutritts- und Zufahrtskontrolle, Überwachung und Alarmierungssysteme in den Bereichen Freigelände und sensible Gebäudeeinrichtungen.

Die Messe findet alle zwei Jahre statt und richtet sich an Fachleute aus den Bereichen ganzheitliche Sicherheitstechnik und Perimeterschutz. Auf der vergangenen Messe im Jahr 2023 waren knapp 200 Aussteller und über 5000 Fachbesucher zu Gast.

Frank Venjakob, Veranstaltungsleiter der Perimeter Protection, rechnet damit, dass die Besucherzahl im kommenden Jahr bei gleichbleibender Anzahl der Aussteller auf etwa 6000 steigen wird.

Eine Tageskarte kostet 37 Euro, eine Dauerkarte kostet 57 Euro.

Autor: Christoph Härtl, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit

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Förderprogramme des Bauministeriums im Gebäudebereich

Förderprogramme des Bauministeriums im Gebäudebereich

Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) hat zum 1. Oktober 2024 ein Förderprogramm für klimafreundlichen Neubau im Niedrigpreissegment (KNN) ins Leben gerufen. Für den energieeffizienten Neubau und Erstkauf von Nichtwohngebäuden gibt es einen Förderkredit bis zu 5 Millionen Euro je Vorhaben von der KfW-Bank. Der Kredit hat eine Laufzeit von bis zu 30 Jahren und eine bis zu 10-jährige Zinsbindung und kann von Unternehmen, öffentlichen Einrichtungen und anderen Investoren beantragt werden.

Autor: Christoph Härtl, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit

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