Planerbrief 52 – März-April 2025. Informationen zu Planung, Errichtung, Betrieb von Technischer Gebäudeausrüstung.

Datenübertragung im Gebäude im Planerbrief Nr. 52

Datenübertragung im Gebäude im Planerbrief Nr. 52

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2025-08
vom 05. März 2025

Am 1. März 2025 ist der neue Planerbrief Nr. 52 der Deutschen Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) erschienen. Im Editorial geht Gastautor Paul Seifert, Leiter des Referats Technik und Digitalisierung im Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH), auf die Planung von Übertragungswegen in Gebäuden ein, die einen reibungslos funktionierenden Datenfluss sicherstellen sollen.

Weitere Themen in diesem Planerbrief sind TGA als Gefahr für die Cybersicherheit, der Berufsabschluss zum Gebäudesystemintegrator, ortsfeste CO2-Löschanlagen sowie die neue F-Gase-Verordnung. Der Beitrag zur Cybersicherheit zeigt, warum hochvernetzte Systeme in Gebäuden ein bevorzugtes Angriffsziel für Cyberkriminelle sind. Ein anderer Artikel geht auf den neu geschaffenen Meister Gebäudesystemintegration (GSI) ein. Der Artikel über die ortsfesten CO2-Löschanlagen stellt die Neuerungen der DIN EN 17966 vor. Ein weiterer Beitrag schildert die Neuerungen der F-Gase-Verordnung und was diese für Planung, Installation und Betrieb von Kälte-, Klima- und Wärmepumpenanlagen bedeuten. Außerdem wird das neue DGWZ-Seminar zum Thema Photovoltaikanlagen vorgestellt.

Der nächste Planerbrief Nr. 53 erscheint am 1. Mai 2025. Der Planerbrief kann kostenlos auf der Website www.planerbrief.de abonniert und heruntergeladen werden. Mit dem Planerbrief informiert die DGWZ alle zwei Monate unabhängig und neutral über neue Vorschriften, Technologien und Veranstaltungen zu Planung, Errichtung und Betrieb von Technischer Gebäudeausrüstung (TGA).

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Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Presse-Ansprechpartner
Christoph Härtl
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 120
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
Telefon  06172 98185-30
Telefax   06172 98185-99
presse@dgwz.de
www.dgwz.de/presse

Schlagworte
Planerbrief, Newsletter, Informationen, Technische Gebäudeausrüstung, TGA, Datenübertragung, F-Gase-Verordnung, Cybersicherheit, CO2-Löschanlagen, Gebäudesystemintegration, Photovoltaikanlagen, 2025, Planen, Errichten, Betreiben

Tweet-Vorschlag
Die Planung von Übertragungswegen ist Thema im Planerbrief Nr. 52 der März-April-Ausgabe. www.dgwz.de/neuer-planerbrief-52

Pressemitteilung und Pressebild zum Download
www.dgwz.de/neuer-planerbrief-52

Pressemitteilung: PM-2025-08-Uebertragungswege-Planerbrief-52.pdf

Datenübertragung im Gebäude im Planerbrief Nr. 52

Bild 1: Uebertragungswege-Planerbrief-52-Presse.jpg
Bildquelle: DGWZ
Bildunterschrift: Am 1. März 2025 ist die 52. Ausgabe des Planerbriefs der Deutschen Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) erschienen.

Planerbrief 52 - März-April 2025

Bild 2: Planerbrief-52-Titel-Presse.jpg
Bildquelle: DGWZ
Bildunterschrift: Titel der 52. Ausgabe des Planerbriefs der Deutschen Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ).

Weiterführende Informationen
www.dgwz.de/planerbrief

Neue Regelungen zum Umgang mit Asbest

Am 5. Dezember 2024 ist die novellierte Gefahrstoffverordnung in Kraft getreten, die den Umgang mit Asbest in bestehenden Gebäuden neu regelt. Kernstück der neuen Verordnung ist ein risikobasierter Ansatz, das so genannte Ampelmodell. Dieses teilt Tätigkeiten mit Asbest in drei Risikobereiche ein: grünes Risiko (Asbestfaserstaubbelastung unter 10.000 Fasern/m³), gelbes Risiko (Asbestfaserstaubbelastung unter 100.000 Fasern/m³) und rotes Risiko (Asbestfaserstaubbelastung über 100.000 Fasern/m³). Je nach Einstufung sind gesonderte Schutzmaßnahmen erforderlich, um die Gesundheit der Beschäftigten zu gewährleisten.

Die neue Gefahrstoffverordnung 2024 erlaubt nun bestimmte Instandhaltungsarbeiten an asbesthaltigen Materialien mit geringer und mittlerer Gefährdung unter Einhaltung von Schutzmaßnahmen. Tätigkeiten mit hoher Gefährdung bleiben Fachbetrieben vorbehalten. Gebäude, die vor dem 31.10.1993 errichtet wurden, gelten als potenziell asbestbelastet, wodurch eine Informationspflicht für Auftraggeber eingeführt wurde. Unternehmen müssen das Baujahr bei der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigen und bei Unsicherheiten eine Erkundung veranlassen. Neue Anforderungen an die Sachkunde betreffen neben Aufsichtspersonen nun auch Beschäftigte, die Tätigkeiten mit potenziell asbesthaltigen Materialien ausführen, für die eine Übergangsfrist von drei Jahren gilt. Außerdem wurden neue Verbote eingeführt, darunter das Überdecken von Asbestzement-Wänden, -Decken und -Böden sowie Reinigungs- und Beschichtungsarbeiten an unbeschichteten Asbestflächen. Die Meldepflicht für Arbeiten mit Asbest an die Arbeitsschutzbehörde bleibt bestehen.

Autorin: Sidney Grunenberg, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit

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Neue DIN 18232-10 zu Rauch- und Wärmefreihaltung erschienen

Die im Dezember erschienene DIN 18232-10 regelt die Anforderungen an Dienstleister im Anwendungsbereich Rauchableitung, Rauchabzug und Rauchfreihaltung. Die Norm legt die Anforderungen an den Dienstleister und an die Kompetenz, das Wissen und die Fähigkeiten für die mit der Planung, Projektierung, Montage, Inbetriebsetzung, Überprüfung, Abnahme oder Instandhaltung von Brandsicherheitsanlagen betrauten Beschäftigten fest. Dies gilt unabhängig davon, ob die Dienstleistungen am Installationsort oder durch Fernzugriff erbracht werden.

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Nationale Kreislaufwirtschaftsstrategie

Nationale Kreislaufwirtschaftsstrategie

Im Dezember 2024 hat die Bundesregierung die Nationale Kreislaufwirtschaftsstrategie (NKWS) verabschiedet, um den Übergang zu einer ressourcenschonenden und klimafreundlichen Wirtschaft zu beschleunigen. Ziel ist es, Abfälle zu minimieren, Recyclingquoten zu erhöhen und Wertstoffe effizient in den Wirtschaftskreislauf zurückzuführen.

Ein zentrales Element der Strategie ist die Förderung nachhaltiger Produktionsprozesse. Unternehmen sollen verstärkt auf recyclingfähige Materialien setzen und Verbraucher sollen über optimierte Rücknahmesysteme und Informationskampagnen sensibilisiert werden.

Um Wertstoffe effizienter zurückzugewinnen, setzt die Strategie zudem auf innovative Technologien und digitale Lösungsansätze. Die Kreislaufwirtschaft soll langfristig neben dem Umwelt- und Klimaschutz die deutsche Wirtschaft stärken, indem sie Kosten senkt und die Abhängigkeit von Rohstoffimporten verringert.

Autorin: Sidney Grunenberg, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit

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BGV Expertentag Elektrotechnik 2025

Vom 12. bis 14. Mai 2025 veranstaltet die BGV Immobilien GmbH & Co. KG (Badische Versicherungen) in Karlsruhe den BGV Expertentag Elektrotechnik.

Im Fokus der diesjährigen Veranstaltung stehen praxisnahe Anwendungen und Lösungen zur Schadensprävention sowie neue Innovationen in der Elektrotechnik. Der Expertentag bietet Sachverständigen und Fachleuten eine unabhängige Plattform, um sich über aktuelle Entwicklungen auszutauschen und neue Erkenntnisse zu gewinnen.

Ein umfangreiches Vortragsprogramm vermittelt Hintergrundinformationen zu neuen Technologien und Verfahren zur Effizienz- und Sicherheitssteigerung in der Elektrotechnik. Ein zentraler Aspekt ist die Vermeidung von Störungen durch regelmäßige Wartung, Überwachungssysteme und Schulungen. Darüber hinaus werden praxisnahe Lösungen und Anwendungen aus den Bereichen Industrieautomation, Gebäudetechnik und erneuerbaren Energien vorgestellt.

Parallel zu den Vorträgen findet eine Hausmesse statt, auf der Unternehmen und Organisationen ihre neuesten Produkte und Dienstleistungen präsentieren.

Für die Teilnahme ist eine Anmeldung erforderlich.

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Neue F-Gase Verordnung

Neue F-Gase-Verordnung

Die seit März 2024 gültige F-Gase-Verordnung bringt neue Pflichten für Planung, Installation und Betrieb von Kälte-, Klima- und Wärmepumpenanlagen. Manche Vorgaben gelten erst seit Januar 2025. So ist jetzt die Verwendung von F-Gasen mit einem Treibhauspotenzial (GWP-Wert) von über 2500 für die Instandhaltung von allen Kälteanlagen verboten – wiederaufbereitetes Kältemittel ausgenommen. Für Wärmepumpen und Klimaanlagen gilt das ab 2026. Zudem ist das Inverkehrbringen von „in sich geschlossenen Kälteanlagen“ mit F-Gasen mit GWP>150 verboten. Gleiches gilt für Mono-Splitgeräte unter 3 kg Füllmenge mit Kältemittel mit GWP>750. Außerdem wurde die Menge der F-Gase, die in der EU verkauft werden darf, reduziert.

Autor: Christoph Brauneis, Politik & Medien, Bundesfachschule Kälte-Klima-Technik + VDKF e.V.

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Gebäudesystemelektroniker: der Vernetzungsexperte

Gebäudesystemelektroniker: der Vernetzungsexperte

Da die rasante technische Entwicklung, Energiewende und Digitalisierung auch die e-handwerklichen Berufsbilder beeinflussen, entschloss sich der Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH) schon vor einigen Jahren, die Ausbildungsberufe in den E-Handwerken an die neuen Anforderungen anzupassen. Den Fokus legte man dabei auf Erneuerbare Energien sowie die Gebäudesystemtechnik. Schnell stellte man jedoch fest, dass es aufgrund der erwartenden Digitalisierung der Gebäudetechnik einer weiteren Spezialisierung innerhalb der Berufsbilder bedurfte.

Hintergrund ist, dass Systemtechnik auch im SHK-Handwerk Einzug gehalten hat, insbesondere dort, wo es um Heizungen und Wärmepumpen geht. Als Folge war ein wachsender Bedarf an Spezialisten für gewerkübergreifendende Gebäudetechnik zu erwarten. Vor diesem Hintergrund rief der ZVEH 2021 den neuen e-handwerklichen Ausbildungsberuf des Elektronikers für Gebäudesystemintegration, kurz GSI, ins Leben. Der Beruf richtet sich unter anderem an Abiturienten und Studienumsteiger und spricht insbesondere Menschen an, die lösungsorientiert denken, komplexe Systeme gewerkeübergreifend vernetzen und so für Kunden eine intelligente Gebäudesteuerung inklusive eines Energiemanagements realisieren können.

Um Elektronikern für Gebäudesystemtechnik nach Abschluss der Gesellenprüfung Weiterbildungsmöglichkeiten zu eröffnen, wurden im Anschluss an die Ausbildungs- auch die Meisterberufe im E-Handwerk novelliert und der neue Schwerpunkt „Gebäudesystemintegration“ innerhalb des drei Schwerpunkte umfassenden Elektrotechnikermeisters geschaffen. Die neue Meisterprüfungsverordnung trat am 1. März 2024 in Kraft.

Mit der Überarbeitung der Aus- und Weiterbildung ist das E-Handwerk bestens für die kommenden Herausforderungen aufgestellt. Dass die neu gestalteten e-handwerklichen Berufe ankommen, zeigt die hohe Nachfrage: Die Auszubildendenzahlen sind in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen; bei den Meisterkursen gibt es teilweise lange Wartelisten. Verwunderlich ist das nicht. Schließlich sind die e-handwerklichen Fachkräfte Treiber der Energiewende: Sie sind Klimaschützer und Fortschrittmacher.

Autor: Andreas Habermehl, Geschäftsführer Technik und Berufsbildung, ZVEH

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Die Gefahr für Unternehmen im Bereich der TGA durch Cyberkriminalität wächst.

TGA als digitale Bedrohung

Nicht nur Mieter, auch Gebäude an sich stellen eine Bedrohung für die Cybersicherheit dar. Denn heute stecken in modernen Gebäuden hochvernetzte Systeme, die HVAC-Steuerungen, Zutrittskontrollen, Brandmeldeanlagen und Smart-Building-Lösungen digital koordinieren und steuern. Diese Vernetzung macht die Technische Gebäudeausrüstung (TGA) zu einem attraktiven Angriffsziel für Cyberkriminelle. Wer also veraltete Systeme in neue Strukturen übernimmt oder aus Gewohnheit sein altes Strukturmodell weiterführt, muss damit rechnen, Opfer eines Cyberangriffs zu werden.

Doch es gibt Möglichkeiten, wie sich Unternehmen schützen können. Die Informationssicherheit in TGA-Projekten muss von Anfang an berücksichtigt werden. Durch Maßnahmen wie Schwachstellenscans, Penetrationstests und Awareness-Trainings wird die TGA kontinuierlich geschützt und ein Zero-Trust-Ansatz stellt sicher, dass jede Verbindung, jedes Gerät und jeder Nutzer verifiziert wird. Regelmäßige Updates und Patches sind essenziell, um Sicherheitslücken zu schließen. Zudem sollten TGA-Systeme strikt vom Unternehmensnetzwerk getrennt werden. Schließlich ist die Sensibilisierung von Mitarbeitern und Dienstleistern entscheidend, da selbst die beste Technik durch menschliche Fehler unterlaufen werden kann.

Je nach Unternehmensgröße sowie der Anzahl an Domains und IP-Adressen sollten Anbieter in der Lage sein, das zu überwachende Unternehmen zu clustern. Dadurch können nicht alle IT-Mitarbeiter auf sämtliche Bereiche zugreifen, was ein potenzielles Risiko darstellt. Zudem hilft diese Vorgehensweise, die IT besser zu organisieren, sodass nicht nur ein Bereich unter Kontrolle ist und andere wichtige Bereiche unbeachtet bleiben.

Fraglich sind keinesfalls die Kreativität und Perfidität der Cyberkriminellen. Diese entwickeln sich exponentiell mit der Unterstützung von KI weiter. Umso wichtiger ist es deshalb , dass vor der Grundsteinlegung Cybersecurity wie eine tragende Mauer in der Planung verankert ist.

Autor: Uwe Budowsky, Chief Marketing & Sales Officer, Deutsche Gesellschaft für Cybersicherheit

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Die Planung als Basis für eine zuverlässige und zukunftsfähige Datenverbindung

Die Planung als Basis für eine zuverlässige und zukunftsfähige Datenverbindung

Eine schnelle, effiziente und zuverlässige Datenübertragung bildet zwar das Rückgrat der deutschen Wirtschaft, doch neben anderen, standortbezogenen Herausforderungen verursacht die Dateninfrastruktur noch immer Rückenschmerzen. Damit der Datenfluss flächendeckend sicher und reibungslos funktioniert, kommt der Planung der Übertragungswege daher eine entscheidende Rolle zu.

Schon bei der Planung sollte darauf geachtet werden, auch den Bedarf an Bandbreite und Übertragungsgeschwindigkeit für zukünftige Anwendungen zu berücksichtigen. Viele Unternehmen haben mittlerweile eine Vielzahl an Cloud-gestützten Diensten im Einsatz, die gleichzeitig und zuverlässig online sein müssen, Tendenz steigend. Deshalb sollte eine strukturierte Verkabelung mit einem leistungsfähigen Glasfaser-Backbone heute zum Goldstandard der Planung gehören. Konkret bedeutet das, mindestens 1 Gbit/s innerhalb der Etageninfrastruktur vorzusehen und 10 Gbit/s für die Verbindung der Etagen untereinander. Hochwertige Netzwerkkabel aus Kupfer (Cat 7 – 600 MHz / Cat 8 – 2.000 MHz) oder Glasfaser sollten selbstverständlich sein, ebenso eine fachgerechte Montage der Patchfelder und Netzwerkdosen, mit den normgerechten Längen und Abschirmungen. Neben dem kabelgebundenem Primärsystem sollte zudem eine zusätzliche Versorgung mit stabilem WiFi der Standards 6E oder 7 eingeplant werden, um mobile Geräte optimal anbinden und nutzen zu können. Für Spezialanwendungen mit hoher elektromagnetischer Verträglichkeit oder sehr hohen Datenschutzanforderungen sei an dieser Stelle auch die Li-Fi-Technologie erwähnt, die im Gegensatz zu Radiofrequenzen Lichtimpulse nutzt – eine innovative Ergänzung zu WiFi und 5G, die einen genaueren Blick lohnt.

Neben den rein technischen Aspekten möchte ich auf die europäische Regelsetzung hinweisen, die erhebliche Auswirkungen auf die Planung hat. Im Mai 2024 ist der „Gigabit Infrastructure Act“ (GIA) in Kraft getreten, der Glasfaserverkabelung als Mindestausstattung für alle Gebäude vorsieht, die ab Mai 2026 neu errichtet oder umfangreich saniert werden. Die EU-Gebäuderichtlinie (RL 2010/31/EU) fordert bei größeren Sanierungen zur Verbesserung der Energieeffizienz, sofern die Außenhaut energetisch ertüchtigt wird, ebenfalls eine Glasfaserverkabelung. Zu diesen Regelungen hat das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) eigens ein Expertengremium gegründet. Dessen Aufgabe ist es, die europäischen Vorgaben auf bestehende Normen und Standards zu übertragen und bis Dezember 2025 eine Handlungsempfehlung zu erarbeiten. Hier wirkt auch der ZVEH intensiv mit, um speziell die Definitionen für umfangreiche und größere Sanierungen zu konkretisieren und so Verunsicherung vorzubeugen. Die Zukunftsfähigkeit von Gebäuden beginnt bei der Planung – also bei Ihnen!

Autor: Paul Seifert, Leiter Referat Technik und Digitalisierung, ZVEH

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Neues Seminar zum Thema Photovoltaikanlagen

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) bietet neu das Seminar „Photovoltaikanlagen – Befähigte Person zur Prüfung gemäß VDE 012 6-23-1“ an.

Das zweitägige Seminar findet in Präsenz und online statt und vermittelt die notwendige Sachkunde, um als befähigte Person die regelmäßige Prüfung von Photovoltaikanlagen gemäß der VDE 0126-23-1 selbstständig durchführen zu dürfen. Inhalte der Schulung umfassen die rechtlichen Grundlagen, die Kontrolle, Wartung und Instandhaltung von Photovoltaikanlagen sowie die Prüfverfahren und deren korrekte Dokumentation.

Das Seminar richtet sich an Architekten, Ingenieure, Planer und Errichter, Bauabteilungen in Unternehmen, Gebäudebetreiber und Behörden, Arbeitsschutz-, Brandschutz- und Sicherheitsbeauftragte, Verantwortliche Personen sowie Dachdecker, Zimmerer und Schreiner. Mit erfolgreichem Abschluss des Seminars erhalten die Teilnehmer den Sachkundenachweis „Photovoltaikanlagen – Befähigte Person zur Prüfung gemäß VDE 0126-23-1“ mit Angabe der Lehrinhalte und Zeiten.

Autor: Christoph Härtl, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit

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