Schlagwortarchiv für: Sicherheitsbeleuchtung

Neue DIN EN 50172 zu Sicherheitsbeleuchtungsanlagen erschienen

Neue DIN EN 50172 zu Sicherheitsbeleuchtungsanlagen erschienen

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2024-19 vom 7. Oktober 2024

Zum 1. Oktober 2024 ist die überarbeitete Fassung der DIN EN 50172 VDE 0108-100:2024-10 „Sicherheitsbeleuchtungsanlagen“ erschienen und ersetzt damit die zuletzt gültige Fassung vom Januar 2005. Darauf weist die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hin.

Mit der Veröffentlichung treten wichtige Änderungen der DIN EN 50172 VDE 0108-100 in Kraft, die alle Betreiber von Gebäuden und Anlagen mit Sicherheitsbeleuchtungsanlagen betreffen. Eine der zentralen Änderungen betrifft die Anforderungen an die Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit der eingesetzten Geräte und Betriebsmittel. Diese müssen den neuesten Sicherheitsstandards entsprechen und unter den vorgesehenen Betriebsbedingungen besonders langlebig und kompatibel mit anderen Komponenten der Sicherheitsbeleuchtungsanlage sein. Zusätzlich wurde eine klare Kennzeichnung aller Betriebsmittel vorgeschrieben, um die Wartung und Identifikation der Bauteile zu erleichtern. Strengere Prüfanforderungen, sowohl vor der Inbetriebnahme als auch im laufenden Betrieb, sind ebenfalls neu hinzugekommen, um die Funktionalität der Anlagen zu garantieren.

Die Erstprüfung von Sicherheitsbeleuchtungsanlagen erfordert nun eine detaillierte Dokumentation aller Tests und Inspektionen, die bei der Übergabe an den Betreiber übergeben werden muss. Auch das Prüfbuch, in dem sämtliche Wartungs- und Prüfungsarbeiten dokumentiert sind, muss künftig umfassendere Informationen enthalten und regelmäßig aktualisiert werden.

Für Betreiber von Sicherheitsbeleuchtungsanlagen gibt es ebenfalls wesentliche Änderungen. So wurden spezifische Qualifikationsanforderungen für das Wartungspersonal eingeführt. Es wird nun verlangt, dass die für Wartung und Prüfung zuständigen Personen über eine elektrotechnische Ausbildung und praktische Erfahrung im Umgang mit Sicherheitsbeleuchtungsanlagen verfügen. Zudem sind regelmäßige Schulungen und Weiterbildungen erforderlich, um sicherzustellen, dass das Personal stets auf dem aktuellen Stand der Technik ist und die geltenden Normen, einschließlich der neuen DIN EN 50172 VDE 0108-100, sicher anwenden kann.

Neue Empfehlungen gibt es auch in Bezug auf die Betriebsdauern und Aktivierungszeiten. Diese sollen helfen, die Leistung der Anlagen je nach Anwendungsfall zu optimieren. Besonders in Ausnahmesituationen, wie temporären Außerbetriebsetzungen oder längeren Stromausfällen, müssen spezielle Schaltuhren eingesetzt oder die Anlagen abgeschaltet werden, um die Sicherheit weiterhin zu gewährleisten.

Die überarbeitete Norm DIN EN 50172 VDE 0108-100 enthält nun detaillierte Anweisungen zur Durchführung von Vor-Ort-Messungen, um genaue und zuverlässige Ergebnisse zu gewährleisten. Zu Beginn müssen alle relevanten Dokumente und Pläne überprüft werden, um sicherzustellen, dass die zu messenden Bereiche und Punkte klar definiert sind. Für die Messungen kommen präzise Messgeräte wie Laserdistanzmesser und Luxmeter zum Einsatz, mit denen die Beleuchtungsstärke sowie andere relevante Parameter erfasst werden.

Die Messungen selbst beinhalten unter anderem die Überprüfung der Beleuchtungsstärke an verschiedenen Punkten, um die Einhaltung der Mindestanforderungen zu gewährleisten. Außerdem wird kontrolliert, ob die Notbeleuchtung ordnungsgemäß funktioniert und die geforderten Beleuchtungsstärken erreicht werden. Zusätzlich werden Tests an den Batterien und dem gesamten System durchgeführt, um deren Funktionsfähigkeit und Zuverlässigkeit zu überprüfen.

Nach Abschluss der Messungen müssen alle Ergebnisse detailliert dokumentiert werden. Dies erfolgt durch die Erstellung von Prüfprotokollen, die alle relevanten Daten und Messergebnisse enthalten. Schließlich sieht die Norm regelmäßige Wartungen und Nachprüfungen vor, um sicherzustellen, dass die Sicherheitsbeleuchtungsanlagen stets den geltenden Anforderungen entsprechen.

Die Anforderungen an die Verkabelung von Anlagen wurden erweitert, um sicherzustellen, dass sie den neuesten Sicherheits- und Leistungsstandards entsprechen. Dabei müssen bestimmte Kabeltypen verwendet werden, die sowohl feuerbeständig als auch mechanisch belastbar sind. Diese Kabel sind speziell für den Einsatz in Notbeleuchtungssystemen geeignet.

Die Verlegung der Kabel erfolgt so, dass sie vor mechanischen Beschädigungen geschützt sind, beispielsweise durch Kabelkanäle oder Schutzrohre. Zudem wird darauf geachtet, dass die Kabel im Brandfall nicht durch herabfallende Teile beschädigt werden können. Um die Ausfallsicherheit der Anlage zu erhöhen, wird empfohlen, redundante Kabelwege zu planen. Dies stellt sicher, dass bei einem Ausfall eines Kabelwegs ein alternativer Weg die Stromversorgung der Sicherheitsbeleuchtung übernimmt.

Darüber hinaus müssen alle Kabel und Anschlüsse klar gekennzeichnet und dokumentiert werden, um Wartung und Prüfung zu erleichtern sowie im Notfall eine schnelle Reaktion zu ermöglichen. Schließlich muss die Verkabelung ordnungsgemäß geerdet sein, um elektrische Schläge zu vermeiden, und es sind Schutzmaßnahmen gegen Überspannungen und Kurzschlüsse zu treffen.

Im Vergleich zur vorherigen Version der DIN EN 50172 VDE 0108-100 wurden die Anforderungen an die Geräte und deren Prüfungen deutlich präzisiert und verschärft. Zudem wurden die Regelungen zur fachlichen Qualifikation des Wartungspersonals und die Dokumentationspflichten bei der Erstprüfung sowie während des laufenden Betriebs deutlich erweitert. „Die neuen Regelungen zur Verkabelung und die Einführung von Empfehlungen zur Betriebsdauer und Aktivierungszeit tragen dazu bei, die Ausfallsicherheit der Sicherheitsbeleuchtungsanlagen zu optimieren“, zeigt sich Detlef Rengshausen, Technischer Leiter bei der RSV Ruhstrat Stromversorgungen GmbH, überzeugt.

Die neue Norm kann zum Preis von 77,91 Euro netto zzgl. 7 % MwSt. bei der DGWZ bezogen werden.

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Über die DGWZ

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Presse-Ansprechpartner

Sidney Grunenberg
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 120 | 61348 Bad Homburg v. d. Höhe
Telefon 06172 98185-30 | Fax 06172 98185-99
E-Mail presse@dgwz.de | www.dgwz.de/presse

Schlagworte

Sicherheitsbeleuchtungsanlagen, Sicherheitsbeleuchtung, DIN EN 50172, VDE 0108-100

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Im Oktober 2024 ist die neue Norm DIN EN 50172; VDE 0108-100 Sicherheitsbeleuchtungsanlagen erschienen. #Sicherheitsbeleuchtung #Norm www.dgwz.de/neue-din-en-50172

Pressemitteilung und Pressebild zum Download

Weiterführende Informationen

www.dgwz.de/din-en-50172

TÜV-Baurechtsreport 2023: Hohe Mängelquote beim Brandschutz

TÜV-Baurechtsreport 2023: Hohe Mängelquote beim Brandschutz

Der TÜV-Verband hat den „Baurechtsreport 2023“ veröffentlicht. In diesem wird angesichts hoher Mängelquoten bei sicherheitsrelevanter Haustechnik vor Defiziten beim Brandschutz wichtiger Gebäudetypen wie den Sonderbauten gewarnt. Hierzu gehören unter anderem Hochhäuser, Beherbergungsstätten wie Hotels oder Jugendherbergen, Bildungseinrichtungen wie Schulen oder Kitas sowie Kliniken und Pflegeeinrichtungen. Deren für den Brandschutz wichtige Elektro- und Gebäudetechnik wie Brandmeldeanlagen, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen, Lüftungsanlagen oder die Sicherheitsbeleuchtung müssen von unabhängigen Sachverständigen regelmäßig geprüft werden.

Über alle Anlagentypen hinweg ist im Jahr 2022 gut jede vierte Anlage mit „wesentlichen Mängeln“ beanstandet worden (26,5 Prozent). Das ist ein Zuwachs von 0,6 Punkten im Vergleich zum Vorjahr und der höchste Wert, seitdem der TÜV-Verband den „Baurechtsreport“ vor zehn Jahren erstmals herausgegeben hat. Für den aktuellen Report wurden rund 68.800 Anlagen im laufenden Betrieb geprüft und weitere 13.400 vor der ersten Inbetriebnahme.

Zudem wurden weitere sicherheitsrelevante Anlagen für den Brandschutz betrachtet. Die Sachverständigen der TÜV-Organisationen stellten im vergangenen Jahr bei 26,3 Prozent der Feuerlösch- und Sprinkleranlagen wesentliche Mängel fest (plus 0,4 Punkte). Den größten Zuwachs bei der Mängelquote mit plus 3,3 Punkten verzeichneten die Starkstromelektroanlagen auf 19,5 Prozent. Bei den Alarmierungsanlagen stieg der Anteil um 0,5 Punkte auf 28,4 Prozent und bei den CO-Warnanlagen um 1,3 Punkte auf 14,0 Prozent. CO-Warner sind vor allem in Parkhäusern und Tiefgaragen relevant. Leichte Verbesserungen der Mängelquoten gab es nur bei den Anlagen für die Sicherheitsbeleuchtung mit minus 0,3 Punkten auf 24,2 Prozent und bei der Sicherheitsstromversorgung („Notstromaggregate“) mit minus 0,1 Punkten auf 26,3 Prozent.

Die Ursache der steigenden Mängelquote sieht der TÜV-Verband unter anderem in der immer komplexer werdenden Gebäudetechnik, die Brandschutzanlagen anfälliger für Störungen mache. Im Brandfall müssen einzelne Elemente wie Brandmeldung, Lüftung oder Notbeleuchtung reibungslos miteinander kommunizieren – auch wenn sie von unterschiedlichen Fachfirmen verbaut wurden. Hinzu kommen Zeit- und Kostendruck auf Baustellen und der Fachkräftemangel. Außerdem sind bei Bauwerken zahlreiche Vorgaben aus unterschiedlichen Rechtsgebieten zu berücksichtigen. Der TÜV-Verband stellt den Baurechtsreport 2023 zum kostenlosen PDF-Download zur Verfügung.

TÜV-Baurechtsreport 2023: Hohe Mängelquote beim Brandschutz

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DGUV-Publikation zu Sicherheitsbeleuchtung für Arbeitsstätten

Die Publikation „Fachbereich AKTUELL“ der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e.V. (DGUV) gibt einen Überblick über die „Sicherheitsbeleuchtung in den technischen Regeln für Arbeitsstätten“. Anlass ist die Neufassung der Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), in denen die Regelungsinhalte neu zugewiesen worden sind. So sind die Themen der Sicherheitsbeleuchtung mit der Aufhebung der ASR A3.4/7 „Sicherheitsbeleuchtung, optische Sicherheitsleitsysteme“ nun auf die ASR A2.3 „Fluchtwege und Notausgänge“ sowie die ASR A3.4 „Beleuchtung und Sichtverbindung“ aufgeteilt.

Die Neufassung der ASR A2.3 „Fluchtwege und Notausgänge“ enthält Anforderungen an die Sicherheitsbeleuchtung für Flucht- und Rettungswege. Ziel ist, die Arbeitsstätte gefahrlos verlassen zu können, wenn die Allgemeinbeleuchtung ausfällt. Die ergänzte Ausgabe der ASR A3.4 „Beleuchtung und Sichtverbindung“ enthält Anforderungen an die Sicherheitsbeleuchtung, die für bestimmte Tätigkeiten, Arbeitsplätze, Arbeitsräume und Bereiche – in denen mit Gefährdungen zu rechnen ist – erforderlich wird.

Die Publikation „Sicherheitsbeleuchtung in den technischen Regeln für Arbeitsstätten“ wurde im April 2023 veröffentlicht und steht bei der DGUV als Download zur Verfügung.

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Zentrale Sicherheitsstromversorgungssysteme

Zentrale Sicherheitsstromversorgung

Die DIN EN 50171:2022-10; VDE 0558-508:2022-10 „Zentrale Sicherheitsstromversorgungssysteme“ legt die allgemeinen Anforderungen an zentrale Stromversorgungssysteme für eine unabhängige Energieversorgung von notwendigen Sicherheitseinrichtungen neu fest.

Bei den Prüfsystemen und Prüfungen müssen nun ebenso die Phasenwächter, auch in den Unterstationen oder Unterverteilungen, in die Funktionsprüfungen einbezogen werden. Hier dürfen nur noch Phasenwächter genutzt werden, die beim Funktionstest mitgetestet und protokolliert wurden. Somit sind zukünftig nur noch Systemphasenwächter zugelassen. Zudem wurden gegenüber der Vorgängerversion Anwendungsbereich und normative Verweisungen aktualisiert und maximale überlagerte Wechselströme für Batterieladegeräte festgelegt. Darüber hinaus wurden allgemeine Sicherheitsanforderungen, ein Bereitschaftsparallelbetrieb mit zusätzlichem Steuerschaltgerät für das zentrale Schalten der Verbraucher, Anforderungen an die elektromagnetische Verträglichkeit (EMV), Wechselrichter und Umrichter sowie notwendige Hinweise für die sichere Errichtung und den sicheren Betrieb zentraler Sicherheitsstromversorgungssysteme und Bedarfe an parallele Batteriestränge hinzugefügt.

Die Sicherheitsstromversorgung gewährleistet durch ein batteriegestütztes zentrales Stromversorgungssystem und ein separates unabhängiges Netz von Kabeln und Leitungen eine unterbrechungsfreie Stromversorgung, um bei Stromausfall den Betrieb von elektrischen Anlagen und Einrichtungen für Sicherheitszwecke weiterhin aufrecht zu erhalten, gefährliche Tätigkeiten fortführen und beenden und das Gebäude sicher verlassen zu können. Betroffen sind hierbei Systeme, die ständig an Wechselspannungen bis 1.000 V angeschlossen sind und die Batterien als alternative Stromquelle verwenden. Dazu zählen zum Beispiel elektrische Stromkreise automatischer Feuerlöscheinrichtungen, Personenrufanlagen und signalgebende Sicherheitseinrichtungen, Rauchabzugseinrichtungen oder CO-Warnanlagen. Das durch die Normenreihe EN 54 abgedeckte Stromversorgungssystem für Brandmeldeanlagen fällt nicht in den Anwendungsbereich dieser Norm.

Autor: Detlef Rengshausen, Technischer Leiter, RSV Ruhstrat Stromversorgungen GmbH

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Neue DIN EN 50171 Zentrale Sicherheitsstromversorgungssysteme

Neue DIN EN 50171 Zentrale Sicherheitsstromversorgungssysteme

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2022-14 vom 21. September 2022

Zum 1. Oktober 2022 erscheint eine aktualisierte Fassung der Norm DIN EN 50171; VDE 0558-508 „Zentrale Sicherheitsstromversorgungssysteme“. Darauf weist die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hin. Sie ersetzt damit die zuletzt gültige Fassung vom November 2001 und legt die allgemeinen Anforderungen an zentrale Stromversorgungssysteme für eine unabhängige Energieversorgung von notwendigen Sicherheitseinrichtungen neu fest.

Bei den Prüfsystemen und Prüfungen müssen nun ebenso die Phasenwächter, auch in den Unterstationen oder Unterverteilungen, in die Funktionsprüfungen einbezogen werden. Hier dürfen nur noch Phasenwächter genutzt werden, die beim Funktionstest mitgetestet und protokolliert wurden. Somit sind zukünftig nur noch Systemphasenwächter zugelassen. Zudem wurden gegenüber der Vorgängerversion Anwendungsbereich und normative Verweisungen aktualisiert und maximale überlagerte Wechselströme für Batterieladegeräte festgelegt. Darüber hinaus wurden allgemeine Sicherheitsanforderungen, ein Bereitschaftsparallelbetrieb mit zusätzlichem Steuerschaltgerät für das zentrale Schalten der Verbraucher, Anforderungen an die elektromagnetische Verträglichkeit (EMV), Wechselrichter und Umrichter sowie notwendige Hinweise für die sichere Errichtung und den sicheren Betrieb zentraler Sicherheitsstromversorgungssysteme und Bedarfe an parallele Batteriestränge hinzugefügt.

„Die zentralen Sicherheitsstromversorgungssysteme müssen bei Ausfall der allgemeinen Stromversorgung die Sicherheitsbeleuchtung für Rettungswege versorgen. Ebenso können sie aber auch für die Versorgung anderer notwendiger Sicherheitseinrichtungen geeignet sein, wie zum Beispiel für elektrische Stromkreise automatischer Feuerlöscheinrichtungen, Personenrufanlagen und signalgebende Sicherheitseinrichtungen, Rauchabzugseinrichtungen, CO-Warnanlagen und besondere Sicherheitseinrichtungen für spezielle Gebäude mit besonderer Gefährdung“, kommentiert Detlef Rengshausen, Technischer Leiter bei RSV Ruhstrat Stromversorgungen GmbH. Die Sicherheitsstromversorgung versorgt bei Stromausfall ohne Spannungsunterbrechung für eine begrenzte Zeit sicherheitstechnische Einrichtungen mit Strom, wie beispielsweise Rufanlagen und Sicherheitsbeleuchtung für die Evakuierung aus dem Gebäude. Betroffen sind hierbei Systeme, die ständig an Wechselspannungen bis 1.000 V angeschlossen sind und die Batterien als alternative Stromquelle verwenden.

Die Stromversorgung der zentralen Sicherheitsstromversorgungssysteme ist nur für die notwendigen Sicherheitseinrichtungen bestimmt und nicht für andere Arten von Verbrauchern, wie beispielsweise für allgemeine IT oder Industriesysteme. Kombinationen aus den zuvor genannten verschiedenen Sicherheitseinrichtungen können innerhalb eines zentralen Sicherheitsstromversorgungssystems verwendet werden, soweit die Verfügbarkeit der Sicherheitseinrichtungen nicht beeinträchtigt wird. Dabei darf ein Fehler in einem Stromkreis keine Unterbrechung in einem anderen Stromkreis, der zur Versorgung von notwendigen Sicherheitseinrichtungen verwendet wird, verursachen. Das durch EN 54 (Reihe) abgedeckte Stromversorgungssystem für Brandmeldeanlagen fällt nicht in den Anwendungsbereich dieses Dokuments.

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Neue DIN EN 50171 „Zentrale Sicherheitsstromversorgungssysteme“ zum 1. Oktober 2022 veröffentlicht. #Notstromversorgung #Notbeleuchtung #Sicherheitsbeleuchtung #Normen www.dgwz.de/neue-din-en-50171-zentrale-stromversorgungssysteme

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Neue DIN EN 50171 Zentrale Sicherheitsstromversorgungssysteme

Bildquelle: Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Bildunterschrift: Die neue DIN EN 50171 „Zentrale Sicherheitsstromversorgungssysteme“ wird zum 1. Oktober 2022 veröffentlicht.

Weiterführende Informationen
www.dgwz.de/normen/din-en-50171-zentrale-stromversorgungssysteme

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Neue Norm: DIN EN 50171:2022-10

Zentrale Sicherheitsstromversorgungssysteme

Die Norm DIN EN 50171:2022-10 VDE 0558-508:2022-10 „Zentrale Sicherheitsstromversorgungssysteme; Deutsche Fassung EN 50171:2021“ erscheint zum Oktober und ist beim Beuth-Verlag vorab bestellbar. Diese Norm ersetzt die DIN EN 50171 (VDE 0558-508):2001-11 und legt die allgemeinen Anforderungen an zentrale Stromversorgungssysteme für eine unabhängige Energieversorgung von notwendigen Sicherheitseinrichtungen fest. Es umfasst Systeme, die ständig an Wechselspannungen bis 1000 V angeschlossen sind und die Batterien als alternative Stromquelle verwenden. Die Stromversorgung der zentralen Sicherheitsstromversorgungssysteme (CPS) ist nur für die notwendigen Sicherheitseinrichtungen bestimmt und nicht für andere Arten von Verbrauchern wie zum Beispiel für allgemeine IT- oder Industriesysteme.

Zentrale Sicherheitsstromversorgungssysteme gewährleisten bei Ausfall der allgemeinen Stromversorgung die Versorgung der Sicherheitsbeleuchtung für Rettungswege und können auch für die Versorgung anderer notwendiger Sicherheitseinrichtungen geeignet sein. Dazu zählen zum Beispiel elektrische Stromkreise automatischer Feuerlöscheinrichtungen, Personenrufanlagen und signalgebende Sicherheitseinrichtungen, Rauchabzugseinrichtungen oder CO-Warnanlagen.

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Neufassung Fluchtwege und Notausgänge

Neufassung „Fluchtwege und Notausgänge“

Im März 2022 ist die aktualisierte Fassung der Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) A2.3 mit geändertem Titel „Fluchtwege und Notausgänge“ erschienen. Die Neufassung ersetzt damit die ASR A2.3 vom August 2007.

In der überarbeiteten Version wurden unter anderem die Anforderungen an Fluchtwege, Notausgänge und Flucht- und Rettungspläne konkretisiert. Neu ist ebenso die Begriffsdefinition der Fluchtwege in Hauptfluchtwege (bisher erste Fluchtwege) und Nebenfluchtwege (bisher zweite Fluchtwege). Auch die Angaben zu Mindestbreiten von Hauptfluchtwegen wurden angepasst. Außerdem wurden die Anforderungen an Sicherheitsbeleuchtung und optische Sicherheitsleitsysteme aus der ASR A 3.4/7 in die Neufassung der ASR A2.3 überführt.

Die ASR A 2.3 „Fluchtwege und Notausgänge“ kann auf der Webseite der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) kostenlos heruntergeladen werden.

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Normen der Sicherheitsbeleuchtung

Normen der Sicherheitsbeleuchtung

In der Not- und Sicherheitsbeleuchtung lassen sich Normung und Vorschriftenwesen in die Bereiche der Licht- und Elektrotechnik gliedern. Die Elektrotechnik teilt sich wiederum in die Gerätetechnik, der Normen für Leuchten und Anlagen zuzuordnen sind, sowie in die Errichtung und den Betrieb einschließlich Prüfung und Überwachung.

Besonders hervorzuhebende Normen der Licht- und Elektrotechnik sind DIN EN 1838:2019-11 „Angewandte Lichttechnik – Notbeleuchtung“, DIN EN 60598-2-22 (VDE 0711-2-22) „Leuchten – Teil 2-22: Besondere Anforderungen – Leuchten für Notbeleuchtung“, DIN EN 50172 (VDE 0108-100):2005-01 „Sicherheitsbeleuchtungsanlagen“ sowie DIN VDE V 0108-100-1 (VDE V 0108-100-1):2018-12 „Sicherheitsbeleuchtungsanlagen“. Sie befinden sich derzeit in Überarbeitung.

Ziel dieser Überarbeitung ist es, die Anforderungen zur Lichttechnik, wie die Ausleuchtung der Rettungswege und die der hervorzuhebenden Stellen, die Anforderungen an die lichttechnische Güte der zum Einsatz kommenden Rettungszeichenleuchten sowie die Anforderungen an die Errichtung, beispielsweise Montageort von Leuchten und Rettungszeichenleuchten, grundsätzlich voneinander zu trennen, um gegebenenfalls Doppelfestlegungen zu vermeiden.

Zudem hat sich das für die Norm DIN VDE V 0108-100-1 zuständige Gremium DKE/UK 221.3 „Bauliche Anlagen für Menschenansammlungen“ der Deutschen Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik (DKE) zur Aufgabe gemacht, die Anforderungen dieser Vornorm in die aktuell laufende Überarbeitung der europäischen Norm EN 50172 „Emergency escape lighting systems“ einzubringen. Bei diesen Normungsaktivitäten werden gleichzeitig die aktuellen Arbeiten des Ausschusses für Arbeitsstätten (ASTA) aus dem Bereich der Arbeitssicherheit bei der Überarbeitung von ASR A2.3 „Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan“ und ASR A3.4/7 „Sicherheitsbeleuchtung, optische Sicherheitsleitsysteme“ berücksichtigt.

Auch die unterschiedliche Verwendung von ähnlichen Begriffen wie zum Beispiel „sicherer Bereich“ und „gesicherter Bereich“ und die zugehörigen Definitionen stehen auf dem Prüfstand und werden bereits im Beiblatt 1 zu DIN EN 1838 von 2018 beispielhaft aufgegriffen.

Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) fordert in diesem Zusammenhang, dass Flucht- und Rettungswege/Notausgänge ins Freie oder in einen gesicherten Bereich führen müssen [ArbStättV, Anhang 2.3 Abs. 1 b)]. Nach ASR A2.3, Pkt. 3.5, ist der „gesicherte Bereich“ ein Bereich, in dem Personen vorübergehend vor einer unmittelbaren Gefahr für Leben und Gesundheit geschützt sind. Als gesicherte Bereiche gelten zum Beispiel benachbarte Brandabschnitte oder notwendige Treppenräume. Dieser „gesicherte Bereich“ ist demnach nicht mit dem „sicheren Bereich“ nach DIN EN 1838 gleichzusetzen. Nach ASR A2.3, Pkt. 6 Abs. 5, muss am Ende eines Flucht- und Rettungsweges der Bereich im Freien beziehungsweise der gesicherte Bereich so gestaltet und bemessen sein, dass sich kein Rückstau bilden kann und alle über den Flucht- und Rettungsweg flüchtenden Personen ohne Gefahren, wie zum Beispiel durch Verkehrswege oder öffentliche Straßen, aufgenommen werden können. [Wiedergegeben mit Erlaubnis des DIN Deutsches Institut für Normung e. V.. Maßgebend für das Anwenden der DIN-Norm ist deren Fassung mit dem neuesten Ausgabedatum.]

Autor: Hans Finke, Normungsmanager Home & Building, Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik (DKE) in DIN und Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V. (VDE)

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Neue Norm DIN EN 1838 für Notbeleuchtung

Neue DIN EN 1838 Notbeleuchtung

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit
Pressemitteilung Nr. 2020-02 vom 4. März 2020

Im November 2019 erschien eine redaktionell angepasste Fassung der DIN EN 1838. Sie legt die lichttechnischen Anforderungen an Sicherheitsbeleuchtungssysteme in Räumen und Bereichen fest, die der Öffentlichkeit oder Arbeitnehmern zugänglich sind. Sie ersetzt damit die Norm  vom Oktober 2013. Die Anpassungen waren notwendig, da im Rahmen der gestarteten, europäischen Überarbeitung der Norm Ungenauigkeiten in der deutschen Übersetzung der europäischen Vorlage auffielen.

Eine nennenswerte Änderung betrifft Abschnitt 4.1.1 Anforderungen an die Errichtung, Absatz 3. So mussten bisher für die Planung einer Sicherheitsbeleuchtung die schlechtesten Umgebungsbedingungen zu Grunde gelegt werden, z. B. geringster Lichtstrom, keine Reflexion, größte Blendwirkung. Aus dieser Notwendigkeit ist eine Empfehlung geworden, so dass für zukünftige Planungen der Notbeleuchtung der erste Reflexionsgrad von Raumbegrenzungsflächen berücksichtigt werden darf.

Die Praxis zeigt jedoch, dass durch Renovierungsarbeiten bedingte Farbänderungen der Umgebungsflächen und damit eine eventuelle Verschlechterung der lichttechnischen Zustände der Sicherheitsbeleuchtung unberücksichtigt bleibt. Im Sinne der Sicherheit wird empfohlen, die bisherige und etablierte Verfahrensweise beizubehalten und auch zukünftig die schlechtesten Umgebungsbedingungen bei der Planung einer Sicherheitsbeleuchtung anzusetzen.

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Dr. Barbara Löchte
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Neue Norm DIN EN 1838 für Notbeleuchtung seit November 2019 in Kraft. #din-en-1838 www.dgwz.de/notbeleuchtung

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www.dgwz.de/neue-din-en-1838-notbeleuchtung

Neue Norm DIN EN 1838 für Notbeleuchtung
Bildquelle: Inotec Sicherheitstechnik GmbH
Bildunterschrift: Im November 2019 ist die Norm DIN EN 1838 für Notbeleuchtung erschienen.

Weiterführende Informationen
www.dgwz.de/notbeleuchtung

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Neue DIN EN 1838 Notbeleuchtung

Im November 2019 erschien eine redaktionell angepasste Fassung der DIN EN 1838. Sie legt die lichttechnischen Anforderungen an Sicherheitsbeleuchtungssysteme in Räumen und Bereichen fest, die der Öffentlichkeit oder Arbeitnehmern zugänglich sind. Sie ersetzt damit die Norm  vom Oktober 2013. Die Anpassungen waren notwendig, da im Rahmen der gestarteten, europäischen Überarbeitung der Norm Ungenauigkeiten in der deutschen Übersetzung der europäischen Vorlage auffielen.

Eine nennenswerte Änderung betrifft Abschnitt 4.1.1 Anforderungen an die Errichtung, Absatz 3. So mussten bisher für die Planung einer Sicherheitsbeleuchtung die schlechtesten Umgebungsbedingungen zu Grunde gelegt werden, z. B. geringster Lichtstrom, keine Reflexion, größte Blendwirkung. Aus dieser Notwendigkeit ist eine Empfehlung geworden, so dass für zukünftige Planungen der Notbeleuchtung der erste Reflexionsgrad von Raumbegrenzungsflächen berücksichtigt werden darf.

Die Praxis zeigt jedoch, dass durch Renovierungsarbeiten bedingte Farbänderungen der Umgebungsflächen und damit eine eventuelle Verschlechterung der lichttechnischen Zustände der Sicherheitsbeleuchtung unberücksichtigt bleibt. Im Sinne der Sicherheit wird empfohlen, die bisherige und etablierte Verfahrensweise beizubehalten und auch zukünftig die schlechtesten Umgebungsbedingungen bei der Planung einer Sicherheitsbeleuchtung anzusetzen.

Autor: Jörg Finkeldei, Leiter Normungs- und Vorschriftenwesen, Inotec Sicherheitstechnik GmbH

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Normen und Vorschriften für Not- und Sicherheitsbeleuchtung

Übersicht Normen und Vorschriften Not- und Sicherheitsbeleuchtung

Normen und Vorschriften für Not- und Sicherheitsbeleuchtung

Normen bestellen | Weitere Informationen | Stichworte

Not- und Sicherheitsbeleuchtung stellen einen zentralen Bestandteil eines jeden Brandschutzkonzeptes dar und gewährleisten, dass ein Gebäude im Notfall sicher verlassen werden kann. Normen und Vorschriften regeln die Anforderungen an die jeweilige Beleuchtungsanlage und tragen dazu bei, die geforderte Sicherheit zu erreichen.

Übersicht Normen und Vorschriften für Not- und Sicherheitsbeleuchtung (PDF)

DIN EN 50172 Sicherheitsbeleuchtungsanlagen

Übersicht Normen für Not- und Sicherheitsbeleuchtung

Die europäische Norm DIN EN 50172 legt die Kennzeichnung von Rettungswegen und die Anforderungen der Beleuchtung an Rettungswegen bei Störung der allgemeinen Stromversorgung sowie die Mindestanforderung einer solchen Sicherheitsbeleuchtung je nach Größe, Art und Nutzung der baulichen Anlage fest. Die elektronische Sicherheitsbeleuchtung muss an allen Arbeitsplätzen und anderen baulichen Anlagen für Menschenansammlungen gemäß der DIN EN 50172 angebracht werden.

Weitere Informationen: DIN EN 50172 Sicherheitsbeleuchtungsanlagen

DIN VDE V 0108-100-1 Sicherheitsbeleuchtungsanlagen – Vorschläge für ergänzende Festlegungen zu EN 50172

Bei der DIN VDE V 0108-100-1 handelt es sich um eine Vornorm, die die Mindestanforderungen bei der Errichtung von elektrischen Sicherheitsbeleuchtungsanlagen an Arbeitsplätzen und baulichen Anlagen für Menschenansammlungen je nach Art und Nutzung festlegt und Hinweise zum Betrieb gibt. Mit der Vornorm werden gegenüber EN 50172:2004 vorgesehene Änderungen und Zusätze aus deutscher Sicht wiedergegeben.

Weitere Informationen: DIN VDE V 0108-100-1 Sicherheitsbeleuchtungsanlagen – Vorschläge für ergänzende Festlegungen zu EN 50172

DIN EN 1838 Angewandte Lichttechnik – Notbeleuchtung

Die Norm DIN EN 1838 “Angewandte Lichttechnik – Notbeleuchtung” legt die Anforderungen an Not-und Sicherheitsbeleuchtungssysteme fest, die in Gebäuden installiert sind. Eine normgerechte Sicherheitsbeleuchtung muss sicherstellen, dass bei einem Netzausfall Flucht- und Rettungspläne sowie sicherheitsrelevante Bereiche ausreichend beleuchtet sind.

Weitere Informationen: DIN EN 1838 Angewandte Lichttechnik – Notbeleuchtung

DIN EN IEC 60598-2-22; VDE 0711-2-22 Leuchten – Teil 2-22: Besondere Anforderungen – Leuchten für Notbeleuchtung

Die Norm DIN EN IEC 60598-2-22 enthält einen Vorschlag, der die Verwendung des EOFx-Faktors (elektrische Parameter) oder des Stroms im Notbetrieb (I Notbetrieb) für Leuchten nach IEC 60598-2-22 vorsieht. Dieser wird parallel mit einem Vorschlag zu IEC 61347-2-7 (34 C/ 1162/CD) behandelt, der Einzelheiten zur Einführung des EOFx-Faktor für Betriebsgeräte beinhaltet. Grund hierfür ist, dass die Lichtabgabe von LED Lichtquellen auch von der Temperatur abhängt. Deswegen sieht die Norm für Betriebsgeräte die Messung des Verhältnisses der elektrischen Parameter vor, da die direkte Messung des EBLF nicht praxisgerecht ist.

Weitere Informationen: DIN EN IEC 60598-2-22 Leuchten – Teil 2-22: Besondere Anforderungen – Leuchten für Notbeleuchtung

DIN EN 50171 Zentrale Stromversorgungssystemen

Die Norm DIN EN 50171 “Zentrale Stromversorgungssysteme” legt die allgemeinen Anforderungen an zentrale Stromversorgungssysteme für eine unabhängige Energieversorgung von notwendigen Sicherheitseinrichtungen fest.

Weitere Informationen: DIN EN 50171 Zentrale Stromversorgungssysteme

DIN EN IEC 62485 – 1 Sicherheitsanforderungen an Sekundär-Batterien und Batterieanlagen – Allgemeine Sicherheitsinformationen

Die Norm DIN EN IEC 62485-1 “Sicherheitsanforderungen an Sekundär-Batterien und Batterieanlagen – Teil 1: Allgemeine Sicherheitsinformationen” befasst sich mit Sicherheitsfragen unter Berücksichtigung der Gefahren durch Elektrizität (Installation, Laden, Entladen). Im Wesentlichen werden die Anforderungen und Festlegungen für Blei-Batterien und für Nickel-Cadium-Batterien getroffen.

Weitere Informationen: DIN EN IEC 62485-1 Sicherheitsanforderungen an Sekundär-Batterien und Batterieanlagen – Allgemeine Sicherheitsinformationen

DIN EN IEC 62485 – 2 Sicherheitsanforderungen an Sekundär-Batterien und Batterieanlagen – Stationäre Batterien

Die Norm DIN EN IEC 62485-2 “Sicherheitsanforderungen an Sekundär-Batterien und Batterieanlagen – Teil 2: Stationäre Batterien” ist anwendbar für stationäre Sekundär-Batterien und Batterieanlagen mit einer maximalen Nennspannung von 1500 V DC. Sie beschreibt die wesentlichen Maßnahmen zum Schutz gegen Gefahren durch Elektrizität, Gasemission und Elektrolyt. Zusätzlich sind Maßnahmen beschrieben, die der Aufrechterhaltung der funktionalen Sicherheit von Batterien dienen.
Die Norm bestimmt die Anforderungen an Sicherheitsaspekte im Zusammenhang mit Errichtung, Anwendung, Inspektion, Instandhaltung und Entsorgung. Sie schließt Blei- und NiCd-/NiMH-Batterien ein. Beispiele für die Hauptanwendung sind Telekommunikation, der Betrieb von Kraftwerken, zentrale Notbeleuchtung und Alarmsysteme, unterbrechungsfreie Stromversorgung, sationäres Anlassen von Motoren und Photovoltaikanlagen.

Weitere Informationen: DIN EN IEC 62485-2 Sicherheitsanforderungen an Sekundär-Batterien und Batterieanlagen – Stationäre Batterien

DIN EN ISO 7010 Graphische Symbole – Sicherheitsfarben und Sicherheitszeichen – Registrierte Sicherheitszeichen

Die Norm legt Sicherheitszeichen fest, die für den Zweck der Unfallverhütung, des Brandschutzes, des Schutzes vor Gesundheitsgefährdung und für Fluchtwege angewendet werden.

Weitere Informationen: DIN EN ISO 7010 Graphische Symbole – Sicherheitsfarben und Sicherheitszeichen – Registrierte Sicherheitszeichen

DIN VDE 0100-718 Errichten von Niederspannungsanlagen – Bauliche Anlagen für Menschenansammlungen

Dieser Teil der Normen der Reihe DIN VDE 0100 (VDE 0100) enthält zusätzliche Anforderungen für elektrische Anlagen in Öffentlichen Einrichtungen und an Arbeitsstätten; z. B. in Versammlungsstätten, Theater, Kinos, Sportstätten, Schulen. Zugänge sowie Flucht- und Rettungswege sind in den genannten Beispielen ebenfalls inbegriffen.

Weitere Informationen: DIN VDE 0100-718 Errichten von Niederspannungsanlagen – Bauliche Anlagen für Menschenansammlungen

DIN VDE 0100-560 Auswahl und Errichtung elektrischer Betriebsmittel – Einrichtungen für Sicherheitszwecke

Dieses Projekt enthält allgemeine Anforderungen für Sicherheitseinrichtungen, Auswahl und Errichtung elektrischer Versorgungssysteme für Sicherheitseinrichtungen und Sicherheitsstromquellen. Elektrische Ersatzstromsysteme sind nicht im Anwendungsbereich enthalten.

Weitere Informatione: DIN VDE 0100-560 – Teil 5-56: Auswahl und Errichtung elektrischer Betriebsmittel – Einrichtung für Sicherheitszwecke

DIN 4844-1 Graphische Symbole – Sicherheitsfarben und Sicherheitszeichen

Diese Norm legt Sicherheitsfarben und photometrische Anforderungen an beleuchtete und hinterleuchtete Sicherheitszeichen fest, die in Arbeitsstätten und in öffentlichen Bereichen für den Zweck der Unfallverhütung, des Brandschutzes, des Schutzes vor Gesundheitsgefährdungen und für Fluchtwege angewendet werden.

Weitere Informationen: DIN 4844-1 Graphische Symbole – Sicherheitsfarben und Sicherheitszeichen

ASR A3.4

Diese Technische Regel für Arbeitsstätten gilt für das Einrichten und Betreiben von Sicherheitsbeleuchtung und von optischen Sicherheitsleitsystemen in Arbeitsstätten. Sie nennt Beispiele für Arbeitsstätten, für die eine Sicherheitsbeleuchtung oder ein Sicherheitsleitsystem erforderlich sein kann. Sie enthält die lichttechnischen Anforderungen an Sicherheitsbeleuchtung und Sicherheitsleitsysteme sowie Hinweise zu deren Betrieb.

Weitere Informationen: ASR A3.4/3 Sicherheitsbeleuchtung, optische Sicherheitsleitsysteme

Normen bestellen

Inhaltsverzeichnis DIN VDE V 0108-100-1Normen zu Sicherheitsbeleuchtung bestellen

Weitere Informationen

Stichworte

Notbeleuchtung, Sicherheitsbeleuchtung, Sicherheitsleitsysteme, DIN EN 50172, DIN VDE V 0100-1, DIN EN 1838, DIN EN 60598-2-22, DIN EN 50171, DIN EN IEC 62485-1, DIN EN IEC 62485-2, DIN EN ISO 7010, DIN VDE 0100-718, DIN VDE 0100-560, DIN 4844-1, ASR A3.4, Normen, Vorschriften

DIN EN 50172 VDE 108-100 Sicherheitsbeleuchtungsanlagen

DIN EN 50172 VDE 108-100
Sicherheitsbeleuchtungsanlagen

Übersicht | Inhalt | Norm bestellen | Weitere Informationen

Übersicht

Diese Norm legt Mindestanforderungen an die elektrische Anlage für Sicherheitsbeleuchtungsanlagen sowie Anforderungen an deren Erstprüfung sowie kontinuierliche Überwachung und Wartung fest. Dieses Dokument enthält keine Anforderungen an die die Ersatzbeleuchtung. Gegenüber DIN EN 50172 (VDE 0108-100):2005-01 und DIN VDE V 0108-100-1 (VDE V 0108-100-1):2018-12 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Anforderungen an Geräte/Betriebsmittel für Sicherheitsbeleuchtung wurden hinzugefügt; b) Anforderungen an die Erstprüfung wurden hinzugefügt; c) Anforderungen an die Übergabedokumentation wurden hinzugefügt; d) Anforderungen an das Prüfbuch wurden hinzugefügt; e) Anforderungen an die Wartung und Prüfung von Sicherheitsbeleuchtungsanlagen wurden geändert; f) Hinweise zur Auswahl geeigneter Systembetriebsdauern und Aktivierungszeiten für verschiedene Anwendungsfälle wurden als Anhang A ergänzt; g) Empfehlungen zur Art und Weise der Durchführung der Messung vor Ort wurden als Anhang B ergänzt; h) Hinweise zu Notbeleuchtungsanlagen während und nach eines temporären außer Betrieb setzens einer baulichen Anlage oder bei längerer Unterbrechung der Stromversorgung wurden als Anhang C ergänzt; i) Anforderungen an die Ausführung der Anlagenverkabelung wurden als Anhang D ergänzt. Die Sicherheitsbeleuchtung umfasst die Sicherheitsbeleuchtung für Rettungswege, die Antipanikbeleuchtung, die örtliche Beleuchtung und die Sicherheitsbeleuchtung für Arbeitsplätze mit besonderer Gefährdung. Sicherheitszeichen für Rettungswege sind Teil der Sicherheitsbeleuchtung.

Für die Norm ist die Unterkommission (UK) 221.3 „Bauliche Anlagen für Menschenansammlungen“ der Deutschen Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik (DKE) zuständig. Die aktuell gültige Norm DIN EN 50172; VDE 108-100:2024-10 ist im Oktober 2024 in Kraft getreten und ersetzt die DIN EN 50172; VDE 0108-100:2005-01 und die DIN VDE V 0108-100-1:2018-12.

Inhalt

Inhaltsverzeichnis DIN VDE V 0108-100-1Inhaltsverzeichnis DIN EN 50172

  1. Anwendungsbereich
  2. Normative Verweisungen
  3. Begriffe
  4. Sicherheitsbeleuchtung
  5. Projektierung der Sicherheitsbeleuchtung
  6. Sicherheitsbeleuchtungsanlage, Zeichnungen und Berichte
  7. Wartung und Prüfung

Anhang A (informativ) A-Abweichungen

Norm bestellen

Die Norm kann per Webshop oder mit folgender PDF-Datei per E-Mail oder Fax bestellt werden.

Normenbestellung SicherheitsbeleuchtungNormen zu Sicherheitsbeleuchtung bestellen

Webshop Bestellung: DIN EN 50172

Weitere Informationen

Stichworte

Sicherheitsbeleuchtungsanlagen, Notbeleuchtung, Sicherheitsbeleuchtung, Ersatzbeleuchtung, DIN EN 50172, VDE 108-100, Norm

Seminar: Sicherheitsstromversorgung und Sicherheitsbeleuchtung

Seminar Sicherheitsstromversorgung und Sicherheitsbeleuchtung

Seminareinladung | Termine | Teilnahmegebühr | Beschreibung | Nutzen | Schulungsnachweis | Fortbildungspunkte | Zielgruppe | Voraussetzungen | Inhalte | Referenten | Anmeldung | Teilnehmerstimmen | Weitere Informationen

Sicherheitsstromversorgung, Notstromversorgung, ErsatzstromversorgungDas Seminar vermittelt die wirtschaftliche Planung, Errichtung, Betrieb, Instandhaltung und Prüfung von Sicherheitsstromversorgung und Sicherheitsbeleuchtung nach DIN VDE-Normen und Arbeitsstättenregeln.

Seminareinladung

Seminar: Programm und Anmeldung (PDF)

Nächster Termin

Das Intensiv-Seminar dauert 3 Tage. Die Tage können auch einzeln gebucht werden.

  • 10.-12. Dezember 2019 – Düsseldorf – noch Plätze frei
    IntercityHotel | Graf-Adolf-Straße 81-87 | 40210 Düsseldorf

1. Tag – 10:00-16:30 Uhr – Sicherheitsstromversorgung
2. Tag – 10:00-16:30 Uhr – Rechtsgrundlagen und Normen
3. Tag – 09:00-16:00 Uhr – Sicherheitsbeleuchtung

Teilnahmegebühr

3 Tage – 890 € zzgl. 19% MwSt.
2 Tage – 630 € zzgl. 19% MwSt.
1 Tag   – 480 € zzgl. 19% MwSt.
inkl. Seminar, Unterlagen, Getränke, Pausenverpflegung und Mittagessen.

Beschreibung

Die Sicherheitsstromversorgung gewährleistet den unterbrechungsfreien Betrieb der Sicherheitsbeleuchtung und sie ist für medizinische Einrichtungen vorgeschrieben, damit bei Stromausfall lebenserhaltende Einrichtungen weiter betrieben werden können.

Die Sicherheitsbeleuchtung hilft Menschen, im Notfall schnell den Weg aus dem Gebäude zu finden. Sie ist für Flucht- und Rettungswege von Arbeitsstätten, Versammlungsstätten und Beherbergungsstätten vorgeschrieben.

Der Betreiber ist verantwortlich für die Funktionsfähigkeit dieser Anlagen und hat ein Interesse an einem wirtschaftlichen Betrieb.

Nutzen

Die Teilnehmer lernen in dem Intensiv-Seminar an drei Tagen die die Sachkunde für die Planung, Errichtung, funktionsfähigen Betrieb und Instandhaltung der Sicherheitsstromversorgung und Sicherheitsbeleuchtung.

Schulungsnachweis

Die Teilnehmer erhalten eine qualifizierte Teilnahmebescheinigung zum Seminar Sicherheitsstromversorgung und Sicherheitsbeleuchtung mit Angaben der Lehrinhalte und Zeiten.

Fortbildungspunkte

Das Seminar Sicherheitsstromversorgung und Sicherheitsbeleuchtung wird vom Verband für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz bei der Arbeit e. V. (VDSI) mit 3 VDSI-Punkten im Arbeitsschutz und 3 VDSI-Punkten im Brandschutz anerkannt.

Zielgruppe

Das Seminar richtet sich an:

  • Technische Leiter, Techniker, Elektrofachkräfte, Sicherheitsbeauftragte, Fachplaner, Ingenieure,
  • Krankenhäuser, Errichter, Bauämter und Sachverständige,
  • Mitarbeiter, die Sicherheitsstromversorgungen und Sicherheitsbeleuchtungen planen, errichten, betreiben, prüfen und baurechtlich bearbeiten.

Voraussetzungen

Für die Teilnahme am Seminar sind keine Voraussetzungen notwendig. Ein Grundverständnis von Technik und dem Umgang mit Normen ist von Vorteil.

Sicherheitsbeleuchtungsanlagen dürfen nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und DGUV-Vorschrift 3 und 4 nur von Elektrofachkräften geprüft werden. Voraussetzungen für die Befähigten Personen sind die aktuellen Fachkenntnisse der einschlägigen Vorschriften und Bestimmungen (Sachkunde), eine abgeschlossene elektrotechnische Fachausbildung, eine mindestens einjährige Berufserfahrung sowie eine zeitnahe berufliche Tätigkeit im Bereich der durchzuführenden Prüfungen.

Inhalte

Sicherheitsstromversorgung (1. Tag)

  • Batteriegestützte Stromversorgungssysteme (BSV AC, BSV DC)
  • Unterbrechungsfreie Stromversorgung (USV)
  • Einzelbatterie, Gruppenbatterieanlagen (LPS), Zentralbatterieanlagen (CPS)
  • Stromerzeugungsaggregate

Rechtsgrundlagen (2. Tag)

  • Grundlagen des Risikomanagements
  • Gefährdungsbeurteilung nach ArbStättV
  • Rechtliche und Normative Grundlagen
  • LBO, BauPrüfVO, SBauVO, EltBauVO, Brandschutznachweis
  • Betriebssicherheit: BetrSichV, TRBS, UVV, ArbStättV, ASR
  • DIN VDE 0100-560, 0100-710, 0558-507

Sicherheitsbeleuchtung (3. Tag)

  • Sicherheits- / Not- / Ersatzbeleuchtung
  • Schaltungsarten der Sicherheitsbeleuchtung
  • Leitungsanlagenrichtlinie LAR, Funktionserhalt
  • Sicherheitsleitsysteme für Flucht- und Rettungswege: Rettungszeichen, Sicherheitsleuchten, Notleuchte

Referenten

Die Referenten des Seminars sind Fachleute für Sicherheitsstromversorgung und Sicherheitsbeleuchtung mit praktischen Erfahrungen als Hersteller, Planer, Errichter oder Betreiber.

Anmeldung

Bitte schicken Sie das ausgefüllte Anmeldeformular (PDF) an E-Mail veranstaltungen@dgwz.de oder Telefax 06172 98185-99 oder melden Sie sich über das Online-Formular zu folgendem Termin an:

  • 10.-12. Dezember 2019 – Düsseldorf – noch Plätze frei
    IntercityHotel | Graf-Adolf-Straße 81-87 | 40210 Düsseldorf

Die Tage können auch einzeln gebucht werden.

Über das Veranstaltungs-Telefon 06172 98185-85 beantworten wir gerne montags bis freitags von 8:00 bis 18:00 Uhr Ihre Fragen.

Teilnehmerstimmen

  • „Sehr informativ, viele Praxisbeispiele. Anwendung und Umgang mit Normen, Richtlinien und Vorschriften. Besonders gefallen haben mir die Fallanwendungen und Beispiele.“
    Thomas Kullmann, Klebs+Hartmann GmbH + Co. KG , Ludwigshafen
  • „Viele wissenswerte Themen, die im Berufsleben behilflich sein werden. Die Inhalte und Themen waren sehr spannend! Alles wurde erfolgreich übermittelt, so dass keine Fragen mehr offen blieben.“
    Güner Ögut, Apleona HSG FM BS GmbH, Frankfurt am Main
  • „Es war sehr aufschlussreich! Gut waren der Mix zwischen Theorie und Praxis sowie die hohe Fachkompetenz des Dozenten.“
    Jochen Bochtler, Sana TGmed GmbH, Ulm
  • „Vertiefung der Grundkenntnisse, besseres Verständnis von Schutzzielen, gute Planungshilfen. Teilnehmerzahl war optimal. Der Dozent war super, gerne wieder.“
    Gerd Woellhaf, Klett Ingenieur GmbH, Fellbach
  • „Verständnis in Normen und richtlinien in theoretischer und praktischer Form. Viele projektbezogene Vergleiche für besseres Verständnis.“
    Michael Nawrath, Metzger Elektrotechnik GmbH, Freiberg
  • „Ich werde zukünftig viele Ideen aus dem Skript verwenden können. Die Themen wurden gut mitgeteilt.“
    Sylvia Sixt, Ingenieurgesellschaft Hetzel mbH & Co. KG, Schwäbisch Gmünd
  • „Neue Erkenntnisse und Vermittlung von Vorschriften. Super gute Veranstaltung. Praxisorientierte Beispiele. Sehr guter Dozent.“
    Ralf Becker, Entsorgungs & Baubetrieb Stadt Worms
  • „Sehr informativ! Das Seminar gewährt mir einen ersten Einblick in die rechtlichen und technischen Grundlagen. Das doch recht trockene Thema Rechtsgrundlagen wurde sehr gut aufbereitet.“
    Jens Gönne, Engie Deutschland GmbH, Hamburg
  • „Sehr interessante Veranstaltung, gut und verständliches Vortragen von Fachwissen, wobei Fragen zu jedem Zeitpunkt möglich waren und gut beantwortet wurden!“
    Björn Stengel, Anna-Katharinenstift Karthaus, Dülmen
  • „Sehr lebendige Veranstaltung mit bleibendem Erinnerungs- und Wissenswert – sehr gut!“
    Carsten Bey, Leibniz Universität Hannover

Weitere Informationen

Stichworte

Sicherheitsstromversorgung, Stromversorgungssysteme, Notstrom, Notstromversorgung, Unterbrechungsfreie Stromversorgung, USV, Krankenhausstromversorgung, Batteriegestützte zentrale Stromversorgungssysteme (BSV) für Sicherheitszwecke zur Versorgung medizinisch genutzter Bereiche, Krankenhaus, Klinik, Medizinische Einrichtung, Medizinisch genutzter Bereich, Notbeleuchtung, Sicherheitsbeleuchtung, Sicherheitsleitsystem, DIN EN 60172, DIN EN 1838, ASR A3.4/3, Seminar, Kurs, Training, Lehrgang, Schulung, Weiterbildung, Fortbildung

Pressemitteilung Nr. 2014-02

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit

5. Februar 2014

Sicherheits-Seminare für medizinische Einrichtungen

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hat ihr bundesweites Angebot an firmen- und produktneutralen Seminaren zur Gebäudetechnik für medizinische Einrichtungen in 2014 weiter ausgebaut. Neu hinzugekommen ist die eintägige Schulung „Rufanlagen – Fachkraft nach DIN VDE 0834“. Das eintägige Training kostet 420 Euro netto und richtet sich an verantwortliche und haustechnische Mitarbeiter in Krankenhaus, Klinik, Alten- und Pflegeheim, damit sie die Anlagen selbständig projektieren, installieren und die Instandhaltung durchführen können. Die aktuellen Kurs-Termine können auf der Website www.dgwz.de/rufanlagen abgerufen oder per E-Mail an veranstaltungen@dgwz.de angefordert werden. Rufanlagen werden auch als Schwesternrufanlagen, Lichtrufanlagen, Personenrufanlagen und Patientenrufanlagen bezeichnet.

Zwei weitere DGWZ-Fortbildungen für medizinische und Pflegeeinrichtungen dauern jeweils zwei Tage und kosten je 630 Euro netto. Der Lehrgang „Notbeleuchtung, Sicherheitsbeleuchtung, Sicherheitsleitsysteme“ schult die Teilnehmer auf den rechtssicheren Betrieb. Die Anlagen sind auch für Arbeitsstätten, Versammlungsstätten und Beherbergungsbetriebe vorgeschrieben. Neue Termine werden auf der Website www.dgwz.de/notbeleuchtung eingestellt.

Der Lehrgang „Sicherheitsstromversorgung“ versetzt die Teilnehmer in die Lage, ihre Anlagen wirtschaftlich zu betreiben und dass bei Stromausfall überlebenswichtige Geräte weiter funktionieren und Menschen über beleuchtete Flucht- und Rettungswege sicher ins Freie geleitet werden können. Die relevanten Normen, Vorschriften, Richtlinien, Gesetze und die Veranstaltungs-Termine werden auf der Website www.dgwz.de/sicherheitsstromversorgung aufgelistet.

1.775 Zeichen (mit Leerzeichen)
Zur freien Verwendung, Beleg erbeten.

Ansprechpartnerin für die Presse

Frau Sarah Richter
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 120
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
Telefon 06172 98185-30
Telefax 06172 98185-99
presse@dgwz.de
www.dgwz.de/presse

Dateien zum Download

  • Pressemitteilung (pdf, txt)
  • Link zum Seminar Rufanlagen:
  • Link zum Seminar Sicherheitsbeleuchtung:
  • Link zum Seminar Sicherheitsstromversorgung:

Hersteller und Anbieter von Notbeleuchtung und Sicherheitsbeleuchtung

Hersteller und Anbieter von Notbeleuchtung und Sicherheitsbeleuchtung

Für viele Gebäude ist eine Sicherheitsbeleuchtung erforderlich, damit Menschen im Notfall schnell und sicher den Weg nach draußen finden. Das gilt insbesondere für Versammlungsstätten und Beherbergungsstätten sowie für Flucht- und Rettungswege von Arbeitsstätten. Für die Funktionsfähigkeit der Anlagen sind die Unternehmen verantwortlich. Die Sicherheitsbeleuchtung ist ein zweites Beleuchtungssystem mit einer eigenen Sicherheitsstromversorgung. Ein wichtiges Element sind die beleuchteten grünen Schilder mit einem laufenden Männchen. Sie sollen auch bei Stromausfall den Weg zum nächsten Notausgang weisen.

Seminar Betreiberverantwortung

DGWZ 1006 Herstellerverzeichnis für Notbeleuchtung und Sicherheitsbeleuchtung (PDF)

ABB Kaufel GmbH

Colditzstraße 34-36
12099 Berlin
Telefon 030 70173-3300
Fax 030 70173-3399
E-Mail kaufel.germany@tnb.com
https://www.kaufel.de

Akkumulatorentechnik Fischer GmbH

Am Hagelkreuz 3a
41469 Neuss
Telefon  02137 7894-0
Fax 02137 7894-40
E-Mail info@akkufischer.de
https://www.akkufischer.de

CEAG Notlichtsysteme GmbH

Senator-Schwartz-Ring 26
59494 Soest
Telefon 02921 690
Fax 02921 69726
E-Mail info-n@ceag.de
https://www.ceag.de

ETAP Beleuchtung

Niederlassung der ETAP NV
Maybachstraße 31
51381 Leverkusen
Telefon 02171 70755
Fax 02171 707575
E-Mail info.de@etaplighting.com
https://www.etaplighting.com

Gessler GmbH

Gutenbergring 14
63110 Rodgau
Telefon 06106 8709-0
Fax 06106 8709-50
E-Mail info@gessler.de
https://www.gessler.de

ZETT Hellux GmbH

Nunsdorfer Ring 20
12277 Berlin
Telefon 030 720830-0
Fax 030 720830-199
E-Mail info@hellux.de
https://www.hellux.de

Inlight GmbH & Co. KG

Otto-Hahn-Straße 7
46569 Hünxe
Telefon 0281 1644630-0
Fax 0281 1644630-99
E-Mail info@inlight-gmbh.de
https://www.inlight-gmbh.de

Inotec Sicherheitstechnik GmbH

Am Buschgarten 17
59469 Ense
Telefon 02938 9730-0
Fax 02938 9730-29
E-Mail info@inotec-licht.de
https://www.inotec-licht.de

Kotzolt International GmbH

Lagesche Str. 72
32657 Lemgo
Telefon 05261 2190
Fax 05261 219171
E-Mail service@kotzolt.de
https://www.kotzolt.de

Lichtwerk GmbH

Hellinger Straße 3
97486 Königsberg
Telefon 09525 9827-0
Fax 09525 9827-300
E-Mail Info@lichtwerk.de
https://www.lichtwerk.de

Norddeutsche Kunststoff- und Elektrogesellschaft Stäcker mbH & Co.KG

NORKA
Lichttechnische Spezialfabrik
Sportallee 8
22335 Hamburg
Telefon 040 513009-0
Fax 040 51300928
E-Mail info@norka.de
https://www.norka.de

PHILIPS LIGHTING LEUCHTE

Lübeckertordamm 5
20099 Hamburg
Telefon 040 2899-0
Fax 040 2899-2366
E-Mail lighting.info-center@philips.com
https://www.philips.de/licht

Alfred Pracht Lichttechnik GmbH

Hersteller von Leuchten höherer Schutzart
Am Seerain 3
35232 Dautphetal-Buchenau
Telefon 06466 9140-0
Fax 06466 9140-444
E-Mail welcome@prachtgroup.com
https://www.prachtgroup.com

Ridi Leuchten GmbH

Hauptstraße 31-33
72417 Jungingen
Telefon 07477 8720
Fax 07477 87248
E-Mail info@ridi.de
https://www.ridi.de

RP-Technik GmbH

Hermann-Staudinger-Straße 10-16
63110 Rodgau
Telefon 06106 66028-0
Fax 06106 66028-40
E-Mail info@rp-group.com
https://www.rp-group.com

RZB Rudolf Zimmermann, Bamberg GmbH

Rheinstraße 16
96059 Bamberg
Telefon 0951 79090
Fax 0951 7909198
E-Mail info@rzb-leuchten.de
https://www.rzb-leuchten.de

RSV GmbH – Ruhstrat Stromversorgungen

Heinestraße 12
37120 Bovenden
Telefon 05593 93722-0
Fax 05593 93722-222
E-Mail info@ruhstrat.eu
https://www.ruhstrat.eu

Schuch GmbH

Lichttechnische Spezialfabrik
Mainzer Straße 172
67511 Worms
Telefon 06241 4091-0
Fax 06241 4091171
E-Mail info@schuch.de
https://www.schuch.de

Siteco Beleuchtungstechnik GmbH

Georg-Simon-Ohm-Straße 50
83301 Traunreut
Telefon 08669 33-0
Fax 08669 33-397
E-Mail info@siteco.com
https://www.siteco.com

Splitter Lichttechnik GmbH

Stapelner Straße 1+3
38644 Goslar
Telefon 05321 37770
Fax 05321 377799
E-Mail info@spittler.de
https://www.spittler.de

Wila Lichttechnik GmbH

Vödeweg 9-11
58638 Iserlohn
Telefon 02371 823-0
Fax 02371 823-200
E-Mail wila@wila.com
https://www.wila.com

Dr. Ing. Willing GmbH

Columba-Schonath-Straße 4
96110 Scheßlitz-Burgellern
Telefon 09542 9225 0
Fax 09542 922528
E-Mail info@willing-online.com
https://www.willing-online.com

WS Walter Schrickel GmbH

Süddeutsche Glühlampenfabrik
Bruchstücker 5-7
76661 Philippsburg
Telefon 07256 9333-0
Fax 07256 9333-90
E-Mail info@ws-lamps.com
https://www.ws-lamps.com

Zumtobel Licht GmbH

Grevenmarschstraße 74-78
32657 Lemgo
Telefon 05261 212-0
Fax 05261 212-7777
E-Mail info@zumtobel.de
https://www.zumtobel.de

Weitere Informationen

Stichworte
Hersteller, Anbieter, Notbeleuchtung, Sicherheitsbeleuchtung, Anlagen, Systeme

Notbeleuchtung, Sicherheitsbeleuchtung, Sicherheitsleitsysteme

Notbeleuchtung und Sicherheitsbeleuchtung

Übersicht zu Not- und Sicherheitsbeleuchtung

Einführung | Normen und Vorschriften | Publikationen | Hersteller | Weitere Informationen

Einführung

Bei einer Not- und Sicherheitsbeleuchtung handelt es sich um ein zweites Beleuchtungssystem mit einer eigenen Sicherheitsstromversorgung. Sie lässt sich unterteilen in Sicherheitsbeleuchtung für Rettungswege, Antipanikbeleuchtung und Sicherheitsbeleuchtung für Arbeitsplätze mit besonderer Gefährdung. Die Not- und Sicherheitsbeleuchtung soll sicherstellen, dass alle Bereiche in einem Gebäude im Ernstfall gefahrlos verlassen werden können. Ein wichtiger Bestandteil einer Sicherheitsbeleuchtung ist die unterbrechungsfreie Stromversorgung (USV), die entweder dezentral über einzelne Batterien in den Leuchten oder über ein zentrales zweites Stromversorgungssystem gestützt wird.

Damit Menschen im Notfall schnell und sicher den Weg nach draußen finden, ist eine Not- oder Sicherheitsbeleuchtungsanlage für Arbeitsstätten, Versammlungsstätten, Beherbungsbetriebe und Flucht- und Rettungswege vorgeschrieben. Für die Funktionsfähigkeit der Anlagen sind die Betreiber verantwortlich.

Normen und Vorschriften

Normen und Vorschriften zu Not- und Sicherheitsbeleuchtung

Publikationen

Hersteller

Weitere Informationen

Stichworte

  • Notleuchten, Sicherheitsleuchten
  • Sicherheitsleitsystem, Sicherheitszeichen, Sicherheitskennzeichen, Rettungsweg, Notausgang
Notbeleuchtung, Sicherheitsbeleuchtung, Sicherheitsleitsysteme

Seminar Not- und Sicherheitsbeleuchtung

Seminar Not- und Sicherheitsbeleuchtung, Sicherheitsleitsysteme

Seminareinladung | Termine | Teilnahmegebühr | Seminarbeschreibung | Nutzen | Schulungsnachweis | Fortbildungspunkte | Zielgruppe | Voraussetzungen | Inhalte | Referent | Anmeldung | Teilnehmerstimmen | Weitere Informationen

Das Seminar Not- und Sicherheitsbeleuchtung bereitet die verantwortlichen Unternehmen und ihre Mitarbeiter auf die wirtschaftliche Planung, Errichtung, Instandhaltung, Prüfung und den Betrieb von Sicherheitsbeleuchtungsanlagen nach DIN VDE-Normen und Arbeitsstättenregeln vor.

Seminareinladung

Online-Seminar Notbeleuchtung Sicherheitsbeleuchtung SicherheitsleitsystemeOnline-Seminar Sicherheitsbeleuchtung – Programm und Anmeldung (PDF)

Seminar Notbeleuchtung Sicherheitsbeleuchtung Sicherheitsleitsysteme Seminar Sicherheitsbeleuchtung – Programm und Anmeldung (PDF)

Nächste Termine 2024 – 2025

Das Intensiv-Seminar dauert 2 Tage:
1. Tag: 10:00-16:30 Uhr | 2. Tag: 9:00-16:00 Uhr

bzw. als Online-Seminar:
1. Tag: 9:00-15:30 Uhr | 2. Tag: 9:00-16:00 Uhr

Dieses Seminar bieten wir als Präsenzveranstaltung und als Online-Seminar an. Preis, Inhalte und Abschlusszertifikat sind bei beiden Formaten gleichwertig.

  • 12.-13. Dezember 2024 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 11.-12. Februar 2025 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 15.-16. April 2025 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 16.-17. Juni 2025 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 21.-22. Januar 2025 – Hannover – freie Plätze
    Hotel Kleefelder Hof | Kleestraße 3a | 30625 Hannover
  • 11.-12. Februar 2025 – München – freie Plätze
    Premier Inn München City Ost | Kronstadter Straße 6-8 | 81677 München
  • 11.-12. März 2025 – Mannheim – freie Plätze
    Achat Hotel Schwetzingen Heidelberg | Schälzigweg 1-3 | 68723 Schwetzingen bei Heidelberg
  • 08.-09. April 2025 – Köln – freie Plätze
    Hotel Begardenhof | Brückenstraße 41 | 50996 Köln
  • 06.-07. Mai 2025 – Leipzig – freie Plätze
    Adina Hotel Leipzig | Brühl 50 | 04109 Leipzig
  • 03.-04. Juni 2025 – Hamburg – freie Plätze
    Hotel Panorama | Billstedter Hauptstraße 44-48 | 22111 Hamburg
  • 24.-25. Juni 2025 – Stuttgart – freie Plätze
    Hotel Neuwirtshaus | Schwieberdinger Straße 198 | 70435 Stuttgart

Teilnahmegebühr

830,- € zzgl. MwSt.
inkl. 2-Tages-Seminar, Unterlagen, Getränke, Pausenverpflegung, Mittagessen und Zertifikat.

Seminarbeschreibung

Für Arbeitsstätten, Versammlungsstätten und Beherbergungsbetriebe sind Sicherheitsbeleuchtung und Sicherheitsleitsysteme vorgeschrieben, damit Menschen im Notfall schnell und sicher den Weg nach draußen finden. Für die Funktionsfähigkeit der Anlagen sind die Betreiber selbst verantwortlich. Die Sicherheitsbeleuchtung ist ein zweites Beleuchtungssystem mit einer unabhängigen Stromversorgung. Ein wichtiges Element sind die beleuchteten grünen Schilder mit einem laufenden Männchen. Sie sollen auch bei Stromausfall den Weg zum nächsten Notausgang weisen.

Nutzen

Da der Stoff für einen Seminartag zu umfangreich ist, und damit auf alle relevanten Punkte in der erforderlichen Tiefe eingegangen werden kann, behandelt das Seminar Sicherheitsbeleuchtung an zwei Tagen firmen- und produktneutral das umfangreiche Wissen für die betriebliche Praxis zur normenkonformen und wirtschaftlichen Sicherheitsbeleuchtung, Sicherheitsleitsysteme und deren Stromversorgung. Es wird auf das Schutzziel und alle wichtigen Phasen Planung, Errichtung, Betrieb, Instandhaltung und Prüfung eingegangen. Die aktuellen technischen und rechtlichen Anforderungen werden beschrieben und Checklisten für die praktische Umsetzung an die Hand gegeben. Ein Teil des Seminars informiert über die Anforderungen der Technischen Regeln für Arbeitsstätten ASR A3.4/3 für optische Sicherheitsleitsysteme.

Schulungsnachweis

Die Teilnehmer erhalten nach erfolgreicher Prüfung das DGWZ-Zertifikat „Sachkunde für Notbeleuchtung, Sicherheitsbeleuchtung, Sicherheitsleitsysteme“ mit Angaben der Lehrinhalte und Zeiten.

Fortbildungspunkte

Das Seminar Sicherheitsbeleuchtung wird von den Ingenieurkammern in den jeweiligen Bundesländern des Veranstaltungsorts als Fortbildung anerkannt.

Das Seminar wird vom Verband für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz bei der Arbeit e. V. (VDSI) mit 2 VDSI-Punkten im Arbeitsschutz und 2 VDSI-Punkten im Brandschutz anerkannt.

2 VDSI-Punkte Arbeitsschutz  

Zielgruppe

Das Seminar richtet sich an:

  • Mitarbeiter von Unternehmen und Einrichtungen, die Sicherheitsbeleuchtung planen, errichten, betreiben, instand halten und prüfen,
  • Ingenieure, Techniker, Elektrohandwerk, Elektrofachkräfte, Fachplaner, befähigte Personen, Arbeitsverantwortliche, Sicherheitsbeauftragte,
  • Bauämter und Sachverständige.

Voraussetzungen

Für die Teilnahme am Seminar sind keine Voraussetzungen notwendig. Ein Grundverständnis von Technik und dem Umgang mit Normen ist von Vorteil.

Sicherheitsbeleuchtungsanlagen dürfen nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und DGUV-Vorschrift 3 und 4 nur von Elektrofachkräften geprüft werden. Voraussetzungen für die Befähigten Personen sind die aktuellen Fachkenntnisse der einschlägigen Vorschriften und Bestimmungen (Sachkunde), eine abgeschlossene elektrotechnische Fachausbildung, eine mindestens einjährige Berufserfahrung sowie eine zeitnahe berufliche Tätigkeit im Bereich der durchzuführenden Prüfungen.

Inhalte

  • Einführung und Begriffsbestimmungen
  • Sicherheitsbeleuchtung und Notbeleuchtung, Ersatzbeleuchtung, Antipanikbeleuchtung
  • Rechtliche Grundlagen und aktuelle Normen-Anforderungen (DIN VDE, ASR, DGUV)
  • Schaltungsarten der Sicherheitsbeleuchtung:  (geschaltete) Dauerbeleuchtung, Bereitschaftsbeleuchtung
  • Stromversorgung: Sicherheitsstromversorgung, Ersatzstromversorgung, Notstromversorgung bei Stromausfall
  • Leitungsanlagenrichtlinie (LAR), Funktionserhalt
  • Typische Mängel an Sicherheitsbeleuchtungsanlagen
  • Empfehlungen für den Betrieb von Sicherheitsbeleuchtungsanlagen
  • Verringerung von Brandlasten
  • Wiederkehrende Prüfungen
  • Sicherheitsleitsysteme für Flucht- und Rettungswege: Rettungszeichen, Sicherheitsleuchten, Notleuchten
  • Dokumentation
  • Schriftliche Prüfung

Referent

Die Referenten des Seminars sind Fachleute für Sicherheitsbeleuchtung mit praktischen Erfahrungen als Hersteller, Planer, Errichter oder Betreiber.

  • Sebastian Gelfert ist zertifizierter Fachplaner und Sachverständiger für Brandschutz.
  • Marco Köhler ist Elektrotechniker, Kalkulator für Sicherheitsstromversorgung und Teamleiter Technical Sales Support bei ABB Kaufel sowie Experte im DIN Normungsausschuss NA058-00-16AA Notbeleuchtung
  • Detlef Rengshausen ist staatlich geprüfter Elektroniktechniker und technischer Leiter in der Firma RSV Ruhstrat Stromversorgnungen GmbH.
  • Björn Valentin ist gelernter Industrieelektroniker und Produktionstechniker sowie Fachtrainer in Not- und Sicherheitsbeleuchtung und Geschäftsführender Gesellschafter des Deutschen Fortbildungszentrums Elektrotechnik.

Anmeldung

Bitte schicken Sie das ausgefüllte Anmeldeformular (PDF) an E-Mail veranstaltungen@dgwz.de oder Telefax 06172 98185-99.

Online-Seminar Notbeleuchtung Sicherheitsbeleuchtung SicherheitsleitsystemeOnline-Seminar Sicherheitsbeleuchtung – Programm und Anmeldung (PDF)

Seminar Notbeleuchtung Sicherheitsbeleuchtung Sicherheitsleitsysteme Seminar Sicherheitsbeleuchtung – Programm und Anmeldung (PDF)

Über das Veranstaltungs-Telefon 06172 98185-85 beantworten wir gerne montags bis freitags von 8:00 bis 18:00 Uhr Ihre Fragen.

Teilnehmerstimmen

  • „Sehr interessante Veranstaltung mit gutem Bezug auf die Praxis. Trotz Onlineveranstaltung sehr kurzweilig. Sehr gut war dass zwischen den Inhalten ausreichend Pausen eingeplant waren.“
    Matthias Bender, Läpple Automotive GmbH, Heilbronn
  • „Gut vorbereitete Veranstaltung, alle Thmenen übersichtlich und anschaulich präsentiert und erklärt und es gab viele Infos zum Thema.“
    Manfred Fischer, Sparda-Bank Augsburg, Augsburg
  • „Ich habe einen sehr guten Einblick in das Thema Sicherheitsbeleuchtung erhalten. Mir hat gut gefallen, dass es in Bezug auf die Moderation das doppelte Team gab, so dass nicht ausschließlich der Referent sich um die Technik kümmern muss.“
    Mathias Lehmann, München-Flughafen
  • „Das Seminar hat gute Grundlagen geschaffen, um bei uns im Betrieb die Sicherheitsbeleuchtung in Zukunft rechtssicher zu betreiben und Erweiterungen auf richtige Ausführung hin zu überwachen.“
    Roland Hagen, Ferring GmbH, Kiel
  • „Das Seminar hat meine Erwartungen voll erfüllt, um die Grundlagen für meine kommende Tätigkeit als Elektroplaner zu schaffen.“
    Tobias Menz, Ingeniuerbüro Bochmann, Hennigsdorf
  • „Die Präsentation im Seminar war super und es gab ehrliche Dialoge. Außerdem wurden alle meine Fragen ernst genommen und stets beantwortet. Immer wieder gerne.“
    Sven Sommerfeld, Niederberger Berlin GmbH & Co. KG, Berlin
  • „Die Veranstaltung ist sehr zu empfehlen. Der Aufbau und die Durchführung sind gut aufeinander abgestimmt. Dadurch habe ich ein sehr gutes Verständnis für das Thema entwickelt. Außerdem ist das Seminar ein guter Mix aus Theorie und Praxis.“
    Maik Großmann, Landratsamt Nordsachsen, Torgau
  • „Das Seminar war sehr lehrreich. Es hat die Fachexpertise wesentlich verbessert.“
    Julius Schiemann, Apleona HSG Nord GmbH, Hannover

Weitere Informationen

Stichworte
Seminar, Schulung, Fortbildung, Weiterbildung, Notbeleuchtung, Sicherheitsbeleuchtung, Ersatzbeleuchtung, Sicherheitsleitsysteme, Sicherheitszeichen, Sicherheitskennzeichen, Rettungswege, Notausgang, DIN VDE, Norm, ASR A3.4/3, DIN EN 1838, DIN EN 60172, Fachkraft, Sachkunde, Befähigte Person, Sachkundige Person, 2024, 2025

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