Übersicht zu Sicherheitsbeauftragte
Einführung | Aufgaben des Sicherheitsbeauftragten | Normen und Vorschriften | Publikationen | Weitere Informationen
Einführung
Sicherheitsbeauftragte übernehmen eine zentrale Rolle bei der Gewährleistung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes in Unternehmen. Der Begriff „Sicherheitsbeauftragter“ wird im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sowie in den Unfallverhütungsvorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) geregelt. Unternehmen, die unter den Geltungsbereich dieser Regelungen fallen, sind verpflichtet, Sicherheitsbeauftragte zu benennen, um die Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften sicherzustellen.
Artikel 3 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) verpflichtet den Arbeitgeber, eine sichere Umgebung im Unternehmen zu schaffen und geeignete Mittel bereitzustellen, um die Gesundheit seiner Arbeitnehmer zu sichern. Sicherheitsbeauftragte unterstützen hierbei durch Überwachung, Beratung und Identifikation von Gefährdungen.
Verfügt die Unternehmensleitung nicht selbst über die erforderlichen Fachkenntnisse auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes, kann sie die Verantwortung für bestimmte Aufgaben an geeignete Sicherheitsbeauftragte übertragen. Die Beauftragung erfolgt schriftlich und legt die Aufgaben und Verantwortlichkeiten klar fest. Sicherheitsbeauftragte haben eine besondere Stellung und sind verpflichtet, Maßnahmen zur Unfallverhütung und Arbeitssicherheit zu fördern. Sie können sowohl interne Mitarbeiter als auch externe Dienstleister sein, die speziell geschult und qualifiziert sind. Durch ihr Fachwissen tragen sie maßgeblich zur Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und zur Sicherheit der Mitarbeiter bei.
Aufgaben des Sicherheitsbeauftragten
Laut Arbeitsschutzgesetz und weiterer Vorschriften haben Sicherheitsbeauftragte die Aufgabe, den Arbeitgeber in Fragen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung zu unterstützen. Zu ihren Kernaufgaben zählen:
- Überwachung der Einhaltung von Sicherheitsvorschriften und Schutzmaßnahmen
- Identifikation von Gefährdungen am Arbeitsplatz und Einleitung geeigneter Maßnahmen
- Beratung von Mitarbeitern und Arbeitgebern zu sicherheitsrelevanten Themen
- Dokumentation und Meldung von Unfällen, Beinaheunfällen und Gefährdungen
- Unterstützung bei der Umsetzung technischer, organisatorischer und persönlicher Schutzmaßnahmen
Normen und Vorschriften
Für Sicherheitsbeauftragte gelten folgende Normen, Technischen Regeln und Rechtsvorschriften:
- DGUV Information 211-042 Sicherheitsbeauftragte
- DGUV Regel 100-001 Grundsätze der Prävention
- Siebtes Buch Sozialgesetzbuch § 22 Sicherheitsbeauftragte
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
- Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)
- Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
- Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
Publikationen
Weitere Informationen
- Seminar Sicherheitsbeauftragte -Sachkunde nach DGUV 211-042
- Übersicht Arbeitsschutz
- DGUV Sachgebiet Sicherheitsbeauftragte
- Wikipedia Sicherheitsbeauftragter
Stichwörter
Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz, Sicherheitsbeauftragter, Sachkunde, DGUV Information 211-042, DGUV Vorschrift 1, § 22 SGB VII