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Die Kombination von Brandschutz und Barrierefreiheit

Besonders für Personen wie Kinder, Senioren oder Menschen mit körperlichen Einschränkungen stellen Türen im Alltag oft eine Barriere dar. Die Möglichkeit zur freien Bewegung in öffentlichen oder privaten Gebäuden sowie das ungehinderte Betreten und Verlassen, vor allem im Fluchtfall, ist eine – auch gesetzlich geregelte – Voraussetzung.  Das gilt nicht nur für solche sensiblen Bereiche wie Krankenhäuser oder Pflegeheime. Auch in Hotels, Schulen, Einkaufszentren – im Grunde in jedem Gebäude – ist Barrierefreiheit ein Thema.

Eine Herausforderung stellen dabei Feuer- und Rauchschutztüren dar. Für diese gilt grundsätzlich, dass sie selbstschließend sein müssen, um im Brandfall das Eindringen von Rauch und Feuer zu verhindern. Dadurch werden solche Türen schnell zu Barrieren, da Kinder, ältere oder behinderte Menschen häufig nicht die Kraft haben, schwere Brandschutztüren ohne fremde Hilfe zu öffnen. Personen, die auf Gehhilfen oder einen Rollstuhl angewiesen sind, sind in ihrer Bewegungsfreiheit ebenfalls eingeschränkt.

Die Kombination von Brandschutz und Barrierefreiheit wurde in der Vergangenheit durch die seit langen Jahren gültigen Brandschutzbestimmungen für Feuer- und Rauchschutztüren erschwert.

Grundlagen des Brandschutzes und Normenlage

Die DIN 4102 ist in allen Bundesländern geltendes Baurecht für den vorbeugenden baulichen Brandschutz. Sie definiert Brandschutztüren und -tore als “Feuerschutzabschlüsse”.

Feuerschutzabschlüsse sind selbstschließende Abschlüsse wie Türen und Tore, die dazu bestimmt sind, den Durchtritt eines Feuers durch Öffnungen in Wänden zu verhindern. Üblicherweise werden für diese Anwendung nach DIN EN 1154 zugelassene Türschließer eingesetzt. Oft werden Feuerschutzabschlüsse auch mit Feststellanlagen betrieben. Dies bedeutet, dass die Tür für die tägliche Nutzung elektromagnetisch offengehalten wird. Im Brandfall jedoch schließt sie selbsttätig über eine zugelassene Auslösevorrichtung, die über einen eigensicheren Brandmelder angesteuert wird.

Rauchschutztüren müssen gemäß DIN 18095 ebenfalls selbstschließend sein.

Als geeignete Schließmittel, die Türen selbsttätig schließen, gelten in der Regel Türschließer und immer häufiger auch Drehtürantriebe (siehe Abb. 1), die nach folgenden Normen / Richtlinien zertifiziert sind.

  • Gemäß MBO müssen Feuerschutzabschlüsse selbstschließend sein. Dies wird in den Zulassungsverfahren des DIBt entsprechend geprüft
  • DIN EN 1154 thematisiert Türschließmittel mit kontrolliertem Schließablauf. Die Berechnung des erforderlichen Schließmoments ist hier definiert. Im Kern heißt es: Je breiter und schwerer eine Tür ist, desto höher ist das erforderliche Schließmoment und damit auch die aufzubringende Öffnungskraft.
  • DIN EN 14637 behandelt elektrisch gesteuerte Feststellanlagen für Feuer-/ Rauchschutztüren. Sie ist seit Januar 2009 Bestandteil der Bauregelliste A Teil 1
  • DIN 18263-4 behandelt Türschließer mit hydraulischer Dämpfung, speziell Türschließer mit Öffnungsautomatik (Drehtürantriebe). Drehtürantriebe sichern einerseits den kontrollierten Schließablauf, andererseits öffnen sie Türen in der täglichen Nutzung automatisch. Nach Auslösen der Feststellung wird der Antrieb stromlos und öffnet die Türen nicht mehr automatisch. Sie sind dann schwergängiger zu handhaben.

Die DIN EN 14637 behandelt, wie die meisten Normen rund um Brandschutz, größtenteils die Funktion einer elektrisch gesteuerten Feststellanlage mit Türschließern und automatischen Türantrieben.

Bei Feststellanlagen mit automatischen Drehtürantrieben muss bei einem Feuer oder einer Störung die Einleitung der automatischen Öffnung der Tür durch elektrisch wirkende Schutzeinrichtungen oder automatische Impulsgeber sowie jegliche Feststell- und Schließverzögerungsfunktionen eines automatischen Türantriebs abgeschaltet werden (DIN EN 14637:2008-01, 5.5.4).

Antriebssysteme für automatische Feuer-/Rauchschutztürsysteme (automatische Türantriebe) dürfen die wesentliche Feuerschutzfunktion und/oder Rauchschutzeigenschaft einer Türanlage nicht beeinträchtigen.

Barrierefreie Begehung bei vollem Brandschutz

Die DIN EN 14637 ist die erste Norm, die das Thema Barrierefreies Bauen mit Brandschutz in Einklang bringt.

Beispielsweise sind Türschließer mit Freilauffunktion nicht nur in der DIN EN 14637 erfasst, sondern nach DIN 18040 und DIN SPEC 1104 ab Schließergröße EN 3 für barrierefreie Türen empfohlen. Freilauftürschließer, wie z.B. Türschließmittel mit elektrisch betriebener Feststellvorrichtung und Freilaufgestänge, dürfen dort eingesetzt werden, wo Feuer-/Rauchschutztüren frei beweglich bleiben müssen – in der Funktion vergleichbar mit Türen ohne Türschließer. Eine konstante Feststellung der Tür ist nicht möglich (DIN EN14637, A.4.2.5).

Bei Türen, die mit Türschließern versehen werden, unterstützt die Freilauffunktion den barrierefreien Durchgang einer Feuer- und Rauchschutztür (z. B. dormakaba TS 99 FL/TS 99 FLR, als integrierte Variante ITS 96 FL). Schließer mit Freilauffunktion sind somit gleichzeitig für das Barrierefreie Bauen und für den vorbeugenden Brandschutz geeignet.

Niedrigenergie-Antriebe/kraftunterstützte Antriebe dürfen, wenn sie nicht als Feststellanlage geplant sind, die kraftunterstützte Öffnungsfunktion dieser Geräte im Brandfall nicht unterbrechen oder automatisch abschalten, damit der erleichterte Ausgang für die Gebäudebenutzer so lange wie möglich erhalten bleibt. Aus diesem Grunde werden derartige Geräte nicht als Komponenten einer Feststellanlage angesehen. Die Funktion muss in der Installationsanleitung deutlich angegeben sein, so dass der Gebrauch elektrisch wirkender Schutzeinrichtungen und/oder automatischer Impulsgeber ausgeschlossen ist (DIN EN 14637:2008-01, 5.5.5). Die Herausforderung dabei: Sämtliche Prüfgrundlagen für Drehtürantriebe an Feuer- und Rauchschutztüren gehen immer von einer Feststellanlage aus. Die DIN EN 14637, Punkt 5.5.5, Abschnitt 2 stellt keine Prüfgrundlage dar, so dass die Ausführung eine Zustimmung im Einzelfall mit sich bringen kann.

Der Niedrigenergieantrieb unterstützt die manuelle Öffnung und der eingebaute Türschließer im Antriebssystem stellt sicher, dass die Tür nach den Brandschutzbestimmungen selbstschließend bleibt. Mit Aufnahme der DIN EN 14637 in die Bauregelliste wird normenseitig explizit auf ein leichtes Begehen von Brandschutztüren hingewiesen.

Barrierefreies Bauen stellt eine gesellschaftliche Verantwortung für alle dar. Vorausschauend geplante Gebäude stehen allen Menschen offen und sind damit für jedermann nutzbar – ohne fremde Hilfe und Einschränkung. Eine wichtige Basis für barrierefreies Bauen sind die Normen und Standards. Die Teile 1 (öffentliche Gebäude) und 2 (Wohnungen) der DIN 18040 beschreiben insbesondere die Anforderungen für Türen.

Praxistaugliche Lösungen

Der Konflikt, der durch die Kombination von Brandschutz und Barrierefreiheit entstehen kann, lässt sich durch frühzeitige Zusammenarbeit von Planern und Architekten mit den Experten der Hersteller vermeiden.

Dabei helfen vor allem Produktlösungen, die den kombinierten Anforderungen an Brandschutz und Barrierefreiheit gerecht werden – und dies auch noch mit ansprechendem Design. Türschließer mit einem stark abfallenden Öffnungsmoment ermöglichen eine leichte Türbegehung nach DIN 18040 und DIN SPEC1104 (z. B. dormakaba TS 98 XEA). Türschließer mit einer Freilauffunktion erlauben bereits ab 0° Türöffnungswinkel ein nahezu widerstandsloses Begehen von Türen.

Wenn die Bestimmungen der Richtlinien für Feststellanlagen und DIN 18263-2 gefordert sind, können automatische Drehtürantriebe (z. B. dormakaba ED 100/250) als zugelassene Feststellanlagen an Feuer- und Rauchschutztüren eingesetzt werden.

Im Türschließer-Modus sind diese Drehtürantriebe für die manuelle Bedienung optimiert. Hier erleichtert die von dormakaba eingesetzte Power-Assist-Funktion zusätzlich das Öffnen der Tür von Hand. Mit dieser Funktion kann die Tür barrierefrei nach DIN 18040 und DIN SPEC 1104 begangen werden, und das bis zum für den jeweiligen Antriebstyp vorgesehenen Maximum von Türbreite und Gewicht. Mittels Taster kann die Tür im Türschließer-Modus vollautomatisch geöffnet werden. Kombinationen aus manueller Türbegehung und automatischer Öffnung sind ebenfalls möglich.

Eine weitere Besonderheit ist die Servounterstützung für Drehtürantriebe (z. B. bei ED 100/250), die aufgewendete Kraft wird erkannt und die benötigte Unterstützung entsprechend angepasst, individuell je Nutzer. Dies erzeugt somit das positive Gefühl, die Tür leicht begehen zu können.

Um im Brandfall diese Funktion weiter nutzen zu können, gibt es Lösungen, die der DIN EN 14637, Punkt 5.5.5, Abschnitt 2 entsprechen (z. B. dormakaba ED 250 PA).

Solche Lösungen können als Türschließer mit Öffnungshilfe angesehen werden, sofern sie nicht Bestandteil einer Feststellanlage sind. Demnach muss der Nutzer die Tür immer von Hand öffnen. Der Antrieb unterstützt die Öffnung und überwindet dabei die Schließkräfte so, dass die Öffnungskraft je nach Einstellung nur noch 23 N beträgt. Sobald der Nutzer die Tür loslässt, sorgt der eingebaute Türschließer dafür, dass die Tür nach eingestellter Schließkraft selbstständig schließt.

Da diese Lösung keine Komponente einer Feststellanlage ist, darf die kraftunterstützte Öffnungsfunktion im Brandfall nicht unterbrochen oder automatisch abgeschaltet werden.

Damit bleibt der erleichterte Ausgang für die Gebäudenutzer erhalten.

Normativ dürfen elektrisch wirkenden Schutzeinrichtungen und/oder automatischer Impulsgeber nicht angeschlossen werden.

Die im Markt erhältlichen kombinierten Lösungen sind nicht als gleichwertig sicher einzustufen, von einem Einsatz ist daher abzuraten. Meist greift dabei eine Sondersteuerung in das zugelassene Sicherheitssystem einer Feststellanlage ein, indem es die Rauchschaltzentrale überbrückt, einen automatischen Reset nach Auslösung ermöglicht, sodass das eigentliche Schutzziel der Feststellanlage nicht mehr vollständig gewährleistet werden kann. Diese Lösungen sind als kritisch anzusehen, da die verwendeten Grundsteuerungen nicht für sicherheitstechnische Anwendungen geeignet und die Schaltung nicht redundant (einfehlersicher) ausgelegt ist.

Autor: André Hugendick, Product Management Market, dormakaba Deutschland GmbH

Weitere Informationen:

  • DIN 4102: „Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen“
  • DIN EN 1154: „Türschließmittel mit kontrolliertem Schließablauf“
  • DIN 18095: „Rauchschutztüren“
  • DIN EN 14637: „Elektrisch gesteuerte Feststellanlagen für Feuer-/Rauchschutztüren“
  • DIN 18263-4: „Türschließer mit hydraulischer Dämpfung; Teil 4: Türschließer mit Öffnungsautomatik (Drehflügelantrieb)“
  • DIN 18040: „Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen; Teil 1: Öffentlich zugängliche Gebäude; Teil 2: Wohnungen“
  • DIN SPEC 1104: „Türbeschläge zur Nutzung durch Kinder, ältere und behinderte Personen in privaten und öffentlichen Gebäuden – Ein Leitfaden für Planer“
  • Planerbrief 21 – Juli-Agust 2019
  • Planerbrief – Übersicht

DIN 14677 Instandhaltung von Feststellanlagen neu erschienen

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit
Pressemitteilung Nr. 2018-09 vom 7. August 2018

Am 1. August 2018 ist die Neufassung der DIN 14677 zur Instandhaltung von elektrischen Feststellanlagen für Feuerschutz- und Rauchschutzabschlüsse in Kraft getreten. Darauf weist die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hin. Die Norm erscheint nunmehr in zwei Teilen und berücksichtigt damit die Anforderungen der Europäischen Dienstleistungsnorm DIN EN 16763. Feststellanlagen (FSA) sorgen im Brandfall für ein zuverlässiges Schließen von Türen und Toren zwischen Brandabschnitten und sind damit ein elementarer Bestandteil des Vorbeugenden Brandschutzes. Die Anwendung der DIN 14677 ist für Betreiber und Instandhaltung obligatorisch, da das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) seit 2012 in neuen oder geänderten Zulassungsbescheiden für Feststellanlagen auf die Norm verweist.

Die neugefasste DIN 14677-1: 2018-08 „Instandhaltung von elektrisch gesteuerten Feststellanlagen für Feuerschutz- und Rauchschutzabschlüsse sowie für elektrisch gesteuerte Feststellanlagen für Feuerschutzabschlüsse im Zuge von bahngebundenen Förderanlagen“ beschreibt die Instandhaltungsmaßnahmen an Feststellanlagen. Dazu gehören unter anderem eine Funktionsprüfung spätestens alle drei Monate, die jährliche Wartung durch eine Fachkraft für Feststellanlagen und der regelmäßige Austausch der Rauchmelder. Der Anwendungsbereich der DIN 14677-1 wurde auf Feuerschutzabschlüsse bahngebundener Förderanlagen erweitert. Eine FSA vom neuen Typ 3 besitzt eine eigenständige Auslöseeinrichtung, während eine FSA Typ 4 Bestandteil einer Brandmeldeanlage (BMA) ist. Für beide neuen FSA-Typen werden Maßnahmen zur Steuerung der Fördertechnik im Brandfall beschrieben. Die DIN 14677-1 gilt nur für die Instandhaltung von Feststellanlagen, nicht für die Instandhaltung der Feuerschutz- bzw. Rauchschutzabschlüsse selbst.

Die DIN 14677-2: 2018-08 legt jetzt die Anforderungen an Fachkräfte für die Instandhaltung von Feststellanlagen fest, und nicht mehr wie früher die Anforderungen an die Fachfirma. Unternehmen können sich zukünftig nach der Dienstleistungsnorm DIN EN 16763 in Verbindung mit der DIN 14677-2 als Fachfirma qualifizieren. Zu den Anforderungen an Fachkräfte für Feststellanlagen nach DIN 14677-2 gehört unter anderem eine Mindestqualifikation nach Niveau 3 des deutschen Qualifizierungsrahmens (DQR). In der Neufassung gestrichen wurden die früher geforderten Kenntnisse der Fachkraft der Richtlinien des DIBt und Kenntnisse der Allgemeinen Anforderungen von Rauchschutzabschlüssen.

Die Normen können bei der DGWZ unter www.dgwz.de/din-14677 bezogen werden. Das DGWZ-Seminar zur Fachkraft für Feststellanlagen nach DIN 14677 wurde entsprechend den Normenänderungen überarbeitet.

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Über die DGWZ

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Ansprechpartnerin

Dr. Barbara Löchte
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 120
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
Telefon  06172 98185-30
Telefax   06172 98185-99
presse@dgwz.de
www.dgwz.de/presse

Schlagworte

Feststellanlagen, FSA, DIN 14677, DIN EN 16763, Feuerschutzabschlüsse, Rauchschutzabschlüsse, bahngebundene Förderanlagen, Fachkraft, Instandhaltung, Prüfung, Wartung

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Neue DIN 14677-1 und -2 für Instandhaltung von Feststellanlagen (FSA) erschienen. www.dgwz.de/din-14677

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www.dgwz.de/neue-norm-din-14677-instandhaltung-von-feststellanlagen
– Pressemitteilung Nr. 2018-09 (PDF, TXT)
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Feststellanlage nach DIN 14677

Bildquelle: Hekatron
Bildunterschrift: Im August 2018 ist die Neufassung der DIN 14677 zur Instandhaltung von elektrischen Feststellanlagen erschienen.

Weiterführende Informationen

www.dgwz.de/din-14677

Neue Normen DIN 14677-1 und DIN 14677-2 für Instandhaltung von Feststellanlagen

Am 1. August 2018 sind zwei neue Normen für die Instandhaltung von Feststellanlagen erschienen und damit in Kraft getreten:

  • DIN 14677-1:2018-08 Instandhaltung von elektrisch gesteuerten Feststellanlagen für Feuerschutz- und Rauchschutzabschlüsse sowie für elektrisch gesteuerte Feststellanlagen für Feuerschutzabschlüsse im Zuge von bahngebundenen Förderanlagen – Teil 1: Instandhaltungsmaßnahmen
  • DIN 14677-2:2018-08 Instandhaltung von elektrisch gesteuerten Feststellanlagen für Feuerschutz- und Rauchschutzabschlüsse sowie für elektrisch gesteuerte Feststellanlagen für Feuerschutzabschlüsse im Zuge von bahngebundenen Förderanlagen – Teil 2: Anforderungen an die Fachkraft

Die neuen Normen können zum Sonderpreis von 100 Euro zzgl. 7 % MwSt. versandkostenfrei auf Rechnung per Mail an normen@dgwz.de bei der Deutschen Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit bestellt werden.

Mit dem Erscheinen der beiden neuen Normenteile wird die bisherige Norm DIN 14677:2011-13 „Instandhaltung von elektrisch gesteuerten Feststellanlagen für Feuerschutz- und Rauchschutzabschlüsse“ abgelöst.

Neues Seminar zu Brandschutztüren und Feststellanlagen

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit
Pressemitteilung Nr. 2018-04 vom 24. Mai 2018

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit erweitert ihr Seminarangebot um das zweitägige Seminar „Prüfung von Brandschutztüren und Feststellanlagen“. Das Seminar vermittelt die hersteller- und produktneutralen Kenntnisse zur regelmäßigen Prüfung, Instandhaltung und Wartung von Brandschutztüren, -toren und Feststellanlagen sowie die herstellerspezifischen Kenntnisse der Anlagen von Dormakaba, Geze und Hekatron.

Der erste Seminartag vermittelt die Rechts- und Prüfgrundlagen sowie Instandhaltungsmaßnahmen und Dokumentationspflichten für Brandschutztüren und -tore, Feuerschutz- und Rauchschutztüren und Abschlüsse. Nach bestandener schriftlicher Prüfung erhalten die Teilnehmer den Sachkundenachweis „Befähigte Person zur Überprüfung von Brandschutztüren und  -toren“.

Am zweiten Veranstaltungstag werden die Anforderungen und Prüfgrundlagen auf der Basis der DIBt-Richtlinien, der DIN 14677 sowie der DIN EN 14637 zur Funktionsprüfung, Instandhaltung und Wartung von Feststellanlagen vermittelt und die Anforderungen der DIN 16763 bezüglich Dienstleistungen für Sicherheitsanlagen berücksichtigt. Dieser Seminartag schließt mit einer schriftlichen Prüfung zur Erlangung des Sachkundenachweises „Fachkraft für Feststellanlagen nach DIN 14677“ ab.

Das Seminar wird ab Juli 2018 bundesweit angeboten. Es richtet sich an Gebäudebetreiber, Behörden, Errichter, Technische Leiter, Facility Manager, Service-, Wartungs- und Instandhaltungspersonal, verantwortliche Personen für Arbeitssicherheit, Brandschutzbeauftragte sowie befähigte Personen, die ihren Sachkundenachweis auffrischen müssen.

Die Teilnahmegebühr beträgt 630 Euro zzgl. 19 % MwSt. inkl. Prüfungen und Zertifikaten. Weitere Informationen über das Seminar können unter www.dgwz.de/brandschutztueren-feststellanlagen heruntergeladen werden.

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Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

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Brandschutztüren, Brandschutztore, Brandschutzabschlüsse, Feuerschutztüren, Feuerschutzabschlüsse, Rauchschutztüren, Rauchschutzabschlüsse, Feststellanlagen, DIN 14677, DIN EN 14637, DIBt-Richtlinien, Befähigte Person, Fachkraft, Prüfung, Wartung, Instandhaltung

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DGWZ-Seminar zu Brandschutztüren und #Feststellanlagen nach DIN 14677. www.dgwz.de/brandschutztueren-feststellanlagen

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    Feststellanlage nach DIN 14677
    Bildquelle: Hekatron
    Bildunterschrift:
    Brandschutztüren, -tore und Feststellanlagen müssen regelmäßig geprüft und instand gehalten werden.

Weiterführende Informationen

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Inhalt E DIN 14677-1:2018-03 Instandhaltung Feststellanlagen - Teil 1: Instandhaltungsmaßnahmen

Neue Norm-Entwürfe zur DIN 14677 für Feststellanlagen

Für die Norm DIN 14677 für die Instandhaltung von Feststellanlagen wurden im März 2018 zwei neue Entwürfe für Teil 1 und Teil 2 veröffentlicht:

DIN 14677-1:2018-03 Instandhaltung von elektrisch gesteuerten Feststellanlagen für Feuerschutz- und Rauchschutzabschlüsse sowie für elektrisch gesteuerte Feststellanlagen für Feuerschutzabschlüsse im Zuge von bahngebundenen Förderanlagen – Teil 1: Instandhaltungsmaßnahme
In diesem Norm-Entwurf sind Anforderungen für die Instandhaltung von elektrisch gesteuerten Feststellanlagen für Feuerschutz- und/oder Rauchschutzabschlüsse sowie Feuerschutzabschlüsse im Zuge von bahngebundenen Förderanlagen in Gebäuden festgelegt.

DIN 14677-2:2018-03 Instandhaltung von elektrisch gesteuerten Feststellanlagen für Feuerschutz- und Rauchschutzabschlüsse sowie für elektrisch gesteuerte Feststellanlagen für Feuerschutzabschlüsse im Zuge von bahngebundenen Förderanlagen – Teil 2: Anforderungen an die Fachfirma
Dieser Norm-Entwurf legt Anforderungen für den Nachweis der Kompetenz von Personen, welche die Instandhaltung von Feststellanlagen an Feuerschutz- und/oder Rauchschutzabschlüssen sowie Feuerschutzabschlüsse im Zuge von bahngebundenen Förderanlagen durchführen, fest.

Weitere Informationen

Neues Seminar: Brandschutztüren und Feststellanlagen

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit bietet ab Juli 2018 bundesweit das Seminar „Prüfung von Brandschutztüren und Feststellanlagen“ an. Das Seminar vermittelt die hersteller- und produktneutralen Kenntnisse zur regelmäßigen Prüfung, Instandhaltung und Wartung von Brandschutztüren, -toren und Feststellanlagen sowie die herstellerspezifischen Kenntnisse der Anlagen von Dorma, Geze und Hekatron.

In dem Seminar werden Service-Fachkräften sowie verantwortlichen Personen die Rechtsgrundlagen, Komponenten, Funktionsprüfung, Fehlerermittlung sowie Instandhaltungsmaßnahmen und notwendige Dokumentationspflichten vermittelt. Nach bestandener schriftlicher Prüfung erhalten die Teilnehmer die Nachweise „Befähigte Person zur Überprüfung von Brandschutztüren und  -toren“ und „Fachkraft für Feststellanlagen nach DIN 14677“.

Brandschutztüren, -tore und Feststellanlagen müssen regelmäßig durch befähigte Personen und Fachkräfte geprüft und instand gehalten werden. Seit April 2017 gilt zusätzlich die DIN EN 16763 „Dienstleistungen für Brandsicherheitsanlagen und Sicherheitsanlagen“.

Autor: Dr. Barbara Löchte, Marketing Kommunikation, Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit

Weitere Informationen:

Schlagwortarchiv für: Feststellanlagen

DIN EN 14637 Schlösser und Baubeschläge - Elektrisch gesteuerte Feststellanlagen für Feuer-/Rauchschutztüren - Anforderungen, Prüfverfahren, Anwendung und Wartung

DIN EN 14637 Schlösser und Baubeschläge – Elektrisch gesteuerte Feststellanlagen für Feuer-/Rauchschutztüren – Anforderungen, Prüfverfahren, Anwendung und Wartung

DIN EN 14637 Schlösser und Baubeschläge – Elektrisch gesteuerte Feststellanlagen für Feuer-/Rauchschutztüren – Anforderungen, Prüfverfahren, Anwendung und Wartung

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Übersicht

Die Norm DIN EN 14637 “Schlösser und Baubeschläge – Elektrisch gesteuerte Feststellanlagen für Feuer-/Rauchschutztüren – Anforderungen, Prüfverfahren, Anwendung und Wartung” legt Anforderungen, Prüfverfahren und Leistungskriterien fest, mit deren Hilfe die Vereinbarkeit von Komponenten und deren Leistung beurteilt werden können, wenn diese Komponenten miteinander verbunden werden, um eine elektrisch gesteuerte Feststellanlage zu bilden. Sie legt auch Anforderungen an die Integrität einer derartigen Feststellanlage fest, wenn diese an eine Brandmeldeanlage oder andere Systeme angeschlossen ist, einschließlich des Signalaustauschs und der technischen Daten für die Schnittstellen.
Diese Norm wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 33 „Türen, Tore, Fenster, Abschlüsse, Baubeschläge und Vorhangfassaden“ (Sekretariat: AFNOR, Frankreich) Arbeitsgruppe 4 „Schlösser und Baubeschläge (Federführung: BSI, Vereinigtes Königreich) unter deutscher Mitarbeit erarbeitet.

Die aktuell gültige Norm ist im Januar 2008 in Kraft getreten und ersetzt die DIN V 18269:2006-07.

 

DIN EN 14637 Schlösser und Baubeschläge - Elektrisch gesteuerte Feststellanlagen für Feuer-/Rauchschutztüren - Anforderungen, Prüfverfahren, Anwendung und Wartung

Inhalt

Nationales Vorwort

Änderungen

Frühere Ausgaben

Vorwort

Einleitung

1 Anwendungsbereich

2 Normative Verweisungen

3 Begriffe und Abkürzungen

4 Klassifizierung
4.1 Kodierungssystem
4.2 Anwendungsklasse (erste Stelle)
4.3 Dauerfunktion (zweite Stelle)
4.4 Türtyp (dritte Stelle)
4.5 Eignung für die Anwendung an Feuer-/Rauchschutztüren (vierte Stelle)
4.6 Sicherheit (fünfte Stelle)
4.7 Korrosionsbeständigkeit (sechste Stelle)
4.8 Beispiel für die Klassifizierung

5 Anforderungen an und Prüfverfahren für Komponenten einer Feststellanlage
5.1 Allgemeines
5.2 Brandmelder
5.3 Energieversorgungseinrichtung
5.4 Auslösevorrichtungen
5.5 Feststellvorrichtungen
5.6 Hilfseinrichtungen

6 Anforderungen an die Feststellanlage
6.1 Ausführung und Leistung
6.2 Produktinformation
6.3 Anforderungen, die nicht durch Abschnitt 5 abgedeckt sind
6.4 Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV)
6.5 Zusätzliche Konstruktionsanforderungen an den Anschluss von Komponenten an Brandmeldeanlagen
6.6 Elektrische Sicherheit
6.7 Dauerfunktion
6.8 Umweltverhalten
6.9 Schwankungen der Versorgungsspannung

7 Prüfungen der Anlagen
7.1 Allgemeines
7.2 Prüfeinrichtung
7.3 Theoretische Analyse
7.4 Prüfverfahren

8 Kennzeichnung
8.1 Komponenten
8.2 Feststellanlage

Anhang A Empfehlungen für Planung und Ausführung einer Feststellanlage (informativ)

Anhang B Empfehlungen für Installation und Befestigung der Feststellanlage (informativ)

Anhang C Empfehlungen für die Abnahmeprüfung der Feststellanlage (informativ)

Anhang D Formular für Abnahmeprotokoll (informativ)

Anhang E Empfehlungen für Gebrauch und Wartung der Feststellanlage (informativ)

Anhang F Konformitätsbewertung (informativ)

Anhang G Bericht zur Typprüfung und Liste der zugelassenen Komponenten (informativ)

Anhang H Beispiel der Methodik für die theoretische Analyse (informativ)

Literaturhinweise (informativ)

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Die Norm kann per Webshop oder mit folgender PDF-Datei per E-Mail oder Fax bestellt werden.

Weitere Informationen

Stichworte
Norm, Vorschrift, Anerkannte Regel der Technik, Instandhaltung, DIN 146771-2, Feststellanlage,Rauchschutzabschluss, Feuerschutzabschluss

DIN 14677-2 Instandhaltung von elektrisch gesteuerten Feststellanlagen für Feuerschutz- und Rauchschutzabschlüsse sowie für elektrisch gesteuerte Feststellanlagen für Feuerschutzabschlüsse im Zuge von bahngebundenen Förderanlagen - Teil 2: Anforderungen an die Fachkraft

DIN 14677-2 Instandhaltung von elektrisch gesteuerten Feststellanlagen für Feuerschutz- und Rauchschutzabschlüsse sowie für elektrisch gesteuerte Feststellanlagen für Feuerschutzabschlüsse im Zuge von bahngebundenen Förderanlagen – Teil 2: Anforderungen an die Fachkraft

DIN 14677-2 Instandhaltung von elektrisch gesteuerten Feststellanlagen für Feuerschutz- und Rauchschutzabschlüsse sowie für elektrisch gesteuerte Feststellanlagen für Feuerschutzabschlüsse im Zuge von bahngebundenen Förderanlagen – Teil 2: Anforderungen an die Fachkraft

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Übersicht

Die Norm DIN 14677-2 „Instandhaltung von elektrisch gesteuerten Feststellanlagen für Feuerschutz- und Rauchschutzabschlüsse sowie für elektrisch gesteuerte Feststellanlagen für Feuerschutzabschlüsse im Zuge von bahngebundenen Förderanlagen – Teil 2: Anforderungen an die Fachkraft “ legt Anforderungen für den Nachweis der Kompetenz von Personen, welche die Instandhaltung von Feststellanlagen an Feuerschutz- und/oder Rauchschutzabschlüssen sowie Feuerschutzabschlüsse im Zuge von bahngebundenen Förderanlagen durchführen, fest. Für die Norm ist der Nationale Arbeitsausschuss NA 031-02-06 AA “Planung, Instandhaltung, Montage – SpA zu CEN/TC 72/WG 11” im DIN-Normenausschuss Feuerwehrwesen (FNFW) zuständig.

Die aktuell gültige Norm DIN 14677-2:2018-08 ist im August 2018 in Kraft getreten und ersetzt zusammen mit der DIN 14677-1 die DIN 14677:2001-03.

DIN 14677-2 Instandhaltung von elektrisch gesteuerten Feststellanlagen für Feuerschutz- und Rauchschutzabschlüsse sowie für elektrisch gesteuerte Feststellanlagen für Feuerschutzabschlüsse im Zuge von bahngebundenen Förderanlagen - Teil 2: Anforderungen an die Fachkraft

Inhalt

Vorwort

Änderungen

Frühere Ausgaben

1 Anwendungsbereich

2 Normative Verweisungen

3 Begriffe

4 Kompetenznachweis für Fachkräfte von Feststellanlagen

5 Anforderungen an den Kompetenznachweis
5.1 Mindestqualifikationen und Prüfungsinhalte für die Fachkraft
5.2 Voraussetzungen an Stellen oder Personen, welche die Prüfungen durchführen
5.3 Voraussetzungen an die Durchführung und Auswertung der Prüfung

Literaturhinweise (informativ)

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Weitere Informationen

Stichworte
Norm, Vorschrift, Anerkannte Regel der Technik, Instandhaltung, DIN 14677-2, Feststellanlage,Rauchschutzabschluss, Feuerschutzabschluss

DIN 14677-1 Instandhaltung von elektrisch gesteuerten Feststellanlagen für Feuerschutz- und Rauchschutzabschlüsse sowie für elektrisch gesteuerte Feststellanlagen für Feuerschutzabschlüsse im Zuge von bahngebundenen Förderanlagen Teil 1: Instandhaltungsmaßnahmen

DIN 14677-1 Instandhaltung von elektrisch gesteuerten Feststellanlagen für Feuerschutz- und Rauchschutzabschlüsse sowie für elektrisch gesteuerte Feststellanlagen für Feuerschutzabschlüsse im Zuge von bahngebundenen Förderanlagen – Teil 1: Instandhaltungsmaßnahmen

DIN 14677-1 Instandhaltung von elektrisch gesteuerten Feststellanlagen für Feuerschutz- und Rauchschutzabschlüsse sowie für elektrisch gesteuerte Feststellanlagen für Feuerschutzabschlüsse im Zuge von bahngebundenen Förderanlagen – Teil 1: Instandhaltungsmaßnahmen

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Übersicht

Die Norm DIN 14677-1 „Instandhaltung von elektrisch gesteuerten Feststellanlagen für Feuerschutz- und Rauchschutzabschlüsse sowie für elektrisch gesteuerte Feststellanlagen für Feuerschutzabschlüsse im Zuge von bahngebundenen Förderanlagen – Teil 1: Instandhaltungsmaßnahmen“ legt Anforderungen für die Instandhaltung von elektrisch gesteuerten Feststellanlagen für Feuerschutz- und/oder Rauchschutzabschlüsse sowie Feuerschutzabschlüsse im Zuge von bahngebundenen Förderanlagen (im Folgenden “Abschlüsse” genannt) in Gebäuden fest. Diese Norm gilt nicht für die Instandhaltung der Abschlüsse selbst. Diese Norm gilt nicht für die bauaufsichtlich geforderte Abnahme von Feststellanlagen für Abschlüsse. Für die Norm ist der Nationale Arbeitsausschuss NA 031-02-06 AA “Planung, Instandhaltung, Montage – SpA zu CEN/TC 72/WG 11” im DIN-Normenausschuss Feuerwehrwesen (FNFW) zuständig.

Die aktuell gültige Norm DIN 14677-1:2018-08 ist im August 2018 in Kraft getreten und ersetzt zusammen mit der DIN 14677-2 die DIN 14677:2001-03.

DIN 14677-1 Instandhaltung von elektrisch gesteuerten Feststellanlagen für Feuerschutz- und Rauchschutzabschlüsse sowie für elektrisch gesteuerte Feststellanlagen für Feuerschutzabschlüsse im Zuge von bahngebundenen Förderanlagen Teil 1: Instandhaltungsmaßnahmen

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Inhalt

Einleitung

1 Anwendungsbereich

2 Normative Verweisungen

3 Begriffe

4 Instandhaltung
4.1 Überprüfungs- und Wartungsintervalle sowie Qualifikation der Instandhalter
4.2 Pflichten des Betreibers
4.3 Pflichten des Instandhalters

5 Instandhaltungsmaßnahmen
5.1 Überprüfung und Wartung von Feststellanlagen
5.2 Austausch von Brandmeldern für die Ansteuerung von Feststellanlagen
5.3 Instandsetzung von Feststellanlagen

Anhang A Typen und Bestandteile von Feststellanlagen (informativ)

Anhang B Instandhaltungsdokumente einer Feststellanlage (informativ)

Literaturhinweise (informativ)

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Die Norm kann per Webshop oder mit folgender PDF-Datei per E-Mail oder Fax bestellt werden.

Weitere Informationen

Stichworte
Norm, Vorschrift, Anerkannte Regel der Technik, Instandhaltung, DIN 146771-1, Feststellanlage, Rauchschutzabschluss, Feuerschutzabschluss

Normen und Vorschriften für Feststellanlagen

Normen und Vorschriften für Feststellanlagen

Übersicht | DIN 14677-1 | DIN 14677-2 | DIN EN 14637 | DIBt-Richtlinien | TRBS 1203Normen bestellenWeitere Informationen

Übersicht

Feststellanlagen (FSA), auch Türfeststellanlagen (TFA) genannt, dienen dem Offenhalten von Brandabschlüssen wie Brandschutztüren, Rolltoren, Rauchschutztüren und Rauchschürzen zwischen Brandabschnitten. Im Falle eines Brandes schließt die Feststellanlage sicher den Feuerschutzabschluss.

Übersicht Normen und Vorschriften für Feststellanlagen (PDF)

DIN 14677-1

DIN 14677-1 Instandhaltung von elektrisch gesteuerten Feststellanlagen für Feuerschutz- und Rauchschutzabschlüsse sowie für elektrisch gesteuerte Feststellanlagen für Feuerschutzabschlüsse im Zuge von bahngebundenen Förderanlagen – Teil 1: Instandhaltungsmaßnahmen

  • Legt Anforderungen für die Instandhaltung von elektrisch gesteuerten Feststellanlagen für Feuerschutz- und/oder Rauchschutzabschlüsse sowie Feuerschutzabschlüsse in Gebäuden fest
  • Die aktuell gültige Norm DIN 14677-1:2018-08 ist im August 2018 in Kraft getreten und ersetzt zusammen mit der DIN 14677-2 die DIN 14677:2001-03
  • Weitere Informationen zur DIN 14677-1

DIN 14677-2

DIN 14677-2 Instandhaltung von elektrisch gesteuerten Feststellanlagen für Feuerschutz- und Rauchschutzabschlüsse sowie für elektrisch gesteuerte Feststellanlagen für Feuerschutzabschlüsse im Zuge von bahngebundenen Förderanlagen – Teil 2: Anforderungen an die Fachkraft

  • Legt Anforderungen für den Nachweis der Kompetenz von Personen, welche die Instandhaltung von Feststellanlagen an Feuerschutz- und/oder Rauchschutzabschlüssen sowie Feuerschutzabschlüsse fest
  • Die aktuell gültige Norm DIN 14677-2:2018-08 ist im August 2018 in Kraft getreten und ersetzt zusammen mit der DIN 14677-1 die DIN 14677:2001-03
  • Weitere Informationen zur DIN 14677-2

DIN EN 14637

DIN EN 14637 Schlösser und Baubeschläge – Elektrisch gesteuerte Feststellanlagen für Feuer-/Rauchschutztüren – Anforderungen, Prüfverfahren, Anwendung und Wartung

  • Legt Anforderungen, Prüfverfahren und Leistungskriterien fest, mit deren Hilfe die Vereinbarkeit von Komponenten und deren Leistung beurteilt werden können, wenn diese Komponenten miteinander verbunden werden, um eine elektrisch gesteuerte Feststellanlage zu bilden
  • Legt auch Anforderungen an die Integrität einer derartigen Feststellanlage fest, wenn diese an eine Brandmeldeanlage oder andere Systeme angeschlossen ist, einschließlich des Signalaustauschs und der technischen Daten für die Schnittstellen
  • Die aktuell gültige Norm DIN EN 14637:2008-01 ist im Januar 2008 in Kraft getreten und ersetzt die DIN V 18269:2006-07 vom Juli 2006
  • Weitere Informationen zur DIN EN 14637

DIBt-Richtlinien

TRBS 1203

Technische Regeln für Betriebssicherheit – TRBS 1203 Zur Prüfung befähigte Personen

Normen bestellen

Die Norm kann per Webshop oder mit folgender PDF-Datei per E-Mail oder Fax bestellt werden.

Weitere Informationen

Stichworte
Normen, Vorschriften, Feuerschutzabschlüsse, Rauchschutzabschlüsse, Feststellanlagen, Fluchttüren, Fluchtwege, Fachkraft, DIN 14677-1, DIN 14677-2, DIN EN 14637, DIBt-Richtlinien, Instandhaltung, Prüfung, Wartung

Seminar Feststellanlagen – Fachkraft nach DIN 14677

Seminar Feststellanlagen – Fachkraft nach DIN 14677

Seminareinladung | Termine | Teilnahmegebühr | Beschreibung | Nutzen | Abschluss | Zielgruppe | Voraussetzungen | Inhalte | Referenten | Anmeldung | Teilnehmerstimmen | Weitere Informationen

Das Seminar Feststellanlagen vermittelt die Sachkunde zur regelmäßigen Überprüfung, Instandhaltung und Wartung von Feststellanlagen. Des Weiteren bildet das Seminar verantwortliche Personen, die für den funktionssicheren Zustand von Feststellanlagen zuständig sind, zur Fachkraft von Feststellanlagen nach DIN 14677 aus.

Seminareinladung

Online-Seminar Feststellanlagen – Programm und Anmeldung (PDF)

Seminar Feststellanlagen – Programm und Anmeldung (PDF)

Nächste Termine 2024 – 2025

Das Seminar dauert einen Tag von 9:00 bis 17:00 Uhr.
Am Vortag kann zusätzlich das Seminar Brandschutztüren und -tore gebucht werden.

Dieses Seminar bieten wir als Präsenzveranstaltung und als Online-Seminar an. Preis, Inhalte und Abschlusszertifikat sind bei beiden Formaten gleichwertig.

  • 25. Oktober 2024 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 29. November 2024 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 10. Januar 2025 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 14. Februar 2025 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 21. März 2025 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 25. April 2025 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 27. Mai 2025 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 16. Oktober 2024 – Nürnberg – freie Plätze
    Novina Hotel Südwestpark | Südwestpark 5 | 90449 Nürnberg
  • 30. Oktober 2024 – Köln – freie Plätze
    Hotel Begardenhof | Brückenstraße 41 | 50996 Köln
  • 13. November 2024 – Berlin – freie Plätze
    Abacus Tierpark Hotel | Franz-Mett-Straße 3-9 | 10319 Berlin
  • 27. November 2024 – Hannover – freie Plätze
    Kleefelder Hof | Kleestraße 3 A | 30625 Hannover
  • 11. Dezember 2024 – Stuttgart – freie Plätze
    Hotel Gloria | Sigmaringer Straße 59 | 70567 Stuttgart
  • 09. Januar 2025 – München – freie Plätze
  • 22. Januar 2025 – Frankfurt – freie Plätze
  • 05. Februar 2025 – Dortmund – freie Plätze
  • 19. Februar 2025 – Hamburg – freie Plätze
  • 05. März 2025 – Dresden – freie Plätze
  • 19. März 2025 – Mannheim – freie Plätze
  • 02. April 2025 – Nürnberg – freie Plätze
  • 07. Mai 2025 – Köln – freie Plätze
  • 21. Mai 2025 – Berlin – freie Plätze
  • 04. Juni 2025 – Hannover – freie Plätze
  • 25. Juni 2025 – Stuttgart – freie Plätze

Teilnahmegebühr

540,- € zzgl. MwSt.
inkl. Seminar, Unterlagen, Pausenverpflegung, Mittagessen, Teilnahmebescheinigung sowie nach erfolgreicher Prüfung den Sachkundenachweis „Fachkraft für Feststellanlagen nach DIN 14677“,
bzw. inkl. Online-Seminar, Unterlagen, Prüfung und Sachkundenachweis/Teilnahmebescheinigung

Beschreibung

Feststellanlagen halten Brandschutztüren im täglichen Betrieb offen und werden im Brandfall automatisch ausgelöst. Diese müssen nach Einbau, Veränderung und regelmäßig wiederkehrend durch geschulte Fachkräfte mit Kompetenznachweis geprüft und gewartet werden. Jenes ist äußerst wichtig, um im Schadensfall nicht die Versicherungsansprüche zu verlieren.

Nutzen

Das Seminar vermittelt das Fachwissen zur regelmäßigen Überprüfung und Wartung von Feststellanlagen gemäß der bauaufsichtlichen Richtlinien und DIN 14677, um die gesetzlichen Bestimmungen zu erfüllen und den wirtschaftlichen Betrieb der Anlagen zu gewährleisten. Am Vortag kann zusätzlich das Seminar Brandschutztüren und -tore gebucht werden.

Hinweis: Dieses Seminar qualifiziert nicht zur Erstabnahme. Die Erstabnahme von Feststellanlagen darf nur durch Fachkräfte der Herstellerfirma oder von ihr autorisierte Fachkräfte durchgeführt werden.

Abschluss

Die Teilnehmer erhalten nach erfolgreicher Prüfung den geforderten Sachkundenachweis „Fachkraft für Feststellanlagen nach DIN 14677“.

Zielgruppe

Das Seminar richtet sich an

  • Unternehmen, Arbeitgeber, Betreiber, Behörden, Errichter,
  • Facility Manager, Technische Leiter, Instandhaltungsleiter, Fachmonteure, Servicetechniker, Verantwortliche Personen,
  • Arbeitssicherheits-, Brandschutz- und Sicherheitsbeauftragte und
  • Befähigte Personen, die ihren Sachkundenachweis auffrischen müssen.

Voraussetzungen

Voraussetzung für den Sachkundenachweis „Fachkraft für Feststellanlagen nach DIN 14677“ ist

  • ein Abschluss in einer Fachrichtung mit elektrotechnischem oder mechanischem Bezug oder
  • eine 3-jährige nachgewiesene Berufserfahrung im Objektbereich oder
  • die Tätigkeit als Geselle /Facharbeiter gemäß DIN 14675 (Phase Instandhaltung)

Inhalte

  • Normen und Richtlinien
  • DIBt-Richtlinien für Feststellanlagen
  • DIN 14677 und DIN 14637
  • Allgemeine Anforderungen und Prüfgrundlagen für das Zulassungsverfahren für Feststellanlagen
  • Aufgaben, Rechte und Pflichten eines Sachkundigen
  • Pflichten des Betreibers
  • Funktionsprüfung und Wartung
  • Austausch von Brandmeldern
  • Dokumentation
  • Maßnahmen bei Störungen
  • Herstellerspezifische Kenntnisse
  • Schriftliche Prüfung

Referenten

Die Referenten sind Fachleute der Branche, Mitarbeiter aus einschlägigen Normen- und Verbandsgremien, Mitarbeiter aus Forschung, Entwicklung und Vertrieb der führenden Unternehmen der Branche mit Praxisbezug und Erfahrungen in Schulung und Training.

  • Michael Altmann ist Dipl.-Ing. für Maschinenbau, Schweißfachingenieur und Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten.
  • Daniel Brucker ist Brandschutzfachplaner und Geschäftsführer von Brucker Brandschutz.
  • Sebastian Gelfert ist zertifizierter Fachplaner für Brandschutz.
  • Stefan Sandmann betreut große Unternehmen als externer Brandschutzbeauftragter und ist Referent im Bereich Brandschutz.
  • Stefan Schütz-Reinhardt ist Brandoberinspektor und Brandschutzsachverständiger und langjähriger Referent für Feuerschutzabschlüsse und Feststellanlagen nach DIN 14677.
  • Sven Traber (JS Sicherheitstechnik) ist langjähriger Dozent für Brand- und Rauchschutztüren/-toren sowie Feststellanlagen nach DIN 14677.
  • Jürgen Walter (Hekatron) ist Leiter der Seminare Rauchschaltanlagen und Rauchwarnmelder und langjähriger Dozent für Feuerschutzabschlüsse und Feststellanlagen nach DIN 14677.

Anmeldung

Bitte schicken Sie das ausgefüllte Anmeldeformular (PDF) an E-Mail veranstaltungen@dgwz.de oder Telefax 06172 98185-99.

Online-Seminar Feststellanlagen – Programm und Anmeldung (PDF)

Seminar Feststellanlagen – Programm und Anmeldung (PDF)

Über das Veranstaltungs-Telefon 06172 98185-85 beantworten wir gerne montags bis freitags von 8:00 bis 18:00 Uhr Ihre Fragen.

Teilnehmerstimmen

  • „Schöne Präsenzveranstaltung mit gutem Referenten. Man hat einige tiefere Einblicke in die Thematik erhalten und ist für die Zukunft gerüstet.“
    Marcus Laufenberg, Stadt Troisdorf
  • „Das Seminar war sehr informativ und sachlich. Der Referent hat die Themen ausfürhlich erläutert.“
    Peter Klütsch, Gemeinde Niederzier, Niederzier
  • „Das Seminar hat mir sehr gut gefallen, weil ich mein bisheriges Wissen gut auffrischen konnte. Der Dozent war sehr fachkompetent.“
    Christoph Baujan, Flammtec Brandschutztechnik e.K., Bornheim
  • „Die Veranstaltung war sehr interessant gestaltet und ich habe viel Neues gelernt. Der Dozent hat den Inhalt sehr gut vermittelt.“
    Svenja Thomas, Jockel Brandschutztechnik-Service GmbH, Pulheim-Brauweiler
  • „Mithilfe des Seminars kann ich in meinem Betrieb jetzt vieles nach vorne bringen. Die offenen Gesprächen im Seminar haben mir besonders gut gefallen.“
    Martin Heidenreich, Omni-Pac GmbH, Elsfleth
  • „Es war eine lockere und informative Vernstaltung, die das brachte was ich mir vorgestellt habe.“
    Ralf Treuling, ISM GmbH, Eschweiler
  • „Durch das Seminar habe ich Erkenntnisse über Fehler gewonnen, die im Betrieb während der letzten Jahre begangen wurden.“
    Mario Kündgen, Fenster Schmitt GmbH & Co. KG, Bad Neuenahr-Ahrweiler
  • „Das einbringen von persönlichen Erfahrungen des Referenten hat mir besonders gut gefallen.“
    Marc Bonten, Holfter GmbH, Stolberg

Weitere Informationen

Stichworte
Feststellanlagen, Fachkraft, DIN 14677, DIN EN 14637, Instandhaltung, Prüfung, Wartung, Sachkundenachweis, Kompetenznachweis, Feuerschutzabschlüsse, Seminar, 2025, 2024

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Feststellanlage

Übersicht zu Feststellanlagen

Übersicht zu Feststellanlagen

Einführung | Aufbau | Arten| BegriffserklärungFAQ | Normen und Vorschriften | PublikationenHersteller | Weitere Informationen

Einführung

Feststellanlagen (FSA) werden auch als Türfeststellanlagen (TFA) bezeichnet und dienen dem Offenhalten von Feuerschutzabschlüssen und Brandschutzabschlüssen wie

  • Brandschutztüren, Rauchschutztüren,
  • Brandschutztore,
  • Rolltoren,
  • Rauchschutztüren und
  • Rauchschürzen zwischen Brandabschnitten.

Im Falle eines Brandes oder einer Rauchentwicklung sichert eine Feststellanlage das sichere schließen der Feuerschutz- bzw. Rauchschutzabschlüsse.

Aufbau

Bestandteile einer Feststellanlagen:

  • Feststelleinrichtung wie ein Magnet mit Ankerplatte oder ein Türschließer mit Feststellung und gegebenenfalls automatisierten Tor- und Türantrieben
  • Mindestens ein Brandmelder, beispielsweise optischer Rauchmelder oder Rauchschalter
  • Handauslösetaster zum manuellen Schließen, falls die Feststellung nicht durch geringen Druck auf das Türblatt aufgehoben werden kann

Arten von Feststellanlagen

  • Bauart 1: Die Auslösevorrichtung ist nur Bestandteil der Feststellanlage
  • Bauart 2: Die Auslösevorrichtung ist nicht nur Bestandteil der Feststellanlage, sondern auch einer Brandmeldeanlage

Türschließer, Feststellanlagen und Freilauftürschließer im Vergleich

  • Türschließer
    Die Funktion eines Türschließers ist das automatische Schließen der Tür nach dem Vorgang des öffnens. Typische Anwendungsbeispiele sind Brandschutztüren und Außentüren. Türschließer werden nach DIN 18263-1 (bei Bauart K) und DIN EN 1154 technisch reguliert.
  • Feststellanlagen
    Die Funktion einer Feststellanlage ist das Offenhalten der Tür und das automatische Schließen im Rauch- oder Brandfall. Typische Anwendungsbeispiele sind Brandschutztüren die offen stehen. Festellanlagen werden nach DIN 14677, DIBt-Richtlinien und der DIN EN 14637 technisch reguliert
  • Freilauftürschließer
    Die Funktion eines Freilauftürschließers ist die leichte Bedienung der Tür von Hand. Typische Anwendungsbeispiele sind barrierefreie Brandschutztüren. Freiluftschließer werden nach DIN EN 1155, DIN EN 14637 technisch reguliert.

Begriffserklärung

Eingewiesene Person

  • eine Person, die ohne einen Kompetenznachweis eine Feststellanlage warten und überprüfen kann. Zudem muss die eingewiesene Person dies selbstständig und mit eigener Verantwortung tun.

Betreiber

  • Eine Person, die für den Betrieb der Feststellanlage nach DIN 14677 verantwortlich ist.

Instandhalter

  • Bei einem Instandhalter handelt es sich um eine Firma eine Stelle oder eine Person, welche mit der Instandhaltung explizit beauftragt ist.

Fachkraft für Feststellanlagen

  • Eine Person mit einem Kompetenznachweis für die Instandhaltung von Feststellanlagen. Der Kompetenznachweis hat eine Gültigkeit von 5 Jahren.

Häufige Fragen zu Feststellanlagen (FAQ)

Wann verwendet man Festellanlagen?

Feststellanlagen werden an Türen von Räumen verwendet, in denen eine explosionsfähige Atmosphäre durch brennbare Gase, Dämpfe oder Nebel entstehen kann. Im Falle eines Brandes oder einer Rauchentwicklung verhindert sie das Ausbreiten des Rauches in andere Räume. Sie wird nur dann verwendet, wenn die Feststellvorrichtungen zusätzlich durch Melder einer Gaswarnanlage ausgelöst werden.

Wie oft müssen Feststellanlagen geprüft werden?

Zum Sicherstellen der Funktionsfähigkeit einer Feststellanlage bedarf es der Funktionsprüfung, die in Abständen von max. einem Monat durchgeführt werden sollte (nach 12 Prüfungen ohne Mangel, kann alle 3 Monate geprüft werden) sowie einer jährlichen Prüfung und Wartung durch einen Sachkundiger oder einem Fachbetrieb.

Wie funktionieren Feststellanlagen?

Eine elektrisch gesteuerte Feststellanlage tritt durch eine Kombination von miteinander vereinbarer Komponenten in Kraft. Auf diese Weise können selbstschließende Feuer-/ Rauchschutztüren durch eine FSA offen gehalten werden und sich im Brandfall zum frühestmöglichen Zeitpunkt selbst schließen.

Wer darf Feststellanlagen instand halten?

Feuer- und Rauchschutztüren und -tore sowie Feststellanlagen müssen regelmäßig durch befähigte Personen mit Sachkundenachweis geprüft und instand gehalten werden. Dies ist wichtig, um im Schadensfall nicht die Versicherungsansprüche zu verlieren.

Normen und Vorschriften

Für Feststellanlagen gelten eine Reihe von technischen Normen und rechtlichen Vorschriften:

Publikationen

Hersteller

Weitere Informationen

Stichworte
Feststellanlagen, FSA, Türfeststellanlagen, TFA, Brandschutzabschlüsse, Feuerschutzabschlüsse, Rauchschutzabschlüsse, Brandschutztüren, Brandschutztore, Feuerschutztüren, Fluchttüren, DIN 14677, DIN EN 14637, DIBt-Richtlinie, TRGS 1203, Betriebssicherheitsverordnung, Instandhaltung, Prüfung, Funktionsprüfung, Wartung

Seminar Brandschutztüren und Feststellanlagen prüfen

Seminar Brandschutztüren und Feststellanlagen prüfen

Seminareinladung | Termine | Teilnahmegebühr | Seminarbeschreibung | Nutzen | Schulungsnachweis | Fortbildungspunkte | Zielgruppe | Voraussetzungen | Inhalte | Referenten | Anmeldung | Teilnehmerstimmen | Weitere Informationen

Das Seminar schult Fachkräfte auf den richtigen Umgang mit Brandschutztüren und -toren und vermittelt das Fachwissen zur Prüfung, Wartung und Instandhaltung von Feststellanlagen gemäß DIBt-Richtlinien und DIN 14677.

Seminareinladung

Online-Seminar Brandschutztüren und Feststellanlagen – Programm und Anmeldung (PDF)

Seminar Brandschutztüren und Feststellanlagen – Programm und Anmeldung (PDF)

Nächste Termine 2024 – 2025

Das Seminar dauert 2 Tage:
1. Tag: 9:00 bis 17:00 Uhr – Zur Prüfung Befähigte Person für Brandschutztüren und -tore
2. Tag: 9:00 bis 16:30 Uhr – Fachkraft für Feststellanlagen nach DIN 14677

Dieses Seminar bieten wir als Präsenzveranstaltung und als Online-Seminar an. Preis, Inhalte und Abschlusszertifikat sind bei beiden Formaten gleichwertig.

  • 24.-25. Oktober 2024 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 28.-29. November 2024 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 09.-10. Januar 2025 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 13.-14. Februar 2025 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 20.-21. März 2025 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 24.-25. April 2025 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 26.-27. Mai 2025 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 15.-16. Oktober 2024 – Nürnberg – freie Plätze
    Novina Hotel Südwestpark | Südwestpark 5 | 90449 Nürnberg
  • 29.-30. Oktober 2024 – Köln – freie Plätze
    Hotel Begardenhof | Brückenstraße 41 | 50996 Köln
  • 12.-13. November 2024 – Berlin – freie Plätze
    Abacus Tierpark Hotel | Franz-Mett-Straße 3-9 | 10319 Berlin
  • 26.-27. November 2024 – Hannover – freie Plätze
    Kleefelder Hof | Kleestraße 3 A | 30625 Hannover
  • 10.-11. Dezember 2024 – Stuttgart – freie Plätze
    Hotel Gloria | Sigmaringer Straße 59 | 70567 Stuttgart
  • 08.-09. Januar 2025 – München – freie Plätze
  • 21.-22. Januar 2025 – Frankfurt – freie Plätze
  • 04.-05. Februar 2025 – Dortmund – freie Plätze
  • 18.-19. Februar 2025 – Hamburg – freie Plätze
  • 04.-05. März 2025 – Dresden – freie Plätze
  • 18.-19. März 2025 – Mannheim – freie Plätze
  • 01.-02. April 2025 – Nürnberg – freie Plätze
  • 06.-07. Mai 2025 – Köln – freie Plätze
  • 20.-21. Mai 2025 – Berlin – freie Plätze
  • 03.-04. Juni 2025 – Hannover – freie Plätze
  • 24.-25. Juni 2025 – Stuttgart – freie Plätze

Teilnahmegebühr

810,- € zzgl. MwSt.
inkl. Seminar, Unterlagen, Pausenverpflegung, Mittagessen, Prüfung sowie den geforderten Sachkundenachweis „Befähigte Person zur Prüfung von Brandschutztüren und -toren“ (1. Seminartag) und „Fachkraft für Feststellanlagen nach DIN 14677“ (2. Seminartag), bzw. inkl. Online-Seminar, Unterlagen, Prüfungen und Sachkundenachweise.

Seminarbeschreibung

Um im Brandfall bestmöglichen Schutz zu garantieren, müssen Feuer- und Rauchschutztüren und -tore sowie Feststellanlagen regelmäßig durch befähigte Personen mit Sachkundenachweis geprüft und instand gehalten werden. Dies ist wichtig, um im Schadensfall nicht die Versicherungsansprüche zu verlieren.

Nutzen

Das Seminar Brandschutztüren und Feststellanlagen schult Fachkräfte auf den richtigen Umgang mit Brandschutztüren, -toren und Feststellanlagen, damit Sie die gesetzlichen Bestimmungen erfüllen und den wirtschaftlichen Betrieb der Anlagen gewährleisten können. Den Teilnehmern wird das Fachwissen zur regelmäßigen Prüfung, Instandhaltung und Wartung gemäß aktueller Normen und Richtlinien vermittelt.

Hinweis: Dieses Seminar qualifiziert nicht zur Erstabnahme. Die Erstabnahme von Feststellanlagen darf nur durch Fachkräfte der Herstellerfirma oder von ihr autorisierte Fachkräfte durchgeführt werden.

Schulungsnachweis

Die Teilnehmer erhalten nach erfolgreicher Prüfung die Sachkundenachweise „Befähigte Person zur Prüfung von Brandschutztüren und Brandschutztoren“ und „Fachkraft für Feststellanlagen gemäß DIBt, DIN EN 14637 und DIN 14677“ mit Angaben der Lehrinhalte und Zeiten.

Fortbildungspunkte

Dieses Seminar ist als Fortbildung für Brandschutzbeauftragte nach vfdb-Richtlinie 12-09/01 geeignet.

Das Seminar wird vom Verband für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz bei der Arbeit e. V. (VDSI) mit 2 VDSI-Punkten im Arbeitsschutz und 2 VDSI-Punkten im Brandschutz anerkannt.

2 VDSI-Punkte Arbeitsschutz  

Zielgruppe

Das Seminar richtet sich an:

  • Unternehmen, Arbeitgeber, Betreiber, Behörden, Errichter,
  • Facility Manager, Technische Leiter, Fachmonteure, Service-, Instandhaltungs- und Wartungspersonal,
  • Arbeitssicherheits-, Brandschutz- und Sicherheitsbeauftragte,
  • Mitarbeiter, die regelmäßige Funktionsprüfungen von Brandschutztüren und -toren sowie erforderliche Prüfungen der Feststellanlagen durchführen sollen,
  • Befähigte Personen, die ihren Sachkundenachweis auffrischen müssen.

Voraussetzungen

Für die Teilnahme am Seminar sind keine Voraussetzungen notwendig.

Brandschutztüren und Brandschutztore dürfen nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) nur von Befähigten Personen geprüft werden. Voraussetzungen dafür sind die erforderlichen Fachkenntnisse (Sachkunde), eine themenrelevante Berufsausbildung im Bereich der Gebäudetechnischen Anlagen im Brandschutz, mindestens 3 Jahre Berufserfahrung und eine zeitnahe entsprechende berufliche Tätigkeit.

Feststellanlagen dürfen nur von Fachkräften geprüft werden. Voraussetzung für eine „Fachkraft für Feststellanlagen“ ist nach DIN 14677 ein Abschluss in einer Fachrichtung mit elektrotechnischem oder mechanischem Bezug oder eine 3-jährige nachgewiesene Berufserfahrung im Objektbereich oder die Tätigkeit als Geselle /Facharbeiter gemäß DIN 14675 (Phase Instandhaltung).

Inhalte

1. Tag: Befähigte Person zur Prüfung von Brandschutztüren und -toren

  • Begriffsbestimmungen
  • Normen und Rechtsgrundlagen
  • Aufgaben, Rechte und Pflichten gemäß aktueller BetrSichV und TRBS 1203
  • Feuerschutz- und Rauchschutzabschlüsse
  • Bestandteile, Bauformen, Funktionsweise
  • Typische Mängel und Fehlerermittlung bei Brandschutztüren und -toren
  • Anforderungen gemäß Bauordnung
  • Fluchttüren, Drehflügeltüren, Schiebetüren
  • Pflichten des Betreibers
  • Instandhaltungsmaßnahmen
  • Dokumentation
  • Schriftliche Prüfung

2. Tag: Fachkraft für Feststellanlagen nach DIN 14677

  • Normen und Richtlinien
  • DIBt-Richtlinien für Feststellanlagen
  • DIN 14677 und DIN 14637
  • Allgemeine Anforderungen und Prüfgrundlagen für das Zulassungsverfahren für Feststellanlagen
  • Aufgaben, Rechte und Pflichten eines Sachkundigen
  • Pflichten des Betreibers
  • Funktionsprüfung und Wartung
  • Austausch von Brandmeldern
  • Dokumentation
  • Maßnahmen bei Störungen
  • Schriftliche Prüfung

Referenten

Die Referenten sind Fachleute der Branche, Mitarbeiter aus einschlägigen Normen- und Verbandsgremien, Mitarbeiter aus Forschung, Entwicklung und Vertrieb der führenden Unternehmen der Branche mit Praxisbezug und Erfahrungen in Schulung und Training.

  • Michael Altmann ist Dipl.-Ing. für Maschinenbau, Schweißfachingenieur und Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten.
  • Oliver Berheide ist Fachkraft für Arbeitssicherheit und Brandschutz (ASUB-Berheide).
  • Daniel Brucker ist Brandschutzfachplaner und Geschäftsführer von Brucker Brandschutz.
  • Sebastian Gelfert ist zertifizierter Fachplaner und Sachverständiger für Brandschutz.
  • Stefan Sandmann betreut große Unternehmen als externer CFPA Dipl. Brandschutzbeauftragter und ist Verbandsführer sowie Referent für Brandschutz.
  • Stefan Schütz-Reinhardt ist Brandoberinspektor und Brandschutzsachverständiger und langjähriger Referent für Feuerschutzabschlüsse und Feststellanlagen nach DIN 14677.
  • Sven Traber (JS Sicherheitstechnik) ist langjähriger Dozent für Brand- und Rauchschutztüren/-toren sowie Feststellanlagen nach DIN 14677.
  • Jürgen Walter (Hekatron) ist Leiter der Seminare Rauchschaltanlagen und Rauchwarnmelder und langjähriger Dozent für Feuerschutzabschlüsse und Feststellanlagen nach DIN 14677.

Anmeldung

Bitte schicken Sie das ausgefüllte Anmeldeformular (PDF) an E-Mail veranstaltungen@dgwz.de oder Telefax 06172 98185-99.

Online-Seminar Brandschutztüren und Feststellanlagen – Programm und Anmeldung (PDF)

Seminar Brandschutztüren und Feststellanlagen – Programm und Anmeldung (PDF)

Über das Veranstaltungs-Telefon 06172 98185-85 beantworten wir gerne montags bis freitags von 8:00 bis 18:00 Uhr Ihre Fragen.

Teilnehmerstimmen

  • „Schöne Präsenzveranstaltung mit gutem Referenten. Man hat einige tiefere Einblicke in die Thematik erhalten und ist für die Zukunft gerüstet.“
    Marcus Laufenberg, Stadt Troisdorf
  • „Das Seminar war sehr informativ und sachlich. Der Referent hat die Themen ausführlich erläutert.“
    Peter Klütsch, Gemeinde Niederzier, Niederzier
  • „Das Seminar hat mir sehr gut gefallen, weil ich mein bisheriges Wissen gut auffrischen konnte. Der Dozent war sehr fachkompetent.“
    Christoph Baujan, Flammtec Brandschutztechnik e.K., Bornheim
  • „Die Veranstaltung war sehr interessant gestaltet und ich habe viel Neues gelernt. Der Dozent hat den Inhalt sehr gut vermittelt.“
    Svenja Thomas, Jockel Brandschutztechnik-Service GmbH, Pulheim-Brauweiler
  • „Mithilfe des Seminars kann ich in meinem Betrieb jetzt vieles nach vorne bringen. Die offenen Gesprächen im Seminar haben mir besonders gut gefallen.“
    Martin Heidenreich, Omni-Pac GmbH, Elsfleth
  • „Es war eine lockere und informative Veranstaltung, die das brachte was ich mir vorgestellt habe.“
    Ralf Treuling, ISM GmbH, Eschweiler
  • „Durch das Seminar habe ich Erkenntnisse über Fehler gewonnen, die im Betrieb während der letzten Jahre begangen wurden.“
    Mario Kündgen, Fenster Schmitt GmbH & Co. KG, Bad Neuenahr-Ahrweiler
  • „Das einbringen von persönlichen Erfahrungen des Referenten hat mir besonders gut gefallen.“
    Marc Bonten, Holfter GmbH, Stolberg

Weitere Informationen

Stichworte
Brandschutztüren, Brandschutztore, Feuerschutzabschlüsse, Rauchschutzabschlüsse, Feststellanlagen, Befähigte Person, Fachkraft nach DIN 14677, DIN EN 14637, Instandhaltung, Prüfung, Wartung, Brandschutztüren, DIBT-Richtlinie, TRGS 1203, Betriebssicherheitsverordnung, Fluchttüren, Fluchtwege, Feuerschutztüren, Rauchschutztüren, Sachkundenachweis, Kompetenznachweis, Online, Seminar, 2024, 2025

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