Schlagwortarchiv für: Brandschutz

Sicherheitsexpo 2021

Sicherheitsexpo 2021

Die Sicherheitsexpo findet vom 24. bis 25. November 2021 als Präsenzveranstaltung im MOC Veranstaltungscenter München statt. Auf der Fachmesse für Sicherheitstechnologie zeigen über 100 Aussteller ihre Produkte und Lösungen in den Bereichen Zutrittskontrolle, Video- und Freilandüberwachung, Alarmanlagen und Brandschutz. Ein Vortragsprogramm findet parallel statt.

Ein Schwerpunkt der Messe bildet der Schutz vor digitalen Bedrohungen, die seit dem Beginn der Pandemie stark zugenommen haben. Um den sich rasch wandelnden Anforderungen von Industriebetrieben, Handel, Banken, Schulen, Transport und Verkehr gerecht zu werden, können sich Fachbesucher über die digitalen Sicherheitstechniken wie RFID (radio-frequency identification – Identifizierung mit Hilfe elektromagnetischer Wellen), NFC (Near Field Communication – Nahfeldkommunikation), KI (Künstliche Intelligenz), Smart Cards, CCTV (Closed Circuit Television) und Biometrie umfassend informieren.

Sicherheitsexpo 2021

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FeuerTrutz 2021

FeuerTrutz 2021

Am 18. und 19. Oktober 2021 findet die FeuerTrutz, die internationale Fachmesse für vorbeugenden Brandschutz mit Kongress, sowohl vor Ort in Nürnberg als auch online im Rahmen einer digitalen Plattform statt. Fachplaner und Sachverständige, Architekten und Bauingenieure, Mitarbeiter von Behörden und Brandschutzdienststellen sowie Brandschutzbeauftragte können sich über innovative Lösungen und Produkte zur Brandverhütung und Brandeindämmung informieren und austauschen.

FeuerTrutz 2021

Autorin: Dr. Barbara Löchte, Marketing Kommunikation, Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit

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Normen der Sicherheitsbeleuchtung

Normen der Sicherheitsbeleuchtung

In der Not- und Sicherheitsbeleuchtung lassen sich Normung und Vorschriftenwesen in die Bereiche der Licht- und Elektrotechnik gliedern. Die Elektrotechnik teilt sich wiederum in die Gerätetechnik, der Normen für Leuchten und Anlagen zuzuordnen sind, sowie in die Errichtung und den Betrieb einschließlich Prüfung und Überwachung.

Besonders hervorzuhebende Normen der Licht- und Elektrotechnik sind DIN EN 1838:2019-11 „Angewandte Lichttechnik – Notbeleuchtung“, DIN EN 60598-2-22 (VDE 0711-2-22) „Leuchten – Teil 2-22: Besondere Anforderungen – Leuchten für Notbeleuchtung“, DIN EN 50172 (VDE 0108-100):2005-01 „Sicherheitsbeleuchtungsanlagen“ sowie DIN VDE V 0108-100-1 (VDE V 0108-100-1):2018-12 „Sicherheitsbeleuchtungsanlagen“. Sie befinden sich derzeit in Überarbeitung.

Ziel dieser Überarbeitung ist es, die Anforderungen zur Lichttechnik, wie die Ausleuchtung der Rettungswege und die der hervorzuhebenden Stellen, die Anforderungen an die lichttechnische Güte der zum Einsatz kommenden Rettungszeichenleuchten sowie die Anforderungen an die Errichtung, beispielsweise Montageort von Leuchten und Rettungszeichenleuchten, grundsätzlich voneinander zu trennen, um gegebenenfalls Doppelfestlegungen zu vermeiden.

Zudem hat sich das für die Norm DIN VDE V 0108-100-1 zuständige Gremium DKE/UK 221.3 „Bauliche Anlagen für Menschenansammlungen“ der Deutschen Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik (DKE) zur Aufgabe gemacht, die Anforderungen dieser Vornorm in die aktuell laufende Überarbeitung der europäischen Norm EN 50172 „Emergency escape lighting systems“ einzubringen. Bei diesen Normungsaktivitäten werden gleichzeitig die aktuellen Arbeiten des Ausschusses für Arbeitsstätten (ASTA) aus dem Bereich der Arbeitssicherheit bei der Überarbeitung von ASR A2.3 „Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan“ und ASR A3.4/7 „Sicherheitsbeleuchtung, optische Sicherheitsleitsysteme“ berücksichtigt.

Auch die unterschiedliche Verwendung von ähnlichen Begriffen wie zum Beispiel „sicherer Bereich“ und „gesicherter Bereich“ und die zugehörigen Definitionen stehen auf dem Prüfstand und werden bereits im Beiblatt 1 zu DIN EN 1838 von 2018 beispielhaft aufgegriffen.

Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) fordert in diesem Zusammenhang, dass Flucht- und Rettungswege/Notausgänge ins Freie oder in einen gesicherten Bereich führen müssen [ArbStättV, Anhang 2.3 Abs. 1 b)]. Nach ASR A2.3, Pkt. 3.5, ist der „gesicherte Bereich“ ein Bereich, in dem Personen vorübergehend vor einer unmittelbaren Gefahr für Leben und Gesundheit geschützt sind. Als gesicherte Bereiche gelten zum Beispiel benachbarte Brandabschnitte oder notwendige Treppenräume. Dieser „gesicherte Bereich“ ist demnach nicht mit dem „sicheren Bereich“ nach DIN EN 1838 gleichzusetzen. Nach ASR A2.3, Pkt. 6 Abs. 5, muss am Ende eines Flucht- und Rettungsweges der Bereich im Freien beziehungsweise der gesicherte Bereich so gestaltet und bemessen sein, dass sich kein Rückstau bilden kann und alle über den Flucht- und Rettungsweg flüchtenden Personen ohne Gefahren, wie zum Beispiel durch Verkehrswege oder öffentliche Straßen, aufgenommen werden können. [Wiedergegeben mit Erlaubnis des DIN Deutsches Institut für Normung e. V.. Maßgebend für das Anwenden der DIN-Norm ist deren Fassung mit dem neuesten Ausgabedatum.]

Autor: Hans Finke, Normungsmanager Home & Building, Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik (DKE) in DIN und Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V. (VDE)

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Neues VdS-Merkblatt 3891 zu Sprinkleranlagen

Neues VdS-Merkblatt 3891 zu Sprinkleranlagen

Die VdS Schadenverhütung GmbH (VdS) hat das Merkblatt 3891:2021-04 „Verzinkte Rohrleitungen in Sprinkleranlagen“ veröffentlicht. Es dient als Informationsquelle für Planer, Betreiber und Errichter von Wasserlöschanlagen, anhand derer sie Gefahrenquellen erkennen und vermeiden können. Es beschreibt, unter welchen möglichen Bedingungen mit einer verstärkten Bildung von Wasserstoff in Nassgruppen zu rechnen ist und welche chemischen Reaktionen dabei ablaufen.

Des Weiteren werden mögliche Maßnahmen zum Personenschutz aufgeführt, die für Arbeiten an Bestandsanlagen mit verzinkten Rohrleitungen herangezogen werden können. International finden diese Personenschutzmaßnahmen bereits Anwendung. Das Merkblatt soll als Informationsquelle dienen und nicht als Handlungsleitfaden zur Einstellung von Umgebungsbedingungen, die die Gasbildung bzw. die Korrosionsgeschwindigkeit von Zink verlangsamt.

Zudem heißt es, dass der „VdS Schadenverhütung keine Schadensfälle während des normalen Betriebes von Sprinkleranlagen bekannt“ sind. „Alle bekannten Vorfälle ereigneten sich im Rahmen von Wartungen und Umbauarbeiten. Für diese Fälle gibt es organisatorische Maßnahmen, die zum Personenschutz getroffen werden können.“ Hieraus ergibt sich demnach keine Empfehlung zur Umrüstung von Altanlagen mit innenverzinktem Rohr.

Bei Sprinkler-Trockenanlagen kommt es ebenfalls zu einer Veränderung der Anwendungsempfehlung, das heißt verzinktes Stahlrohr wird nicht für die Verwendung in Trockenrohrnetzen empfohlen.

Mit der Überarbeitung der VdS CEA-Richtlinien für Sprinkleranlagen, Planung und Einbau wird ab dem 1. Juli 2021 vom Einsatz von „innenverzinkten Rohrleitungen hinter Nassalarmventilstationen“, also in Sprinkler-Nassanlagen „dringend abgeraten“, da es zu sehr vereinzelten Schadensfällen bei Reparaturarbeiten an diesen Anlagen gekommen ist. Das Merkblatt kann kostenlos im VdS-Shop heruntergeladen werden.

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DGWZ: Neues Seminarprogramm 2021

DGWZ: Neues Seminarprogramm 2021

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2020-09 vom 16. Dezember 2020

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hat das Seminarprogramm für 2021 vorgestellt. Zu den Themen Technische Gebäudeausrüstung, Betriebssicherheit, Brandschutz und Betreiberverantwortung finden regelmäßig über das Jahr verteilt über 190 Präsenzveranstaltungen im gesamten Bundesgebiet und zusätzlich 70 Online-Seminare statt. Die Weiterbildungen richten sich an verantwortliche und haustechnische Mitarbeiter bei Planern, Errichtern und Betreibern von Gebäuden sowie Behörden und im Facility Management.

Ergänzt wird das Programm erstmalig um das Thema „Brandschutzhelfer“. Neben einer theoretischen Schulung zur Ausbildung zum Brandschutzhelfer und Evakuierungshelfer nach DGUV 205-023 erlernen die Seminarteilnehmer im praktischen Teil die Handhabung und Funktion sowie die Auslösemechanismen von Feuerlöscheinrichtungen. Löschtaktik und eigene Grenzen der Brandbekämpfung wie Situationseinschätzung und Vorgehensweise werden ebenso geschult wie die Durchführung einer realitätsnahen Übung mit Übungsfeuerlöschern an einer gasbefeuerten Brandsimulationsanlage.

Zudem ist das Programm um das Seminar „Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel – Prüfung nach DIN VDE 0701-0702“ erweitert worden. Die Teilnehmer erlernen Prüfmethoden, die Auswahl passender Prüfgeräte sowie den Prüfablauf und -durchführung inklusive der Auswertung der Prüfergebnisse. Außerdem werden ihnen die gültigen rechtlichen Grundlagen und technischen Vorschriften vermittelt.

Eckart Roeder, Geschäftsführer der Deutschen Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit: „Zusätzlich zu den Präsenzveranstaltungen bieten wir nun dauerhaft auch Online-Seminare an, um flexibel auf die Corona-Lage reagieren zu können und Kunden mit wenig Zeit oder fernab der Ballungszentren erreichen zu können. Dennoch sind Präsenzveranstaltungen in zahlreichen Bereichen unabdingbar. Dabei handelt es sich beispielsweise um praxisorientierte Termine mit Schulungen an Geräten.“ Grundsätzlich gelten Präsenzveranstaltungen und Online-Seminare bei der DGWZ als gleichwertige Veranstaltungen. Die fachlichen Inhalte und das vermittelte Wissen sind identisch. Auch die schriftliche Prüfung, die Qualifikation und der erreichte Abschluss sind gleich.

Allen Präsenzveranstaltungen liegt ein geprüftes Hygienekonzept zugrunde. Dazu wird die Teilnehmerzahl einer Schulung üblicherweise verringert, damit die vorgeschriebenen Mindestabstände eingehalten werden können. Speisen und Getränke werden am Platz eingenommen, um den engen Kontakt zu anderen Menschen zu vermeiden. „Bei unseren Schulungen herrschen strenge Schutz- und Hygieneregeln, denn die Gesundheit hat bei uns obersten Stellenwert“, kommentiert Roeder.

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Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Ansprechpartner
Ilka Klein
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 120
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
Telefon  06172 98185-30
Telefax   06172 98185-99
presse@dgwz.de
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Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit hat das Seminarprogramm für 2021 vorgestellt. #Seminarprogramm #Fachkräfte #Seminare www.dgwz.de/neues-seminarprogramm-2021

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  • Pressemitteilung Nr. 2020-09 (PDF)
    DGWZ: Neues Seminarprogramm 2021
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  • Bildunterschrift: Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit hat das Seminarprogramm für 2021 vorgestellt.

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Brandschutz im Baudenkmal

Brandschutz im Baudenkmal

Ereignisse wie der Brand in der Herzogin Anna Amalia Bibliothek in Weimar im Jahr 2004, aber auch jüngere internationale Brandereignisse zeigen, dass ein wirksamer und risikogerechter Brandschutz im Interesse des Denkmalschutzes liegt. Werden Baudenkmäler modernisiert oder umgenutzt, ist es gängige Praxis, auch den Brandschutz auf den Prüfstand zu stellen. Damit die jeweiligen Schutzziele des Brandschutzes sowie der Denkmalpflege auch mit Blick auf die Verhältnismäßigkeit berücksichtigt werden können, ist ein individuelles und risikogerechtes Brandschutzkonzept mit gezielter Maßnahmendefinition erforderlich.

Häufige Herausforderungen bestehen darin, dass die historischen Bauarten einschließlich Materialisierung, die Ausgestaltung der Rettungswege und die Brandabschnitte nicht den aktuellen Anforderungen an einen risikogerechten Brandschutz genügen. Darüber hinaus gilt es, moderne Anforderungen an ein energieeffizientes Bauen, Arbeitsschutz und Barrierefreiheit sowie Interessen der Liegenschaftsbesitzer an eine Nutzung mit möglichst hoher Flexibilität als weitere Aspekte zu berücksichtigen.

Bei der Diskussion von Maßnahmen und deren Einfluss ist es allerdings häufig strittig, welcher Umfang das richtige Maß darstellt. Hier ist es notwendig, die erforderlichen Maßnahmen mit Blick auf die o. g. Schutzziele risikogerecht abzuleiten. Dabei sind die Erfüllung der Schutzziele des Brandschutzes auf der einen Seite als auch die Veränderung auf das Erscheinungsbild im Kontext der denkmalpflegerischen Schutzziele auf der anderen Seite gleichwertig zu berücksichtigen.

Zur Ableitung konkreter Maßnahmen ist eine Risikoanalyse sinnvoll wie sie z. B. im Arbeitsheft 13 „Brandschutz im Baudenkmal“ aufgeführt ist. Dieses ist von der Vereinigung der Landesdenkmalpfleger in der Bundesrepublik Deutschland herausgegeben und soll einen Leitfaden für ein denkmalschutzgerechtes und risikogerechtes Vorgehen bei der Planung und Ausführung von Brandschutzmaßnahmen liefern.

Autor: Dr. Matthias Siemon, Geschäftsführender Gesellschafter, Kasburg Siemon Ingenieure KIG

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Frische Luft im Aufzug

Frische Luft im Aufzug

Mit dem neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG) bekommt die Öffnung zur Rauchableitung und Belüftung von Aufzugschächten eine neue Bedeutung, denn beim Überprüfen der Gebäude-Luftdichtheit ist die Abdichtung dieser Öffnung während des Tests nicht mehr zulässig. Neben den hohen Wärmeenergieverlusten bergen damit nicht verschließbare Rauch- und Wärmeabzüge (RWA) das Risiko, den Dichtheits-Grenzwert zu verfehlen.

Beim Planen von Aufzügen und Treppenhäusern sind verschließbare RWAs eine Lösung, da diese nur im Bedarfsfall offenstehen. Diese sorgen auch dann für eine ausreichende Belüftung, wenn zum Beispiel aus brandschutztechnischer Betrachtung keine Rauchableitung ins Freie erforderlich sein sollte oder die Rauchableitung über die Öffnung im Treppenhaus realisiert werden soll und eine Lüftung ins Freie erforderlich ist. Gerade bei einer Störung der Aufzugsanlage mit darin eingeschlossenen Personen muss ein Luftaustausch zwischen Fahrkorb und Schacht stattfinden, sonst kommt es in kürzester Zeit zu einem ansteigenden CO2-Gehalt im Fahrkorb. Ohne eine Öffnung ins Freie, die durch ein entsprechendes System geöffnet wird, kann für Aufzugsnutzer eine gesundheitliche Gefahr bestehen.

Autor: Lars Walter-Sinsel, Geschäftsführer, B.A.S.E Gebäudetechnik GmbH

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Brandschutz im Kleinbetrieb

Brandschutz im Kleinbetrieb

Die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) informiert in der Arbeitssicherheitsinformation ASI 9.30 über Brandschutz in Kleinbetrieben. Diese enthält auch eine Mustercheckliste für eine Brandverhütungsschau.

Die Arbeitssicherheitsinformation ASI 9.30 „Brandschutz im Kleinbetrieb“ erklärt Grundlagen zu Bränden sowie zum vorbeugenden Brandschutz. Außerdem werden Hinweise und Maßnahmen zum baulichen, anlagentechnischen und organisatorischen Brandschutz, z.B. zu Flucht- und Rettungswegen, gegeben. Auch die Brandklassen sowie die Brandbekämpfung werden erläutert. In der Broschüre findet sich außerdem eine Mustercheckliste für eine Brandverhütungsschau. Diese Liste ist jedoch nicht abschließend und muss auf die Gegebenheiten des jeweiligen Betriebes angepasst und ergänzt werden. Eine solche Überprüfung sollte in regelmäßigen Abständen durchgeführt werden.

ASI 9.30 "Brandschutz im Kleinbetrieb"

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Leben retten mit Rauchschutz-Druckanlagen

Rauchschutz-Druckanlagen (RDA) stellen lebensrettende Funktionen sicher. Bei Ausbruch von Feuer und Rauch in Gebäuden sichern diese Anlagen durch Überdruck und Durchströmung die Rauchfreihaltung der Flucht- und Rettungswege zur Eigenrettung von Personen. Mit RDA ausgestattete Feuerwehraufzüge ermöglichen der Feuerwehr einen rauchfreien Rettungs- und Löschangriff bis in die Brandetage. Die intelligenten Systeme müssen den individuellen Anforderungen moderner Gebäude gerecht werden. Zugleich müssen sie in der Lage sein, mit den thermischen Effekten und Windlasten bei hohen Gebäuden umzugehen. Bei der Auslegung solcher Systeme sind von der Planung bis zur Abnahme die jeweiligen Landesbauordnungen, Verwaltungsvorschriften Technische Baubestimmungen (VVTB) sowie weitere Normen und Richtlinien zu berücksichtigen. Dabei sollte die schutzziel-orientierte Umsetzung und die funktionale Sicherheit des Systems im Fokus der Beteiligten stehen. Gerade die funktionale Sicherheit einer RDA ist oftmals ein Diskussionspunkt. Hier gibt es verschiedene Lösungen, um eine hohe Verfügbarkeit des Systems sicherzustellen.

Autor: Christoph Sommer, Geschäftsführer, GBS-Consulting GmbH, Frankfurt am Main

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FeuerTrutz-Logo - Brandschutz Messe Kongress Nürnberg

FeuerTrutz 2020 in Nürnberg

Die FeuerTrutz Brandschutz-Messe und Kongress findet vom 24. bis 25. Juni 2020 in Nürnberg statt. Schwerpunkt der Veranstaltung ist der bauliche, anlagentechnische, vorbeugende und organisatorische Brandschutz.

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