Schlagwortarchiv für: Brandschutz

Zehn Jahre Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit

Zehnjähriges Jubiläum der DGWZ

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2023-05 vom 6. Februar 2023

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) feiert ihr zehnjähriges Jubiläum. Sie wurde am 4. Februar 2013 in Bad Homburg in der Villa Hammelmann gegründet und hat seitdem dort ihren Firmensitz. Die DGWZ fördert seit zehn Jahren unverändert die branchenübergreifende wirtschaftliche Zusammenarbeit und die ausgewogene Interessenvertretung von Unternehmen in Deutschland mit der Durchführung von bundesweiten Seminaren, Veröffentlichung von Publikationen, Zertifizierungen von Personen und Unternehmen und organisiert geführte Messerundgänge. Fachliche Schwerpunkte sind die Technische Gebäudeausrüstung (TGA) und Betriebssicherheit.

Die Veranstaltung der ersten Stunde war ein Seminar zur neuen Honorarverordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Es folgte eine Seminarreihe zur Sicherheitsbeleuchtung und Notstromversorgung, die bis heute erfolgreich regelmäßig durchgeführt wird. Aufgrund der hohen Nachfrage in den vergangenen Jahren konnte das Themenspektrum kontinuierlich erweitert werden, so dass das Angebot in 2023 mehr als 320 Online- und Präsenzseminare rund um Planung, Errichtung, Betrieb und Instandhaltung von Technischer Gebäudeausrüstung, Betriebssicherheit, Arbeitsschutz und Brandschutz umfasst. Zudem fanden auf der Light + Building 2014 die ersten Messerundgänge statt. In 2015 wurde die erste Ausgabe des Planerbriefs, dem Newsletter der DGWZ, veröffentlicht, der inzwischen in der 40. Ausgabe erscheint. Darüber hinaus hat die DGWZ ein enges Partnernetzwerk, bestehend aus der Allianz für Cyber-Sicherheit des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), dem Bundesverband mittelständische Wirtschaft e.V. (BVMW), dem DIN e.V. sowie dem Börsenverein des Deutschen Buchhandels e.V., auf- und ausgebaut. Zudem arbeitet die DGWZ aktiv an Normen mit und setzt sich für die Einhaltung der Qualitätsstandards ein.

Die bisherige Entwicklung lässt Geschäftsführer Eckart Roeder positiv in die Zukunft blicken: „Der Bedarf nach vernetztem, neutralem Fachwissen wird aufgrund einer wachsenden Zahl von Normen und Gesetzen sowie erhöhten Sicherheitsbedürfnissen weiterhin steigen. Der intensive fachliche Austausch und die neutralen Weiterbildungsveranstaltungen werden insbesondere von industriellen Kunden, der öffentlichen Hand, Gebäudebetreibern, dem Handwerk, Architekten und Planern sowie von Facility Managern auch zukünftig stark nachgefragt werden.“ Der Themenumfang und die Anzahl der notwendigen Seminare für Fachkräfte wird in den nächsten Jahren weiter steigen, ist sich Roeder sicher.

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Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Ansprechpartner
Ilka Klein
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Louisenstraße 120
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DGWZ feiert zehnjähriges Jubiläum. www.dgwz.de/zehn-jahre-dgwz

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Zehn Jahre Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit

Bildquelle: DGWZ
Bildunterschrift: Die DGWZ feiert in 2023 ihr zehnjähriges Jubiläum.

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Neuer Norm-Entwurf zur DIN 14090 Flächen für die Feuerwehr auf Grundstücken

Norm-Entwurf DIN 14090 Flächen für die Feuerwehr

Für die Norm DIN 14090 „Flächen für die Feuerwehr auf Grundstücken“ wurde zum 1. November 2022 ein neuer Entwurf veröffentlicht. Die Überarbeitung der Vorgängerausgabe vom Mai 2003 war notwendig geworden, um den technischen Inhalt den veränderten Gegebenheiten anzupassen. Die Einspruchsfrist für den Norm-Entwurf endet am 21. Februar 2023.

Der Norminhalt wurde fachlich vollständig überarbeitet, wobei das Hubrettungsfahrzeug Drehleiter DLAK 23/12 nach DIN EN 14043:2014-04 „Hubrettungsfahrzeuge für die Feuerwehr – Drehleitern mit kombinierten Bewegungen (Automatik-Drehleitern) – Sicherheits- und Leistungsanforderungen sowie Prüfverfahren“ die Grundlage der Festlegungen ist. Zudem müssen zukünftig beispielsweise Zufahrten durch Hinweisschilder mit der Aufschrift „Feuerwehrzufahrt XX t“ und „Achslast max. XX t“ gekennzeichnet werden. Je nach Zufahrtssituation kann zudem ein Lageplanschild zur Orientierung erforderlich sein, damit die Gebäude eines Anwesens im Brandfall rasch erreicht werden können. In diesem Falle müssen auf dem Lageplan die Aufstellflächen und Feuerwehrzufahrten klar erkenntlich mit der Aufschrift „Flächen für die Feuerwehr“ dargestellt werden. Aufstell- und Bewegungsflächen müssen ebenso durch Hinweisschilder mit der Aufschrift „Fläche für die Feuerwehr XX t“ und „Achslast max. XX t“ gekennzeichnet werden.

Autor: Sebastian Gelfert, zertifizierter Fachplaner und Sachverständiger für Brandschutz und Dozent in den Bereichen baulicher, anlagentechnischer sowie organisatorischer Brandschutz

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Elektrische Schutzeinrichtungen

Elektrische Schutzeinrichtungen

Die aktualisierte Richtlinie VdS 2349-1:2022-11 (02) „Auswahl von Schutzeinrichtungen für den Brandschutz in elektrischen Anlagen“ gibt einen Überblick über verschiedene elektrische Schutzeinrichtungen zum Schutz vor Bränden in elektrischen Anlagen und deren Auswahl.

Im Dokument werden Schutzeinrichtungen beschrieben, die bei Überstrom, impedanzbehafteten Isolationsfehlern und Störlichtbögen beziehungsweise Fehlerlichtbögen schützen. Der Schutz gegen den elektrischen Schlag wird nicht betrachtet. Die Richtlinien enthalten Mindestanforderungen. Ihre Anwendung entbindet nicht von der Beachtung der gesetzlichen Forderungen, einschlägigen Normen oder sonstiger technischer Regeln. Die Richtlinie gilt für die Planung und Errichtung elektrischer Niederspannungsanlagen und richtet sich hauptsächlich an Planer und Errichter elektrischer Niederspannungsanlagen.

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DGWZ veröffentlicht Seminarprogramm 2023

Neues Seminarprogramm für 2023

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hat das Seminarprogramm für das Jahr 2023 veröffentlicht. Das Angebot umfasst mehr als 320 Online- und Präsenzseminare rund um Planung, Errichtung, Betrieb und Instandhaltung von Technischer Gebäudeausrüstung (TGA), Betriebssicherheit, Arbeitsschutz und Brandschutz.

Damit bietet die DGWZ bundesweit ein breites Spektrum an produkt- und herstellerneutralen Seminaren für Fachplaner, Architekten, Ingenieure, Errichter, Betreiber, Technische Leiter sowie Verantwortliche Personen und Fachkräfte von haustechnischen Abteilungen. Alle DGWZ-Seminare werden grundsätzlich als Präsenzveranstaltung und Online-Seminar angeboten. Im Falle einer Corona-Infektion wird Teilnehmern von Präsenzseminaren die Möglichkeit zum kostenfreien Stornieren eingeräumt. Präsenzveranstaltungen und Online-Seminare gelten bei der DGWZ als gleichwertige Veranstaltungen. Die fachlichen Inhalte und das vermittelte Wissen sind identisch. Auch die schriftliche Prüfung, die Qualifikation und der erreichte Abschluss sind gleich.

Autorin: Dr. Barbara Löchte, Marketing Kommunikation, Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)

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Neuer Norm-Entwurf zur DIN 14090 Flächen für die Feuerwehr auf Grundstücken

Neuer Norm-Entwurf zur DIN 14090 Flächen für die Feuerwehr auf Grundstücken

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2022-17 vom 16. November 2022

Für die Norm DIN 14090 „Flächen für die Feuerwehr auf Grundstücken“ wurde zum 1. November 2022 ein neuer Entwurf veröffentlicht. Darauf weist die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hin. Die Überarbeitung der Vorgängerausgabe vom Mai 2003 war notwendig geworden, um den technischen Inhalt den veränderten Gegebenheiten anzupassen. Die Einspruchsfrist für den Norm-Entwurf endet am 21. Februar 2023.

Der Norminhalt wurde fachlich vollständig überarbeitet, wobei das Hubrettungsfahrzeug Drehleiter DLAK 23/12 nach DIN EN 14043:2014-04 „Hubrettungsfahrzeuge für die Feuerwehr – Drehleitern mit kombinierten Bewegungen (Automatik-Drehleitern) – Sicherheits- und Leistungsanforderungen sowie Prüfverfahren“ die Grundlage der Festlegungen ist. Zudem wurden normative Verweisungen sowie der Norminhalt redaktionell überarbeitet. So müssen zukünftig beispielsweise Zufahrten durch Hinweisschilder mit der Aufschrift „Feuerwehrzufahrt XX t“ (XX als Platzhalter für die Angabe der Traglast) und „Achslast max. XX t“ (XX als Platzhalter für die Angabe der Achslast) gekennzeichnet werden. Je nach Zufahrtssituation kann zudem ein Lageplanschild zur Orientierung erforderlich sein (z. B. bei Universitäten, großen Betriebsgeländen o. Ä.), damit die Gebäude eines Anwesens im Brandfall rasch erreicht werden können. In diesem Falle müssen auf dem Lageplan die Aufstellflächen und Feuerwehrzufahrten klar erkenntlich mit der Aufschrift „Flächen für die Feuerwehr“ dargestellt werden (Zufahrten schwarz markiert und Anstellflächen rot). Aufstell- und Bewegungsflächen müssen ebenso durch Hinweisschilder mit der Aufschrift „Fläche für die Feuerwehr XX t“ (XX als Platzhalter für die Angabe der Traglast) und „Achslast max. XX t“ (XX als Platzhalter für die Angabe der Achslast) gekennzeichnet werden. Außerdem muss die Aufstellfläche mindestens eine Breite von 5,5 Meter und eine Länge von 11 Meter umfassen und gleichzeitig gewährleisten, dass alle Anleiterpunkte von dort problemlos zu erreichen sind.

Die DIN 14090:2022-11 – Entwurf legt Begriffe, Maße und Anforderungen für die im Baurecht geforderten Flächen auf dem Grundstück fest, die für die Rettung von Menschen und die Durchführung wirksamer Löscharbeiten notwendig sind. Die Norm enthält dafür die notwendigen Anforderungen an die Ausführung von Flächen für die Feuerwehr auf Grundstücken. Es ist inhaltlich auch auf Flächen für die Feuerwehr im öffentlichen Bereich übertragbar und ist in Verbindung mit den Normen für Hubrettungsfahrzeuge, insbesondere Hubarbeitsbühnen nach DIN EN 1777 beziehungsweise DIN 14701-1 sowie Drehleitern nach DIN EN 14043 und DIN EN 14044 anzuwenden. Insbesondere sind in diesen Dokumenten Anforderungen an die Ausführung und Beschaffenheit von Zugängen, Zufahrten, Aufstellflächen, Bewegungsflächen und Darstellung der Flächen (zum Beispiel in Plänen) festgelegt.

„Im Brandfall ist es nicht nur wichtig, möglichst schnell die Feuerwehr zu rufen, sondern auch die Befahrbarkeit der Flächen für Feuerwehrfahrzeuge zu garantieren. Versperrte, zu schmale oder gewichtsunbeständige Einfahrten dürfen kein Hinderungsgrund für einen Feuerwehreinsatz sein. Jedes Unternehmen benötigt derartige Anfahrtswege und Feuerwehrflächen und hat die Aufgabe, diese Flächen für die Feuerwehr gemäß DIN 14090 zu planen und umzusetzen“, kommentiert Sebastian Gelfert, zertifizierter Fachplaner und Sachverständiger für Brandschutz und Dozent in den Bereichen baulicher, anlagentechnischer sowie organisatorischer Brandschutz.

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Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Ansprechpartner
Ilka Klein
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Neuer Norm-Entwurf DIN 14090:2022-11 „Flächen für die Feuerwehr auf Grundstücken“ veröffentlicht. #DIN14090 #Feuerwehr #Brandschutz #Normen www.dgwz.de/normentwurf-din-14090-flaechen-feuerwehr

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Neuer Norm-Entwurf zur DIN 14090 Flächen für die Feuerwehr auf Grundstücken

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Bildunterschrift: Für die Norm DIN 14090 „Flächen für die Feuerwehr auf Grundstücken“ wurde zum 1. November 2022 ein neuer Entwurf veröffentlicht.

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www.dgwz.de/normen/din-14090-flaechen-feuerwehr

DGWZ veröffentlicht Seminarprogramm 2023.

DGWZ veröffentlicht Seminarprogramm 2023

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2022-16 vom 1. November 2022

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hat das Seminarprogramm für das Jahr 2023 veröffentlicht. Das Angebot umfasst mehr als 320 Online- und Präsenzseminare rund um Planung, Errichtung, Betrieb und Instandhaltung von Technischer Gebäudeausrüstung (TGA), Betriebssicherheit, Arbeitsschutz und Brandschutz. Damit bietet die DGWZ bundesweit ein breites Spektrum an produkt- und herstellerneutralen Seminaren für Fachplaner, Architekten, Ingenieure, Errichter, Betreiber, Technische Leiter sowie Verantwortliche Personen und Fachkräfte von haustechnischen Abteilungen.

„Vor dem Hintergrund von Digitalisierung, Strukturwandel und Fachkräftemangel schaffen Betriebe nur mit regelmäßiger Fort- und Weiterbildung ihrer Mitarbeiter zukunftssichere Perspektiven“, ist Eckart Roeder, Geschäftsführer der DGWZ, überzeugt. Qualifikationen eröffnen nicht nur jungen Menschen den Einstieg in das Berufsleben, sondern gerade Berufserfahrene oder Quereinsteiger finden über Weiterbildungen den Zugang zu einer neuen beruflichen Tätigkeit zum Beispiel als Fachkraft.

Alle DGWZ-Seminare werden grundsätzlich als Präsenzveranstaltung und Online-Seminar angeboten. Im Falle einer Corona-Infektion wird Teilnehmern von Präsenzseminaren die Möglichkeit zum kostenfreien Stornieren eingeräumt. Präsenzveranstaltungen und Online-Seminare gelten bei der DGWZ als gleichwertige Veranstaltungen. Die fachlichen Inhalte und das vermittelte Wissen sind identisch. Auch die schriftliche Prüfung, die Qualifikation und der erreichte Abschluss sind gleich.

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Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

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DGWZ veröffentlicht Seminarprogramm 2023. #Seminare #TGA #Brandschutz www.dgwz.de/seminarprogramm-2023

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DGWZ veröffentlicht Seminarprogramm 2023

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Bildunterschrift: DGWZ veröffentlicht neues Seminarprogramm für 2023.

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Neu: VDMA Einheitsblatt 24000 zu Funktionsprüfungen von Brandschutzklappen

Neu: VDMA-Einheitsblatt 24000 zu Funktionsprüfungen von Brandschutzklappen

Das VDMA-Einheitsblatt 24000 „Funktionsprüfungen von Brandschutzklappen nach DIN EN 15650“ wurde vom Arbeitskreis Brandschutz und Entrauchung erstellt und ist im September 2022 veröffentlicht worden. Es gilt für Brandschutzklappen nach der harmonisierten Produktnorm DIN EN 15650 mit Leistungserklärung und CE-Kennzeichnung, die in raumlufttechnischen Anlagen eingesetzt werden. Im Einheitsblatt werden die unterschiedlichen Anforderungen für Funktionsprüfungen von Brandschutzklappen nach DIN EN 15650 insbesondere für Deutschland aufgezeigt und damit einheitlich festgelegt.

Neu: VDMA Einheitsblatt 24000 zu Funktionsprüfungen von Brandschutzklappen

Dieses Einheitsblatt richtet sich an Eigentümer, Betreiber, Errichter, Bauleiter, Wartungsfirmen, Prüfsachverständiger, Planer und Hersteller. Sie erhalten damit eine Übersicht der notwendigen gesetzlichen Funktionsprüfungen an Brandschutzklappen. Darüber hinaus werden Angaben zur Durchführung und zu den Intervallen gemacht. Vereinzelte Kapitel verweisen durch Anmerkungen auch auf Brandschutzklappen mit nationalem Verwendbarkeitsnachweis. 

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PV-Anlagen schützen

Photovoltaik-Anlagen schützen

Photovoltaik-Anlagen (PV) sind aufgrund ihrer häufig exponierten Lage, beispielsweise auf dem Dach, durch Blitzeinschlag brandgefährdet. Umso wichtiger ist daher der Brandschutz von PV-Anlagen. Insbesondere bei öffentlichen Gebäuden müssen dabei nicht nur das bestehende Brandschutzkonzept des Gebäudes, sondern auch zahlreiche Richtlinien beachtet werden.

So legen die Landesbauordnungen klar fest: Brennbare PV-Leitungen dürfen ohne brandschutztechnische Maßnahmen nicht über Brandwände geführt werden. Im Brandfall würden sie das Feuer ansonsten bis auf die angrenzende Dachfläche führen. Dennoch sind Fälle denkbar, in denen sich die Führung brennender Leitungen über Brandwände nicht verhindern lässt. Dann müssen die Leitungen unbedingt geschützt verlegt werden. Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) und der Arbeitskreis Maschinen- und Elektrotechnik staatlicher und kommunaler Verwaltung (AMEV) haben dazu zwei mögliche Lösungen festgelegt: Die PV-Leitungen können in robusten Edelstahlkanälen verlegt werden oder die Leitungsbündel können mit witterungsbeständigen Kabelbandagen umhüllt werden.

Beide Lösungen entsprechen den Vorgaben. Die Kabelbandagen sind schwer entflammbar, aber dennoch brennbar. Die Verlegung der PV-Leitungen in Edelstahlkanälen ist näher an den Bauordnungen, da sie formstabil und nicht brennbar sind

Autorin: Julia Belz, Marketing Redakteurin, OBO Bettermann Holding GmbH & Co KG

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DGUV Information 205-040 Wiederkehrende Prüffristen im Brandschutz

Prüffristen im betrieblichen Brandschutz

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. hat im Juni 2022 die DGUV Information 205-040 „Wiederkehrende Prüffristen im Brandschutz“ veröffentlicht. Um die dauerhafte Funktion von Brandschutzeinrichtungen zu gewährleisten, wird ihre wiederkehrende Prüfung und Instandhaltung in zahlreichen Gesetzen, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, Technischen Regeln, DGUV Regeln und Informationen, anerkannten Regeln der Technik und Richtlinien der Sachversicherer gefordert. Darüber hinaus sind baurechtliche Auflagen/Einzelforderungen für Prüfungen aus dem Baugenehmigungsverfahren für das jeweilige Objekt zu beachten.

Die DGUV Information zu Prüffristen im Brandschutz führt die unterschiedlichen rechtlichen Anforderungen zusammen und unterstützt damit die Verantwortlichen für den sicheren Betrieb von Brandschutzeinrichtungen bei der Festlegung des Prüfumfangs, der prüfenden Person sowie der Prüffrist. In der Broschüre werden die Rechtsgebiete für die Prüfung und Instandhaltung von Brandschutzeinrichtungen erläutert und die in diesem Zusammenhang häufig verwendeten Begriffe definiert.

Die Fristen für die Prüfung organisatorischer Maßnahmen und für die Prüfung und Instandhaltung der jeweiligen Brandschutzeinrichtungen werden in folgenden externen Dokumenten abgebildet:

  • Löschanlagen
  • Brandvermeidungsanlagen
  • Brandbekämpfungseinrichtungen
  • Feuerlöscheinrichtungen
  • Branderkennungsanlagen
  • Rauch- und Feuerschutzabschlüsse
  • Rauch- und Wärmeabzugsanlagen
  • Organisatorische Maßnahmen

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Brandschutz für Pflegeeinrichtungen und Krankenhäuser

Brandschutz für Pflegeeinrichtungen und Krankenhäuser

Das Whitepaper „Anlagentechnischer Brandschutz für Pflegeeinrichtungen und Krankenhäuser“ zeigt, welche Detektions- und Alarmierungslösungen sich für unterschiedliche Nutzungskonzepte eignen. Auch die geltenden normativen und gesetzlichen Grundlagen werden hier erläutert.

Gerade in Kliniken oder Pflegeeinrichtungen befinden sich viele hilfsbedürftige und zum Großteil alte Menschen auf relativ geringem Raum. Das Risiko, dass Bewohner oder Patienten eine Evakuierungsmaßnahme nicht ohne Folgeschäden überstehen, ist groß. Dass viele von ihnen zudem nicht selbstrettungsfähig sind, stellt hohe Anforderungen an den Brandschutz. Daher stehen beim anlagentechnischen Brandschutz der Personenschutz sowie die Aufrechterhaltung der Kritischen Infrastruktur, wie zum Beispiel der eines Krankenhauses, im Mittelpunkt.

Um ausreichend Zeit für die Personenrettung zu gewinnen, ist es in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen deshalb elementar, Entstehungsbrände zuverlässig so früh wie möglich zu erkennen und zu melden. Gleichzeitig muss jedoch die Anzahl von Täuschungsalarmen auf ein absolutes Minimum reduziert werden. Nicht nur, um Störungen im Betriebsablauf zu verhindern, sondern auch, weil ein Alarm demente oder schwerkranke Menschen in Stresssituationen versetzt.

Das Whitepaper zum anlagentechnischen Brandschutz für Pflegeeinrichtungen und Krankenhäuser wurde von der Firma Hekatron herausgegeben und steht zum kostenlosen Download zur Verfügung.

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Fachkfraft für Rauchmelder / Rauchwarnmelder nach DIN 14676

Rauchwarnmelder – Übersicht und Informationen

Übersicht Rauchwarnmelder

Rauchmelder / Rauchwarnmelder / Heimrauchmelder / Brandmelder

Rauchwarnmelder (auch: Heimrauchmelder) dienen dem Personenschutz im Brandfall. Sie erkennen einen Brand im frühen Stadium und lösen Alarm aus, damit sich Personen rechtzeitig in Sicherheit bringen und Maßnahmen zur Brandbekämpfung eingeleitet werden können. Rauchwarnmelder sind für die Verwendung in Wohnungen und Wohnhäusern vorgesehen und sind in den meisten Bundesländern durch die Landesbauordnungen vorgeschrieben. Rauchwarnmelder haben im Unterschied zu Rauchmeldern eine eingebaute Sirene und Batterien und können damit selbständig alarmieren.

Rauchmelder hingegeben sind an eine Brandmeldeanlage (BMA) angeschlossen und lösen darüber definierte Notfallmaßnahmen aus. In Sonderbauvorschriften sind Brandmeldeanlagen mit einer Aufschaltung auf die Feuerwehr meistens für besonders gefährdete Gebäude vorgeschrieben (Flughäfen, Bahnhöfe, Universitäten, Schulen, Firmengebäude, Fabrikhallen, Altenwohnheime, Krankenhäuser).

Für Rauchwarnmelder sind die Anforderungen, Prüfverfahren und Leistungskriterien in der europäischen Produktnorm bzw. Gerätenorm DIN EN 14604 festgelegt. In der Anwendungsnorm DIN 14676 ist die Zertifizierung der Geräte nach DIN EN 14604 vorgeschrieben und der Einbau, Betrieb und die Instandhaltung geregelt.

Normen

Richtlinien

Hersteller und Anbieter

Weitere Informationen

 Stichworte

  • Rauchmelder, Rauchwarnmelder, Brandmelder, Heimrauchmelder
  • Geprüfte Fachkraft, Kompetenznachweis, Zertifizierung
  • Planung, Projektierung, Installation, Montage, Instandhaltung, Wartung, Prüfung
  • DIN 14676, DIN EN 14694, VdS 3515
  • Rauchmelder retten Leben

Rauchwarnmelder

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