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DGWZ veröffentlicht Seminarprogramm 2023.

DGWZ veröffentlicht Seminarprogramm 2023

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2022-16 vom 1. November 2022

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hat das Seminarprogramm für das Jahr 2023 veröffentlicht. Das Angebot umfasst mehr als 320 Online- und Präsenzseminare rund um Planung, Errichtung, Betrieb und Instandhaltung von Technischer Gebäudeausrüstung (TGA), Betriebssicherheit, Arbeitsschutz und Brandschutz. Damit bietet die DGWZ bundesweit ein breites Spektrum an produkt- und herstellerneutralen Seminaren für Fachplaner, Architekten, Ingenieure, Errichter, Betreiber, Technische Leiter sowie Verantwortliche Personen und Fachkräfte von haustechnischen Abteilungen.

„Vor dem Hintergrund von Digitalisierung, Strukturwandel und Fachkräftemangel schaffen Betriebe nur mit regelmäßiger Fort- und Weiterbildung ihrer Mitarbeiter zukunftssichere Perspektiven“, ist Eckart Roeder, Geschäftsführer der DGWZ, überzeugt. Qualifikationen eröffnen nicht nur jungen Menschen den Einstieg in das Berufsleben, sondern gerade Berufserfahrene oder Quereinsteiger finden über Weiterbildungen den Zugang zu einer neuen beruflichen Tätigkeit zum Beispiel als Fachkraft.

Alle DGWZ-Seminare werden grundsätzlich als Präsenzveranstaltung und Online-Seminar angeboten. Im Falle einer Corona-Infektion wird Teilnehmern von Präsenzseminaren die Möglichkeit zum kostenfreien Stornieren eingeräumt. Präsenzveranstaltungen und Online-Seminare gelten bei der DGWZ als gleichwertige Veranstaltungen. Die fachlichen Inhalte und das vermittelte Wissen sind identisch. Auch die schriftliche Prüfung, die Qualifikation und der erreichte Abschluss sind gleich.

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Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Ansprechpartner
Dr. Barbara Löchte
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 120
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
Telefon  06172 98185-30
Telefax   06172 98185-99
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DGWZ veröffentlicht Seminarprogramm 2023. #Seminare #TGA #Brandschutz www.dgwz.de/seminarprogramm-2023

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DGWZ veröffentlicht Seminarprogramm 2023

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Bildunterschrift: DGWZ veröffentlicht neues Seminarprogramm für 2023.

Weiterführende Informationen

Aktualisiertes Merkblatt VdS 2091 zu Sprinkleranlagen

Merkblatt VdS 2091 für Sprinkleranlagen

Wie jede technische Anlage unterliegen auch Brandschutzanlagen der Abnutzung und Alterung, zum Beispiel durch Verschleiß oder Korrosion. Dadurch wird die Funktionsbereitschaft dieser Anlagen gefährdet. Es gilt, vor dem Ernstfall ein mögliches Versagen festzustellen und zu beseitigen und so die Betriebssicherheit und die ständige Verfügbarkeit der Anlagen zu bewahren. Dazu dient die anlagentechnische Instandhaltung, das heißt die Kontrolle und Wartung von Brandschutzanlagen.

Das aktualisierte Merkblatt VdS 2091:2022-03 (09) „Erhaltung der Betriebsbereitschaft von Wasserlöschanlagen – Sprinkleranlagen“ beschreibt, welche Maßnahmen an den Anlagen mindestens ausgeführt werden müssen, um sie hoch verfügbar zu halten und wer für die Ausführung verantwortlich ist. Erhältlich ist das Merkblatt im Webshop der VdS Schadenverhütung GmbH. Der Abruf eines Einzelexemplars kostet 10,50 Euro.

Weitere Informationen

Seminarprogramm 2022 veröffentlicht

DGWZ-Seminarprogramm 2022 veröffentlicht

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2021-16 vom 15. Dezember 2021

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hat ihr Seminarprogramm für das Jahr 2022 veröffentlicht. Zu den Themen Technische Gebäudeausrüstung, Brandschutz, Betriebssicherheit, Betreiberverantwortung und Arbeitsschutz finden mehr als 255 Präsenzveranstaltungen im gesamten Bundesgebiet und zusätzlich rund 100 Online-Seminare statt. Die Weiterbildungen richten sich an Planer, Errichter, Betreiber von Gebäuden und die Öffentliche Hand sowie an Facility Manager und Mitarbeiter haustechnischer Abteilungen.

Bei allen Seminaren bietet die DGWZ größtmögliche Flexibilität und Sicherheit. Alle Seminare finden als Präsenzveranstaltung und Online-Seminar statt. Das trifft nicht für praxisorientierte Themen, die zum Beispiel Schulungen an Geräten beinhalten, zu. Diese werden auch weiterhin ausschließlich als Präsenzseminar angeboten, sofern es die pandemische Lage zulässt. Abhängig von den aktuell geltenden Corona-Bestimmungen zum Veranstaltungstermin haben Teilnehmer von Präsenzseminaren die Möglichkeit zum kostenfreien Stornieren. Bei allen Schulungen herrschen strenge Schutz- und Hygieneregeln, denn die Gesundheit der Teilnehmer und Referenten hat höchste Priorität. Grundsätzlich gelten Präsenzveranstaltungen und Online-Seminare bei der DGWZ als gleichwertige Veranstaltungen. Die fachlichen Inhalte und das vermittelte Wissen sind identisch. Auch die schriftliche Prüfung, die Qualifikation und der erreichte Abschluss sind gleich.

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Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

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DGWZ-Seminarprogramm 2022 veröffentlicht

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Bildunterschrift: Das DGWZ-Seminarprogramm für 2022 ist erschienen.

Weiterführende Informationen
www.dgwz.de/seminare

Seminarprogramm 2022 veröffentlicht

Seminarprogramm 2022 veröffentlicht

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit hat ihr Seminarprogramm für 2022 präsentiert. Zu einem breiten Themenspektrum der Technischen Gebäudeausrüstung, dem Brand- und Arbeitsschutz sowie der Betriebssicherheit und Betreiberverantwortung finden mehr als 255 Präsenzveranstaltungen im gesamten Bundesgebiet und zusätzlich rund 100 Online-Seminare statt.

Die Weiterbildungen richten sich an Planer, Errichter, Betreiber von Gebäuden und die Öffentliche Hand sowie an Facility Manager und Mitarbeiter haustechnischer Abteilungen. Bei allen Seminaren bietet die DGWZ größtmögliche Flexibilität und Sicherheit. Interessierte Teilnehmer können entscheiden, ob sie sich online oder vor Ort in einer Präsenzveranstaltung weiterbilden möchten. Bei allen Schulungen herrschen strenge Schutz- und Hygieneregeln, denn die Gesundheit der Teilnehmer hat höchste Priorität. Grundsätzlich gelten Präsenzveranstaltungen und Online-Seminare bei der DGWZ als gleichwertige Veranstaltungen. Die fachlichen Inhalte und das vermittelte Wissen sind identisch. Auch die schriftliche Prüfung, die Qualifikation und der erreichte Abschluss sind gleich.

Autorin: Dr. Barbara Löchte, Marketing Kommunikation, Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit

Weitere Informationen

DGWZ stellt Seminarprogramm 2021/2022 vor

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2021-13 vom 25. August 2021

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hat das Seminarprogramm für das zweite Halbjahr 2021 und das erste Halbjahr 2022 veröffentlicht. Zu den Themen Technische Gebäudeausrüstung, Betriebssicherheit, Brandschutz und Betreiberverantwortung ergänzt das Fachgebiet Arbeitsschutz das Programm. In diesem Zeitraum finden regelmäßig mehr als 240 Präsenzveranstaltungen im gesamten Bundesgebiet und zusätzlich 90 Online-Seminare statt. Die Weiterbildungen richten sich an Planer, Errichter, Betreiber von Gebäuden und die Öffentliche Hand sowie an Facility Manager und Mitarbeiter haustechnischer Abteilungen.

Im neuen Themenbereich Arbeitsschutz vermitteln zwei Seminare die Sachkunde, die zur regelmäßigen Prüfung von Arbeitsmitteln erforderlich ist. Das Seminar „Leitern, Tritte, Fahrgerüste – Befähigte Person zur Prüfung“ vermittelt den Teilnehmern die notwendigen rechtlichen Grundlagen und das Fachwissen über Bauarten und Kennzeichnung, Einsatzmöglichkeiten, Gefährdungsbeurteilung und Dokumentationspflichten. Das Seminar „Regalanlagen – Befähigte Person zur Prüfung nach DIN EN 15635“ schult Fachkräfte, damit sie die Prüfungen selbständig durchführen dürfen. Es richtet sich an das Personal aus der Lagerverwaltung und Logistik, Haustechniker, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragte, Mitarbeiter aus Wartung, Instandhaltung, Konstruktion und Montage von Regalen.

Die DGWZ bietet die Seminare in der Regel als Präsenzveranstaltungen und als interaktive Online-Seminare an. Beide Formate sind gleichwertig und vermitteln dieselben fachlichen Inhalte und die Qualifikation zur Durchführung der erforderlichen Arbeiten. Die erreichten Abschlüsse sind identisch.

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Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

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Dr. Barbara Löchte
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Neues DGWZ-Programm für 2021-2022 veröffentlicht

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Bildunterschrift: Die DGWZ hat das neue Seminarprogramm 2021/2022 veröffentlicht.

Weiterführende Informationen
www.dgwz.de/seminare

DGWZ: Neues Seminarprogramm 2021

DGWZ: Neues Seminarprogramm 2021

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2020-09 vom 16. Dezember 2020

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hat das Seminarprogramm für 2021 vorgestellt. Zu den Themen Technische Gebäudeausrüstung, Betriebssicherheit, Brandschutz und Betreiberverantwortung finden regelmäßig über das Jahr verteilt über 190 Präsenzveranstaltungen im gesamten Bundesgebiet und zusätzlich 70 Online-Seminare statt. Die Weiterbildungen richten sich an verantwortliche und haustechnische Mitarbeiter bei Planern, Errichtern und Betreibern von Gebäuden sowie Behörden und im Facility Management.

Ergänzt wird das Programm erstmalig um das Thema „Brandschutzhelfer“. Neben einer theoretischen Schulung zur Ausbildung zum Brandschutzhelfer und Evakuierungshelfer nach DGUV 205-023 erlernen die Seminarteilnehmer im praktischen Teil die Handhabung und Funktion sowie die Auslösemechanismen von Feuerlöscheinrichtungen. Löschtaktik und eigene Grenzen der Brandbekämpfung wie Situationseinschätzung und Vorgehensweise werden ebenso geschult wie die Durchführung einer realitätsnahen Übung mit Übungsfeuerlöschern an einer gasbefeuerten Brandsimulationsanlage.

Zudem ist das Programm um das Seminar „Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel – Prüfung nach DIN VDE 0701-0702“ erweitert worden. Die Teilnehmer erlernen Prüfmethoden, die Auswahl passender Prüfgeräte sowie den Prüfablauf und -durchführung inklusive der Auswertung der Prüfergebnisse. Außerdem werden ihnen die gültigen rechtlichen Grundlagen und technischen Vorschriften vermittelt.

Eckart Roeder, Geschäftsführer der Deutschen Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit: „Zusätzlich zu den Präsenzveranstaltungen bieten wir nun dauerhaft auch Online-Seminare an, um flexibel auf die Corona-Lage reagieren zu können und Kunden mit wenig Zeit oder fernab der Ballungszentren erreichen zu können. Dennoch sind Präsenzveranstaltungen in zahlreichen Bereichen unabdingbar. Dabei handelt es sich beispielsweise um praxisorientierte Termine mit Schulungen an Geräten.“ Grundsätzlich gelten Präsenzveranstaltungen und Online-Seminare bei der DGWZ als gleichwertige Veranstaltungen. Die fachlichen Inhalte und das vermittelte Wissen sind identisch. Auch die schriftliche Prüfung, die Qualifikation und der erreichte Abschluss sind gleich.

Allen Präsenzveranstaltungen liegt ein geprüftes Hygienekonzept zugrunde. Dazu wird die Teilnehmerzahl einer Schulung üblicherweise verringert, damit die vorgeschriebenen Mindestabstände eingehalten werden können. Speisen und Getränke werden am Platz eingenommen, um den engen Kontakt zu anderen Menschen zu vermeiden. „Bei unseren Schulungen herrschen strenge Schutz- und Hygieneregeln, denn die Gesundheit hat bei uns obersten Stellenwert“, kommentiert Roeder.

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Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Ansprechpartner
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Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 120
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Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit hat das Seminarprogramm für 2021 vorgestellt. #Seminarprogramm #Fachkräfte #Seminare www.dgwz.de/neues-seminarprogramm-2021

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www.dgwz.de/neues-seminarprogramm-2021

  • Pressemitteilung Nr. 2020-09 (PDF)
    DGWZ: Neues Seminarprogramm 2021
    Bild: Neues-Seminarprogramm-2021-Presse.jpg
  • Bildquelle: master1305 – stock.adobe.com
  • Bildunterschrift: Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit hat das Seminarprogramm für 2021 vorgestellt.

Weiterführende Informationen

Neue Themen im Seminarprogramm 2020

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit hat das Seminarprogramm für 2020 vorgestellt. Zu den Themen Technische Gebäudeausrüstung, Betriebssicherheit und Brandschutz finden regelmäßig über das Jahr verteilt über 100 Veranstaltungen im gesamten Bundesgebiet statt. Die Seminare richten sich an Planer, Errichter, Betreiber, Öffentliche Hand, Facility Manager und Mitarbeiter aus haustechnischen Abteilungen.

Das Programm ist um die Seminare „Wandhydranten“ und „Sprinkleranlagen“ erweitert worden. Die Seminare bilden zur Befähigten Person für Prüfung, Wartung und Instandhaltung aus und schulen die Rechtsgrundlagen, Rechte und Pflichten der Befähigten Person, Trinkwasserhygiene, Aufbau und Technik verschiedener Anlagen, benötigte Werkzeuge und Prüfmittel sowie die notwendige Dokumentation zur Erfüllung der Betreiberpflichten.

Ergänzt wird das Programm um das Thema „Brandschutz-Grundlagen“ zur Vermittlung des Verständnisses, das für alle Maßnahmen des vorbeugenden, organisatorischen und anlagentechnischen Brandschutzes benötigt wird und Voraussetzung für fortgeschrittene Bildungsmaßnahmen im Brandschutz ist.

Autor: Dr. Barbara Löchte, Marketing Kommunikation, Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit

Weitere Informationen:

Neue TRBS 1111 für Gefährdungsbeurteilung

Die überarbeitete Technische Regel für Betriebssicherheit TRBS 1111 vom März 2018 unterstützt den Arbeitgeber umfassend bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung nach § 3 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).

So ist die Gefährdungsbeurteilung von einer fachkundigen Person oder mittels kundiger Beratung durchzuführen. Dabei muss die Sicherheit der Beschäftigten auch im Gefahrenbereich des Arbeitsmittels gewährleistet werden und bei überwachungsbedürftigen Anlagen den Schutz dritter Personen (z. B. Kunden) im Gefahrenbereich berücksichtigen. Ebenso sind in die Beurteilung u.a. Gebrauchstauglichkeit, altersgerechte Gestaltung, physische und psychische Belastungen aufzunehmen.

Autor: Ute Wiese, Fachkraft für Arbeitssicherheit, CertLex AG

Weitere Informationen:

TRBS 3121 - Betrieb von Aufzugsanlagen

Neue TRBS 3121 Betrieb von Aufzügen

Seit Oktober 2018 regelt die neue Technische Regel für Betriebssicherheit TRBS 3121 die Pflichten des Arbeitgebers für den Betrieb von Aufzügen.

Weitere Informationen

Neue Betriebssicherheitsverordnung seit 1. Juni 2015 in Kraft

Die neue Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist seit dem 01.06.2015 in Kraft. Nachfolgend sind die wichtigsten Änderungen für Unternehmer und Arbeitgeber zusammengefasst:

Die notwendige Gefährdungsbeurteilung umfasst nicht nur das Arbeitsmittel selbst, sondern auch die Arbeitsumgebung und die Arbeitsgegenstände. Sie muss bereits vor dem Beschaffungsprozess begonnen und fachkundig durchgeführt werden, z.  B. durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit.

Erforderliche Instandhaltungsmaßnahmen müssen unverzüglich durchgeführt werden. Dabei ist eine Gefährdungsbeurteilung zugrunde zu legen, die die Ergreifung notwendiger Schutzmaßnahmen durch fachkundige Beschäftigte sicherstellt.

Fremdfirmen müssen vom Unternehmer vorher über Gefährdungen durch Arbeitsmittel und über besondere Verhaltensregeln im Betrieb informiert werden.Umgekehrt müssen Auftragnehmer über Gefährdungen, die durch ihre Arbeiten entstehen, den Auftraggeber und andere beteiligte Firmen informieren.

In Aufzügen muss bis spätestens 31.12.2020 ein wirksames, mit einer Notrufzentrale verbundenes Zweiwege-Kommunikationssystem montiert sein. Zu jeder Aufzugsanlage muss ein Notfallplan erstellt werden. Prüfungen erfolgen durch eine zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS).

Gefährdungsbeurteilung

Jetzt umfasst die Gefährdungsbeurteilung nicht nur die Gefährdungen bei der Verwendung des Arbeitsmittels durch das Arbeitsmittel selbst, sondern auch die Arbeitsumgebung und die Arbeitsgegenstände. Dabei sind vor allem folgende Kernpunkte zu berücksichtigen:

  • die Gebrauchstauglichkeit inkl. der ergonomischen, alters- und alternsgerechten Gestaltung
  • die sicherheitsrelevanten und ergonomischen Zusammenhänge zwischen Arbeitsplatz, Arbeitsmittel, Arbeitsverfahren, Arbeitsorganisation Arbeitsablauf, Arbeitszeit und Arbeitsaufgabe
  • die physischen und psychischen Belastungen der Beschäftigten bei der Verwendung von Arbeitsmitteln
  • vorhersehbare Betriebsstörungen und die Gefährdungen bei Maßnahmen zu deren Beseitigung Gefährdungsbeurteilung auch für alle überwachungsbedürftigen Anlagen, also auch für Anlagen, bei denen ausschließlich Dritte gefährdet sind.

Außerdem soll mit der Gefährdungsbeurteilung bereits vor dem Beschaffungsprozess – also schon in der Planung – begonnen werden. Die Gefährdungsbeurteilung muss fachkundig, zum Beispiel durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit und/oder den Betriebsarzt durchgeführt werden, wenn der Unternehmer nicht selber fachkundig ist.

Praktische Konsequenz: Die Gefährdungsbeurteilung ist nun viel umfassender definiert, als bisher. Sie beginnt jetzt schon bei der Beschaffung von Arbeitsmitteln für das Unternehmen. Achtung, das Vorhandensein eines CE-Zeichens reicht nicht mehr aus, denn der Hersteller des Arbeitsmittels kann nicht die Bedingungen im Betrieb kennen, die aber nun zu berücksichtigen sind. Denken Sie außerdem daran, dass bei der Verwendung von Arbeitsmitteln altersbedingt unterschiedliche Belastungen auftreten können. Das muss berücksichtigt werden, zum Beispiel durch die Bereitstellung altersvariabler Arbeitsmittel.

Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte müssen zukünftig noch mehr und früher in den Planungs- und Beschaffungsprozess für Arbeitsmittel eingebunden werden.

Instandhaltung

Der Unternehmer muss Instandhaltungsmaßnahmen treffen, die sicherstellen dass Arbeitsmittel während ihrer gesamten Verwendungsdauer den Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen entsprechen und sich in einem sicheren Zustand befinden.

Erforderliche Instandhaltungsmaßnahmen müssen unverzüglich durchgeführt werden. Dabei ist eine Gefährdungsbeurteilung zugrunde zu legen, die die Ergreifung notwendiger Schutzmaßnahmen durch fachkundige, beauftragte und unterwiesene Beschäftigten oder in gleicher Weise geeigneten Auftragnehmern sicherstellt.

Es muss eine verantwortliche Person für die Durchführung der erforderlichen Sicherungsmaßnahmen festgelegt werden. Werden bei Instandhaltungsmaßnahmen die für den Normalbetrieb getroffenen technischen Schutzmaßnahmen ganz oder teilweise außer Betrieb gesetzt oder müssen solche Arbeiten unter Gefährdung durch Energie durchgeführt werden, so ist die Sicherheit der Beschäftigten durch andere geeignete Maßnahmen sicher zu stellen.

Praktische Konsequenz: Vor jeder Instandhaltungsmaßnahme benötigen Sie eine Gefährdungsbeurteilung. Ohne die geht es nicht mehr. Eine unverzügliche Instandhaltung unter Leitung einer verantwortlichen Person ist Pflicht.

Betriebsstörungen

Unsichere Betriebszustände sind unzulässig und zu vermeiden. Das gilt besonders bei An- und Abfahr- sowie Erprobungsvorgängen. Geht das nicht, müssen Sie Maßnahmen zu deren Beherrschung zu treffen.

Beschäftigte und Dritte müssen bei einem Unfall oder Notfall unverzüglich gerettet und ärztlich versorgt werden können. Dazu sind geeignete Zugänge zu schaffen und ggf. Befestigungsmöglichkeiten für Rettungseinrichtungen vorzusehen. Sind spezielle Informationen über Maßnahmen bei Notfällen erforderlich, müssen diese auch Rettungsdiensten zur Verfügung stehen.

Müssen Sie bei Rüst-, Einrichtungs- und Erprobungsarbeiten oder ähnlichen Vorgängen, beispielsweise bei der Fehlersuche, die technischen Schutzmaßnahmen für den Normalbetrieb ganz oder teilweise außer Betrieb nehmen, oder müssen solche Arbeiten unter Gefährdung durch Energie durchgeführt werden, so müssen Sie die Sicherheit der Beschäftigten durch andere geeignete Maßnahme gewährleisten. Besonders sind dabei Gefahrenbereiche mit Zutrittsverbot abzugrenzen. Ist ein Aufenthalt im Gefahrenbereich erforderlich, müssen Sie die Sicherheit der Beschäftigten durch weitere Maßnahmen gewährleisten.

Praktische Konsequenz: Sie müssen mittels Gefährdungsbeurteilung Maßnahmen für Betriebsstörungen und besondere Betriebszustände festlegen und umsetzen. Der Dokumentationsaufwand wird höher werden.

Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber

Arbeiten dürfen nur durch betriebsfremde Personen (Fremdfirmen) ausgeführt werden, wenn diese über die nötige Fachkunde verfügen. Fremdfirmen müssen vom Unternehmer vorher über Gefährdungen durch Arbeitsmittel und über besondere Verhaltensregeln im Betrieb informiert werden. Auf der anderen Seite müssen die Auftragnehmer über Gefährdungen, die durch ihre Arbeiten entstehen, den Auftraggeber und andere beteiligte Firmen informieren. Diese gegenseitige Informationspflicht gilt auch, wenn mehrere Unternehmen in einem Betrieb arbeiten. In diesem Fall müssen sie sich auch gegenseitig über auftretende Gefährdungen informieren.

Bei der Gefährdungsbeurteilung und der Abstimmung von Schutzmaßnahmen müssen alle betroffenen Arbeitgeber zusammenarbeiten. Tritt eine zusätzliche Gefährdung für Beschäftigte anderer Arbeitgeber auf, ist für die Abstimmung der Schutzmaßnahmen eine, hinsichtlich der zu treffenden Schutzmaßnahmen weisungsbefugte, Person zu bestellen. Die Bestellung einer solchen Person entbindet die einzelnen Arbeitgeber aber nicht von ihren Pflichten.

Praktische Konsequenz: Der gegenseitigen Abstimmung und Dokumentation wird eine höhere Bedeutung zukommen, als oftmals bisher gelebt. Betriebsordnungen für Fremdfirmen werden zunehmend zum Alltag werden.

Neuregelung zu Aufzugsanlagen

Im Fahrkorb muss bis spätestens bis zum 31.12.20202 ein wirksames Zweiwege-Kommunikationssystem montiert sein, welches ständig eine Notrufzentrale erreichen kann.

Zu jeder Aufzugsanlage muss bis zum 31.05.2016 ein Notfallplan erstellt werden, der mindestens folgende Angaben enthält:

  • Standort der Anlage
  • Verantwortlicher Arbeitgeber
  • Personen, die Zugang zu der Anlage haben
  • Personen, die eine Befreiung eingeschlossener Personen vornehmen können
  • Kontaktdaten von Personen, die Erste Hilfe leisten können
  • Notbefreiungsanleitung für die Aufzugsanlage

Instandhaltungsarbeiten müssen anhand der Art und Intensität der Nutzung der Anlage festgelegt werden.

Mit dem Ziel der Sicherheit der Anlage bis zur nächsten Prüfung müssen diese durchgeführt werden. Dabei sind auch alle externen Sicherheitseinrichtungen zu betrachten. Prüfungen erfolgen durch eine zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS) und zwar

  • vor erstmaliger Inbetriebnahme
  • regelmäßig Wiederkehrend, längstens alle 2 Jahre (Hauptprüfung)
  • in der Mitte zwischen zwei Hauptprüfungen als Zwischenprüfung

dabei ist in der Aufzugskabine eine Prüfplakette anzubringen, aus der sich das Datum der nächsten Prüfung (Monat/Jahr) und die prüfende ZÜS ergeben.

Der Autor
Holger Kück ist Sicherheitsingenieur und Geschäftsführer von KUECK Industries Ltd.

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Schlagwortarchiv für: Betriebssicherheit

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