Schlagwortarchiv für: Betriebssicherheit

DGWZ bietet ab sofort Inhouse-Seminare an

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2026-03
vom 22. Januar 2026

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) bietet ihr gesamtes Seminarangebot mit Schwerpunkten auf der technischen Gebäudeausrüstung, Persönlichkeitsentwicklung sowie der Betriebs- und Arbeitssicherheit ab sofort auch als Inhouse-Seminare an.

Im Rahmen der Inhouse-Seminare übernimmt die DGWZ die fachliche und organisatorische Leitung, während die Auftraggeber über den Zeitpunkt, den Ort sowie die spezifischen inhaltlichen Schwerpunkte entscheiden. Die Inhalte werden dabei auf die jeweiligen betrieblichen Anforderungen und den Arbeitsalltag der Mitarbeiter abgestimmt.

Die Durchführung der Veranstaltungen orientiert sich an den etablierten Standards der DGWZ. Dies schließt die Bereitstellung von Fachreferenten, die Erarbeitung der Seminarunterlagen sowie die Ausstellung von Abschluss-Zertifikaten ein. Sofern gesetzliche Prüfungen für die Teilnehmer erforderlich sind, werden diese ebenfalls direkt am Schulungsort abgenommen. Die organisatorische Vorbereitung, die Abstimmung mit den Referenten sowie die Information der Teilnehmer vorab werden durch die DGWZ koordiniert.

Die Durchführung von Seminaren innerhalb des eigenen Betriebes wirkt sich auf die logistische Planung aus, da Reiseaufwand und Übernachtungskosten entfallen. Zudem ermöglicht dieses Format einen einheitlichen Wissensstand innerhalb einer Belegschaft oder Abteilung, da die Mitarbeiter die Lehrinhalte gemeinsam erarbeiten. Nach Abschluss des Seminars stellt die DGWZ zusätzliche Unterlagen zur Nachbereitung bereit, und die Referenten stehen für fachliche Rückfragen zur Verfügung.

Unternehmen haben die Möglichkeit, individuelle Anfragen zu spezifischen Themen oder aus dem bestehenden Portfolio zu stellen. Nach Übermittlung der Rahmendaten, wie der voraussichtlichen Teilnehmerzahl und dem gewünschten Zeitraum, erstellt die DGWZ ein entsprechendes Angebot. Weitere Informationen zu Inhouse-Seminaren der DGWZ finden Sie unter https://www.dgwz.de/inhouse. Als Ansprechpartner für die Abstimmung und Beratung steht Herr Johannes Dressler telefonisch unter 06172 98185-85 oder per E-Mail unter inhouse@dgwz.de zur Verfügung.

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Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Presse-Ansprechpartner
Sidney Grunenberg
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 12061348 Bad Homburg v. d. Höhe
Telefon  06172 98185-30
Telefax   06172 98185-99
presse@dgwz.de
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DGWZ bietet ab sofort Inhouse-Seminare an. www.dgwz.de/inhouse-seminare-pm

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DGWZ bietet ab sofort Inhouse-Seminare an

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Bildunterschrift: DGWZ bietet ab sofort Inhouse-Seminare an.

Weiterführende Informationen
www.dgwz.de/inhouse

Neues Seminarprogramm 2026

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hat das neue Seminarprogramm für 2026 veröffentlicht. Sie bietet bundesweit 450 Online- und Präsenz-Seminare rund um Planung, Errichtung, Betrieb und Instandhaltung von Technischer Gebäudeausrüstung (TGA), Betriebssicherheit, Arbeitsschutz und Brandschutz an. Zusätzlich umfasst das Programm zehn weitere Themen zur Persönlichkeitsentwicklung. Neu aufgenommen wurden die Seminare „Kipp- und Absetzbehälter – Befähigte Person zur Prüfung nach DGUV Information 214-016 und 214-017“, „Flurförderzeuge – Befähte Person zur Prüfung nach DGUV Vorschrift 68“ und „Fettabscheider – Sachkunde nach DIN 4040-100“. Die DGWZ bietet ein breites Spektrum produkt- und herstellerneutraler Seminare für Fachplaner, Architekten, Ingenieure, Errichter, Betreiber, Technische Leiter, verantwortliche Personen, Fachkräfte haustechnischer Abteilungen, Führungskräfte sowie Projektmanager und Mitarbeiter. Alle Seminare werden von qualifizierten Referenten mit Praxisbezug geleitet.

Autorin: Sidney Grunenberg, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit

Weitere Informationen

DGWZ veröffentlicht Seminarprogramm 2025/2026

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2025-22
vom 11. Juli 2025

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hat das neue Seminarprogramm für das Jahr 2025/2026 veröffentlicht. Das Seminarprogramm umfasst bundesweit über 330 Präsenzveranstaltungen und 210 Online-Seminare.

Das firmen- und produktneutrale Seminarangebot legt seinen Schwerpunkt auf Themen rund um Planung, Errichtung und Betrieb der Technischen Gebäudeausrüstung (TGA), Brandschutz, Betriebssicherheit und Arbeitsschutz. Neu hinzugekommen ist der Bereich Persönlichkeitsentwicklung mit Seminaren wie „Zeitmanagement und Selbstorganisation“, „Konfliktmanagement“ sowie „Führen ohne Vorgesetztenfunktion“.

Das Seminarangebot der DGWZ umfasst 41 Themen. Die Seminare werden sowohl als Präsenzveranstaltungen als auch als interaktive Online-Seminare live durchgeführt. Beide Formate sind gleichwertig und vermitteln dieselben fachlichen Inhalte und die Qualifikation zur Durchführung der erforderlichen Arbeiten. Die Weiterbildungen der DGWZ richten sich an Führungskräfte, Projektmanager, Selbstständige, Mitarbeiter, Planer, Errichter, Betreiber von Gebäuden, die Öffentliche Hand, Facility Manager, Verantwortliche Personen sowie Fachkräfte von haustechnischen Abteilungen. Die Seminare zur Persönlichkeitsentwicklung richten sich an alle Personen, die ihre berufliche Entwicklung aktiv vorantreiben möchten. Das aktuelle Seminarprogramm kann auf der Website www.dgwz.de/seminare abgerufen werden.

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Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Presse-Ansprechpartner
Sidney Grunenberg
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 120
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
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Telefax   06172 98185-99
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DGWZ veröffentlicht Seminarprogramm 2025/2026 für Technische Gebäudeausrüstung (TGA) und Persönlichkeitsentwicklung. www.dgwz.de/seminarprogramm-2025-2026-pm

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www.dgwz.de/ seminarprogramm-2025-2026-pm

Pressemitteilung: PM-2025-22-DGWZ-Seminarprogramm-2025-2026.pdf

DGWZ veröffentlicht Seminarprogramm 2025/2026

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Bildunterschrift: DGWZ veröffentlicht Seminarprogramm 2025/2026 für Technische Gebäudeausrüstung (TGA) und Persönlichkeitsentwicklung

Weiterführende Informationen
www.dgwz.de/seminare

Neues Seminarprogramm 2025/2026

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hat das neue Seminarprogramm für 2025/2026 veröffentlicht. Die DGWZ bietet bundesweit 328 Präsenz- und 211 Online-Seminare rund um Planung, Errichtung, Betrieb und Instandhaltung von Technischer Gebäudeausrüstung (TGA), Betriebssicherheit, Arbeitsschutz, Brandschutz sowie zum Thema Persönlichkeitsentwicklung an. Das Seminarprogramm umfasst damit 41 Seminarthemen. Neu aufgenommen wurden Seminare zur Persönlichkeitsentwicklung darunter unter anderem die Seminare „Zeitmanagement und Selbstorganisation“, „Konfliktmanagement“ und „Führen ohne Vorgesetztenfunktion“.

Die DGWZ bietet ein breites Spektrum an produkt- und herstellerneutralen Seminaren für Führungskräfte, Projektmanager, Selbstständige, Mitarbeiter, Fachplaner, Architekten, Ingenieure, Errichter, Betreiber, Technische Leiter sowie verantwortliche Personen und Fachkräfte von haustechnischen Abteilungen an. Alle Seminare werden von qualifizierten Referenten aus der Branche mit Praxisbezug und Schulungserfahrung geleitet.

Autorin: Sidney Grunenberg, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit

Weitere Informationen

DGWZ veröffentlicht Seminarprogramm 2025

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2025-01 vom 03. Januar 2025

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hat das neue Seminarprogramm für das Jahr 2025 veröffentlicht. Das Seminarprogramm umfasst bundesweit mehr als 230 Präsenzveranstaltungen und über 150 Online-Seminare. Den Schwerpunkt des firmen- und produktneutralen Seminarangebotes bilden Themen zu Planung, Errichtung und Betrieb von Technischer Gebäudeausrüstung (TGA), Brandschutz, Betriebssicherheit und Arbeitsschutz. Neu im aktuellen Programm ist das Seminar „Sicherheitsbeauftragte – Sachkunde nach DGUV 211-042“.

Die DGWZ bietet die Seminare zu 34 Themen zur Sachkunde, Fachkraft und zur Befähigten Person an. Diese werden in der Regel als Präsenzveranstaltungen und als interaktive Online-Seminare live durchgeführt. Beide Formate sind gleichwertig und vermitteln dieselben fachlichen Inhalte und die Qualifikation zur Durchführung der erforderlichen Arbeiten. Die Weiterbildungen der DGWZ richten sich an Planer, Errichter, Betreiber von Gebäuden und die Öffentliche Hand sowie an Facility Manager und Verantwortliche Personen und Fachkräfte von haustechnischen Abteilungen. Das aktuelle Seminarprogramm kann auf der Website www.dgwz.de/seminare abgerufen werden.

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Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Ansprechpartner
Christoph Härtl
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 120
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
Telefon  06172 98185-30
Telefax   06172 98185-99
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DGWZ veröffentlicht Seminarprogramm 2025 für Technische Gebäudeausrüstung (TGA). www.dgwz.de/seminarprogramm-2025

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www.dgwz.de/seminarprogramm-2025

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DGWZ veröffentlicht Seminarprogramm 2025
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Bildunterschrift: DGWZ veröffentlicht neues Seminarprogramm 2025 für Technische Gebäudeausrüstung.

Weiterführende Informationen
www.dgwz.de/seminare

Neues Seminarprogramm 2025

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hat das neue Seminarprogramm für 2025 veröffentlicht. Die DGWZ bietet bundesweit 230 Präsenz- und 150 Online-Seminare rund um Planung, Errichtung, Betrieb und Instandhaltung von Technischer Gebäudeausrüstung (TGA), Betriebssicherheit, Arbeitsschutz und Brandschutz an. Das Seminarprogramm umfasst damit 34 Seminarthemen. Neu aufgenommen wurde das Seminar „Sicherheitsbeauftragte – Sachkunde nach DGUV 211-042“.

Die DGWZ bietet ein breites Spektrum an produkt- und herstellerneutralen Seminaren für Fachplaner, Architekten, Ingenieure, Errichter, Betreiber, Technische Leiter sowie verantwortliche Personen und Fachkräfte von haustechnischen Abteilungen an. Alle Seminare werden von qualifizierten Referenten aus der Branche mit Praxisbezug und Schulungserfahrung geleitet.

Autor: Christoph Härtl, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit

Weitere Informationen

DGWZ veröffentlicht neues Seminarprogramm 2024/2025

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2024-17 vom 23. Juli 2024

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hat das neue Seminarprogramm für das zweite Halbjahr 2024 und das erste Halbjahr 2025 veröffentlicht. Das Seminarprogramm umfasst bundesweit mehr als 200 Präsenzveranstaltungen und über 150 Online-Seminare. Den Schwerpunkt des firmen- und produktneutralen Seminarangebotes bilden Themen zu Planung, Errichtung und Betrieb von Technischer Gebäudeausrüstung (TGA), Brandschutz, Betriebssicherheit und Arbeitsschutz. Neu im aktuellen Programm sind die drei Seminare „Aufzugsanlagen – Beauftragte Person nach TRBS 3121“, „Krisenmanagement in der öffentlichen Verwaltung“ sowie „Kälteanlagen – Befähigte Person zur Prüfung nach BetrSichV“.

„Die Anforderungen an Fachkräfte steigen kontinuierlich. Eine regelmäßige berufsbegleitende Fort- und Weiterbildung von verantwortlichen Personen und Fachkräften ist daher besonders wichtig und trägt dazu bei, dass ein rechtssicherer und wirtschaftlicher Betrieb der Anlagen gewährleistet wird“, so Eckart Roeder, Geschäftsführer der DGWZ. Die Referenten schulen stets nach den anerkannten Regeln der Technik (aRdT) und nach den aktuell gültigen technischen Normen und Rechtsvorschriften.

Die DGWZ bietet die Seminare zu mehr als 30 praxisnahen Themen an. Diese werden in der Regel als Präsenzveranstaltungen und als interaktive Online-Seminare durchgeführt. Beide Formate sind gleichwertig und vermitteln dieselben fachlichen Inhalte und die Qualifikation zur Durchführung der erforderlichen Arbeiten. Die erreichten Abschlüsse sind identisch. Die Weiterbildungen der DGWZ richten sich an Planer, Errichter, Betreiber von Gebäuden und die Öffentliche Hand sowie an Facility Manager und Verantwortliche Personen und Fachkräfte von haustechnischen Abteilungen. Das aktuelle Seminarprogramm kann auf der Website www.dgwz.de/seminare abgerufen werden.

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Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Ansprechpartner
Dr. Barbara Löchte
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 120
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
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DGWZ veröffentlicht neues Seminarprogramm 2024/2025. #Seminare #TGA www.dgwz.de/neues-seminarprogramm-2024-2025

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Bildunterschrift: Die DGWZ hat das neue Seminarprogramm 2024/2025 veröffentlicht.

Weiterführende Informationen
www.dgwz.de/seminare

Neues Seminarprogramm 2024

Für 2024 umfasst das Seminarprogramm der Deutschen Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mehr als 380 Online- und Präsenzseminare rund um Planung, Errichtung, Betrieb und Instandhaltung von Technischer Gebäudeausrüstung (TGA), Betriebssicherheit, Arbeitsschutz und Brandschutz. Mit 27 praxisnahen Seminarthemen bietet die DGWZ bundesweit ein breites Spektrum an produkt- und herstellerneutralen Seminaren für Fachplaner, Architekten, Ingenieure, Errichter, Betreiber, Technische Leiter sowie Verantwortliche Personen und Fachkräfte von haustechnischen Abteilungen.

Alle Seminare werden von hochqualifizierten Referenten aus der Branche mit Praxisbezug und Schulungserfahrung geleitet. Die Veranstaltungen finden sowohl in Präsenz als auch online statt. Die fachlichen Inhalte und das vermittelte Wissen sind in beiden Formaten identisch. Auch die schriftliche Prüfung, die Qualifikation und der erreichte Abschluss sind gleich.

Autorin: Dr. Barbara Löchte, Marketing Kommunikation, Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit

Weitere Informationen

DGWZ veröffentlicht Seminarprogramm 2024

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2023-21 vom 6. November 2023

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hat das Seminarprogramm für das Jahr 2024 veröffentlicht. Das Angebot umfasst mehr als 380 Online- und Präsenzseminare rund um Planung, Errichtung, Betrieb und Instandhaltung von Technischer Gebäudeausrüstung (TGA), Betriebssicherheit, Arbeitsschutz und Brandschutz. Mit 27 praxisnahen Seminarthemen bietet die DGWZ bundesweit ein breites Spektrum an produkt- und herstellerneutralen Seminaren für Fachplaner, Architekten, Ingenieure, Errichter, Betreiber, Technische Leiter sowie Verantwortliche Personen und Fachkräfte von haustechnischen Abteilungen.

„Digitalisierung, Energie- und Ressourceneffizienz, Fachkräftemangel und stets neue Gesetze, Normen und Vorschriften stellen die TGA-Branche vor große Herausforderungen. Um Planung, Prüfung und Instandhaltung in den verschiedenen Gewerken fachgerecht und rechtssicher umsetzen zu können, bieten wir ein breites Portfolio an Fort- und Weiterbildungen, das kontinuierlich an die Marktbedürfnisse angepasst wird“, so Eckart Röder, Geschäftsführer der DGWZ. So wurden in den letzten Monaten mehrere Themen wie z.B. Ortsfeste elektrische Anlagen, Verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK) oder Beauftragte Person für Aufzugsanlagen nach TRBS 3121 neu in das Seminarangebot aufgenommen. Die ersten Veranstaltungen hierzu starten im Januar 2024.

Alle DGWZ-Seminare werden von hochqualifizierten Referenten aus der Branche mit Praxisbezug und Schulungserfahrung geleitet. Grundsätzlich werden die Schulungen als Präsenzveranstaltung und Online-Seminar angeboten. Präsenzveranstaltungen und Online-Seminare gelten bei der DGWZ als gleichwertige Veranstaltungen. Die fachlichen Inhalte und das vermittelte Wissen sind identisch. Auch die schriftliche Prüfung, die Qualifikation und der erreichte Abschluss sind gleich.

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Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Ansprechpartner
Dr. Barbara Löchte
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 120
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
Telefon  06172 98185-30
Telefax   06172 98185-99
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DGWZ veröffentlicht Seminarprogramm 2024. #Seminare #TGA #Brandschutz www.dgwz.de/seminarprogramm-2024

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Bildunterschrift: DGWZ veröffentlicht neues Seminarprogramm für 2024.

Weiterführende Informationen
www.dgwz.de/seminare

DGWZ veröffentlicht Seminarprogramm 2023/2024

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hat das neue Seminarprogramm für das zweite Halbjahr 2023 und das erste Halbjahr 2024 veröffentlicht. Das Programm umfasst bundesweit mehr als 200 Präsenzveranstaltungen und über 120 Online-Seminare. Die firmen- und produktneutralen Seminare beinhalten Themen zu Planung, Errichtung und Betrieb von Technischer Gebäudeausrüstung (TGA), Brandschutz, Betriebssicherheit und Arbeitsschutz.

Das aktuelle Programm wurde erweitert. Es beinhaltet nun die drei neuen Seminare „Elektrische Verriegelungen von Türen in Rettungswegen (EltVTR)“, „Verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK)“ sowie „Ortsfeste elektrische Anlagen prüfen“. Die Seminare der DGWZ richten sich an Planer, Errichter, Betreiber von Gebäuden, die Öffentliche Hand, Facility Manager, Verantwortliche Personen und Fachkräfte von haustechnischen Abteilungen.

Autorin: Dr. Barbara Löchte, Marketing Kommunikation, Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)

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Schlagwortarchiv für: Betriebssicherheit

Steigleitern

Übersicht Steigleitern

Einführung | Einsatzbereiche | Vorschriften | Hersteller | FAQWeitere Informationen

Einführung

Ortsfeste Steigleitern sind fest mit einem Bauwerk oder einer Anlage verbundene, vertikale Aufstiege. Sie stellen eine unverzichtbare Komponente der Gebäudeinfrastruktur dar, wenn ein regelmäßiger Zugang für Wartungs-, Instandhaltungs- oder Reinigungsarbeiten an höher- oder tiefergelegenen Stellen erforderlich ist. Da die Nutzung von Steigleitern aufgrund der vertikalen Fortbewegung und der potentiellen Absturzhöhe mit besonderen Risiken verbunden ist, unterliegen sie strengen normativen Anforderungen und regelmäßigen Prüfpflichten.

Einsatzbereiche

1. Industrieanlagen und Maschinenbau: Hier dienen Steigleitern als Zugang zu Wartungsplattformen, Silos, Krananlagen oder verfahrenstechnischen Behältern. Die Ausführung folgt meist der Norm für Maschinenzugänge, um eine sichere Bedienung der Anlage zu gewährleisten.

2. Hochbau und Dachzugänge: An Bürogebäuden, Logistikzentren oder öffentlichen Einrichtungen ermöglichen Steigleitern den gesicherten Aufstieg auf Dachflächen. Dies ist notwendig, um technische Anlagen wie Photovoltaiksysteme, Klimageräte oder Blitzschutzeinrichtungen zu warten.

3. Schacht- und Abwassertechnik: In der kommunalen Infrastruktur werden Steigleitern in Wartungsschächten, Kläranlagen oder Pumpstationen eingesetzt. Aufgrund der oft feuchten oder korrosiven Umgebung werden hier spezielle Anforderungen an die Materialbeständigkeit (z. B. Edelstahl oder GFK) gestellt.

4. Schornsteine und Masten: Für die Inspektion von Industrieschornsteinen oder Telekommunikationsmasten sind Steigleitern oft die einzige permanente Aufstiegsmöglichkeit über große Höhen hinweg.

Vorschriften

Hersteller

FAQ – Häufig gestellte Fragen zu Steigleitern

Welche Norm ist für meine Steigleiter maßgeblich?

Die Wahl der Norm hängt vom Einsatzzweck ab. Handelt es sich um den Zugang an einem Gebäude für Wartungszwecke, greift die DIN 18799. Dient die Leiter primär dem Zugang zu einer Maschine oder einer industriellen Anlage, ist die DIN EN ISO 14122-4 anzuwenden. Für Rettungswege im Brandfall gelten die Anforderungen an Notleiteranlagen nach DIN 14094.

Ab welcher Höhe ist ein Rückenschutz erforderlich?

Nach den aktuellen technischen Regeln ist ein Rückenschutz (Fallschutzkorb) bei einer Absturzhöhe von mehr als 3 Metern zwingend erforderlich. Bei sehr großen Höhen muss zudem ab einer Länge von 10 Metern eine Absturzsicherung in Form einer Steigschutzeinrichtung (Schienensystem mit Auffanggerät) oder eine Unterbrechung durch Ruhepodeste eingeplant werden.

Wie oft müssen Steigleitern geprüft werden?

Gemäß der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und den Vorgaben der Berufsgenossenschaften (DGUV Information 208-032) müssen ortsfeste Steigleitern regelmäßig, mindestens jedoch einmal jährlich, durch eine befähigte Person auf ihren sicheren Zustand geprüft werden. Das Ergebnis dieser Prüfung ist schriftlich zu dokumentieren.

Wer darf eine Steigleiter prüfen?

Die Prüfung darf nur von einer befähigten Person durchgeführt werden. Dies ist jemand, der aufgrund seiner fachlichen Ausbildung, seiner Berufserfahrung und seiner zeitnahen beruflichen Tätigkeit über die erforderlichen Fachkenntnisse zur Prüfung der Arbeitsmittel verfügt.

Dürfen Steigleitern als Fluchtweg genutzt werden?

Ja, sofern sie als Notleiteranlagen nach DIN 14094-1 konzipiert sind. Diese unterliegen jedoch spezifischen Anforderungen bezüglich der Kennzeichnung, der Einstiegsbedingungen.

Weitere Informationen

Seminar Steigleitern und Steigeisengänge – Befähigte Person zur Prüfung nach DGUV Information 208-032

Seminar Steigleitern und Steigeisengänge – Befähigte Person zur Prüfung nach DGUV Information 208-032

Seminareinladung | Termine | Teilnahmegebühr | Seminarbeschreibung | Nutzen | Schulungsnachweis | Zielgruppe | Voraussetzungen | Inhalte | Referenten | Anmeldung | Weitere Informationen

Das Seminar vermittelt Fachwissen zur Prüfung und Dokumentation von ortsfesten Steigleitern und Steigeisengängen. Die Teilnehmer lernen, Mängel frühzeitig zu erkennen sowie Standsicherheit und Gebrauchstauglichkeit zu bewerten.

Seminareinladung

Online-Seminar Steigleitern Steigeisengänge Online-Seminar Steigleitern Steigeisengänge – Programm und Anmeldung (PDF)

Online-Seminar Steigleitern Steigeisengänge Seminar Steigleitern Steigeisengänge – Programm und Anmeldung (PDF)

Nächste Termine 2026

Das Kompakt-Seminar dauert einen Tag von 10:00 bis 16:30 Uhr bzw. als Online-Seminar von 9:00 bis 15:30 Uhr.

Dieses Seminar bieten wir als Präsenzveranstaltung und als Online-Seminar an. Preis, Inhalte und Abschlusszertifikat sind bei beiden Formaten gleichwertig.

  • 10. Juli 2026 – Online-Seminar freie Plätze
  • 07. September 2026 – Online-Seminar freie Plätze
  • 30. Oktober 2026 – Online-Seminarfreie Plätze
  • 17. Dezember 2026 – Frankfurt freie Plätze

Teilnahmegebühr

540,- € zzgl. MwSt.
1-Tages-Seminar inkl. Unterlagen, Getränke, Pausenverpflegung, Mittagessen und Urkunde mit Angabe der Lehrinhalte und Zeiten.

Seminarbeschreibung

Steigleitern, Steigeisengänge und ortsfeste Leitern sind sicherheitsrelevante Bauteile in vielen Arbeitsbereichen und unterliegen strengen Anforderungen. Um ihre sichere Nutzung dauerhaft zu gewährleisten, müssen sie regelmäßig von Befähigten Personen geprüft werden. Neben der fachgerechten Durchführung der Prüfungen sind auch eine rechtssichere Dokumentation und das frühzeitige Erkennen typischer Mängel von zentraler Bedeutung.

Nutzen

Das Seminar vermittelt die erforderliche Sachkunde, um als Befähigte Person Prüfungen an Steigleitern, Steigeisengängen und ortsfesten Leitern fachgerecht durchführen zu können. Die Teilnehmenden erhalten einen Überblick über die einschlägigen gesetzlichen Grundlagen, Normen und Vorschriften und lernen praxisnahe Prüfmethoden sowie die korrekte Dokumentation kennen. Das Seminar schließt mit einer schriftlichen Prüfung ab. Sie erhalten den erforderlichen Sachkundenachweis.

Schulungsnachweis

Die Teilnehmer erhalten nach erfolgreicher Prüfung das Zertifikat „Befähigte Person zur Prüfung von Steigleitern, Steigeisengängen und ortsfesten Leitern gemäß DGUV Information 208-032“ mit Angabe der Lehrinhalte und Zeiten.

Zielgruppe

Das Seminar richtet sich an:

  • Sicherheitsbeauftragte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit
  • Ingenieure, Techniker und Meister
  • Betriebs- und Instandhaltungsleiter
  • Mitarbeiter aus Montage-, Instandhaltungs- und Wartungsbereichen

Dieses Seminar wird allen Personen empfohlen, die als Befähigte Person wiederkehrende Prüfungen an Steigleitern, Steigeisengängen und ortsfesten Leitern durchführen oder den arbeitssicheren Zustand dieser Anlagen beurteilen sollen.

Voraussetzungen

Für die Teilnahme am Seminar sind keine Voraussetzungen notwendig.

Steigleitern und Steigeisengänge dürfen gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) nur von Befähigten Personen geprüft werden. Voraussetzung für die Bestellung als Befähigte Person nach TRBS 1203 sind entsprechende Fachkenntnisse (Sachkunde) sowie eine abgeschlossene technische Berufsausbildung oder mindestens drei Jahre einschlägige Berufserfahrung und eine aktuelle Tätigkeit im entsprechenden Fachbereich.

Hinweis:

Fest installierte Steigleitern gelten nicht als Leitern im Sinne der TRBS 2121 Teil 2. Das Seminar vermittelt daher keine Qualifikation zur Prüfung von Leitern und Tritten nach DGUV Information 208-016. Das Seminar richtet sich vorrangig an Personen mit bereits vorhandenen Grundkenntnissen im Bereich Leitern, Tritte und fahrbare Arbeitsbühnen.

Inhalte

  • Rechtliche Grundlagen: ASR A1.8, DIN 18799, DIN 14094, DIN EN 14396, DIN 19572, DGUV-Regel 103-007, DGUV-Information 208-032, DIN EN ISO 14122, EU-Richtlinien, Arbeitsschutzgesetz, Betriebssicherheitsverordnung, Technische Regeln
  • Aufgaben, Rechte, Pflichten, Verantwortung und Haftung der Befähigten Person
  • Prüfung von Steigleitern und Steigeisengängen
  • Anforderungen, Prüfmethoden, Prüffristen
  • Dokumentation
  • Schriftliche Prüfung

Referenten

Die Referenten sind Fachleute der Branche, Mitarbeiter aus den einschlägigen Normen- und Verbandsgremien, Mitarbeiter aus Forschung, Entwicklung und Vertrieb der führenden Hersteller sowie mit Praxisbezug und Vortragserfahrungen.

Anmeldung

Bitte schicken Sie das ausgefüllte Anmeldeformular (PDF) an E-Mail veranstaltungen@dgwz.de oder Telefax 06172 98185-99.

Online-Seminar Steigleitern Steigeisengänge Online-Seminar Steigleitern Steigeisengänge – Programm und Anmeldung (PDF)

Online-Seminar Steigleitern Steigeisengänge Seminar Steigleitern Steigeisengänge – Programm und Anmeldung (PDF)

Über das Veranstaltungs-Telefon 06172 98185-85 beantworten wir gerne montags bis freitags von 8:00 bis 18:00 Uhr Ihre Fragen.

Weitere Informationen

Stichworte

Steigleitern, Steigeisengänge, Ortsfeste Leitern, DGUV-Information 208-032, DGUV-Regel 103-007, ASR A1.8, DIN 14094, DIN 18799, DIN 19572, DIN EN 14396, DIN EN ISO 14122, Steigschutzsysteme, Befähigte Person, Prüfung, Sachkunde, Betriebssicherheit, Arbeitssicherheit, Arbeitsschutz, Normen, Vorschriften, Gesetze, Seminar, Schulung, Training, Kurs, Lehrgang, Event, Veranstaltung, 2026

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Hersteller und Anbieter von Flurförderzeugen

Hersteller und Anbieter von Flurförderzeugen

Einführung | Herstellerverzeichnis Flurförderzeuge | Clark | Genkinger | Gesutra | Hubtex | Jungheinrich | Kion | Linde | Löwe | Still | Suffel | Toyota | Weitere Informationen

Einführung

Flurförderzeuge (FFZ) sind essenzielle Hilfsmittel zur Bewegung, zum Heben und Stapeln von Gütern in verschiedenen gewerblichen Bereichen. Sie werden vor allem in der Logistik, der Produktion, im Handel sowie in Lager- und Distributionszentren eingesetzt, wo sie für die Erhöhung der Umschlagleistung und den effizienten Materialfluss sorgen.

Der einwandfreie Betrieb dieser Geräte ist entscheidend für die termingerechte Abwicklung von Aufträgen und die Sicherheit im Lagerbetrieb. Betreiber sind für die regelmäßige Wartung, die jährliche UVV-Prüfung und die ordnungsgemäße Schulung (Staplerschein) des Fahrpersonals verantwortlich.

Herstellerverzeichnis Flurförderzeuge

Herstellerverzeichnis Flurförderzeuge

Herstellerverzeichnis Flurförderzeuge (PDF)

 

Clark Europe GmbH

Dr. Alfred-Herrhausen-Allee 33
47228 Duisburg

Telefon: 02065 499 13-0
E-Mail: info-europe@clarkmheu.com
Webseite: https://www.clarkmheu.com

Genkinger GmbH

Albstraße 49
72525 Münsingen

Telefon: 07381 186-0
E-Mail: info@genkinger.de
Webseite: https://www.genkinger.de/de/unternehmen/baka-und-genkinger

Gesutra GmbH

Straubinger Straße 20
28219 Bremen

Telefon: 0421 33636 -0
E-Mail: info@gesutra.de
Webseite: https://www.gesutra.de

Hubtex Maschinenbau GmbH & Co. KG

Werner-von-Siemens-Straße 8
36041 Fulda

Telefon: 0661 8382-0
E-Mail: info@hubtex.com
Webseite: https://www.hubtex.com

Jungheinrich Vertrieb Deutschland AG & Co. KG

Friedrich-Ebert-Damm 129
22047 Hamburg

Telefon: 040 6948-0
E-Mail: vertrieb-deutschland@jungheinrich.de
Webseite: https://www.jungheinrich.de

Kion Group AG

Thea-Rasche-Straße 8
60549 Frankfurt am Main

Telefon: 069 201100
E-Mail: info@kiongroup.com
Webseite: https://www.kiongroup.com

Linde Material Handling GmbH

Carl-von-Linde-Platz
63743 Aschaffenburg

Telefon: 06021 99-0
E-Mail: info@linde-mh.com
Webseite: https://www.linde-mh.com/en/

Löwe Spitzentechnologie GmbH

Empterweg 2
49152 Bad Essen

Telefon: 05221 1028820
E-Mail: info@loewe-motors.de
Webseite: https://www.loewe-motors.de/

Still GmbH

Berzeliusstraße 10
22113 Hamburg

Telefon: 040 7339 2040
E-Mail: info@still.de
Webseite: https://www.still.de/

Suffel Fördertechnik GmbH & Co. KG

Wailandtstraße 11
63741 Aschaffenburg

Telefon: 06021 861-0
E-Mail: suffel@suffel.com
Webseite: https://www.suffel.com/

Toyota Material Handling Deutschland GmbH

Hannoversche Straße 113
30916 Isernhagen

Telefon: 0511 7262-0
E-Mail: info@de.toyota-industries.eu
Webseite: https://toyota-forklifts.de

 

Weitere Informationen

Flurförderzeuge

Übersicht Flurförderzeuge

Einführung | Einsatzbereiche | Vorschriften | Hersteller | FAQWeitere Informationen

Einführung

Flurförderzeuge (FFZ) sind eine essenzielle Kategorie von Arbeitsmitteln in der modernen Intralogistik und Lagerhaltung. Es handelt sich um radbewegliche, nicht schienengebundene Transportmittel, die zum Heben, Stapeln und Bewegen von Lasten auf ebenen, innerbetrieblichen Flächen dienen.

Der bekannteste Vertreter dieser Gerätekategorie ist der Gabelstapler. Zu der Gruppe der Flurförderzeuge gehören Handhubwagen, Schubmaststapler, fahrerlose Transportsysteme (FTS). Ihre Hauptaufgabe ist die Steigerung der Effizienz und die Sicherstellung eines reibungslosen Materialflusses in Lägern, Produktionshallen und Verteilzentren. Die Auswahl des richtigen Flurfördergeräts ist entscheidend für die Optimierung von Arbeitsabläufen und die Einhaltung höchster Sicherheitsstandards.

Einsatzbereiche

1. Lagerung und Kommissionierung

  • Hochregallager: Schubmaststapler und Hochhubwagen sind ideal für das Ein- und Auslagern von Paletten in große Höhen und auf engem Raum.
  • Kommissionierung: Niederhubkommissionierer und Horizontal-Kommissionierer ermöglichen das effiziente Sammeln von Einzelartikeln aus Regalen.
  • Blocklager: Gegengewichtsstapler (Verbrenner- oder Elektrostapler) sind das Mittel der Wahl für das Stapeln und den Transport schwerer Paletten über kurze und mittlere Strecken.

2. Innerbetrieblicher Transport

  • Horizontales Bewegen: Niederhubwagen (Ameisen), sowohl elektrisch als auch manuell, werden primär für den Transport von Paletten am Boden und das Be- und Entladen von Lkw eingesetzt.
  • Automatisierung: Fahrerlose Transportsysteme (FTS/AGVs) übernehmen zunehmend repetitive Transportaufgaben zwischen Produktionslinien und Lagerbereichen.

3. Sonderanwendungen

  • Geländeeinsatz: Geländestapler sind speziell für unebene Böden oder den Einsatz im Freien (z. B. auf Baustellen oder in Sägewerken) konzipiert.
  • Schmalgänge: Spezielle Schmalgangstapler arbeiten effizient in extrem engen Lagergassen und können Paletten beidseitig aufnehmen, ohne die Gasse verlassen zu müssen.

Vorschriften

Hersteller

FAQ – Häufig gestellte Fragen zu Flurförderzeugen

Was gehört alles zu den Flurförderzeugen?
Zu den Flurförderzeugen gehören alle nicht-schienengebundenen, radbeweglichen Geräte zum Heben, Stapeln und Transportieren von Lasten. Die Hauptgruppen sind: Gabelstapler (Gegengewichtsstapler), Hubwagen (Hand- und Elektro-Niederhubwagen), Schubmaststapler, Hochhubwagen, Kommissionierfahrzeuge und Fahrerlose Transportsysteme (FTS).

Was ist der Unterschied zwischen Hubwagen und Stapler?
Der Hubwagen dient primär dem horizontalen Transport von Lasten am Boden und kann diese nur minimal anheben. Der Stapler (z. B. Gabelstapler) dient zusätzlich zum Transport auch dem vertikalen Transport, sprich dem Stapeln von Lasten in große Höhen. Stapler benötigen in der Regel einen Staplerschein, Hubwagen nicht immer.

Wer darf Flurförderzeuge bedienen?
Das Bedienen von Flurförderzeugen, insbesondere von Gabelstaplern, ist nur Personen gestattet, die:
1. Mindestens 18 Jahre alt sind.
2. Körperlich und geistig geeignet sind (betriebsärztliche Untersuchung).
3. Theoretisch und praktisch ausgebildet wurden (gemäß DGUV Vorschrift 68) und einen Fahrausweis (Staplerschein) besitzen.

Welche Antriebsarten gibt es bei Gabelstaplern?
Die gängigsten Antriebsarten sind:
Elektrostapler: Emissionsfrei und leise, ideal für Innenbereiche. Betrieben mit Blei-Säure- oder Lithium-Ionen-Batterien.
Verbrennungsmotorische Stapler: (Diesel oder Flüssiggas/LPG): Hohe Leistung, geeignet für den Außeneinsatz und schwere Lasten.

Welches Gesetz oder welche Vorschrift regelt den Betrieb?
In Deutschland regelt die DGUV Vorschrift 68 (Flurförderzeuge), zusammen mit der DGUV Regel 108-004, die sichere Auswahl, den Betrieb und die Prüfung der Geräte sowie die Qualifikation der Bediener.

Weitere Informationen

DGUV Information 214-016 – Behälter für Absetzkipper – Sicherheit und Prüfung

DGUV Information 214-016
Behälter für Absetzkipper – Sicherheit und Prüfung

Übersicht | Inhalt | Regel herunterladen | Weitere Informationen

Übersicht

Die DGUV Information 214-016 „Sicherer Einsatz von Absetzkippern“ gibt Empfehlungen zur Beschaffung, Auswahl, Ausrüstung und Benutzung von Absetzkipper-Fahrzeugen, Transportanhängern und zugehörigen Absetzbehältern. Sie gibt außerdem Hinweise zur Gefährdungsermittlung und zur Erstellung der Gefährdungsbeurteilung, zur Unterweisung von Beschäftigten sowie zum Vermeiden von Gesundheitsgefahren und Unfällen beim Umgang mit Absetzkippern.

Die aktuell gültige Regel DGUV Information 214-016 ist im Februar 2017 in Kraft getreten und ersetzt die Regel DGUV Regel 114-010.

Inhalt

Begriffe
Absetzkipperfahrzeuge
Absetzkippeinrichtungen
Absetzbehälter
Zur Prüfung befähigte Person

Verantwortung
Grundsätzliches
Unternehmerpflichten
Gefährdungsbeurteilung
Arbeitnehmerpflichten
Mitbestimmung des Betriebsrates
Haftung
Eignung, Unterweisung und arbeitsmedizinische Vorsorge des Fahrpersonals
Betriebsanweisungen

Sicherheitstechnische Hinweise zur Beschaffung von Absetzkipperfahrzeugen und Transportanhängern
Absetzkippeinrichtung
Fahrgestell
Befehlseinrichtungen
Bedienplatz
Hubarme
Hydraulische Einrichtungen
Kettenaufhängevorrichtungen
Abstützungen
Kipphaken
Fangseile oder -ketten
Arbeitsplätze auf Fahrzeugen
Einrichtungen zur Sicherung des Behälters auf dem Fahrzeug
Pneumatische Einrichtungen
Einrichtungen zur Sicherung von Hilfsmitteln auf dem Absetzkipperfahrzeug

Sicherheitstechnische Hinweise zur Beschaffung von Absetzbehältern
Bauarten von Absetzbehältern
Bezeichnung von Absetzbehältern
Kipplager
Aufhängezapfen
Stapelsicherung
Bewegliche Anbauteile
Sonderbehälter

Allgemeines
Quetsch- und Scherstellen
Kennzeichnung

Sicherer Umgang mit Absetzbehältern
Auftragsannahme und -abwicklung
Aufnehmen von Absetzbehältern
Absetzen von Absetzbehältern
Transport von Absetzbehältern und Sicherheit im Straßenverkehr
Ladungssicherung
Kippen des Absetzbehälters
Aufnehmen, Absetzen und Kippen von Absetzbehältern in der Nähe von elektrischen Freileitungen
Auf dem Betriebshof

Wartung und Reparatur

Prüfung von Absetzkipperfahrzeugen, Transportanhängern und Absetzbehältern
Auswahl der zur Prüfung befähigten Person
Prüfung der Absetzkipperfahrzeuge durch eine zur Prüfung befähigte Person
Prüfung der Absetzbehälter und Arbeitsmittel durch eine zur Prüfung befähigte Person
Sicht- und Funktionskontrolle durch den Fahrzeugführer
Nachweis der Prüfungen

Persönliche Schutzausrüstung

Anhang 1
Gesetze, Verordnungen und Technische Regeln
Vorschriften, Regeln und Informationen für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit
Vorschriften
Regeln
Informationen
Grundsätze
Normen, VDE- und VDI-Bestimmungen

Anhang 2
Prüffristen

Anhang 3
Muster-Prüfbefund: Prüfung von Absetzbehältern durch eine zur Prüfung befähigte Person

Anhang 4
Muster-Checkliste: Sicht- und Funktionskontrolle des Fahrzeuges vor Beginn der Arbeitsschicht durch das Fahrpersonal

Regel herunterladen

Die Vorschrift kann unter folgendem Link herutergeladen werden.

Weitere Informationen

Stichworte

Arbeitsschutz, DGUV Information 214-016, Betriebssicherheit, Instandhaltung, Maschinen- und Anlagensicherheit, Gefährdungsbeurteilung, Unternehmerpflichten

Seminar Flurförderzeuge – Befähigte Person zur Prüfung nach DGUV Vorschrift 68

Seminar Flurförderzeuge – Befähigte Person zur Prüfung nach DGUV Vorschrift 68

Seminareinladung | Termine | Inhouse | Teilnahmegebühr | Seminarbeschreibung | Nutzen | Schulungsnachweis | Zielgruppe | Voraussetzungen | Inhalte | Referenten | Anmeldung | Weitere Informationen

Das Seminar vermittelt das erforderliche Fachwissen für die sachgerechte Prüfung, Beurteilung und Dokumentation von Flurförderzeugen.

Seminareinladung

Online-Seminar Flurförderzeuge

Online-Seminar Flurförderzeuge – Programm und Anmeldung (PDF)

Seminar Flurförderzeuge

Seminar Flurförderzeuge – Programm und Anmeldung (PDF)

Nächste Termine 2026

Das Seminar Flurförderzeuge dauert zwei Tage:
1. Tag: 10:00-16:30 Uhr – Rechtliche Grundlagen
2. Tag: 9:00-15:30 Uhr – Anwendung und Prüfung

bzw. als Online-Seminar:
1. Tag: 9:00-15:30 Uhr – Rechtliche Grundlagen
2. Tag: 9:00-15:30 Uhr – Anwendung und Prüfung

Dieses Seminar bieten wir als Präsenzveranstaltung und als Online-Seminar an. Preis, Inhalte und Abschlusszertifikat sind bei beiden Formaten gleichwertig.

  • 18.-19. Mai 2026 – Online-Seminar freie Plätze
  • 20.-21. Juli 2026 – Online-Seminar freie Plätze
  • 21.-22. September 2026 – Online-Seminarfreie Plätze
  • 03.-04. Dezember 2026 – Online-Seminar freie Plätze
  • 04.-05. November 2026 – Frankfurt freie Plätze

Inhouse

Dieses Seminar ist auch als Inhouse-Seminar buchbar. Weitere Informationen finden Sie hier.

Teilnahmegebühr

890,- € zzgl. MwSt.
2-Tages-Seminar inkl. Unterlagen, Getränke, Pausenverpflegung, Mittagessen und Urkunde mit Angabe der Lehrinhalte und Zeiten.

Seminarbeschreibung

Flurförderzeuge wie Gabelstapler, Hubwagen oder Schubmaststapler sind zentrale Arbeitsmittel der innerbetrieblichen Logistik. Ihre Sicherheit und Funktionsfähigkeit sind entscheidend für einen reibungslosen und sicheren Betriebsablauf. Um dies zu gewährleisten, müssen sie regelmäßig von sachkundigen Personen geprüft werden.

Nutzen

Das Seminar vermittelt Ihnen die erforderliche Sachkunde, um als Befähigte Person zur Prüfung von Flurförderzeugen eingesetzt werden zu können. Sie lernen die rechtlichen Grundlagen, die einschlägigen Vorschriften sowie die praktischen Anforderungen an die Durchführung und Dokumentation der Prüfungen kennen.

Schulungsnachweis

Die Teilnehmer erhalten nach erfolgreicher Prüfung das Zertifikat „Befähigte Person zur Prüfung von Flurförderzeugen gemäß § 37 DGUV Vorschrift 68“ mit Angabe der Lehrinhalte und Zeiten.

Zielgruppe

Das Seminar richtet sich an:

  • Sicherheitsbeauftragte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit
  • Meister, Ingenieure und Techniker
  • Betriebs-, Werkstatt- und Instandhaltungsleiter
  • Mitarbeiter in Logistik, Lagerhaltung und Fördertechnik

Voraussetzungen

Für die Teilnahme am Seminar sind keine Voraussetzungen notwendig.

Flurförderzeuge dürfen nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) nur von Befähigten Personen geprüft werden. Voraussetzung für die Bestellung als Befähigte Person gemäß TRBS 1203 sind die erforderlichen Fachkenntnisse (Sachkunde) sowie eine technische Berufsausbildung oder mindestens drei Jahre einschlägige Berufserfahrung und eine aktuelle Tätigkeit im entsprechenden Fachbereich.

Inhalte

  • Rechtliche Grundlagen: BetrSichV, ArbSchG, DGUV Vorschrift 1 und 68, TRBS 1203, TRBS 1201
  • Aufgaben, Pflichten, Verantwortung und Haftung der Befähigten Person
  • Arten und Baugruppen von Flurförderzeugen (z. B. Gabelstapler, Schubmaststapler, Hubwagen)
  • Prüfung von Flurförderzeugen
  • Ablauf und Dokumentation
  • Erkennen und Beurteilen typischer Mängel
  • Prüfintervalle, Prüfumfang und Bewertungsmaßstäbe
  • Kennzeichnung und sicherheitstechnische Anforderungen
  • Praktische Beispiele und Schadensbilder
  • Schriftliche Prüfung

Referenten

Horst Hoffmann ist Havariekommissar und Sachverständiger für Transport-, Verpackung-, Waren-, Lager-, Umzugsschäden sowie technische Anlagen und Maschinen.

Dipl.-Ing. Helen Mary McIntyre ist Diplom-Sicherheitsingenieurin, Schadensgutachterin, Fachkraft für Arbeitssicherheit und IHK-Prüferin.

Anmeldung

Bitte schicken Sie das ausgefüllte Anmeldeformular (PDF) an E-Mail veranstaltungen@dgwz.de oder Telefax 06172 98185-99.

Online-Seminar Flurförderzeuge

Online-Seminar Flurförderzeuge – Programm und Anmeldung (PDF)

Seminar Flurförderzeuge

Seminar Flurförderzeuge – Programm und Anmeldung (PDF)

Über das Veranstaltungs-Telefon 06172 98185-85 beantworten wir gerne montags bis freitags von 8:00 bis 18:00 Uhr Ihre Fragen.

Weitere Informationen

Stichworte
Flurförderzeug, Gabelstapler, Hubwagen, Schubmaststapler, Prüfung, Befähigte Person, DGUV Vorschrift 68, Instandhaltung, Sachkunde, Betriebssicherheit, Arbeitssicherheit, Arbeitsschutz, Normen, Vorschriften, Gesetze, Seminar, Schulung, Lehrgang, Training, Kurs, Event, Veranstaltung, 2026

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Seminar Austauschbare Kipp- und Absetzbehälter – Befähigte Person zur Prüfung nach DGUV Information 214-016 und 214-017

Seminar Austauschbare Kipp- und Absetzbehälter – Befähigte Person zur Prüfung nach DGUV Information 214-016 und 214-017

Seminareinladung | Termine | Inhouse | Teilnahmegebühr | Seminarbeschreibung | Nutzen | Schulungsnachweis | Zielgruppe | Voraussetzungen | Inhalte | Referenten | Anmeldung | Weitere Informationen

Das Seminar vermittelt Fachwissen für die sichere Prüfung, Dokumentation und Beurteilung austauschbarer Kipp- und Absetzbehälter. Die Teilnehmer lernen mögliche Mängel frühzeitig zu erkennen, die Funktionsfähigkeit der Behälter zu gewährleisten und alle Prüfergebnisse ordnungsgemäß zu dokumentieren.

Seminareinladung

Online-Seminar Kipp- und Absetzbehälter

Online-Seminar Kipp- und Absetzbehälter – Programm und Anmeldung (PDF)

Seminar Kipp- und Absetzbehälter

Seminar Kipp- und Absetzbehälter – Programm und Anmeldung (PDF)

Nächste Termine 2026

Das Kompakt-Seminar dauert einen Tag von 10:00 bis 16:30 Uhr bzw. als Online-Seminar von 9:00 bis 15:30 Uhr.

Dieses Seminar bieten wir als Präsenzveranstaltung und als Online-Seminar an. Preis, Inhalte und Abschlusszertifikat sind bei beiden Formaten gleichwertig.

  • 04. Mai 2026 – Online-Seminar freie Plätze
  • 06. Juli 2026 – Online-Seminar freie Plätze
  • 14. September 2026 – Online-Seminarfreie Plätze
  • 23. November 2026 – Online-Seminar freie Plätze
  • 22. Oktober 2026 – Frankfurt freie Plätze

Inhouse

Dieses Seminar ist auch als Inhouse-Seminar buchbar. Weitere Informationen finden Sie hier.

Teilnahmegebühr

540,- € zzgl. MwSt.
1-Tages-Seminar inkl. Unterlagen, Getränke, Pausenverpflegung, Mittagessen und Urkunde mit Angabe der Lehrinhalte und Zeiten.

Seminarbeschreibung

Austauschbare Kipp- und Absetzbehälter kommen in vielen Bereichen der Fördertechnik zum Einsatz. Damit ihre Sicherheit und Funktionsfähigkeit dauerhaft gewährleistet ist, müssen sie regelmäßig geprüft werden. Für diese Prüfungen dürfen nur Befähigte Personen bestellt werden, die über das notwendige Fachwissen verfügen. Neben der Inbetriebnahme und regelmäßigen Kontrolle spielen auch eine ordnungsgemäße Dokumentation sowie das frühzeitige Erkennen typischer Mängel eine entscheidende Rolle.

Nutzen

Das Seminar vermittelt Ihnen die erforderliche Sachkunde, um als Befähigte Person zum Prüfen von austauschbaren Kipp- und Absetzbehältern tätig werden zu dürfen. Sie lernen die rechtlichen Grundlagen, die relevanten Begriffsbestimmungen sowie die typischen Prüf- und Kontrollmaßnahmen kennen. Das Seminar schließt mit einer schriftlichen Prüfung ab. Sie erhalten den erforderlichen Sachkundenachweis.

Schulungsnachweis

Die Teilnehmer erhalten nach erfolgreicher Prüfung das Zertifikat „Befähigte Person zur Prüfung von Kipp- und Absetzbehälter gemäß DGUV Information 214-016 und 214-017“ mit Angabe der Lehrinhalte und Zeiten.

Zielgruppe

Das Seminar richtet sich an:

  • Sicherheitsbeauftragte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit
  • Fachkräfte in der Fördertechnik
  • Ingenieure und Meister
  • Betriebs- und Instandhaltungsleiter
  • Mitarbeiter aus Werkstätten, Bauhöfen und Entsorgungsunternehmen

Dieses Seminar wird allen Personen empfohlen, die als Befähigte Person wiederkehrende Prüfungen an austauschbaren Kipp- und Absetzbehältern durchführen sollen.

Voraussetzungen

Für die Teilnahme am Seminar sind keine Voraussetzungen notwendig.

Austauschbare Kipp- und Absetzbehälter dürfen nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) nur von Befähigten Personen geprüft werden. Voraussetzung für die Bestellung als Befähigte Person gemäß TRBS 1203 sind die erforderlichen Fachkenntnisse (Sachkunde) sowie eine technische Berufsausbildung oder mindestens drei Jahre einschlägige Berufserfahrung und eine aktuelle Tätigkeit im entsprechenden Fachbereich.

Inhalte

  • Rechtliche Grundlagen: BetrSichV, ArbSchG, UVV, DGUV Vorschrift 1, DGUV Information 214-016, DGUV Information 214-017
  • Aufgaben, Rechte, Pflichten, Verantwortung und Haftung der Befähigten Person
  • Prüfen von Kipp- und Absetzbehältern durch die Befähigte Person
  • Bauarten, Typen und Bezeichnungen von Absetzbehältern
  • Kennzeichnung von Kipp- und Absetzbehältern
  • Ausstattungsmerkmale von Kipp- und Absetzbehältern
  • Hydraulik- und Anbauteile, Winden (bei Abrollbehältern)
  • Anschlagmittel
  • Schäden und Schadensursache an Behältern
  • Warnmarkierungen an Kipp- und Absetzbehältern
  • Prüfung und Dokumentation von Kipp- und Absetzbehältern
  • Schriftliche Prüfung

Referenten

Horst Hoffmann ist Havariekommissar und Sachverständiger für Transport-, Verpackung-, Waren-, Lager-, Umzugsschäden sowie technische Anlagen und Maschinen.

Dipl.-Ing. Helen Mary McIntyre ist Diplom-Sicherheitsingenieurin, Schadensgutachterin, Fachkraft für Arbeitssicherheit und IHK-Prüferin.

Dipl.-Ing. (FH) Volker Steiner ist Baumaschinist, Diplom-Ingenieur der Kfz-Technik, Fachingenieur für Instandhaltung sowie als Dozent und Referent in der Fahrzeugprüfung und beruflichen Weiterbildung tätig.

Anmeldung

Bitte schicken Sie das ausgefüllte Anmeldeformular (PDF) an E-Mail veranstaltungen@dgwz.de oder Telefax 06172 98185-99.

Online-Seminar Kipp- und Absetzbehälter

Online-Seminar Kipp- und Absetzbehälter – Programm und Anmeldung (PDF)

Seminar Kipp- und Absetzbehälter

Seminar Kipp- und Absetzbehälter – Programm und Anmeldung (PDF)

Über das Veranstaltungs-Telefon 06172 98185-85 beantworten wir gerne montags bis freitags von 8:00 bis 18:00 Uhr Ihre Fragen.

Weitere Informationen

Stichworte
Kipp- und Absetzbehälter, Absetzcontainer, Absetzkipper, Absetzmulden, Abrollbehälter, Abrollkipper, Abrollcontainer,  Abrollpresse, Abgleitkipper, Containermulde, DGUV Information 214-016, DGUV Information 214-017, Prüfung, UVV-Prüfung, Befähigte Person, Sachkunde, Betriebssicherheit, Arbeitssicherheit, Arbeitsschutz, Normen, Vorschriften, Gesetze, Seminar, Schulung, Lehrgang, Training, Kurs, Event, Veranstaltung, 2026

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DIN VDE 1000-10 VDE 1000-10 – Anforderungen an die im Bereich der Elektrotechnik tätigen Personen

DIN VDE 1000-10 VDE 1000-10
Anforderungen an die im Bereich der Elektrotechnik tätigen Personen

Übersicht | Inhalt | Norm bestellen | Weitere Informationen

Übersicht

Diese Norm legt die Anforderungen an die fachliche Qualifikation der im Bereich der Elektrotechnik tätigen Personen fest, die im Rahmen ihrer Aufgaben Tätigkeiten ausführen, die von Bedeutung für die elektrische Sicherheit sind. Solche Tätigkeiten sind z. B.: das Planen, Projektieren, Konstruieren, Einsetzen von Arbeitskräften, Errichten, Prüfen, Betreiben, Ändern.
Gegenüber DIN VDE 1000-10 (VDE 1000-10):2009-01 wurden folgende Änderungen vorgenommen:
a) Vorwort wurde ausführlicher beschrieben;
b) Abschnitt Kurzbeschreibung wurde gestrichen;
c) Definition zu Elektrofachkraft wurde modifiziert;
d) Definition der elektrotechnisch unterwiesenen Person wurde modifiziert;
e) Definition zur Verantwortlichen Elektrofachkraft wurde geändert;
f) Abschnitt Anforderungen wurde überarbeitet;
g) Umformulierung und Umbenennung und weitere Klarstellung des Abschnitts Weisungsfreiheit von
Elektrofachkräften;
h) Anhang A, Erläuterungen, wurde überarbeitet.

Die aktuell gültige Norm DIN VDE 1000-10 VDE 1000-10:2021-06 ist im Juni 2021 in Kraft getreten und ersetzt DIN VDE 1000-10:2009-01; VDE 1000-10:2009-01.

Inhalt

DIN VDE 1000-10 VDE 1000-10 Anforderungen an die im Bereich der Elektrotechnik tätigen Personen – Inhaltsverzeichnis (bald verfügbar)

Norm bestellen

Die Norm kann unter folgendem Link bestellt werden.

Weitere Informationen

Stichworte
VDE 1000-10 2021, Elektrofachkraft, Verantwortliche Elektrofachkraft, elektrotechnisch unterwiesene Person, Qualifikation, Fachkunde, Unternehmerpflichten, Betriebssicherheit, Sicherheitsfestlegungen, Normen

Sicherheitsbeauftragter – FAQ

FAQ – Sicherheitsbeauftragter

Einführung | Häufig gestellte Fragen | Weitere Informationen

Einführung

Sicherheitsbeauftragte leisten einen wichtigen Beitrag zum Arbeits- und Gesundheitsschutz im Unternehmen. Sie unterstützen dabei, Gefährdungen frühzeitig zu erkennen und Arbeitsunfälle zu vermeiden. In dieser FAQ beantworten wir zentrale Fragen rund um Aufgaben, rechtliche Grundlagen, Anforderungen und Zuständigkeiten von Sicherheitsbeauftragten – kompakt und verständlich.

Häufig gestellte Fragen

Was ist die Aufgabe eines Sicherheitsbeauftragten?

  • Ein Sicherheitsbeauftragter unterstützt den Arbeitgeber dabei, Arbeitsunfälle und Gesundheitsgefahren zu vermeiden. Er erkennt Risiken, sensibilisiert Kollegen für sicheres Verhalten und wirkt bei Arbeitsschutzmaßnahmen mit – ohne Weisungsbefugnis, aber mit Vorbildfunktion.

Ab wann ist ein Sicherheitsbeauftragter pflicht?

  • Ein Sicherheitsbeauftragter ist gesetzlich vorgeschrieben, wenn in einem Betrieb regelmäßig mehr als 20 Beschäftigte tätig sind. Die genaue Anzahl richtet sich nach der Betriebsgröße, dem Gefährdungspotenzial und der Arbeitsorganisation. Ab 151 Mitarbeitenden sind in der Regel mindestens zwei Sicherheitsbeauftragte erforderlich. Bei besonderen Gefahren oder Schichtbetrieb kann auch eine höhere Anzahl nötig sein.

Kann ich als Sicherheitsbeauftragter mehr Geld fordern?

  • Nein, ein gesetzlicher Anspruch auf mehr Gehalt besteht nicht, da die Tätigkeit ehrenamtlich erfolgt. Eine Vergütung ist jedoch möglich, wenn sie im Tarifvertrag, in einer Betriebsvereinbarung oder freiwillig vom Arbeitgeber vorgesehen ist.

Wie lange dauert die Ausbildung zum Sicherheitsbeauftragten?

  • Die Ausbildung zum Sicherheitsbeauftragten dauert in der Regel 1 bis 3 Tage, je nach Anbieter und Umfang. Sie umfasst Grundlagen des Arbeitsschutzes, Rechte und Pflichten sowie praktische Hinweise zur Gefahrenvermeidung.

Ist man als Sicherheitsbeauftragter haftbar?

  • Nein, als Sicherheitsbeauftragter bist du in der Regel nicht persönlich haftbar, da du keine Weisungsbefugnis und keine rechtliche Verantwortung für den Arbeitsschutz trägst. Die Hauptverantwortung liegt beim Arbeitgeber. Du handelst unterstützend und auf freiwilliger Basis.

Was verdient ein Sicherheitsbeauftragter?

  • Das Gehalt eines Sicherheitsbeauftragten variiert je nach Branche, Region und Erfahrung. Da die Aufgabe meist zusätzlich und ehrenamtlich ausgeübt wird, besteht kein Anspruch auf Extra-Vergütung – viele Unternehmen honorieren sie aber freiwillig mit Zulagen oder Anerkennung.

Wer kann Sicherheitsbeauftragter werden?

  • Sicherheitsbeauftragter kann jede zuverlässige und regelmäßig im Betrieb tätige Person werden, die mit den Arbeitsabläufen vertraut ist und Interesse an Arbeitssicherheit mitbringt. Eine spezielle Ausbildung ist nicht zwingend erforderlich.

Haben Sicherheitsbeauftragte Kündigungsschutz?

  • Nein, Sicherheitsbeauftragte haben keinen besonderen Kündigungsschutz wie z. B. Betriebsräte. Sie können grundsätzlich wie andere Beschäftigte gekündigt werden. Allerdings kann eine Kündigung wegen der Ausübung dieser Funktion unzulässig sein, wenn sie diskriminierend oder benachteiligend erfolgt.

Kann ich gezwungen werden, Sicherheitsbeauftragter zu werden?

  • Nein, die Tätigkeit als Sicherheitsbeauftragter ist freiwillig. Du kannst nur mit deinem Einverständnis dafür bestellt werden. Eine Verpflichtung durch den Arbeitgeber ist nicht zulässig.

Kann man auch ohne Schulung Sicherheitsbeauftragter werden?

  • Ja, man kann grundsätzlich auch ohne Schulung zum Sicherheitsbeauftragten bestellt werden. Allerdings ist eine Schulung dringend empfohlen, da sie das nötige Wissen für die Aufgaben im Arbeitsschutz vermittelt. Viele Berufsgenossenschaften bieten entsprechende kostenlose oder kostengünstige Schulungen an.

Weitere Informationen

Stichworte

Sicherheitsbeauftragter, Sicherheitsbeauftragte, SiB, SiBe, Sicherheit, Sicherheitsmaßnahmen, Sicherheitsfachkraft, DGUV Information 211-042, DGUV Vorschrift 1, § 22 SGB VII, § 20 DGUV Vorschrift 1, DGUV Regel 100-001, Arbeitsschutz, Unfallgefahren, Gesundheitsgefahren, Betriebssicherheitsbeauftragte, Sicherheitsmanagement, Gesundheitsschutz, Schutzausrüstung, Arbeitssicherheit, Arbeitssicherheitsbeauftragte, Arbeitsunfälle

DGUV Information 203-080 „Montage und Instandhaltung von Photovoltaik-Anlagen“

DGUV Information 203-080
Montage und Instandhaltung von Photovoltaik-Anlagen

ÜbersichtWeitere Informationen

Übersicht

Montage, Wartung und Instandhaltung von Photovoltaik-Anlagen (PV-Anlagen) erfordern meistens Arbeiten auf Dachflächen mit Absturzgefährdung. Bei den elektrotechnischen Anschlussarbeiten und bei Prüfungen können elektrische Gefährdungen auftreten. Diese Schrift erleichtert die Beurteilung der möglichen Gefährdungen.

Weitere Informationen

Stichworte
DGUV Information 203-080, Photovoltaikanlagen, Photovoltaik, PV-Anlagen, Prüfung, Sicherheitsprüfung, Wartung, Instandhaltung, Elektro, Prüfung, Sachkunde, Schulung, Normen, Richtlinien