Schlagwortarchiv für: beauftragte Person

Personenbefreiung bei Aufzugsanlagen

Personenbefreiung bei Aufzugsanlagen

Laut TRBS 3121 „Betrieb von Aufzugsanlagen“ müssen Betreiber von Aufzugsanlagen sicherstellen, dass eingeschlossene Personen jederzeit und möglichst schnell befreit werden können. Auch bei regelmäßiger Wartung können Aufzüge ausfallen und der Fahrkorb stecken bleiben. Der Betreiber muss eine qualifizierte Person beauftragen, welche die Aufzugsanlagen überwacht, regelmäßige Kontrollen durchführt und Personen im Falle einer Einklemmung befreit. Beauftragte Personen, früher Aufzugswärter, sind speziell geschult. Sie müssen zusätzlich zum theoretischen Sachkundenachweis eine praktische anlagenbezogene Einweisung durch ein Aufzugsunternehmen am zu betreuenden Aufzug nachweisen, bevor sie eingesetzt werden können. Nach einer erfolgreichen Personenbefreiung darf die Aufzugsanlage erst wieder in Betrieb genommen werden, wenn die Ursache der Störung behoben wurde und ein sicherer Betrieb gewährleistet ist.

Autorin: Rea Saleh, Referentin Veranstaltungsorganisation, Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit

Weitere Informationen

Neues DGWZ-Seminar für Aufzugsanlagen

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2024-05 vom 20. Februar 2024

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) bietet neu das Seminar „Aufzugsanlagen – Beauftragte Person nach TRBS 3121 (Aufzugswärter)“ an. Die eintägige Schulung findet sowohl in Präsenz als auch online statt und vermittelt die Aufgaben der Beauftragten Person für den sicheren und ordnungsgemäßen Betrieb von Aufzugsanlagen inklusive notwendiger Maßnahmen zur Personenbefreiung.

Die Teilnehmer erlernen die rechtlichen Grundlagen, die Inhalte der Technischen Regeln für Betriebssicherheit TRBS 3121 und TRBS 2181 und das technische Fachwissen über Aufbau und Funktion von Aufzugsanlagen. Ihnen wird die Fachkunde vermittelt, um geeignete Personenbefreiungsmaßnahmen sachgerecht einleiten und durchführen zu können.

„Der Betreiber einer Aufzugsanlage muss sicherstellen, dass die Mitarbeiter, die als Beauftragte Person benannt sind, über ausreichende Kenntnisse verfügen, um ihre Aufgaben sicher und fachgerecht auszuführen. Es ist unerlässlich, dass der Betreiber diese Pflichten gewissenhaft erfüllt, um die Sicherheit der Arbeitsumgebung zu gewährleisten und den gesetzlichen Vorgaben zu entsprechen“, so die Referentin des Seminars, Nezha Ezzouine, Geschäftsführerin des EZ Ingenieurbüros.

Die Schulung richtet sich an Betreiber von Aufzugsanlagen, Mitarbeiter aus Facilitymanagement, Wartungsunternehmen, Feuerwehren, öffentlichen Einrichtungen, Betriebsschlosser, Techniker, Elektriker, Instandhaltungs- und Servicepersonal sowie Mitarbeiter in Vertrieb, Planung und Konstruktion. Nach erfolgreich absolvierter schriftlicher Prüfung erhalten die Teilnehmer ein DGWZ-Zertifikat mit Angabe der Lehrinhalte und Zeiten. Zur Vollständigkeit der Sachkunde sind die Beauftragten Personen gemäß § 4.3 Absatz 3 TRBS 2181 regelmäßig zu unterweisen und es sind entsprechende Übungen durchzuführen. Die Personenbefreiung darf erst nach praktischer Einweisung am zu betreuenden Aufzug durchgeführt werden.

Die Teilnahmegebühr für das eintägige Seminar inklusive Prüfung beträgt 540 Euro zzgl. 19 Prozent MwSt. Die nächsten Präsenzveranstaltungen finden am 18. April 2024 in Hamburg und am 16. Mai 2024 in Stuttgart statt. Die nächsten Online-Seminare finden am 13. Mai 2024 und am 8. Juli 2024 statt. Weitere Informationen können unter www.dgwz.de/aufzugsanlagen abgerufen werden.

Betreiber von Aufzugsanlagen müssen gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) den ordnungsgemäßen Betrieb eines Aufzuges gewährleisten. Dazu ist neben der regelmäßigen Prüfung, Wartung und Instandsetzung auch sicherzustellen, dass Notrufe aus den Aufzugskabinen angemessen und zeitnah behandelt werden und eine sichere Befreiung von Personen erfolgt. Zu diesem Zweck ist es erforderlich, mindestens eine Beauftragte Person für Aufzüge zu benennen.

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Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Ansprechpartner
Dr. Barbara Löchte
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 120
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
Telefon  06172 98185-30
Telefax   06172 98185-99
E-Mail     presse@dgwz.de
www.dgwz.de/presse

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Bildquelle: Schindler Deutschland – Michael Reinhard
Bildunterschrift: Die DGWZ bietet das Seminar zur Beauftragten Person für Aufzugsanlagen neu an.

Weiterführende Informationen
www.dgwz.de/aufzugsanlagen

Aufzüge: Die Pflichten eines Betreibers

Aufzüge: Pflichten des Betreibers

Im Kontext der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist der Betreiber einer Aufzugsanlage mit einem Arbeitgeber gleichzustellen, da die Verordnung explizit den Arbeitgeber anspricht und somit die Bestimmungen des Arbeitsschutzgesetzes mit einschließt. Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass die Bereitstellung von Arbeitsmitteln die Sicherheit der Beschäftigten gewährleistet. Daraus ergeben sich spezifische Pflichten für den Betreiber bzw. Arbeitgeber einer Aufzugsanlage, denen er nachkommen muss.

Die Betreiberpflichten erstrecken sich über verschiedene Bereiche. So ist der Betreiber auch dann als Arbeitgeber anzusehen, wenn er das Gebäude lediglich vermietet. In dieser Rolle ist er Arbeitgeber für Wartungsfirmen, Hausmeister, Reinigungskräfte etc. Zudem muss er die Aufzugsanlage nach dem aktuellen Stand der Technik betreiben.

Darüber hinaus hat er die Verantwortung, regelmäßige Wartungs- und Instandhaltungsmaßnahmen sicherzustellen, um einen ordnungsgemäßen Betrieb der Aufzugsanlage zu gewährleisten und potenzielle Gefahren zu minimieren. Bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung erfolgt ein Soll-Ist-Vergleich, um festzustellen, ob die Aufzugsanlage den aktuellen technischen Standards entspricht. Bei Abweichungen sind entsprechende Ersatzmaßnahmen zu ergreifen.

Außerdem muss der Betreiber periodische Sicherheitsprüfungen gemäß den geltenden Vorschriften durchführen, um sicherzustellen, dass die Aufzugsanlage den erforderlichen Sicherheitsstandards entspricht. Eine umfassende Dokumentation aller relevanten Unterlagen und Maßnahmen in Bezug auf die Aufzugsanlage ist zu führen und aufzubewahren.

Aufzugsanlagen müssen zudem regelmäßig einer Inaugenscheinnahme und Funktionskontrolle durch eine Beauftragte Person unterzogen werden. Der Betreiber muss sicherstellen, dass die Mitarbeiter, die als Beauftragte Person benannt sind, über ausreichende Schulungen und Kenntnisse verfügen, um ihre Aufgaben sicher und fachgerecht auszuführen. Es ist unerlässlich, dass der Betreiber diese Pflichten gewissenhaft erfüllt, um die Sicherheit der Arbeitsumgebung zu gewährleisten und den gesetzlichen Vorgaben zu entsprechen. 

Autorin: Nezha Ezzouine, Geschäftsführerin, EZ Ingenieurbüro

Weitere Informationen

Neu: Kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore

Neues Seminar: Kraftbetätigte Fenster, Türen, Tore

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit bietet neu ab September 2021 das Seminar „Kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore – Befähigte Person zur Prüfung“ an. Das Seminar vermittelt hersteller- und produktneutral die gültigen Rechtsgrundlagen, verschiedene Bauarten Kraftbetätigter Fenster, Türen und Tore, die Betriebskräftemessung, Gefahrenanalyse und Begutachtung sowie Sicherung von Quetsch- und Scherstellen und notwendige Dokumentationspflichten.

Mit erfolgreichem Abschluss des zweitägigen Seminars erlangen Haustechniker, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, beauftragte Personen sowie technisches Personal von Hersteller-, Montage-, Wartungs- und Instandhaltungsfirmen sowie von öffentlichen Einrichtungen die Befähigung zur Prüfungsdurchführung. Kraftbetätigte Fenster sowie automatische Tür- und Torsysteme müssen mindestens einmal jährlich von einer sachkundigen Person auf ihre sichere Funktionsfähigkeit geprüft werden, damit von ihnen keine Gefahr für Mitarbeiter, Besucher und sonstige Personen ausgeht. Die Erfüllung liegt in der Verantwortung des Gebäudebetreibers.

Autorin: Dr. Barbara Löchte, Marketing und Kommunikation, Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit

Weitere Informationen

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Aufzugsanlagen - Beauftragte Person nach TRBS 3121 (Aufzugswärter)

Seminar Aufzugsanlagen – Beauftragte Person nach TRBS 3121 (Aufzugswärter)

Seminar Aufzugsanlagen – Beauftragte Person nach TRBS 3121 (Aufzugswärter)

Seminareinladung | Termine | Teilnahmegebühr | Seminarbeschreibung | Nutzen | Schulungsnachweis | Zielgruppe | Voraussetzungen | Inhalte | ReferentenAnmeldung | Weitere Informationen

Das Seminar informiert Betreiber von Aufzugsanlagen über die Sicherheitsanforderungen gemäß TRBS 3121 sowie über den ordnungsgemäßen Betrieb der Anlage und die erforderlichen Maßnahmen zur Personenbefreiung.

Seminareinladung

Online-Seminar: Wandhydranten - Befähigte Person zur Prüfung nach DIN-EN-671-3 Online-Seminar Aufzugsanlagen – Beauftragte Person – Programm und Anmeldung (PDF)

Seminar: Wandhydranten - Befähigte Person zur Prüfung nach DIN-EN-671-3 Seminar Aufzugsanlagen – Beauftragte Person – Programm und Anmeldung (PDF)

Nächste Termine 2024

Das Seminar dauert einen Tag von 09:00 bis 16:30 Uhr.

Dieses Seminar bieten wir als Präsenzveranstaltung und als Online-Seminar an. Preis, Inhalte und Abschlusszertifikat sind bei beiden Formaten gleichwertig.

  • 13. Mai 2024 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 08. Juli 2024 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 02. September 2024 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 29. Oktober 2024 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 16. Mai 2024 – Stuttgart – freie Plätze
    Hotel Gloria | Sigmaringer Straße 59 | 70567 Stuttgart
  • 13. Juni 2024 – Dortmund – freie Plätze
    Hotel Ambiente | Am Gottesacker 70 | 44143 Dortmund
  • 11. Juli 2024 – Nürnberg – freie Plätze
    Arvena Park Hotel | Görlitzer Straße 51 | 90473 Nürnberg
  • 05. September 2024 – Berlin – freie Plätze
    Gästehaus Lazarus | Bernauer Straße 115 | 13355 Berlin

  • 10. Oktober 2024 – Mannheim – freie Plätze
    Heinrich Pesch Hotel | Frankenthaler Straße 229 | 67059 Ludwigshafen am Rhein

  • 07. November 2024 – Hannover – freie Plätze
    Kleefelder Hof | Kleestraße 3 A | 30625 Hannover
  • 05. Dezember 2024 – Köln – freie Plätze
    Hotel Begardenhof | Brückenstraße 41 | 50996 Köln

Teilnahmegebühr

540,- € zzgl. MwSt.
inkl. Seminar, Unterlagen, Pausenverpflegung, Mittagessen, Prüfung und Sachkundenachweis.

Seminarbeschreibung

Aufzugsanlagen werden als potenziell gefährliche Anlagen betrachtet und unterliegen daher einer Überwachungspflicht. Der Betreiber hat die Verantwortung, die Aufzugsanlagen in einem ordnungsgemäßen Zustand zu erhalten, regelmäßige Überwachungen durchzuführen und erforderliche Instandsetzungs- oder Wartungsarbeiten unverzüglich einzuleiten. Geeignete Sicherheitsmaßnahmen müssen getroffen werden.

Der Betreiber muss sicherstellen, dass Notrufe aus den Aufzugskabinen angemessen und zeitnah behandelt werden und dass eine sichere Befreiung der Personen erfolgt. Zu diesem Zweck ist es erforderlich, dass der Betreiber mindestens eine „Beauftragte Person für Aufzüge“ benennt, um den ordnungsgemäßen Betrieb des Aufzugs zu gewährleisten.

Nutzen

Das Seminar vermittelt die Aufgaben einer Beauftragen Person, um die Sicherheit und den ordnungsgemäßen Betrieb der Aufzugsanlagen zu gewährleisten und sicherzustellen. Dies dient dem Schutz der Nutzer und der Vermeidung von Unfällen. Mögliche Sicherheitsrisiken sollen identifizieren werden und geeignete Maßnahmen zur Behebung von Mängeln ergriffen werden. Die Teilnehmer erlernen die dafür notwendigen rechtlichen Grundlagen und das technische Fachwissen über Aufbau und Funktion von Aufzugsanlagen. Zudem erlangen Sie die Fachkunde, um Personenbefreiungsmaßnahmen sachgerecht einzuleiten und durchzuführen.

Schulungsnachweis

Die Teilnehmer erhalten nach erfolgreicher schriftlicher Prüfung das qualifizierte DGWZ-Zertifikat „Beauftragte Person für Aufzugsanlagen gemäß TRBS 3121 (Aufzugswärter)“ mit Angabe der Lehrinhalte und Zeiten.

Hinweis: Dieses Seminar ersetzt nicht die vorgeschriebene Kurzunterweisung am zu betreuenden Aufzug (Berechtigung zur Personenbefreiung).

Zielgruppe

Das Seminar richtet sich an:

  • Betreiber von Aufzugsanlagen,
  • Mitarbeiter aus dem Facility Management,
  • Hausmeister, Haustechnisches Personal, Hausverwaltungen,
  • Mitarbeiter von Wartungsunternehmen, Feuerwehren und öffentlichen Einrichtungen,
  • Betriebsschlosser, -techniker, – elektriker,
  • Instandhaltungs- und Servicepersonal,
  • Mitarbeiter in Vertrieb, Planung und Konstruktion,
  • Mitarbeiter, die mit Aufgaben der Personenbefreiung beauftragt sind.

Voraussetzungen

Für die Teilnahme am Seminar gibt es keine besonderen Voraussetzungen.

Inhalte

  • Rechtliche Grundlagen
  • Vorschriften und Normen: Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) § 12 (3), Technische Regel für Betriebssicherheit (TRBS) 3121 und 2181
  • Betrieb einer Aufzugsanlage
  • Grundlagen der Aufzugstechnik, Seilaufzug, Hydraulikaufzug
  • Aufgaben, Pflichten, Verantwortlichkeiten und Haftung des Betreibers und der beauftragten Person
  • Aufbau und Funktion von Sicherheitseinrichtungen, Sicherheitsmaßnahmen bei der Aufzugskonstruktion
  • Unfallgefahren
  • Personenbefreiung
  • Schriftliche Prüfung

Referenten

  • Nezha Ezzouine ist Ingenieurin für Aufzugstechnik und Geschäftsführerin von EZ Ingenieurbüro. Sie betreut Aufzugsanlagen von der Planung bis zum Bau und Management.
  • Frank Rothe ist Maschinenbauingenieur und Kundendienstleiter, Leitung Modernisierung und Service bei Brosch Standardlift GmbH.
  • Dennis Weiskamp ist Elektrotechnikermeister und Geschäftsführer der Sobbe GmbH Aufzüge.

Anmeldung

Bitte schicken Sie das ausgefüllte Anmeldeformular (PDF) an E-Mail veranstaltungen@dgwz.de oder Telefax 06172 98185-99.

Online-Seminar: Wandhydranten - Befähigte Person zur Prüfung nach DIN-EN-671-3 Online-Seminar Aufzugsanlagen – Beauftragte Person – Programm und Anmeldung (PDF)

Seminar: Wandhydranten - Befähigte Person zur Prüfung nach DIN-EN-671-3 Seminar Aufzugsanlagen – Beauftragte Person – Programm und Anmeldung (PDF)

Über das Veranstaltungs-Telefon 06172 98185-85 beantworten wir gerne montags bis freitags von 8:00 bis 18:00 Uhr Ihre Fragen.

Weitere Informationen

Stichworte
Aufzug, Fahrstuhl, Aufzugsganlagen, Aufzugswart, Aufzugswärter, Aufzugsnotruf, Personenbefreiung, TRBS 3121, DIN EN 81, DGUV Information 209-053, Aufzugsrichtlinie 2014/33/EU, Betriebssicherheitsverordnung, BetrSichV, Technische Regel für Betriebssicherheit, Beauftragte Person, Seminar, 2024

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