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VDI 6026 Blatt 1:2022-08

Dokumentation in der TGA

Zum August 2022 wurde die überarbeitete Richtlinie VDI 6026 Blatt 1 „Dokumentation in der technischen Gebäudeausrüstung (TGA) – Inhalte und Beschaffenheit von Planungs-, Ausführungs- und Revisionsunterlagen“ veröffentlicht.

Die VDI-Richtlinie stellt die Anforderungen an den Umfang der Unterlagen dar, die im Rahmen der Planung, Ausführung oder des Betreibens eines Projekts der Technischen Gebäudeausrüstung (TGA) von Bauherren/Auftraggebern, Architekten, Fachplanern, ausführenden Firmen und Betreibern zu erstellen sind.

Der Inhalt der zu erstellenden Unterlagen ist in gewerkebezogenen Dokumentationstabellen zusammengefasst. Es wird der Informationsgehalt der Unterlagen in der jeweiligen Planungs- bzw. der Erstellungsphase beschrieben. Grundsätzlich unterliegen die jeweiligen Planungsphasen einer sukzessiven Abfolge, das heißt, der Beginn einer einzelnen Phase bedingt den Abschluss der vorgelagerten Phase. Damit ist eine effiziente Umsetzung gewährleistet, da der Verfasser der jeweiligen Planungsphase darauf vertrauen kann, dass ihm eine vollständige und abgeschlossene Dokumentation aus den vorgelagerten Phasen zur Verfügung steht. Darüber hinaus werden die Schnittstellen zwischen den jeweiligen Gewerken der TGA untereinander aufgezeigt und die Voraussetzung für jede Dokumentationsphase dargestellt. Es werden Grundleistungen der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) und den nach Teil C der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/C) zu erstellenden Unterlagen besondere Leistungen dargestellt, um die oben genannten Anforderungen zu erfüllen. Die Vergütung zur Erstellung der Dokumentationsunterlagen setzt eine vertragliche Regelung voraus.

Die Richtlinie VDI 6026 Blatt 1 wurde erarbeitet, um die genannten Prozesse zu standardisieren und zu beschleunigen. Die frühzeitige und angemessene Dokumentation der verschiedenen Bauabschnitte erleichtert die Arbeit und den Übergang in den nächsten Abschnitt. Sie hilft auch gegebenenfalls bei der Fehlersuche und bei der Nachbearbeitung abgeschlossener Phasen.

Herausgeber der VDI 6026 Blatt 1 „Dokumentation in der technischen Gebäudeausrüstung – Inhalte und Beschaffenheit von Planungs-, Ausführungs- und Revisionsunterlagen“ ist die VDI-Gesellschaft Bauen und Gebäudetechnik (GBG).

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Praxiskonflikt zwischen HOAI und VOB/B

Abweichendes Bausoll und Nachtragsforderungen bereiten häufig Konflikte zwischen Planern, Bauherren und Bauunternehmen. Ein Grund dafür ist die aus Sicht der Praktiker mangelnde Abstimmung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) mit der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB). Beide Ordnungsrahmen haben vielfältige Bezüge, die nicht immer widerspruchsfrei sind. Probleme bereiten  vor allem die Grundleistungsbilder der HOAI, auf die im Planervertrag oft pauschal abgestellt wird: Sie entsprechen nicht mehr den aktuellen Anforderungen. Weiterhin werden die digitalen Möglichkeiten des Planens und Bauens nicht ausreichend einbezogen. Hieraus resultiert jedoch, dass sich die Planungstiefe zum Teil stark in frühere Phasen verlagert. Zudem lassen die Grundleistungsbilder per Definition keine projektspezifischen Abweichungen vom allgemeinen Anforderungsprofil zu. Für ein besseres Zusammenspiel mit der VOB/B ist eine Modernisierung der HOAI-Grundleistungen geboten. Unabhängig davon empfehlen sich individualisierte Leistungsbilder, die in einer Frühphase kontextbezogen definiert und vertraglich fixiert werden.

Autor: Frank Weißkirchen, Executive Director, Ernst & Young Real Estate GmbH

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Baurecht Vertrag Bauleistung Bauvertrag VOB HOAI

Honorare durchsetzen mit der neuen HOAI 2013

Seit 17. Juli 2013 unterliegen Architekten- und Bauverträge zwingend dem neuen Preisrecht der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI 2013). Die Honorarordnung legt zwar höhere Honorare fest, aber in der Praxis lassen sich diese von Planern nur schwer erzielen. Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit bietet deshalb ein Kompakt-Seminar für Architekten, Planer und Ingenieure aller Fachrichtungen an, wie sie ihre Honorare auch mit der neuen HOAI 2013 richtig durchsetzen und sichern. Die Veranstaltung findet bundesweit an außergewöhnlichen zentralen Orten an zehn Terminen im Herbst 2013 statt und kann über die Website www.dgwz.de/hoai gebucht werden.

In dem Tages-Seminar erhalten die Teilnehmer praktische Tipps für die Honorarabrechnung und juristische Empfehlungen für die Vertragsgestaltung für die Durchsetzung und Sicherung ihrer Honorare mit der neuen HOAI 2013 und die Änderungen zur Vorgängerfassung HOAI 2009.

Weiterführende Informationen

Seminar: Neue HOAI 2013 – Honorare richtig durchsetzen und sichern

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HOAI

HOAI 2013

Weitere neutrale Informationen erhalten Sie im Seminar der Deutschen Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit
Seminar: Die neue HOAI 2013

Stichworte

  • Honorarordnung für Architekten und Ingenieure
  • HOAI 2013, HOAI 2009
  • Bauvertrag, Bauleistungen, Baurecht, Preisrecht, Vertragsrecht

Seminar: Neue HOAI 2013

HOAI 2013 - Neue Honorarordnung für Architekten und IngenieureTipps für Architekten, Ingenieure und Planer für ihre Honorarabrechnung und juristische Empfehlungen für die Vertragsgestaltung nach der neuen Honorarordnung HOAI 2013 und die Änderungen zur HOAI 2009.

Seminareinladung und Programm (PDF)

Termine

1-Tages-Seminar von 10:00 Uhr bis 16:30 Uhr.

Teilnahmegebühr

420,- € zzgl. 19% MwSt.
inkl. 1-Tages-Seminar, Unterlagen, Getränke, Pausenverpflegung und Mittagessen.

Anmeldung

Bitte schicken Sie das ausgefüllte Anmeldeformular (PDF) an E-Mail veranstaltungen@dgwz.de oder Telefax 06172 98185-99 oder klicken Sie zur Online-Anmeldung auf einen der oben genannten Termine.

Über das Veranstaltungs-Telefon 06172 98185-85 beantworten wir gerne montags bis freitags von 8:00 bis 18:00 Uhr Ihre Fragen.

Beschreibung

Die neue Honorarordnung für Architekten und Ingenieure, die HOAI 2013, ist am 17. Juli 2013 in Kraft getreten und löst die bisherige HOAI 2009 ab. Sämtliche Verträge der Architekten und Ingenieure unterliegen seitdem zwingend dem neuen Preisrecht. Dennoch ist die Durchsetzung und Sicherung der Honorare für Architekten und Planer gegenüber ihren Auftraggebern weiterhin die zentrale Fragestellung. Bei der Vertragsgestaltung müssen nun die vollständig überarbeiteten Leistungsbilder der neuen HOAI, insbesondere für Gebäude, Innenräume, Technische Ausrüstung, Ingenieurbauleistung und Tragwerksplanung berücksichtigt werden. Auch der Allgemeine Teil wurde grundlegend überarbeitet. Dadurch ergeben sich erhebliche Änderungen für die Vertragsgestaltung und die Honorarberechnung von Planungsleistungen.

Nutzen

Architekten, Ingenieure und Planer erhalten professionelle Empfehlungen für die Durchsetzung und Sicherung ihrer Honorare mit der neuen HOAI 2013. Das Seminar ist eine anerkannte Fortbildung von vielen Architekten- und Ingenieurkammern mit bis zu 8 Fortbildungspunkten. Die Teilnehmer erhalten Tipps für die konkrete Vertragsgestaltung und Honorarberechnung unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung und können diese gleich in die Praxis umsetzen. Hierbei wird ein Schwerpunkt auf die geänderte Honorarabrechnung gelegt und der rechtssichere Umgang mit dem Honorarrecht geschult. Weiterhin geht das Seminar praxisorientiert auf die geänderten Leistungsbilder und die wesentlichen Aspekte des Baurechts und des Haftungsrechts in diesem Zusammenhang ein.

Anerkannte Fortbildung der Architektenkammern

Dieses Seminar wird von folgenden Architektenkammern als Fortbildung anerkannt:

  • Baden-Württemberg
    Die Veranstaltung wird von der Architektenkammer Baden-Württemberg mit einem Umfang von 7 Unterrichtsstunden in allen Fachrichtungen anerkannt.
  • Brandenburg
    Die Brandenburgische Architektenkammer erkennt das Seminar als Fortbildungsveranstaltung an.
  • Bremen
    Die Architektenkammer der Freien Hansestadt Bremen vergibt für Veranstaltungen keine Fortbildungspunkte.
  • Hamburg
    Die Hamburgische Architektenkammer vergibt für Veranstaltungen keine Fortbildungspunkte.
  • Hessen
    Mitglieder der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen können für die Teilnahme 7 Fortbildungspunkte erhalten.
  • Mecklenburg-Vorpommern
    Die Architektenkammer Mecklenburg-Vorpommern erkannt das Seminar als Fortbildung mit 5,5 Fortbildungsstunden an.
  • Niedersachsen
    Die Architektenkammer Niedersachsen hat keine kontrollierte Fortbildungspflicht. Deshalb werden für Veranstaltungen keine Fortbildungspunkte vergeben. Mit dem Seminar kann jedoch der Nachweis einer Fortbildungsveranstaltung für die Eintragung in die Architektenliste erbracht werden.
  • Rheinland-Pfalz
    Die Architektenkammer Rheinland-Pfalz verfügt nicht über ein Punktesystem zur Anerkennung von Fortbildungen. Mit der Teilnahmebestätigung des Seminars können jedoch Absolventen, die sich in die Kammer eintragen lassen möchten, die Fortbildung nachweisen.
  • Sachsen
    Das Seminar wurde von der Architektenkammer Sachsen in die „Liste der anerkannten Fortbildungsveranstaltungen“ eingetragen.
  • Schleswig-Holstein
    Die Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein erkennt die Veranstaltung mit der Register-Nr. FB132250022513 an.

Anerkannte Fortbildung der Ingenieurkammern

Aufgrund einer gemeinsamen Beschlussfassung aller Ingenieurkammern werden Fortbildungsveranstaltungen, die von einer Ingenieurkammer eines Bundeslandes anerkannt sind, auch von den Ingenieurkammern anderer Bundesländer anerkannt.

Dieses Seminar wird von folgenden Ingenieurkammern als Fortbildung anerkannt:

  • Bayern
    Bayerische Ingenieurkammer-Bau erkennt 7 Zeiteinheiten für den Fachbereich Projekt- und Objektmanagement an.
  • Brandenburg
    Die Brandenburgische Ingenieurkammer erkennt das Seminar mit 8 Punkten an.
  • Niedersachsen
    Die Ingenieurkammer Niedersachsen führt keine Anerkennungen von Fortbildungsveranstaltungen durch.
  • Schleswig-Holstein
    Die Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein erkennt die Veranstaltung mit der Register-Nr. FB132250022513 an.

Teilnahmevoraussetzungen

Es gibt keine Teilnahmevoraussetzungen. Grundkenntnisse oder erste Erfahrungen mit der HOAI und dem Preisrecht erleichtern jedoch das Verständnis.

Abschluss

Die Teilnehmer erhalten eine qualifizierte Teilnehmerbescheinigung mit Angabe der Lehrinhalte und Zeiten. Die Anerkennung der Fortbildungspunkte durch die jeweilige Architekten- und Ingenieurkammer kann angefragt werden.

Teilnehmer

Das Seminar richtet sich an:

  • Architekten, Ingenieure und Planer aller Fächer,
  • Bauingenieure, Elektroplaner, Fachplaner, Gebäudeplaner, Haustechniker, Statiker,
  • Innenarchitekten, Landschaftsarchitekten, Freiraumplaner und Umweltplaner.

Inhalte

  • Aufbau und Struktur der neuen HOAI 2013
    • Wesentliche Inhalte im Überblick
    • Die wichtigsten Änderungen zur HOAI 2009
  • Der Architekten- und Ingenieurvertrag
    • Gestaltung, Abrechnung, Abwicklung
  • Verbindliches Preisrecht versus Vertragsfreiheit
    • Handlungsspielräume in der Vertragsgestaltung und der Honorarberechnung
    • Praktische Tipps und juristische Empfehlungen für die Durchsetzung und Sicherung der Honorare
    • Das Bauhandwerkersicherungsgesetz, § 648a BGB
  • Rechtliche Grundlagen
    • Baurecht, Vertragsrecht, Preisrecht, Haftungsrecht
    • Aktuelle Rechtsprechung
    • Beispielfälle und Konsequenzen
  • Die überarbeiteten Leistungsbilder
    • Grundleistungen, besondere Leistungen, Beratungsleistungen
    • Neue Leistungsbilder für Gebäude, raumbildender Ausbau, Technische Ausrüstung, Ingenieurbauleistung und Tragwerksplanung
  • Honorarvereinbarung
    • Übersicht über die Honorarbestandteile
    • Honorarsätze, Pauschalhonorar, Zeithonorar
    • Änderungen bei der Einordnung der Honorarzonen
    • Erhöhung der Honorartafeln
    • Honorarerhöhung bei Planungsänderungen
    • Honorare für Beratungsleistungen
    • Bauen im Bestand, Umbauzuschlag, Instandhaltungszuschlag, Berücksichtigung der mitverarbeiteten Bausubstanz

Dozent

Rechtsanwalt Friedrich-Karl Scholtissek (Kanzlei Scholtissek : Krause-Allenstein für Architekten- und Baurecht, Hamburg), Lehrbeauftragter an der HafenCity Universität Hamburg (HCU), Dozent u.a. beim Bund Deutscher Architekten (BDA), Großbanken und Softwarehersteller und Autor des HOAI 2009-Kommentars im C.H. Beck Verlag und der mehrteiligen Kommentierung zur HOAI 2013 in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (F.A.Z.).

Weiterführende Informationen

Stichworte

  • HOAI 2013, HOAI 2009
  • Honorarordnung für Architekten und Planer
  • Ingenieure, Bauherren
  • Referentenentwurf, Novelle, Neuerungen, Änderungen
  • Vertragsrecht, Baurecht, Preisrecht

Veranstaltungstyp HOAI 2013

Seminar, Kurs, Training, Lehrgang, Schulung, Weiterbildung, Fortbildung