Checkliste Datenschutzgrundverordnung (DGVO)
Am 25. Mai 2018 endet die Übergangsfrist zur Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Bis dahin sollten in Unternehmen folgende Maßnahmen umgesetzt sein:
- Nach außen hin nicht angreifbar machen (Abmahnungen) und öffentlich sichtbare Texte anpassen.
- Website: Datenschutzerklärung, Cookie-Hinweis, verschlüsselte Formulare und Datenschutz-Hinweise.
- Fachkundigen Datenschutzbeauftragten benennen (ab 10 Mitarbeiter).
- Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten anlegen: Tabelle mit einer Auflistung, welche personenbezogenen Daten von Kunden, Mitarbeitern, etc. wann, wie und warum erhoben werden.
- Datenprozesse definieren, Zugriffe auf die Daten beschränken, alle Maßnahmen dokumentieren.
Autor: Eckart Roeder, Geschäftsführer, Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit
Weitere Informationen
- Originaltext: Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung)
- Volltext / PDF-Download der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
- Wikipedia: Datenschutz-Grundverordnung
- Bundesministerium für Wirtschaft und Energie: Europäische Datenschutz-Grundverordnung
- Artikel: Neues Datenschutzrecht als Chance nutzen
- Planerbrief 15 – Mai-Juni 2018
- Planerbrief Übersicht
Stichworte
Datenschutzgrundverordnung, DGVO, Richtlinie, Datenschutz, Datenschutzerklärung