Neue Ausgabe der DIN EN 378-1 für Kälteanlagen und Wärmepumpen

Neue Ausgabe der DIN EN 378-1 für Kälteanlagen und Wärmepumpen

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2021-06 vom 14. Juni 2021

Am 1. Juni 2021 wurde die neue Fassung der Norm DIN EN 378-1:2021-06 „Kälteanlagen und Wärmepumpen – Sicherheitstechnische und umweltrelevante Anforderungen – Teil 1: Grundlegende Anforderungen, Begriffe, Klassifikationen und Auswahlkriterien“ (Deutsche Fassung EN 378-1:2016+A1:2020) veröffentlicht. Darauf weist die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hin. Sie löst die Ausgabe DIN EN 378-1:2020-12 ab.

In Teil 1 hat sich gegenüber der DIN EN 378-1:2020-12 nichts Wesentliches geändert. Lediglich das nationale Vorwort mit dem Hinweis zu sicherheitstechnischen Festlegungen wurde ergänzt. Zudem müssen weitere Rechtsvorschriften des betrieblichen Arbeitsschutzes und des Baurechts beachtet werden. Diese Norm gilt nicht für Kälteanlagen und Wärmepumpen, die vor dem Datum ihrer Veröffentlichung als Europäische Norm hergestellt wurden. Ausgenommen sind im Anschluss an die Veröffentlichung erfolgte Erweiterungen und Modifizierungen an der Anlage.

Die Norm DIN EN 378-1:2021-06 gilt für neue Kälteanlagen, Erweiterungen oder Modifizierungen bereits bestehender Anlagen sowie für bestehende stationäre Anlagen, die an einen anderen Standort verbracht und dort betrieben werden. Sie gilt auch im Falle der Umstellung einer Anlage auf ein anderes Kältemittel. Bezieher des Vorgängerdokumentes DIN EN 378-1:2020-12 erhalten eine kostenfreie Ersatzlieferung beim Beuth-Verlag.

Die Norm DIN EN 378 befasst sich mit dem gesamten Lebenslauf einer Kälteanlage und führt auf, dass es einige spezielle Produktnormen der Normenreihe DIN EN ISO 60335 gibt, welche dann direkt für das entsprechende Produkt Anwendung finden wie zum Beispiel für Klimageräte und Wärmepumpen. Sie umfasst vier Teile und legt Anforderungen an die Sicherheit von Personen und Eigentum fest, liefert eine Anleitung in Hinblick auf den Schutz der Umwelt und enthält Vorgehensweisen für Betrieb, Instandhaltung und Instandsetzung von Kälteanlagen und die Rückgewinnung von Kältemitteln. Der in dieser Europäischen Norm verwendete Begriff „Kälteanlage“ schließt Wärmepumpen mit ein.

2.078 Zeichen (mit Leerzeichen), zur freien Verwendung, Beleg erbeten

Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Ansprechpartner
Ilka Klein
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 120
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
Telefon  06172 98185-30
Telefax   06172 98185-99
presse@dgwz.de
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Seit dem 1. Juni 2021 gilt die neue Ausgabe der Norm DIN EN 378-1 für Kälteanlagen und Wärmepumpen. #Kälteanlagen #Wärmepumpen www.dgwz.de/din-en-378-1-kaelteanlagen-waermepumpen

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Neue Ausgabe der DIN EN 378-1 für Kälteanlagen und Wärmepumpen

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Bildunterschrift: Seit dem 1. Juni 2021 gilt die aktualisierte Fassung der Norm DIN EN 378-1 für Kälteanlagen und Wärmepumpen.

Weiterführende Informationen
www.dgwz.de/din-en-378-1

Seminar: Leitern Tritte Fahrgerüste - Befähigte Person zur Prüfung

Seminar Leitern, Tritte, Fahrgerüste – Befähigte Person zur Prüfung

Seminar Leitern, Tritte, Fahrgerüste – Befähigte Person zur Prüfung

Seminareinladung | Termine | Teilnahmegebühr | Seminarbeschreibung | Nutzen | Schulungsnachweis | Fortbildungspunkte | Zielgruppe | Voraussetzungen | Inhalte | Referenten | Anmeldung | Weitere Informationen

Das Seminar vermittelt die notwendige Sachkunde zur Befähigten Person zur Prüfung von Leitern, Tritten und Fahrgerüsten, damit Sie die Arbeitsmittel selbstständig regelmäßig prüfen können.

Seminareinladung

Online-Seminar Leitern Tritte Fahrgerüste

Online-Seminar Leitern Tritte Fahrgerüste – Programm und Anmeldung (PDF)

Seminar Leitern Tritte Fahrgerüste

Seminar Leitern Tritte Fahrgerüste – Programm und Anmeldung (PDF)

Nächste Termine 2024

Das Seminar dauert einen Tag von 10:00 bis 16:30 Uhr bzw. als Online-Seminar von 9:00 bis 15:30 Uhr.

Dieses Seminar bieten wir als Präsenzveranstaltung und als Online-Seminar an. Preis, Inhalte und Abschlusszertifikat sind bei beiden Formaten gleichwertig.

  • 27. Mai 2024 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 01. Juli 2024 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 05. August 2024 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 09. September 2024 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 14. Oktober 2024 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 18. November 2024 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 23. Mai 2024 – Frankfurt – keine Anmeldung mehr möglich
  • 13. Juni 2024 – Hannover – freie Plätze
    Werkhof Hannover | Schaufelder Straße 11 | 30167 Hannover
  • 04. Juli 2024 – Nürnberg – freie Plätze
    Arvena Park Hotel | Görlitzer Straße 51 | 90473 Nürnberg
  • 19. September 2024 – Köln – freie Plätze
    Hotel Begardenhof | Brückenstraße 41 | 50996 Köln
  • 24. Oktober 2024 – Leipzig – freie Plätze
    Galerie Hotel Leipziger Hof | Hedwigstraße 1-3 | 04315 Leipzig
  • 14. November 2024 – Mannheim – freie Plätze
    Achat Hotel Schwetzingen Heidelberg | Schälzigweg 1-3 | 68723 Schwetzingen bei Heidelberg
  • 12. Dezember 2024 – Hamburg – freie Plätze
    Hotel Engel | Niendorfer Straße 55 | 22529 Hamburg

Teilnahmegebühr

430,- € zzgl. MwSt.
1-Tages-Seminar inkl. Unterlagen, Getränke, Pausenverpflegung, Mittagessen und Zertifikat.

Seminarbeschreibung

Leitern, Tritte und Fahrgerüste müssen gemäß § 3 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und DGUV-Information 208-016 regelmäßig auf ihren ordnungsgemäßen Zustand durch geschulte Fachkräfte überprüft und gewartet werden. Verantwortlich ist der Arbeitgeber.

Nutzen

Das Seminar bildet zur Befähigten Person für die regelmäßige Prüfung von Leitern, Tritten und Fahrgerüsten aus. Die Teilnehmer erlernen die dafür notwendigen rechtlichen Grundlagen und das Fachwissen. Es hilft, die Arbeitssicherheit zu gewährleisten und Unfälle zu vermeiden.

Schulungsnachweis

Die Teilnehmer erhalten nach erfolgreicher Prüfung das Zertifikat „Befähigte Person zur Prüfung von Leitern, Tritten und Fahrgerüsten“ mit Angaben der Lehrinhalte und Zeiten.

Fortbildungspunkte

Das Seminar wird vom Verband für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz bei der Arbeit e. V. (VDSI) mit 1 VDSI-Punkt im Arbeitsschutz anerkannt.

1 VDSI-Punkt Arbeitsschutz

Zielgruppe

Das Seminar richtet sich an:

  • Ingenieure,
  • Mechaniker,
  • Handwerker,
  • Sicherheitsbeauftragte,
  • Fachkräfte für Arbeitssicherheit,
  • Haustechniker und Hausmeister,
  • Wartungs- und Instandhaltungspersonal,
  • Mitarbeiter aus Lagerverwaltung, Logistik, Konstruktion und Montage.

Voraussetzungen

Eine Befähigte Person benötigt gemäß TRBS 1203 und § 2 Absatz 6 BetrSichV eine themenrelevante Berufsausbildung, Berufserfahrung und eine zeitnahe berufliche Tätigkeit, damit sie über die erforderlichen Kenntnisse zur Prüfung von Arbeitsmitteln verfügt.

Inhalte

  • Rechtliche Grundlagen
  • Vorschriften und Normen: DIN EN 131, DIN 4567, DIN EN 14183, DIN EN 1004, DGUV Information 208-016, 201-011, TRBS 2121
  • Aufgaben, Rechte, Pflichten, Verantwortung und Haftung der Befähigten Person
  • Bauarten und Kennzeichnung von Leitern, Tritten und Fahrgerüsten
  • Aufbau, Konstruktion
  • Anforderungen und Einsatzmöglichkeiten
  • Sicherheitsgerechter Umgang
  • Prüfung und Dokumentation
  • Instandhaltung und Reparatur
  • Gefährdungsbeurteilung
  • Erkennen von Defekten und Vorgehensweise
  • Unfallgefahren und Schutzmaßnahmen
  • Informationen zu Anbauteilen und Zubehör
  • Transport und Lagerung
  • Praktische Beispiele
  • Schriftliche Prüfung

Referenten

Referenten sind Fachleute der Branche, Mitarbeiter aus den einschlägigen Normen- und Verbandsgremien, Mitarbeiter aus Forschung, Entwicklung und Vertrieb der führenden Hersteller sowie mit Praxisbezug und Vortragserfahrungen.

  • Kay Glombik ist Fachkraft für Arbeitssicherheit, SiGeKo sowie Sicherheits- und Gesundheitskoordinator.
  • Ralf Grah ist Fachkraft für Arbeitssicherheit, SiGeKo und Umwelt sowie Geschäftsführer von Arbeitssicherheit Grah.
  • Otmar Heilmann ist Fachkraft für Arbeitssicherheit, Prüfer für Regalanlagen, Ausbilder für Stapler, Kran und Hubarbeitsbühnen.
  • Horst Hoffmann ist Havariekommissar und Sachverständiger für Transport-, Waren-, Lager- und Umzugsschäden.
  • Marcus Kuntze ist Fachkraft für Arbeitssicherheit und Brandschutzbeauftragter.
  • Petra Liebsch ist Dipl.-Ing. und Sachverständige für Steigtechnik.
  • Jürgen Meier ist zertifizierter Brandschutztechniker sowie freiberuflicher Berater und Fachdozent.
  • Christoph Moll ist staatlich geprüfter Betriebswirt sowie Leitung von Professional Dienstleistungen & Neue Märkte bei Hailo.

Anmeldung

Bitte schicken Sie das ausgefüllte Anmeldeformular (PDF) an E-Mail veranstaltungen@dgwz.de oder Telefax 06172 98185-99.

Online-Seminar Leitern Tritte Fahrgerüste

Online-Seminar Leitern Tritte Fahrgerüste – Programm und Anmeldung (PDF)

Seminar Leitern Tritte Fahrgerüste

Seminar Leitern Tritte Fahrgerüste – Programm und Anmeldung (PDF)

Über das Veranstaltungs-Telefon 06172 98185-85 beantworten wir gerne montags bis freitags von 8:00 bis 18:00 Uhr Ihre Fragen.

Teilnehmerstimmen

  • „Ingesamt sehr gut, fachlich fundiert, gute Kursgröße, Austausch mit Kursteilnehmern förderlich gewesen.“
    Thomas Wicht, Chiemgau Maßarbeit gGmbH, Traunreut
  • „Der Austausch innerhalb des Teilnehmerkreises war toll. Das Seminar wurde auch mit persönlichen Erfahrungen des Referenten gefüllt.“
    Patrick Friedemann, Zerspannungstechnik Kuhn Edelstahl GmbH, Radevormwald
  • „Das Seminar wurde fachlich super vermittelt und die Atmosphäre war sehr locker. Außerdem war das Essen sehr lecker.“
    Raphael Prins, Lash + Lift Zurr- und Hebeltechnik GmbH, Übach-Palenberg
  • „Auffrischung bekannter Themen aber durch viel Neues. Die Schulungsthemen wurden praxisnah rübergebracht.“
    Gabor Rudolf, Wackler Service Group GmbH & Co. KG, Berlin
  • „Es war sehr aufschlussreich und ich habe viel Neues gelernt. Der Referent nahm sich für die Erklärungen genug Zeit.“
    Horst Hein, Star Cooperation GmbH, Böblingen
  • „Die Veranstaltung war sehr informativ und lehrreich. Es gab Neuerungen, die man vorher nicht auf dem Schirm hatte. Der Informationsaustausch mit den anderen Veranstaltungsteilnehmern war sehr gut.“
    Pascal Izzo, MOCOM Compounds, Zülpich
  • „Das Seminar hat mir sehr gut gefallen. In lockerer Atmosphäre wurden die Inhalte seht gut vermittelt. Super Seminar!“
    Volker Glaser, Rhein-Moisel-Werkstadt Glaser, Koblenz
  • „Sehr gut, da auch Themen angesprochen wurden, über die man sich vorher keine Gedanken gemacht hat. Die Erklärungen waren sehr ausführlich.“
    Niklas Schäfer, Sascha Hörr Edelstahlhandel e.K., Schleiden-Dreiborn

Weitere Informationen

Stichworte
Leitern, Tritte, Fahrgerüst, Rollgerüst, Kleingerüst, fahrbare Arbeitsbühnen, DGUV Information 208-016, Betriebssicherheitsverordnung, Arbeitsschutzgesetz, TRBS 2121, DIN EN 131, DIN 4567, DIN EN 1004, Gefährdungsbeurteilung, Befähigte Person, Fachkraft, Event, Verantaltung, Prüfung, 2023, 2024

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Gefahrenmeldeanlagen

Übersicht zu Brandmeldeanlagen

Übersicht zu Brandmeldeanlagen

Einführung | Normen und Vorschriften | PublikationenWeitere Informationen

Einführung

Eine Brandmeldeanlagen (BMA) ist eine Gefahrenmeldeanlage, die dazu dient Entstehungen von Bränden und der Ausbreitung von Feuer und Rauch vorzubeugen und die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten zu ermöglichen.

Ihre Aufgabe besteht darin:

  • entstehende Brände frühstmöglichst und selbständig zu erkennen
  • die Hilfe leistende Stelle (z.B. die Feuerwehr) zu informieren
  • Personen im Gebäude zu warnen
  • Brandschutzeinrichtungen anzusteuern (Brandfahrt der Aufzüge, Schließen von Rauchschutztüren)
  • der Feuerwehr den gewaltfreien Zugang zum Gebäude und die schnelle Ortung des Brandortes zu ermöglichen

Sie bestehen aus:

  • Brandmeldezentrale (BMZ)
  • Automatische und manuelle Brandmelder
  • Energieversorgung
  • Signalgeber
  • Übertragungseinrichtung (Wählgerät)
  • Feuerwehr Anzeigetableau (FAT)
  • Feuerwehr Bedienfeld (FBF)
  • Feuerwehr Laufkarten
  • Feuerwehrschlüsselkasten (FSD)
  • Feuerwehr Freischalteeinrichtung (FSE)

Publikationen

Weitere Informationen

Stichworte
DIN 14675, DIN VDE 0833, Vorschriften, Normen, Gefahrenmeldeanlagen, Brandmeldeanlagen, Gefahrenmeldetechnik, BMA

TRBS 1203 Zur Prüfung Befähigte Person

TRBS 1203 Zur Prüfung Befähigte Person

Übersicht | Inhalt | Weitere Informationen

Übersicht

Diese TRBS 1203 konkretisiert im Rahmen ihres Anwendungsbereichs die Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung. Bei Einhaltung der Technischen Regeln kann der Arbeitgeber insoweit davon ausgehen, dass die entsprechenden Anforderungen der Verordnung erfüllt sind. Wählt der Arbeitgeber eine andere Lösung, muss er damit mindestens die gleiche Sicherheit und den gleichen Gesundheitsschutz für die Beschäftigten erreichen.

Die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse für die Verwendung von Arbeitsmitteln wieder.

Sie werden vom Ausschuss für Betriebssicherheit ermittelt bzw. angepasst und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Gemeinsamen Ministerialblatt bekannt gegeben.

Inhalt

Technische Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1203 Zur Prüfung befähigte Person

Normenbestellung FeststellanlagenTRBS 1203 Zur Prüfung Befähigte Person

1 Anwendungsbereich

2 Allgemeine Anforderungen

3 Anforderungenan zur Prüfung befähigte Personen für Prüfungen an bestimmten Arbeitsmitteln

4 Anforderungen an zur Prüfung befähigte Personen für Prüfungen an Arbeitsmittelnnach Anhang3 BetrSichV

Anhang 1 Beispiele für Anforderungen an zur Prüfung befähigte Personen

Anhang 2 Übersichtstabelle

Weitere Informationen

Stichworte

TRBS 1203, Technische Regeln für Betriebssicherheit, Vorschrift, Richtlinie, Anerkannte Regel der Technik, Prüfung, befähigte Person

Seminar Kraftbetätigte Fenster, Türen, Tore - Befähigte Person zur Prüfung

Übersicht zu kraftbetätigten Fenstern, Türen, Tore

Übersicht zu Kraftbetätigten Fenstern, Türen und Toren

EinführungNormen und Vorschriften | Publikationen | Weitere Informationen

Einführung

Bei Kraftbetätigten Fenstern, Türen und Toren handelt es sich um bewegliche Raumabschlüsse, deren Flügel durch den Antrieb eines Motors bewegt werden können. Der Antrieb von kraftbetätigten Einrichtungen ermöglicht es, Fenster, Türen und Tore bedarfsgerecht zu steuern und auch schwere und große Flügel zu öffnen und zu schließen. Aufgrund ihres erhöhten Bedienkomforts kommen Kraftbetätigte Fenster, Türen und Toren an vielen verschiedenen Orten zum Einsatz, wie beispielsweise im Gesundheitssektor, in der Gastronomie, im Einzelhandel oder in öffentlichen Gebäuden. Dort gewährleisten Kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore einen effizienten und sicheren Betrieb und tragen zusätzlich zur Barrierefreiheit bei.

Es gibt unterschiedliche Bauarten von Kraftbetätigten Türen und Toren:

  • Drehflügeltür
  • Pendeltor
  • Falttor
  • Schiebetor
  • Hub-/Senktor
  • Sektionaltor (Deckengliedertor)
  • Rolltor
  • Kipptor
  • Faltkipptor
  • Schranke

Normen und Vorschriften

Für Kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore gelten eine Reihe von technischen Normen und rechtlichen Vorschriften:

Publikationen

Weitere Informationen

Stichworte
kraftbetätigte Türen, Tore, Fenster, Türsysteme, Türanlagen, Drehflügeltüren, Schiebetüren, Faltflügeltüren, Karusseltüren, Rolltore, Sektionaltore, Kipptore, Schiebetore, Fensterflügel, Kippfenster, Klappfenster, Drehfenster, Fensterantriebe, Prüfung, Wiederholungsprüfung, Überprüfung, ASR A 1.7, ASR A 1.6, Arbeitsstättenregeln, Arbeitsstättenverordnung, ArbStättV, DIN EN 12635, DIN EN 16005, DIN EN 12453, DIN EN 13241, DIN EN 12604, Betriebssicherheitsverordnung, BetrSichV, Arbeitsschutzgesetz, ArbSchG, DGUV Information, 208-022, 208-026, 208-014, 308-006

DIN EN 14637 Schlösser und Baubeschläge - Elektrisch gesteuerte Feststellanlagen für Feuer-/Rauchschutztüren - Anforderungen, Prüfverfahren, Anwendung und Wartung

DIN EN 14637 Schlösser und Baubeschläge – Elektrisch gesteuerte Feststellanlagen für Feuer-/Rauchschutztüren – Anforderungen, Prüfverfahren, Anwendung und Wartung

DIN EN 14637 Schlösser und Baubeschläge – Elektrisch gesteuerte Feststellanlagen für Feuer-/Rauchschutztüren – Anforderungen, Prüfverfahren, Anwendung und Wartung

Übersicht | Inhalt | Norm bestellen | Weitere Informationen

Übersicht

Die Norm DIN EN 14637 “Schlösser und Baubeschläge – Elektrisch gesteuerte Feststellanlagen für Feuer-/Rauchschutztüren – Anforderungen, Prüfverfahren, Anwendung und Wartung” legt Anforderungen, Prüfverfahren und Leistungskriterien fest, mit deren Hilfe die Vereinbarkeit von Komponenten und deren Leistung beurteilt werden können, wenn diese Komponenten miteinander verbunden werden, um eine elektrisch gesteuerte Feststellanlage zu bilden. Sie legt auch Anforderungen an die Integrität einer derartigen Feststellanlage fest, wenn diese an eine Brandmeldeanlage oder andere Systeme angeschlossen ist, einschließlich des Signalaustauschs und der technischen Daten für die Schnittstellen.
Diese Norm wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 33 „Türen, Tore, Fenster, Abschlüsse, Baubeschläge und Vorhangfassaden“ (Sekretariat: AFNOR, Frankreich) Arbeitsgruppe 4 „Schlösser und Baubeschläge (Federführung: BSI, Vereinigtes Königreich) unter deutscher Mitarbeit erarbeitet.

Die aktuell gültige Norm ist im Januar 2008 in Kraft getreten und ersetzt die DIN V 18269:2006-07.

 

DIN EN 14637 Schlösser und Baubeschläge - Elektrisch gesteuerte Feststellanlagen für Feuer-/Rauchschutztüren - Anforderungen, Prüfverfahren, Anwendung und Wartung

Inhalt

Nationales Vorwort

Änderungen

Frühere Ausgaben

Vorwort

Einleitung

1 Anwendungsbereich

2 Normative Verweisungen

3 Begriffe und Abkürzungen

4 Klassifizierung
4.1 Kodierungssystem
4.2 Anwendungsklasse (erste Stelle)
4.3 Dauerfunktion (zweite Stelle)
4.4 Türtyp (dritte Stelle)
4.5 Eignung für die Anwendung an Feuer-/Rauchschutztüren (vierte Stelle)
4.6 Sicherheit (fünfte Stelle)
4.7 Korrosionsbeständigkeit (sechste Stelle)
4.8 Beispiel für die Klassifizierung

5 Anforderungen an und Prüfverfahren für Komponenten einer Feststellanlage
5.1 Allgemeines
5.2 Brandmelder
5.3 Energieversorgungseinrichtung
5.4 Auslösevorrichtungen
5.5 Feststellvorrichtungen
5.6 Hilfseinrichtungen

6 Anforderungen an die Feststellanlage
6.1 Ausführung und Leistung
6.2 Produktinformation
6.3 Anforderungen, die nicht durch Abschnitt 5 abgedeckt sind
6.4 Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV)
6.5 Zusätzliche Konstruktionsanforderungen an den Anschluss von Komponenten an Brandmeldeanlagen
6.6 Elektrische Sicherheit
6.7 Dauerfunktion
6.8 Umweltverhalten
6.9 Schwankungen der Versorgungsspannung

7 Prüfungen der Anlagen
7.1 Allgemeines
7.2 Prüfeinrichtung
7.3 Theoretische Analyse
7.4 Prüfverfahren

8 Kennzeichnung
8.1 Komponenten
8.2 Feststellanlage

Anhang A Empfehlungen für Planung und Ausführung einer Feststellanlage (informativ)

Anhang B Empfehlungen für Installation und Befestigung der Feststellanlage (informativ)

Anhang C Empfehlungen für die Abnahmeprüfung der Feststellanlage (informativ)

Anhang D Formular für Abnahmeprotokoll (informativ)

Anhang E Empfehlungen für Gebrauch und Wartung der Feststellanlage (informativ)

Anhang F Konformitätsbewertung (informativ)

Anhang G Bericht zur Typprüfung und Liste der zugelassenen Komponenten (informativ)

Anhang H Beispiel der Methodik für die theoretische Analyse (informativ)

Literaturhinweise (informativ)

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Die Norm kann per Webshop oder mit folgender PDF-Datei per E-Mail oder Fax bestellt werden.

Weitere Informationen

Stichworte
Norm, Vorschrift, Anerkannte Regel der Technik, Instandhaltung, DIN 146771-2, Feststellanlage,Rauchschutzabschluss, Feuerschutzabschluss

DIN 14677-2 Instandhaltung von elektrisch gesteuerten Feststellanlagen für Feuerschutz- und Rauchschutzabschlüsse sowie für elektrisch gesteuerte Feststellanlagen für Feuerschutzabschlüsse im Zuge von bahngebundenen Förderanlagen - Teil 2: Anforderungen an die Fachkraft

DIN 14677-2 Instandhaltung von elektrisch gesteuerten Feststellanlagen für Feuerschutz- und Rauchschutzabschlüsse sowie für elektrisch gesteuerte Feststellanlagen für Feuerschutzabschlüsse im Zuge von bahngebundenen Förderanlagen – Teil 2: Anforderungen an die Fachkraft

DIN 14677-2 Instandhaltung von elektrisch gesteuerten Feststellanlagen für Feuerschutz- und Rauchschutzabschlüsse sowie für elektrisch gesteuerte Feststellanlagen für Feuerschutzabschlüsse im Zuge von bahngebundenen Förderanlagen – Teil 2: Anforderungen an die Fachkraft

Übersicht | Inhalt | Norm bestellen | Weitere Informationen

Übersicht

Die Norm DIN 14677-2 „Instandhaltung von elektrisch gesteuerten Feststellanlagen für Feuerschutz- und Rauchschutzabschlüsse sowie für elektrisch gesteuerte Feststellanlagen für Feuerschutzabschlüsse im Zuge von bahngebundenen Förderanlagen – Teil 2: Anforderungen an die Fachkraft “ legt Anforderungen für den Nachweis der Kompetenz von Personen, welche die Instandhaltung von Feststellanlagen an Feuerschutz- und/oder Rauchschutzabschlüssen sowie Feuerschutzabschlüsse im Zuge von bahngebundenen Förderanlagen durchführen, fest. Für die Norm ist der Nationale Arbeitsausschuss NA 031-02-06 AA “Planung, Instandhaltung, Montage – SpA zu CEN/TC 72/WG 11” im DIN-Normenausschuss Feuerwehrwesen (FNFW) zuständig.

Die aktuell gültige Norm DIN 14677-2:2018-08 ist im August 2018 in Kraft getreten und ersetzt zusammen mit der DIN 14677-1 die DIN 14677:2001-03.

DIN 14677-2 Instandhaltung von elektrisch gesteuerten Feststellanlagen für Feuerschutz- und Rauchschutzabschlüsse sowie für elektrisch gesteuerte Feststellanlagen für Feuerschutzabschlüsse im Zuge von bahngebundenen Förderanlagen - Teil 2: Anforderungen an die Fachkraft

Inhalt

Vorwort

Änderungen

Frühere Ausgaben

1 Anwendungsbereich

2 Normative Verweisungen

3 Begriffe

4 Kompetenznachweis für Fachkräfte von Feststellanlagen

5 Anforderungen an den Kompetenznachweis
5.1 Mindestqualifikationen und Prüfungsinhalte für die Fachkraft
5.2 Voraussetzungen an Stellen oder Personen, welche die Prüfungen durchführen
5.3 Voraussetzungen an die Durchführung und Auswertung der Prüfung

Literaturhinweise (informativ)

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Die Norm kann per Webshop oder mit folgender PDF-Datei per E-Mail oder Fax bestellt werden.

Weitere Informationen

Stichworte
Norm, Vorschrift, Anerkannte Regel der Technik, Instandhaltung, DIN 14677-2, Feststellanlage,Rauchschutzabschluss, Feuerschutzabschluss

DIN 14677-1 Instandhaltung von elektrisch gesteuerten Feststellanlagen für Feuerschutz- und Rauchschutzabschlüsse sowie für elektrisch gesteuerte Feststellanlagen für Feuerschutzabschlüsse im Zuge von bahngebundenen Förderanlagen Teil 1: Instandhaltungsmaßnahmen

DIN 14677-1 Instandhaltung von elektrisch gesteuerten Feststellanlagen für Feuerschutz- und Rauchschutzabschlüsse sowie für elektrisch gesteuerte Feststellanlagen für Feuerschutzabschlüsse im Zuge von bahngebundenen Förderanlagen – Teil 1: Instandhaltungsmaßnahmen

DIN 14677-1 Instandhaltung von elektrisch gesteuerten Feststellanlagen für Feuerschutz- und Rauchschutzabschlüsse sowie für elektrisch gesteuerte Feststellanlagen für Feuerschutzabschlüsse im Zuge von bahngebundenen Förderanlagen – Teil 1: Instandhaltungsmaßnahmen

Übersicht | Inhalt | Norm bestellen | Weitere Informationen

Übersicht

Die Norm DIN 14677-1 „Instandhaltung von elektrisch gesteuerten Feststellanlagen für Feuerschutz- und Rauchschutzabschlüsse sowie für elektrisch gesteuerte Feststellanlagen für Feuerschutzabschlüsse im Zuge von bahngebundenen Förderanlagen – Teil 1: Instandhaltungsmaßnahmen“ legt Anforderungen für die Instandhaltung von elektrisch gesteuerten Feststellanlagen für Feuerschutz- und/oder Rauchschutzabschlüsse sowie Feuerschutzabschlüsse im Zuge von bahngebundenen Förderanlagen (im Folgenden “Abschlüsse” genannt) in Gebäuden fest. Diese Norm gilt nicht für die Instandhaltung der Abschlüsse selbst. Diese Norm gilt nicht für die bauaufsichtlich geforderte Abnahme von Feststellanlagen für Abschlüsse. Für die Norm ist der Nationale Arbeitsausschuss NA 031-02-06 AA “Planung, Instandhaltung, Montage – SpA zu CEN/TC 72/WG 11” im DIN-Normenausschuss Feuerwehrwesen (FNFW) zuständig.

Die aktuell gültige Norm DIN 14677-1:2018-08 ist im August 2018 in Kraft getreten und ersetzt zusammen mit der DIN 14677-2 die DIN 14677:2001-03.

DIN 14677-1 Instandhaltung von elektrisch gesteuerten Feststellanlagen für Feuerschutz- und Rauchschutzabschlüsse sowie für elektrisch gesteuerte Feststellanlagen für Feuerschutzabschlüsse im Zuge von bahngebundenen Förderanlagen Teil 1: Instandhaltungsmaßnahmen

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Inhalt

Einleitung

1 Anwendungsbereich

2 Normative Verweisungen

3 Begriffe

4 Instandhaltung
4.1 Überprüfungs- und Wartungsintervalle sowie Qualifikation der Instandhalter
4.2 Pflichten des Betreibers
4.3 Pflichten des Instandhalters

5 Instandhaltungsmaßnahmen
5.1 Überprüfung und Wartung von Feststellanlagen
5.2 Austausch von Brandmeldern für die Ansteuerung von Feststellanlagen
5.3 Instandsetzung von Feststellanlagen

Anhang A Typen und Bestandteile von Feststellanlagen (informativ)

Anhang B Instandhaltungsdokumente einer Feststellanlage (informativ)

Literaturhinweise (informativ)

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Die Norm kann per Webshop oder mit folgender PDF-Datei per E-Mail oder Fax bestellt werden.

Weitere Informationen

Stichworte
Norm, Vorschrift, Anerkannte Regel der Technik, Instandhaltung, DIN 146771-1, Feststellanlage, Rauchschutzabschluss, Feuerschutzabschluss

Normen und Vorschriften für Feststellanlagen

Normen und Vorschriften für Feststellanlagen

Übersicht | DIN 14677-1 | DIN 14677-2 | DIN EN 14637 | DIBt-Richtlinien | TRBS 1203Normen bestellenWeitere Informationen

Übersicht

Feststellanlagen (FSA), auch Türfeststellanlagen (TFA) genannt, dienen dem Offenhalten von Brandabschlüssen wie Brandschutztüren, Rolltoren, Rauchschutztüren und Rauchschürzen zwischen Brandabschnitten. Im Falle eines Brandes schließt die Feststellanlage sicher den Feuerschutzabschluss.

Übersicht Normen und Vorschriften für Feststellanlagen (PDF)

DIN 14677-1

DIN 14677-1 Instandhaltung von elektrisch gesteuerten Feststellanlagen für Feuerschutz- und Rauchschutzabschlüsse sowie für elektrisch gesteuerte Feststellanlagen für Feuerschutzabschlüsse im Zuge von bahngebundenen Förderanlagen – Teil 1: Instandhaltungsmaßnahmen

  • Legt Anforderungen für die Instandhaltung von elektrisch gesteuerten Feststellanlagen für Feuerschutz- und/oder Rauchschutzabschlüsse sowie Feuerschutzabschlüsse in Gebäuden fest
  • Die aktuell gültige Norm DIN 14677-1:2018-08 ist im August 2018 in Kraft getreten und ersetzt zusammen mit der DIN 14677-2 die DIN 14677:2001-03
  • Weitere Informationen zur DIN 14677-1

DIN 14677-2

DIN 14677-2 Instandhaltung von elektrisch gesteuerten Feststellanlagen für Feuerschutz- und Rauchschutzabschlüsse sowie für elektrisch gesteuerte Feststellanlagen für Feuerschutzabschlüsse im Zuge von bahngebundenen Förderanlagen – Teil 2: Anforderungen an die Fachkraft

  • Legt Anforderungen für den Nachweis der Kompetenz von Personen, welche die Instandhaltung von Feststellanlagen an Feuerschutz- und/oder Rauchschutzabschlüssen sowie Feuerschutzabschlüsse fest
  • Die aktuell gültige Norm DIN 14677-2:2018-08 ist im August 2018 in Kraft getreten und ersetzt zusammen mit der DIN 14677-1 die DIN 14677:2001-03
  • Weitere Informationen zur DIN 14677-2

DIN EN 14637

DIN EN 14637 Schlösser und Baubeschläge – Elektrisch gesteuerte Feststellanlagen für Feuer-/Rauchschutztüren – Anforderungen, Prüfverfahren, Anwendung und Wartung

  • Legt Anforderungen, Prüfverfahren und Leistungskriterien fest, mit deren Hilfe die Vereinbarkeit von Komponenten und deren Leistung beurteilt werden können, wenn diese Komponenten miteinander verbunden werden, um eine elektrisch gesteuerte Feststellanlage zu bilden
  • Legt auch Anforderungen an die Integrität einer derartigen Feststellanlage fest, wenn diese an eine Brandmeldeanlage oder andere Systeme angeschlossen ist, einschließlich des Signalaustauschs und der technischen Daten für die Schnittstellen
  • Die aktuell gültige Norm DIN EN 14637:2008-01 ist im Januar 2008 in Kraft getreten und ersetzt die DIN V 18269:2006-07 vom Juli 2006
  • Weitere Informationen zur DIN EN 14637

DIBt-Richtlinien

TRBS 1203

Technische Regeln für Betriebssicherheit – TRBS 1203 Zur Prüfung befähigte Personen

Normen bestellen

Die Norm kann per Webshop oder mit folgender PDF-Datei per E-Mail oder Fax bestellt werden.

Weitere Informationen

Stichworte
Normen, Vorschriften, Feuerschutzabschlüsse, Rauchschutzabschlüsse, Feststellanlagen, Fluchttüren, Fluchtwege, Fachkraft, DIN 14677-1, DIN 14677-2, DIN EN 14637, DIBt-Richtlinien, Instandhaltung, Prüfung, Wartung

Sauberes Trinkwasser im Gebäude: Neues DGWZ-Seminar "Trinkwasser Probenahme"

Sauberes Trinkwasser im Gebäude: Neues DGWZ-Seminar „Trinkwasser Probenahme“

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2021-05 vom 12. Mai 2021

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hat ihr Programm um das Seminar “Trinkwasser Probenahme“ erweitert. Wasserleitungen in gewerblichen Gebäuden müssen nach Trinkwasserverordnung (TrinkwV) alle drei Jahre und in öffentlichen Gebäuden wie Kindergärten, Sportstätten, Hotels, Altenheimen und Krankenhäusern jährlich auf Legionellen untersucht werden. Betreiber haben die gesetzlichen und technischen Vorgaben für die ordnungsgemäße Prüfung von Trinkwasserinstallationen zu erfüllen und sind zur regelmäßigen Entnahme von Trinkwasserproben verpflichtet, um die Trinkwasserhygiene in Gebäuden zu gewährleisten.

Das eintägige Seminar “Trinkwasser Probenahme” vermittelt die Kenntnisse zur ordnungsgemäßen Durchführung von Trinkwasserprobenahmen und richtet sich an Fachinstallateure, Sanitärfachbetriebe, Prüflabore, Trinkwasseruntersuchungsstellen, Wasserversorger, Gesundheitsämter, Lebensmittel- und Pharmaindustrie, Probenehmer und Hygienefachkräfte, die regelmäßige Funktionsprüfungen von Trinkwasseranlagen und erforderliche Prüfungen durchführen und Befähigte Personen, die ihren Sachkundenachweis als „Probenehmer Trinkwasser nach TrinkwV“ auffrischen müssen. Trinkwasserprobenahmen dürfen nach § 15 Absatz 4 der TrinkwV nur von qualifizierten Probenehmern durchgeführt werden, die in einem Vertragsverhältnis mit einem akkreditierten Untersuchungslabor stehen.

Durch die Novellierung der Trinkwasserverordnung zum 1. November 2011 ist der Bedarf an Probenehmern für Trinkwasser mit einem Probenahmeschein gestiegen. Betreiber sind verpflichtet, das Trinkwasser, welches sie zur Verfügung stellen, durch qualifiziertes Personal überprüfen zu lassen. „Um offizielle Trinkwasserproben für zugelassene Untersuchungsstellen durchzuführen und diese in einem akkreditierten Labor auswerten zu lassen, benötigt der Probenehmer einen Sachkundenachweis. Unsere Seminare vermitteln die Kenntnisse zur Trinkwasserhygiene und Probenahme gemäß den aktuellen Normen und Richtlinien,“ so Eckart Roeder, Geschäftsführer der Deutschen Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit.

Die Teilnahmegebühr für das Seminar „Trinkwasser Probenahme“ beträgt 420 Euro netto. Die Veranstaltung findet regelmäßig bundesweit statt und wird auch als Online-Seminar angeboten. Das nächste Präsenz-Seminar ist für den 8. Juli 2021 in Nürnberg geplant. Das nächste Online-Seminar findet am 16. Juli 2021 statt. Weitere Informationen können unter www.dgwz.de/trinkwasser-probenahme heruntergeladen werden.

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Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Ansprechpartner
Dr. Barbara Löchte
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
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Telefon  06172 98185-30
Telefax   06172 98185-99
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Sauberes Trinkwasser im Gebäude: Neues DGWZ-Seminar "Trinkwasser Probenahme"

Bildquelle: Viega Deutschland GmbH & Co. KG
Bildunterschrift: Betreiber sind zur regelmäßigen Entnahme von Trinkwasserproben verpflichtet, um die Trinkwasserhygiene in Gebäuden zu gewährleisten.

Weiterführende Informationen
www.dgwz.de/trinkwasser-probenahme