Kostenloses Jahrbuch für die TGA-Branche

Kostenloses Jahrbuch für die Technische Gebäudeausrüstung

Der Bundesindustrieverband Technische Gebäudeausrüstung (BTGA) e.V. hat die 21. Ausgabe seines Almanachs veröffentlicht. In dem Jahrbuch werden gebäudetechnische Energie- und Effizienzlösungen installierender Unternehmen vorgestellt, wie unter anderem für die Gebäudeautomation, die Gebäudeklimatisierung und -lüftung und für die Trinkwasserversorgung.

Den inhaltlichen Schwerpunkt bilden neben rechtlichen und wirtschaftlichen Aspekten technische Fachartikel, die einen Überblick über aktuelle Trends in der Gebäudetechnik geben. Die Auswahl der Autoren ist breit gefächert und setzt sich aus den Bereichen „Wissenschaft und Forschung“, „Industrie“ sowie aus Experten der Mitgliedsunternehmen und ihrer Landesverbände zusammen. Der BTGA-Almanach präsentiert zahlreiche Facetten des Wirtschaftszweigs „Gebäudetechnik“ und gibt dabei einen aktuellen Überblick über die technische Kompetenz der Branche. Die kostenfreie Publikation kann per E-Mail beim BTGA unter info@btga.de bestellt werden.

Weitere Informationen

Überarbeitete Richtlinie für die Bundesförderung von Corona-RLT-Anlagen

Förderung von coronagerechten RLT-Anlagen

Seit dem 20. Oktober 2020 werden Maßnahmen an bestehenden stationären raumlufttechnischen Anlagen (RLT-Anlagen) in öffentlichen Gebäuden und Versammlungsstätten gefördert. Am 2. April 2021 ist die novellierte Bundesförderung „Corona-gerechte Um- und Aufrüstung von stationären raumlufttechnischen Anlagen“ in Kraft getreten.

Neu ist, dass auch ausgewählte private Einrichtungen, wie zum Beispiel Schulen, Kitas, Alten- und Pflegeeinrichtungen, antragsberechtigt sind. Auch die Anteilsfinanzierung wurde erhöht, so dass statt bisher 40 Prozent nun bis zu 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben bezuschusst werden können. Zudem wurde die Förderung weiterer technischer Maßnahmen ermöglicht. Beispielsweise ist nun auch die Nachrüstung einer Anlage zur Luftbehandlung durch UV-C Strahlung förderfähig. Die Erweiterung einer bestehenden RLT-Anlage durch nachträgliche Anbindung einzelner notwendiger Nebenräume ist nun ebenfalls förderfähig. Es können Maßnahmen an zentralen und dezentralen stationären Bestandsanlagen gefördert werden, die festmontiert und mit einem im Gebäude installierten Luftkanalsystem ausgestattet sind. Mindestens einer der an die RLT-Anlage angeschlossenen Räume muss mit einem Regelluftvolumenstrom von 400 m³/h (statt bisher 1.500 m³/h) oder mehr versorgt werden.

Informationen zum Förderverfahren sowie Formulare zur Antragstellung sind beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle zu finden.

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Planung, Betrieb und Prüfung von Ladestationen

Planung, Betrieb und Prüfung von Ladestationen

Die technischen Mindestanforderungen für Ladestationen von Elektroautos sind in der Ladesäulenverordnung (LSV) geregelt. Der Betreiber muss Maßnahmen ergreifen, um den sicheren Betrieb durch regelmäßig wiederkehrende Prüfungen nach Unfallverhütungsvorschrift oder Betriebssicherheitsverordnung zu gewährleisten. Für das Lastmanagement, die Abrechnung und die Einbindung der Ladestationen in die bestehende Infrastruktur gelten eine Reihe von Parametern und Vorschriften.

So darf die Planung, Errichtung, Änderung und Prüfung von Ladestationen nur von einer Fachkraft durchgeführt werden. Für die Anerkennung zur Befähigten Person nach TRBS 1203 ist eine abgeschlossene Ausbildung beziehungsweise ein abgeschlossenes Studium im elektrotechnischen Bereich erforderlich. Alternativ gilt auch ein Nachweis als „Elektrotechnisch unterwiesene Person“ (EuP) oder „Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten“. Zudem muss die Person mindestens einjährige Berufserfahrung und zeitnahe berufliche Tätigkeit im Bereich der anstehenden Prüfung nachweisen.

Autorin: Ilka Klein, Marketing und Kommunikation, Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit

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Neues Förderprogramm: 300 Millionen Euro für die Ladeinfrastruktur vor Ort

Neues Förderprogramm: 300 Millionen Euro für die Ladeinfrastruktur vor Ort

Seit dem 12. April 2021 können kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) bis zum Jahresende Förderanträge für die Installation von Ladesäulen vor Ort stellen. Insbesondere Unternehmen des Einzelhandels und des Hotel- und Gastgewerbes sowie kleine Stadtwerke und kommunale Gebietskörperschaften ruft das Bundesverkehrsministerium zur Antragstellung auf. Dabei werden bis zu 80 Prozent der Investitionskosten übernommen und im sogenannten Windhundverfahren bewilligt – also nach dem Auftragseingang. Mit der neuen Förderrichtlinie soll vor allem der Use Case „Zwischendurchladen“ gestärkt werden.

Förderfähig sind nur KMUs nach der EU-Definition und Gebietskörperschaften, welche den maximalen Fördergesamtbetrag von 200.000 Euro innerhalb des laufenden und der letzten zwei Kalenderjahre nicht übersteigen. Die geförderten Ladepunkte müssen vertragsbasiertes Laden, Roaming und Ad-hoc-Laden ermöglichen. Verpflichtend ist zudem Strom aus erneuerbaren Energien. Realisiert werden muss die Ladeinfrastruktur bis zum 31.12.2022. Konkret gefördert wird:

  • der Kauf von Normalladeinfrastruktur (AC und DC) von 3,7 kW bis 22 kW mit bis zu 80 Prozent der Gesamtkosten, maximal 4000 Euro pro Ladepunkt,
  • der Kauf von Schnellladeinfrastruktur (DC) von 22 kW bis maximal 50 kW mit bis zu 80 Prozent der Gesamtkosten, maximal 16.000 Euro pro Ladepunkt,
  • der Anschluss an Niederspannung inklusive Installations- und Aufbaukosten in Höhe von 80 Prozent der Gesamtkosten, maximal 10.000 Euro Förderung pro Standort,
  • der Anschluss an Mittelspannung in Höhe von 80 Prozent der Gesamtkosten, maximal 100.000 Euro Förderung pro Standort.

Die Anträge müssen bei der Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV) eingereicht werden. Ansprechpartner für technische Fragen ist die NOW GmbH, erreichbar per E-Mail unter ladeinfrastruktur@now-gmbh.de.

Weitere Informationen

Brandschutz- und Evakuierungshelfer

Übersicht zu Brandschutz- und Evakuierungshelfern

Übersicht zu Brandschutz- und Evakuierungshelfern

Einführung | Normen und VorschriftenPublikationen | Weitere Informationen

Einführung

Um die Sicherheit ihrere Beschäftigten zu gewährleisten, müssen Arbeitgeber eine ausreichende Zahl an Brandschutz- und Evakuierungshelfern bestimmen. Brandschutz- und Evakuierungshelfer ergreifen im Brandfall geeignete Maßnahmen, um eine zügige und reibungslose Gebäuderäumung sicherzustellen und Menschenleben zu retten. Sie müssen über einen sicheren Umgang mit Feuerlöschern verfügen und diesen bei der Bekämpfung von Entstehungsbränden einsetzen können, ohne sich dabei selber zu gefährden. Außerdem unterstützen Brandschutz- und Evakuierungshelfer alle Mitarbeitenden eines Betriebes im Brandfall beim selbständigen und gefahrlosen verlassen eines Gebäudes. Die benötigte Anzahl von Brand- und Evakuierungshelfern wird auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung bestimmt.

Die DGUV Information 205-233 teilt die Ausbildung zum Brandschutz- und Evakuierungshelfer in sechs Blöcke ein:

  • Gründzüge des Brandschutzes
  • Betrieblicher Brandschutz
  • Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen
  • Gefahren durch Brände
  • Verhalten im Brandfall
  • Praxis

Normen und Vorschriften

Für Brandschutz- und Evakuierungshelfer gelten folgende Vorschriften:

Publikationen

Weitere Informationen

Stichworte
Brandschutzhelfer, Evakuierungshelfer, Evakuierung, Betrieblicher Brandschutz, DGUV 205-023, Löschübung

Brandschutz

Übersicht zu Brandschutz

Übersicht zu Brandschutz

Vorbeugender Brandschutz | Abwehrender Brandschutz | Brandklassen | Brandstoffklassen | Feuerwiderstandsklassen | Normen und Vorschriften | Publikationen | Weitere Informationen

Unter Brandschutz versteht man alle Maßnahmen, die die Entstehung und Ausbreitung eines Brandes verhindern bzw. minimieren sollen. Es wird zwischen vorbeugendem und abwehrendem Brandschutz unterschieden.

Vorbeugender Brandschutz

Der vorbeugende Brandschutz umfasst alle präventiven Maßnahmen mit dem Ziel,  Menschen und Umwelt zu schützen und zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit beizutragen. Er gliedert sich in folgenden Kategorien:

Abwehrender Brandschutz

Der abwehrende Brandschutz kommt zum Tragen, wenn die Maßnahmen des vorbeugenden Brandschutzes nicht greifen konnten und ein Brand bereits ausgebrochen ist. Die Maßnahmen des abwehrenden Brandschutzes werden innerbetrieblich und durch externe Rettungskräfte (Feuerwehr) durchgeführt. Neben dem Schützen, Bergen und Retten von Menschen sollen außerdem die Begleiterscheinungen eines Brandes so gering wie möglich gehalten werden.

Brandklassen

Brandklassen finden sich auf Feuerlöschern und geben an, für welche Klassen das enthaltene Löschmittel geeignet ist.

Baustoffklassen

Die DIN EN 13501-1 teilt Baustoffe je nach Brandverhalten in die Klassen nicht brennbar (A) und brennbar (B) ein.

  • Klasse A:
    A1: Nichtentflammbare Stoffe (z.B.: Sand, Kies, Beton, Kalk)
    A2: Nichtentflammbare Stoffe, die geringe Mengen an brennbaren Stoffen enthalten (z.B.: Gipsfeuerschutzplatten)
  • Klasse B:
    B1: Schwer entflammbare Baustoffe (z.B.: bestimmte PVC-Erzeugnisse, schwer entflammbare Spanplatten)
    B2: Normal entflammbare Baustoffe (z.B.: genormte Holzwerkstoffe, Holz, genormte Bitumenpappe)
    B3: Leicht entflammbare Baustoffe (z.B.: Papier, Stroh, Holzwolle)

Feuerwiderstandsklassen

Feuerwiderstandsklassen geben an, wie sich ein Baustoff oder ein Bauteil im Brandfall verhält. Die Feuerwiderstandsklasse setzt sich aus dem Einsatzgebiet und der Dauer in Minuten zusammen, die der Baustoff bzw. das Bauteil bei dem Brandversuch die Festigkeitsanforderungen erfüllt.

Die Klassifizierung wird durch die Norm DIN 4102-2 „Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen; Bauteile, Begriffe, Anforderungen und Prüfungen“ und die europäische Norm DIN EN 13501-2 „Klassifizierung von Bauprodukten und Bauarten zu ihrem Brandverhalten – Teil 2: Klassifizierung mit den Ergebnissen aus den Feuerwiderstandsprüfungen, mit Ausnahme von Lüftungsanlagen“ festgelegt.

Normen und Vorschriften

Für den Brandschutz gelten eine Reihe von technischen Normen und Vorschriften:

Publikationen

Weitere Informationen

Stichworte
Brandschutz, Grundlagen, Brandursachen, Schutzziele, Brandschutzmaßnahmen, abwehrend, vorbeugend, organisatorisch, technisch, baulich, bautechnisch, Feuerschutzwesen, Brandklassen, Baustoffklassen, Feuerwiderstandsklassen

DIN 18232-2 Rauch- und Wärmefreihaltung - Teil 2: Natürliche Rauchabzugsanlagen (NRA); Bemessung, Anforderungen und Einbau

DIN 18232-2 Natürliche Rauchabzugsanlagen

DIN 18232-2 Rauch- und Wärmefreihaltung – Teil 2: Natürliche Rauchabzugsanlagen (NRA); Bemessung, Anforderungen und Einbau

Übersicht | Inhalt | Norm bestellen | Weitere Informationen

Übersicht

Die Norm DIN 18232 „Rauch- und Wärmefreihaltung – Teil 2: Natürliche Rauchabzugsanlagen (NRA)); Bemessung, Anforderungen und Einbau“ gilt für die Bemessung und den Einbau von Natürlichen Rauchabzugsanlagen (NRA) für Räume mit vertikaler Rauchableitung über das Dach durch thermischen Auftrieb nach DIN 18232-1 für eingeschossige Gebäude und das oberste Geschoss mehrgeschossiger Gebäude.
Die Norm enthält informative Hinweise für die Bemessung und den Einbau von NRA für Räume mit Rauchableitung über Außenwände. Sie beinhaltet Tabellen und Berechnungsverfahren zur Dimensionierung von raucharmen Schichten, um damit u. a. den Anforderungen unterschiedlicher Schutzziele gerecht zu werden. Des Weiteren sind Hinweise und Festlegungen enthalten, die bei der Anwendung dieser Bemessungsregeln und beim Einbau von NRA zu beachten sind. Die Bemessung der NRA nach dieser Norm setzt voraus, dass die Rauchabschnittsflächen entweder kleiner gleich 1 600 m2 groß sind oder durch Rauchschürzen in maximal 1 600 m2 große Rauchabschnittsflächen AR unterteilt werden (Ausnahme entsprechend Erleichterung A, siehe Abschnitt 6.2 a)).

Die aktuell gültige Norm DIN 18232-2:2007-11 ist im November 2007 in Kraft getretten und ersetzt die DIN 18232-2:2003-06. Für die Norm ist der Arbeitsausschuss NA 005-52-32 AA „Rauch- und Wärmefreihaltung“ im NABau verantwortlich.

DIN 18232-2 Rauch- und Wärmefreihaltung - Teil 2: Natürliche Rauchabzugsanlagen (NRA); Bemessung, Anforderungen und Einbau

Inhalt

Vorwort
Änderungen
Frühere Ausgaben

1 Anwendungsbereich

2 Normative Verweisungen

3 Begriffe

4 Symbole und Abkürzungen

5 Bemessungsgrundlagen
5.1 Allgemeines
5.2 Höhe des Raumes
5.3 Angestrebte Höhe der raucharmen Schicht, Höhe der Rauchschürze
5.4 Rauchabschnittsfläche
5.5 Zuluftflächen
5.6 Brandentwicklungsdauer
5.7 Rechnerische Brandfläche, Bemessungsgruppen
5.8 Aerodynamische Wirksamkeit der NRA

6 Bemessung
6.1 Allgemeines
6.2 Rauchabzugsflächen in Dächern
6.3 Rauchabzugsflächen in Wänden

7 Einbau
7.1 Allgemeines
7.2 Regeln für den Einbau

8 Zusammenwirken mit Löschanlagen

9 Kennzeichnung

10 Prüfung, Wartung und Instandsetzung
10.1 Prüfung
10.2 Wartung
10.3 Instandsetzung

Anhang A Erläuterungen (informativ)

Anhang B Rauchabzugsflächen in Außenwänden – Erläuterungen (informativ)

Literaturhinweise

Norm bestellen

Normenbestellung Rauch- und WärmeabzugsanlagenNormen zu Rauch- und Wärmeabzugsanlagen bestellen

Weitere Informationen

Stichworte
Norm, Vorschrift, Anerkannte Regel der Technik, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen, Rauchabzugsanlagen, Rauchabzugsgeräte, Wärmeabzugsgeräte, RWA, NRA, NRWG, Treppenhausentrauchung, Rauchabzug, Treppenraum, Prüfung, Wartung, Instandhaltung, DIN 18232-2

DIN EN 15650 Lüftung von Gebäuden - Brandschutzklappen

DIN EN 15650

DIN EN 15650 Lüftung von Gebäuden – Brandschutzklappen

Übersicht | Inhalt | Norm bestellen | Weitere Informationen

Übersicht

Die Norm DIN EN 15650 „Lüftung von Gebäuden – Brandschutzklappen“ legt Anforderungen fest und verweist auf die Prüfverfahren für Brandschutzklappen, die zum Einbau in Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen in Gebäuden vorgesehen sind. Es werden Einzelheiten zur Bewertung der Konformität und zur Kennzeichnung von Brandschutzklappen angegeben. Die Norm gilt zusammen mit den für die Prüfungen der Feuerwiderstandsfähigkeit erforderlichen Normen EN 1366-2 und EN 1363-1 sowie hinsichtlich der Klassifizierung in Verbindung mit EN 13501-3. Brandschutzklappen, die die Anforderungen dieser Europäischen Norm erfüllen, sind sowohl mit als auch ohne angeschlossene Lüftungsleitungen anwendbar. Alle Brandschutzklappen schließen im Brandfall aufgrund von erhöhten Temperaturen automatisch. Diese Europäische Norm gilt nicht für Brandschutzklappen in Atmosphären, die planmäßig oder außerplanmäßig aufgrund chemischer Reaktionen eine schädigende und/oder Korrosion verursachende Wirkung auf diese ausüben.

Die aktuell gültige Norm DIN EN 15650:2010-09 ist im September 2010 in Kraft getreten. Sie wurde im Technischen Komitee CEN/TC 156 „Lüftung von Gebäuden“ (Sekretariat: BSI, Vereinigtes Königreich) unter deutscher Mitwirkung erarbeitet. Im DIN Deutsches Institut für Normung e. V. war hierfür der Arbeitsausschuss NA 005-52-06 AA „Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen – Lüftungsleitungen“ des Normenausschusses Bauwesen (NABau) zuständig.
DIN EN 15650 Lüftung von Gebäuden - Brandschutzklappen

Inhalt

Nationales Vorwort

Vorwort

Einleitung

1 Anwendungsbereich

2 Normative Verweisungen

3 Begriffe

4 Anforderungen an Brandschutzklappen
4.1 Allgemeines
4.2 Ausführung und Bauteile: Eigenschaften
4.3 Leistungskriterien zum Feuerwiderstand

5 Prüfverfahren
5.1 Leckageprüfungen bei Umgebungstemperatur
5.2 Feuerwiderstandsprüfung
Belastbarkeit
5.3 Salznebelprüfung
5.4 Dauerfunktionsprüfungen
5.5 Aerodynamisches Verhalten von Brandschutzklappen

6 Konformitätsbewertung
6.1 Allgemeines
6.2 Erstprüfung
6.3 Werkseigene Produktionskontrolle (WPK)
6.4 Brandschutzklappen für einmalige Anwendung, Brandschutzklappen der Vorserie (z.B. Prototypen) und Brandschutzklappen, die in sehr kleinen Mengen hergestellt werden

7 Kennzeichnung und Dokumentation

8 Angaben zum Produkt, zum Einbau und zur Instandhaltung (Dokumentation)
8.1 Produktspezifikation
8.2 Angaben zum Einbau
8.3 Angaben zur Instandhaltung

Anhang A Beschreibungen üblicher Brandschutzklappen (informativ)

Anhang B Salznebelprüfung

Anhang C Zyklische Prüfungen (normativ)

Anhang D Beispiel für ein Inspektions- und Instandhaltungsverfahren (informativ)

Anhang E Werkseigene Produktionskontrolle – Prüfplan (normativ)

Anhang ZA Zusammenhang zwischen dieser Europäischen Norm und den grundlegenden Anforderungen der EG-Richtlinie 89/106/EWG (Bauproduktenrichtlinie)(informativ)

Norm bestellen

Weitere Informationen

Stichworte
Norm, Vorschrift, Anerkannte Regel der Technik, Brandschutzklappe, Brandschutz, Lüftungsanlage, Feuerschutzklappe, Inspektion, Wartung, Instandsetzung, Brandfall, DIN EN 15650,  Feuerwiderstand, Instandhaltung

Neues DGWZ-Seminar für die Sicherheit von Ladestationen für Elektroautos

Neues DGWZ-Seminar für die Sicherheit von Ladestationen für Elektroautos

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2021-03 vom 13. April 2021

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) bietet neu das Seminar „Ladestationen für Elektroautos“ an und bildet damit zur sachkundigen Person für Planung, Betrieb und zur regelmäßigen Prüfung von Ladestationen und Ladekabeln aus. Referenten sind Mitarbeiter aus Normengremien, Forschung und Entwicklungsabteilungen sowie Installationsbetrieben. Vermittelt werden die fachlichen Voraussetzungen für die Installation von Ladestationen, die Eigenschaften und Betriebsbedingungen der Stromversorgungseinrichtung sowie die Anforderungen bei der Prüfung von Ladestationen. Am ersten Tag werden die „Grundlagen“, am zweiten Tag die „Prüfung“ und am dritten Tag das „Management“ vermittelt.

Das dreitägige Seminar findet bundesweit statt und richtet sich an Planer, Errichter, Betreiber, Hersteller und Dienstleister von Ladestationen, Elektrotechnisch unterwiesene Personen (EuP), Elektrofachkräfte (EFK) sowie Befähigte Personen.

Die technischen Mindestanforderungen für Ladestationen von Elektroautos sind in der Ladesäulenverordnung (LSV) geregelt. Hierbei muss der Betreiber Maßnahmen ergreifen, um den sicheren Betrieb durch regelmäßig wiederkehrende Prüfungen nach Unfallverhütungsvorschrift (UVV) oder Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) zu gewährleisten. Die Erstprüfung und die regelmäßigen Wiederholungsprüfungen dürfen nur von sachkundigen Personen durchgeführt werden. Für die Sicherheit beim Umgang mit Ladestationen gelten eine Reihe von Vorschriften wie die DIN VDE 0100-722:2012-10 „Stromversorgung von Elektrofahrzeugen“ und die DIN EN 61851-1 (VDE 0122-1):2012-01 „Allgemeine Anforderungen an konduktive Ladesysteme für Elektrofahrzeuge“.

Die Teilnahmegebühr für das dreitägige Seminar beträgt 960 Euro netto. Die Tage können auch einzeln gebucht werden. Die ersten Veranstaltungen finden vom 7. bis 9. September 2021 in Dortmund und vom 7. bis 9. Dezember 2021 in Frankfurt am Main statt. Weitere Informationen können unter www.dgwz.de/ladestationen heruntergeladen werden.

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Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Ansprechpartner
Ilka Klein
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 120
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
Telefon  06172 98185-30
Telefax   06172 98185-99
presse@dgwz.de
www.dgwz.de/presse

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DGWZ bietet neues Seminar „Ladestationen für Elektroautos“ an. #Ladesäule #Ladestation www.dgwz.de/neues-seminar-ladestationen-elektroautos

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Neues DGWZ-Seminar für die Sicherheit von Ladestationen für Elektroautos

Bildquelle: Gossen Metrawatt GmbH
Bildunterschrift: Für die Ladestationen von Elektroautos spielt die elektrische Sicherheit eine große Rolle.

Weiterführende Informationen
www.dgwz.de/ladestationen

Blockheizkraftwerke (BHKW)

Übersicht zu Blockheizkraftwerken (BHKW)

Einführung | Vorschriften | PublikationenWeitere Informationen

Einführung

Blockheizkraftwerke (BHKW) sind dezentrale Energiesysteme, die mittels Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) Strom und Wärme gleichzeitig generieren. Bei der Kraft-Wärme-Kopplung wird durch die Nutzung von Brennstoffen Strom erzeugt. Die bei der Verbrennung des Brennstoffs entstehende Wärme wird durch Wärmetauscher eingefangen und für Heizungen, Warmwasserbereitung oder Prozesswärme nutzbar gemacht. Durch die Verwendung der Abwärme weisen Blockheizkraftwerke  einen hohen Wirkungsgrad auf. Im Gegensatz zu zentralen Kraftwerken können BHKWs 90 Prozent der eingesetzten Brennstoffe in nutzbare Energie umwandeln und sparen CO2 ein, da die Energie direkt vor Ort eingesetzt werden kann und der Transport wegfällt.

Vorschriften

Für Blockheizkraftwerke gelten folgende Normen:

Publikationen

Weitere Informationen

Stichworte
Blockheizkraftwerke, BHKW, Kraft-Wärme-Kopplung, KWK, Wärmetechnik, Wärme, KWK-Anlage, Heizung