Förderung von Wohn- und Nichtwohngebäuden

Förderung von Wohn- und Nichtwohngebäuden

Zukünftig wird energieeffizientes Bauen und Sanieren von Wohn- und Nichtwohngebäuden finanziell stärker gefördert. So hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) Neufassungen der drei Richtlinien für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM), Wohngebäude (BEG WG) und Nichtwohngebäude (BEG NWG) im Bundesanzeiger am 7. Juni 2021 bekannt gemacht. Die BEG EM ist am 8. Juni 2021, die BEG WG und die BEG NWG sind am 1. Juli 2021 in Kraft getreten.

Mit Inkrafttreten ersetzen sie – jeweils gemeinsam mit den Richtlinien für die Teilprogramme BEG WG und BEG NWG und BEG EM – die Richtlinie über den Einsatz von Bundesmitteln für die Bereitstellung zinsverbilligter Kredite zur Gewährung von Tilgungszuschüssen und für die Bereitstellung von Zuschüssen im Rahmen der Programme für Energieeffizientes Bauen und Sanieren von Wohn- und Nichtwohngebäuden („EBS“) vom 20. Juli 2016.

Die aktualisierte „Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude“ (BEG NWG) des BMWi fördert unter anderem die Dämmung der Gebäudehülle (von Außenwänden, Dachflächen, Geschossdecken und Bodenflächen) sowie die Erneuerung/Aufbereitung von Vorhangfassaden, den Austausch von Fenstern, Außentüren und -toren, sommerlichen Wärmeschutz durch Ersatz oder erstmaligen Einbau von außenliegenden Sonnenschutzeinrichtungen mit optimierter Tageslichtversorgung.

Antragsberechtigt sind Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften, freiberuflich Tätige, Kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Gemeinde- und Zweckverbände sowie rechtlich unselbständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften, sofern diese zu Zwecken der Daseinsvorsorge handeln, Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Kammern oder Verbände, gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen, Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmer und kommunale Unternehmen, sonstige juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Wohnungsbaugenossenschaften.

Die Antragsberechtigung gilt für Eigentümer, Pächter oder Mieter des Grundstücks, Grundstücksteils, Gebäudes oder Gebäudeteils, auf oder in dem die Maßnahme umgesetzt werden soll sowie für Contractoren.

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Intersolar Europe 2021

Messe Intersolar Europe 2021

Die Intersolar Europe findet vom 6. bis 8. Oktober 2021 in den Hallen der Messe München statt. Als eine der vier parallel stattfindenden Energiefachmessen unter der Dachmarke „The smarter E Europe“ konzentriert sich die Messe auf die Bereiche Photovoltaik, Solarthermie, Solarkraftwerke sowie Netzinfrastruktur und Lösungen für die Integration Erneuerbarer Energien.

Intersolar Europe 2021

Mehr als 920 nationale und internationale Aussteller präsentieren sich auf der Messe und stellen ihre Produkte, Dienstleistungen, Entwicklungen und technischen Innovationen vor.

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Neu: Kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore

Neues Seminar: Kraftbetätigte Fenster, Türen, Tore

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit bietet neu ab September 2021 das Seminar „Kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore – Befähigte Person zur Prüfung“ an. Das Seminar vermittelt hersteller- und produktneutral die gültigen Rechtsgrundlagen, verschiedene Bauarten Kraftbetätigter Fenster, Türen und Tore, die Betriebskräftemessung, Gefahrenanalyse und Begutachtung sowie Sicherung von Quetsch- und Scherstellen und notwendige Dokumentationspflichten.

Mit erfolgreichem Abschluss des zweitägigen Seminars erlangen Haustechniker, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, beauftragte Personen sowie technisches Personal von Hersteller-, Montage-, Wartungs- und Instandhaltungsfirmen sowie von öffentlichen Einrichtungen die Befähigung zur Prüfungsdurchführung. Kraftbetätigte Fenster sowie automatische Tür- und Torsysteme müssen mindestens einmal jährlich von einer sachkundigen Person auf ihre sichere Funktionsfähigkeit geprüft werden, damit von ihnen keine Gefahr für Mitarbeiter, Besucher und sonstige Personen ausgeht. Die Erfüllung liegt in der Verantwortung des Gebäudebetreibers.

Autorin: Dr. Barbara Löchte, Marketing und Kommunikation, Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit

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Seminar: Not- und Sicherheitsstromversorgung

Seminar Notstromversorgungsanlagen in Planung und Betrieb

Seminar Notstromversorgungsanlagen in Planung und Betrieb

Seminareinladung | Termine | Teilnahmegebühr | Seminarbeschreibung | Nutzen | Schulungsnachweis  | Fortbildungspunkte | Zielgruppe | Voraussetzungen | Inhalte | Referenten | Anmeldung | Teilnehmerstimmen | Weitere Informationen

Das Seminar vermittelt das Fachwissen zu Planung, Errichtung, Wartung und Instandhaltung von Notstromversorgungsanlagen.

Seminareinladung

Online-Seminar NotstromversorgungOnline-Seminar Notstromversorgung – Programm und Anmeldung (PDF)

Seminar NotstromversorgungSeminar Notstromversorgung – Programm und Anmeldung (PDF)

Nächste Termine 2024 – 2025

Das Seminar dauert zwei Tage:
1. Tag: 10:00 bis 17:30 Uhr | 2. Tag: 9:00 bis 16:30 Uhr

bzw. als Online-Seminar:
1. Tag: 9:00-16:30 Uhr, 2. Tag: 9:00-16:30 Uhr

  • 24.-25. September 2024 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 5.-6. Dezember 2024 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 3.-4. Februar 2025 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 10.-11. April 2025 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 12.-13. Juni 2025 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 27.-28. August 2024 – Hannover – freie Plätze
    Kleefelder Hof | Kleestraße 3 A | 30625 Hannover
  • 8.-9. Oktober 2024 – Köln – freie Plätze
    Hotel Begardenhof | Brückenstraße 41 | 50996 Köln
  • 26.-27. November 2024 – Stuttgart – freie Plätze
    Mercure Hotel Stuttgart City Center | Heilbronner Straße 88 | 70191 Stuttgart
  • 7.-8. Januar 2025 – Leipzig – freie Plätze
  • 28.-29. Januar 2025 – München – freie Plätze
  • 25.-26. Februar 2025 – Hamburg – freie Plätze
  • 25.-26. März 2025 – Frankfurt – freie Plätze
  • 13.-14. Mai 2025 – Dortmund – freie Plätze
  • 3.-4. Juni 2025 – Berlin – freie Plätze
  • 24.-25. Juni 2025 – Mannheim – freie Plätze

Teilnahmegebühr

920 Euro zzgl. MwSt.,
inkl. Unterlagen, Getränke, Pausenverpflegung, Mittagessen, Prüfung und Sachkundenachweis.

Seminarbeschreibung

Die Notstromversorgung gewährleistet die Stromversorgung von elektrischen Einrichtungen und Anlagen und das Weiterlaufen wichtiger Tätigkeiten im Falle eines Stromausfalls. Um den reibungslosen Ablauf sicherzustellen, müssen Normen, Vorschriften und technische Aspekte bei Planung, Errichtung, Wartung und Instandhaltung beachtet werden.

Nutzen

Das Seminar bildet zur sachkundigen Person für Planung, Errichtung, Wartung und Instandhaltung von Notstromversorgungsanlagen aus. Sie erlernen firmen- und produktneutrales Fachwissen, um vorbeugende Maßnahmen für einen Stromausfall zu ergreifen, wichtige Parameter für einen sicheren Aufbau und den Einsatz der Anlagen und die notwendigen Tätigkeiten für einen funktionstüchtigen Betrieb.

Schulungsnachweis

Die Teilnehmer erhalten nach bestandener Prüfung den Sachkundenachweis „Planung, Errichtung, Wartung und Instandhaltung  von Notstromversorgungsanlagen“ mit Angabe der Lehrinhalte und Zeiten.

Fortbildungspunkte

Das Seminar Notstromversorgung wird von den Architekten- und Ingenieurkammern in den jeweiligen Bundesländern des Veranstaltungsorts als Fortbildung anerkannt:

Das Seminar wird vom Verband für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz bei der Arbeit e. V. (VDSI) mit jeweils 1 VDSI-Punkt im Arbeitsschutz, im Brandschutz und Security anerkannt.

1 VDSI-Punkt Arbeitsschutz 1 VDSI-Punkt Brandschutz 1 VDSI-Punkt Security

Zielgruppe

Das Seminar richtet sich an:

  • Planer, Errichter, Betreiber, Öffentlicher Dienst, Hersteller und Dienstleister von Notstromversorgung,
  • Betreiber von Rechenzentren, Telekommunikationszentren, Krankenhäusern, Forschungseinrichtungen, Versammlungsstätten, Verkehrsunternehmen, Kritische Infrastrukturen (KRITIS),
  • Elektrofachkräfte, Elektroingenieure, Ingenieure, Techniker, Technische Leiter und Sachverständige.

Voraussetzungen

Für die Teilnahme an diesem Seminar werden elektrotechnische Grundlagen vorausgesetzt. Die Errichtung, Instandhaltung und Prüfung einer Notstromversorgungsanlage darf nur von Personen mit einschlägiger fachlicher Ausbildung (Elektro) durchgeführt werden. Die erste Inbetriebnahme einer Anlage ist mit dem Verteilnetzbetreiber (VNB) abzustimmen. Nach Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) § 13 muss die Eintragung des Installationsunternehmens in das Installateurverzeichnis des Netzbetreibers erfolgen. In dem Inbetriebsetzungsantrag ist zu bestätigen, dass der eingetragene Elektroinstallateur die Anlage nach den geltenden Vorschriften, Normen und Bestimmungen ausgeführt und geprüft hat. Die Ergebnisse der Prüfung sind in einem Prüfbericht zu dokumentieren.

Inhalte

  • Rechtliche Grundlagen, Richtlinien, Vorschriften
  • Normen: DIN VDE 0100-560, DIN VDE 0100-710, DIN VDE 0100-718, DIN 6280-13
  • Anforderungen an Fachkräfte
  • Auswirkungen auf andere technische Anlagen
  • Technische Ausführungen von Notstromanlagen
  • Einsatzmöglichkeiten von Notstromquellen
  • Akkumulatorenanlagen, Wechselrichteranlagen, Hubkolbenverbrennungsmotoren
  • Wechselwirkungen von Notstromanlagen zum öffentlichen Netz
  • Regelmäßiger Betriebstest: Vorgehen, Fallstricke, Häufigkeit
  • Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten
  • Katastrophenschutz, Gefahrenanalyse, Vorgehensweisen
  • Schriftliche Prüfung

Referenten

  • Boris Dobrzewski ist Handwerksmeister der Elektrotechnik sowie Geschäftsführer bei Elektro Prem GmbH.
  • Pascal Gaffron ist Technischer Betriebsleiter sowie Verantwortliche Elektrofachkraft bei der Firma Elektro- und Steuerungstechnik Günter Gaffron e.K.
  • Sebastian Hess ist gelernter Elektromaschinenbauer, staatlich geprüfter Techniker und aktuell selbständig als Elektrotechniker.
  • Karsten Kutschera ist Diplom-Wirtschaftsingenieur und Fachbereichsleiter Bauen und technische Dienste (Bauamtsleiter) bei der Gemeindeverwaltung Mühltal.
  • Thomas Müller ist Verantwortliche Elektrofachkraft, Elektrotechnikermeister und als Elektroinstallateur tätig.
  • Patrick Schröder ist ingenieur, Sachverständiger Elektrotechnik und nebenberuflich als Dozent tätig.

Anmeldung

Bitte schicken Sie das ausgefüllte Anmeldeformular (PDF) an E-Mail veranstaltungen@dgwz.de oder Telefax 06172 98185-99.

Online-Seminar Notstromversorgungsanlagen in Planung und BetriebOnline-Seminar Notstromversorgung – Programm und Anmeldung (PDF)

Seminar Notstromversorgungsanlagen in Planung und BetriebSeminar Notstromversorgung – Programm und Anmeldung (PDF)

Über das Veranstaltungs-Telefon 06172 98185-85 beantworten wir gerne montags bis freitags von 8:00 bis 18:00 Uhr Ihre Fragen.

Teilnehmerstimmen

  • „Ich habe wichtige Informationen erhalten, die ich direkt in meinem beruflichen Umfeld einsetzten kann. Der Referent war sehr fachkompetent.“
    Volker Wöhle, IFE Ingenieure für Energietechnik GmbH, Bad Kissingen
  • „Meiner Meinung nach hat das Seminar sehr gute Inhalte, sinnvolle und stichhaltige Struktur und eine gute Übermittlung.“
    Amadeus Lang, Schneider Engineering GmbH, Fulda
  • „Das Seminar bietet eine allgemeine und übersichtliche Einführung in die Thematik, selbst bei geringer Vorkenntnis.“
    Arnold Mayer, Vereinigte Schmirgel- und Maschinen-Fabriken AG (VSM), Hannover
  • „Das Seminar war sehr hilfreich, da auch Probleme aus der Praxis erklärt wurden.“
    Mario Schinner, Klinikum Stadt Soest
  • „Es war eine interessante Veranstaltung mit Bezug zu den Normen und Hinweisen und wie diese anzuwenden sind. Aufgrund der Praxisbeispiele geht das Seminar über das Theoretische hinaus.“
    Stephan Ritter, abi Technische Gebäudeausrüstung GmbH & Co. KG, Würzburg
  • „Die Veranstaltung war für meinen Aufgabenbereich sehr informativ. Die praxisorientierten Beispiele haben mir besonders gefallen.“
    Dominik Wagener, AGU Planungsgesellschaft mbH, Leverkusen
  • „Inhaltlich sehr interessantes Seminar. Hoher Praxisbezug durch den Vortragenden mit breitem Fachwissen und eine gute technische Durchführung.“
    Bernd Akemann, IBBAconsult GmbH, Wunstorf
  • „Für ein Onlineformat sehr gut gelungen und technisch erstaunlich stabil. Umfassend informierter Referent und guter Vortragsstil.“
    Thilo Jäger, Eisenbahn-Bundesamt, Bonn

Weitere Informationen

Stichworte
Notstrom, Notstromversorgung, Notstromanlagen, Notstromdiesel, Ersatzstrom, Ersatzstromanlagen, Ersatzstromversorgung, Ersatzstromquelle, Netzersatzanlagen, Stromausfall Blackout, NEA, Unterbrechungsfreie Stromversorgung, USV-Anlagen, Stromversorgungsaggregat, Stromerzeugungsaggregat, Notstromaggregat, Ersatzstromaggregat, unabhängige Stromversorgung, Batteriespeichersysteme, Batteriespeicher, Energiespeichersysteme, Energiespeicher, DIN VDE 0100-560, DIN VDE 0100-710, DIN VDE 0100-718, DIN EN ISO 8528-13, DIN 6280, DIN EN 88528-11, Elektrische Betriebsraumverordnung, EltBauVO, Planung, Errichtung, Prüfung, Wartung, Instandhaltung, Seminar, 2023, 2024

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Übersicht zu UV-C-Strahlung

Übersicht zu UV-C-Strahlung

Übersicht | UV-C-Strahlung | Publikationen | Weitere Informationen

Übersicht

Ultraviolette Strahlung (UV-Strahlung) ist ein Teil des elektromagnetischen Wellenspektrums zwischen 100 nm – 400 nm. Sie ist für das menschliche Auge nicht sichtbar. Basierend auf den unterschiedlichen physiologischen und photochemischen Wirkungen wird UV-Strahlung wie folgt unterschieden:

  • UV-A-Strahlung (315 nm – 400nm)
  • UV-B-Strahlung (218 nm – 315 nm)
  • UV-C-Strahlung (100 -280 nm)

UV-Strahlung kann durch natürliche und künstliche Quellen entstehen. Je kürzer die Wellenlänge ist, desto stärker wirkt sich die UV-Strahlung auf die menschliche Gesundheit aus.

UV-C-Strahlung

UV-C-Strahlung ist kurzwelliger und energiereicher als UV-A- und UV-B-Strahlen. Die natürliche UV-C-Strahlung, die von der Sonne ausgeht, wird vor von der Erdatmosphäre größtenteils absorbiert, sodass die Strahlung die Erdoberfläche nicht mehr erreicht und keine Gefahr für den Menschen darstellt. Zur Erzeugung von  künstlicher UV-C-Strahlung wird meistens auf die Gasentladung und Halbleitertechnik zurückgegriffen. Häufig eingesetzte UV-C-Strahlungsquellen sind Quecksilber-Niederdruckentladungslampen, Excimer-Lampe und UV-C-LED.

Wann wird künstliche UV-C-Strahlung eingesetzt?

Künstliche UV-C-Strahlung kann Mirkoorganismen wie Bakterien, Viren oder andere Krankheitserreger abtöten oder deren Wachstum verhindern. Deswegen wird UV-C-Strahlung vorallem zur Keim- und Bakterienbekämpfung eingesetzt.

Wo kommt künstliche UV-Strahlung zum Einsatz?

UV-C-Strahlung wird  zur Desinfektion in folgenden Bereichen verwendet:

  • Kläranlagen
  • Labors
  • Klimaanlagen
  • Schwimmbädern
  • Aquarien
  • Arztpraxen
  • Krankenhäuser
  • in verschiedenen Stufen der Lebensmittel- und Getränkeherstellung

Publikationen

Weitere Informationen

Stichworte

UV-C-Strahlung, Oberflächendesinfektion, Luftdesinfektion, Desinfektion, Licht, UV-C-Filter, RLT-Anlagen, Umluftbetrieb, UV-C-Gerät, UV-Strahlung

Neues Seminar zur Prüfung von kraftbetätigten Fenstern, Türen und Toren

Neues Seminar zur Prüfung von kraftbetätigten Fenstern, Türen und Toren

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2021-07 vom 23. Juni 2021

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hat das Seminar „Kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore – Befähigte Person zur Prüfung“ neu im Veranstaltungsprogramm. Es vermittelt die Sachkunde, die zur regelmäßigen Prüfung von kraftbetätigten Fenstern, Türen und Toren erforderlich ist. Kraftbetätigte Fenster, automatische Türsysteme und Toranlagen unterliegen einer regelmäßigen Prüfpflicht. Um ihre sichere Funktionsfähigkeit zu gewährleisten und damit Mitarbeiter, Besucher und sonstige Personen nicht zu gefährden, sind diese mindestens einmal jährlich von einer sachkundigen Person zu warten und eine Schließkraftmessung durchzuführen.

Die sicherheitstechnischen Anforderungen hierzu legen die „Technischen Regeln für Arbeitsstätten Türen und Tore“ ASR A1.7 und die DIN EN 16005 „Kraftbetätigte Türen – Nutzungssicherheit – Anforderungen und Prüfverfahren“ fest. Mit der regelmäßigen Prüfung erfüllt der Betreiber die gesetzlichen Anforderungen.

Das Seminar richtet sich an Fachkräfte für Arbeitssicherheit und beauftragte Personen sowie technisches Personal von Herstell-, Montage-, Wartungs- und Instandhaltungsfirmen sowie öffentlicher Einrichtungen. Neben umfassenden gesetzlichen Grundlagen lernen die Teilnehmer herstellerneutrale Bauarten inklusive mechanischer und elektrotechnischer Aspekte kennen und können Gefahren analysieren, begutachten und fachgerecht dokumentieren.

Die Teilnahmegebühr für das zweitägige Seminar beträgt 630 Euro netto. Das Seminar wird als Präsenzveranstaltung und als Online-Seminar angeboten. Die ersten Präsenzseminare finden vom 7. bis 8. September 2021 in Hamburg und vom 21. bis 22. September 2021 in Frankfurt am Main statt. Die ersten Online-Seminare werden vom 16. bis 17. September 2021 und vom 28. bis 29. Oktober 2021 angeboten. Weitere Informationen können unter www.dgwz.de/kraftbetaetigte-fenster-tueren-tore heruntergeladen werden.

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Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Ansprechpartner
Dr. Barbara Löchte
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 120
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
Telefon  06172 98185-30
Telefax   06172 98185-99
presse@dgwz.de
www.dgwz.de/presse

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Neues Seminar zur Prüfung von kraftbetätigten Fenstern, Türen und Toren

Bildquelle: Teckentrup GmbH & Co. KG
Bildunterschrift: Kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore müssen regelmäßig geprüft werden.

Weiterführende Informationen
www.dgwz.de/seminare/kraftbetaetigte-fenster-tueren-tore-befaehigte-person-zur-pruefung

Titelblatt Vornorm: DIN VDE V 0827-1:2016-07 Notfall- und Gefahren-Systeme (NGRS) - Teil 1: Notfall- und Gefahren-Reaktions-Systeme (NGRS) - Grundlegende Anforderungen, Aufgaben, Verantwortlichkeiten und Aktvitäten

DIN VDE V 0827-1 Notfall- und Gefahren-Systeme – Teil 1: Notfall- und Gefahren-Reaktions-Systeme (NGRS) – Grundlegende Anforderungen, Aufgaben, Verantwortlichkeiten und Aktivitäten

DIN VDE V 0827-1 Notfall- und Gefahren-Systeme – Teil 1: Notfall- und Gefahren-Reaktions-Systeme (NGRS) – Grundlegende Anforderungen, Aufgaben, Verantwortlichkeiten und Aktivitäten

Übersicht | Inhalt | Norm bestellen | Weitere Informationen

Übersicht

Die Vornorm DIN VDE V 0827-1 „Notfall- und Gefahren-Systeme – Teil 1: Notfall- und Gefahren-Reaktions-Systeme (NGRS) – Grundlegende Anforderungen, Aufgaben, Verantwortlichkeiten und Aktivitäten“ für ein Notfall- und Gefahren-Reaktions-System (NGRS) beschreibt unter anderem technische Prozesse und Verantwortlichkeiten zur Unterstützung aller Abläufe von der Erfassung eines Ereignisses (Notfall, Gefahr) bis zu dessen abschließender Bearbeitung. Sie umfasst das technische Risikomanagement mit Schutzzieldefinition und Ablauforganisation sowie die notwendigen Vorgaben für eine Risikomanagementakte. Diese Vornorm definiert drei unterschiedliche Sicherheitsgrade mit den jeweils dafür benötigten Produktfunktionalitäten. Die Auswahl der einsetzbaren Produkte als technische Hilfsmittel innerhalb eines NGRS obliegt dem einzusetzenden Risikomanager. Die Auswahl der in einem NGRS verwendeten Technologien bestimmt die Art und Weise der Unterstützung zur Bewältigung von Notfall- und Gefahrenlagen.

Zuständig ist die Unterkommission (UK) 713.1 „Gefahrenmelde- und Überwachungsanlagen“ der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik in DIN und VDE.

Die aktuell gültige Norm DIN VDE V 0827-1:2016-07 ist im Juli 2016 in Kraft getreten und ersetzt die DIN VDE V 0827-1:2015-04.

Inhalt

Titelblatt Vornorm: DIN VDE V 0827-1:2016-07 Notfall- und Gefahren-Systeme (NGRS) - Teil 1: Notfall- und Gefahren-Reaktions-Systeme (NGRS) - Grundlegende Anforderungen, Aufgaben, Verantwortlichkeiten und AktvitätenDIN VDE V 0827-1 Notfall- und Gefahren-Systeme - Teil 1: Notfall- und Gefahren-Reaktions-Systeme (NGRS) - Grundlegende Anforderungen, Aufgaben, Verantwortlichkeiten und Aktivitäten

Inhaltsverzeichnis DIN VDE V 0827-1Inhaltsverzeichnis DIN VDE V 0827-1

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Inhaltsverzeichnis DIN VDE V 0827-1Normen zu Notfall- und Gefahren-Reaktions-Systemen (NGRS) bestellen

Weitere Informationen

Stichworte
DIN VDE V 0827-1, NGRS, Norm, Notfall- und Gefahren-Reaktions-System, Risikomanagement, Schule, Sicherheit, Technische Regel, Technisches Risikomanagement, Teil 1, Vorschrift

Neue Ausgabe der DIN EN 378-1 für Kälteanlagen und Wärmepumpen

Übersicht zu Kälteanlagen

Übersicht zu Kälteanlagen

Kälteanlagen | Vorschriften | Hersteller | Weitere Informationen

Kälteanlagen

Eine Kälteanlage erzeugt Kälte durch einen thermodynamischen Kreislaufprozess. Dabei wird einem Körper Wärme entzogen, die dann einem anderen Körper zugeführt wird.

Dies kann mittels folgender Verfahren geschehen:

  • Kompressionskälteprozess
  • Sorptionskälteprozess
  • Kaltdampf-Kompressionskälteprozess

Eine Kältemaschine besteht aus den folgenden Bauteilen:

  • Verdichter
  • Verflüssiger
  • Drosselorgan
  • Verdampfer

Vorschriften

Für Kälteanlagen gelten folgende technischen Normen und rechtlichen Vorschriften:

Hersteller

Publikationen

Weitere Informationen

Stichworte

Kälteanlagen, Kältemittel, Kältetechnik, Klimaanlagen, Wärmepumpen, Betreiber, F-Gas-Verordnung, F-Gase, Fluorierte Treibhausgase, klimafreundlich, Klimaschutz, Klimatechnik, Planer, TGA-Anlagenbau, Chemiekalienklimaschutzverordnung,ChemKlimaschutzV, DIN EN 378-1, DIN EN 378-2, DIN EN 378-3

DIN EN 378-1:2021-06 Kälteanlagen und Wärmepumpen - Sicherheitstechnische und umweltrelevante Anforderungen - Teil 1: Grundlegende Anforderungen, Begriffe, Klassifikationen und Auswahlkriterien

DIN EN 378-1

DIN EN 378-1 Kälteanlagen und Wärmepumpen – Sicherheitstechnische und umweltrelevante Anforderungen – Teil 1: Grundlegende Anforderungen, Begriffe, Klassifikationen und Auswahlkriterien

Übersicht | Inhalt | Norm bestellen | Weitere Informationen

Übersicht

Die Europäische Norm DIN EN 378-1 legt die Anforderungen an die Sicherheit von Personen und Eigentum fest, liefert eine Anleitung in Hinblick auf den Schutz der Umwelt und enthält Vorgehensweisen für Betrieb, Instandhaltung und Instandsetzung von Kälteanlagen und die Rückgewinnung von Kältemitteln. Der in dieser Europäischen Norm verwendete Begriff „Kälteanlage“ schließt Wärmepumpen mit ein. Der vorliegende Teil der EN 378 legt die auf Kälteanlagen anwendbare(n) Klassifikation und Auswahlkriterien fest. Die Klassifikation und Auswahlkriterien werden in den Teilen 2, 3 und 4 angewendet. Diese Norm gilt für: a) stationäre und ortsveränderliche Kälteanlagen aller Größen, mit Ausnahme von Klimaanlagen in Kraftfahrzeugen, die von bestimmten Produktnormen wie zum Beispiel ISO 13043 abgedeckt werden; b) indirekte Kühl- oder Heizsysteme; c) den Aufstellungsort dieser Kälteanlagen; d) nach der Annahme dieser Norm ersetzte Teile und hinzugefügte Bauteile, sofern sie nicht in Funktion und Leistung identisch sind; e) Anlagen mit anderen als den in Anhang E dieser Europäischen Norm aufgeführten Kältemitteln sind nicht Gegenstand dieser Norm. Anhang C legt fest, wie die in einem gegebenen Raum zulässige Kältemittel-Füllmenge zu bestimmen ist, bei deren Überschreitung zusätzliche Schutzmaßnahmen zur Risikominderung erforderlich sind. Anhang E legt Kriterien für sicherheits- und umweltbezogene Überlegungen in Bezug auf verschiedene bei Kühlung und Klimatisierung eingesetzte Kältemittel fest.

Die vorliegende Norm gilt für neue Kälteanlagen, Erweiterungen oder Modifizierungen bereits bestehender Anlagen sowie für bestehende stationäre Anlagen, die an einen anderen Standort verbracht und dort betrieben werden. Diese Norm gilt auch im Falle der Umstellung einer Anlage auf ein anderes Kältemittel; in diesem Fall ist die Konformität mit den zutreffenden Abschnitten der Teile 1 bis 4 der Norm zu beurteilen. Die Sicherheitsnorm bezüglich der Sicherheit der Produktfamilie Kälteanlagen hat Vorrang gegenüber Sicherheitsfachgrundnormen und Sicherheitsgrundnormen.

Die aktuell gültige Norm DIN 378-1:2021-06 ist im Januar 2020 in Kraft getreten und ersetzt die DIN 378-1:2018-04 vom April 2018.

Inhalt

DIN EN 378-1:2021-06 Kälteanlagen und Wärmepumpen - Sicherheitstechnische und umweltrelevante Anforderungen - Teil 1: Grundlegende Anforderungen, Begriffe, Klassifikationen und AuswahlkriterienDIN EN 378-1:2021-06 Kälteanlagen und Wärmepumpen - Sicherheitstechnische und umweltrelevante Anforderungen - Teil 1: Grundlegende Anforderungen, Begriffe, Klassifikationen und Auswahlkriterien

Normenbestellung BrandschutzpläneInhaltsverzeichnis DIN EN 378-1:2021-06

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Weitere Informationen

Stichworte
Kälteanlagen, Kältemittel, Kältetechnik, Klimaanlagen, Wärmepumpen, Betreiber, F-Gas-Verordnung, F-Gase, Fluorierte Treibhausgase, klimafreundlich, Klimaschutz, Klimatechnik, Planer, TGA-Anlagenbau, Norm, Vorschrift

DIN EN 378-1:2021-06 Kälteanlagen und Wärmepumpen - Sicherheitstechnische und umweltrelevante Anforderungen - Teil 1: Grundlegende Anforderungen, Begriffe, Klassifikationen und Auswahlkriterien

DIN EN 378

DIN EN 378 Kälteanlagen

Übersicht | Teile der NormenreiheWeitere Informationen

Übersicht

Die Normenreihe DIN EN 378 besteht aus vier Teilen und legt die Anforderungen an Kälteanlagen fest. Die vier Teile geben Auskunft über die Regelungen zu folgenden Bereichen:

  • Anlagen- und Gerätesicherheit
  • betrieblicher Arbeitsschutz
  • Aufstellungsbereich der Anlagen
  • Grenzwerte von Kältemitteln
  • Schutz von Personen in Kühlräumen

Teile der Normenreihe

Weitere Informationen

Stichworte
Norm, Vorschrift, Anerkannte Regel der Technik, Instandhaltung, DIN EN 378, Kälteanlagen, Wärmepumpen