Brandschutzklappe nach DIN EN 15650

Übersicht zu Brandschutzklappen

Übersicht zu Brandschutzklappen

Einführung | Normen und Vorschriften | Publikationen | Hersteller | Weitere Informationen

Einführung

Die meisten öffentlichen Gebäude sind mit Lüftungsanlagen ausgestattet, die für die entsprechende Luftreinhaltung sorgen. Als sicherheitstechnisches Bauteil werden dort Brandschutzklappen oder auch Feuerschutzklappen in Lüftungsanlagen in Wände oder Decken eingebaut. Sie dienen der Verhinderung des Ausbreitens von Feuer und Rauch in andere Gebäudeteile, Geschosse oder Brandabschnitte. Wenn die Lüftungsanlage in Betrieb ist, bleibt die Brandschutzklappe geöffnet, damit die Luft durch die Anlage zirkulieren kann. Dank des Schmelzlots schließt die Klappe im Falle eines Brandes automatisch. Meist passiert dies ab einer in der Lüftungsleitung übersteigenden Temperatur von ca. 72 °C. Falls anlagenbedingt eine Temperatur von über 72 °C vorliegt, schließt die Brandschutzklappe erst ab 90 °C.

Durch das Schließen der Brandschutzklappe können die Flucht- und Rettungswege der weiteren Gebäudeteile länger rauch- und feuerfrei gehalten werden. Die Feuerwiderstandsdauer wird erhöht und dadurch der Personenschutz gesteigert.

Bei ferngesteuerten und motorisierten Ausführungen kann sich das Klappenblatt auch durch Empfang eines Signals, das von der Brandmeldeanlage ausgesendet wird, schließen. Zum Beispiel nach der Aktivierung durch einen Rauchmelder. Wenn das Klappenblatt geschlossen ist, hält die Brandschutzklappe die Trennung der Abschnitte für einen garantierten Zeitraum aufrecht.

Auf Veranlassung des Eigentümers/Betreibers der Lüftungsanlage muss die Überprüfung der Funktion der Brandschutzklappe unter Berücksichtigung der Grundmaßnahmen zur Instandhaltung nach DIN EN 13306 in Verbindung mit DIN 31051 mindestens 1/2-jährlich nach dem Einbau erfolgen.

Brandschutzklappen werden aufgrund von durchgeführten Feuerschutzprüfungen (EN 1366-2) in Übereinstimmung mit der EN 13501-3 klassifiziert. In Deutschland ist eine Zulassung durch das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) notwendig. Der Einsatz ist in den Bundesländern durch die baurechtliche Einführung der Muster-Lüftungsanlagenrichtlinie (M-LüAR) geregelt.

Normen und Vorschriften

Für Brandschutzklappen gelten folgende technische Normen und rechtliche Vorschriften:

Publikationen

Hersteller

Weitere Informationen

Stichworte

Brandschutzklappe, Brandschutz, Lüftungsanlage, Feuerschutzklappe, Inspektion, Wartung, Instandsetzung, Brandfall, DIN EN 15650, DIN EN 13306, DIN 31051, DIN EN 1366-2, DIN EN 13501-3, Lüftungsanlagen-Richtlinie, LüAR, Leitungsanlagen-Richtlinie, LAR, Feuerwiderstand, Instandhaltung

Virenlast verringern: Betrieb von Raumlufttechnischen Anlagen

Virenlast verringern: Betrieb von Raumlufttechnischen Anlagen

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2020-08 vom 28. Oktober 2020

Eine Übertragung von Corona-Viren über Klima- und Lüftungsanlagen kann nach heutigem Kenntnisstand nahezu ausgeschlossen werden, wenn die im Raum belastete Luft kontinuierlich abtransportiert und die zugeführte Luft normgerecht gefiltert wird. Darauf weist die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hin.

Raumlufttechnische Anlagen (RLT) sind ein notwendiger Bestandteil für das optimale Betreiben vieler Gebäude. Da die Übertragung der Corona-Viren durch Tröpfchen oder Aerosole erfolgt, spielt die Lüftung mit Außenluft in Gebäuden hier eine entscheidende Rolle. Unter den aktuellen Randbedingungen können und sollen Betreiber ihre RLT-Anlagen nicht abschalten, da die Anlagen zu einer Verbesserung der Raumluft beitragen. Die Lüftungsanlage transportiert die belastete Raumluft kontinuierlich ab und bringt Frischluft, welche mit wirksamen Filtern gereinigt wird, in den Raum ein. Dadurch wird die Virenlast innerhalb des Gebäudes deutlich verringert. Grundsätzlich gilt bei Lüftungsanlagen, die einen Umluftanteil haben: Je höher der Außenluftanteil und damit je geringer der Umluftanteil einer Lüftungsanlage, desto geringer die Virenlast und damit das Corona-Infektionsrisiko im Raum.

„Um die Ausbreitung von Aerosolen in andere Bereiche zu minimieren, sind neben einer ordnungsgemäßen Instandhaltung von RLT-Anlagen weitere Aspekte zu beachten. So sind Zu- und Abluft stets strikt voneinander zu trennen, sodass beim Abtransport der verbrauchten Luft eine Übertragung auf die Zuluft ausgeschlossen ist. Abluftsysteme arbeiten normalerweise im Unterdruck, dadurch kann belastete Abluft nicht in andere Bereiche strömen. In ungünstigen Fällen sind die Systeme abzudichten. Zudem sind die Betriebszeiten zu verlängern und der Außenluftvolumenstrom in Relation zur Belegung zu prüfen“, kommentiert Claus Händel, Technischer Referent beim Fachverband Gebäude-Klima e.V.. Sekundärluftgeräte wie beispielsweise Raumklimageräte können ebenfalls weiterbetrieben werden, da diese nur innerhalb eines Raumes wirksam sind. Eine ausreichende Lüftung muss hier jedoch über eine Lüftungsanlage oder die Fenster sichergestellt werden. Die optimale Raumluftfeuchte spielt ebenso eine wichtige Rolle. Soweit möglich, sollte die Raumluftfeuchtigkeit im Bereich von 40 bis 60 Prozent liegen, keinesfalls aber unter 35 Prozent.

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Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

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Weiterführende Informationen:
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Betrieb Raumlufttechnischer Anlagen unter den Randbedingungen der aktuellen Covid-19-Pandemie

Trinkwasserhygiene Foto

Übersicht zu Trinkwasserhygiene

Übersicht zu Trinkwasserhygiene

Einführung | Vorschriften | Publikationen | Hersteller | Sanitärmessen | Weitere Informationen

Einführung

Trinkwasserhygiene beschäftigt sich mit der Bewahrung einwandfreier Trinkwasserbeschaffenheit in der Trinkwasserinstallation. Laut Trinkwasserverordnung (TrinkwV) sind alle Betreiber von Trinkwasseranlagen dazu verpflichtet, diese vor möglichen Qualitätsbeeinträchtigungen zu schützen. Alle Betreiber heißt jeder Eigentümer, Inhaber oder Unternehmer, der verantwortlich ist und die maßgebliche wirtschaftliche Verfügungsgewalt hinsichtlich des technischen Betriebs eines Gebäudes hat.

Ursachen von schädlichen Einflüssen können Umnutzungen von Gebäuden und dadurch entstehende Totstränge, entstehende Stagnationen, Überdimensionierungen des Leitungssystems, Erweiterungen des Leitungssystems und dadurch veränderte Strömungsverhältnisse, Missachtung der hygienischen Vorschriften bei der Lagerung, Montage und Inbetriebnahme der Trinkwasserinstallation oder aber auch ein fehlender hydraulischer Abgleich sein. Insbesondere sind für Krankheitserreger wachstumsbegünstigende Temperaturverhältnisse in Trinkwasseranlagen als eine der Hauptursachen aufzuführen. Die Gewährleistung der Trinkwasserhygiene ist ebenfalls besonders bei der Planung, Errichtung und Betrieb von Feuerlöschanlagen zu beachten. Wasserlöschanlagen verfügen oft über einen Anschluss an das Trinkwassernetz. Damit unterliegen sie der Trinkwasserverordnung. Bei der Löschwasserübergabestelle darf kein Wasser in das Trinkwassernetz zurückfließen.

Betreiber sind ebenfalls dazu verpflichtet an repräsentativen Einnahmestellen Proben zu ziehen und auf Keimbelastung zu untersuchen. Hygienische Probleme treten meist dann auf, wenn die allgemein anerkannten Regeln der Technik bei Planung, Bau und Betrieb nicht eingehalten werden. Um alle Anforderungen und Überprüfungen erfüllen zu können, müssen Betreiber die gesetzlichen und technischen Vorgaben für die ordnungsgemäße Prüfung von Trinkwasserinstallationen kennen.

Vorschriften

Für die Trinkwasserhygiene gelten folgende Normen und Technischen Regeln:

Publikationen

Hersteller

Sanitärmessen

Weitere Informationen

Stichworte

Trinkwasser, Hygiene, Trinkwasserhygiene, Probenahme, Trinkwasserverordnung, TrinkwV, Trinkwasserinstallation, Trinkwasserqualität, Trinkwasseranlagen, Trinkwasserrohre, Wasseraustausch, VDI/DVGW 6023, DIN 1988-100, DIN EN 1717

Elektromobilität: Aufbau von intelligenten Ladestationen

Elektromobilität: Aufbau von intelligenten Ladestationen

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2020-07 vom 22. Oktober 2020

Um die ökonomisch und ökologisch effizienteste Ladelösung zu finden, braucht es speziell für Kunden- und Mitarbeiterparkplätze in Gebäuden einen ganzheitlichen Ansatz. Die Basis bilden intelligente Ladesysteme, die die Einbindung dezentraler Energieversorgungskonzepte, wie die Kombination mit einer Photovoltaikanlage und eines Energiespeichers, berücksichtigen. Darauf weist die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hin.

Darüber hinaus sind viele Netzanschlusspunkte von Unternehmen oder Supermärkten nicht für den zusätzlichen Bedarf an Elektroautos ausgelegt. Um mehreren E-Autos dennoch ein zeitgleiches Laden zu ermöglichen und die Kapazitäten optimal zu nutzen, sollte ein dynamisches Lastmanagementsystem zum Einsatz kommen.

Dazu wird am Gebäudeanschluss, dem Ort des zentralen Sicherungskastens, eine Lastmessung aufgebaut. „Diese überwacht kontinuierlich, wie viel Leistung im Gebäude verbraucht wird bzw. zur Verfügung steht und verteilt die verfügbare Ladeleistung an den Ladestationen optimal auf alle zu ladenden E-Autos. Ist der Stromverbrauch im Gebäude gerade gering, steht mehr Strom zum Laden der Elektroautos an den Ladesäulen zur Verfügung“, so Patrick Streiter, Projektleiter Elektromobilität bei der Energielenker Projects GmbH.  Damit ist ein zeitgleiches Laden möglich, ohne dass kostenintensive Lastspitzen und Netzüberlastungen entstehen.

Auch die neue VDI-Richtlinie 2166 Blatt 2 „Planung elektrischer Anlagen in Gebäuden – Hinweise für die Elektromobilität“ erläutert, was bei der Planung von Ladestationen und passenden Elektroinstallationen bei Gebäuden zu beachten ist. Sie richtet sich an Planer, Architekten und Bauherren für Neubauten sowie Bestandsgebäude und beschreibt, welche Form von Ladeplatz in welchem Gebäudetyp passend ist. Dazu zählt auch die Planungshilfe für Ladeplätze verschiedener Fahrzeugtypen wie Pkw und zweirädrige Fahrzeuge. Neben der Ermittlung des Energiebedarfs der Fahrzeuge und der Ladestationen sowie Hinweisen zur technischen Einbindung von Ladestationen, gibt sie Hilfestellung bei der Beschilderung der Parkplätze und deren optimaler Größe. Herausgeber der VDI 2166 Blatt 2 ist die VDI-Gesellschaft Bauen und Gebäudetechnik (GBG). Die Richtlinie ist im September 2020 als Weißdruck erschienen und ersetzt den Entwurf von Juni 2019.

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Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

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Intelligente Ladesysteme ermöglichen ein zeitgleiches Laden – ohne kostenintensive Lastspitzen und Netzüberlastungen. #Ladestationen #Elektromobilität www.dgwz.de/elektromobilitaet-aufbau-von-intelligenten-ladestationen

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  • Pressemitteilung Nr. 2020-07 (PDF)
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    Elektromobilität: Aufbau von intelligenten Ladestationen
    Bildquelle:
    ArGe Medien im ZVEH
    Bildunterschrift: Intelligente Ladesysteme ermöglichen ein zeitgleiches Laden – ohne kostenintensive Lastspitzen und Netzüberlastungen.

Weiterführende Informationen

Aufbau von intelligenten Ladestationen

Aufbau von intelligenten Ladestationen

Die Anreize für die Umstellung auf Elektromobilität sind so attraktiv wie nie. Neben der bundesweiten Förderung von Fahrzeugen wird je nach Bundesland auch die Ladeinfrastruktur gefördert. So wurde bereits im Jahr 2016 von der Bundesregierung ein Marktanreizprogramm für Elektromobilität beschlossen, das auch zur Förderung des Aufbaus von Ladeinfrastruktur für E-Fahrzeuge dienen soll. Mit diesem Programm soll ein flächendeckendes Netz von Schnelllade- und Normalladestationen geschaffen werden. Das Programm stößt bis heute auf große Nachfrage, weshalb im Juni 2020 nun die sechste Runde eingeläutet wurde. Bis zum 22. Juli 2020 konnten Förderanträge für öffentlich zugängliche Ladestationen gestellt werden. Bis zu 3.000 Normal- und 1.500 Schnellladepunkte werden in diesem Durchgang gefördert.

Um die ökonomisch und ökologisch effizienteste Ladelösung zu finden, braucht es speziell für Kunden- und Mitarbeiterparkplätze in Gebäuden einen ganzheitlichen Ansatz. Die Basis bilden intelligente Ladesysteme, die die Einbindung dezentraler Energieversorgungskonzepte, wie die Kombination mit einer Photovoltaikanlage und eines Energiespeichers, berücksichtigen.

Darüber hinaus sind viele Netzanschlusspunkte von Unternehmen oder Supermärkten nicht für den zusätzlichen Bedarf an Elektroautos ausgelegt. Um mehreren E-Autos dennoch ein zeitgleiches Laden zu ermöglichen und die Kapazitäten optimal zu nutzen, sollte ein dynamisches Lastmanagementsystem zum Einsatz kommen.

Am Gebäudeanschluss, dem Ort des zentralen Sicherungskastens, wird eine Lastmessung aufgebaut. Diese überwacht kontinuierlich, wie viel Leistung im Gebäude verbraucht wird bzw. zur Verfügung steht und verteilt die verfügbare Ladeleistung an den Ladestationen optimal auf alle zu ladenden E-Autos. Ist der Stromverbrauch im Gebäude gerade gering, steht mehr Strom zum Laden der Elektroautos an den Ladesäulen zur Verfügung. Damit ist ein zeitgleiches Laden möglich, ohne dass kostenintensive Lastspitzen und Netzüberlastungen entstehen.

Autor: Patrick Streiter, Projektleiter Elektromobilität, Energielenker Projects GmbH

Weitere Informationen

Neues Gebäudeenergiegesetz tritt ab November 2020 in Kraft

Neues Gebäudeenergiegesetz in Kraft

Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) für energetische Anforderungen an Neubauten und Bestandsgebäude gilt ab 1. November 2020. Das GEG führt das Energieeinspargesetz (EnEG), die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) zusammen. Darauf weist die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit hin. Damit werden die Regelungen zur Gebäudeeffizienz und zur Nutzung erneuerbarer Wärme vereinheitlicht und die europäischen Vorgaben zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden vollständig umgesetzt. Im Jahr 2023 sollen die aktuellen Anforderungen nochmals überprüft werden.

Für bereits genehmigte Bauvorhaben gelten weiterhin die bisherigen Regelungen. Für Bauvorhaben mit Bauantragsstellung bzw. Bauanzeige ab dem 1. November 2020 ist das GEG anzuwenden. Für genehmigungs-, anzeige- und verfahrensfreie Vorhaben wie zum Beispiel für viele Sanierungen gilt der Zeitpunkt des Beginns der Bauausführung. Liegt dieser nach dem 31. Oktober 2020, so ist das GEG anzuwenden.

Mit dem GEG erfolgt eine Umstellung auf neue Normen. Architekten und Planer müssen ab 2024 die DIN V 18599:2018-09 „Energetische Bewertung von Gebäuden“ als alleinige Bilanzierungsregel für den Nachweis der energetischen Qualität von Gebäuden berücksichtigen. Das bisherige Berechnungsverfahren nach DIN V 4108-06 „Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden“ und DIN V 4701-10 „Energetische Bewertung heiz- und raumlufttechnischer Anlagen“ wird damit abgelöst.

Weitere Informationen

Elektronische Zutrittskontrolle im Krankenhaus

Elektronische Zutrittskontrolle im Krankenhaus

Die elektronische Zutrittskontrolle muss insbesondere in Krankenhäusern zwei Anforderungen erfüllen. So auch in der Uni-Klinik Hamburg-Eppendorf: Für Ärzte, Sanitäter, Patienten und ihre Angehörigen müssen die Gebäude öffentlich zugänglich sein. Behandlungsräume und Medikamentenlager dürfen jedoch nur Berechtigten offenstehen und während besonderer Sicherheitssituationen (Epidemien) muss der Zugang zu bestimmten Bereichen temporär eingeschränkt werden können. Software-Lösungen mit hoher Integrationsfähigkeit in die vorhandene Architektur und in bestehende IT-Systeme kontrollieren den Zutritt.

Der Workflow zur automatischen Vergabe der Zugangsrechte erfolgt über einen standardisierten Internet-Browser; spezielle Software auf Client PCs muss dazu nicht installiert werden. Schnittstellen zu den Personalverwaltungssystemen sorgen für den reibungslosen Ablauf bei Personalzu- und abgängen. Genutzt werden können alle gängigen Ausweisverfahren, auch die biometrische Identifikation ist integrierbar. Auf Wunsch der Klinikmitarbeiter wurde die Chipkarte beibehalten. Durch die umfangreiche Stammsatzverwaltung wächst das elektronische Zutrittskontrollsystem problemlos mit, wenn sich die Zahl der Nutzer erhöht. Im System können beliebig viele Steuereinheiten angeschlossen werden. Das öffnet dem Anwender die Möglichkeit für zahllose Variationen und eine nahezu unbegrenzte zeitliche und örtliche Steuerung der Zugangskontrolle. Die Kombination aus Online- und Offline-Komponenten bietet Möglichkeiten für Räume, Schränke, Spinde usw..

Die Zutrittsrechte werden in einem Ausweisverwaltungssystem verwaltet und für die Offline-Einheiten auf die Ausweise wie z. B. die Klinikkarte übertragen. Das ermöglicht der Klinik, die Zugangsberechtigungen selbst zentral zu verwalten. Die mögliche Kopplung mit Fluchtwegsystemen, Brandmelde- und Alarmanlagen sind Bestandteil des Systems. Für das Alarm-Management lassen sich verschiedene Alarmprioritäten und -typen vergeben. Zudem lässt sich das System um eine Zeiterfassung, Personaleinsatzplanung und einen Sicherheitsleitstand erweitern. 

Autor: Susanne Christmann, Leitung Marketing, Primion Technology GmbH

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Gleichstrom-Technologie auf dem Vormarsch

Gleichstrom-Technologie auf dem Vormarsch

Der steigende Anteil erneuerbarer Energien, der Ausstieg aus der Atomenergie sowie die hohen Strompreise stellen die deutsche Industrie vor große Herausforderungen. Regenerative Energien aus Photovoltaik- oder Windkraftanlagen werden derzeit noch aufwendig aufbereitet, um sie in die Wechselstromnetze der Energieversorger einzuspeisen.

Die moderne Halbleitertechnologie bietet heute die Möglichkeit, weitgehend auf Wechselstrom zu verzichten und ganzheitliche Gleichstromnetze oder -systeme aufzubauen. Dadurch fallen verlustreiche Wandlungsprozesse weg. So können Betreiber von Rechenzentren oder Bürogebäuden beispielsweise mit 380 Volt Gleichspannung bis zu zehn Prozent Energie im Vergleich mit Wechselstrom einsparen. Zudem wird die Integration von Batteriespeichern in das Gesamtkonzept einfacher und effizienter.

Obwohl der Einsatz von Gleichstrom in Fahrzeugen, Schiffen, Flugzeugen, Zügen oder der Industrie seit Jahren zum Standard gehört, ist der Einsatz in öffentlichen oder halböffentlichen Gebäuden nicht sehr verbreitet. Gründe hierfür sind oftmals fehlende Erfahrung bei der Planung und Ausführung.

Autor: Tilo Püschel, Channel Development Manager Smart Industries, Bachmann GmbH

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Effiziente Raumluftkonzepte

Effiziente Raumluftkonzepte

Kleinste Tröpfchen mit SARS-CoV-2-Erregern stellen in der Raumluft, z. B. in Klassenzimmern, Besprechungsräumen und Großraumbüros, eine hohe unkontrollierbare Infektionsgefahr dar. Bis wirksame Impfstoffe zur Verfügung stehen, sind technische Lösungen erforderlich, um die Pandemie einzudämmen. Die Installation komplexer Gebäudelüftungstechnik ist aufwendig, teuer und im Gebäudebestand häufig nicht umsetzbar. Lüften über Fenster wiederum ist durch den undefinierten Luftaustausch unsicher und spätestens im Winter aufgrund der Außentemperaturen nicht mehr ohne Weiteres möglich.

In den Fokus rücken daher mobile Luftreiniger. Sie verfügen über hocheffiziente Schwebstofffilter, die Partikel aus der Raumluft herausfiltern und teilweise mit Plasma- und UV-Sterilisationssystemen kombiniert werden können. Durch das Umluftverfahren wird die Rauminnenluft permanent gereinigt.

Betreiber tun gut daran, untersuchen zu lassen, ob der Einsatz solcher Luftreiniger in geschlossenen Räumen effektiv zur Reduzierung der Infektionsgefahr mit SARS-CoV-2 beiträgt oder ob bereits einfachere Luftreinheitskonzepte zielführend sind. Hierfür sind neben der theoretischen Betrachtung unterschiedlicher Funktionstypen, Simulationen u. a. in Abhängigkeit räumlicher Gegebenheiten, Wärmelasten, Strömungsverhältnissen und Aufstellort der Luftreiniger durchzuführen.

Autor: Dr.-Ing. Udo Gommel, Leiter der Abteilung Reinst- und Mikroproduktion, Fraunhofer-Institut für Produktionstechnik und Automatisierung IPA

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Sicherheitskennzeichen nicht mischen

Sicherheitszeichen nicht mischen!

Die aktualisierte Ausgabe der Norm DIN EN ISO 7010 „Graphische Symbole – Sicherheitsfarben und Sicherheitszeichen“ wurde dem aktuellen Stand der Technik angepasst und ist seit Juli 2020 ohne Übergangsfrist gültig und damit in den Arbeitsstätten sofort anzuwenden. Neben neuen Piktogrammen wurden auch Wassersicherheitszeichen aus der internationalen Norm ISO 20712 übernommen. Die Symbole für die Sicherheitskennzeichnung in Betrieben finden sich teilweise in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten ASR A1.3 wieder.

Das Mischen von alten und neuen Zeichen ist nicht zulässig. Sollten Betreiber von Arbeitsstätten die neuen Sicherheitszeichen nicht anwenden oder auf veraltete Symbole zurückgreifen, müssen sie durch andere Maßnahmen die gleiche Sicherheit und den gleichen Schutz der Gesundheit von Personen gewährleisten.

Autor: Peter von Söhnen, Abt. Baulicher Brandschutz, Bierbaum Brandschutz & Industrieelektrik GmbH

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