Neue HOAI 2021

HOAI 2021

Am 1. Januar tritt die HOAI 2021 in Kraft. In der Neufassung bleiben die Regelungen der bisherigen HOAI für die Honorarkalkulation gültig. Die unverändert übernommenen Honorartafeln dienen nun zur Orientierung für die freie Vereinbarung angemessener Honorare.

Damit trägt die neue HOAI dem EuGH-Urteil vom Juli 2019 Rechnung, das verbindliche Honorarmindest- und -höchstsätze für europarechtswidrig erklärt hatte. Da es die anerkannte Qualität deutscher Ingenieurleistungen nicht zu Dumpingpreisen gibt, gilt nach wie vor: Wer Qualität will, muss angemessene Honorare zahlen. Jetzt müssen Leistungsbilder und Honorartafeln modernisiert werden, da diese auf zehn Jahre alten Preisen basieren.

Autor: Jörg Thiele, Präsident, Verband Beratender Ingenieure (VBI)

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Sichere Zutrittskontrolle für Gebäude

Sicherer Zutritt für Gebäude

Der Bundesverband Sicherheitstechnik e.V. (BHE) hat den Praxis-Ratgeber zur Zutrittssteuerung überarbeitet und in seiner 3. Auflage veröffentlicht. Die Zutrittssteuerung ist ein wesentlicher Bestandteil eines umfassenden betrieblichen Sicherungskonzeptes. Der Ratgeber vermittelt einen Überblick über den Aufbau von Zutrittssteuerungssystemen sowie mechatronischen Schließsystemen, stellt die unterschiedlichen Erkennungsmethoden vor und informiert über die relevanten Normen und Richtlinien.

Zahlreiche Anwendungsbeispiele und Checklisten für den Bereich der Zutrittssteuerungstechnik dienen als Unterstützung im Arbeitsalltag für Fachfirmen und Betreiber. Zudem werden die aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen zur Erhebung personenbezogener Daten aufgezeigt und Tipps zur Umsetzung in der Praxis gegeben. Die Publikation beleuchtet auch Anwendungsmöglichkeiten des Smartphones und cloudbasierter Lösungen innerhalb der Zutrittssteuerung und daraus resultierende Chancen und Risiken.

BHE-Praxisratgeber-Zutrittssteuerung

Der BHE-Praxis-Ratgeber Zutrittssteuerung kann zum Preis von 17,80 € (zzgl. MwSt. und Versand) beim BHE bestellt werden.

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Mitarbeiter schützen in Zeiten der Pandemie

Mitarbeiter schützen in Zeiten der Pandemie

Die neue SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel konkretisiert für den Zeitraum der epidemischen Lage von nationaler Tragweite gemäß § 5 Infektionsschutzgesetz die Anforderungen an den Arbeitsschutz. Sie stellt Maßnahmen für alle Bereiche des Wirtschaftslebens vor, mit denen das Infektionsrisiko für Beschäftigte gesenkt und auf niedrigem Niveau gehalten werden kann. Dabei bleiben Abstand, Hygiene und Masken die wichtigsten Instrumente.

Sie wurde unter Koordination der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) gemeinsam von den Arbeitsschutzausschüssen beim Bundesarbeitsministerium erstellt und ebenso vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) zur Veröffentlichung freigegeben.

Betriebe, die die in der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel vorgeschlagenen technischen, organisatorischen und personenbezogenen Schutzmaßnahmen umsetzen, können laut BAuA davon ausgehen, dass sie rechtssicher handeln. Zudem erhalten die Aufsichtsbehörden der Länder eine einheitliche Grundlage, um die Schutzmaßnahmen in den Betrieben zu beurteilen.

Gleichwertige oder strengere Regeln, zum Beispiel aus der Biostoffverordnung oder aus dem Bereich des Infektionsschutzes, müssen jedoch weiterhin beachtet werden. Die Empfehlungen der Berufsgenossenschaften zur SARS-CoV-2, die sich ebenfalls am Arbeitsschutzstandard des BMAS orientieren, werden zusätzlich für branchenspezifische Konkretisierungen empfohlen.

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Rauchmelderpflicht für Berlin und Brandenburg ab 2021

Rauchmelderpflicht für Berlin und Brandenburg ab 2021

Ab dem 1. Januar 2021 müssen im Wohngebäudebestand in Berlin und Brandenburg Rauchmelder installiert sein. Die Rauchmelderpflicht gibt in allen 16 Bundesländern vor, Wohnungen mit Rauchmeldern auszustatten. Jedoch ist sie bundesweit nicht einheitlich. Die Landesbauordnungen der jeweiligen Bundesländer regeln die Details zu Terminen und Fristen sowie zur Rauchmelder-Installation und Wartung.

Die Ausstattung von Neu- und Umbauten mit Rauchwarnmeldern ist in Deutschland seit 2017 flächendeckend Pflicht. Mit dem Ende der Übergangsfrist für Bestandsbauten in Berlin und Brandenburg am 31. Dezember 2020 gilt die Pflicht für alle Wohngebäude ab dem kommenden Jahr in 15 von 16 Bundesländern. Lediglich in Sachsen müssen Rauchmelder nur in Neu- und Umbauten, aber nicht in Bestandsbauten erfolgen.

Rauchmelderpflicht für Berlin und Brandenburg ab 2021

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BTGA-Praxisleitfaden "Kältemittel" erschienen

Kälteanlagen richtig planen

Der Bundesindustrieverband Technische Gebäudeausrüstung e.V. (BTGA) hat in Kooperation mit dem Fachverband Gebäude-Klima e.V. (FGK) den Praxisleitfaden „Kältemittel. Anwendung der F-Gase-Verordnung für Neu- und Bestandsanlagen“ veröffentlicht. Darin wird gezeigt, wie zukünftig mit Kälteanlagen verfahren werden kann, wenn sie ausgetauscht oder auf ein alternatives Kältemittel umgerüstet werden müssen.

Der BTGA-Leitfaden „Kältemittel“ bietet Hinweise für die Planung und Ausführung von neuen Kälteanlagen und für Änderungen und Erweiterungen bei Bestandsanlagen in Gebäuden, insbesondere für Klimakälte, Gewerbekälte, Rechenzentren und Serverkühlung, Industrie- und Prozesskälte und Wärmepumpen. Außerdem werden die Unterschiede zwischen nicht fluorierten (natürlichen) und fluorierten Kältemitteln mit niedrigem Treibhausgaspotenzial (Global Warming Potential, GWP) vorgestellt. Der BTGA-Leitfaden ist als Hilfestellung sowohl für Mitarbeiter des TGA-Anlagenbaus als auch für Planer und Betreiber einer Kälteanlage gedacht.

BTGA-Praxisleitfaden "Kältemittel" erschienen

Der BTGA-Leitfaden „Kältemittel“ ist im BTGA-Webshop zum Preis von 15 € (inkl. MwSt. und zzgl. Versand) erhältlich.

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Sauberes Trinkwasser im Gebäude

Sauberes Trinkwasser im Gebäude

Wasserleitungen müssen in gewerblichen Gebäuden alle drei Jahre und in öffentlichen Gebäuden jährlich auf Legionellen untersucht werden. Betreiber müssen die gesetzlichen und technischen Vorgaben für die ordnungsgemäße Prüfung von Trinkwasserinstallationen nach der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) erfüllen und sind zur regelmäßigen Entnahme von Trinkwasserproben verpflichtet, um die Trinkwasserhygiene in Gebäuden zu gewährleisten.

Trinkwasserprobenahmen dürfen von einem qualifizierten „Probenehmer Trinkwasser“ durchgeführt werden, der entsprechend geschult ist und mit einem akkreditierten Labor zusammenarbeitet.

Umnutzungen von Gebäuden und dadurch entstehende Totstränge und Stagnationen oder Erweiterungen des Leitungssystems, aber auch ein fehlender hydraulischer Abgleich können hohe Keimbelastungen verursachen. Die Gewährleistung der Trinkwasserhygiene ist auch bei der Errichtung und dem Betrieb von Feuerlöschanlagen zu beachten. Denn Wasserlöschanlagen verfügen oft über einen Anschluss an das Trinkwassernetz und unterliegen damit der Trinkwasserverordnung.

Autor: Eckart Roeder, Geschäftsführer, Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit

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DIN VDE 0100-200 Errichten von Niederspannungsanlagen - Teil 200: Begriffe

DIN VDE 0100-200 Errichten von Niederspannungsanlagen – Teil 200: Begriffe

DIN VDE 0100-200 Errichten von Niederspannungsanlagen – Teil 200: Begriffe

Übersicht | Norm kaufen | Inhalt | Weitere Informationen | Stichworte

Übersicht

Die Norm DIN VDE 0100-200 „Errichten von Niederspannungsanlagen – Teil 200: Begriffe“definiert die für das Verständnis von Normen für elektrische Anlagen relevanten Begriffe. Sie ist Teil der Normenreihe DIN VDE 0100 „Errichten von Niederspannungsanlagen“ die Auskunft über die Planung, Errichtung und Prüfung von Niederspannungsanlagen gibt.

Für die Norm ist das nationale Arbeitsgremium K 211 „Prüfung für die Instandhaltung elektrischer Betriebsmittel“ der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik im DIN und VDE zuständig. Die aktuell gültige Norm DIN VDE 0100 200:2006-06 ist im Juni 2006 in Kraft getreten und ersetzt die DIN VDE DIN VDE 0100-200 Beiblatt 1:1998-06;VDE 0100-200 Beiblatt 1:1998-06 und DIN VDE 0100-200:1998-06;VDE 0100-200:1998-06.

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Inhalt

Nationaler Anhang NA (informativ) Zusammenhang mit EUropäischen und Internationalen Normen

Nationaler Anhang NB (informativ) Literaturhinweise

Einleitung

1 Anwendungsbereich

2 Normative Verweisungen

3 Begriffsbenennungen und Begriffserklärungen

Hauptabschnitt 826-10 – Kenngrößen von elektrischen Anlagen

Hauptabschnitt 826-11 – Spannungen und Ströme

Hauptabschnitt 826-12 – Elektrischer Schlag und Schutzmassnahmen

Hauptabschnitt 826-13 – Erdung und Verbindung

Hauptabschnitt 826-14 – Elektrische Stromkreise

Hauptabschnitt 826-15 – Kabel- und Leitungsanlagen

Hauptabschnitt 826-16 – Andere Betriebsmittel

Hauptabschnitt 826-17 – Trennen und Schalten

Hauptabschnitt 826-18 – Fähigkeit von Personen

Nationaler Anhang NC (normativ) National festgelegte Begriffe

Stichwortverzeichnisse

Nationaler Anhang ND (informativ) Eingliederung dieser Norm in Reihe DIN VDE 0100 (VDE 0100)

 

Weitere Informationen

Stichworte

  • Norm, Vorschrift, Anerkannte Regel der Technik
  • DIN VDE 0100-200
  • Niederspannungsanlagen, Errichtung, Planung, Begriffe
  • Prüfung, ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel, Elektrogeräte
  • Befähigte Person, Elektrofachkraft, elektrisch unterwiesene Person
  • Betriebssicherheitsverordnung, BetrSichV, DGUV Vorschrift 3

Seminar Trinkwasser Probenahme

Seminar Trinkwasser Probenahme

Seminareinladung | Termine | Teilnahmegebühr | Beschreibung | Nutzen | Schulungsnachweis | FortbildungspunkteZielgruppe | Voraussetzungen | Inhalte | Referenten | Anmeldung | Weitere Informationen

Das Seminar Trinkwasser Probenahme vermittelt die Kenntnisse zur Probenahme nach den aktuellen Richtlinien und Normen.

Seminareinladung

Online-Seminar Trinkwasser Probenahme – Programm und Anmeldung (PDF)

Nächste Termine 2024

Das Seminar Trinkwasser Probenahme dauert einen Tag.
09:00-16:00 Uhr – Trinkwasser Probenahme – Sachkunde für die Entnahme von Wasserproben

  • 10. Juni 2024 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 19. August 2024 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 28. Oktober 2024 – Online-Seminar – freie Plätze

Teilnahmegebühr

430,- € zzgl. MwSt.
inkl. Seminar, Unterlagen, Teilnahmebescheinigung sowie nach erfolgreicher schriftlicher Abschlussprüfung das qualifizierte DGWZ-Sachkundenachweis „Probenahme Trinkwasser nach TrinkwV“ mit Angabe der Lehrinhalte und Zeiten.

Beschreibung

Um Anforderungen der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) zu erfüllen, müssen Betreiber die gesetzlichen und technischen Vorgaben für die ordnungsgemäße Prüfung von Trinkwasserinstallationen kennen. Je nach Nutzungsart des Gebäudes fallen regelmäßig umfangreiche Überprüfungen an. Das Seminar befähigt Sie zur Planung, Errichtung, Inbetriebnahme, Überprüfung und Instandhaltung von Trinkwasseranlagen. Zudem erhalten Sie die nötigen Kenntnisse, um Trinkwasserproben zu entnehmen.

Nutzen

Das Seminar vermittelt die Kenntnisse zur Probenahme gemäß den aktuellen Normen und Richtlinien. Damit können Sie Trinkwasserprobenahmen gemäß Trinkwasserverordnung sach- und fachgerecht durchführen. Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie den Sachkundenachweis „Probenahme Trinkwasser nach TrinkwV“.

Hinweis: Die Tätigkeit als Probenehmer Trinkwasser setzt ein Vertragsverhältnis mit einem akkreditierten Untersuchungslabor voraus.

Schulungsnachweis

Die Teilnehmer erhalten nach erfolgreicher Prüfung den Sachkundenachweis „Sachkundenachweis Probenahme Trinkwasser nach TrinkwV“ mit Angaben der Lehrinhalte und Zeiten.

Fortbildungspunkte

Das Seminar wird vom Verband für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz bei der Arbeit e. V. (VDSI) mit 1 VDSI-Fortbildungspunkten im Gesundheitsschutz anerkannt.

Zielgruppe

Das Seminar richtet sich an:

  • Unternehmen, Arbeitgeber, Betreiber, Behörden, Errichter,
  • Facility Manager, Technische Leiter, Fachmonteure, Service-, Instandhaltungs- und Wartungspersonal,
  • Arbeitssicherheits-, Hygiene- und Umweltbeauftragte,
  • Mitarbeiter, die regelmäßige Funktionsprüfungen von Trinkwasseranlagen sowie erforderliche Prüfungen durchführen sollen,
  • Befähigte Personen, die ihren Sachkundenachweis auffrischen müssen.

Voraussetzungen

Für die Teilnahme am Seminar sind keine Voraussetzungen notwendig. Allerdings setzt eine Tätigkeit als Probenehmer Trinkwasser ein Vertragsverhältnis mit einem akkreditierten Untersuchungslabor voraus.

Inhalte

  • Rechtliche Grundlagen und Normen
  • Infektionsschutzgesetz, Trinkwasserverordnung, DIN 2000, DIN 2001, DIN 1988, DIN ISO 5667-5
  • Verantwortung und Pflichten des Betreibers
  • Gesundheitliche Aspekte
  • Mikrobiologische Grundlagen
  • Qualitätssicherung bei der Probenahme
  • Auswahl der Messverfahren
  • Dokumentation der Probenahme
  • Probenahme
  • Häufige Fehlerquellen
  • Schriftliche Prüfung

Referenten

Die Referenten sind Fachleute der Branche, Mitarbeiter aus einschlägigen Normen- und Verbandsgremien, Mitarbeiter aus Forschung, Entwicklung und Vertrieb der führenden Unternehmen der Branche mit Praxisbezug und Erfahrungen in Schulung und Training.

  • Andreas Laborius ist Mikrobiologe, Umweltingenieur und Geschäftsführer der Ladotec GmbH.
  • Detlef Mertens ist Fachkraft für Arbeitssicherheit, Brandschutz-beauftragter und Managementbeauftragter in den Städtischen Kliniken Köln.
  • Ingo Nordahl ist staatlich geprüfter Lebensmittelkontrolleur im Landkreis Herford.

Anmeldung

Bitte schicken Sie das ausgefüllte Anmeldeformular (PDF) an E-Mail veranstaltungen@dgwz.de oder Telefax 06172 98185-99.

Online-Seminar Trinkwasser Probenahme – Programm und Anmeldung (PDF)

Über das Veranstaltungs-Telefon 06172 98185-85 beantworten wir gerne montags bis freitags von 8:00 bis 18:00 Uhr Ihre Fragen.

Teilnehmerstimmen

  • „Sehr informative Veranstaltung, auch online gut händelbar. Ich fühle mich sehr gut auf das Probennehmen vorbereitet.“
    Tobias Bruns, Oldenburgisch Ostfriesischer Wasserverband, Rastede
  • „Gut strukturiert, gut erklärt. Auf Fragen wurde direkt eingegangen. Das auflockern der Inhalte durch eine ansprechende Gestaltung hat mir besonders gefallen.“
    Tobias Schindelbeck, Oldenburgisch Ostfriesischer Wasserverband, Rastede
  • „Ich empfand die Veranstaltung als sehr interessant und unterhaltsam. Die Themenbereiche wurden alle gut erklärt und vermittelten mir einen sicheren Umgang mit TW-Proben. Besonders gefallen hatte mir die gute Verpflegung und der sehr gute Referent.“
    Kay Kintzel, Gesundheitsamt Landkreis Mittelsachsen, Mittweida
  • „Die Veranstaltung war sehr informativ und hilft mir in meinem Job mehr Aufgaben übernehmen zu können. Besonders hat mit der Referent gefallen, der schnell und gut auf Fragen einging.“
    Marck Wild, Andrä + Zumstrull Ing. Büro GmbH, Osnabrück
  • „Für mich war es eine sehr informative Veranstaltung. Ich konnte mein Wissensstand zum Themenbereich Trinkwasser erweitern. Besonders gefallen hatten mir die Präsentationsunterlagen die meiner Meinung nach sehr gut vorbereitet waren.“
    Marcel Brettschneider, Willhöft Heizungsbau GmbH, Lasbek
  • „Durch die Teilnahme an der aufschlussreichen Veranstaltung konnte ich mir viel Wissen aneignen. Besonders gefallen hatte mir der Vortragsstil des Referenten Herr von Söhnen.“
    Klaus Stuchlich, Krankenhaus St. Elisabeth und St. Barbara Halle (Saale) GmbH
  • „Ich bewerte das Online-Seminar als gute Zusammenfassung der wichtigsten Themen. Besonders haben mir die Umfragen am Ende jedes Kapitels gefallen. Da konnte man gleich noch einmal reflektieren.“
    Petra Bertelsmann, August Storck KG, Halle (Westfalen)
  • „Das Online-Seminar war für Neulinge in dem Thema sehr interessant und informativ. Besonders hat mir die lockere Atmosphäre gefallen und dass zwischenzeitlich auf die Teilnehmer eingegangen worden ist.“
    Silvia Schmoll, H. Schoppe & Schultz GmbH & Co. KG, Ratzeburg

Weitere Informationen

Stichworte Trinkwasser, Trinkwasseranlagen, Installation, Hygiene, Trinkwasserhygiene, Trinkwasseruntersuchung, Trinkwasseranalyse, Trinkwasserverordnung, TrinkwV, DIN ISO 5667-5, Betrieb, Prüfung, Überprüfung, Probenahme, Probenehmer, Seminar, Webinar, Online, Online-Seminar, 2023, 2024

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DIN VDE 0100-100 Errichten von Niederspannungsanlagen

DIN VDE 0100 – Errichten von Niederspannungsanlagen

DIN VDE 0100
Errichten von Niederspannungsanlagen

Übersicht | Gliederung | Norm kaufen | Weitere Informationen | Stichworte

Übersicht

Die Normen der Normenreihe DIN VDE 0100 „Niederspannungsanlagen“ sind für die Planung, Errichtung und Prüfung von Niederspannungsanlagen relevant. Sie gelten ausschließlich für die Errichtung von elektrischen Anlagen bis einschließlich 1000 V Wechselspannung oder 1500 V Gleichspannung. Für die Norm ist das Expertengremium der Deutschen Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik (DKE) Kommission 221 zuständig.

Gliederung

Gruppe 100 Allgemeine Grundsätze

  • 100 Allgemeine Grundsätze, Bestimmungen allgemeiner Merkmale, Begriffe

Gruppe 200 Begriffe

Gruppe 400 Schutzmaßnahmen

  • 410 Schutz gegen elektrischen Schlag
  • 420 Schutz gegen thermische Auswirkungen
  • 430 Schutz bei Überstrom
  • 442 Schutz von Niederspannungsanlagen bei vorübergehenden Überspannungen infolge von Erdschlüssen im Hochspannungsnetz und bei Fehlern im Niederspannungsnetz
  • 443 Schutz bei Störspannungen und elektromagnetischen Störgrößen – Abschnitt 443: Schutz bei Überspannungen infolge atmosphärischer Einflüsse oder von Schaltvorgängen
  • 444 Schutz bei Störspannungen und elektromagnetischen Störgrößen
  • 450 Schutz gegen Unterspannung
  • 460 Trennen und Schalten
  • 482 Brandschutz bei besonderen Risiken und Gefahren

Gruppe 500 Auswahl und Errichtung elektrischer Betriebsmittel

  • 510 Allgemeine Bestimmungen
  • 520 Kabel- und Leitungsanlagen
  • 530 Schalt- und Steuergeräte
  • 534 Trennen, Schalten und Steuern – Abschnitt 534: Überspannung-Schutzeinrichtungen (ÜSE)
  • 537 Geräte zum Trennen und Schalten
  • 540 Erdungsanlagen und Schutzleiter
  • 550 Steckvorrichtungen, Schalter- und Installationsgeräte
  • 551 Andere Betriebsmittel – Abschnitt 551: Niederspannungsstromerzeugungseinrichtungen
  • 557 Abschnitt 557: Hilfsstromkreise
  • 559 Andere elektrische Betriebsmittel – Abschnitt 559: Leuchten und Beleuchtungsanlagen
  • 560 Einrichtungen für Sicherheitszwecke
  • 570 Koordinierung elektrischer Einrichtungen

600 Prüfungen

  • 600 Prüfungen

700 Anforderungen für Betriebsstätten, Räume und Anlagen besonderer Art

  • 701 Räume mit Badewanne oder Dusche
  • 702 Becken von Schwimmbädern, begehbare Wasserbecken und Springbrunnen
  • 703 Räume und Kabinen mit Saunaheizungen
  • 704 Baustellen
  • 705 Elektrische Anlagen von landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Betriebsstätten
  • 706 Leitfähige Bereiche mit begrenzter Bewegungsfreiheit
  • 708 Caravanplätze, Campingplätze und ähnliche Bereiche
  • 709 Marinas und ähnliche Bereiche
  • 710 Medizinisch genutzte Bereiche
  • 711 Ausstellungen, Shows und Stände
  • 712 Solar-Photovoltaik(PV)-Stromversorgungssysteme
  • 714 Beleuchtungsanlagen im Freien
  • 715 Kleinspannungsbeleuchtungsanlagen
  • 717 Ortsveränderliche oder transportable Baueinheiten
  • 718 Öffentliche Einrichtungen und Arbeitsstätten – Bauliche Anlagen für Menschenansammlungen
  • 719 Lichtwerbeanlagen mit einer Bemessungs-Ausgangs-Leerlaufspannung bis 1.000 V, die mit Heißkathoden-Leuchtstofflampen, Leuchtröhren (Neonröhren), Induktions-Entladungslampen, Leuchtdioden (LED) und/oder Leuchtdioden-Modulen aus- oder beleuchtet sind
  • 721 Elektrische Anlagen von Caravans und Motorcaravans
  • 722 Stromversorgung von Elektrofahrzeugen
  • 723 Unterrichtsräume mit Experimentiereinrichtungen
  • 724 Elektrische Anlagen in Möbeln und ähnlichen Einrichtungsgegenständen, z.B. Gardinenleisten, Dekorationsverkleidung
  • 729 Bedienungsgänge und Wartungsgänge
  • 730 Elektrischer Landanschluss für Fahrzeuge der Binnenschifffahrt
  • 731 Elektrische Betriebsstätten und abgeschlossene elektrische Betriebsstätten
  • 732 Hausanschlüsse in öffentlichen Kabelnetzen
  • 736 Niederspannungsstromkreise in Hochspannungsschaltfeldern
  • 737 Feuchte und nasse Bereiche und Räume und Anlagen im Freien
  • 739 Zusätzlicher Schutz bei direktem Berühren in Wohnungen durch Schutzeinrichtungen in TN- und TT-Netzen
  • 740 Vorübergehend errichtete elektrische Anlagen für Aufbauten, Vergnügungseinrichtungen und Buden auf Kirmesplätzen, Vergnügungsparks und für Zirkusse
  • 753 Heizleitungen und umschlossene Heizsysteme (Fußboden- und Decken-Flächenheizungen)

Norm kaufen

Weitere Informationen

Stichworte

  • Norm, Vorschrift, Anerkannte Regel der Technik
  • DIN VDE 0100
  • Niederspannungsanlagen
Mobile Raumluftreiniger

Mobile Luftreiniger – Übersicht

Mobile Luftreiniger – Übersicht

Einführung | Planerhandbuch | Technische Parameter | Vorschriften | Publikationen und Studien | Hersteller und GeräteInstitutionen | Weitere Informationen

Einführung

Mobile Luftreiniger werden eingesetzt, um die Luft in Innenräumen zu reinigen und damit die Raumluftqualität zu erhöhen, die Feinstaubbelastung zu verringern und möglichen Infektionen durch Viren vorzubeugen. Sie werden u.a. in Klassenzimmern, Büroräumen, Wartezimmern, Geschäftsräumen und Restaurants eingesetzt. Im Gegensatz zu fest eingebauten Raumlufttechnischen Anlagen (RLT), können sie ohne bauliche Maßnahmen jederzeit eingesetzt werden. Sie können andere Maßnahmen zur Raumluftverbesserung wie die Außenlüftung ergänzen, wo dies beispielsweise durch Außenlärm oder starke Verunreinigungen der Luft nicht gut möglich ist.

Mobile Luftreiniger sind Sekundärluftgeräte, d.h. Geräte, die dem Raum keine Außenluft zuführen. Neben dem Luftaustausch und der thermischen Luftbehandlung in Räumen, können mobile Luftreiniger auch zur Minimierung der Virenlast beitragen und somit als ergänzende Maßnahme des Infektionsschutzes fungieren. Die erzielte Wirkung hängt von der verwendetetn Filtermethode ab. Meistens befinden sich hierfür HEPA-Filter, UV-C-Filter oder Aktivkohlefilter in den mobilen Lüftungsgeräten.

Planerhandbuch

Die DGWZ hat im September 2021 das Planerhandbuch „Mobile Luftreiniger“ veröffentlicht. Das Handbuch dient als Entscheidungshilfe für Planer, die Öffentliche Hand sowie Betreiber von Kinder- und Jugendeinrichtungen. Es enthält die Unternehmensprofile und Ansprechpartner der führenden Hersteller von mobilen Luftreinigern sowie eine Übersicht der einzelnen Geräte. Weiterhin werden die technischen Parameter für den Unterhalt und die Wirksamkeit gegen Viren, die öffentlichen Förderprogramme und wissenschaftlichen Studien benannt.

Sie können das Planerhandbuch „Mobile Luftreiniger“ mit folgendem Weblink als PDF herunterladen. Die Versandaktion per Post ist inzwischen abgeschlossen. Für weitere Informationen von den genannten Herstellern wenden Sie sich bitte direkt an die im Handbuch genannten Ansprechpartner.

Planerhandbuch "Mobile Luftreiniger"Planerhandbuch „Mobile Luftreiniger“ (PDF)

Technische Parameter

Mobile Raumluftreiniger bedürfen eines sachgerechten Einsatzes. Dabei sind neben der herstellerspezifischen Angaben, auch eine geeignete Bemessung des Luftvolumenstroms im Verhältnis zum Raumvolumen, sowie die konkrete Raumnutzung zu berücksichtigen.

  • Energieeffizienz / Spezifische Leistungsaufnahme in Watt pro m³ bei Nenn-Luftvolumenstrom
  • Luftleistung: Nennvolumenstrom / Maximaler und minimaler Luftvolumenstrom
    Die Leistung eines Luftreinigers wird in CADR (Clean Air Delivery Rate) gemessen, d.h. wie viele Kubikmeter Luft pro Stunde durch das Gerät gesäubert werden können. Der Luftreiniger sollte die gesamte Raumluft mindestens 6 mal pro Stunde umwälzen. Geforderte Leistung (CADR) = Raumvolumen x 6. Der Einsatz von zwei Luftreinigern im selben Raum halbiert den CADR-Wert pro Gerät.
  • Spannungsversorgung
  • Bedienung: z.B. zusätzlich durch Handy-App
  • Funktionen: Timer-Funktion, stufige oder stufenlose Volumenstromanpassung, automatische Volumenstromanpassung z.B. bei zugesetzten Filtern
  • Pflege, Wartung und Instandhaltung: Wartungszyklen, Filterwechsel, Kosten
  • Geräte-Größe
  • Gewicht
  • Geräusch (Schalldruckpegel in dB(A) in 1 Meter Abstand): 35 dB entsprechen etwa dem Geräusch eines Kühlschranks
  • Maximale Raumgröße: Verwendungsbereich auf Basis eines 6fachen Luftwechsels
  • Dauerbetrieb möglich?
  • Anschaffungskosten / Folgekosten
  • Herstellungsort: Made in Germany / Made in EU?
  • Filter:

Vorfilter

Vorfilter beseitigen grobe Partikel zum Schutz der anderen feineren Filter. Sie lassen sich zum Reinigen je nach Vorfilter unter Wasser abspülen, abbürsten oder schwach absaugen. Verwendet wird z.B. die Fassung G3.

Aktivkohlefilter

Aktivkohlefilter beseitigen flüchtige organische Verbindungen, indem der Aktivkohlefilter diese Stoffe adsorbiert. Er eignet sich deswegen vor allem zu effektiven Geruchsbekämpfung, allerdings weniger für die Beseitigung fester Partikel. Deswegen werden Aktivkohlefilter häufig mit HEPA-Filtern kombiniert.

HEPA-Filter (Schwebstofffilter)

High Efficiency Particulate Air (HEPA)-Filter der Klasse H13 oder H14 sorgen dafür, dass Viren, bzw. mit Viren beladenen Tröpfchen aus der Luft gefiltert werden. H13 meint, dass mikroskopisch kleinste Partikel bis 0,3 Mikrometer Größe herausgefiltert werden. Die Schwebstofffilter beseitigen Viren und Allergene in der Luft. HEPA-Filter bestehen meistens aus feinen Glasfasern, die Schadstoffe abfangen können. Durch die ungleichmäßige Anordnung der Fasern im Filternetz entsteht ein unregelmäßiges Muster, dass auch kleine Filter abfängt. Größere Partikel stoßen somit direkt gegen die Fasern, während kleinere Partikel durch das unregelmäßige Muster an den Glasfasern hängen bleiben. HEPA ist kein geschützter Begriff. Erst wenn jeder verbaute Filter nach der Produktion gemäß ISO 29463 und DIN EN 1822-1 individuell auf Leckage geprüft wird, ist eine konstante Filtrationsleistung für den Einsatzzeitraum sichergestellt.

Ozon (O3)

Ozon kann organische Substanzen wie Viren, Bakterien, Keime, Hefen, Pilze, Pollen, Mikroorganismen etc. durch Oxidationsprozesse abtöten. Ozon kommt in der Natur vor, ist hochreaktiv und hat damit stark oxidative Eigenschaften. Allerdings kann es in hohen Konzentrationen auch gefährlich für die menschliche Gesundheit gefährlich sein, Augen und Schleimhäute reizen, die Lunge schädigen und das Herz-Kreislauf-System belasten. Deshalb wurde für die Ozon-Konzentration in der Raumluft ein internationaler Grenzwert von 0,1 ppm (oder 0,22 mg/m³) in der Raumluft festgelegt. Unter strikter Einhaltung von Sicherheitsmaßnahmen kann Ozon gezielt genutzt werden, die Raumluft und gleichzeitig auch Oberflächen von Schadstoffen zu befreien. (Quelle: cci Dialog)

Photokatalyse

Hier trifft UV-A-Licht aus leistungsstarken LED-Modulen auf 250g Vollmaterial Titandioxid. Dieser Prozess hat eine chemische Reaktion zur Folge, in der Viren wie SARS-CoV-2 + Varianten, Bakterien, Allergene und schädliche Gase zersetzt und somit neutralisiert werden.

UV-C-Licht

UV-C-Licht, energiereiche, ultraviolette Strahlung, ist grundsätzlich in der Lage, Viren unschädlich zu machen. Dabei muss die Strahlendosis, die die Zielorganismen erreichen soll, hoch genug sein. Die Verwendung von UV-C-Licht kann Schäden an Haut und Augen verursachen, weshalb bei der Verwendung von Luftreinigern mit UV-C-Strahlung gesichert sein sollte, dass aus ihnen keine UV-C-Strahlung freigesetzt wird.

Plasma

Plasma versetzt die Luft durch kontrollierte Spannung in den energetischen Zustand Plasma. Viren, Bakterien und Keime werden dabei inaktiviert. Gleichzeitig entsteht im Plasma aktivierter Sauerstoff (O3), der ebenfalls innerhalb des Gerätes mit den Schadstoffen in der Luft reagiert und sie bindet. Die Luft wird in Bruchteilen von Sekunden unschädlich und geruchsfrei. Es entkeimt die Raumluft und vernichtet Schadstoffe.

Entscheidend für die Reinigungspotenz einer Plasma-Luftentkeimung ist die Menge des erzeugten Plasmas sowie die exakte Dosierung der angezogenen Luftmenge für den zur Verfügung stehenden Plasma-Output sowie die Fließgeschwindigkeit mit der die Luft durch das Plasmafeld strömt.

 

Vorschriften

Für mobile Luftreiniger gelten eine Reihe von Vorschriften:

Publikationen und Studien

Hersteller

Institutionen

Weitere Informationen

Stichworte

Luftreiniger, Mobil, Raumluftfilter, Luftwäscher, Umluftreiniger, Schadstoffe, Viren, Virenausbreitung, Bekämpfung, Covid-19, Pandemie, Aerosole, Raumluftfeuchtigkeit, HEPA, UV-C, Licht, Strahlung, Filter, HEPA, Lüftungsanlage, Raumklimageräte, Aktivkohlefilter, Hersteller, Anbieter

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