Digitales Handwerk

Gerade in der Kundenberatung und im Service sind situationsgerechte Informationen unerlässlich. Oft müssen diese am Einsatzort spontan zur Verfügung stehen. In vielen Bereichen setzen sich Systeme, die eine Visualisierung zur Unterstützung der Kundenberatung und von Dienstleistungen ermöglichen durch. Beim Einsatz von sogenannten VR-Brillen (VR = Virtual Reality) wird der Anwender in eine „andere Welt“ versetzt. So kann dem Kunden ein Bauvorhaben bereits vor dem Bau visuell dargestellt werden. Im Bereich der AR-Technologie (AR = Augmented Reality) werden auf den Displays von Smartphones oder Tablets neben dem Kamerabild weitere Objekte wie Serviceinformationen, Montage- und Bedienungsanleitungen sichtbar gemacht. Eine dritte Kategorie optischer Lösungen bilden Datenbrillen, bei deren Anwendung die Informationen auf die Brillengläser projiziert werden und die Hände frei bleiben. Dies bietet bei der Wartung und Instandhaltung in den Gewerken Vorteile, die eine Serviceleistung beim Kunden vor Ort erbringen wie der Elektrotechnik, dem Heizungs- und Anlagenbau. Mit den steigenden Anforderungen der Digitalisierung gewinnen auch neue Berufsbilder an Bedeutung, wie es der ZVEH mit dem neuen Ausbildungsberuf Elektroniker/in Gebäudesystemintegration im Elektrohandwerk umsetzt und mit dem E-Haus auf der Light + Building 2020 präsentiert.

Autor: Dipl.-Ing. Rainer Holtz, Bereichsleiter Projekte und Technologietransfer, Bundestechnologiezentrum für Elektro- und Informationstechnik e. V. (BFE)

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Das Bauen von Morgen

Auf der bautec vom 18. bis 21. Februar 2020 in Berlin wird das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) unter dem Leitthema „Das Bauen von Morgen“ die Digitalisierung des Bauwesens, Architektur und Klima, Wohnungsbau, Quartiere sowie innovative und nachhaltige Materialien vorstellen.

Die bautec ist die internationale Fachmesse für Bauen und Gebäudetechnik und wird von der Messe Berlin veranstaltet.

Autor: Dr. Barbara Löchte, Marketing Kommunikation, Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit

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Überarbeitete VOB 2019 schafft Klarheit

Die überarbeitete Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil C (VOB/C) schafft mehr Transparenz für alle Baubeteiligten. Neben einer detaillierten Auflistung der für Planung, Ausführung und Instandhaltung notwendigen Dokumente wurden unter anderem auch die im Vertrag enthaltenen Nebenleistungen sowie die separat zu vergütenden Besonderen Leistungen präzisiert.

Mit umfangreichen Änderungen der Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) innerhalb der VOB/C ist die Neufassung der VOB mit Erscheinen der Gesamtausgabe „VOB 2019“ mit Wirkung zum 1. Oktober 2019 nunmehr abgeschlossen. Zahlreiche ATV wurden fachlich bzw. redaktionell überarbeitet und umfangreich ergänzt. So enthält die in „Elektro-, Sicherheits- und Informationstechnische Anlagen“ umbenannte ATV DIN 18382 jetzt detaillierte Hinweise zur Baustelle und zur Ausführung elektrotechnischer Arbeiten, die zur Aufstellung einer Leistungsbeschreibung notwendig sind.

Konkretisiert und neugefasst wurden auch die vom Auftraggeber (AG) dem Auftragnehmer (AN) zu übergebenen notwendigen Unterlagen. So muss der AN vor der Ausführung unter anderem Montage- und Werkplanungen gemäß VDI-Richtlinie 6026 Blatt 1 beim AG einreichen und abstimmen. Rechtzeitig vor der Abnahme hat der AN dem AG detaillierte Revisionsunterlagen zur Prüfung zu übergeben. Darüber hinaus wurden die im Vertrag enthaltenen Nebenleistungen, die separat zu vergütenden Besonderen Leistungen sowie die Regularien für die Abrechnung angepasst und ergänzt.

Die Präzisierung der notwendigen Dokumente und der zu erbringenden Leistungen in den neugefassten ATV schafft eine hohe Transparenz für Betreiber, Elektroplaner und Errichter. Auch wenn die Änderungen auf den ersten Blick Mehraufwanden verursachen, wird im gesamten Projektverlauf durch klare Festlegungen Zeit und damit Geld gespart. Unterschiedliche Interpretationen von AG und AN zu vertraglich festgelegten bzw. gesondert zu vergütenden Leistungen werden vermieden. Insgesamt wird die Neufassung der VOB/C die Qualität bei Planung, Errichtung und Instandhaltung elektrotechnischer Gewerken deutlich erhöhen.

Autor: Hans-Jürgen Schneider, Geschäftsführer, Ingenieurbüro elektroplan-schneider

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Elektroprüfung nach DGUV Vorschrift 3

Für Arbeitgeber ist eine regelmäßige Sicherheitsprüfung der elektrischen Anlagen und Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 3 vorgeschrieben. In der Unfallverhütungsvorschrift sind besondere Anforderungen an die Prüfung geregelt.

Im Vorfeld an die Prüfung muss eine Gefährdungsbeurteilung mit Prüffristen erstellt werden, nach deren Vorgaben geprüft wird. Die zur Prüfung befähigten Personen müssen nach der Technischen Regel für Betriebssicherheit TRBS 1203 qualifiziert sein und mit zugelassenen Prüfgeräten und geeigneter Prüfsoftware arbeiten. Mit dem Prüfnachweis erhält der Arbeitgeber eine rechtssichere Prüfdokumentation.

Hintergrund der gesetzlichen Vorgaben ist der Schutz von Arbeitnehmern, Kunden und Besuchern eines Unternehmens. Je nach Leistungsumfang und Art der Prüfung (Geräte, Anlagen oder Maschinen) können Unternehmen von unterschiedlichen Tagessätzen der Dienstleister ausgehen. Der Unternehmer kann den Prüfdienstleister auffordern, die Qualifikation seiner Prüftechniker nachzuweisen. Hierzu gehören der Facharbeiterbrief sowie Zertifikate zu regelmäßigen Schulungen.

Autorin: Karima Preißel, Marketing Managerin, ESG Elektro Service Gesellschaft mbH

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Raumlufthygiene im Krankenhaus

Raumlufttechnische Anlagen (RLT-Anlagen) reduzieren die Keimbelastung der Raumluft auf ein Minimum. Zudem müssen Staub, Narkosegase und Geruchsstoffe eingedämmt werden. Die Raumluftzustände (Temperatur, Feuchte und Raumdruck) müssen strikt eingehalten und der notwendige Luftaustausch sichergestellt werden. Die Anforderungen für Planung, Bau und Abnahme raumlufttechnischer Anlagen in Krankenhäusern, Tageskliniken, ambulanten OP-Einrichtungen, Dialysezentren und Aufbereitungseinheiten für Medizinprodukte regelt die DIN 1946-4:2018-06 „Raumlufttechnische Anlagen in Gebäuden und Räumen des Gesundheitswesens“. Um die Umsetzung der Anforderungen des Arbeitsschutzes sicherzustellen, müssen Betreiber der Einrichtung bei Planung, Ausführung, Betrieb und Instandhaltung von RLT-Anlagen einen Krankenhaushygieniker, einen Hygieneingenieur und einen Sicherheitsingenieur beteiligen.

Abhängig von den Anforderungen an die Keimarmut unterteilt die Norm medizinisch genutzte Räume in die Raumklassen I (Ia/Ib) und II. So benötigt ein OP-Raum mit Instrumententisch (Raumklasse Ia) eine RLT-Anlage mit Luftführungssystemen turbulenzarmer Verdrängungsströmung (TAV). Diese sorgt für die dynamische Abschirmung des sogenannten Schutzbereiches. Luftführungssysteme mit Verdünnungsströmung werden in der Raumklasse Ib (z.B. Intensivpflegestationen) eingesetzt.

Autor: Dr. Barbara Löchte, Marketing Kommunikation, Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit

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Neu oder sanieren?

Modernisierungsansätze reichen vom klassischen Austausch einzelner Komponenten über modulare Ersatzlösungen bis hin zum Ersatz des gesamten Aufzugssystems. Die Lösungsvarianten müssen projektbezogen betrachtet und auf den Betreiber individuell zugeschnitten werden. Wichtige Aspekte wie Umweltschutz, Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit sind bereits in der Planungsphase zu berücksichtigen. Fachplaner und Aufzugsfirmen tendieren daher vermehrt zu einer kundenspezifischen Modernisierungslösung. Diese wird auf der Basis einer fachkundigen Begutachtung der Bestandsanlage unter Berücksichtigung der Rechtsgrundlagen (BetrSichV) und der Einhaltung eines sicheren Betriebszustandes entwickelt.

Autor: Markus Heilemann, Technischer Leiter, LiftEquip GmbH Elevator Components

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DGWZ-Fachbeirat Notfall- und Gefahren-Reaktions-Systeme setzt neuen Fokus

Fachbeirat NGRS setzt neuen Fokus

Im Rahmen der letzten Sitzung im September entschieden die Mitglieder des Fachbeirates Notfall- und Gefahren-Reaktions-Systeme (NGRS) der Deutschen Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit, den Fokus ihrer Facharbeit künftig von den Systemen auf das gesamte Management von Notfall- und Gefahrensituationen auszuweiten.

Zusätzlich zu dem besonderen Schutzbedarf werden neben Bildungseinrichtungen nun auch weitere öffentliche Einrichtungen mit Publikumsverkehr wie Einkaufszentren, Krankenhäuser, Arbeitsämter und Sozialämter, Bahnhöfe und Flughäfen in die Betrachtungen einbezogen. Hierzu plant die DGWZ eine Reihe von neuen Veranstaltungen und Seminaren.

Mit der 2016 veröffentlichten Vornorm DIN VDE V 0827-1 wurden erstmalig die Anforderungen an technische Systeme zur Unterstützung in Notfall- und Gefahren-Situationen geregelt. Die DGWZ hat seitdem in Veranstaltungen insbesondere Betreiber von Schulen über die Umsetzung zu NGRS informiert und Technische Risikomanager nach DIN VDE V 0827 ausgebildet, die die Risiken für Einrichtungen bewerten und Handlungsempfehlungen daraus ableiten können.

Autor: Dr. Barbara Löchte, Marketing Kommunikation, Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit

Weitere Informationen:

DB-Veranstaltungsticket Deutsche Bahn

Zum DGWZ-Seminar zum Sonderpreis mit der Deutschen Bahn

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit
Pressemitteilung Nr. 2019-10 vom 17. November 2019

Auch in 2020 können Teilnehmer zu Veranstaltungen der Deutschen Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) mit dem Veranstaltungsticket zu Sonderkonditionen mit der Deutschen Bahn (DB) anreisen. Die DGWZ hat hierzu ein neues Kooperationsangebot mit der DB abgeschlossen.

Das DB-Veranstaltungsticket gilt von jedem DB-Bahnhof zum bundesweit gültigen Festpreis von 54,90 Euro in der 2. Klasse und 89,90 Euro in der 1. Klasse für eine einfache Fahrt mit Zugbindung, solange der Vorrat reicht. Ohne Zugbindung kosten die Tickets 74,90 Euro in der 2. Klasse und 109,90 Euro in der 1. Klasse und sind immer verfügbar.

Die Buchung des Tickets ist bis kurz vor Abfahrt des Zuges möglich und erfolgt online über die Website www.dgwz.de/bahn. Für Reisestrecken größer 100 km ist das City-Ticket in über 120 deutschen Städten im jeweiligen Geltungsbereich inklusive. Umtausch oder Stornierung des Veranstaltungstickets ist bis einschließlich erstem Geltungstag gegen ein Entgelt von 19 Euro möglich.

Dieses Angebot gilt für alle Veranstaltungen der DGWZ in Deutschland bis 12. Dezember 2020. Alle Informationen zum DB-Veranstaltungsticket und eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Buchung der Fahrkarte sowie ein Erklärvideo können über die Website www.dgwz.de/bahn abgerufen werden.

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Über die DGWZ

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet

Ansprechpartner
Dr. Barbara Löchte
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 120
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
Telefon 06172 98185-30
Fax 06172 98185-99
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Mit dem DB-Veranstaltungsticket der Deutschen Bahn zu Sonderkonditionen zum DGWZ-Seminar anreisen. #dgwz #bahn www.dgwz.de/bahn

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Weiterführende Informationen
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Neue VOB 2019 seit 1. Oktober in Kraft

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit
Pressemitteilung Nr. 2019-09 vom 22. Oktober 2019

Die Gesamtausgabe der überarbeiteten VOB 2019 ist durch den Erlass des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) vom 23. September 2019 mit Wirkung zum 1. Oktober 2019 in Kraft getreten und ersetzt damit die VOB 2016. Darauf weist die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hin. Zuletzt wurde die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil C (VOB/C) vom Deutschen Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA) überarbeitet. Die VOB/A, die die von öffentlichen Auftraggebern anzuwendenden Allgemeinen Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen enthält, wurde bereits im März 2019 aktualisiert. Die VOB/B gilt in der Fassung von 2016 unverändert weiter.

Die VOB/C wurde mit zahlreichen Änderungen an den Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) umfassend überarbeitet und ergänzt. So enthalten die umbenannten ATV DIN 18382 „Elektro-, Sicherheits- und Informationstechnische Anlagen“ und ATV DIN 18384 „Blitzschutz-, Überspannungsschutz- und Erdungsanlagen“ jetzt detaillierte Hinweise über die Baustelle und die Ausführung elektrotechnischer Arbeiten zur Aufstellung einer Leistungsbeschreibung. Die Auflistung der nach VOB zu beachtenden Normen und die Anforderungen an Inbetriebnahme und Einweisung wurden deutlich erweitert.

Konkretisiert und neugefasst wurden auch die vom Auftraggeber (AG) dem Auftragnehmer (AN) zu übergebenden notwendigen Unterlagen. Der AN hat vor der Ausführung unter anderem Montage- und Werkplanungen gemäß VDI-Richtlinie 6026 Blatt 1 beim AG einzureichen und abzustimmen. Rechtzeitig vor der Abnahme hat der AN dem AG detaillierte Revisionsunterlagen zur Prüfung zu übergeben. Darüber hinaus wurden die im Vertrag enthaltenen Nebenleistungen, die separat zu vergütenden Besonderen Leistungen sowie die Regularien für die Abrechnung angepasst und ergänzt.

Die beiden neuen Normen ATV DIN 18382:2019-09 und ATV DIN 18384:2019-09 können bei der DGWZ versandkostenfrei zum Sonderpreis von zusammen 92 Euro zzgl. 7 % MwSt. über die Website www.dgwz.de/vob-c bezogen werden.

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Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

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Die neue VOB 2019 Teil C Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) ist seit Oktober in Kraft. #vob www.dgwz.de/vob-c

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Weiterführende Informationen

DGWZ-Fachbeirat Notfall- und Gefahren-Reaktions-Systeme setzt neuen Fokus

DGWZ-Fachbeirat Notfall- und Gefahren-Reaktions-Systeme setzt neuen Fokus

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit
Pressemitteilung Nr. 2019-08 vom 9. Oktober 2019

Die Mitglieder des Fachbeirates Notfall- und Gefahren-Reaktions-Systeme (NGRS) der Deutschen Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) haben am 24. September 2019 erneut in Bad Homburg getagt. Der Beirat wird künftig den Fokus seiner Facharbeit von den Systemen auf das gesamte Management von Notfall- und Gefahrensituationen ausweiten. Zudem werden zusätzlich zu dem besonderen Schutzbedarf von Bildungseinrichtungen nun auch weitere öffentliche Einrichtungen mit Publikumsverkehr wie Einkaufszentren, Krankenhäuser, Arbeitsämter und Sozialämter, Bahnhöfe und Flughäfen in die Betrachtungen einbezogen. Hierzu plant die DGWZ eine Reihe von neuen Veranstaltungen und Seminaren.

Auf der Sitzung gab Dieter Zeller, Krisen- und Notfallmanager bei Fresenius SE & Co KGaA, einen Überblick über die präventiven Maßnahmen beim Krisen- und Notfallmanagement am Beispiel eines Gesundheitskonzerns. Er stellte die Grundlagen zur Bewältigung von Krisen aus Sicht der Einsatzkräfte vor und welche Erkenntnisse daraus Betreiber für die Prävention ableiten können. Zeller betonte, wie wichtig es sei, vorab ein Krisenteam aufzustellen und in die Organisation einzubinden, um Krisen wie Stromausfall, Terror oder Bedrohungen für die Lieferketten professionell bewältigen zu können.

Mit der 2016 veröffentlichten Vornorm DIN VDE V 0827-1 wurden erstmalig die Anforderungen an technische Systeme zur Unterstützung in Notfall- und Gefahren-Situationen geregelt und wie Systeme die organisatorischen Prozesse zur Krisenbewältigung unterstützen. Die DGWZ hat seitdem in Veranstaltungen insbesondere Betreiber von Schulen über die Umsetzung zu NGRS informiert und Technische Risikomanager nach DIN VDE V 0827 ausgebildet, die die Risiken für Einrichtungen bewerten und Handlungsempfehlungen daraus ableiten können.

Die nächste Sitzung des Fachbeirats findet am 2. April 2020 in Bad Homburg statt.

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Über die DGWZ
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DGWZ-Fachbeirat „Notfall- und Gefahren-Reaktions-Systeme“ setzt neuen Fokus. #NGRS www.dgwz.de/fachbeirat-ngrs

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  • Pressemitteilung Nr. 2019-08 (PDF, TXT)
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    DGWZ-Fachbeirat Notfall- und Gefahren-Reaktions-Systeme setzt neuen Fokus
    Bildquelle: DGWZ
    Bildunterschrift: Der Fachbeirat Notfall- und Gefahren-Reaktions-Systeme anlässlich seiner vierten Sitzung am 24. September 2019 in Bad Homburg. (v.l.n.r.): Harald Weber (Gehrke Sales GmbH), Michaela Heinze (Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH), Klaus Bongaertz, (TOA Electronics Europe GmbH), Christian Müller (Scanvest Deutschland GmbH), Eckart Roeder (Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH), Wolfgang Unger (Novar GmbH), Dieter Zeller (Fresenius SE & Co. KGaA), Thilo Meisel (Meiknologic GmbH), Bernd Rompel (Polizeiakademie Hessen), Thomas Probst (Bosch Sicherheitssysteme GmbH)

Weiterführende Informationen
www.dgwz.de/fachbeirat-ngrs