Brandschutzbeauftragter

Wer eignet sich zum Brandschutzbeauftragten?

Brandschutzbeauftragte in Betrieben werden auf Basis besonderer Rechtsvorschriften, behördlicher Auflagen oder Gefährdungsbeurteilungen vom Arbeitgeber schriftlich bestellt. Sie stehen dem Arbeitgeber als zentraler Partner für brandschutzrelevante Themen zur Seite.

Brandschutzbeauftragte erhalten eine qualifiziert Ausbildung, besondere Vorkenntnisse oder Qualifikationen sind aber nicht notwendig. Idealerweise verfügen sie über eine abgeschlossene Berufsausbildung. Sie sind in der Regel erfahrene und mit dem Betrieb vertraute Mitarbeiter, die der großen Verantwortung gerecht werden können und sich auch gegenüber dem Arbeitgeber und Behördenvertretern durchsetzen können.

In Betrieben mit erhöhter Brandgefährdung werden Personen als Brandschutzbeauftragte bestellt, die aufgrund ihrer Ausbildung über entsprechende Qualifikationen verfügen. Welche Mindestanforderungen an Qualifikation, Ausbildung und Bestellung von Brandschutzbeauftragten gestellt werden, stellt die „Information 205-003“ der Deutschen gesetzlichen Unfallversicherung e.V. (DGUV) im Detail dar.

DGUV Information 205-003

Für den Brandschutz sind in Betrieben aufgrund besonderer Rechtsvorschriften, behördlicher Auflagen oder Gefährdungsbeurteilungen Brandschutzbeauftragte erforderlich, die durch ihre qualifizierte Ausbildung dem Arbeitgeber als zentraler Partner für brandschutzrelevante Themen zur Verfügung stehen.

Das Sachgebiet „Betrieblicher Brandschutz“ der DGUV beschreibt  in der DGUV Information 205-003 die Mindestanforderungen an die Qualifikation, Ausbildung und Bestellung von Brandschutzbeauftragten, definiert die Aufgaben und gibt Hilfestellungen für die Umsetzung der Anforderungen für eine geeignete betriebliche Brandschutzorganisation.  

Die DGUV Information 205-003 stellt die Zusammenführung und -berarbeitung der drei bisherigen existierenden Veröffentlichungen zur Ausbildung von Brandschutzbeauftragten (BGI/GUV-I 847, VdS 3111, vfdb 12-09/01) dar.

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DIN 14675 für Brandmelde- und Sprachalarmanlagen neu erschienen

DIN 14675 für Brandmelde- und Sprachalarmanlagen neu erschienen

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit
Pressemitteilung Nr. 2020-01 vom 3. Februar 2020

Die Normen DIN 14675 Teil 1 „Brandmeldeanlagen: Aufbau und Betrieb“ und Teil 2 „Anforderungen an die Fachfirma“ sind zum Januar 2020 neu erschienen und ersetzen bereits die noch jungen Fassungen von April 2018. Dies teilt die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) mit. Insgesamt wurden die beiden Teile der DIN 14675 aus 2018 geringfügig überarbeitet. Im Wesentlichen wurden Verfahren näher definiert, Abkürzungen ergänzt und einige Normhinweise entfernt.

In Teil 1 Abschnitt 11.2.2.2 Inspektions- und Wartungsarbeiten ist festgelegt, dass der Betreiber verantwortlich ist, in Zeitabständen von höchstens drei Jahren die funktionale Kette der Brandfallsteuerung von einem der Brandfallsteuerung zugeordneten Alarm gebenden Brandmelder bis zur gesteuerten Einrichtung zu überprüfen und dokumentieren. Mit der überarbeiteten Formulierung „die Prüfung der bereichsbezogenen Zuordnung ist in diesem Zusammenhang, wie in 8.2 dieser Norm beschrieben, durchzuführen,“ wird der Bezug zum selben Dokument verstärkt und hervorgehoben, dass die Überprüfung der Anlage zwingend durch eine Prüfbescheinigung dokumentiert werden muss.

Eine weitere Änderung in Teil 1 betrifft Anhang A.5 Freischaltelement: Werden Feuerwehrschlüssel-Depots (FSD) der Klasse 2 oder 3 eingebaut, so darf in Absprache mit der jeweils zuständigen Feuerwehr ein Freischaltelement (FSE) vorgesehen werden. Das FSE muss von einer verantwortlichen Person der Feuerwehr betätigt werden, wie ein Handfeuermelder angeschlossen werden und einen Brandalarm auslösen. Der Einbau hat in unmittelbarer Nähe des FSD zu erfolgen. Durch die Streichung des Hinweises „Unterputz, mit der Wand bündig“ stehen in der Praxis nun weitere europaweit verfügbare Produktvarianten zur Verfügung. Im selben Abschnitt entfällt der Satz „Die Betätigung des FSE dient ausschließlich zur Öffnung der äußeren FSD-Tür“. Er wurde durch den Satz „Durch die Auslösung des FSE dürfen keine weiteren Brandfallsteuerungen aktiviert werden“ ersetzt. Damit soll sichergestellt werden, dass durch die Betätigung des FSE keine Brandfallmatrix aktiviert wird. Die Information über die Betätigung des FSE und die damit mögliche Entriegelung des FSD als Zugang zum Gebäude stehen im Vordergrund. Ob die örtliche Alarmierung hierbei aktiviert werden darf, sofern sie nicht unter den Begriff der Brandfallsteuerung fällt (z.B. SAA) müssen die Fachleute beurteilen.

Folgende Änderungen wurden in Teil 2 der DIN 14675 vorgenommen: In der grafischen Übersicht im Abschnitt 4.1 Allgemeines entfällt in der Spalte „Abschnitt in dieser Normenreihe für BMA und SAA“ der explizite Bezug auf Teil 1 der Norm und der Begriff „SAS-System“ wurde gestrichen. Wie bereits in der Normenfassung aus dem Jahr 2012 wurde in der Konzeptphase des Phasenmodells wieder der Auftraggeber unter Punkt „Leistung und Verantwortung“ aufgenommen. Für einen klaren Bezug zur deutschen Ausgabe der Norm EN 16763 wurde dieser in den Anmerkungen zur Tabelle 1 der Begriff DIN hinzugefügt.

Tabelle 4 im Abschnitt 5.3 legt die allgemeinen Anforderungen an die Überwachung von Fachfirmen fest. Durch die Korrektur des Fußnotenhinweises für BMA und SAA in der Tabelle 4 sind verantwortliche Personen für BMA und/oder SAA nun verpflichtet, auch ihr Wissen über den aktuellen Stand der Technik und des technischen Regelwerks mindestens alle 4 Jahre durch entsprechende Schulungsnachweise zu belegen.

3.400 Zeichen (mit Leerzeichen), zur freien Verwendung, Beleg erbeten

Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Ansprechpartner
Dr. Barbara Löchte
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 120
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
Telefon  06172 98185-30
Telefax   06172 98185-99
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    DIN 14675 für Brandmelde- und Sprachalarmanlagen neu erschienen
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    Bildunterschrift: Die neu überarbeitete Fassung der DIN 14675 für Brandmelde-und Sprachalarmanlagen erschien zum Januar 2020.

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Vernetzte Sicherheit im Smart Building

Die Vernetzung sicherheitstechnischer Systeme untereinander sowie mit anderen gebäudetechnischen Anlagen bietet heute eine Vielzahl an Möglichkeiten. Noch Zukunftsmusik sind denkbare Szenarien: Gebäudenutzer mit Mobilgeräten oder anderen vernetzten „Wearables“ erhalten im Gefahrenfall eine personalisierte Warnung, und das mit der Gebäudeautomatisierung verbundene Smartphone weist mittels Navigation den Fluchtweg aus dem Gebäude. Ein adaptives Fluchtweglenkungssystem wertet die Informationen der vernetzten Mobilgeräte aus und vermeidet durch intelligentes Umsteuern gefährliche Stauungen in den Fluchtwegen. Die kombinierte Nutzung von Sensoren sicherheits- und gebäudetechnischer Systeme eröffnet Optionen für zusätzliche Funktionalitäten: So liefern Bewegungsmelder einer Einbruchmeldeanlage und Temperatursensoren von Brandmeldern gemeinsam wertvolle Daten, die zur Lüftungssteuerung eines Gebäudes genutzt werden können. Voraussetzung für das problemlose Funktionieren der verschiedenen Technologien ist eine Gewerke-übergreifende digitale Planung, universelle Standards für alle an der Konzeption und dem Betrieb Beteiligten, hohe IT-Sicherheit und ein guter Datenschutz. Die Komplexität der künftigen Anforderungen schon heute zu überblicken, ist ein Erfolgsfaktor für alle gebäudebezogen arbeitenden Experten.

Autor: Iris Jeglitza-Moshage, Geschäftsleitung, Messe Frankfurt GmbH

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Light + Building 2020 – Höhepunkte der Messe

Vom 8. bis 13. März 2020 findet die Light + Building in Frankfurt statt, die größte internationale Fachmesse für Licht und Gebäudetechnik. Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit bietet täglich fachlich moderierte Messerundgänge für Planer, Architekten, Betreiber und Mitarbeiter aus der Gebäudetechnik an. Die Rundgänge führen in zwei Stunden zu den Höhepunkten der Messe. Die Teilnahme ist kostenlos und beinhaltet Tageskarte, Teilnahmeurkunde, Planerhandbuch und ein Informationspaket.

Autor: Dr. Barbara Löchte, Marketing Kommunikation, Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit

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Wandhydranten und Sprinkleranlagen betreiben

Automatische Sprinkleranlagen sind selbsttätige, Wandhydranten sind nicht selbsttätige, stationäre (ortsfeste) Löschanlagen. Beide Feuerlöschanlagen sind ständig betriebsbereite technische Anlagen und dienen der frühzeitigen und wirkungsvollen Bekämpfung von Bränden. Die Notwendigkeit der Errichtung dieser Anlagen basiert auf Forderungen im Brandschutzkonzept, des Gesetzgebers und der Sachversicherer. Sind diese Anlagen errichtet, steht der Betreiber unabhängig von der Notwendigkeit der Errichtung in der Pflicht, diese Anlagen so zu betreiben, dass diese im Ernstfall bestimmungsgerecht funktionieren und der sichere Betrieb gewährleistet ist.

Bei der Planung der Anlagen müssen bei den geforderten Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen die individuellen Schutzziele (Personen-, Sachwert- und Umweltschutz) und die anlagentechnischen Schutzziele (Verhinderung der Brandausbreitung) berücksichtigt werden. Nach der Errichtung der Anlagen sind die notwendigen Betreiberkontrollen durchzuführen. Alle Vorgänge und Ereignisse müssen im Betriebsbuch für Wasserlöschanlagen, z.B. nach VdS 2212, festgehalten werden. Besonders Instandhaltung und wiederkehrende Prüfungen für Löschwassereinrichtungen sind nach DIN 14462 zu dokumentieren und die gesetzlichen Prüffristen einzuhalten. Um diese gestellten Aufgaben sachgerecht durchführen zu können, ist der Betreiber verpflichtet, befähigte Personen nach TRBS 1203 auszubilden.

Ein besonders sensibler Bereich bei Planung, Errichtung und Betrieb von Feuerlöschanlagen ist der Übergang zur Trinkwasserinstallation und die Gewährleistung der Trinkwasserhygiene. Nach den Technischen Regeln des DVGW für Trinkwasser-Installationen gemäß DIN 1988-600 und der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) darf das Trinkwasser im vorgeschalteten Netz nicht beeinträchtigt werden. Für Feuerlöschanlagen, in denen Trinkwasser stagniert und die direkt mit der Trinkwasserinstallation verbunden sind, besteht wegen des erhöhten hygienischen Risikos kein Bestandsschutz, wenn Grenzwerte der TrinkwV nicht eingehalten werden. In solchen Fällen ist sofortiges Handeln notwendig.

Autor: Detlef Mertens, Brandschutzbeauftragter, Kliniken der Stadt Köln gGmbH

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Ab 2020 gelten neue Fragenkataloge für Prüfungen zur Fachkraft BMA und SAA nach DIN 14675.

Neue Prüfungsfragenkataloge BMA und SAA

Die Prüfungsfragenkataloge zur DIN 14675 für Planung, Betrieb und Instandhaltung von Brandmeldeanlagen (BMA) und Sprachalarmanlagen (SAA) wurden von der ARGE DIN 14675 im Verband akkreditierter Zertifizierungsgesellschaften e.V. (VAZ) vollständig überarbeitet und gelten ab dem 1. Januar 2020 für alle Prüfungen zur verantwortlichen Fachkraft für BMA und SAA.

Die Fragenkataloge wurden um zusätzliche Fragen erweitert und an die aktuellen Normen und an den jeweiligen Stand der Technik angepasst. Sie umfassen nun 497 Fragen für BMA und 438 Fragen für SAA. Eine Überarbeitung war aufgrund der normativen Änderungen und der technischen Entwicklungen erforderlich. Im April 2018 erschien die DIN 14675 für Brandmeldeanlagen neu in zwei Teilen. Zuvor wurde Teil 2 der Anwendungsnorm DIN VDE 0833-2 für Gefahrenmeldeanlagen für Brand, Einbruch und Überfall im Oktober 2017 veröffentlicht. Neben der Anpassung an die aktuelle Normensituation inklusive der Europäischen Dienstleistungsnorm DIN EN 16763 für Brandsicherheitsanlagen erfolgte eine allgemeine redaktionelle Überarbeitung.

Autor: Jochen Redepenning, Sprecher der ARGE DIN 14675, TÜV Rheinland Industrie Service GmbH

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Frische Luft im Haus

Energiesparende, immer dichter isolierte Gebäude müssen gelüftet werden. Sonst droht Schimmelbildung. Die Lüftung kann auf drei Arten erfolgen: Als freie (natürliche) Lüftung, als ventilatorgestützte Lüftung oder als kombinierte (hybride) Lüftung.

Kombinierte Lüftungssysteme werden nun im Abschnitt 9 der neuen DIN 1946-6:2019-12 „Lüftung von Wohnungen – Allgemeine Anforderungen, Anforderungen an die Auslegung, Ausführung, Inbetriebnahme und Übergabe sowie Instandhaltung“ genauer beschrieben. Die überarbeitete Norm ist im Dezember 2019 erschienen.

In der neu gefassten Norm wurden die Anforderungen an das Lüftungskonzept vereinfacht, aktualisiert und teils verschärft. So wurden z. B. die Außenvolumenströme reduziert, der Rechenalgorithmus und die Anforderungen an die Hygiene von Wohnungslüftungssystemen sowie der Betrieb von Feuerstätten mit Lüftungsanlagen dem Stand der Technik angepasst, die Berücksichtigung der Kellerlüftung vereinfacht oder manuelles Fensteröffnen berücksichtigt, um nicht geplante Lüftungsstufen zu ermöglichen.

Dem komplexen Thema widmet sich auch das Merkblatt „Kontrollierte natürliche Lüftung (KNL)“, das der Verband Fensterautomation und Entrauchung e. V. (VFE) herausgegeben hat. Das Merkblatt klärt die wichtigsten Begriffe und erläutert die Grundprinzipien, Systemkomponenten und Möglichkeiten zur Planung und Projektierung der natürlichen Fensterlüftung.

Autor: Michael Fröhlcke, Leiter der Expertengruppe Natürliche Lüftung, Verband Fensterautomation und Entrauchung e. V. (VFE), Mitglied im CEN TC156/WG20 und im DIN NHRS

Weitere Informationen:

AMEV: EMA/ÜMA 2019

Das Bundesministerium des Innern für Bau und Heimat (BMI) hat die Empfehlung „Planung, Bau und Betrieb von Gefahrenmeldeanlagen für Einbruch, Überfall und Geländeüberwachung in öffentlichen Gebäuden (EMA/ÜMA 2019)“ des Arbeitskreises Maschinen-und Elektrotechnik staatlicher und kommunaler Verwaltungen (AMEV) mit sofortiger Wirkung für den zivilen Bundesbereich als technische Arbeitshilfe eingeführt. Sie ersetzt die Empfehlung „EMA/ÜMA 2012“. Die aktuelle Fassung berücksichtigt die normativen Änderungen u.a. der DIN VDE 0833-1, DIN VDE 0833-3 und DIN EN 50131-1 und beinhaltet Erläuterungen zu Notfall-und Gefahren-Reaktionssystemen (NGRS) nach DIN VDE V 0827.

Autor: Dr. Barbara Löchte, Marketing Kommunikation, Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit

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Neue Themen im Seminarprogramm 2020

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit hat das Seminarprogramm für 2020 vorgestellt. Zu den Themen Technische Gebäudeausrüstung, Betriebssicherheit und Brandschutz finden regelmäßig über das Jahr verteilt über 100 Veranstaltungen im gesamten Bundesgebiet statt. Die Seminare richten sich an Planer, Errichter, Betreiber, Öffentliche Hand, Facility Manager und Mitarbeiter aus haustechnischen Abteilungen.

Das Programm ist um die Seminare „Wandhydranten“ und „Sprinkleranlagen“ erweitert worden. Die Seminare bilden zur Befähigten Person für Prüfung, Wartung und Instandhaltung aus und schulen die Rechtsgrundlagen, Rechte und Pflichten der Befähigten Person, Trinkwasserhygiene, Aufbau und Technik verschiedener Anlagen, benötigte Werkzeuge und Prüfmittel sowie die notwendige Dokumentation zur Erfüllung der Betreiberpflichten.

Ergänzt wird das Programm um das Thema „Brandschutz-Grundlagen“ zur Vermittlung des Verständnisses, das für alle Maßnahmen des vorbeugenden, organisatorischen und anlagentechnischen Brandschutzes benötigt wird und Voraussetzung für fortgeschrittene Bildungsmaßnahmen im Brandschutz ist.

Autor: Dr. Barbara Löchte, Marketing Kommunikation, Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit

Weitere Informationen:

Ab 2020 gelten neue Fragenkataloge für Prüfungen zur Fachkraft BMA und SAA nach DIN 14675.

Neue Prüfungsfragenkataloge BMA und SAA zur DIN 14675

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit
Pressemitteilung Nr. 2019-11 vom 17. Dezember 2019

Die Prüfungsfragenkataloge zur DIN 14675 für Planung, Betrieb und Instandhaltung von Brandmeldeanlagen (BMA) und Sprachalarmanlagen (SAA) sind von der ARGE DIN 14675 vollständig überarbeitet und veröffentlicht worden. Hierauf weist die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hin. Die neuen Fragenkataloge gelten ab dem 1. Januar 2020 für alle Prüfungen zur verantwortlichen Fachkraft für BMA und SAA.

Die Fragenkataloge wurden um zusätzliche Fragen erweitert und an die aktuellen Normen und an den jeweiligen Stand der Technik angepasst. Eine Überarbeitung der Fragenkataloge war aufgrund der normativen Änderungen und der technischen Entwicklungen erforderlich. Im April 2018 erschien die DIN 14675 für Brandmeldeanlagen neu in zwei Teilen. Zuvor wurde Teil 2 der Anwendungsnorm DIN VDE 0833-2 für Gefahrenmeldeanlagen für Brand, Einbruch und Überfall im Oktober 2017 veröffentlicht. „Neben der Anpassung an die aktuelle Normensituation inklusive der Europäischen Dienstleistungsnorm DIN EN 16763 für Brandsicherheitsanlagen haben wir die Fragenkataloge jeweils um circa 15 Fragen ergänzt und eine allgemeine redaktionelle Überarbeitung vorgenommen“, erläutert Jochen Redepenning vom TÜV Rheinland und Sprecher der ARGE DIN 14675. Die neuen Prüfungsfragenkataloge umfassen nun 497 Fragen für BMA und 438 Fragen für SAA.

Die Prüfungsfragenkataloge sowie die jeweiligen Prüfungsordnungen stehen auf der Website www.dgwz.de/din-14675 zum Download zur Verfügung.

Die ARGE DIN 14675 ist der Zusammenschluss der akkreditierten Zertifizierungsstellen nach DIN 14675 unter Beteiligung vom Bundesverband der Hersteller- und Errichterfirmen von Sicherheitssystemen (BHE) e.V und ZVEI – Zentralverband Elektrotechnik- und Elektroindustrie e.V. sowie des Deutschen Instituts für Normung e.V. (DIN). Sie wurde im Jahr 2012 mit dem Ziel gegründet, einheitliche Prüfkriterien sicherzustellen und wird vom Verband akkreditierter Zertifizierungsgesellschaften e.V. (VAZ) vertreten.

Mitglieder der ARGE DIN 14675 sind LGA InterCert Zertifizierungsgesellschaft mbH, TÜV Industrie Service GmbH – TÜV Rheinland Group, TÜV Nord CERT GmbH & Co. KG, TÜV SÜD Industrie Service GmbH, TÜV Technische Überwachung Hessen GmbH, TÜV Thüringen e.V., VdS Schadenverhütung GmbH, ZDH-Zert GmbH und ZdS Zertifizierungsgesellschaft der Sicherheitstechnik GmbH.

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Über die DGWZ

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Ansprechpartner

Dr. Barbara Löchte
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 120
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
Telefon  06172 98185-30
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presse@dgwz.de
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Neue Prüfungsfragenkataloge BMA und SAA zu DIN 14675 ab 1. Januar 2020. #DIN14675 www.dgwz.de/din-14675

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Weiterführende Informationen

Im Januar 2020 sind folgende Normen für Brandmeldenanlagen neu erschienen: